Bundestag | Aktuelle Themen
Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel
Mit ihrem Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099) will die Bundesregierung Planungsverfahren beschleunigen. Vertreter von Umweltverbänden und Umweltrechts-Experten jedoch warnen vor massiven Auswirkungen für Umwelt und Natur, wie ein öffentliches Fachgespräch am Mittwoch, 25.Februar 2026, im Umweltausschuss gezeigt hat. Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung drohten Schutzstandards zu sinken und Beteiligungsrechte zu schrumpfen, so die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen. "Praxistaugliche Gesetzgebung" Vertreter von Kommunen und Deutscher Bahn, die von der CDU/CSU-Fraktion als Experten eingeladen waren, begrüßten dagegen den Gesetzentwurf. Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw, verwies auf die Hermann-Hesse-Bahn in Baden-Württemberg, die nach 14 Jahren Planungs- und Bauzeit im Januar reaktiviert worden sei. Das Beispiel der nur 18,5 Kilometer langen Nebenstrecke zeige, warum eine „praxistaugliche Gesetzgebung“ gebraucht werde: „Die Verfahren waren zu lang, zu komplex und viel zu umfangreich und damit auch viel zu teuer“, so Riegger. Über 85 Millionen Euro von den 240 Millionen Euro hohen Gesamtkosten seien in den Umwelt- und Artenschutz geflossen. Die Verfahren müssten gestrafft und zeitlich begrenzt werden – etwa durch eine „Genehmigungsfiktion von drei Jahren“. Die im Gesetz geplante Gleichrangigkeit von Ersatzzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen beurteilte er zudem als „sinnvoll und praxistauglich“, im baden-württembergischen Landeswaldgesetz werde sie bereits angewandt. Riegger sprach sich auch dafür aus, Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu reduzieren. Raumordnungsrechtliche Gesichtspunkte Dr. Nina Kaden von der Deutschen Bahn AG lobte, dass die Bundesregierung plane, die Prüfung raumordnungsrechtlicher Gesichtspunkte künftig ins Planungsfeststellungsverfahren zu integrieren. Damit entfalle das gesonderte, vorgelagerte Raumordnungsverfahren durch Landesbehörden, die „bisweilen anspruchsvoll und heterogen seien und einem starken politischen Einfluss unterliegen“. Rechtliche Prüfungsmaßstäbe gingen trotzdem nicht verloren, weil die Raumordnungsbehörden der Länder bei der Planfeststellungsbehörde als Träger einbringen könnten, betonte Kaden. Das werde die Planung „erheblich beschleunigen“: Bei der Bahn werde erwartet, dass vor allem UVP-Vorprüfungen zum Beispiel für Lärmschutzwände oder kurze Elektrifizierungen entfallen. „Unabdingbare Notwendigkeiten" Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Prof Dr. Jörg Biesemann von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit, betonte in seiner Stellungnahme Gesetze und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur als „unabdingbare Notwendigkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eines Industrielandes und zur Vermeidung einer weiteren Deindustrialisierung, Abwanderung der Industrie“. Gleichzeitig stellte er aber klar, diese müsse aber im „Einklang mit der Natur“ stehen. Im Gesetzentwurf fehle aber der „grüne oder rote Faden“. Verfassungsrechtliche Bedenken Prof. Dr. Sabine Schlacke, Professorin für Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald, kritisierte die geplanten Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung scharf: Diese führten zu einer „materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus“. Die „extensive Ausweisung" zahlreicher Infrastrukturvorhaben als „überragendes öffentlichen Interesse“ verschiebe „systematisch die Abwägung zu Lasten von Umwelt- und Naturschutzbelangen“. Diese Vorrangregelung sei keine „Interpretationshilfe“, sondern werde das behördliche und gerichtliche Entscheiden prägen, so die Befürchtung der Sachverständigen. Zwar blieben im Artenschutz die Prüfungen formal bestehen, doch das für eine Ausnahme erforderliche überwiegende öffentliche Interesse werde gesetzlich vorweggenommen. Faktisch führe das zur Umkehr des bisherigen Regelausnahmeverhältnisses und werde die Zulassung umweltbelastender Infrastruktur erheblich erleichtern. Schlacke sprach angesichts der Summe der geplanten Änderungen von einem „Systemwechsel“, der nicht nur unionsrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken werfe. Kritik an „vorgenommener Pauschalität“ Auch Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe monierte „massive Einschnitte“ bei den materiellen Umweltstandards. Durch den zusätzlichen gesetzlich angeordneten Vorrang von Projekten im „überragenden öffentlichen Interesse“, zu denen – verbunden mit den Kriterien der öffentlichen Sicherheit und der militärischen Relevanz – auch der Neubau von Straßen gehöre, würden Umwelt- und Naturschutzbelange geschwächt. In der „vorgenommenen Pauschalität“ entbehre das der sachlichen Rechtfertigung und stehe im Widerspruch zum Staatsziel nach Artikel 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, befand Nicklas. Akzeptanzdefizite befürchtet Dr. Christina von Haaren, emeritierte Professorin für Landschaftsplanung und Naturschutz an der Universität Hannover, warnte insbesondere auch vor der vorgesehenen Anpassung der Eingriffsregelung: Die Gleichstellung von Ersatzgeld und Kompensation von Ausgleichsflächen vor Ort breche mit einem seit 50 Jahren „bewährten Prinzip“ im Umwelt- und Naturschutz. Es sei nicht egal, wo und wie zum Beispiel geoklimatische Funktionen kompensiert würden, unterstrich die Sachverständige. Auch diene die Kompensation dem Lastenausgleich vor Ort, der in der Bevölkerung wichtige Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffe. Der Übergang zur Ersatzgeldzahlung stelle das in Frage und werde so erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen, prognostizierte von Haaren. Akzeptanzdefizite befürchtete sie auch mit Blick auf die Aussetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP zu eilbedürftigen Projekten. Berücksichtige man die Umsetzbarkeit der Neuregelungen mit, sei es fraglich, ob das Gesetzesvorhaben das Ziel der Planungsbeschleunigung erreiche. (sas/25.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Erschließung des deutsch-niederländischen Erdgasfeldes vor Borkum in der Kritik
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einer einstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (21/3491) befasst. In der Anhörung warnten Umweltverbände vor einer Ausweitung der Gasförderung in der Nordsee. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass weder deutsche Interessen noch die Belange des Natur- und Klimaschutzes gewahrt würden. Deutschland und die Niederlande wollen ein grenzüberschreitendes Erdgasfeld vor der Insel Borkum erschließen und Gas über Grenzen hinweg fördern. Dazu ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, der die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Behörden regelt. Bereits am 27. August 2025 unterzeichneten beide Länder dazu in Den Haag ein Unitarisierungsabkommen. Nun fehlt noch die Zustimmung der deutschen Seite von Bundestag und Bundesrat. Erdgasfeld vor der Insel Borkum Die Niederlande fördern bereits Gas aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld vor Borkum. Mit dem Abkommen könnte auch Gas von deutschem Gebiet gefördert werden. Der niedersächsische Energieversorger EWE hat bereits einen Liefervertrag mit dem niederländische Energiekonzern One-Dyas geschlossen. Das Abkommen schreibt beispielsweise Einzelheiten zur Aufteilung der Lagerstätten und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fest. Geregelt wird nicht nur die schon bestehende Erdgasförderung vor Borkum. Auch weitere Bohrungen im deutsch-niederländischen Seegebiet werden dadurch möglich. One-Dyas hat bereits angekündigt, weitere Gasfelder in der Umgebung erschließen zu wollen. Die Niederländer haben zugesagt, Gas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in beiden Ländern nachgefragt wird – wann diese Nachfrage endet, ist jedoch offen. Umweltschutzverbände lehnen den Gesetzentwurf „entschieden ab“, sagte Clara Winkler, Referentin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit der Ratifizierung des Abkommens würde Deutschland „unnötigerweise Teile seiner Souveränität aufgeben“ und sich an Regelungen binden, die einseitig für die Niederlade wirkten und einem einzelnen niederländischen Unternehmen zugute kämen. Die DUH sehe in dem Abkommen eine Gefahr für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie andere sensible marine Ökosysteme wie das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund. "Dramatische Folgen für Menschen und Wirtschaft" Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace, wurde noch deutlicher. Er erklärte das Unitarisierungsabkommen und damit auch das Vertragsgesetz zu dessen Umsetzung für rechtswidrig und aufgrund der „dramatischen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland auch moralisch nicht zu rechtfertigen“. Kaiser forderte von den Ausschussmitgliedern, „den vorliegenden Entwurf für ein Vertragsgesetz abzulehnen“. Zur Begründung erklärte der Greenpeace-Vorstand, eine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen sei nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Pariser Klimazielen unvereinbar. Außerdem ergebe sich nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt. "Unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen" Roda Verheyen von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther, schloss sich der Kritik der Umweltverbände an. „Das Abkommen ermöglicht die Erschließung neuer Erdgasvorkommen, doch das ist nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem 1,5-Grad-Ziel und deswegen mit dem Pariser Klimaabkommen unvereinbar“, sagte Verheyen. Damit verstößt das Abkommen ihrer Meinung nach auch gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot aus Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Zustimmung des Bundestages zu dem Abkommen habe „eine abwägungsprägende Wirkung“ auf die landesrechtlich zu erteilenden Genehmigungen. „Sie ist deswegen zu versagen“, forderte Verheyen. "Kein Verstoß gegen das Klimaschutzrecht" Dem widersprach der Rechtsanwalt Fritz von Hammerstein. Er sagte, das Abkommen verstoße weder gegen das Völkerrecht noch gegen nationales oder internationales Klimaschutzrecht oder die Pariser Übereinkommen. Das Abkommen sei auch nicht die Voraussetzung für die Genehmigung des N5A-Projekts, weil diese bereits vorliege. „Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht sich nur auf das genehmigte N5A-Projekt, auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es entgegen anders lautender Behauptung nicht anwendbar“, erklärte von Hammerstein. Zudem sei die Betriebserlaubnis der N5A-Plattform bis 2042 befristet, „ein sogenannter fossiler Login ist also nicht zu befürchten“, so von Hammerstein. Ludger Radermacher, Leiter der Abteilung Politik, Recht und Märkte beim Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG), begrüßte den Gesetzentwurf sehr, vor allem weil durch das Abkommen das Ziel ermöglicht werde, die grenzüberschreitenden Kohlenwasserstoffvorkommen in der Nordsee, das N05-A-Feldes und weitere Lagerstätten, optimal zu erschließen und so die Versorgungssicherheit zu stärken. „Außerdem wird mit dem Abkommen die heimische Förderung in Deutschland und Europa gerade in der aktuellen geopolitischen Situation aus Gründen der Resilienz und der Versorgungssicherheit unterstützt“, sagte Rademacher. (nki/25.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Politik nimmt Abschied von Rita Süssmuth
Mit einem Trauerstaatsakt hat der Bundestag am Dienstag, 24. Februar, Abschied von seiner früheren Präsidentin Rita Süssmuth genommen. Die CDU-Abgeordnete war am 1. Februar im Alter von 88 Jahren in Neuss verstorben. Sie zählt zu den prägendsten Politikerinnen der Nachkriegszeit und gilt als Vorkämpferin für Gleichberechtigung und ein modernes Familienbild. Zu Ehren der Verstorbenen sprachen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz und der Autor Heribert Prantl.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Trauerstaatsakt zu Ehren von Rita Süssmuth
[Stenografischer Dienst] Friedrich Merz, Bundeskanzler: Herr Bundespräsident! Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages! Herr Präsident des Bundesrates! Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichtes! Liebe Familie Süssmuth Dyckerhoff! Liebe Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter von Rita Süssmuth aus der Bundesregierung, aus den Parlamenten, aus der Wissenschaft, aus unserer Zivilgesellschaft! Exzellenzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1956 – das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt gerade einmal gut zehn Jahre zurück – bricht eine junge Frau aus ihrer Heimatstadt an der Ems in zwei große, traditionsreiche deutsche Studienorte und schließlich in die Weltstadt an der Seine auf. Rita Süssmuth, geborene Kickuth, beginnt im Alter von 19 Jahren ihr Studium in den Fächern Französisch, Geschichte und Pädagogik in Münster, in Tübingen und in Paris. Es ist der Beginn einer beeindruckenden akademischen Karriere, die bis hin zu einer ordentlichen Professur führen wird. Es ist auch der Beginn eines beruflichen Lebens, das wissenschaftlich und politisch, in Theorie und Praxis, in Worten und Taten unermüdlich um diese Frage kreist: Wie können wir Menschen ein menschenwürdiges Leben miteinander führen? Wie richten wir unseren Staat so ein, dass er der Menschenwürde dient? Ich möchte mir vorstellen, dass diese 19-jährige Rita Kickuth auf der Reise nach Paris im Kopf schon diese Hölderlin-Worte hat, diesen Hölderlin-Ruf, muss man eigentlich sagen, den sie später im Leben manchmal zitiert: „Alles prüfe der Mensch, sagen die Himmlischen, / Daß er, kräftig genährt, danken für Alles lern’, / Und verstehe die Freiheit, / Aufzubrechen, wohin er will.“ Alles zu prüfen, kritisch zu prüfen: Wissensbehauptungen, Autoritätsbehauptungen, eindimensionale Weltbilder, eindimensionale Menschenbilder, eindimensionale Frauenbilder auch. Alles zu prüfen, kritisch zu prüfen – das war Rita Süssmuths Lebensmaxime. (Beifall) Und ihr kritisches Prüfen führte sie immer wieder zu dem Ergebnis von der Freiheitsbegabung des Menschen und immer wieder zu der Feststellung: In der Welt, in Europa, in Deutschland, in ihrer und unserer Partei, in den Schulen und Bildungseinrichtungen, am Arbeitsmarkt sind die Dinge noch nicht so eingerichtet, dass sie der Freiheit aller Menschen dienen, dass sie Selbstentfaltung unabhängig vom Geschlecht, von sozialer Herkunft, von sexueller Orientierung möglich machen, dass der Mensch „verstehe die Freiheit, / Aufzubrechen, wohin er will“, wie Hölderlin schreibt. Rita Süssmuth ist später in die Politik aufgebrochen. Und sie ist eine Ausnahmepolitikerin geworden. Sie hat das Gesicht der Bundesrepublik geprägt: als erste Frauenministerin, als Bildungspolitikerin, als Gesundheitspolitikerin, als Bundestagspräsidentin, als Abgeordnete der CDU. Sie war fachlich einfach exzellent, und zwar umfassend fachlich exzellent. Sie war – und wir haben es heute mehrfach gehört – in allen ihren Ämtern und Funktionen beharrlich, streitbar und ziemlich oft ziemlich unbequem, auch für meine Partei. In vielen Fragen – vielleicht in den meisten – hat die Geschichte ihr recht gegeben. Sie war eben ihrer Zeit in mancher Hinsicht voraus. (Beifall) In ihrem Beharren auf eine moderne Familienpolitik etwa. Auf eine Arbeitsmarktpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. In ihrer wegweisenden Aidspolitik. Sie war eben mit Leib und Seele Christdemokratin. Und damit meine ich: Ihr Ethos der politischen Gestaltung war im ganzen Sinn des Wortes christdemokratisch: Für sie stand die Würde und die Verletzlichkeit des Menschen im Zentrum, aber genauso des Menschen Begabung zur Selbstentfaltung und zum gemeinsamen Guten. Sie war unerschütterlich optimistisch. Keine Romantikerin. Aber eine Idealistin in dem Sinne, in dem wir alle als Demokratinnen und Demokraten verpflichtet sind, Idealistinnen und Idealisten zu sein. In dem Sinne, dass sie unbedingt vertraut hat auf die Urteilskraft des Menschen: Seine, unsere Fähigkeit, gemeinsam die Welt zu gestalten, und zwar auch unter den Bedingungen neuer Komplexität, auch unter der Bedingung von Krise. Sie hat unbedingt vertraut auf die menschliche Fähigkeit zur Solidarität, und sie hat sie auch eingefordert. Sie hat unbedingt vertraut auf die Erkenntnissehnsucht, die Neugier, Lernfähigkeit und Veränderungslust des Menschen. Und darum war sie eine Antreiberin für Reformen. Demokratische Politik, das sollte eine Politik sein, die „die offensive, zum Umbruch bereite, die unbekümmerte, den eigenen Fähigkeiten vertrauende Seite“ des Menschen anspricht, stärkt, in Fortschritt verwandeln will. Das waren ihre Worte. Wir tun gut daran, uns daran zu erinnern, gerade heute, dass demokratische Politik immer und vor allem den Blick in die Zukunft richten muss, dass demokratische Politik eine Fortschrittsverantwortung in sich trägt, dass in dieser Verantwortung Freude liegen kann, auch wenn sie Arbeit bedeutet und auch wenn es oft Mut erfordert. Und genauso tun wir gut daran, uns immer wieder ebendiese Frage zu stellen, die Rita Süssmuth auch immer wieder sich selbst und uns gestellt hat: Ist denn der Mensch uns Politikern verloren gegangen? – Das war zugleich ihre Frage und ihre Sorge: Dass in Zeiten wachsender Komplexität der Gesellschaft, in Zeiten der Internationalisierung, in Zeiten der Globalisierung, in Zeiten der Digitalisierung der Mensch sozusagen nur als Funktionselement in den Blick der Politik tritt. Dass wir hier im Deutschen Bundestag, dass wir in der Regierungsarbeit, in der Suggestion von Sachzwängen den Menschen aus dem Blick verlieren. Meine Damen und Herren, das sind berechtigte Sorgen, die Rita Süssmuth geäußert hat. Und Rita Süssmuths politisches Erbe erinnert uns daran, wo wir ansetzen müssen, wenn wir diese Sorgen ernst nehmen: In der Arbeit an guten, chancengerechten Bildungsinstitutionen, in denen Mädchen und Jungen aller sozialen Schichten nach ihren Fähigkeiten und Begabungen für das Leben lernen können. In der Erwachsenenbildung. In der Arbeit an einem Land, das das Versprechen der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger einlöst, das das Versprechen der gelebten Gleichberechtigung von Mann und Frau eben vollumfänglich einlöst. In der Arbeit an einem geeinten Europa. Auch das war Rita Süssmuth ja: eine leidenschaftliche Europäerin. Zuletzt, im vergangenen Jahr – wir haben es gehört –, ist sie für ihren jahrzehntelangen intensiven Einsatz für die deutsch-polnische Aussöhnung ausgezeichnet worden. Sie reiste immer wieder in dieses Land und durch dieses Land. Sie mahnte immer wieder, wie wertvoll, wie wichtig die Beziehung zu unserem polnischen Nachbarn ist – für unsere beiden Länder und eben auch für das Friedensprojekt Europa. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rita Süssmuth war zehn Jahre Präsidentin des Deutschen Bundestages. Als erste Frau der Union in diesem Amt überhaupt. Sie war auch sozusagen meine Bundestagspräsidentin; denn sie übte das Amt aus, als ich 1994 erstmals als Abgeordneter in diesem Haus, in diesen Reihen hier Platz genommen habe. Die konstituierende Sitzung 1994 fand ja hier im Reichstagsgebäude statt, noch vor dem Umbau des Gebäudes. Und ich erinnere mich an ihre Rede; es war eine Rita-Süssmuth-Rede. Sie sprach von der Kraft der Solidarität und von der Kraft der Eigenverantwortung, von der Freude der Mitmenschlichkeit und der Freude der Selbstentfaltung. Sie sprach davon, dass ein gutes Deutschland das – Zitat – „gestaltende Mitwirken unserer Jugend“ braucht, das Gespräch zwischen den Generationen. Sie sprach von dem unausgesetzten Auftrag der europäischen Einigung. Und sie sprach von der Würde des Menschen. Mit Ausnahme von Norbert Lammert hat dem Deutschen Bundestag niemand in Jahren länger vorgestanden als Rita Süssmuth. Sie war die erste Präsidentin eines gesamtdeutschen Parlaments. Sie hat unser Land mit durch die welthistorischen Wochen und Monate geführt, die wir nach dem Fall der Mauer erlebt haben. Ich möchte meine Betrachtungen zu Rita Süssmuth schließen mit Worten aus ihrer Rede zur Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Dezember 1990, ebenfalls hier in Berlin, nachdem Willy Brandt als Alterspräsident die erste Parlamentssitzung eines gesamtdeutschen Bundestages nach der Wiedervereinigung eröffnet hatte. Sie sagte: „Demokratische Traditionen verpflichten, aber nichts ist stabil, ohne dass wir uns immer wieder selbst fordern und gefordert wissen.“ Diese Worte, meine Damen und Herren, am heutigen Tag zu zitieren, am vierten Jahrestag des Beginns des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, hat eine besondere Bedeutung. (Beifall) „[…] nichts ist stabil, ohne dass wir uns immer wieder selbst fordern und gefordert wissen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rita Süssmuth hat sich genau daran bewährt, sie hat es unermüdlich getan, bis zuletzt, auch mit reger publizistischer Arbeit. Sie hat sich selbst immer wieder gefordert. Sie hat sich selbst, aber sie hat auch unsere gemeinsame Partei gefordert. Sie hat patriarchale Machtstrukturen und rückwärtsgewandtes Denken herausgefordert. Sie hat unser Land zum Besseren gefordert. Und das war, ja, das bleibt ein großes Glück. (Beifall) Wir werden ihr, der Humanistin, der Wissenschaftlerin, der Bundestagspräsidentin, der Christdemokratin, wir werden Rita Süssmuth ein ehrendes Andenken bewahren. (Beifall)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sachverständige uneins über Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Montag, 23. Februar 2026, mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigt. Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes" (21/3546, 21/4090). Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Möglich gemacht hat das eine neue Einstufung des Wolfes durch die Europäische Union. Förderung des Herdenschutzes Schäfermeister Frank Hahnel erklärte eingangs der Anhörung, er habe gelernt, mit dem Wolf in seiner Nachbarschaft zu leben. Seine Überzeugung: Die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz ersetze nicht den Schutz der Weidetiere. Solange es Wölfe gebe, werde er seine Herde schützen. Dieser Schutz aber sei teuer. Deshalb sollte er weiterhin gefördert werden. Der Schäfer Felix Körner begrüßte den Vorschlag, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, fügte aber hinzu, eigentlich brauche es nur ein kleines Stück mehr Sicherheit: „Herdenschutz muss in seinen variantenreichen Anwendungen das erste Mittel bleiben. Eine Entnahme von Wölfen sollte als letzte Instanz des Herdenschutzes gesehen werden, nicht als Lösung für Probleme.“ Kritik am Gesetzentwurf Der Gesetzentwurf könne in vorliegender Form die durch den Wolf in der Kulturlandschaft verursachten Probleme der Weidewirtschaft nicht lösen, sagte Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel. Momentan müsse sich die Landeskultur durch die Errichtung von Zäunen an den Wolf anpassen - umgekehrt wäre es richtig, sagte der Experte. Bei ungebremster Ausbreitungs- und Fortpflanzungsdynamik des Wolfs werde die Weidewirtschaft über kurz oder lang zum Erliegen kommen, sagte er voraus. Die Biologin Ilka Reinhardt zeigte sich „erschrocken“ vom Gesetzentwurf der Koalition und sprach von „teilweise Falschaussagen“. Als Begründung für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die angebliche Notwendigkeit einer generellen Bejagung würden die Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere angegeben. Dazu gäbe es laut Gesetzentwurf keine Alternative. Doch, die gebe es, sagte Reinhardt: die zahlreichen Tierhaltenden, die einen erfolgreichen Herdenschutz umsetzen, mit sehr hohem persönlichem Engagement und unter oft schwierigen Bedingungen. Diese Tierhaltenden sollte man fragen, wie sie das machen, schlug sie vor. Zuspruch zum Gesetzentwurf Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde spät, aber nicht zu spät, einer sich veränderten Wirklichkeit Rechnung getragen, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbands. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz, das als fast reines Schutzgesetz konzipiert sei, sei das Jagdrecht auf den Ausgleich von Interessen ausgelegt - es diene zum einen dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume, räume aber auch den Interessen des Menschen, gerade in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft, einen starken Stellenwert ein. Die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, seien die von der Rückkehr des Wolfes am stärksten Betroffenen, hielt Anette Wohlfarth, Geschäftsführerin der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, fest. 2023 seien bei 1.268 Übergriffen 5.727 Tiere getötet, verletzt oder vermisst worden. Präventiver Herdenschutz reiche nicht mehr aus, sagte Wohlfarth: „Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem der Herdenschutz um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements ergänzt werden soll.“ Stellung nehmen durfte auch der Deutsche Landkreistag als Vertreter der Kommunen. Der Beigeordnete Klaus Ritgen begrüßte die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Zudem gab er zu bedenken, dass ein Managementplan ein belastbares, aktuelles und flächendeckendes Monitoring voraussetze. (mis/25.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Sozialverbände gegen Rechtskreiswechsel für Ukrainer
Mehrere führende Sozialverbände haben gegen den von der Bundesregierung geplanten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten in das Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, warnte etwa der Deutsche Caritasverband vor einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“. Grundlage der vom amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) geleiteten Anhörung war ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz (21/3539, 21/4086), wonach Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Geflüchtete aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Kritik an erschwerter Arbeitsmarktintegration Laut Caritasverband wird die Arbeitsmarktintegration durch die Gesetzesänderung erschwert. Die Jobcenter seien nicht mehr zuständig, die Arbeitsagenturen hätten keine ausgewiesene Expertise für neu Eingewanderte. Die Versorgung bei Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung verschlechtere sich für die Betroffenen ebenfalls deutlich. Auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter sei ein Erfolgsmodell. Dies solle jetzt beendet werden. Mit seiner Vielzahl an Benachteiligungen wie beispielsweise der Höhe der Leistungssätze, dem Sachleistungsprinzip oder einer deutlich eingeschränkten Gesundheitsversorgung werde das Vorhaben der Regierung für Armut und Leid bei Betroffenen sorgen sowie soziale Teilhabe und nachhaltige Integration verhindern. Die Organisation äußerte zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs. "Sachlich nicht gerechtfertigter Rechtskreiswechsel" Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem „sachlich nicht gerechtfertigten Rechtskreiswechsel“, der mit einer Vielzahl erheblicher Nachteile verbunden sei. Positive Wirkungen seien hingegen nicht zu erwarten: Wenn die Jobcenter nicht mehr zuständig seien, werde die Beratungs- und die Betreuungsintensität sinken, der Zugang zu Sprachkursen und Arbeitsfördermaßnahmen werde deutlich erschwert. Zudem drohten für die zuletzt ohnehin mit zusätzlichen Aufgaben stark beanspruchte Bundesagentur für Arbeit neue Belastungen. Die Bundesagentur für Arbeit empfahl einen Rechtskreiswechsel aus verwaltungsökonomischen Gründen erst für neu eingereiste Personen vorzunehmen, die nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände empfahl, den Rechtskreiswechsel nicht rückwirkend zum 1. April 2025, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen. Der Deutsche Städtetag erhob Bedenken gegen den Entwurf. Das Ziel einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt werde nicht erreicht, sondern sich im Gegenteil sogar noch verschlechtern. Außerdem drohe eine Verschlechterung der Finanzlage der meisten Städte und „dauerhaft mehr Bürokratie“. Zustimmung zum Rechtskreiswechsel Dagegen begrüßte der Deutsche Landkreistag die Rücknahme des im Sommer 2022 erfolgten Rechtskreiswechsels für neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine. Ebenso wurde befürwortet, dass die betroffenen Geflüchteten sich um eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen müssten. Allerdings sollten die Arbeitsagenturen verpflichtet werden, „aktiv auf die Betroffenen zuzugehen und sie in Arbeit zu vermitteln“. Der Landkreistag forderte eine Kompensation der Kosten durch den Bund. Eine grundsätzlich positive Stellungnahme gab auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab. Der beabsichtigte Rechtskreiswechsel sei aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. „Er kann zu einer klareren Systematik beitragen und steuernde Wirkungen entfalten, sofern die Umsetzung rechtssicher und verwaltungspraktisch handhabbar ausgestaltet wird“, hieß es in der Stellungnahme der Organisation. "Integrationspolitisch kontraproduktiv" Dr. Moritz Marbach, Associate Professor in Data Science & Public Policy am University College London (UCL), kritisierte, aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung wirke der Gesetzentwurf „integrationspolitisch kontraproduktiv und fiskalisch nachteilig“. Es sei eine deutliche Verlangsamung der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter zu erwarten, da sie nicht mehr durch die Jobcenter betreut würden. Der Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet eine erhebliche Kürzung der sozialen Absicherung. Für eine alleinstehende Person außerhalb einer Unterkunft reduziere sich die monatliche Transferleistung von 563 auf 455 Euro (etwa 20 Prozent), rechnete Marbach vor. Gegenstand der Anhörung waren zudem mehrere Anträge von Oppositionsfraktionen. So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/588), den Bürgergeld-Bezug für Ukraine-Kriegsflüchtlinge zu beenden, da sich die Erwartung einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt und einer entsprechenden Reduzierung der Hilfen nicht erfüllt habe. In einem weiteren Antrag (21/1073) fordert die Fraktion eine Einschränkung bestimmter Sozialleistungen für Asylbewerber. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2802) wird ein Verbleib von Geflüchteten aus der Ukraine in der Grundsicherung gefordert, weil andernfalls erhebliche Mehrkosten drohen würden. Eine ähnliche Forderung erhebt die Linksfraktion in einem Antrag (21/3571). (hle/23.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Christoph Schmid: Potenzial der OSZE für eine Beilegung des Ukraine-Krieges nutzen
Eine „tragende Rolle“ für die OSZE bei einer künftigen Friedenssicherung in der Ukraine sieht Christoph Schmid (SPD), stellvertretender Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die am 19. und 20. Februar 2026 zu ihrer Wintertagung in Wien zusammenkam. Wenn es zu ernsthaften Bemühungen um einen Frieden in der Ukraine komme, sei die OSZE „bereit, diese Rolle auch auszufüllen“. Der vierte Jahrestag des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2026 sei in allen Statements in der Versammlung ein Thema gewesen, so Schmid. Es gelte nun, das Potenzial dieser Organisation für eine Beilegung des Krieges zu nutzen. Im Interview spricht der Außenpolitiker über die wichtigsten Themen der Tagung, seine persönlichen Eindrücke und zwei besonders beeindruckende Redebeiträge. Das Interview im Wortlaut: Herr Schmid, der Kriegsbeginn Russlands gegen die Ukraine jährt sich gerade – am 24. Februar 2026 – zum vierten Mal. Der russische Angriffskrieg war auch für die Parlamentarische Versammlung ein Thema. Im Ausschuss für politische Angelegenheiten und Sicherheit haben die Delegierten über „eine umfassende Sicherheit als Grundlage für regionalen Frieden“ debattiert. Was für Lösungsansätze existieren? Kann und will die OSZE zur Beendigung des Krieges beitragen? Der Jahrestag des russischen Angriffskrieges war in allen Statements ein Thema. Es ist allen in der OSZE, also der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, bewusst, dass diese Organisation eines der wenigen Dialogformate ist, das die Jahre überdauert hat, und dem deswegen, wenn es denn zu ernsthaften Bemühungen um einen Frieden in der Ukraine kommt, eine tragende Rolle bei der Friedenssicherung zukommen kann. Und sie ist bereit, diese Rolle dann auch auszufüllen. Was hat die OSZE, das den Unterhändlern der USA oder europäischen Ländern nicht gegeben ist? Die OSZE hat einen umfassenden Charakter, da sie sehr viele Staaten, in Europa, Eurasien und Nordamerika, von Vancouver bis Wladiwostok, einbezieht. Einst, zu Zeiten des Kalten Krieges, als Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), vom Westen und der ehemaligen Sowjetunion ins Leben gerufen, war und ist ihre Mission, auch über scheinbar unüberwindliche Gräben hinweg miteinander in Dialog zu treten und so einen besseren Zustand herbeizuführen. Sie hat Strukturen, die sonst anderswo erst mühsam aufgebaut werden müssten, und bietet einen einzigartigen Rahmen für Konfliktlösung, den es zu nutzen gilt. Dabei sollte sich die OSZE auf ihre Kernaufgabe, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu stiften, konzentrieren. Die Ukraine, mitten in Europa, gehört definitiv dazu. Als Gastredner sprach der Vorsitzende des ukrainischen Parlaments, der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, zu den Delegierten. Was hatte er zu sagen? Das war sehr beeindruckend. Ich hatte auch die Möglichkeit, mit ihm persönlich zu sprechen. In seinem Beitrag hat er harte Worte gegen den Krieg gefunden, den Russland gegen die ukrainische Zivilbevölkerung, aber durch die Kriegswirtschaft im Grunde auch gegen die eigene Bevölkerung, führt. Und er hat angeprangert, dass die russische Regierung diesen kältesten Winter seit Jahren nutzt, um gezielt die Energieversorgung anzugreifen und das Leid der Zivilbevölkerung zu instrumentalisieren. Er hat die Abgeordneten in seiner Rede darauf eingeschworen, diesen Kriegsschauplatz mitten in Europa im Auge zu behalten und weiter hart an einer Lösung, also an einem Frieden, zu arbeiten und bis dahin in der Hilfe für die Menschen dort nicht nachzulassen. Im Gespräch mit mir hat er sich auch ganz herzlich bedankt für die der Ukraine gewährte deutsche Unterstützung. Das war ihm sehr wichtig. Wie wurde das erschütterte transatlantische Verhältnis von der Versammlung der OSZE thematisiert, der ja auch sämtliche Nato-Mitglieder angehören? Es war schön, dass dieses Mal auch amerikanische Vertreter, sowohl der Demokraten als auch der Republikaner, dabei waren und die USA auf diese Weise Präsenz gezeigt haben. Die Versammlung fand dabei auch klare Worte in der Grönlandfrage. Es wurde von allen klar artikuliert, dass es nicht geht, sich ein Land mit Gewalt anzueignen oder zu kaufen. Auch der dänische Parlamentspräsident hat sich als Gastredner zu dem Thema geäußert. Das hat großen Widerhall in der Versammlung gefunden. Generalthema der Tagung war „Menschenrechte als Grundlage von Sicherheit“. Andersherum muss man es aber doch auch sehen: Sicherheit ist Grundlage von Menschenrechten, oder? Was waren für Sie die wichtigsten Punkte in der Debatte? Beide bedingen einander. Und die Freiheit dürfen wir nicht vergessen. Wir sehen ja, dass überall dort, wo die Sicherheitslage nicht gegeben ist, die Menschenrechte darunter leiden. In Konflikt- und Kriegssituationen kommt das Barbarische des Menschen zum Vorschein. Sicherheit und Stabilität sind Grundvoraussetzung für die Einhaltung der Menschenrechte. Andererseits garantiert die Einhaltung der Menschenrechte auch Sicherheit für die Menschen, die dort leben. Daher ist es immer wieder wichtig, die Verknüpfung zwischen beiden herzustellen. Hatte die Versammlung bei dem Thema bestimmte Konfliktherde im Blick? Nein, denn die Thematik, gewinnt ja überall an Dringlichkeit. Mich hat aber ein Statement der ungarischen Vertreterin Timea Szabó sehr beeindruckt, dass die OSZE ihrem Auftrag für Wahlbeobachtung dort mit mehr Nachdruck nachkommen solle. Der Regierungschef Victor Orbán tritt ja grundlegende Freiheitsrechte mit Füßen. Und in dem Land stehen demnächst Parlamentswahlen an. Es ging ihnen darum, dass die OSZE der dortigen Regierung gegenüber entschlossener auftritt und auch mal etwas durchsetzt. Das ist zwar etwas anderes als die Verletzung von Menschenrechten im Krieg, wird aber doch ganz schnell zu einem Thema der Sicherheit in Europa, wenn man schaut, wie Ungarn sich gegenüber der Ukraine verhält und gemeinsame EU-Statements verhindert. Im Ausschuss für Demokratie, Menschenrechte und humanitäre Fragen ging es um „die Wahrung der Wahlintegrität angesichts hybrider Bedrohungen und böswilliger ausländischer Einflussnahme“. Vor welchen Herausforderungen steht das Instrument der Wahlbeobachtung? Muss die Methodik angepasst werden? Vielleicht brauchen wir zusätzliche Elemente, um auf die neuen Bedrohungen reagieren zu können oder müssen den Anteil der Langzeitbeobachtung ausbauen. Es gab außerdem eine Umfrage unter den Mitgliedern des Ausschusses, in der diese nach ihren Erfahrungen gefragt wurden, wie sich KI-generierte Inhalte auf Wahlen und die Wahlbeobachtung auswirken. Die Versammlung bleibt auf jeden Fall an dem Thema dran. Was hat die Parlamentarier in Wien noch bewegt? Wir standen alle unter dem Eindruck des nun schon zum vierten Mal wiederkehrenden Jahrestages des Kriegsbeginns Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022. Für die Parlamentarier war das Leiden der Menschen in der Ukraine das Hauptgesprächsthema, aber natürlich auch das der Menschen im Nahen Osten. Dabei ging es auch um den von US-Präsident Trump erfundenen sogenannten „Friedensrat“ – der in der OSZE kaum Unterstützer hat und den, ehrlich gesagt, auch niemand braucht. Was war insgesamt Ihr Eindruck von der Versammlung während der Wintertagung? Ich habe zum ersten Mal an der Versammlung teilgenommen. Daher habe ich bei der Wintertagung versucht, so viel Zeit wie möglich im Plenum zu verbringen und Abläufe und Akteure kennenzulernen. Die Zusammenarbeit mit Tobias Winkler, unserem Delegationsleiter, ist dabei wirklich sehr eng und kollegial. Bei der OSZE und der Versammlung handelt es sich um eine weithin in der Öffentlichkeit unterschätzte Organisation, die aber momentan unter dem Druck fehlender Haushaltsmittel steht, da die USA Gelder zurückhalten. Man muss aber bei allem Verständnis für eine Überprüfung des Mitteleinsatzes und Bemühungen um Transparenz festhalten: Die OSZE erledigt die ihr zugedachten Aufgaben bereits mit einem sehr überschaubaren Mitteleinsatz, der den Zielen der Organisation absolut angemessen erscheint. Deutschland sollte alles tun, das Potenzial und die Chancen zu nutzen, die in dieser Organisation, zusammen mit ihrer Versammlung, als diplomatisches Gesprächsforum stecken und gemeinsam mit Partnern den Wert dieser Institution immer wieder artikulieren. Es gibt keine vergleichbare Organisation. Deutsche Delegation mit neun Abgeordneten Der deutschen Delegation unter der Leitung des Abgeordneten Tobias Winkler (CDU/CSU) gehörten die Abgeordneten Thomas Röwekamp (CDU/CSU), Kerstin Vieregge (CDU/CSU), Dr. Malte Kaufmann (AfD), Stefan Keuter (AfD), Udo Theodor Hemmelgarn (AfD), Nancy Faeser (SPD), Christoph Schmid (SPD) und Boris Mijatović (Bündnis 90/Die Grünen) an. Die OSZE PV wurde im Zuge der Institutionalisierung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) auf dem Pariser Gipfeltreffen 1990 ins Leben gerufen. (ll/23.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Geplante Grundsicherung findet überwiegend positives Echo
Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an. Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541, 21/4087) sowie die Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln "Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld" (21/3605) und "Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter" (21/2222), von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung" (21/3606) und der Linken mit dem Titel "Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung" (21/3604). "Vermittlungsbemühungen vor der Leistungsbewilligung einleiten" Dr. Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“. Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten - Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie. "Umgehungstatbestände in den Blick nehmen" Der Volkswirt Prof. Dr. Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei Weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse. Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“. "Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen nicht ausreichend" Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete die Neuregelung des Aktiv-Passiv-Transfers im Gesetzentwurf "grundsätzlich positiv", weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf. Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“. "Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert" Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski. Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen. (gha/23.02.2023)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zuspruch zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505) stößt bei Sachverständigen überwiegend auf ein positives Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 23. Februar 2026, deutlich. Mit der Regelung will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Angemahnt wurde von den Sachverständigen, eine Möglichkeit für sozial abgestufte Tarife beim Bewohnerparken zu schaffen. Regelung zum digitalen Führerschein Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), sieht die Regelung zum digitalen Führerschein als „essentiell für die Digitalisierung“ an. Die geplante vorzeitige Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe werde vom KBA befürwortet. Auch der Austausch von Dokumenten sei im Interesse einer modernen Verwaltung ausdrücklich zu begrüßen, sagte Damm. Felix Lennart Hake vom IT-Branchenverband Bitkom sprach sich ebenfalls für die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein aus. Es sei richtig, dass der Regierungsentwurf die nötigen Grundlagen für die Nutzung in EUDI-Wallets lege, betonte er. Unverständlich sei aber, weshalb der Gesetzgeber vorgebe, dass der digitale Führerschein nur im Inland gültig sein soll. Hake plädierte zudem dafür, den Anwendungsbereich digitaler Führerscheine insbesondere auch auf den vorläufigen Nachweis (VNF) der Fahrerlaubnis AM15 und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 (BF17) auszudehnen. Digitale Parkraumkontrolle Kerstin Hurek vom Auto Club Europa (ACE) bezeichnete die digitale Parkraumkontrolle als Hebel für die „Vision Zero“. Eine bessere Verfügbarkeit regulärer Parkplätze verringere den Parkdruck - und damit auch gefährliches Falschparken auf Gehwegen, in zweiter Reihe oder in Kreuzungsbereichen. Außerdem reduziere es den Parksuchverkehr, der in Innenstädten bis zu 30 Prozent des Verkehrs ausmache, sagte Hurek. Nachhaltige Akzeptanz entstehe aber nur, wenn klar sei, „dass Regelverstöße Folgen haben“. Eine effektive Parkraumbewirtschaftung und konsequente Kontrollen seien daher weit mehr als reine Verwaltungsmaßnahmen. Sie seien „essenziell für den Schutz aller Verkehrsteilnehmenden“, so die ACE-Vertreterin. Die digitale Parkraumkontrolle müsse ohne große Hürden und Nachkontrollerfordernisse praxistauglich und nicht nur stichprobenhaft eingeführt werden, verlangte Thomas Kiel d'Aragon von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Das zur Datensicherheit erforderliche Verschlüsselungsverfahren für das Fahrzeugkennzeichen sei zudem technologieoffen auszuprägen, betonte er. Kiel d'Aragon wies außerdem darauf hin, dass Parkprivilegien auch disruptive Wirkungen haben könnten. Sämtliche Ausnahmen gingen schließlich auf die Kosten des Bewohnerparkens. Gleichzeitig forderte der Kommunalvertreter, beim Bewohnerparken sozial abgestufte Tarife ausdrücklich zu ermöglichen. Staffelung bei den Gebühren Letzteres befürwortete auch der Anwalt für Straßen- und Straßenverkehrsrecht Roman Ringwald. Eine soziale Staffelung bei den Gebühren wäre aus seiner Sicht „sinnvoll und gut“. Das sei auch möglich, ohne einen großen Bürokratieaufwand zu erzeugen, sagte er mit Blick auf die Lösung bei den „Sozialtickets im ÖPNV“. Dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei der digitalen Parkraumkontrolle kommen soll, begrüßte Ringwald. Es gebe dann einen einheitlichen Spielraum, den jede Kommune unterschiedlich nutzen könne. Das sei besser als eine Vielzahl an Einzelregelungen, befand er. Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sprach sich ebenfalls dafür aus, den Gesetzentwurf dergestalt anzupassen, dass eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien künftig rechtssicher möglich ist. Im Interesse einer „sozialverträglichen Mobilität für alle“ schlage die DUH außerdem vor, die Einnahmen aus Parkgebühren ebenso wie Bußgelder, die im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung eingenommen würden, „in den Ausbau von Bus und Bahn sowie in die Rad- und Gehwegeplanung investiert werden“, sagte Saar. Wenn der Führerschein in physischer Form nicht mehr mitgeführt werden muss, sei das nicht ganz unproblematisch, befand Marco Schäler als Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Zum einen, weil nicht immer mit einer flächendeckenden Netzabdeckung an den Kontrollörtlichkeiten zu rechnen sei. Zudem sei eine polizeiliche Beschlagnahme des Führerscheins nur in Folge einer polizeilichen Verwahrung des „physischen“ Dokumentes möglich. Schäler begrüßte, dass künftig der so genannte „Punktehandel“ unterbunden werden soll. Unklar bleibe allerdings, warum nur gewerbsmäßige Verhaltensweisen von der Bußgeldvorschrift erfasst würden, da eine Vielzahl von „Punkteübernahmen“ im Kontext von familiären Beziehungen oder im Freundes- oder Bekanntenkreis erfolgten. (hau/23.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesiden
Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch, 23. Februar 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden (21/795) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids" (21/3601) befasst. Bei der Bewertung äußerten die Sachverständigen überwiegend Zustimmung.cv "Schutzlücke schnell schließen" Jens Dieckmann, Rechtsanwalt aus Bonn, verwies auf den Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2023, mit dem anerkannt worden sei, dass die Massaker an den Jesidinnen und Jesiden einen Genozid darstellen. Dies sei ein historischer Akt, durch den politisch und ethisch Verantwortung bekannt und angenommen worden sei. Dieser Beschluss habe aber eine unerträgliche Lücke offengelassen. Dies zeige sich insbesondere darin, dass bereits 2023 Abschiebungen in den Irak unter Einschluss von Jesidinnen und Jesiden begonnen hätten. Menschenrechte brauchten ein Beziehungssystem, wo sie wirkungsmächtig werden können, sagte Dieckmann. Das fehle ausreisepflichtigen Jesidinnen und Jesiden. Nach Rechtsprechung der Obergerichte werde Gruppenverfolgung als Grund für die Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft in der Fläche nicht mehr anerkannt. Einzelfallentscheidungen könnten aber keine Schließung der Schutzlücke darstellen. Deshalb seien die jetzt vorgelegten Vorschläge absolut zu begrüßen. Die betroffenen Jesidinnen und Jesiden hätten zu lange gewartet. Es sei jetzt an der Zeit, die Schutzlücke schnell zu schließen. "Es gibt noch Verbesserungspotenzial" Rechtsanwältin Caroline Mohrs vom Verein "Pena ger", einer bundesweiten Online-Beratungsstelle für Geflüchtete mit Sitz in Oldenburg, meinte, ein humanitäres Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden in Deutschland sei migrationspolitisch, historisch und menschenrechtlich geboten, solange eine Anerkennung der Fortwirkungen des Genozids in asylrechtlicher Hinsicht ausbleibe. Und der Genozid wirke fort. Die Angst vor Wiederholung sei real. Bundesweit seien 5.000 bis 10.000 Jesidinnen und Jesiden von Abschiebung bedroht. Grundsätzlich unterstütze sie den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag für ein Bleiberecht, da beide eine größere Sicherheit für die in Deutschland von Abschiebung bedrohten Jesidinnen und Jesiden böten als der rechtliche Status quo, sagte Mohrs. Allerdings gebe es noch Verbesserungspotenzial. So könne ein Bleiberecht als Zeichen der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Überlebenden des Völkermords die bestehende Schutzlücke wirksam schließen. Hierfür bedürfe es einer bundeseinheitlichen Anwendung der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz, um Rechtssicherheit sicherzustellen. "Fatale Signalwirkung des Gesetzentwurfs" Caspar Schliephack, Berater der „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“ in Potsdam, kritisierte, dass der Gesetzentwurf ausschließlich darauf abziele, die Situation derjenigen zu verbessern, die sich bereits in Deutschland befänden – also derjenigen, die über Mittel zur Flucht verfügt hätten. Demgegenüber blieben die besonders Schutzbedürftigen im Irak weiterhin ohne substanzielle Unterstützung. Das erklärte Ziel des Völkermordes sei die Auslöschung jesidischen Lebens in seiner historischen Heimat gewesen. Deshalb sei die Signalwirkung des Gesetzentwurfs fatal, sagte Schliephack. Er vermittele der jesidischen Gemeinschaft im Irak wie in der Diaspora die Botschaft, dass die Zukunft nicht in der angestammten Heimat liege. Der Bundestag habe im Zuge der Genozid-Anerkennung die Bekämpfung von Fluchtursachen wie Wiederaufbau, Reintegration und Sicherheitsgarantien zugesagt. Notwendig sei, dass die zugesagten Maßnahmen im Irak endlich verbindlich umgesetzt würden. "Ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland" Die Journalistin Düzen Tekkal von der Menschenrechtsorganisation "HÁWAR.help" forderte die Annahme des Gesetzentwurfs, der Jesiden ein Bleiberecht einräume. Er sei nach zwei Jahren fahrlässiger humanitärer Abschiebepraxis ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland. Bei ihrer Organisation gingen wöchentlich Hilfesuche von Betroffenen ein, die Abschiebebescheide im Briefkasten hätten. Dass Jesidinnen und Jesiden, die den Genozid durch den Islamischen Staat überlebt hätten und im Irak nach wie vor eine gefährdete Gruppe seien, genau dahin abgeschoben würden, sei ein menschenrechtliches Desaster und ein Vertrauensbruch. Die Bundesregierung müsse ihrem Schutzauftrag nachkommen, der in der offiziellen Anerkennung des Genozides festgeschrieben worden sei, sagte Tekkal. Wenige Zeit danach seien schon die ersten Abschiebeflüge mit Jesidinnen und Jesiden an Bord nach Bagdad durchgeführt worden. Es sei unverantwortlich, dass bei der aktuellen Abschiebepraxis die Religionszugehörigkeit von Personen, die aus dem Irak stammten, nicht erfasst werde. "Sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz" Prof. Dr. Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum meinte, mit der Anerkennung des Genozids habe der Bundestag eine große Verantwortung übernommen. Vor diesem Hintergrund sei der Gesetzentwurf zu sehen, den er ausdrücklich als sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz positiv bewerte. Es sei politisch und humanitär gut begründet. Das derzeitige Asylsystem biete vielen Betroffenen keinen verlässlichen Schutz mehr. Die obergerichtliche Rechtsprechung gehe inzwischen überwiegend davon aus, dass es keine gruppenbezogene Verfolgung mehr gebe. Das führe dazu, dass anerkannte Opfer des Völkermordes in einem Zustand der Unsicherheit seien, sagte Thielbörger. Dies habe ganz konkrete Folgen mit Hinblick auf die Integration, die langfristige Lebensplanung oder die Arbeitsaufnahme. Dies adressiere das Gesetz. Als Verfassungsrechtler ging Thielbörger unter anderem auf die vorgesehene Stichtagsregelung ein. Sie sei zulässig, müsse aber begründet werden. Wenn die bereits hier lebenden Jesidinnen und Jesiden geschützt werden sollen, böte sich ein Stichtag näher am Inkrafttreten des Gesetzes an. (fla/23.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Petitionen zum Deutschlandtakt der Bahn und medizinischen Cannabis-Gesetz
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 23. Februar 2026, befasst. Zunächst beriet er ab 12 Uhr über die Petition mit dem Titel "Deutsche Bahn AG – Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und einer Priorisierung des Bestandsnetzausbaus" und dann ab 13 Uhr über die Petition mit dem Titel "Arzneimittelwesen – Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen". "Vom Tempowahn zur Bahnwende kommen" Bei der ersten Petition ging es um die Ford. „Wir müssen vom Tempowahn zur Bahnwende kommen“, forderte die Petentin Sarah Brodowski vor den Abgeordneten. In ihrer mehr als 37.000-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 180105) heißt es, der aktuelle Deutschlandtakt setze auf Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecken, die immense Kosten verursachten, Natur- und Kulturlandschaften zerstörten sowie Wohn- und Gewerbegebiete zerschnitten. „Diese Planung widerspricht dem Klimaschutz“, urteilt die Petentin. Eine Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und Priorisierung des Bestandsnetzausbaus würde ihrer Einschätzung nach die Investitionskosten und die CO2-Belastung deutlich senken sowie Engpässe schneller beseitigen. „Eine Bahnmodernisierung ist nötig – aber ohne ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortliche Hochgeschwindigkeitsprojekte“, schreibt Brodowski in der Eingabe. "Deutschlandtakt an die Realitäten anpassen" Während der Sitzung wiederholte sie ihre Kernforderung: Der Deutschlandtakt für den Bahnverkehr in ganz Deutschland müsse neu berechnet und an die heutigen Realitäten angepasst werden. Die Zukunft der Bahn liege nicht in „Tempo 300“,sondern in Zuverlässigkeit, Kapazität und Regionalanbindung, sagte die Petentin. Es brauche daher eine Neuberechnung mit „realistischer Höchstgeschwindigkeit“ und eine Priorisierung des Ausbaus bestehender Strecken statt des Neubaus von Hochgeschwindigkeitstrecken. Brodowski forderte zudem eine realistische Kosten-Nutzen Betrachtung: „Eine Verschwendung von Steuergeldern darf es nicht geben.“ Genau dazu führten aber die geplanten Großprojekte „unter dem Deckmantel des Klimaschutzes“, obwohl die realen Auswirkungen das Gegenteil bewirkten, sagte Brodowski mit Blick auf den Flächenverbrauch und den hohen CO2-Ausstoß bei der Produktion des für die Neubauten im großen Umfang benötigten Betons. "Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche" Eine Folge von mehr Hochgeschwindigkeitsstrecken sei schon jetzt der Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche, sagte der die Petentin begleitende Physiker Dr. Jan Hinrich Thies. Wolle man aber die Bürger, „gerade im ländlichen Bereich“, abholen, könne das nicht das Ziel sein. „Wenn wir uns auf die Metropolen konzentrieren, verlieren wir das Land“, so Thies. Das führe zu einer sozialen Ungerechtigkeit, „weil die Menschen schlichtweg abgehängt sind“. Hochgeschwindigkeit sei ein Kriterium des Deutschlandtaktes, „aber nicht das einzige“, sagte Andreas Gehlhaar, Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium (BMV) als Vertreter der Bundesregierung. Es gehe auch um die Themen Nachfrage, Bedarf, Marktgerechtigkeit, Kapazität und Knotenvernetzung, die in dem gesamten Konzept benötigt würden, „um zu einem Gesamtergebnis zu kommen“. So brauche es marktgerechte Lösungen bei der Reisezeit, um wettbewerbsfähig zum Flugzeug zu sein. Ansonsten werde es die gewünschten Verlagerungen nicht geben, sagte Gehlhaar. "Hochgeschwindigkeitsstrecken sehr teuer" Thies bemängelte, dass im Deutschlandtakt geplante Hochgeschwindigkeitsstrecken sehr teuer seien, aber später nur wenig Verkehr hätten, weil sie nicht für den Nahverkehr nutzbar seien. Seiner Auffassung nach muss dafür gesorgt werden, dass diese Strecken mit sehr viel Verkehr genutzt werden, „auch im Nahverkehr“. Dazu brauche es keine 100-Kilometer Neubaustrecke, sondern eher einzelne viergleisige Abschnitte und mehr Weichen. „Das sind kleine Maßnahmen, die große Wirkung haben, weil wir dann pünktlicher werden.“ BMV-Vertreter Gehlhaar sieht indes in den Hochgeschwindigkeitsstrecken einen Beitrag zur Stabilität des Netzes. Die Erfahrung zeige, dass Hochgeschwindigkeitszüge die Strecken deutlich stabiler fahren würden. Außerdem komme man so zu einer Entflechtung der Verkehre, „weil der Güterverkehr nicht mit 300 km/h fährt“. Durch die Konzentration auf die Hochgeschwindigkeitspersonenzüge bekomme man eine höhere Verlässlichkeit und höhere Robustheit in die Verkehre, sagte der Ministeriumsvertreter. "Öffentlichkeitsbeteiligung von hohem Nutzen" Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung sagte Gehlhaar, diese sei von „hohem Nutzen“ und finde über viele Formate statt. Der Deutschlandtakt sei im Übrigen Teil des Bundesverkehrswegeplans. Insofern sei er öffentlich diskutiert worden – auch im Parlament. Gehlhaar machte zugleich deutlich, dass Simulationen, was etwa in Verspätungsfällen oder bei strenger Witterung passiert, stattgefunden hätten. „Diese Rechnungen sind Teil der Diskussionen, die wir im Deutschlandtakt haben.“ Gebe es einen solchen Stresstest, so entgegnete Thies, wären Fehler im aktuellen Deutschlandtakt aufgefallen. Aktuell kenne er Fälle, wo zwei Züge zur gleichen Zeit auf dem gleichen Gleis fahren sollen und wo es Anschlüsse gebe, die nicht erreichbar seien. Insofern sei eine Veröffentlichung dieser Stresstests interessant, sagte er. Sinnvoll ist aus seiner Sicht auch deren Betrachtung durch einen „unabhängigen Gutachter“. Petent befürchtet "ungerechtes Zwei-Klassen-System" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Georg Kippels (CDU), hat die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes verteidigt. Dass künftig Verschreibungen von Medizinal-Cannabis nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein sollen, diene zum einen der zweifelsfreien Klärung der Identität des Patienten, sagte Kippels anlässlich der Beratung der zweiten Petition. Im Vergleich zu einer Erstkonsultation per Video sei bei dem Arztbesuch „Auge in Auge“ aber auch eine bestmögliche medizinische Exploration das Ziel. Die Ärzteschaft sei der Meinung, so der Staatssekretär, dass bei der Verordnung „mit einem Stoff dieser Tragweite“ ein Gesamteindruck gesammelt werden müsse, der nicht allein über einen Videokontakt erreichbar sei. Aus Sicht des Petenten Henning Todt gefährdet das Vorhaben, das auch ein Verbot des Versandhandels von Medizinal-Cannabis vorsieht, die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten – vor allem in ländlichen Regionen – und führe zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System. In seiner der Sitzung zugrunde gelegenen Eingabe (ID 184070), die knapp 60.000 Mitzeichnungen verbuchen konnte, fordert er ein Stopp der Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes. "Nicht alle Patienten und Ärzte unter Generalverdacht stellen" Lange Arztbesuche seien für die Erkrankten stark belastend, sagte Todt während der Sitzung. Zudem sei es schwierig, selbst in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Ruhrgebiet, Ärzte zu finden, die bereit sind, Cannabis als Therapeutikum zu verschreiben. In Essen etwa gebe es zudem nur eine einzige Apotheke, die medizinisches Cannabis führe. Daher brauche es die Möglichkeit des Versandhandels. Das Ziel, den Missbrauch zu verhindern, teile er ausdrücklich, sagte der Petent. Es gebe in der Tat problematische Anbieter, die Cannabis leicht verschreiben würden. „Das muss unterbunden werden, keine Frage“, betonte er. Die Lösung könne aber nicht sein, alle Patienten und Ärzte unter einen Generalverdacht zu stellen. Schwarze Schafe bekämpfe man mit gezielter Aufsicht, klaren Qualitätsstandards und harten Sanktionen, nicht aber mit Pauschalverboten. "Erheblicher Mengenanstieg bei Cannabis-Verschreibungen" Staatssekretär Kippels erläuterte den künftigen Ablauf einer Behandlung. Einer Erstuntersuchung „in Präsenz“ könnten drei Online-Sprechstunden folgen, ehe wieder ein Arztbesuch vor Ort nötig sei. Kippels verwies zudem auf einen erheblichen Mengenanstieg bei Cannabis-Verschreibungen. Seit Inkrafttreten der Regelung am 1. April 2024 sei vom ersten Halbjahr 2024 zum ersten Halbjahr 2025 ein Anstieg von 400 Prozent zu verzeichnen gewesen, „von 19 Tonnen auf 80 Tonnen“, so der BMG-Vertreter. Im Jahre 2025 habe die importierte Menge bereits 200 Tonnen betragen. Zur Frage der Indikationsspektren sei praktisch keine verlässliche Aussage möglich, sagte er. Die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung sei nur mit neun Prozent gestiegen. „Wir haben also keine Abrechnungsdaten über die Behandlungen, auf deren Grundlage die Verordnung stattgefunden hat“, sagte Kippels. Er sprach von einem „unverändert unverständlichen Widerspruch“, dass es eine solch große Menge von Inanspruchnahmen von Privatrezepten plus des Erwerbs der Blüten auf eigene Kosten gebe, „obwohl bei einer ordnungsgemäßen Versorgung die GKV erstattungspflichtig wäre“. Dies legt aus seiner Sicht die Vermutung nahe, dass man die Kontrollen, die aus ärztlicher Sicht zwingenden Voraussetzungen für eine Verordnung seien, umgehen möchte. "Privatverschreibung vielfach der einfachere Weg" Der Petent sieht dafür jedoch andere Gründe als ausschlaggebend an. So sei es sehr aufwändig und langwierig, eine Erstattung durch die GKV zu erhalten. Viele Ärzte scheuten auch den Aufwand, die Patienten bei diesem Weg zu unterstützen. Für Patienten wie auch Ärzte sei daher eine Privatverschreibung vielfach der einfachere Weg, sagte Todt. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (hau/23.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Rede von Heribert Prantl beim Trauerstaatsakt zu Ehren von Rita Süssmuth
[Stenographischer Dienst] Verehrte Trauergäste! „Sie wird uns fehlen.“ - Diese Worte sind bei ihr keine Floskel. Sie sind die Wahrheit. Rita Süssmuth wird uns fehlen. Sie war eine der Demokratie verpflichtete Möglichmacherin. Es stimmt ja, dass die Probleme moderner Gesellschaften groß, unübersichtlich und komplex sind. Es stimmt aber nicht, dass sie so groß, so unübersichtlich und so komplex sind, dass man besser nicht damit anfängt, sie resolut, entschlossen und demokratisch anzupacken; es stimmt auch nicht, dass es aussichtslos ist, Verantwortung zu übernehmen. Rita Süssmuth hat das getan: Sie hat Unmögliches möglich gemacht. Sie war eine Möglichmacherin. Sie hat Verantwortung übernommen, als Gesundheitsministerin, als erste deutsche Frauenministerin, als politische Feministin. Als Bundestagspräsidentin dirigierte sie den Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin freundlich und resolut; sie hat damals wesentlich dazu beigetragen, Christos Verhüllung des Reichstags und damit politische Poesie möglich zu machen. Rita Süssmuths Politik war mutig und leidenschaftlich, sie agierte mit geduldiger Ungeduld, mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und sensibel für das, was eine Gesellschaft zusammenhält. Mir fällt dafür das Wort „beherzt“ ein; sie war beherzt. Ihre Art, für ihre Überzeugung zu kämpfen, war stark und unbeirrt, überhaupt nicht verbissen, nicht blasiert, nicht verletzend, nicht überheblich. Ihre Tatkraft war unwiderstehlich menschenfreundlich. Von Rita Süssmuth ging Herzenswärme aus, strömte durch das Parlament, durch Sitzungssäle, durch politische Lager und frostige Debatten. Ihre Menschenfreundlichkeit setzte sich hinweg über moralische Herabsetzungen, wie sie zu Beginn ihrer Ministerinnenzeit noch für Homosexuelle, Aidskranke und ungewollt Schwangere galten. Immer wieder setzte sich ihre Menschenfreundlichkeit auch hinweg über die offizielle Linie ihrer Partei - besonders bemerkenswert war das zuletzt bei der Zuwanderung. Fast die ganze Union zürnte ihr, als sie die Leitung der 21-köpfigen Zuwanderungskommission der rot-grünen Regierung von Kanzler Schröder übernahm; zusammen mit Fachleuten arbeitete sie ein kluges Konzept aus, das „Zuwanderung gestalten, Integration fördern“ hieß. Ihre Argumentationen hatten stets, wie ihre Kleidung, etwas bestechend Einfaches und zugleich Elegantes, Uneitles. Sie war überparteilich in ihrer Parteilichkeit und blieb politisch standhaft - bis hin zu ihrem letzten Kampf, dem Kampf um Geschlechterparität in den Parlamenten. Sie war sich auch hier ihrer Sache sicher, ohne denen, die anderer Meinung waren, ihre Sicht auf die Dinge zu nehmen. Sie hat die Menschen mit anderer Meinung niemals abgelehnt; sie hat sie respektiert. Rita Süssmuth war Demokratin mit Herz und Seele und mit scharfem Verstand; Demokratie war für sie immer mehr als eine Abstimmungsprozedur, Demokratie war für sie ein Lebensprinzip und eine Wertegemeinschaft. Zur Demokratie gehörte für sie das ständige Nachdenken, Mitreden und zivilisierte Streiten darüber, was das Beste für die Menschen ist. Das zeigte sich, als sie ein liberales Abtreibungsrecht propagierte und gegen die Mehrheit ihrer eigenen Fraktion forderte, „die letzte Entscheidung muss bei der Frau liegen“. Ich habe mir auf Phoenix noch einmal die Bundestagsdebatte vom 25. Juni 1992 angeschaut, in der die damalige Bundestagspräsidentin Süssmuth den Gruppenantrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für das Entscheidungsrecht der Frau unterstützte: „Hören wir endlich auf, die Frauen für nicht entscheidungsfähig, für nicht verantwortungsfähig zu halten“, hat sie damals geworben. Ihre Stimme für den Gruppenantrag - dem sich auch einzelne CDU-Abgeordnete aus den neuen Bundesländern anschlossen - war ein bemerkenswerter, ein mutiger Akt parlamentarischer Arbeit. Sie war und blieb mit aller Inbrunst Christdemokratin, aber sie hatte ihre Überzeugung von Christlichkeit. Süssmuth benannte in ihrer Rede damals das Dilemma zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung der Frau und verteidigte den Gruppenantrag, weil er, wie sie sagte, dem Leben „mehr Chancen“ gab. Der leidenschaftlich stille Ernst, mit dem Süssmuth sprach, machte die Rede zu einer Sternstunde des Parlaments. Die gläubige Katholikin Süssmuth zog sich aber den Zorn der katholischen Bischöfe zu. Aus kirchlichen Kreisen wurde ihr vorgeworfen, nicht entschieden genug „für das Leben“ einzutreten. Ein Landeskomitee der katholischen Laien - es war das bayerische - wollte sich gar mit ihr nicht mehr an einen Tisch setzen. Süssmuth konterte, der wirksamste Lebensschutz bestehe in realen Hilfen und in einer ernstgenommenen Gewissensfreiheit der Frau,nicht aber in maximaler Strafdrohung. Seit damals waren und blieben wir in Kontakt. Seit damals suchten wir in Gesprächen immer wieder die Antwort auf die Frage: Woran glaubst du? Wie gesagt: Zu einer Demokratie gehörte für sie das ständige Nachdenken, das Mitreden und das zivilisierte Streiten darüber, was das Beste für die Menschen ist. Das zeigte sich in ihrem Ringen um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Das zeigte sich, als sie für eine aufgeklärte Drogenpolitik warb. Das zeigte sich, als sie in der Anti-Aids-Politik nicht auf seuchenpolizeiliche Drohungen setzte, sondern auf Aufklärung und Beratung. In der Coronapolitik hat sie von diesen Erfahrungen profitiert und plädierte lange vergeblich dafür, nicht die Angst vor dem Gefährlichen zu schüren, sondern die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken. Rita Süssmuths politische Arbeit war geschmeidig; aber dahinter stand Unbeugsamkeit. Sie war eine diplomatische Kämpferin, eine Kämpferin ohne Aggression, ohne Bösartigkeit, ohne Hinterlist, aber mit Charme und Unerschütterlichkeit, mit Eloquenz, mit der ihr eigenen Geradlinigkeit und mit einem klaren, christlich ausgerichteten Kompass. Als das Wort „Resilienz“ noch kaum einer kannte, war sie schon die politische Symbolfigur dafür: Sie hatte die Gabe, sich nicht unterkriegen zu lassen, nicht von Niederlagen, nicht von Bösartigkeiten, nicht von dominanten Männern. Sie hat das zum ersten Mal gezeigt, als es um die Regierungslinie in der Anti-Aids-Politik ging: Als sie vor gut 40 Jahren Bundesgesundheitsministerin wurde, begann ein erbitterter Streit darüber, ob die damals tödliche Krankheit Aids mit Repression, also mit Stigmatisierung, Ausgrenzung und Internierung der Kranken bekämpft werden soll - oder aber mit Prävention und Aufklärung. Die politische Linie der neuen Ministerin Süssmuth war klar: „Wir bekämpfen die Krankheit, aber nicht die Betroffenen.“ Dieser Leitsatz, ihr Leitsatz, setzte sich durch, obwohl das zunächst gar nicht so aussah. Die Süssmuth-Kritiker, sie waren zunächst in der Mehrheit, wollten die Aidskranken mit seuchenpolitischen Maßnahmen traktieren, sie gar in Lager sperren. Süssmuth aber wollte Aufklärung, Beratung und Verhütung. Sie war die bekennende Katholikin, die offen über Sexualität sprach. Ihre Gegner, auch viele innerhalb der Kirchen, sprachen von der „Lustseuche“, von einer Strafe Gottes für sexuelle Sünden. Sie warnten vor einer „Sexualisierung der Öffentlichkeit“ durch Süssmuths Aidsaufklärung, und sie warnten vor der angeblichen Förderung „promiskuitiven“ Sexualverhaltens durch Kondomwerbung. Das Wort „Kondom“ zu gebrauchen, so erinnerte sich Süssmuth im Rückblick, „kam fast einem Rausschmiss aus dem Amt gleich“. Die „Auseinandersetzung mit Aids, die so aussichtslos schien wie nur irgendetwas“, bekannte sie später, „hat mir das erste Mal gezeigt: Veränderung ist doch möglich“. Ohne eine starke Zivilgesellschaft, so meinte sie, hätte sie es nicht geschafft. Rita Süssmuth begann vor 40 Jahren damit, diese Stärke der Zivilgesellschaft zu wecken. Sie weckte und prägte einen neuen, einen aufgeklärten Zeitgeist. Sie zeigte, was ein einzelner Mensch vermag. Im Negativen erleben wir das derzeit in der Weltpolitik. Rita Süssmuth hat es in der deutschen Politik im Positiven gezeigt. Rita Süssmuth hat gezeigt, was eine Einzelne vermag. Dabei war sie bei vielen Themen Leitfigur, war aber zugleich klug genug, um zu wissen, dass man Mitstreiter und Unterstützerinnen braucht, um etwas zu bewirken. Sie gehörte wohl zu den bestvernetzten Personen auf dem politischen Parkett in Deutschland, und sie pflegte ihre Beziehungen mit viel Zuneigung und mit viel Herzlichkeit. Vor einem Jahr, am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz, wurde Rita Süssmuth als eine „der großen Vertreterinnen der Versöhnungsgeneration“, wie es hieß, mit dem großen Deutsch-Polnischen Preis geehrt. Dort also stand sie am Pult, von Krankheit gezeichnet, aber so temperamentvoll wie eh und je. Versöhnerinnen wie sie bräuchte man heute in den Konflikten, die Europa und die Welt zerreißen. Der schärfste Kommentar zur erratischen Politik des US-Präsidenten Trump kommt von ihr: „Überlasst die Welt nicht den Wahnsinnigen“. Es handelt sich freilich dabei um den Titel eines Buches von ihr aus dem Jahr 2020, der einen Brief an ihre Enkel zur Grundlage hat; aber er passt auch gut zur heutigen Nachrichtenlage. Heute vor vier Jahren begann Putin den Ukrainekrieg. Süssmuth hat dazu in einem Interview Anfang April 2025 gesagt: „Wir haben nichts gelernt. Wir tun so, als gehörte der Krieg zur Schöpfung. Männer drücken durch Krieg ihre Macht aus. Dabei ist er Ausdruck einer Ohnmacht. Wenn uns nichts Besseres einfällt, als Krieg zu führen, sind wir auf dem Weg der Vernichtung - statt Schutz und Erhalt des Geschaffenen.“ Und auf die Frage, was auf dem Spiel stehe, sagte sie mit großem Ernst: „In einem Wort: Wir. Die Welt ist aus der Balance. Wie lange wir diesen Planeten noch bewohnen können, wissen wir nicht. Die Frage, wer wen mit Atomwaffen bedrohen kann, brennt wieder hoch. Vielleicht bringt die Menschen nur eine noch tiefere Untergangsstimmung endlich zur Vernunft.“ „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es!“ Süssmuth hat Erich Kästners geflügeltes Wort in Politik umgesetzt. „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es!“ - sie hat es in eine Politik umgesetzt, die dem Patriarchentum und dem Machotum widerstand, wo immer sie sich zeigten. Sie zeigten und sie zeigen sich unverschämt oft und bezeichnen solche wie Rita Süssmuth gern als Nerverinnen. Rita Süssmuth lächelte ihr Rita-Süssmuth-Lächeln über solch präpotentes Gerede. Sie warb und rackerte für Frauenrechte und für Frauenbeteiligung auf allen Ebenen, sie rackerte und warb für Gleichberechtigung, sie warb und rackerte für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Theorielastigkeit und Weltferne hat man der Professorin für Erziehungswissenschaft und Direktorin des Forschungsinstituts „Frau und Gesellschaft“ bei ihrem Amtsantritt als Ministerin vorgeworfen; aber die Gesetzestexte, die sie schreiben ließ, waren praktisch und familiennah. Sie hat erst als Ministerin und dann als Bundestagspräsidentin mit souveränem Eigensinn ihrer Partei den Feminismus beizubringen versucht. Vielleicht, vielleicht hätte es ohne Rita Süssmuth eine Kanzlerin Angela Merkel nie gegeben. Es waren vier Frauen, die 1948/49 ihre anfangs widerstrebenden 61 männlichen Kollegen im Parlamentarischen Rat von der zukunftsweisenden, fast abenteuerlichen Formulierung überzeugten, die dann ins Grundgesetz geschrieben wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser Satz war und ist deshalb so wirkmächtig, weil er nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte meint, sondern die gesamte Rechtsordnung betrifft, also auch das gesamte Zivilrecht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht. Die vier Frauen, die diesen Satz damals durchgesetzt haben, werden die „Mütter des Grundgesetzes“ genannt. Rita Süssmuth ist eine späte fünfte Mutter des Grundgesetzes. Bei der Arbeit am Grundgesetz hatten die männlichen Räte eigentlich nicht vorgehabt, die damals geltende Rechtslage grundlegend zu ändern. Diese Rechtslage wurde damals in einem Lehrbuch des Familienrechts, das etwa zeitgleich mit dem Zusammentreten des Parlamentarischen Rats erschien, wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt „Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung“. Und: Der Mann hat „Herrschaftsgewalt über das Frauenvermögen“, und er kann den Arbeitsplatz der Frau kündigen, „sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt sind“. Der Mann hatte also das Entscheidungsrecht, die Frau hatte, so hieß das damals, die „Folgepflicht“. Man muss sich das klarmachen: Die erste Fassung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat wollte es 1948 tatsächlich dabei belassen - die Frau habe die „Folgepflicht“. Man muss sich das klarmachen: Die erste Fassung des Gleichheitssatzes sprach lediglich davon, dass Männer und Frauen „dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ haben. Das hatte aber so auch schon in der Weimarer Verfassung von 1919 gestanden, das wäre also überhaupt keine Neuerung gewesen. Hätte es unter den 65 Parlamentariern in Bonn nicht die vier Frauen gegeben, wäre es bei dieser dürren Formulierung geblieben. Diese vier „Mütter des Grundgesetzes“ waren die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert und ihre Parteikollegin Friederike Nadig; dazu die Zentrumspolitikerin Helene Wessel und Helene Weber von der CDU. Die am Ende - nach dem vorangegangenen Streit wirklich verblüffend - einstimmige Verabschiedung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat war ihr Werk. Aber der Gesetzgeber brachte es nicht fertig, diesen Verfassungsauftrag einzuhalten, das Bundesverfassungsgericht musste das erzwingen. Das allererste Gleichberechtigungsgesetz trat deshalb erst 1958 in Kraft; Rita Süssmuth war damals 21 Jahre alt. Aber der politische Kampf um die Gleichstellung der Frau in allen Lebens- und Rechtsgebieten war und ist noch immer nicht zu Ende. Rita Süssmuth hat ihn mit unerschütterlichem Optimismus betrieben. Deshalb nenne ich sie, mit einem kleinen respektvollen Schmunzeln, eine späte Mutter des Grundgesetzes. Wenn man heute die Mütter des Grundgesetzes aufzählt, nimmt man am besten die fünf Finger einer Hand: Selbert, Nadig, Wessel, Weber - und Süssmuth. Sie selbst beschrieb ihre Arbeit einmal mit einem Satz von Samuel Beckett: „Scheitern, weitermachen, nochmal scheitern, besser scheitern, weitermachen“ - und auch die skeptischen Leute die Erfahrung erleben lassen, dass es mit Ehrlichkeit geht. Also: „Scheitern, weitermachen, nochmal scheitern, besser scheitern, weitermachen.“ Und diese Beschreibung passt besonders gut zu ihrem letzten großen politischen Anliegen. Es war dies der Kampf um die Parität in den Parlamenten. Über hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in den deutschen Parlamenten immer noch sehr unterrepräsentiert. Hier im Bundestag stagniert der Anteil weiblicher Abgeordneter seit 20 Jahren bei rund einem Drittel. Rita Süssmuth bezeichnete den geringen und derzeit wieder schwindenden Frauenanteil in deutschen Parlamenten als „Verfassungsbruch“. Sie warb also für Parität, sie warb für Gesetze, die dafür sorgen sollten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind - halbe-halbe nämlich. Sie forderte daher ein Recht, das dafür sorgt ‑ und das hat sie mir gegenüber so formuliert ‑: „Der Deutsche Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.“ Ich habe sie bestaunt für diese verfassungspolitische Radikalität. Sie selbst sagte: „Ich bin immer radikaler geworden“ - weil die reale Gleichstellung der Frauen stets hinter der symbolischen zurückgeblieben sei. Und darum sei Parität, so formulierte sie selbst es, „kein Bonus mehr“, sondern „ein demokratisches Gebot“. Für sie persönlich war dieser Kampf um die Parität in den Parlamenten der letzte große wichtige Schritt hin zur Gleichberechtigung. Sie wusste: Paritätsgesetze sind heute so umstritten, wie es 1918/19 das damals eingeführte Frauenwahlrecht war und wie es 1948/49 der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war. Rita Süssmuth war der Ansicht, dass die Parität bewusstseinsverändernde Kraft haben wird - und sie widersprach immer wieder der Ansicht von Kritikern, dass die Parität ein unzulässiger Eingriff in das Demokratie- und Wahlgleichheitsprinzip sei. Der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes, so warb sie, rechtfertige solche aktivierenden Maßnahmen. In den meisten Nachrufen auf die große christdemokratische Politikerin Rita Süssmuth fand dieser ihr letzter Kampf nicht die ganz große Beachtung. Gewürdigt wurden vor allem ihre aufklärerische Aidspolitik und ihr Engagement für ein liberales Recht des Schwangerschaftsabbruchs. Die Andersdenkenden zu achten und sich um die Parität in den Parlamenten zu kümmern - das ist der Auftrag, den Rita Süssmuth nun denen hinterlässt, die um sie trauern.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Josef Oster: Senegal und Cabo Verde sind Stabilitätsanker in Westafrika
Die Beziehungen zum Nachbarkontinent Afrika pflegen, politische Stabilität und Entwicklung unterstützen und irreguläre Migration nach Europa unterbinden: Darum ging es den Mitgliedern der Parlamentariergruppe Westafrika bei einer Delegationsreise in die Republiken Senegal und Cabo Verde, so der offizielle Name der Kapverdischen Inseln, vom 1. bis 7. Februar 2026. Ein deutliches Zeichen, welches die stabile, demokratische Entwicklung dieser beiden Länder anerkenne, habe man mit dem Besuch setzen wollen, sagt Josef Oster (CDU/CSU), Vorsitzender der Parlamentariergruppe Westafrika. Es gehe darum, die Erfolgsgeschichten Senegals und Cabo Verdes fortzuschreiben, indem man helfe, den Menschen dort eine Perspektive zu geben, Wirtschaft und berufliche Qualifizierung zu fördern und die Migrationsbewegungen in der Sahelregion zu bewältigen. Das liege im ureigenen Interesse Deutschlands. Entwicklung, Sicherheit, Wirtschaft und Energie Dazu führten die deutschen Abgeordneten Gespräche mit den dortigen parlamentarischen Freundschaftsgruppen, Regierungsvertretern und NGOs. Sie besuchten die Assemblée nationale in Dakar und die Assembleia Nacional in Praia sowie Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Während in Senegal Entwicklung und Sicherheit im Vordergrund standen, waren es in Cabo Verde die Themen Wirtschaft, Umwelt und Energie. Dazu machten die Abgeordneten einige Abstecher, die ihnen, über die Hauptstädte hinaus, Einblicke ins Land verschafften. Was für einen Sprung in der Lebensqualität der Menschen sich bereits mit geringen Mitteln erreichen lässt, habe ein Entwicklungsprojekt von Misereor in einem Dorf in Senegal vor Augen geführt. Die Hilfsorganisation hat dort eine kleine, solarbetriebene Getreidemühle finanziert, die den Dorfbewohnern die Herstellung von Mehl nun sehr erleichtere, erzählt Oster. Die Dankbarkeit sei entsprechend groß gewesen. Wie Cabo Verde seine Volkswirtschaft ökologisch nachhaltig modernisiert und energiepolitisch unabhängiger aufstellt, davon verschaffte sich die deutsche Delegation auf Santiago einen Eindruck, wo ein Technologiepark, ein Ausbildungszentrum für erneuerbare Energien und industrielle Instandhaltung sowie ein Windpark mit einem Energiespeichersystem auf dem Besuchsprogramm standen. „Stabilität, von der wir alle profitieren“ „Deutschland muss sich stärker um Europas Nachbarkontinent im Süden kümmern und den Austausch mit den Ländern Afrikas pflegen“, mahnt Oster. Daran haben wir ein fundamentales Interesse. Es gehe darum, die dort in einigen Ländern vorhandene „Stabilität“ zu erhalten, „von der wir alle profitieren“. „Senegal und Cabo Verde sind Stabilitätsanker in der Region“, so der CDU-Politiker, denn sie verfügten über gefestigte demokratische Strukturen und hätten sich als fähig erwiesen, freie Wahlen durchzuführen und politische Machtwechsel konfliktfrei zu organisieren. Das habe man mit dem Besuch würdigen wollen. Auf diesem Weg wolle man die Länder fortan unterstützen. Es gelte, „alles dafür zu tun, dass die Situation in den beiden Sahel-Ländern stabil“ bleibe. „Mir war als Vorsitzender der Parlamentariergruppe wichtig, mit dieser Reise in beiden Ländern jetzt schnell ein Zeichen zu setzen.“ Denn: Instabilität in Afrika habe immer unmittelbare Auswirkungen auf Europa und Deutschland. Stabilität vor Ort sorgt für weniger Migration nach Europa Um die Republik Senegal „stabil zu halten“ gelte es vor allem, „den Migrationsdruck auf Senegal als Transitland Richtung Europa zu verringern, der aus den instabilen Nachbarländern in der Sahelregion“, wie Niger und Mali, komme. „Es liegt in unserem Interesse, dass diese Zahlen niedrig bleiben.“ Man müsse die Menschen über falsche Vorstellungen von Europa als Zielregion aufklären und dringend davon abraten, sich auf eigene Faust auf den gefährlichen Weg zu machen, mahnt Oster, der im Bundestag dem Innenausschuss vorsitzt. Senegal selbst gehöre zu den sicheren Herkunftsländern und für Senegalesen bestehe in Europa kein Asylgrund, da es im Senegal keine politische Verfolgung gebe. Das Land sei als positives Beispiel hervorzuheben, da es versuche, Stabilität zu organisieren und relativ geringe Migrationszahlen aufweise. Dabei brauchen sie aber unseren Beistand, so Oster. Senegal ist Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Damit unterstütze man eine gute wirtschaftliche Entwicklung und eröffne den Menschen in dem afrikanischen Land weitere Perspektiven. Ein Schlüssel für Entwicklung sei es, in Bildung und Ausbildung zu investieren, sagt Oster. In einem gewissen Umfang strömt zudem unternehmerisches Kapital, auch aus Deutschland, in das westafrikanische Land. Firmen entdecken es als Sprungbrett auf den afrikanischen Kontinent. Oster ruft in Erinnerung, dass es seit 30 Jahren ein deutsch-senegalesisches Investitionsschutzabkommen gibt. Oster: Wichtige Rolle der Parlamentarier in der Außenpolitik Die Erwartungen an Deutschland sind in beiden Ländern groß, dass man an bewährten Formen der Zusammenarbeit festhält, berichtet Oster. Das gehe bei den Afrikanern mit der Sorge einher, angesichts weltpolitischer Themen wie dem Ukrainekrieg oder den transatlantischen Spannungen, ins Abseits zu geraten. Dass das nicht passiert, dem stehe allerdings das Wesensmerkmal der Parlamentariergruppen entgegen, für größtmögliche Vernetzung zu sorgen. Die Parlamentariergruppen flankierten als selbstbewusster Ausdruck des Deutschen Bundestages auf eine mitgestaltende Rolle die deutsche Außenpolitik an nahezu allen Schauplätzen der Welt. Angesichts einer dynamischen internationalen Entwicklung komme diesem Engagement der Abgeordneten eine umso größere Bedeutung zu, stellt Oster fest. Er habe bei den Gesprächen deutlich gemacht, dass Deutschland ein verlässlicher Partner bleiben wolle. Man strebe zudem Beziehungen auf Augenhöhe an, getragen von gegenseitiger Wertschätzung. Der CDU-Politiker macht klar, dass Deutschland mehr denn je auf verlässliche Partner angewiesen sei und sich weltweit vernetzen müsse. Man befinde sich in einer „Phase der geopolitischen Neuorientierung“. „Wir müssen den Blick weiten, über eingefahrene Wege, vermeintlich eingespielte Partnerschaften hinaus. Nach Südamerika, Indien – und Afrika.“ Europa muss Afrika moderne Partnerschaft anbieten Länder wie Senegal und die Kapverden könnten für sich verbuchen, dass sie heute von mehreren Großmächten, von den USA über Indien bis China umworben würden und entsprechend selbstbewusst auftreten. Vor allem Chinas Einfluss wachse in Afrika und selbst auf den Kapverdischen Inseln. Dem müsse Europa mit eigener Präsenz begegnen, die mehr biete als die klassische Entwicklungshilfe: mit einer modernen Partnerschaft auf Augenhöhe, die wirtschaftliche Zusammenarbeit ebenso wie sicherheitspolitische Kooperation umschließe. Mit der jüngsten Delegationsreise habe man die Bereitschaft unterstrichen, diesen Anforderungen zu entsprechen und so den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen. Die Parlamentariergruppen verfügten dazu über ein einzigartiges Netzwerk an Kontakten, das Ansprechpartner auf politischer, parlamentarischer und Regierungsebene und darüber hinaus in Wirtschaft und Gesellschaft umfasse, mit dem man einzelne Länder wirklich kennenlerne. Zu Hause geht die Arbeit weiter Die Parlamentariergruppe Westafrika kümmert sich um insgesamt 16 Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Tschad. Pro Wahlperiode finden zwei Delegationsreisen statt. Aber auch Einladungen nach Deutschland werden ausgesprochen, um die Beziehungen zu pflegen. Die erste Reise in der laufenden Wahlperiode setze nun einen punktuellen Schwerpunkt, sagt Oster. Man kehre mit einer Fülle an Eindrücken, Ideen und Kontakten zurück. Die Arbeit der Parlamentariergruppe gehe über die Delegationsreisen hinaus. „Unsere Hauptaufgabe ist, das zu verstetigen.“ Man werde sich digital austauschen. Im März steht bereits die nächste „Großveranstaltung“ der Parlamentariergruppe an: Dann hat Oster sämtliche Botschafter der westafrikanischen Länder in Berlin zu einem Austausch eingeladen. Der Delegation gehörten außerdem die Abgeordneten Detlef Seif (CDU/CSU), Sven Wendorf (AfD), Gabriela Heinrich (SPD) und Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) an. (ll/17.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abraham: Irreguläre Migration im Einklang mit Menschenrechten reduzieren
Irreguläre Migration begrenzen und den Schutz der Menschenrechte gewährleisten: Beides sind legitime Ziele und müssen im Einklang mit dem Recht umgesetzt werden, sagt Knut Abraham (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER), die vom 26. bis 30. Januar 2026 zu ihrer ersten Sitzungswoche in Straßburg zusammenkam. Die Europäische Menschenrechtskonvention brauche man dafür nicht zu verändern. Stattdessen solle die EU Abkommen mit sicheren Drittstaaten abschließen: „Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen.“ Im Interview spricht der Außenpolitiker über die Bedeutung des Europarates als Stifter internationalen Rechts und internationaler Ordnung, die transatlantischen Spannungen, deutsch-französisches Zusammenrücken und Annäherungen zwischen Europa und Vertretern eines demokratischen Russlands sowie darüber, was die Delegierten in der ersten Sitzungswoche des Jahres noch bewegt hat. Das Interview im Wortlaut: Herr Abraham, eine Debatte hat in den letzten Monaten um sich gegriffen, ob die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Politik beim Thema Migration zu stark einschränken. Einige Mitgliedstaaten kritisierten in einer Erklärung die Rechtsprechung des EGMR. Was für Stimmen waren während der ersten Sitzungswoche zu diesem Thema von den Abgeordneten in Straßburg zu hören? Und gerät dabei nicht der Menschenrechtsschutz unter Druck, eines der Kernanliegen des Europarates? Fast alle Regierungen in Europa und eine große Mehrheit der Gesellschaften – 80 Prozent in Deutschland – sind für Kontrolle der Migration. Sie wollen irreguläre Migration reduzieren und Straftäter ohne Bleiberecht abschieben. Beides sind legitime Ziele in jeder Demokratie. Doch diese Ziele müssen im Einklang mit dem Recht und ohne Verletzung der Menschenrechte umgesetzt werden. Das ist auch möglich, ohne die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. Was genau kritisieren die Staaten? Im Mai 2025 unterzeichneten neun Staaten, darunter Dänemark und Italien, einen offenen Brief, in dem sie die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf die Abschiebung von ausländischen Straftätern kritisierten. Im Dezember 2025 forderten dann 27 Staaten – ohne Deutschland – in einer gemeinsamen Erklärung, die Auslegung des Folterverbots aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Rechts auf Privat- und Familienleben aus Artikel 8 „einzuschränken“, um mehr Abschiebungen zu „ermöglichen“. Doch diese Kritik ist irreführend. Denn tatsächlich gab es in den letzten zehn Jahren nur sehr wenige Urteile des EGMR, die, mit Bezug auf Artikel 3 und Artikel 8, eine Abschiebung aus Mitgliedstaaten des Europarates verhinderten. Ohnehin sind die meisten Staaten, auch Deutschland, neben der Europäischen Menschenrechtskonvention an nationales Recht, das Grundgesetz, EU-Recht und internationale Konventionen wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Es würde sich praktisch nichts ändern, in diesem Sinn die Europäische Menschenrechtskonvention zu verändern. Was kann man tun? Was umsetzbar wäre, ist, ab Sommer 2026 in der EU auch Abkommen mit sicheren Drittstaaten abzuschließen, um irreguläre Migration im Einklang mit den Menschenrechten zu reduzieren. Das sollte der Fokus europäischer Migrationspolitik sein. Es kann gelingen, Kontrolle herzustellen, irreguläre Migration stark zu reduzieren und das Menschenrechtsschutzsystem zu erhalten, das wir brauchen. Für verbindliche internationale Regeln, die eine schützende Wirkung in alle Richtungen entfalten, machte sich auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, als Gastrednerin der Versammlung stark. Der Besuch der deutschen Bundesjustizministerin Hubig wurde sehr begrüßt. Wie die Mehrheit in der Parlamentarischen Versammlung teile ich die Einschätzungen von Frau Hubig: „Der Europarat ist wichtiger denn je … Er ist das Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum politischen Instrument geworden ist.“ In der Debatte über den „Schutz des internationalen Justizsystems“ sprach sie über die Notwendigkeit der Rechtsstaatlichkeit, denn „Recht bändigt Gewalt“. Gerade angesichts vieler Angriffe auf das Völkerrecht, von außen wie von innen, ist es wichtig, dass Deutschland das Konventionssystem verteidigt. Während der Sitzungswoche befassten sich die Delegierten auch mit dem internationalen Ringen um Grönland. Welchen Beitrag kann die Versammlung zur Entschärfung des Konflikts leisten? 34 nationale Delegationsleiter und fünf Fraktionsvorsitzende haben eine gemeinsame Erklärung zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks unterzeichnet, in der bestätigt wird, dass Grönland ausschließlich dem grönländischen Volk gehört und dass alle Entscheidungen über Grönland und das Königreich Dänemark allein von ihnen getroffen werden können. Die territoriale Integrität aller Staaten ist unverhandelbar. Die Parlamentarische Versammlung hat auch eine gemeinsame Resolution zur Unterstützung Grönlands und Dänemarks verabschiedet, in der sie auch eine Vertiefung der Beziehungen zur kanadischen Delegation mit Beobachterstatus fordert. Traditionsgemäß kam die deutsche mit der französischen Delegation zu einem bilateralen Treffen zusammen. Worum ging es dabei? Es ging vor allem darum, die Zusammenarbeit im Europarat zu vertiefen, denn die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, verlangen eine enge Abstimmung zwischen Frankreich und Deutschland: Wie erreicht man eine bessere Umsetzung der Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes? Wie erreicht man die Freilassung politischer Gefangener in Georgien, Aserbaidschan oder der Türkei? Wie stärkt man die Glaubwürdigkeit des EGMR und verhindert symbolische Debatten, wie beim Migrationsthema? Frankreich und Deutschland gehören zu den ältesten und größten Mitgliedstaaten des Europarates. Deshalb ist dieser Austausch besonders wichtig. In der Sitzungswoche hat außerdem das erste Treffen einer neuen Dialogplattform zwischen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und russischen demokratischen Kräften im Exil stattgefunden. Kann es gelingen, durch die Benennung von Teilnehmern einer Plattform von russischen Oppositionellen in der PVER einen dauerhaften Gesprächskanal zu einem veränderten, demokratischen Russland aufzubauen? Als der Europarat im Kalten Krieg gegründet wurde, vergaß man die mutigen Dissidenten hinter dem Eisernen Vorhang nicht. Menschen wie Václav Havel, die den Glauben an eine demokratische Zukunft ihres Landes nicht aufgaben, gibt es auch heute in Belarus und Russland. Indem die Parlamentarische Versammlung nun den Dialog mit Vertretern der russischen Anti-Kriegs- und pro-demokratischen Opposition vertieft, schicken wir ein Signal an Tausende politische Gefangene in Russland und an alle, die gegen das Putin-Regime kämpfen, dass wir sie nicht vergessen haben. Wer ist dort beispielsweise Mitglied? Unter den Vertretern sind ehemalige politische Gefangene wie Oleg Orlow, der Mitgründer der Menschenrechtsorganisation Memorial, die den Friedensnobelpreis erhielt, und Wladimir Kara-Murza, ein Mitstreiter des ermordeten Boris Nemzow, der trotz zwei fast tödlicher Vergiftungsversuche weiter entschlossen und mutig für ein anderes Russland kämpfte. Er kritisierte öffentlich den Ukrainekrieg und wurde zu 25 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Omsk in Sibirien verurteilt. Orlow und Kara-Murza wurden durch den Gefangenenaustausch 2024 befreit. Sie geben den Traum von einem demokratischen Russland nicht auf und werben für eine Verschärfung der Sanktionen gegen Putins Kriegsmaschinerie. Sie sind die Zukunft Russlands, für die wir uns alle einsetzen sollten. Was hat die Parlamentarier während der Sitzungswoche noch bewegt? Die Rede der moldauischen Präsidentin Maia Sandu hat bei vielen Abgeordneten einen starken Eindruck hinterlassen. Sandu warnte vor den zwei großen Kriegen in Europa. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, einerseits. Und der hybride Krieg gegen unsere Demokratien im Inneren. Als kleines Nachbarland der Ukraine ist sich Moldau besonders bewusst, dass seine Sicherheit von der Resilienz der Ukraine abhängt. Aber auch von der Resilienz der moldauischen demokratischen Institutionen gegen hybriden Krieg. Tausende von Fake-Accounts, KI und von Russland finanzierte Netzwerke versuchten, die Wahlen zu beeinflussen. Die Gefahr ist real und betrifft heute alle Demokratien in Europa. Sandu warnte uns, diese Gefahren ernst zu nehmen: „Wenn nichts dagegen unternommen wird, werden diejenigen, die die Technologie kontrollieren, zunehmend bestimmen, wie die Menschen denken.“ Die Versammlung hat eine neue Präsidentin, die Österreicherin Petra Bayr (SPÖ), gewählt. Welche Erwartungen haben Sie an sie? Als erfahrene Politikerin und ehemalige Vorsitzende des Richterwahlausschusses ist die PVER mit Präsidentin Petra Bayr in sehr guten Händen. Die Gefahren für Menschenrechte und Demokratie in Europa und die Angriffe von innen wie von außen sind heute enorm. Daher ist meine persönliche Erwartung an Frau Bayr, dass sie als Präsidentin der Versammlung mit Mut und Entschlossenheit diesen Herausforderungen entgegentritt und die Werte der Institution standhaft verteidigt. Dabei kann Sie auf meine Unterstützung zählen. (ll/10.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner an der Demarkationslinie im Gazastreifen
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (Mitte) hat am Donnerstag, 12. Februar, im Rahmen ihres Israel-Besuchs die Demarkationslinie im Gazastreifen besichtigt. Diese sogenannte "gelbe Linie" dürfe nicht zu einer dauerhaften Barriere werden, sagte Klöckner, die von den Israel Defense Forces begleitet wurde. Bereits am Vortag war Klöckner mit dem Knesset-Präsidenten Amir Ohana zusammengetroffen und hatte in der Internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem einen Kranz niedergelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Evelyn Zupke eröffnet Ausstellung über "Asoziale" als Staatsfeinde in der DDR
Wer nicht arbeitete oder anderweitig „aus der Reihe tanzte“ wurde in der DDR zum Staatsfeind deklariert. Zur Zeit des Mauerfalls saß ein Viertel aller Gefangenen im Land aufgrund des Paragrafen 249 in Haft. Eine Ausstellung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus gibt Betroffenen eine Stimme. Der Asozialenparagraf 249 Konformität wurde bekanntlich in der DDR ganz großgeschrieben. Alles, was abseits essen war, was die SED-Oberen als im Interesse der Entwicklung des Sozialismus für angemessen hielten, wurde nicht nur argwöhnisch beobachtet, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Ein beliebtes Mittel dafür war der Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren konnte danach bestraft werden, „wer sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist“ und „wer die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt“. Es handelte sich also um einen klassischen „Gummiparagrafen“: Universell handhabbar gegen alle, die dem Regime suspekt waren und deren man anderweitig nicht habhaft werden konnte. Podiumsdiskussion und Ausstellung Damit war der sogenannte „Asozialenparagraf 249“ auch ein Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung, von dem umfangreich Gebrauch gemacht wurde, wie bei einer von der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke am Mittwoch, 11. Februar 2026, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages geleiteten Podiumsdiskussion anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ deutlich wurde. Zum Ende der DDR habe ein Viertel aller Gefangenen im Land „aufgrund des Paragrafen 249 in Haft gesessen“, sagte Zupke. Die Ausstellung, die die Fälle von Betroffenen dokumentiert, zeige damit: „Die Verurteilung nach dem Asozialenparagrafen ist nicht nur ein abstraktes Phänomen eines diktatorischen Staates.“ Ausreiseantrag gestellt, Job gekündigt, inhaftiert Betroffen war unter anderen Thomas Pflug, der neben Zupke auf dem Podium saß. Sein „Vergehen“: Gemeinsam mit seiner Frau und dem neu geborenen Kind wollte er die DDR verlassen – „von der Diktatur in die Demokratie wechseln“, wie er es formulierte – und hatte daher einen Ausreiseantrag gestellt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte er seine Arbeitsstelle als Diplom-Ingenieur im Kombinat TAKRAF in Leipzig. Pflug wollte vorerst von finanziellen Rücklagen leben und – so die Ausreise weiterhin nicht bewilligt wird – später einen ihm von der Evangelischen Kirche angebotenen Job annehmen. „Ich hätte nie gedacht, dass ich verhaftet werden könnte“, sagte Pflug, der als Schöffe am Leipziger Familiengericht durchaus juristische Kenntnisse hatte und auch den besagten Paragrafen 249 kannte. Sein – aus heutiger Sicht – naives Vertrauen in die Rechtssicherheit der DDR half aber nichts. 43 Tage nach seiner Kündigung standen Stasi-Mitarbeiter vor seiner Wohnungstür und nahmen ihn zu einer „Befragung“ mit. Seine Wohnung sollte er nie wiedersehen. Wegen „asozialen Verhaltens“ und „Staatsverleumdung“ landete er im berüchtigten Gefängnis Cottbus. Nach neunmonatiger Haft wurde er Ende 1977 von der Bundesregierung freigekauft. Später durften auch seine Frau und sein Kind in den Westen ausreisen. Vertraut auf die Schlussakte von Helsinki Wie so viele Ausreiseantragsteller der damaligen Zeit hatte er auf die auch von SED-Chef Erich Honecker unterzeichnete Schlussakte von Helsinki gesetzt, in der allen Menschen die freie Wahl ihres Wohnortes zugesichert wurde. Für Bürger der DDR galt dieses Recht jedoch nach wie vor nicht – Helsinki hin oder her. Heute ist es ihm ein Anliegen, über die damalige Unrechtszeit aufzuklären. „Ich bin schließlich ein Ossi, ein Asi und ein Wessi.“ Das könnten nur wenige von sich behaupten, sagte er augenzwinkernd. Stigmatisierung wirkt auch heute noch nach So reflektiert wie Pflug können aber nicht alle Betroffenen über die Stigmatisierung, ein „Asozialer“ zu sein, sprechen. „Der Begriff ,Asozial‘ wurde genutzt, um Menschen zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, die nicht dem sozialistischen Menschenbild entsprachen oder die aus den vielfältigsten Gründen nicht so zur Arbeit gegangen sind, wie sie es sollten“, sagte Dr. Eva Fuchslocher, Kulturwissenschaftlerin und Kuratorin der Ausstellung. Fuchslocher hat schon viele Ausstellungen zum DDR-Unrecht kuratiert. Bei keinem Thema aber sei es so schwer gewesen, Betroffene zu finden, „die bereit sind, über ihre Geschichte zu sprechen“, sagte sie. Die Stigmatisierung wirkt offenbar auch heute noch nach. Die Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft, was auch ein Schweigen der Betroffenen zur Folge habe, müsse beendet werden, forderte sie. Schreckensbild „Asoziale“ verfängt bei der Bevölkerung Klar wird bei der Podiumsdiskussion auch, dass das DDR-Regime versucht hat, die von ihr auserkorenen „Asozialen“ als Gefahr und schlechtes Vorbild für die Bevölkerung darzustellen. „Dieses Schreckensbild hat auch ganz klar eine politische Dimension und war auch systemstabilisierend“, sagte Fuchslocher. Wie nun genau die Bevölkerung zum Paragrafen 249 stand, lasse sich im Detail zwar nicht nachvollziehen, sagte die Ausstellungskuratorin. „Es gab aber schon eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Bevölkerungshaltung und dem staatlichen Handeln in Bezug auf vermeintlich Asoziale“, befand sie. Im Hinterkopf dabei müsse man aber haben, dass in der Bevölkerung die Angst bestanden habe, selber als asozial stigmatisiert zu werden, fügte Fuchslocher hinzu. „Damit niemand aus der Reihe tanzt“ Bei welchen Personengruppen wurde der Asozialenparagraf denn bevorzugt angewendet? Dieser Frage widmete sich der Historiker Dr. Michael Schäbitz, Mitkurator der Ausstellung. Schäbitz sprach von fünf Gruppen. Da waren zuerst junge Leute aus zerrütteten Familienverhältnissen, die es ohnehin schon schwer hatten, ins Leben zu finden. Eine weitere Gruppe waren jene – im Gesetz explizit genannt – die der Prostitution nachgegangen sind. Dazu kamen Ausreiseantragsteller, Oppositionelle, Punks und andere Subkulturen. Sie alle – und über sie die ganze Bevölkerung – sollten diszipliniert werden, „damit niemand aus der Reihe tanzt“, sagte Schäbitz. Große Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung Wie schwierig es für die vom Paragraf 249 Betroffenen ist, eine Rehabilitierung zu erlangen, erläuterte Lasse Jacobsen, der als Rechtsanwalt unter anderem Strafverteidiger und Anwalt für DDR-Unrecht ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprächen, könnten aufgehoben werden, sagte er und benannte konkret Fälle politischer Verfolgung. „Darunter fällt aber das ,asoziale Verhalten‘ gerade nicht“, so Jacobsen. Kämen noch andere „Straftaten“, wie etwa die Schuldung der Miete hinzu, würden Gerichte oft eine Rehabilitierung ablehnen. Jacobsen plädierte dafür, bei Rehabilitierungsverfahren, die aktuell fast ausschließlich schriftlich stattfänden, eine mündliche Anhörung der Betroffenen verpflichtend vorzusehen. Sichtbarkeit, Anerkennung des Leids, Entstigmatisierung Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, dass die Ausstellung ein Beitrag sein kann, um den Betroffenen eine Stimme zu geben. Sichtbarkeit und Anerkennung des Leids sowie eine Entstigmatisierung seien Ziele der Ausstellung, sagte Dr. Franziska Kuschel von der Bundesstiftung Aufarbeitung, die die Ausstellung gefördert hat. Ausstellung bis 1. März zu sehen Die multimediale Ausstellung zeichnet die Verfolgung der sogenannten Asozialen historisch nach und zeigt anhand verschiedener Biografien die Dimension der Willkür auf, mit der missliebige Menschen verfolgt wurden. Sie ist noch bis 1. März 2026 dienstags bis sonntags in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in Berlin, zu sehen. Für Interessierte werden Führungen am Donnerstag, 19. Februar von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr und am Dienstag, 24. Februar, von 16.30 bis 17.30 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine für individuelle (Gruppen-)Führungen können per E-Mail vereinbart werden: m.schaebitz@exhibeo.de. (hau/12.02.2026).
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
15. Februar 1951: Bundestag beschließt Einrichtung des Bundesgrenzschutzes
Am Donnerstag, 15. Februar 1951, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (1/1785, 1/1881) verabschiedet. Die Errichtung des Bundesgrenzschutzes (BGS) erfolgt in einer Zeit, die vom Kalten Krieg und zunehmenden Spannungen an der Zonengrenze zur sowjetischen Besatzungszone geprägt ist. Die Sonderpolizei des Bundes mit, nach einem interfraktionellen Antrag zur Personalstärke (1/1887) zunächst 10.000 Mann, soll das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte – „insbesondere durch die Ausübung der Passnachschau“ – sowie gegen sonstige die Sicherheit der Grenzen gefährdende Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sichern. Soweit Polizeiaufgaben der Länder berührt werden, soll der BGS „im Benehmen“ mit den beteiligten Landespolizeibehörden handeln. Ringen um das Gesetz Über Zweck, Reichweite und verfassungsrechtliche Einhegung des BGS wird im Bundestag in erster Beratung am 25. Januar 1951 (114. Sitzung) und dann in zweiter und dritter Beratung am 15. Februar 1951 (118. Sitzung) intensiv gestritten. Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Robert Lehr (1883 bis 1956, CDU) bezeichnet die Vorlage in der ersten Beratung als „von entscheidender Bedeutung für die Ausgestaltung unserer inneren Sicherheit“. Als Begründung führt er unter anderem eine „vermehrte Infiltration und Agitation“ an. Warnung vor kasernierten Formationen Dem hält die Opposition, insbesondere die SPD, entgegen, der Grenzschutz dürfe nicht zu einem Instrument werden, das faktisch nach innen ausgreift. Dr. Walter Menzel (1901 bis 1963, SPD) warnt vor einem „Schleier von kasernierten Formationen“ im Hinterland „in einer Tiefe von 30 bis 50 km“. In der zweiten und dritten Beratung thematisiert Menzel zudem Kompetenzüberschneidungen: Störungen der Ordnung im Grenzgebiet lägen nach Artikel 30 des Grundgesetzes grundsätzlich bei der Länderpolizei; der Bund dürfe dies nicht unbestimmt an sich ziehen. Grenzschutz dürfe nicht über Notstandskonstruktionen entgrenzt werden; er dürfe „nur dort eingesetzt werden, wo das Gesetz ihm Aufgaben zuweist.“ Rein polizeiliche Grenzsicherung Hugo Paul (1905 bis 1962, KPD) kritisiert, bei der Gesetzesvorlage gehe es gar nicht um Grenzschutzbehörden, sondern um eine „militärähnliche Polizeiformation“. Bundesinnenminister Lehr stellt deshalb abschließend klar: Der BGS soll eine polizeiliche Grenzsicherung leisten und keine verdeckte Bundespolizei sein. Es gehe „nicht etwa um die getarnte Aufstellung einer Bundespolizei“, sondern um „eine Sicherung im Grenzbereich“, „rein polizeilich“ und „nicht … militärischen“ Charakters. Mit großer Mehrheit gegen wenige Stimmen wird das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden angenommen und tritt am 16. März 1951 mit seiner Verkündung in Kraft. Weiterentwicklung und neue Aufgaben Der BGS bleibt nicht auf den namensgebenden Grenzschutz der frühen 1950er-Jahre begrenzt. Bereits 1972 wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich festgestellt, das damalige BGS-Gesetz von 1951 sei „nicht mehr zeitgemäß“ und nenne als Aufgabe des Bundesgrenzschutzes in Friedenszeiten „nur die Sicherung des Bundesgebietes gegen verbotene Grenzübertritte" (6/2886, 6/3569). Mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 wird der Aufgabenrahmen des BGS gesetzlich neu gefasst und erweitert. Nach der Herstellung der deutschen Einheit entfällt die ursprüngliche Hauptaufgabe an der innerdeutschen Grenze. 1994 werden mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz, 12/8047, 12/8101, 12/8422) die Vorschriften über den Bundesgrenzschutz an die seit 1972 eingetretene Entwicklung des Polizeirechts angepasst. Bundesgrenzschutz wird Bundespolizei 2005 wird aus dem Bundesgrenzschutz die Bundespolizei. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt.“ Die Umbenennung entspreche einer „zeit- und aufgabengerechten Namensgebung“; zugleich wird betont, dass damit keine Erweiterung der Aufgaben verbunden sei. (15/5217). 2008 folgt mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze“ (16/6291, 16/7871) eine weitreichende Organisationsänderung. Aktuelle Änderung des Bundespolizeigesetzes Mit dem am 18. Dezember 2025 in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) soll das bisherige, überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende und seither nur in einzelnen Vorschriften geänderte Gesetz umfassend überarbeitet werden. Die Bundespolizei hat heute weit über 50.000 Bedienstete. Sie ist damit die personalstärkste Polizeiorganisation in der Bundesrepublik. (klz/06.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag setzt am Red Hand Day Zeichen gegen Einsatz von Kindersoldaten
Zum „Red Hand Day“ gegen den Einsatz von Kindersoldaten hat die Kinderkommission (Kiko) des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 29. Januar 2026, mit einem Aktionsstand darauf aufmerksam gemacht, dass weltweit etwa 250.000 Jungen und Mädchen gezwungen werden, als bewaffnete Kämpfer in Kriegen mitzumachen und dabei unvorstellbaren Gefahren ausgesetzt sind. Mit dem „Red Hand Day“ wird seit mehr als 20 Jahren jährlich weltweit am 12. Februar gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten mit den roten Handabdrücken protestiert. Die rote Hand – das zentrale Zeichen der Aktion – steht für den entschiedenen Widerstand gegen jede Form der Zwangseinbindung von Minderjährigen, informierte die Kiko. Mit der Aktion will die Kiko ein klares Zeichen setzen, dass der Missbrauch von Kindern als Soldaten eine der schwerwiegendsten Verletzungen ihrer Rechte darstellt. "Kinderrechte werden massiv verletzt" „In viel zu vielen Ländern der Welt sind Kinder Opfer von Krieg und Vertreibung, werden verschleppt oder als Geiseln gehalten“, sagte Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kinderkommission. „In vielen Regionen werden Kinder weiterhin rekrutiert, instrumentalisiert und ihrer Kindheit beraubt. Krieg bedeutet für sie nicht nur Gewalt, sondern den Verlust von Bildung, Sicherheit, Perspektiven und Zukunft.“ Auch in den Konflikten wie in der Ukraine litten Kinder unter kriegerischen Handlungen. Kinderrechte würden dabei massiv verletzt. Der Red Hand Day erinnere daran, dass Kinderrechte universell gelten. „Kinderrechte enden nicht im Krieg“, sagte Hose. Mit der Aktion der Kinderkommission und der Parlamentarier insgesamt setze man ein klares Stopp-Signal. „Diese roten Hände stehen genau für diesen Stopp: Kinder sind keine Soldaten und dürfen nicht länger Leidtragende von Krieg und Vertreibung sein!“ Ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten Die Kinderbeauftragte der Bundesregierung, Mareike Wulf (CDU), unterstrich, was für ein besonderes Leid junge Mädchen in gewaltsamen Konflikten und Kriegen zu tragen hätten. „Denn die werden nicht nur als Soldatinnen eingesetzt, sondern sind außerdem sexualisierter Gewalt ausgesetzt oder werden zwangsverheiratet.“ Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ihrem vor mehr als 20 Jahren in Kraft getretenen Zusatzprotokoll gegen Kindersoldaten, das auch Deutschland ratifiziert habe, wolle genau diesem Missbrauch von Kindern als Soldatinnen und Soldaten begegnen. Darauf, dass Kinderrechte in Deutschland, aber auch weltweit gelten, macht die Kinderkommission mit dieser Aktion im Bundestag aufmerksam. In der Halle des Paul-Löbe-Hauses konnten Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Aktionsstand mit ihrem roten Handabdruck ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten setzen. "Kinder haben das Recht, Kinder zu sein" Bundestagspräsidentin Julia Klöckner war eine der ersten, die Ihren roten Handabdruck hinterließen. „Kinder haben das Recht, Kinder zu sein!“, schrieb sie zu ihrem Abdruck. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kiko-Sekretariats sowie junge Freiwillige trugen an mehreren Tischen Interessierten die Fingerfarbe auf die Hand auf und bedruckten weiße Papierbögen, auf die die Teilnehmer zuvor ihre persönliche Botschaft schreiben konnten. „Keine Waffen in Kinderhände“, „Kinder sollen spielen und lernen statt zu töten“, „Kinder in die Schule, nicht in den Krieg“ lauteten einige der Statements, andere wiederum „Jedes Kind hat das Recht auf eine friedliche Kindheit“, „Kinder brauchen Frieden“, „Kinder brauchen Zukunft – keinen Kampf“. Mehr als 200 Bögen bedruckt Schon bald waren beeindruckend viele Meter Wäscheleine voll mit roten Prints, die dort eine Weile zum Trocknen hingen. „Der Zuspruch war erfreulich“, sagte Christine Horstmann, Leiterin des Sekretariats der Kinderkommission: „Mehr als 200 Bögen wurden bedruckt.“ Abgeordnete und Mitarbeiter seien auf dem Weg zwischen Sitzungssälen und Plenarsaal oder zum Mittagessen vorbeigekommen, um mit ihrem Abdruck ein Statement abzugeben. Die gesammelten Handabdrücke lässt die Kinderkommission nun dem UN-Generalsekretär und der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte zukommen, als Statement des Deutschen Bundestages gegen den Einsatz von Kindersoldaten. Rekrutierung von Kindern ein Kriegsverbrechen Am 12. Februar 2002 war das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Verbot des Einsatzes von Kindern und Jugendlichen als Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten. Seitdem gilt die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen. Minderjährige dürfen nicht gegen ihren Willen eingezogen werden oder an Kampfhandlungen teilnehmen. Fast alle Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. In vielen Ländern jedoch werden Kinder weiterhin illegal zum Dienst an der Waffe und zur Beteiligung an kriegerischen Handlungen gezwungen. Heutzutage gibt es immer noch weltweit über 250.000 Mädchen und Jungen, die als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt und so auf brutalste Weise ihrer Kindheit beraubt werden. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung und Familie und versteht sich als Stimme der Kinder und Jugendlichen im Parlament. (ll/12.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bewerbungsfrist für den Medienpreis Parlament 2026 endet am 16. März
Bewerbungen für den Medienpreis Parlament 2026 des Deutschen Bundestages können bis Montag, 16. März 2026, eingereicht werden. Der Bundestag würdigt mit dem Preis herausragende publizistische Arbeiten mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Sie sollen zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Beiträge müssen 2025 veröffentlicht worden sein Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 erschienen oder gesendet worden sein. Autorinnen und Autoren können sich sowohl selbst bewerben (als Einzelpersonen oder mehrere Personen gemeinsam) als auch von anderen vorgeschlagen werden. Dem Bewerbungsschreiben soll ein Exemplar der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Publikation sowie ein Lebenslauf des Autors oder der Autorin beziehungsweise Lebensläufe aller beteiligten Personen beigefügt werden. Audiovisuelle Beiträge müssen als Download-Link zur Verfügung gestellt oder auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium (DVD, Stick) zugesandt werden. Erforderlich ist auch eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen (oder Rückfragen) können eingereicht werden beim Deutschen Bundestag, Fachbereich WD 1, Medienpreis Parlament, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (E-Mail: medienpreis@bundestag.de; Telefon: 030/227-38629). Unabhängige Fachjury entscheidet Über die Vergabe des mit 5.000 Euro dotierten Preises entscheidet eine unabhängige, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für die Dauer der laufenden Wahlperiode berufene Fachjury, der neun Journalistinnen und Journalisten angehören: Dr. Helene Bubrowski (Table Media), Katharina Hamberger (Deutschlandfunk), Miriam Hollstein (Stern), Andrea Kümpfbeck (Augsburger Allgemeine), Micky Beisenherz (Nachrichten-Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“), Dr. Eckart Lohse (Frankfurter Allgemeine Zeitung), Markus Preiß (ARD-Hauptstadtstudio), Jörg Quoos (Funke Zentralredaktion) und Steffen Schwarzkopf (Welt TV). Den Medienpreis vergibt der Bundestag seit 1993, zunächst als „Medienpreis Politik“, seit 2019 als „Medienpreis Parlament“. (vom/05.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Klöckner würdigt Rita Süssmuth als eine der bedeutendsten Politikerinnen
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Sonntag, 1. Februar, zum Tod von Rita Süssmuth kondoliert und die ehemalige Bundestagspräsidentin als „eine der bedeutendsten Politikerinnen der Bundesrepublik“ gewürdigt. Die Nachricht von ihrem Tod habe Klöckner tief bewegt. „Im Namen des Deutschen Bundestages verneige ich mich vor einer politischen Ausnahmeerscheinung“, sagte die Bundestagspräsidentin. "Ihr Elan und ihre Beharrlichkeit haben zahllose Menschen in Deutschland beeindruckt!"
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
