Alles • Bundesgerichte • Bundesgerichte PM • Bundesorgane • Neue Gesetze • Jur. Nachrichten • Menschenrechte • Wirtschaftskanzleien • Finanzen
Bundestag | Aktuelle Themen
Stromsteuer soll auf EU-Mindeststeuersatz gesenkt werden
Für das produzierende Gewerbe und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll die Absenkung der Stromsteuer fortgeschrieben werden. Einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten. Mitberaten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten, Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken" (21/2086). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss.. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf soll Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umsetzen, indem die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, die bislang befristet ist, verstetigt wird. Bei der Steuerentlastung nach Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes handelt es sich laut Bundesregierung um eine unbürokratische Regelung, deren Inanspruchnahme zuletzt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung wesentlich vereinfacht worden sei. Im Bereich der Elektromobilität soll die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten in das Stromsteuerrecht übertragen werden, womit fortan Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen. Für das bidirektionale Laden sollen zudem klare Vorgaben geschaffen werden, die verhindern, „dass Nutzer von E-Fahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden“. Doppelbesteuerung soll vermieden werden Als wesentliche Neuerung soll auch die bisherige Stromspeicherdefinition erweitert werden. Im neu gefassten Paragraf 5 Absatz 4 des Stromsteuergesetzes sollen Stromspeicher künftig technologieoffen erfasst und als Teil des Versorgungsnetzes betrachtet werden, sofern sie der Stromspeicherung dienen. Dies führt laut Regierung dazu, dass es unabhängig von der Speichertechnologie beziehungsweise unabhängig vom Speichermedium erst bei Entnahme von Strom aus dem Speicher zur Prüfung der Steuerentstehung kommen kann. Eine Doppelbesteuerung des in den Speicher ein- und wieder ausgespeisten Stroms werde so vermieden. (hau/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag zum Bundesteilhabegesetz debattiert
„Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“, lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1545), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der Grünen Die Fraktion will die Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren. „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte einen wichtigen Paradigmenwechsel in der deutschen Inklusionspolitik einleiten und die menschenrechtlich gebotenen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: weg vom Fürsorgesystem hin zu einem personenzentrierten Teilhaberecht“, schreibt sie. Allerdings drohten aktuell unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er-Jahre, kritisieren die Grünen und beziehen sich dabei auf Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu Ausgabenkürzungen und Pauschalierungen. "Wahlrecht konsequent schützen und ausbauen" Die Fraktion fordert unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Unter anderem soll die individuelle Bedarfsermittlung und personenzentrierte Leistungen erhalten bleiben, die behördliche Belegungsrechte ausschließen, die dem Selbstbestimmungsrecht entgegenstehen. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag. (hau/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zwei Anträge in Immunitätsangelegenheiten genehmigt
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2122. 21/2123) zu Immunitätsangelegenheiten bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Dabei ging es um Anträge auf Genehmigung zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens (21/2122) und zur Durchführung eines Strafverfahrens (21/2123). (vom/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag regelt Nutzung des Sondervermögens durch die Länder
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, nach halbstündiger Debatte das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG, 21/1085) beschlossen. Es soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass von den 500 Milliarden Euro an neuen Schulden, die der Bund im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) aufnehmen darf, 100 Milliarden Euro an die Länder fließen. Für den Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Angenommen wurde auch ein Gesetzentwurf, durch den die Regierung dafür sorgen will, dass die Länder künftig selbst Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können (21/1087). Dafür stimmten CDU/CSU und SPO, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Gesetzentwurf ablehnten. Ein dritter beschlossener Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Sanierungshilfengesetzes (21/1503) vor, damit auch Bremen und das Saarland die Möglichkeit für höhere Schulden im Rahmen des Grundgesetzes erhalten. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen für den Gesetzentwurf, die AfD votierte dagegen und die Linksfraktion enthielt sich. Zu den drei Regierungsinitiativen lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2107, 21/2105, 21/2106). Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/1085) wird der neu eingefügte Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes einfachgesetzlich umgesetzt. Dadurch werden die weiteren rechtlichen Grundlagen auf den Weg gebracht, um den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können. Die 100 Milliarden Euro werden nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt. Vorgesehen ist, rund 21,1 Prozent der Mittel nach Nordrhein-Westfalen zukommen zu lassen, gefolgt von Bayern mit rund 15,7 Prozent, Baden-Württemberg mit rund 13,2 Prozent, Niedersachsen mit rund 9,4 Prozent, Hessen mit rund 7,4 Prozent, Berlin mit rund 5,2 Prozent, Rheinland-Pfalz mit rund 4,9 Prozent, Sachsen mit rund 4,8 Prozent, Schleswig-Holstein mit rund 3,4 Prozent, Brandenburg mit rund 3.0 Prozent, Hamburg mit rund 2,7 Prozent, Sachsen-Anhalt mit rund 2,6 Prozent, Thüringen mit rund 2,5 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit rund 1,9 Prozent, das Saarland mit rund 1,8 Prozent und Bremen mit rund 0,9 Prozent. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden. Die Länder mit Ausnahme der drei Stadtstaaten sollen jeweils festlegen, welchen Anteil der ihnen zustehenden Mittel für die kommunale Infrastruktur verwendet wird. Dabei sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden. Welche Investitionen vor allem gefördert werden Der Gesetzentwurf nennt neun Bereiche, in die die Mittel für Sachinvestitionen vor allem fließen sollen: Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Die Investitionen sollen bis Ende 2042 förderfähig sein, wenn sie bis Ende 2036 von den zuständigen Stellen des Landes bewilligt wurden. Förderfähig sind dem Entwurf zufolge nur Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro. Bis Ende 2029 soll mindestens ein Drittel der jedem Land zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen genehmigt sein. Im Jahr 2043 sollen Mittel aus dem Sondervermögen nur noch für Investitionsvorhaben oder selbstständige Abschnitte davon eingesetzt werden, die bis Ende 2042 vollständig abgenommen wurden und 2043 vollständig abgerechnet werden. Nach 2043 sollen keine Mittel mehr zur Auszahlung angeordnet werden dürfen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf „zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und Änderung anderer Gesetze“ (21/1087) besteht aus dem „Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz“ und Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes, des Stabilitätsratgesetzes und des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes. Das Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz betrifft die Ausführung des grundgesetzlichen Auftrags, die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme durch ein Bundesgesetz zu regeln. Laut Artikel 109 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Im März 2025 hatte noch der vorherige Bundestag die Sätze 6 und 7 neu eingefügt. Danach entspricht die Gesamtheit der Länder der Anforderung des Satzes 1, wenn die durch sie erzielten Einnahmen aus Krediten 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Verschuldungsspielraum der Länder Dieser eigene strukturelle Verschuldungsspielraum für die Ländergesamtheit besteht unabhängig von der konjunkturellen Lage. Die Länder können im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie selbst entscheiden, wie sie diesen Spielraum vor dem Hintergrund der regionalen und örtlichen Gegebenheiten nutzen und verwenden wollen. Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt für 2024 würde der Verschuldungsspielraum rund 15 Milliarden Euro betragen. Im beschlossenen Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass der Verschuldungsspielraum in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Steuern der Länder nach dem Aufkommen zuzüglich dem Länderanteil an der Umsatzsteuer einschließlich der im Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgenommenen Zuschläge und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Länder aufgeteilt wird. Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades Im Haushaltsgrundsätzegesetz wird die Regelung gestrichen, dass das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen eine Obergrenze von 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten darf. Zur Begründung heißt es, die bisher zu überwachende Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen werde durch die neue Überwachungsaufgabe, die Einhaltung des vom Stabilitätsrat gebilligten Nettoausgabenpfades für Deutschland, ersetzt. Nettoausgaben sind die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, Ausgaben für EU-Programme, die vollständig durch Einnahmen aus den EU-Fonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von EU-finanzierten Programmen, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes (21/1503) sieht vor, dass auch Bremen und das Saarland künftig mehr Schulden machen dürfen. Derzeit können die beiden Ländern keinen Gebrauch von der neuen Regel des Grundgesetzes machen, die den Ländern eine Kreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes gewährt, heißt es in dem Entwurf. Die bestehenden Tilgungspflichten nach dem Sanierungshilfengesetz führten dazu, so die Regierung, dass Bremen und das Saarland die Möglichkeit der strukturellen Kreditaufnahme gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes nicht nutzen können, ohne die im Sanierungshilfengesetz vorgesehenen Sanktionsmechanismen auszulösen. Damit auch Bremen und das Saarland die zusätzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben vollständig nutzen können, die sich durch den neu eingeführten Kreditaufnahmespielraum für die Länder ergeben, werden nun im Sanierungshilfengesetz die Voraussetzung dafür schaffen, die gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 zulässige Kreditaufnahme bei der Berechnung der für das Sanierungshilfengesetz maßgeblichen haushaltsmäßigen Tilgung zu neutralisieren. „Damit wird eine Kompatibilität der angepassten Schuldenregel für die Länder mit dem Sanierungshilfengesetz erreicht“, schreibt die Regierung. (hau/hle/vom/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Aussprache zur Familienpolitik der Zukunft
„Dem Deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2034), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Krediten und anderen familienpolitischen Maßnahmen unterstützen. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, ein Kreditmodell über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu schaffen, das bei der Geburt jedes Kindes zinslose Kredite für die Eltern in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt. Die Vergabe des Kredits soll an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft sein und daran, dass mindestens ein Elternteil vor dem Zeitpunkt der entsprechenden Antragstellung seit mindestens 24 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht oder sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet. Außerdem gehört zu den Forderungen, das bisherige Elterngeld künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahrs des Kindes zu zahlen. Dieses Elterngeld soll alternativ auch den Großeltern gewährt werden können, wenn sie die Betreuung übernehmen. Die Regierung soll ferner flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern fördern und die Schwangerschaftskonfliktberatung so reformieren, dass „das Ziel des Lebensschutzes wieder ins unangefochtene Zentrum der Beratungen gerückt wird und die Beratung nicht das Ziel verfolgen darf, zu einer Abtreibung hinzuführen“. Die traditionelle Familie aus Mann, Frau und Kind(ern) müsse wieder die „Basis der familienpolitischen Leitkultur unseres Landes darstellen“, dies schließe den Respekt für andere Formen des Zusammenlebens weder aus, noch bedeute es eine Diskriminierung derselben, heißt es in dem Antrag weiter. (che/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verbraucherkreditverträge und Schuldnerberatungsdienste
Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie 2023 / 2225 über Verbraucherkreditverträge umsetzen und zugleich ein neues Stammgesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher schaffen. Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851) stand am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ebenso zur ersten Lesung an wie der Entwurf „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847). Nach halbstündiger Debatte wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Künftig sollen Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Außerdem werden vorvertragliche Informationspflichten geändert. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Geplant ist zudem, die von der Rechtsprechung entwickelten objektiven Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen gesetzlich festzuschreiben und die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage zu begrenzen. Änderung mehrerer Gesetze Ziel ist es, die nach der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie notwendigen Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Die Umsetzung ist laut Vorlage bis zum 20. November 2025 erforderlich. Laut Bundesregierung sind dazu vor allem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB erforderlich. So sollen unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz). Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes (21/1847) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz soll demnach vorsehen, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgeltes ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. In Deutschland gibt es laut Bundesregierung rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen. Verlässliche Daten zu deren geografischer Verteilung, Ausstattung oder Wartezeiten lägen jedoch nicht vor, „auf deren Grundlage sich die Notwendigkeit oder der Umfang eines Ausbaus der Beratungskapazitäten prognostizieren ließe“. Daher lasse sich der finanzielle Mehraufwand auf Seiten der Länder nicht im Vorhinein quantifizieren. (hau/scr/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundesweite Sanierung von Sportstätten erörtert
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“ (21/2032) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wirbt in ihrem Antrag für eine zeitnah durchgeführte bundesweite Sanierung von Sportstätten. Auch wenn die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die Sportstättenförderung bei den Ländern liege, ist nach Auffassung der Fraktion der Bund in der Verantwortung, wenn es um die Sanierung maroder Sportstätten geht. Von der Bundesregierung wird unter anderem ein 40-Milliarden-Euro-Förderprogramm, verteilt auf fünf bis acht 8 Jahre, verlangt. Für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten will die AfD eine 90 Prozent Bundes- und zehn Prozent Länder-Beteiligungsquote und eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern für eine Entbürokratisierung. (mis/hau/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Um die beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge ging es in einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Oktober 2025. In erster Lesung wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die öffentliche Beschaffung müsse einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung angemessen zu unterstützen, macht die Bundesregierung deutlich. Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte unterliegen den europarechtlichen Vergaberichtlinien und sollen durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum einschränkt und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffnet, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Aussage auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne werde die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte werde sie eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Einvernehmen mit den Ländern erarbeiten. Damit soll auch das wichtige Ziel der möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln, welches insbesondere für Unternehmen eine wichtige Bürokratieentlastung darstellt und von Bund und Ländern geteilt wird, erreicht werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Um den in Anbetracht der veränderten sicherheitspolitischen Situation erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr so schnell wie möglich decken zu können, soll es für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich „für den Zeitraum bis zur angestrebten vollumfänglichen Verteidigungsbereitschaft“ ermöglicht werden, weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sowie Hürden bei Genehmigungsverfahren abzubauen. Dabei werde den Aspekten Schutz und Geheimschutz militärischer Anlagen besonders Rechnung getragen, schreibt die Bundesregierung. Durch die Regelungen dieses Gesetzes könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist, zeigt sich die Regierung überzeugt. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, würden zudem Regelungen eingeführt, „die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken“. (hau/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Ost wie West abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „35 Jahre Deutsche Einheit – Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost wie West jetzt umsetzen“ (21/2031) nach halbstündiger Aussprache abgelehnt. Dafür stimmten lediglich die Antragsteller, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, für höhere Löhne, vor allem im ostdeutschen Niedriglohnsektor, zu sorgen. Sie solle ferner dazu beitragen, die Lohnkluft zwischen Ost und West zu überwinden. Dazu sei der gesetzliche Mindestlohn mindestens auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten anzuheben (was ab 2026 einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro entspreche). Weiterhin sei mit einem Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung der Schutz von Tarifverträgen in Ostdeutschland deutlich auszuweiten, heißt es in dem Antrag, um die Schlechterstellung ostdeutscher Beschäftigter zu beenden. (hau/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung“ (21/1493, 21/1940) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/2090) angenommen. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die finanziellen Auswirkungen der Regelung vor (21/2091). Für den geänderten Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen. Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt. Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen. Änderungen im Ausschuss Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch, 8. Oktober, auch nach Anregungen durch den Bundesrat, in einigen Punkten überarbeitet. Unter anderem können im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden. Es wird ferner klargestellt, dass die den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss. Erleichterungen gibt es zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. So wird es möglich sein, dass Personen bereits im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen. (pk/hau/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Aussprache über die Kontrolle von Chats in Messengerdiensten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. Oktober 2025, mit der Sicherheit von Messengerdiensten befasst. Auf Verlangen der AfD-Fraktion ging es in einer Aktuelle Stunde um ein „Deutsches Nein zur EU-Chatkontrolle“. AfD fordert Abschreckung und Opferschutz statt Täterschutz Für die AfD-Fraktion, die die Aktuelle Stunde verlangt hatte, forderte Ruben Rupp von der Bundesregierung eine Erklärung, dass es in dieser Legislaturperiode keine Zustimmung der Bundesregierung zur sogenannten Chatkontrolle geben werde. Er sei stolz, dass es „gemeinsam mit den Kritikern der geplanten EU-Chatkontrolle“ ein so massiver Druck aufgebaut worden sei, dass die Bundesregierung im Rat nun mit „Nein“ stimmen wolle, sagte Rupp. Sollte die Regierung „wieder einen Anlauf nehmen“, Bürger anlasslos zu überwachen, werde sie auf den erbitterten Widerstand seiner Fraktion stoßen, kündigte Rupp an. Die anlasslose Massenüberwachung schütze Kinder nicht effektiv vor Tätern, Kinderpornografie und Missbrauch, betonte Rupp. Seine Fraktion fordere Abschreckung und „Opferschutz statt Täterschutz“. CDU/CSU: Nur als letztes Mittel bei konkretem Verdacht Johannes Rothenberger (CDU/CSU) kritisierte, dass die Europäische Union als Gegner der Freiheit dargestellt werde. Vielmehr sei sie „ein Raum der Freiheit“, betonte er. Er berichtete, dass jeden Tag 140 Milliarden Nachrichten allein über den Messenger WhatsApp versendet würden. Um der großen Aufgabe gerecht zu werden, brauche es einen europäischen Ansatz, betonte er. Rothenberger sprach sich für die Linie des Europäischen Parlaments aus. Demnach dürfe es kein generelles Scannen geben, sondern nur in einzelnen, „eng definierten Fällen, als letztes Mittel bei konkretem Verdacht, zeitlich begrenzt und nur mit richterlicher Anordnung“. Rothenberger verwies auch darauf, dass er in den vergangenen sieben Tagen mehr als 2.000 Nachrichten und standardisierte Massenmails zum Thema erhalten habe. Mit diesen werde eine Stimmung erzeugt, die die Sorgen der Menschen ausnutze. Grüne: Flächendeckender Eingriff in unsere Privatsphäre Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, dass das massenhafte Durchleuchten und Auswerten privater Videos und Bilder vor allem aus autoritären Staaten bekannt sei. Das Ziel der sich seit drei Jahren in der Debatte befindlichen CSA-Verordnung, „der Schutz von Kindern und Jugendlichen, das teilen wir alle“, betonte sie. Die Einführung der Chatkontrolle sei dafür jedoch kein geeignetes Instrument. Sie sei ein „flächendeckender Eingriff in unsere Privatsphäre, der zu Fehlalarm, Zensur und Sicherheitslücken“ führe, so Dillschneider weiter. Millionen von Falschmeldungen, die durch fehleranfällige Künstliche Intelligenz (KI) verursacht werden, würden die Ermittler von der Aufklärung solcher Verbrechen abhalten. Nötig sei etwa der Ausbau des Personals bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden und mehr Präventionsarbeit durch digitale Streetworker. SPD: Alles tun, um Kinder zu schützen SPD-Digitalpolitiker Johannes Schätzl betonte, der dänische Vorschlag habe eine der „breitesten digitalpolitischen Diskussionen der letzten Jahre“ ausgelöst. Der Schutz der Kinder und das Recht auf Privatsphäre in der Kommunikation müssten stets gemeinsam betrachtet werden. Der dänische Vorschlag gehe jedoch den falschen Weg. Das hätten das Innenministerium und das Justizministerium „von Beginn an“ deutlich gemacht, betonte er. Der dänische Vorschlag untergrabe zudem das Vertrauen in digitale, sichere Kommunikation: „Eine solche Praxis wäre ein massivster Eingriff in das Recht auf Vertraulichkeit“, sagte er. Als Gesellschaft dürfe man niemals wegsehen und müsse alles tun, um Kinder zu schützen. Das gelinge aber nicht mit den falschen Instrumenten, sagte er mit Blick auf die 2,8 Milliarden täglich verschickten Nachrichten. Linke: Regierung will digitale Massenüberwachung installieren Scharfe Kritik übte Donata Vogtschmidt (Linke), die der Bundesregierung vorwarf, im Stillen eine EU-weite digitale Massenüberwachung installieren zu wollen. Wonach bei der Chatkontrolle wirklich gescannt werde, sei nicht eindeutig und ließe sich auch kaum überprüfen, sagte Vogtschmidt. Die Bundesregierung habe geschwiegen und bringe selbst wenige Tage vor einer entscheidenden Abstimmung auf EU-Ebene „nicht das Rückgrat mit, sich auf die Seite der Grundrechte zu stellen“, das verdiene kein Vertrauen, kritisierte Vogtschmidt. Sie dankte für den Protest, die Post und die Warnungen der vergangenen Tage. Die Digitalpolitikerin kritisierte, dass bei der Suche und dem Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt bei Kindern nur „eine zweistellige Zahl von“ Mitarbeitern im Bundeskriminalamt damit befasst sei. Ihre Fraktion fordere neben dem Stopp der Chatkontrolle genug Geld für die Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter und digitale Bildung, betonte Vogtschmidt weiter. (lbr/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag setzt zwei Gremien ein und wählt deren Mitglieder
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, zwei Gremien eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt. Einstimmig eingesetzt wurden jeweils auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes (21/1788) und ein Gremium gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes (21/1789). Beide Gremien bestehen aus neun Mitgliedern. Die Fraktionen hatten zur Besetzung beider Gremien Wahlvorschläge eingebracht (21/2049, 21/2050, 21/2051, 21/2052, 21/2053, 21/2054, 21/2055, 21/2056). Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes: Gewählt wurden: CDU/CSU (21/2049) : Heiko Hain, Axel Müller und Carsten Müller; AfD (21/2049): Tobias Matthias Peterka und Ulrich von Zons; SPD (21/2049): Sebastian Fiedler und Mahmut Özdemir; Union, AfD und SPD stimmten für ihren Wahlvorschlag, die Grünen und die Linksfraktion enthielten sich. Bündnis 90/Die Grünen (21/2050): Dr. Lena Gumnior wurde einstimmig gewählt. Die Linke (21/2051): Clara Bünger wurde einstimmig gewählt. Wahlvorschlag der AfD abgelehnt Gremium gemäß Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes: Gewählt wurden: CDU/CSU (21/2052): Philip M. A. Hoffmann, Stefan Korbach und Mechthilde Wittmann wurden einstimmig gewählt. AfD (21/2053): Hauke Finger und Kay Gottschalk wurden nicht gewählt. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmen gegen den Wahlvorschlag der AfD. SPD (21/2054): Sebastian Fiedler und Ingo Vogel wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Bündnis 90/Die Grünen (21/2055): Max Lucks wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Die Linke (21/2056): Isabelle Vandre wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD gewählt. Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes Das neunköpfige Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes übt die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen aus. Artikel 13 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig ist. Laut Absatz 6 unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung. Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes Das Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes wird vom Bundesfinanzministerium im Abstand von höchstens sechs Monaten über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) unterrichtet. Die Zentralstelle mit Sitz in Köln hat die Aufgabe, Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erheben, zu analysieren und an die zuständigen öffentlichen Stellen weiterzugeben mit dem Ziel der Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung solcher Taten. Ministerium und Zentralstelle sind in dem Gremium ständig vertreten. Es beschließt anlassbezogen über die Hinzuziehung weiterer Stellen, soweit deren gesetzliche Zuständigkeiten betroffen sind. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. (vom/irs/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Wahleinsprüche: Der Bundestag hat einstimmig die erste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/1500) angenommen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1031 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Beschlussempfehlungen betreffen hiervon 126 Wahlprüfungsverfahren. In der Vorlage wird die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit sowie die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen. Petitionen: Angenommen wurden zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 42 bis 51 (21/1802, 21/1803, 21/1804, 21/1805, 21/1806, 21/1807, 21/1808, 21/1809, 21, 21/1810, 21/1811). Regelung zur „Erreichbarkeit“ von Bürgergeldbeziehern Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Erreichbarkeit von Bürgergeldbeziehern anhand eines vorhandenen Internetzugangs zu definieren und nicht wie derzeit in Paragraf 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, durch den Aufenthalt „im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters“. Paragraf 7b SGB II müsse abgeschafft werden, da dieser im heutigen Arbeitsmarkt eines digitalisierten Deutschlands nicht mehr zeitgemäß sei, fordert der Petent in seiner öffentlichen Petition (ID167496). Künftig soll aus seiner Sicht gelten: Die Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter wird nicht durch den Aufenthalt im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters geregelt, sondern durch den Zugang zum Internet, der sicherstellt, dass werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis genommen werden können. Deshalb sei die Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter als ortsungebunden zu betrachten. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24. September 2025 mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dem Anliegen habe nicht entsprochen werden können, heißt es. Aufenthalt im näheren Bereich und Möglichkeit der Kenntnisnahme In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Erreichbarkeit nach geltender Rechtslage aus zwei Komponenten besteht: dem Aufenthalt im näheren Bereich einerseits und der werktäglichen Kenntnisnahmemöglichkeit andererseits. Zwar sei es zutreffend, dass sich der Arbeitsmarkt gewandelt hat und digitale Bewerbungsprozesse zunehmen: „Jedoch gilt dies nicht flächendeckend für den gesamten Arbeitsmarkt.“ Laut Paragraf 10 Absatz 1 SGB II sei einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person aber grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, „sodass auch Erwerbsarbeiten auf lokaler, ortsgebundener Ebene und mit analoger Ausrichtung ergriffen werden müssen“, heißt es weiter. Dies müsse sich auch auf der Ebene der Erreichbarkeit widerspiegeln. „Räumliche Nähe unabdingbar“ Hinzu komme, dass sich Eingliederungschancen auch kurzfristig auftun und potenzielle Arbeitgeber in kurzer Zeit einen persönlichen Eindruck von dem Bewerbungskandidaten im Gespräch und bei Probearbeiten haben wollen. „Auch vor diesem Hintergrund ist eine räumliche Nähe zur Verbesserung der Eingliederungschancen unabdingbar“, schreibt der Petitionsausschuss. Durch die Erreichbarkeitsverordnung sei die räumliche Nähe auf einen Zweieinhalbstundenradius erheblich ausgeweitet worden, was im Einzelfall auch noch weiter ausgebaut werden könne. Zudem seien in der Verordnung weitere wichtige Gründe für einen Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs geregelt. Veränderungen des Arbeitsmarktes ausreichend Rechnung getragen Aus Sicht des Ausschusses ist den mit der Petition beschriebenen Veränderungen eines modernen und digitalen Arbeitsmarktes ausreichend Rechnung getragen worden. Rechte und Pflichten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten würden in einem angemessenen Verhältnis zueinander gestellt mit dem Ziel, den betroffenen Personenkreis so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Der Ausschuss hält diese Anforderungen an die Erreichbarkeit für angemessen und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/10.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen: Finanzausgleichsgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (21/1892, FAG-Änderungsgesetz 2025) wird federführend im Haushaltsausschuss beraten. Die Gemeinden erhalten demnach in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Damit sollen Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmensteuerreform vom 14. Juli 2025 („Investitions-Booster“) kompensiert werden. Für 2025 erhalten darüber hinaus die Länder weitere 700 Millionen Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, ebenfalls zulasten des Bundeshaushalts. Allerdings müssen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge für das laufende Jahr zugunsten des Bundes wiederum knapp 27 Millionen Euro abgeben. Dies ergibt sich aus der Spitzabrechnung zur Entlastung der Länder von Flüchtlingskosten. Die Abschlagszahlung des Bundes sei für 2025 um diesen Betrag zu hoch ausgefallen, heißt es im Gesetzentwurf. Deutsche Post AG: Der Gesetzentwurf zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (21/1893) wurde ebenfalls an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung will das Boni- und Dividendenverbot für öffentlich gestützte Unternehmen im Bereich der Energiewirtschaft lockern. „Das Dividendenverbot kann unter bestimmten Bedingungen bei börsennotierten oder eine Börsennotierung anstrebenden Unternehmen zur Folge haben, dass die Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme erheblich behindert wird“, stellt die Bundesregierung fest und ergänzt: „Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, diese Behinderung durch Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme zu vermeiden.“ Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Artikel 4 des im Sommer 2022 beschlossenen Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage. Mit diesem seien Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die kritische Infrastrukturen im Sektor Energie betreiben, geschaffen worden. Ende 2022 sei in diesem Bereich ein sogenanntes Boni- und Dividendenverbot an den Erhalt von Stabilisierungsmaßnahmen in Form einer Rekapitalisierung geknüpft worden, heißt es weiter. Mit dem Gesetzentwurf soll es der Regierung zudem ermöglicht werden, „im Verordnungsweg Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft zu übertragen, der im Zuge einer Maßnahme nach dem Umwandlungsgesetz Vermögenswerte der Deutsche Post AG übertragen werden“. Laut Vorlage hat der Bundesrat gegen den Entwurf keine Einwände erhoben. Statistische Systematik der Wirtschaftszweige: Federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1 (21/1864). Die NACE (Abkürzung für französisch „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“) ist die „Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft“ und Gegenstand einer Rechtsvorschrift auf Ebene der Europäischen Union, die die allgemeine Anwendung der Systematik in allen Mitgliedstaaten zur Pflicht macht. Um neuesten strukturellen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die aktuell geltende standardisierte statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in der EU NACE überarbeitet worden und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Die zuvor geltende Version NACE Revision 2 wurde zuletzt 2006 durch die EU-Verordnung Nr. 1893 / 2006 revidiert und wird seit 2008 von den Mitgliedstaaten angewendet. Die neue NACE Revision 2.1 hat laut Bundesregierung unmittelbare Auswirkungen auf die Bundesstatistik und erfordert eine entsprechende Anpassung nationaler Statistikgesetze. Die Wirtschaftsstatistiken in Deutschland basieren nicht unmittelbar auf der NACE, sondern auf der daraus abgeleiteten, tiefer gegliederten nationalen „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (WZ). Das Ziel der Artikel 1 bis 10 des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der betroffenen nationalen Rechtsvorschriften an die sich aus der NACE Revision 2.1 und der WZ 2025 ergebenden wirtschaftssystematischen Vorgaben und an die sich aus den Änderungen der EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der EU-Statistik ergebenden geänderten Berichtspflichten gegenüber der EU. Dabei sollen für struktur- und konjunkturstatistische Erhebungen unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens der neuen NACE Revision 2.1 berücksichtigt werden. Mit der Änderung des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes ist darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung zur Lieferung von Daten geplant. ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (21/1899, ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Mittelstandes sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe, erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund zwölf Milliarden Euro. Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), und Hausbanken durchgeführt. Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden: An den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 mit den Niederlanden zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung (21/1903). Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Ebenfalls im Finanzausschuss beraten wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 mit der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (21/1902). Geldwäschebekämpfung: Der Finanzausschuss wird auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 mit der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz dieser Behörde (21/1901) federführend beraten. Darin geht es um die Zustimmung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Geldwäschebehörde AMLA zur Ansiedlung in Frankfurt am Main. „Innerstaatlich löst das Abkommen gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus“, heißt es in dem Entwurf. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erhoben. Informationsaustausch in Steuersachen: Ebenso wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023 / 2226 (21/1937) federführend im Finanzausschuss beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen Vorgaben der Industrieländerorganisation OECD in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen dazu verpflichten, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) schreibt dazu in seiner Stellungnahme: „Die Darstellung des Erfüllungsaufwands ist durch den NKR nicht unabhängig überprüfbar, da das Ressort ihm etwaige Stellungnahmen nur zum Teil zur Verfügung gestellt hat.“ Die Darstellung der Regelungsfolgen sei nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und methodengerecht. „Der dargestellte Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung erscheint nach der nur eingeschränkt möglichen Prüfung unvollständig.“ Dazu schreibt die Bundesregierung: „Die Bundesregierung ist bemüht, den Einwänden des Nationalen Normenkontrollrates in Zukunft Rechnung zu tragen und die Darstellung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft zu verbessern.“ Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme neben konkreten kryptobezogenen Anliegen, dass die Bundesregierung bald ein Gesetzgebungsverfahren startet, um „die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende zu verbessern“. Dazu erklärt die Bundesregierung: „Der Entlastungbetrag für Alleinerziehende in seiner jetzigen Form begünstigt insbesondere gutverdienende Alleinerziehende, auch mit erwachsenen Kindern. Geringverdienende Alleinerziehende, selbst mit kleinen Kindern, werden dagegen nicht entlastet. Die Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung einer zielgenaueren Leistung, mit der auch Kosten und Schlechterstellungen verbunden sein können, ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.“ Aufhebung der Freizone Cuxhaven: Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (21/1975) zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, heißt es im Entwurf zur Begründung – vor allem, weil sich im Rahmen von Änderungen des europäischen Zollrechts die Regelungen zu Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen, die keinen Freizonenstatus besitzen, angeglichen hätten. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG als Betreiberin der Freizone Cuxhaven habe vor diesem Hintergrund die Aufhebung des Freizonenstatus bei der Generalzolldirektion beantragt. Zudem bestehe aufgrund umfangreicher Änderungen des europäischen Zollrechts in den letzten Jahren Anpassungsbedarf hinsichtlich nationaler Zollvorschriften. Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“) nach Paragraf 57 des Energiesteuergesetzes laufe zum 31. Dezember 2025 aus. Durch die Auflösung der Freizone könnten derzeit gebundene Ressourcen des Betreibers freigegeben werden. So entfielen Aufwendungen für die zollsichere Umfriedung der Freizone, die bisher durch den Betreiber der Freizone getragen wurden. Durch die Aufhebung werde auch ermöglicht, dass die bisher im Freihafen befindlichen Flächen wirtschaftlicher genutzt werden könnten. Die im Gesetz bestehenden Ahndungsnormen würden aktualisiert und insbesondere die Verweisungen an das nunmehr geltende Recht angepasst. Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft(„Agrardiesel“) nach Paragraf 57 des Energiesteuergesetzes würden eingeführt, um die Energiesteuerlast für landwirtschaftliche Unternehmen bei den Energiepreisen nicht zu erhöhen. Mindeststeueranpassungsgesetz: Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (21/1865, Mindeststeueranpassungsgesetz) ging zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss. Die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht umsetzen. „Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind“, beschreibt die Bundesregierung ihr Anliegen. Daneben sollten als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden. EU-Rahmenabkommen mit Chile: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (21/1867) wurde an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen. Mit dem Entwurf soll ein älteres Assoziierungs- und Interims-Handelsabkommen abgelöst werden. Wie die Bundesregierung ausführt, werden mit Inkrafttreten dieses Abkommens rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile von Zöllen befreit und Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Abkommen bestehe aus einem Handels- und Investitionsschutzteil sowie aus Komponenten der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klima, Energie, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Arbeit. Mit Inkrafttreten werden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Chile einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlieren ihre Wirksamkeit und werden durch das Abkommen ersetzt und abgelöst, schreibt die Bundesregierung. Für Deutschland betreffe dies den Vertrag mit Chile vom 21. Oktober 1991 über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. Agrarstatistikgesetz: Im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (21/1890) federführend beraten. Hauptziel des Änderungsgesetzes ist es, das Agrarstatistikgesetz an das geänderte EU-Recht anzupassen. Dazu, heißt es in dem Entwurf, werde schwerpunktmäßig die Agrarstrukturerhebung angepasst. Dabei wird insbesondere die Erhebung von Merkmalen zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung, Düngemitteln und Rebanlagen angeordnet. Die Module zu Bodenbewirtschaftungspraktiken, Maschinen und technischen Einrichtungen sowie zur Bewässerung werden ausgesetzt. Weitere wesentliche Inhalte sind die Neukonzeption und Umbenennung der Bodennutzungshaupterhebung zur Erfassung der ökologisch bewirtschafteten Flächen sowie die Umstellung der Erhebung auf eine umfassendere Nutzung von Verwaltungsdaten. Dies führe zur Entlastung von bis zu 80.000 Betrieben, die so nicht mehr direkt befragt werden müssen. Zur Erfassung der Anzahl der ökologisch gehaltenen Rinder werde die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) um die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise erweitert. Das Gesetzgebungsverfahren werde ferner dazu genutzt, um weitere Änderungen am Agrarstatistikgesetz vorzunehmen. Dazu gehören die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters, die Definition der Waldfläche als Hilfsmerkmal, die Möglichkeit, Informationen aus den Weinbaukarteien zur Registerpflege zu nutzen und die Erfassung der Geokoordinaten im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung. Der Nutzen des Änderungsgesetzes besteht laut Bundesregierung neben der Erfassung qualitativ hochwertiger Daten für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft vor allem darin, dass landwirtschaftliche Betriebe von der direkten Befragung zur Nutzung ihrer Flächen entlastet werden. Die Entlastung für die Betriebe belaufe sich auf rund 800.000 Euro jährlich. Tierarzneimittelgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (21/1938) wurde ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Nach Paragraf 45 Absatz 10 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) müssen Tierärztinnen und Tierärzte bis zum 28. Januar 2026 erstmals der zuständigen Bundesoberbehörde elektronisch die Art und die Menge der von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr bei Hunden und Katzen angewendeten Arzneimittel mitteilen, die Stoffe mit antibakterieller Wirkung enthalten. Die Regierung will das nach deutscher Rechtslage im Vergleich zu den EU-Vorgaben um vier Jahre vorgezogene erste Erfassungsjahr für die verbrauchten Antibiotikamengen bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene erste Erfassungsjahr 2029 umstellen. Die im nationalen Konzept zur Minimierung von Antibiotika geregelten Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärztinnen und Tierärzte sollen von einem halbjährlichen Turnus auf einen Jahresturnus umgestellt werden. Dazu sollen mit dem neuen Unterabschnitt 6 in Abschnitt 4 des TAMG Regelungen zur Erfassung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden und Katzen und bei als Pelztieren gehaltenen Füchsen und Nerzen eingeführt werden, um die Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenerfassung nach Artikel 57 der EU-Verordnung 2019 / 6 zu erfüllen. Die neuen Regelungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen. Sie trügen so zur umsichtigen Verwendung von Antibiotika bei. Der Nutzen der Regelungen bestehe unter anderem darin, eine Datengrundlage für künftige Gesetzgebung zu gewinnen, um den Einsatz von Antibiotika weiter zu reduzieren und antibiotikaresistente Erreger in der Tierhaltung einzudämmen. Der jährliche Turnus für Mitteilungen entlaste alle am System Beteiligten von Bürokratie, heißt es weiter. Bauproduktengesetz: Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommen wird den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die EU-Verordnung 2024 / 3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (21/1904) federführend beraten. Nach der Verordnung bestimmen Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, eine einzige benennende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist. Dies soll laut Entwurf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sein. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) soll weiterhin die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle wahrnehmen. Maut: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (21/1861) wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Die Nutzung des Lkw-Mautsystems soll künftig auch über eine App auf einem Mobilgerät möglich sein und nicht mehr – wie bislang – den Einbau einer sogenannten „On-Board-Unit“ in das Fahrzeug erfordern. In Bezug auf die neue Einbuchungsmöglichkeit mittels Applikation auf dem nutzereigenen Mobilgerät werde die Rechtsgrundlage geschaffen für die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Daten durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und den Betreiber im Rahmen der Kontrolle, heißt es in dem Entwurf. Ferner werde eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Liste der gesperrten Fahrzeuggeräte an das BALM durch den nationalen Betreiber geschaffen. Sichergestellt werden soll durch die Novellierung zudem, dass die Einstufung für Fahrzeuge in den Emissionsklassen 2 und 3 ab ihrer Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft wird und gegebenenfalls eine Reklassifizierung vorgenommen wird. Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll damit zum 1. Januar 2026 an die europarechtliche Anforderung angepasst werden. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Der Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (21/1862) ging zur federführenden Beratung ebenfalls an den Verkehrsausschuss. Mit dem Entwurf entspricht die Regierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in der vorletzten Legislaturperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, „in der Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthalten sind“. Mit der Novellierung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen zum Beispiel über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen. Darüber hinaus habe sich der Bedarf „datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ergeben, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, heißt es in dem Entwurf. Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, sollen das Register um ein Datenfeld erweitert und die zugrundeliegenden Vorschriften angepasst werden. Anerkennungsbehörden, so heißt es weiter, sollen zu Unrecht in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragenen Unterricht der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildungen von Ausbildungsstätten stornieren können. Flugsicherungseinrichtungen: Ebenfalls im Verkehrsausschuss wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (21/1894) beraten. Mit diesem Gesetz sollen zum einen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Eingehen einer völkervertraglichen Bindung an die aktuellen Änderungen der Anlagen I und III der Maastricht-Vereinbarung geschaffen werden. Zum anderen soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage das Bundesverkehrsministerium Änderungen der Anlagen I bis III der Maastricht-Vereinbarung innerstaatlich „im Verordnungswege“ in Kraft setzen kann. Die Verordnungsermächtigung greife dabei nur für Änderungen der Anlagen I bis III, „die sich im Rahmen der Ziele der Maastricht-Vereinbarung halten und die also keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Maastricht-Vereinbarung bedeuten, sondern ihrem Wesen nach eher ,technischer Natur' sind“, heißt es in dem Entwurf. Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte: An den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ging der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (21/1849) zur weiteren Beratung. Damit soll die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden. Vorgesehen ist, den in Paragraf 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelten Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Wert zuletzt 1993 angepasst wurde. Darüber hinaus sollen bestimmte Sachgebiete streitwertunabhängig den Amts- oder Landgerichten zugewiesen werden. So sollen etwa nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten künftig grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt werden, während Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen den Landgerichten zugewiesen werden. So will die Bundesregierung eine weitergehende Spezialisierung erreichen. Mit dem Entwurf will die Regierung zudem eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Gerichte Kostenentscheidungen nach einer nachträglichen Änderung des Streit- oder Verfahrenswertes ändern können. Entsprechende Regelungen sind neben der Zivilprozessordnung auch für andere Verfahrensordnungen vorgesehen. Änderungen sollen ferner im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, im Unterlassungsklagengesetz, in der Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung sowie in der Luftverkehrsschlichtungsverordnung vorgenommen werden, nachdem die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt wurde. Schließlich wird eine irrtümlich aufgehobene Regelung im Gerichts- und Notarkostengesetz wieder eingeführt. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 27. August 2025 beschlossen. Dem Bundesrat ist er laut Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet worden. Explosionsgefährliche Stoffe: Der Innenausschuss übernimmt die Federführung bei der Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen (21/1933). Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität soll danach ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen werden. Um eine wirkungsvolle Strafverfolgung in diesen Fällen zu ermöglichen, soll laut Bundesregierung zudem der Straftatenkatalog für die Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung (StPO) moderat erweitert werden. Zugleich sehe der Entwurf die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz vor, führt die Bundesregierung weiter aus. Der Tatbestand des Paragrafen 308 des Strafgesetzbuches (StGB) werde „um einen Qualifikationstatbestand ergänzt, der das spezifische Unrecht von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten angemessen erfasst“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. Zudem sollen den Angaben zufolge die Strafvorschriften für das „unerlaubte Lagern, Verbringen und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe“ auf den nicht gewerblichen Bereich ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, haben sich die Fälle der „missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe durch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ innerhalb der vergangenen zehn Jahre mehr als verdoppelt. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Diese hätten allein von 2021 auf 2022 bundesweit um 26,5 Prozent zugenommen. Die derzeitige Ausgestaltung der Strafvorschrift des StGB-Paragrafen 308 bilde indes „das mit der Sprengung von Geldautomaten spezifische Unrecht zur Begehung von Diebstahlstaten mittels Sprengstoffexplosionen nicht hinreichend ab". Schwangere Athletinnen und Mütter: Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser unterstützen" (21/2040) wird federführend im Ausschuss für Sport und Ehrenamt beraten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, darauf hinzuwirken, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) einen verbindlichen Leitfaden zum Thema „Schwangerschaft und Mutterschaft im Spitzensport“ erstellt. Außerdem soll er sich dafür einsetzen, dass die Situation von Athletinnen während und nach der Schwangerschaft verbessert wird, indem Stellen für Ansprech- und Begleitpersonen an den Olympischen Stützpunkten geschaffen, Trainer geschult und die Vereine und Verbände unterstützt werden, familienfreundliche Strukturen einzurichten. Olympiabewerbung: Ebenfalls im Ausschuss für Sport und Ehrenamt beraten wird der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Deutsche Bewerbung für die Ausrichtung des Olympischen Winterspiele 2038 auf den Weg bringen" (21/2041). Die AfD-Fraktion setzt sich für eine deutsche Bewerbung für Olympia 2038 ein. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Bewerberstadt München für eine Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2038 vorzubereiten und darüber unverzüglich die Future Host Winter Commission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zu informieren. Außerdem solle die Bundesregierung gegenüber dem IOC offen kommunizieren, dass in München und Umgebung bereits fast alle für die Ausrichtung Olympischer Winterspiele notwendigen Wettkampfstätten existierten. So solle der nachhaltige Charakter einer Bewerbung Münchens hervorgehoben werden - durch die angestrebte Nutzung der vorhandenen Sportstätten, die nur durch temporäre Einrichtungen ergänzt werden müssten und durch die Nutzung vorhandener Infrastruktur und kurze Wege, wodurch unnötige Neubauten vermieden und Ressourcen geschont würden. Medizinische Versorgungszentren: Der Gesundheitsausschuss übernimmt die Federführung bei der Beratung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Medizinische Versorgungszentren reformieren" (21/1667). Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten, und könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden, schreiben die Abgeordneten. Die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von dieser Zentren in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum der Höhe nach begrenzen können, lautet eine Forderung. Um Transparenz herzustellen, solle zudem festgelegt werden, dass die Zentren in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. Nachhaltigkeitsberichterstattung: An den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2022 / 2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die EU-Richtlinie 2025 / 794 geänderten Fassung (21/1857). Der Entwurf zielt darauf ab, die Vorgaben der Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vom 14. Dezember 2022 in deutsches Recht umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die sich nach Unternehmensgröße richtet. Von der Größe hängt auch der Zeitpunkt ab, ab wann Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen und prüfen lassen müssen. Die Richtlinie hätte laut Entwurf bis zum 6. Juli 2024 umgesetzt werden müssen. Wegen der Verzögerung leitete die EU-Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Umsetzung soll laut Bundesregierung eins zu eins erfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen anpassen. Vorgesehen sind Änderungen in 32 Einzelgesetzen, darunter das Handelsgesetzbuch, das Wertpapierhandelsgesetz und die Wirtschaftsprüferordnung. Zudem sollen mit dem Entwurf Vorgaben der bis Ende 2025 umzusetzenden „Stop-the-Clock“-Richtlinie 2025 / 794 in nationales Recht überführt werden. Sie verschiebt für bestimmte Unternehmen die Berichtspflichten nach der CSRD. Die Bundesregierung verweist darauf, dass auf EU-Ebene weitere Änderungen an den Vorgaben absehbar seien. „Die Umsetzung der CSRD erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich auf EU-Ebene bereits erkennbar ganz erhebliche Entlastungen gegenüber dem rechtlichen Status quo abzeichnen“, heißt es im Entwurf. Dies betreffe sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Prüfungsstandards. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang das sogenannte „Substance Proposal“ der EU-Kommission, das unter anderem eine Anhebung relevanter Schwellenwerte und eine Begrenzung der mittelbaren Berichtspflicht kleinerer Unternehmen vorsieht. Da es noch nicht beschlossen sei, könne es im Entwurf nicht berücksichtigt werden, führt die Bundesregierung aus. Der Wirtschaft entstünde durch die neuen Vorgaben ohne Erleichterungen ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,65 Milliarden Euro und ein einmaliger Aufwand von 881,2 Millionen Euro, wird in dem Entwurf ausgeführt. Mit den erwarteten Einschränkungen würde sich der jährliche Aufwand auf rund 430 Millionen Euro und der einmalige Aufwand auf etwa 230 Millionen Euro verringern, schätzt die Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt in seiner Stellungnahme die Bundesregierung darin, sich auf EU-Ebene für eine Begrenzung des Anwendungsbereichs einzusetzen, um „Bürokratiekosten in Milliardenhöhe“ zu vermeiden. Zugleich warnt er, dass auch bei Erleichterungen erhebliche Belastungen für die Wirtschaft blieben. Er kritisiert außerdem, dass die 'One in, one out'-Regel bei EU-Vorgaben nicht greife und fordert die Abschaffung der Ausnahme. Abgesetzt: Hofraumverordnung: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Überweisung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel "Verlängerung der Laufzeit der Verordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen (Hofraumverordnung)". Ursprünglich war vorgesehen, den Antrag zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu überweisen. Weinbau: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen" (21/2042) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Darin möchten die Fraktion der AfD Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden. Zudem solle die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt und bestehende Wettbewerbsverzerrungen auf nationaler Ebene durch die ungleiche Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden. 35 Jahre Deutsche Einheit: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "35 Jahre Deutsche Einheit – Den 9. November aufgrund des Mauerfalls 1989 zum nationalen Feiertag erheben" (21/2043) wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch der 9. November anstelle des 3. Oktobers als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag und der 3. Oktober zum nationalen Gedenktag erklärt wird. Forschung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Schlüsselressource Forschungsdaten – Forschungsdatengesetz jetzt vorlegen" (21/2044) eingebracht, der federführend im Forschungsausschuss beraten wird. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, das angekündigte Forschungsdatengesetz unverzüglich vorzulegen. Durch verbindliche Regelungen solle der Gesetzentwurf den Datenzugang für Forschende verbessern, die „nachhaltige Auffindbarkeit von Forschungsdaten“ erleichtern und eine datenschutzkonforme Verknüpfung von Daten erlauben. Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Forschungsdatengesetz noch in diesem Jahr vorlegen zu wollen. Um dieses Vorhaben zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten, dass „die umfangreichen Entwürfe und Vorarbeiten der vorherigen Bundesregierung“ berücksichtigt werden sollten. Kommunikationsüberwachung: An den federführenden Innenausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg. Ratsdok. 9068 / 22; SEK(2022) 209 endg.; SWD(2022) 209 endg.; 2022 / 0155 (COD); SWD(2022) 210 endg.". Der Antrag mit dem Titel "Überwachung privater Kommunikation verhindern – Kinder und Jugendliche online besser schützen" (21/2045) zielt darauf ab, dass der Bundestag zum EU-Verordnungsvorschlag eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung abgibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, sich gegen sämtliche Regelungen auszusprechen, die zu einer anlasslosen Überprüfung privater Chat-Kommunikation und privater Speichermedien führen würden. Weiter fordern die Abgeordneten, sich explizit für den Ausschluss des Einsatzes von Client-Side-Scanning einzusetzen. Dies umfasse den Ausschluss des Scannens verschlüsselter Inhalte vor, während und nach der Verschlüsselung des Nachrichteninhalts sowie eine sonstige Umgehung der Ende-zu-Ende Verschlüsselung, heißt es in dem Antrag weiter. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung weiter auf, sich für eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der CSA-Verordnung, für Alternativvorschläge, die die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern effektiv unterbinden können sowie den zeitnahen Abschluss der Verhandlungen einzusetzen. Die Harmonisierung und „dringend benötigte Effektivierung des Kampfes gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie Grooming“ solle jedoch unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben erfolgen und keinen Vorschub für eine anlasslose Überprüfung jeglicher privater Inhalte und Speichermedien durch Diensteanbieter leisten, schreibt die Fraktion in dem Antrag weiter. Schutz von Kindern: Ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke "zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern KOM(2022) 209 endg.; Ratsdok. 9068 / 22". Auch dieser Antrag (21/2046) zielt darauf ab, dass der Bundestag zu diesem Verordnungsvorschlag Stellung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes bezieht. Konkret soll sich die Bundesregierung für ein klares Verbot von Client-Side-Scanning, also die Durchsuchung und gegebenenfalls Ausleitung von Kommunikationsinhalten auf Endgeräten von Nutzerinnen und Nutzern und gegen die Schwächung Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation einsetzen, fordern die Abgeordneten. In Bezug auf die sich in der Beratung befindliche EU-Kinderschutzrichtlinie KOM (2024) 60 fordert die Linke ein „zügiges Vorankommen wirksamer und verhältnismäßiger Maßnahmen für mehr Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt.“ Dies solle unter anderem konsequentes Löschen von CSA-Material, mehr Schutz vor sexueller Ausbeutung von Kindern per Livestream, klare Straftatbestände für Cybergrooming und CSA-Deepfakes sowie bessere Opferhilfe durch Opferschutz und Meldesysteme umfassen. (vom/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Aufnahmestopp und Rückkehr von Flüchtlingen aus Syrien
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Die Migrationswende hinsichtlich Syrien umsetzen – Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr in das vom Assad-Regime befreite Syrien vorantreiben“ (21/2029) eingebracht, den das Parlament am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss der Aussprache wurde der Antrag an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. AfD fordert "Minus-Zuwanderung" Es brauche jährlich eine Minus-Zuwanderung in 100.000er-Größe, forderte Dr. Gottfried Curio (AfD) in der Debatte. Curio verlangte die Rückabwicklung einer Migration, die komplett illegal sei. Er hielt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor, wer Recht und Wählerwillen missachte, gehöre nicht länger ins Amt. Für die „Asylmigranten“ gelte dasselbe wie für diese Regierung: „Ihre Zeit ist abgelaufen.“ Curio meinte, der neuen Lage in Syrien sei endlich Rechnung zu tragen. Es müssten Hunderttausende Syrer pflichtgemäß in ihre Heimat zurückgeschickt werden, die sie wieder aufbauen sollten. Er forderte generell: „Tür zu gegenüber illegaler Migration.“ CDU/CSU: Lage in Syrien nicht sicher Detlef Seif (CDU/CSU) sprach von einer ekelhaften Rede Curios, die von menschlicher Kälte und Abwesenheit jeglicher Empathie geprägt gewesen sei. Bei der AfD sei die Menschenwürde völlig aus dem Blick geraten. Deutschland solle seine eigenen humanitären Beiträge im Syrien-Konflikt nicht kleinreden. Die AfD blende das tatsächliche Lagebild völlig aus, um ihrer Ideologie freien Lauf zu lassen. In Syrien sei die Lage nicht flächendeckend sicher. Die Übergangsregierung habe nicht alle Teile des Landes unter Kontrolle. Weder die Grundversorgung noch die medizinische Versorgung funktionierten. Das erschwere eine freiwillige Rückkehr. Er verwies auf viele in Deutschland gut integrierte Syrer: „Auch diese wollen Sie abschieben.“ Auch durch die Maßnahmen der Koalition seien die Asylantragszahlen deutlich zurückgegangen. Grüne: Viele Syrer wurden Teil der deutschen Gesellschaft Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) blickte auf die soeben stattgefundenen Wahlen in Syrien zurück und meinte: Bei aller Vorsicht gebe es eine Chance, das Land zum Besseren zu verändern. Deutschland solle diesen Prozess positiv mitgestalten. Kaddor verwies darauf, dass Deutschland für eine Million Syrer ein Zuhause geworden sei. Einige von ihnen hätten, etwa durch Anschläge, großes Leid über Deutschland gebracht. Doch es dürfe nicht nur über sie gesprochen werden, lenkte sie den Blick unter anderem auf die zahlreichen Ärzte. Drei Mitglieder des Bundestags hätten syrische Wurzeln. Viele seien Teil der deutschen Gesellschaft geworden. Sie dürften nicht nach Gusto abgeschoben werden. Syrien sei noch kein Paradies auf Erden. Ob in Krankenhäusern, Kitas oder Apotheken: Die allermeisten geflüchteten Syrer seien dankbar für ihre Aufnahme in Deutschland und wollten der Gesellschaft etwas zurückgeben. SPD: AfD-Antrag zynisch, heuchlerisch und gefährlich Rasha Nasr (SPD) stellte sich vor als eine Frau mit syrischen Wurzeln, deren Familie wisse, was Krieg bedeute und was es bedeute, Angst zu haben. Teile ihrer Familie seien froh, in Deutschland eine zweite Heimat gefunden zu haben. Der AfD-Antrag sei nicht nur realitätsfern. Er sei zynisch, heuchlerisch und gefährlich. Die Menschen sollten zurückgeschickt werden in ein Land, das in Trümmern liege und Minderheiten Zielscheibe von Mord und Bedrohung seien. Die Syrer in Deutschland seien Teil dieses Landes. Über 280.000 Syrerinnen und Syrer seien sozialversicherungspflichtig beschäftigt, über 62 Prozent von ihnen arbeiteten in systemrelevanten Berufen, in der Pflege, Medizin oder Logistik und Lebensmittelversorgung. Gleichwohl schwadroniere die AfD immer noch über Sozialtourismus. Syrerinnen und Syrer hielten dieses Land am Laufen – ganz im Gegensatz zur AfD. Es sei an der Zeit, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Linke: Abschiebung und Ausgrenzung sind keine Hilfe Clara Bünger (Linke) hielt der AfD vor, sie wolle Familien, Kinder, Menschen mit Behinderungen und Traumata in ein Land zurückschicken, dessen Infrastruktur in weiten Teilen zerstört sei. In dem es kaum Schulen, kaum Krankenhäuser, teilweise keine Stromversorgung und kein sauberes Trinkwasser gebe. Diese Pläne seien menschenverachtend und nicht in Einklang mit menschenrechtlichen Grundsätzen zu bringen. Syrien sei nicht sicher. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und die AfD wollten trotzdem mit den syrischen Machthabern kooperieren, um Abschiebungen zu ermöglichen. Die Ideen der AfD seien national-völkisch und menschenfeindlich. Sie sprach von Erfolgen bei der Einbürgerung. Abschiebung und Ausgrenzung seien keine Hilfe für die Menschen in Deutschland. Sie und ihre Fraktion stünden für Schutz statt Hetze, Ursachen bekämpfen statt Menschen, Solidarität statt Abschottung. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, durch eine Kehrtwende in der Anerkennungs- und Aufnahmepraxis den „Zustrom von Syrern nach Deutschland zu beenden und die Rückführung der nunmehr nicht mehr schutzberechtigten syrischen Staatsbürger nach Syrien in die Wege zu leiten“. Im Einzelnen soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion die Schutztitel der bislang als Flüchtlinge beziehungsweise als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Syrer widerrufen, „da mit dem Ende des Assad-Regimes sowie der auf dessen Sturz zielenden Kampfhandlungen die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung nicht mehr vorliegen“. Auch dringt die Fraktion darauf, die Anerkennungspraxis gegenüber syrischen Asylbewerbern „im Lichte der neuen Lage in Syrien dahingehend zu ändern, dass weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz gewährt wird“. Des Weiteren sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Einbürgerung von Syrern mit Flüchtlings- und subsidiärem Schutzstatus zu stoppen. Zudem plädieren sie unter anderem dafür, eine Informations- und Werbekampagne für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien aufzulegen, „die auch die Möglichkeiten der Rückkehrförderung aufzeigt, um eine möglichst hohe Zahl an Syrern zeitnah zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen“. (fla/sto/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag verabschiedet den „Bau-Turbo“
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/781 neu) gebilligt. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hatte an dem sogenannten "Bau-Turbo"-Gesetz noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen (21/2109). Gegen das Gesetz stimmten die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu dem Gesetz hat der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die finanziellen Auswirkungen der Regelung (21/2110) abgegeben. Entschließungsanträge der Grünen (21/2113) und der AfD (21/2114) sowie Änderungsanträge der Grünen (21/2111) und Linken (21/2112) fanden keine Mehrheit im Parlament. Keine Mehrheit für Linke-Antrag Im Zuge der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalition wurde ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (21/1084) für erledigt erklärt. Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD hat der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bauwende jetzt – Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten“ (21/1753). Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung, zu der der Bauausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (21/2109). Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Mit der Neuregelung soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt. Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden. Ministerin: Mehr und schneller bauen Bauministerin Verena Hubertz (SPD) erklärte in der Debatte: „Ich will, dass wir mehr bauen. Ich will, dass wir schneller bauen.“ Bisher habe eine Bauplanung bis zu fünf Jahre dauern können, nun könne einem Bauvorhaben binnen drei Monaten zugestimmt werden. „Jetzt haben wir eine neues, ein mutiges Instrument, das unser Land wirklich nach vorne bringen kann“, freute sich die Ministerin. „Wir stellen den Turbo – und gemeinsam füllen wir ihn mit Leben“, so ihr Angebot an die Kommunen und die Bauwirtschaft. SPD: Endlich mehr Tempo beim Bauen Esra Limbacher (SPD) nannte den Bau-Turbo einen „Möglichmacher“, der "endlich Tempo" beim Bauen ermögliche. Er gelte auch für Umbauten, Anbauten und das Bauen in der zweiten Reihe, sagte Limbacher. AfD: Der Bau-Turbo ändert nichts Marc Bernhard (AfD) wies darauf hin, dass in Deutschland 1,8 Millionen Wohnungen fehlen würden. Der Bau-Turbo sei nichts weiter als ein Placebo-Gesetz. „Das Problem ist nicht, dass wir zu langsam bauen, sondern dass wir gar nicht mehr bauen“, so Bernhard. Das liege an den seit 2022 um 40 Prozent gestiegenen Baukosten. Die Regierung habe Bauen durch immer neue Vorschriften und ihre Klimapolitik verteuert. Der Bau-Turbo ändere daran nichts. Und mit der Drei-Monats-Frist, nach der ein Bauantrag automatisch als genehmigt gelte, werde die kommunale Selbstbestimmung ausgehebelt. CDU/CSU: Ein Quantensprung für die Kommunen Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sprach von hoher sozialer Sprengkraft durch die Wohnungsnot. Deshalb sei es wichtig, dass die Politik handele. Das tue man jetzt auch. Der Bau-Turbo sei ein „Quantensprung für die Kommunen“ sowie ein starkes und wirkungsvolles Instrument. Supermärkte dürften aufgestockt werden, was bisher nicht möglich gewesen sei. Die kommunale Planungshoheit bleibe gewährleistet, versicherte Luczak. Es sei durch Änderungen am Entwurf ermöglicht worden, dass auch kulturelle und medizinische Einrichtungen gebaut werden könnten sowie Geschäfte. Luczak kündigte außerdem eine Novelle des Baugesetzbuches an. Grüne: Turbo ist eine Mogelpackung Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, seine Fraktion sei grundsätzlich für schnelleres Planen und einfacheres Bauen, Doch der Turbo sei eine Mogelpackung, begünstige die Bodenspekulation und treibe die Mieten in die Höhe. Außerdem sei ein Ausfransen der Städte zu erwarten. Dass Kommunen binnen drei Monaten alle Prüfungen bei Bauvorhaben durchführen können, sei nicht möglich. Deshalb wolle seine Fraktion eine Frist von sechs Monaten. Linke: Turbo verschärft die Wohnungs- und Baukrise „Der sogenannte Bau-Turbo wird die Wohnungs- und Baukrise verschärfen“, erwartete Katalin Gennburg (Die Linke). Die Mieten würden weiter steigen. Durch die Öffnung des Außenbereichs drohten bis 2030 300.000 Hektar Ackerflächen wegzufallen. Auch aus ökologischen Gründen müsse umgesteuert und der Umbau von Gebäuden priorisiert werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion wollte mit der Priorisierung von Umbauten eine Bauwende erreichen. Umbau müsse vor dem Neubau von Gebäuden Vorrang haben, hieß es in ihrem Antrag, in dem auch Maßnahmen zur Behebung des Leerstands gefordert wurden. „Bundesweit stehen circa 1,9 Millionen Wohnungen leer und allein in den sieben größten Städten sind 8,11 Millionen Quadratmeter Bürofläche ungenutzt“, schrieben die Abgeordneten. Zusätzlich würden bundesweit schätzungsweise 550.000 Wohnungen als Ferienunterkünfte zweckentfremdet. Daher müsse die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen zur Mobilisierung dieser Raumpotenziale stärken, die kommunalen Verwaltungen in die Lage versetzen, diese umzusetzen und Investitionen über die Städtebauförderung auf den Weg bringen. Zur Sicherung des Baubestandes sollten kommunale Abrissstopps vereinfacht sowie kommunale Umbauprogramme für bezahlbaren Wohnraum gestärkt werden. Außerdem wurden ein Bodenpreisdeckel, eine Bodenwertzuwachssteuer sowie die Ertüchtigung kommunaler Vorkaufs- und Eingriffsrechte verlangt. "Bau-Turbo heizt Bodenspekulation an" Der Bundesregierung warf die Fraktion Die Linke vor, mit dem geplanten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Verfahren in Wirklichkeit die Bodenspekulation anzuheizen. „Statt dem schnellen Bau von günstigem Wohnraum folgt damit die planlose Versiegelung von Äckern und Grünflächen, die ökologisch und städtebaulich problematische Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher Räume“, wurde kritisiert. Problematisch sei auch die Schwächung der kommunalen Planungshoheit. (hle/hau/ste/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Einfügung des Merkmals "sexuelle Identität" in das Grundgesetz gefordert
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 9. Oktober 2025, mit der Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes zur Einfügung des Merkmals "sexuelle Identität" befasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/2027) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Grüne: Fortschritte in der Verfassung spiegeln Der Schutz queerer Menschen gehöre ins Grundgesetz, sagte Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Debatte und verwies darauf, dass der Bundesrat einen wortgleichen Gesetzentwurf vor zwei Wochen beschlossen habe. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten seinerzeit die queeren Menschen, die zu Hunderttausenden im Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden, vergessen, sagte Slawik. Zugleich räumte sie ein, dass der Bundestag in den letzten Jahren viele Gesetze erlassen habe, die die Lebenssituation von LSBTIQ-Personen verbessert hätten. „Diese Fortschritte spiegeln sich bis heute aber nicht in unserer Verfassung wider“, bemängelte sie. Dass es hier nicht um eine parteipolitische Debatte gehe, „sondern um Haltung für Demokratie und um Menschlichkeit“, habe der Bundesrat parteiübergreifend erkannt. Es brauche nun ein Bekenntnis der Regierungsfraktionen zu dem Gesetzentwurf. „Es ist der Gesetzentwurf ihrer Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten“, sagte sie an Union und SPD gewandt. Union: Es wird wiederholt, was längst gilt Dr. Martin Plum (CDU/CSU) vertrat die Auffassung, dass mit Artikel 1 Grundgesetz, wo es heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ausdrücklich klargestellt werde, dass jeder Mensch wichtig ist und Achtung sowie Respekt verdient. „Dieses Versprechen ist das Fundament unseres Zusammenlebens“, sagte er. Das Grundgesetz schütze „klar und umfassend“. In Artikel 2 werde die sexuelle Selbstbestimmung geschützt, Artikel 3 verbiete schon heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität. Die geforderte Ergänzung ändere also nichts. „Sie wiederholt, was längst gilt“, sagte der Unionsabgeordnete und sprach von Symbolpolitik. Wer ernsthaft das Grundgesetz ändern will, so Plum, müsse zudem das Gespräch suchen und nicht die Konfrontation. Es brauche schließlich eine breite Zweidrittelmehrheit im Bundesrat wie um Bundestag. Wer stattdessen einfach nur einen Vorschlag macht, dem gehe es um politische Effekthascherei. Für die Koalition sei klar: „Wir machen diese Inszenierung nicht mit.“ AfD: Begriff der sexuellen Identität ist zu unbestimmt Die Grünen wollten die sexuelle Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes hineinschreiben, sagte Fabian Jacobi (AfD). „Was aber diese Wörter eigentlich bedeuten sollen, das sagen uns die Grünen nicht“, fügte er hinzu. Jacobi hält das für Absicht. Das sei gefährlich. Am Ende werde den Wörtern durch das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung „verordnet“, sagte er. Das könnten auch Bedeutungen seien, „an die der Verfassungsgesetzgeber nie gedacht hat und die er sogar rundheraus abgelehnt hätte“. „Der Begriff der sexuellen Identität in den Händen des Bundesverfassungsgerichts wäre eine geladene und entsicherte Waffe, die auf das Herz der Realität selbst zielt“, befand Jacobi. Während der Ampel-Regierung sei zu erleben gewesen, wie die „gewollte Realitätszerstörung“ Einzug in die Gesetzgebung gehalten habe. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz habe man, „ermuntert durch das Bundesverfassungsgericht“, die subjektive Selbstwahrnehmung einzelner Menschen „zur allgemeinverbindlichen Wirklichkeit erklärt“, sagte der AfD-Abgeordnete. SPD fordert zum Dialog auf Wenn im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden“, wäre das aus Sicht von Carmen Wegge (SPD) „für ganz viele Menschen in diesem Land ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit“. Dieser Satz könne ein Versprechen an alle jene sein, die tagtäglich dafür kämpfen, einfach sie selbst sein zu dürfen, „ohne Angst, ohne Scham und ohne Diskriminierung“. Daher unterstütze auch ihre Partei das Ziel, die sexuelle Identität im Grundgesetz zu verankern, machte die SPD-Abgeordnete deutlich. An die Grünen gewandt sagte sie weiter: Es reiche nicht, das richtige Ziel zu haben. Man müsse auch den richtigen Weg dorthin wählen. Wer das Grundgesetz ändern will, müsse dies mit Sorgfalt, mit Gründlichkeit, mit Weitblick und auch mit der Bereitschaft tun, Mehrheiten dafür zu schaffen. Nur einen Entwurf in das parlamentarische Verfahren zu bringen, „ohne den Dialog mit den anderen demokratischen Fraktionen zu suchen“, sei kein Ausdruck von Entschlossenheit, sondern ein Schnellschuss und damit nur Symbolpolitik, urteilte Wegge. Linke: Die Union zögert noch Von einem Schnellschuss kann aus Sicht von Maik Brückner (Die Linke) keine Rede sein. „Die Idee ist wirklich nicht neu“, sagte er. Schon der Verfassungsentwurf des Runden Tisches der DDR habe einen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung vorgesehen. „Das war von 35 Jahren.“ Es sei höchste Zeit, bei dem Thema endlich voranzukommen. Brückner wandte sich an die Union. Auch deren Ministerpräsidenten hätten sich im Bundesrat für eine Ergänzung des Artikels 3 starkgemacht. „Es ist gut, wenn Sie Ihre ursprüngliche Ablehnung des Vorhabens korrigieren,“ sagte er. Bei jeder Partei sei aktuell klar, wie sie abstimmen wird. Nur die Union zögere noch. „Es hängt allein an Ihren Stimmen, ob der Bundestag einer Grundgesetzänderung zustimmt“, sagte der Linken-Abgeordnete. Die Union habe die Wahl zwischen „Flirts mit der extremen Rechten“ und einer „Stärkung des Grundgesetzes“. Gesetzentwurf der Grünen Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweisen die Grünen auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter. Verbesserte Lebenssituation von LSBTIQ Wie die Grünen anführen, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Fraktionen ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz. Die Grünen verweisen zudem darauf, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2025 einen gleichlautenden Gesetzentwurf zur Einbringung in den Bundestag beschlossen hatte.(hau/scr/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Forderung nach Demokratiefördergesetz wird beraten
Die geplante Debatte über die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) sollte nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen sollte der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Zur Abstimmung stand ursprünglich zudem ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss hatte dessen Ablehnung (21/1656) empfohlen. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (che/sto/hau/07.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kontroverse um Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848) beraten. Nach einstündiger Debatte wurde der Entwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS-Anpassungsfolgegesetz, 21/1850). Auch hier ist der Innenausschuss federführend. Die EU-Asylreform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Außerdem soll das bisherige sogenannte Dublin-Verfahren geändert werden, das regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist. Minister: Migrationswende in Europa durchsetzen Während die Vertreter der Regierungskoalition die Neuregelung verteidigten, kritisierte die AfD die GEAS-Reform als "hohlen Popanz"; Grüne und Linke beklagten dagegen massive Asylrechtsverschärfungen zu Lasten Schutzsuchender. In der scharf geführten Debatte sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), GEAS sei die "Grundlage, um die Migrationswende in Europa durchzusetzen". Bei der Reform gehe es darum, ein neues "Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung" zu schaffen. Das bedeute, die Lasten gerecht in Europa zu verteilen. Als "drei große Elemente" des GEAS nannte Dobrindt, dass die EU-Außengrenzen gesichert und Asylverfahren dort durchgeführt werden, dass Sekundärmigration unterbunden wird und dann die Solidarität wirksam werde, die Staaten an den EU-Außengrenzen nicht dabei alleine zu lassen, die Asylverfahren abzuarbeiten. "Rahmenbedingungen für Return-Hubs schaffen" Vorgesehen sei auch, in Deutschland "Sekundärmigrationszentren" einzurichten, aus denen Betroffene, für die die Bundesrepublik nicht zuständig sei, in die EU-Staaten mit entsprechender Zuständigkeit zurückgeführt werden können, betonte der Minister. Dazu gehöre auch, "Wohnsitz- und Aufenthaltspflichten" zu verhängen. In diesen Zentren solle es die Möglichkeit geben, in das zuständige Land auszureisen, "aber nicht, sich frei in Deutschland zu bewegen". Zusammen mit anderen EU-Staaten sei Deutschland derzeit dabei, das Europäische Asylsystem weiter zu "schärfen", fügte der Ressortchef hinzu und plädierte für sogenannte "Return-Hubs", also "Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber", die nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden könnten, aber "in heimatnahe Regionen". Hierzu müssten im neuen GEAS auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung solcher Return-Hubs geschaffen werden. AfD: Maßnahmen vollkommen wirkungslos Dr. Bernd Baumann (AfD) beklagte eine "massenhafte illegale Einwanderung" als "das zentrale Problem" Deutschlands. Die Mehrheit der Deutschen fühle sich "überfremdet im eigenen Land". Mit der GEAS-Reform lege die Bundesregierung "ihren zentralen Baustein für eine angebliche Begrenzung der Migration" vor, doch sei GEAS "vollkommen wirkungslos" und die ganze Reform "reine Makulatur". Auf der Ebene der Europäischen Union sei über GEAS "von der links-grünen Ampel" verhandelt worden, die die Migration nicht habe begrenzen wollen. Diese Politik setzten CDU und CSU nun fort und "verkaufen das noch als Migrationswende". GEAS verteile die Migranten "per Zwangsquoten auf die Mitgliedsstaaten", die sie "unbegrenzt" aufnehmen oder "horrende Strafen zahlen" müssten. Migrationsbeauftragte: Nicht das Ende des Flüchtlingsschutzes Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Natalie Pawlik (SPD), sagte, auch wenn mit der GEAS-Reform der "Weg zu mehr Steuerung" genommen werde, sei dies nicht das Ende des internationalen Flüchtlingsschutzes. Bei den Verhandlungen über die Regierungsvorlagen sei der SPD unter anderem wichtig gewesen, dass die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren "eine Option und keine Pflicht für die Bundesländer" seien. Pawlik betonte zugleich, Kritik aus der Zivilgesellschaft an den Gesetzentwürfen ernst zu nehmen. Es werde Regelungen geben, "die an die Grenze dessen gehen, was das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention zulassen". Diese blieben aber "unser Kompass". Grüne: Frontalangriff auf Schutzsuchende Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung einen "Frontalangriff auf Schutzsuchende" vor. Die geplanten Sekundärmigrationszentren dienten keinen anderen Zweck, "als Menschen de facto zu inhaftieren". Auch sollten nach den Regierungsplänen Asylsuchende spätestens zwei Wochen, nachdem die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates für ihr Verfahren feststeht, von allen Leistungen ausgeschlossen werden. In diesem Zeitraum wolle die Regierung "aber nicht dafür sorgen, dass diese Menschen den zuständigen Staat auch praktisch erreichen können". Man könne ihnen jedoch nicht Nahrung und Unterkunft verweigern, wenn nicht die Möglichkeit eines Transfers in das zuständige Land garantiert sei. Linke beklagt "faktische Haftbedingungen" Clara Bünger (Die Linke) kritisierte, die GEAS-Reform sehe beschleunigte Asylverfahren direkt an der Grenze vor, "oft unter faktischen Haftbedingungen, mit eingeschränktem Rechtsschutz und kaum Zugang zu Rechtsberatung". Dies habe mit Asylrecht nichts mehr zu tun. Menschen, die vor Krieg fliehen, sollten eingesperrt werden, "obwohl sie nichts gemacht haben, außer einen Asylantrag zu stellen". Auch in Deutschland werde "Haft künftig zum Normalfall im Asylverfahren". Hinter den von der Koalition geplanten Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration verberge sich "nichts anderes als ein neues System geschlossener Lager", in denen bereits in einem anderen EU-Staat registrierte Menschen "vollkommen isoliert" untergebracht werden sollten. Dies gehe weit über die GEAS-Vorgaben hinaus. Union erwartet Sekundärmigrationszentren in allen Ländern Alexander Throm (CDU/CSU) äußerte die Erwartung, dass alle Bundesländer künftig Sekundärmigrationszentren einrichten. Wenn die Bundesregierung diese Möglichkeit schaffe, "dann müssen die Länder diese auch entsprechend nutzen", sagte Throm. Auch werde man ausreisepflichtigen Personen, für deren Asylverfahren Deutschland nicht zuständig sei, die Sozialleistungen entsprechend kürzen. Wenn feststehe, dass Deutschland für ein Verfahren nicht zuständig sei, stehe es jedem "Dublin-Flüchtling" frei, die Bundesrepublik "freiwillig in das für ihn zuständige Land zu verlassen". SPD: Ordnung und Humanität Sonja Eichwede (SPD) betonte, mit der Reform werde ein "wichtiger Schritt für mehr Ordnung und Humanität" umgesetzt und klar geregelt, welcher Mitgliedsstaat die Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren trägt. Durch ein verbessertes Screening an den Außengrenzen würden Schutzsuchende erfasst, wodurch besser nachzuvollziehen sei, wo Personen bereits registriert wurden und welches Land zuständig ist. So komme man zu einer gerechteren Steuerung und weniger Sekundärmigration, was zu einer Entlastung der Binnengrenzen führen werde. Funktioniere alles, könnten damit auch die Grenzkontrollen in Deutschland wieder entfallen. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Das GEAS-Anpassungsgesetz zielt darauf ab, das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anzupassen und umfasst wesentliche Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Das GEAS sei die Grundlage, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und irreguläre Migration zu begrenzen, schreibt die Regierung. Von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität werde Deutschland als Zielstaat von irregulärer Sekundärmigration deutlich profitieren. "Klarheit und Rechtssicherheit schaffen" Die Anpassungen des Europäischen Rechts haben nach Angaben der Bundesregierung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis; dort seien die Verfahren den neuen Vorgaben anzupassen. Um der Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen und Zeit für die operativen Vorkehrungen zu belassen, sei die Verabschiedung der Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform bereits deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte erforderlich. Aufgrund des EU-rechtlichen Verbots, Vorschriften aus Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen (Wiederholungsverbot), müssten entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakte würden zahlreiche Regelungen vorsehen, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen. Ebenso müssten Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Als Zielstaat irregulärer Sekundärmigration seien für Deutschland insbesondere die umfassende Registrierung nach der Eurodac-Verordnung sowie funktionierende Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats wichtig Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Anpassung des nationalen Rechts in der Zuständigkeit des Bundes an die Vorgaben der GEAS-Reform sind dem Entwurf zufolge insbesondere das AZR-Gesetz (Ausländerzentralregistergesetz) sowie die AZRG-Durchführungsverordnung anzupassen. Auch weitere Gesetze seien vom Änderungsbedarf betroffen. So werde sichergestellt, dass zum einen die nationalen leistungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben der EU-Rechtsakte entsprechen und dass zum anderen die Änderungen von Begrifflichkeiten und Verfahren sowie die Anpassung von Zuständigkeiten durch die GEAS-Reform im Ausländerzentralregister abgebildet werden. (sto/hau/ste/09.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag zur Reform der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Reform der Politikerpensionen – Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen“ (21/958) beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung. Antrag der AfD Bundestagsabgeordnete sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, fordert die Fraktion in ihrem Antrag zur Reform der Politikerpensionen. Die Bundesregierung solle bis Ende 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten, um für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Altersversorgung in einem „Bausteinmodell“ neu zu strukturieren und alle Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern, heißt es in der Vorlage. Die zukünftige Altersversorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages müsse so ausgestaltet werden, dass sie „im Ganzen eine angemessene Versorgung gewährleistet; die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellt; auch zukünftig leistungsfähig sein wird; transparent hinsichtlich der Aufwendungen ist und praktikabel organisiert ist“, fordern die Abgeordneten. (che/hau/08.10.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane