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Anhörung zu klima­resilienten Tourismus­destinationen

15.04.2026
Der Tourismusausschuss hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung mit klimaresilienten Tourismusdestinationen in Deutschland befasst. Themenschwerpunkte der Beratung waren: Förderinstrumente für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen in Tourismusdestinationen Beispiele für integrierte Klimaschutz- und Klimaanpassungs­maßnahmen in Tourismusdestinationen Resilienz von touristischen Destinationen: Welche Ansätze zur Anpassung von touristischen Destinationen haben sich bewährt und wie können sie in bestehenden Destinationen umgesetzt werden? Potenziale klimaresilienter Tourismusdestinationen: Welche Chancen bieten sich vor allem für den Deutschlandtourismus im ländlichen Raum und die lokalen Akteure vor Ort? Moderne Tourismuspolitik: Was braucht es von Seiten der Politik und Branche, um die Transformation hin zu einem nachhaltigen Tourismusstandort Deutschland zu schaffen? (15.04.2026)

Justizministerin Hubig hebt Gewaltschutz und Mietrecht hervor

15.04.2026
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung ein Gesamtkonzept zum Schutz vor digitaler, psychischer und physischer Gewalt verfolgt. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 15. April 2026, sagte die Ministerin, das Digitale Gewaltschutzgesetz befinde sich in der Ressortabstimmung: „Unerträgliche Formen digitaler Gewalt sollen künftig strafbar sein.“ Konkret nannte sie das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos, voyeuristische Aufnahmen in der Sauna und sexualisierte Deepfakes. Betroffene sollen leichter Informationen über die Inhaber von Accounts erhalten und Accounts sperren lassen können, wenn ein Gericht das so entschieden hat. Darüber hinaus sei Ende März der Entwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung beschlossen worden. Damit könnten Betroffene häuslicher Gewalt in einem Strafverfahren, in einem Ermittlungsverfahren psychosoziale Begleitung erhalten. Gestern habe sie den Gesetzentwurf zur stärkeren Berücksichtigung von Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht in die Frühkoordinierung gegeben, sagte Hubig. In diesem Monat werde auch der Entwurf zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens vorgelegt. Zum Beispiel solle der Aufenthaltsort von Betroffenen häuslicher Gewalt besser geschützt werden können. Nächste Woche werde das Kabinett den Entwurf zur IP-Adressenspeicherung beschließen. „Miete ist nach wie vor zu teuer“, fügte die Ministerin hinzu und wies auf das zweite Mietrechtspaket hin, das sie vorgelegt habe. Es solle Schutzlücken im Mietrecht schließen. Zudem werde die Regierung im Sommer einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorlegen. Wildberger: Digitale Souveränität als Herzensangelegenheit Neben der Bundesjustizministerin stellte sich auch der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), den Fragen der Abgeordneten. Sein Ministerium arbeite in vier Feldern, sagte der Minister und nannte das Thema Staatsmodernisierung. Mit der Modernisierungsagenda Bund sei Vieles auf den Weg gebracht worden. Mit der Modernisierungsagenda Föderal seien bis zu 30 Prozent Entlastungen von Berichtspflichten umgesetzt worden. Konkret seien viele Dinge im Bereich der Genehmigungsverfahren bei Infrastruktur auf den Weg gebracht worden, um die Verfahren einfacher und verständlicher zu machen. „Bei der Verwaltungsdigitalisierung haben wir viele große Projekte in Arbeit, die ineinandergreifen“, sagte Wildberger. Sie würden die Digitalisierung in Deutschland verändern und skalieren. Wichtig seien der Tech-Stack-Infrastruktur, nach dem einheitlich mit den Ländern gebaut werde, und auch die Verwaltungsdigitalisierung, bei der es um die Automatisierung komplexer Genehmigungsverfahren gehe. „Digitale Souveränität ist für uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Wildberger. Es gehe um Freiheit, Wahlmöglichkeit und um Wachstum und Unabhängigkeit. Sein Haus kümmere sich um souveräne Cloud-Leistungen von deutschen und europäischen Anbietern, um die richtigen Rahmenbedingungen für KI-Unternehmen und Start-ups und um die Recheninfrastruktur. Am 16. April werde im Bundestag die erste nationale Rechenzentrumstrategie debattiert, so der Minister. Digitales Gewaltschutzgesetz An die Justizministerin gerichtet thematisierte Carmen Wegge (SPD) die digitale Gewalt gegen Frauen und fragte, wann das Digitale Gewaltschutzgesetz kommt. Man sei schon über die Zielgerade hinaus, antwortete Hubig. Der Gesetzentwurf enthalte strafrechtliche Regelungen, wobei Deepfakes unter Strafe gestellt werden sollen. Zur Nachfrage Wegges nach den Plattformen, auf denen digitale Gewalt stattfinde, sagte die Ministerin, die Plattform-Regulierung erfolge auf europäischer Ebene. Martin Reichardt (AfD) hielt Hubig vor, nicht auf den kulturellen Hintergrund der Täter einzugehen. Den Einwand Reichardts, sie habe digitale Gewalt mit einer physischen Vergewaltigung gleichgestellt, wies die Ministerin von sich. Dies seien unterschiedliche Taten, die unterschiedlich begangen würden. Die Straftaten würden zu 80 bis 90 Prozent von Männern begangen, eine Differenzierung nach deren Herkunft sei nicht wichtig. Vor Gericht würden alle gleichbehandelt, so Hubig auf eine Nachfrage von Carmen Wegge. Mietrechtspaket und Experimentierklauseln Breiten Raum nahm in der Befragung auch das Thema Mietrecht ein. Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) wollte wissen, ob geplant sei, dass Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen sind, wenn gegen die Mietpreisbremse verstoßen wurde. Verstöße gegen die Mietpreisbremse sollen künftig sanktioniert werden. Dennoch müsse das Vermieten auch für die Vermieter attraktiv bleiben. Generelle Gießkannenregelungen würden nicht helfen. Caren Lay (Die Linke) forderte wie auch andere Abgeordnete einen besseren Mieterschutz. Sie vermisste eine abschreckende Wirkung der Maßnahmen auf die Vermietenden. Der Wucherparagraf könne Anwendung finden, sagte Hubig und kündigte noch für dieses Jahr einen neuen Vorschlag an. Die Umsetzung von Experimentierklauseln im Justizwesen sprach Dr. Martin Plum (CDU/CSU) an. Die Ministerin nannte das zivilgerichtliche Online-Verfahren als wichtigen Schritt. Es laufe seit zwei Tagen an Amtsgerichten in Deutschland. Johannes Rothenberger (CDU/CSU) fragte nach eingegangenen Vorschlägen eines Ideenwettbewerbs zu Experimentierklauseln. Man sehe sich verschiedene Vorschläge an, sagte Hubig. Man werde prüfen, wo es Sinn macht, von der Experimentierklausel Gebrauch zu machen. Digitale Souveränität Nach der Nutzung von Open-Source-Produkten im Rahmen der digitalen Souveränität erkundigte sich Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen). Digitalminister Wildberger sagte, Schleswig-Holstein habe vorgemacht, was möglich ist, und auch in seinem Ministerium werde Open Source bereits genutzt. Alle Bundesprojekte hätten auch einen Anteil an Open-Source-Projekten: „Das ist für uns ein ganz wichtiger Baustein.“ Dr. Thomas Pauls (CDU/CSU) bezog sich auf den deutsch-französischen Digitalgipfel im November 2025, bei dem die europäische digitale Souveränität betont worden sei. Er wollte wissen, was seither unternommen wurde. Es sei viel passiert, sagte der Minister. Es gebe regelmäßigen Austausch in Fragen der Regulierung. Man arbeite auch mit französischen Unternehmen zusammen. Deutsch-französische Unternehmen hätten sich zusammengefunden, Investitionen von zwölf Milliarden Euro bereitgestellt, um hier Wachstum zu schaffen. Zum Thema Open Source und Cloud-Infrastruktur arbeite man sehr eng zusammen. Deutschland-App, digitaler Personalausweis, Online-Werbung Ruben Rupp (AfD) erkundigte sich nach der Deutschland-App, die Zugang zu staatlichen Leistungen ermöglichen soll. Wildberger sagte, man befinde sich in einer Erprobungs- und Entwicklungsphase. Die App habe mehrere Besonderheiten. Sie werde zentral zugänglich sein für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig werde sie sich automatisch vernetzen innerhalb des dezentralen kommunalen Systems. Ein Crawler, eine Suchmaschine, ziehe Beantragungsdokumente aus den jeweiligen Kommunen heraus, und es werde einen Kommunikationskanal geben. Johannes Schätzl (SPD) sprach den digitalen Personalausweis und die ID-Wallet an. Der 2. Januar 2027 sei dafür der gesetzte Termin, bestätigte der Minister dem Abgeordneten. Die Wallet habe die Ausweisfunktion in digitaler Form, sei datensparsam und wäre auch in der Lage, eine Altersverifikation ab 16 Jahren zu leisten, da der Ausweis ab 16 rechtlich möglich sei. Es gebe verschiedene technische Anwendungsmöglichkeiten, worüber gerade diskutiert werde. Sonja Lemke (Die Linke) fragte nach der Nutzung von Daten für die personalisierte Online-Werbung und wollte wissen, ob der Minister sich für ein Verbot auf europäischer Ebene einsetzen wird. Wildberger erwiderte, Datenschutz und Grundrechte seien ihm extrem wichtig. Die Datenschutzgrundverordnung regele das. Gleichzeitig sei wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, welche Daten sie teilen wollen. Wenn jemand sich entschiede, bestimmte Plattformen zu nutzen, dann sei das eine persönliche Entscheidung. Transparenz sei hier gefordert. (vom/15.04.2026)

Arbeitsbedingungen von Datenarbeitern beschäftigen Ausschuss

15.04.2026
Mit den Arbeitsbedingungen und der Bedeutung der Menschen hinter der Künstlichen Intelligenz (KI) hat sich der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 15. April 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch befasst. Eine Datenarbeiterin, eine Wissenschaftlerin und eine Digitalisierungsexpertin berichteten den Abgeordneten von prekären Zuständen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Bezahlung und die psychische Gesundheit der Betroffenen, aber auch über Veränderungen in der Branche durch das Training für KI, maschinelles Lernen und Large Language Models (LLM). Belastungen im Arbeitsalltag Die Datenarbeiterin Joan Kinyua, zugeschaltet aus Kenia, berichtete als Vorsitzende der Data Labelers Association vom Arbeitsalltag der Datenarbeiterinnen und -arbeiter. Über acht Jahre habe sie täglich mit KI-Systemen interagiert und diese von zu Hause aus mit ihren Geräten trainiert - und das ohne Vertrag oder Krankenversicherung sowie mit vielen Stunden unbezahlter Arbeit, so Kinyua. In Nairobi verdienten Datenarbeiter etwa 30.000 kenianische Schilling, umgerechnet 250 US-Dollar. Davon bleibe nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht viel übrig. Teil der Arbeit sei es auch, selbst Datensubjekt zu sein: „Die Kamera ist immer an und beständig dabei, Informationen aufzunehmen. Man weiß nicht, wozu sie verwendet werden“, berichtete Kinyua weiter. Das Ganze sei immer mehr zum Albtraum geworden. Sie habe Panikattacken und Angstzustände bekommen, da sie nicht nur etwa Straßen für selbstfahrende Autos labeln musste, sondern auch vertrauliche Dokumente wie Kontoauszüge, Aufnahmen von Überwachungskameras oder Darstellungen von Gewalt sichten musste. Niemand habe ihr erklärt, warum diese Tätigkeit notwendig sei, wohin die Daten gelangen oder woher sie kämen, berichtete sie weiter. Viele ihrer Kollegen in der Branche hätten posttraumatische Belastungsstörungen entwickelt und würden oft irgendwann durch andere ersetzt - „wie eine Austauschware“, sagte Kinyua. So sei es auch ihr gegangen. Im Februar 2025 habe sie mit Kollegen die Organisation gegründet, um Verbesserungen bei den Arbeitsstandards, der Bezahlung und im Bereich der mentalen Gesundheit zu erzielen. Kritik an Intransparenz der Branche Dies sei dringend nötig, betonte auch die Soziologin und Informatikerin Milagros Miceli, die am Weizenbaum Institut zu Daten, algorithmischen Systemen und Ethik forscht. Niedrige Löhne, unbezahlte Arbeitszeit und psychische Belastungen seien laut Miceli „ein konstantes Muster und ein Geschäftsmodell“. Es handele sich um eine Branche, die durch Intransparenz charakterisiert sei. Zur Datenarbeit zähle neben dem Generieren von Trainingsdaten, das Labeling von diesen und auch das Validieren und Korrigieren von Fehlern, erläuterte sie. „Ohne Datenarbeiter und -arbeiterinnen gibt es keine KI“, betonte Miceli. Die Weltbank schätze die Zahl der Datenarbeiter auf 150 bis 430 Millionen Menschen weltweit, ein erheblicher Teil davon arbeite in Europa, sagte Miceli weiter. Es seien daher nicht nur die weit entfernten und vermeintlich ärmeren Länder betroffen - viele Datenarbeiter lebten auch in Städten wie Essen, Hamburg oder Berlin. Auch deutsche Unternehmen, etwa aus der Automobil- oder der Pharmabranche, aber auch Technologiekonzerne beauftragten solche Drittunternehmen mit Datenarbeit, betonte Miceli weiter. Mit dem Aufstieg von generativer KI und LLMs habe sich die Datenarbeit weiter ausgeweitet. „Die Tech-Unternehmen verdienen Milliarden auf dem Rücken der Datenarbeiter“, sagte Miceli. Studien hätten gezeigt, dass die Mehrheit der Beschäftigten über höhere Bildungsabschlüsse verfüge, die Tätigkeit aber als eine geringqualifizierte Arbeit, als Nebenverdienst oder Übergangslösung dargestellt werde. Nötig sei etwa die Anerkennung als Ausbildungsberuf, sagte sie. Vielfach müssten Beschäftigte sogenannte Non-Disclosure Agreement (NDA) unterzeichnen, die sie zum Stillschweigen über ihre konkrete Tätigkeit verpflichten. Forderung nach Durchsetzung der Datenschutzrechte Die Sachverständige Julia Kloiber von der NGO Superrr Lab betonte, dass die reichsten Unternehmen des Planeten in KI investierten, jedoch wichtige Arbeit an Drittfirmen auslagerten, anstatt „für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen“ zu sorgen. In Bezug auf deutsche Firmen sagte sie, die Frage sei eher, wer sich die Daten nicht von Drittanbietern annotieren lasse. Es gehe zudem nicht nur um Arbeitsrechte, sondern auch um Datenschutzrechte, die missachtet würden, betonte Kloiber: Datenarbeiter sähen täglich private Daten wie Kontoauszüge, Fotos aus Privatwohnungen oder, wie zuletzt von schwedischen Journalisten öffentlich gemacht, Aufnahmen von Meta Smart Glasses aus intimsten Momenten. Es sei nötig, Datenschutzrechte auch durchzusetzen, betonte Kloiber auf Nachfrage aus den Reihen der Abgeordneten. Viele der Beschäftigten befänden sich in vulnerablen Lebenssituationen, berichtete sie weiter. Dazu komme, dass die Jobs eine Sackgasse seien, da die Beschäftigten nicht nachweisen könnten, was sie dort genau gemacht haben, und aus den Jobs nicht mehr herauskämen. „Wer unseren digitalen Raum schützt, darf dabei nicht psychisch zugrunde gehen“, betonte sie. Das Thema verdiene daher entschlossenes Handeln, damit die digitale Zukunft nicht auf Ausbeutung fuße. (lbr/15.04.2026)

Positives Echo auf Reform des Wissen­schafts­freiheits­gesetzes

15.04.2026
Bei einer öffentlichen Anhörung des Forschungsausschusses hat am Mittwoch, 15. April 2026, die Mehrheit der geladenen Experten die geplante Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) begrüßt. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4500) auf positive Resonanz stieß, kritisierten einzelne Sachverständige den Vorschlag des Bundesrats, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Mit der Reform des WissFG sollen auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt dies nur für im Gesetz explizit genannte Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Durch die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots können gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem sollen künftig Einzelanträge und Prüfungen entfallen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat einen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des WissFG vorgelegt. Aufhebung des Besserstellungsverbots Für Martin Keller, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, ist Deutschland noch immer ein „fantastischer Standort“ für die Forschung. Um im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können, bräuchten Wissenschaftseinrichtungen allerdings „verlässliche und zugleich flexible Rahmenbedingungen“. Um Spitzenforschung in Deutschland zu betreiben, müsse das Besserstellungsverbot beispielsweise auch „für wenige entscheidende Schlüsselpositionen jenseits der direkten Forschung“ aufgehoben werden. Deutschland könne derzeit etwa im Bereich IT im internationalen Wettbewerb kaum mithalten. Zusätzlich müssen laut Keller Verfahren - etwa bei Ausgründungen - beschleunigt werden: „Weniger Einzelfallkontrolle, mehr Vertrauen in die Einrichtungen“, forderte er mit Blick auf umkämpfte Forschungsfelder wie KI. Auch bei der Anerkennung von Abschlüssen brauche es mehr Tempo, um Talente nicht ans Ausland zu verlieren. Außerdem mahnte Keller, dass zu viele Steuerungs- und Kontrollmechanismen die Innovationskraft einschränken könnten. Insgesamt begrüße er die Novelle des WissFG ausdrücklich als ersten Schritt in einer Reihe von Reformen. Ebenfalls überzeugt vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigte sich Dieter Bathen, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft. Der Entwurf sei „richtig, ausgewogen und praxisnah“ und schaffe faire Wettbewerbsbedingungen, da Einrichtungen nun aus eigenen Mitteln marktgerechte Gehälter zahlen könnten. Änderungswünsche äußerte Bathen nicht. Auch Gregor Wrobel, Präsidiumsmitglied der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V., zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf der Bundesregierung, da dieser die Rahmenbedingungen für die Industrieforschung verbessere, ohne zusätzliche öffentliche Mittel zu veranschlagen. Nach der aktuellen Regelung müssten Forschungseinrichtungen bei der Anstellung und Vergütung ihres Personals strikt nach projektbezogenen und nicht-projektbezogenen Positionen unterscheiden. Dies sei in der Realität jedoch kaum möglich. Dass künftig keine Ausnahmeanträge mehr gestellt werden müssten und so der administrative Aufwand für die Einrichtungen abnehme, begrüßte er sehr. Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten Jens Katzek, Geschäftsführer der Automotive Cluster Ostdeutschland GmbH, kritisierte den Gesetzentwurf des Bundesrates. Katzek betonte, dass viele Unternehmen derzeit mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hätten und erwägen würden, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Um dies zu verhindern, müsse Deutschland stärker auf Innovationen setzen. Alles, was der Innovationsfähigkeit im Weg stehe oder für Unternehmen Unklarheit schaffe, müsse abgebaut werden. Dass der Bundesrat das Besserstellungsverbot für alle Einrichtungen aufheben wolle, die „maßgeblich“ vom Bund gefördert werden, sei eine zu unklare Definition und schaffe Rechtsunsicherheit. Daher unterstütze er den Entwurf der Bundesregierung. Kritisch gegenüber der Reform des WissFG zeigte sich Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die Bundesregierung solle sich nicht nur auf Spitzenforscher konzentrieren, sondern auf gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten. Durch befristete Verträge und schlechte Bezahlung für Promovierende herrsche an außeruniversitären Forschungseinrichtungen derzeit eine „Schlechterstellung“ des akademischen Mittelbaus. Diese habe nicht nur für die Forscherinnen und Forscher Folgen, „sondern gefährdet auch die Kontinuität und Qualität sowie die Innovationskraft der Forschung und auch die Attraktivität von Arbeitsplätzen“, sagte Keller. Für ihn liegt die Lösung in der Tarifbindung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Tarifvertragliche Regelungen würden schon jetzt eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot ermöglichen: Der richtige Weg für bessere Arbeitsbedingungen wäre daher der Dialog mit den Gewerkschaften. (des/15.04.2026)

Industrie kritisiert Umsetzung der geänderten IED-Richtlinie

15.04.2026
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (geänderte IED-Richtlinie, 21/4786) trifft bei Industrievertretern auf deutliche Ablehnung. Hauptkritikpunkt war bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 15. April 2026, der Verzicht auf in der EU-Vorgabe ermöglichte Ausnahmeregelungen, was aus Sicht der Sachverständigen zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führe. Umweltschutzorganisationen hingegen begrüßten den Entwurf und warnten vor einer Abschwächung der Regelung. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. "Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland" Der Entwurf sei angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und steigender Insolvenzen „aus der Zeit gefallen“, befand Verena A. Wolf vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). Man bekomme ein sehr kleinteiliges Genehmigungsmanagement mit vielen neuen inhaltlichen Anforderungen für die Herstellung von Produkten, „die wir alle brauchen und die wir hier in Deutschland herstellen sollten“. Wolf appellierte an die Abgeordneten: „Überlegen Sie sich nochmal, ob wir wirklich jetzt in dieser Situation diese Richtlinie in der vorliegenden Form umsetzen sollen“. Sie plädierte für die Aussetzung der Umsetzung und für ein gemeinsames Review auf europäischer Ebene. Ansonsten riskiere man den Verlust „weiterer guter Arbeitsplätze“. Die Rechtsanwältin Prof Dr. Andrea Versteyl, die als Beraterin von Industriebetrieben in Genehmigungsverfahren aktiv ist, kritisierte, dass es keine vollständige 1:1-Umsetzung, sondern ein „Gold-Plating“ gebe. Letzteres liege auch dann vor, wenn von Abweichungen oder Öffnungsklauseln in der Richtlinie kein Gebrauch gemacht wird. Auf die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland habe auch der Bundesrat hingewiesen, sagte sie. Versteyl verwies darauf, dass die IED-Änderungsrichtlinie aktuell seitens der EU selbst überarbeitet werde und sprach sich dafür aus, auf den sogenannten EU-Umwelt-Omnibus zu warten. Warnung vor mehr Bürokratie Eine deutliche Nachbesserung des Entwurfes forderte auch Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In der aktuellen Fassung führe er zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, „während die deutsche Industrie in einer ihrer schwersten Krisen steckt“. Im besagten EU-Umwelt-Omnibus gebe es schon wichtige Erleichterungen für die Unternehmen, so Lösch. Diese sollten seiner Auffassung nach in die nationale Umsetzung einfließen, was nicht ausreichend geschehen sei. Außerdem brauche es eine schlankere und unbürokratischere Umsetzung der IED-Richtlinie. „Wir müssen alle europarechtlich gegebenen Spielräume nutzen“, forderte er. Angesichts von Stellenabbau, der Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland und der hohen Kosten für die Transformation komme die Regelung zur Unzeit, befand Dr. Puya Raad von der Thyssenkrupp Steel Europe AG. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Artikelgesetzes vorgelegten Vorschriften seien daher an einigen Stellen im parlamentarischen Verfahren zwingend zu ändern, um für Betreiber und Vollzugsbehörden eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung zu ermöglichen und durch eine 1:1-Umsetzung unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Raad warb dafür, die Vereinfachungen aus dem Umwelt-Omnibusverfahren „in Gänze zu berücksichtigen“. "Verwaltungsaufwand verringern" Erheblichen Anpassungsbedarf erkannte auch Dr. Martin Ruhrberg vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Insbesondere gelte das bei den neuen wasserrechtlichen Bestimmungen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine schlanke bürokratiearme Umsetzung zu erreichen, um so den Erfüllungsaufwand für Betreiber und Behörden weiter zu verringern und nicht auszuweiten. Ruhrberg forderte, die Umsetzung der sich aus der novellierten IED ergebenen neuen Betreiberpflichten im Sinne einer 1:1-Umsetzung durchgängig auf IED-Anlagen zu beschränken. Es sollten aus seiner Sicht alle Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Behörden und Betreiber genutzt und die Ausnahmetatbestände der Richtlinie umgesetzt werden. Kritik an Abschwächungen des Ambitionsniveaus Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte die aktuellen Diskussionen über mögliche Abschwächungen des Ambitionsniveaus der IED im Zuge des Umwelt-Omnibusverfahrens auf europäischer Ebene. Überlegungen und Forderungen dahingehend, die Implementation der geltenden IED bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht auszusetzen, sowie die Inhalte der Richtlinie auf europäischer Ebene oder vorweggenommen auf nationaler Ebene abzuschwächen, „haben aus unserer Sicht keine Berechtigung“, sagte die DUH-Vertreterin. Die der IED unterfallenden Industrieanlagen in Deutschland seien schließlich für etwa fünf Prozent der Schadstoffemissionen und zehn Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU sowie jährliche Gesundheits- und Umweltkosten in Höhe von rund 69 bis 108 Milliarden Euro verantwortlich. Selin Esen von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth verwies darauf, dass sich die Emissionsgrenzwerte für die Anlagen schon seit 2010 verbindlich an einer Bandbreite orientieren müssten, „die beschreibt, was technisch und wirtschaftlich möglich und vertretbar ist“. Diese Bandbreiten ergäben sich aus technischen Beratungen von Industrievertretern, EU-Mitgliedstaaten und NGOs. In der Praxis habe sich jedoch das Problem ergeben, so Esen, „dass Emissionsgrenzwerte oft am oberen Ende der Bandbreite festgelegt werden“. Dieser Wert sei aber bis zu zehnmal höher als der untere Wert. Genau hier setze die Industrieemissionsrichtlinie von 2024 an und fordere eine Orientierung am strengsten Wert. Gleichzeitig gebe es Flexibilität für die Betreiber und sehr lange Übergangsfristen. Laut Esen ist es „höchste Zeit, dass Industrieanlagen die strengst möglichen Emissionsgrenzwerte einhalten“. Das werde durch den Gesetzentwurf umgesetzt. (hau/15.04.2026)

Anhörung zur Industrieemissionsrichtlinie

15.04.2026
Die Bundesregierung will die geänderte EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht umsetzen. Mit dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen" (21/4786) hat sich der Umweltausschuss am Mittwoch, 15. April 2026, in einer öffentlichen Anhörung befasst. Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. (15.04.2026)

Sachverständige sind sich uneinig über den Weg zu mehr Tierschutz

13.04.2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen Anhörung am Montag, 13. April 2026, mit dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt" (21/139) beschäftigt. Die in dem Oppositionsantrag enthaltenen Einschätzungen des aktuellen Status Quo im Tierschutz sowie die daraus abgeleiteten Forderungen wurden von den Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Während Tierschutzorganisationen strengere Regeln im Tierschutzgesetz fordern, warnen Tierhalter vor einer Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus Deutschland. Revision des Tierschutzgesetzes So begrüßte der Einzelsachverständige Rüdiger Jürgensen von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ unter anderem die im Antrag geforderte Abschaffung der Anbindehaltung sowie das Ansinnen, die geplante Videoüberwachung von „großen“ Schlachthöfen auf alle Betriebe, „unabhängig von der Größe“, auszudehnen. Nora Hammer vom Bundesverband Rind und Schwein kritisierte hingegen, der Antrag vermittle den Eindruck, als stünden wirtschaftliche Interessen „grundsätzlich im Widerspruch zum Tierschutz“. Jürgensen nannte eine Revision des Tierschutzgesetzes „dringend notwendig“. Im Zusammenhang mit der von ihm geforderten verpflichtenden Videoüberwachung aller Betriebe, die auch alle Bereiche des Schlachtprozesses umfassen müsse, sollte festgelegt werden, das monatlich eine Stichprobe von 34 Prozent der Betriebe gezogen wird, sagte er. Damit werde sichergestellt, dass rechnerisch jeder Betrieb einmal im Quartal überprüft wird. Um den Handel mit Hunden und Katzen sicherer zu machen, forderte Jürgensen, die Daten der Halter direkt beim Registrierungsprozess zu überprüfen und Anzeigen erst freizuschalten, „nachdem die Registrierung verifiziert wurde“. Er unterstützte zugleich das Vorhaben der Koalition, den Handel von Tieren im öffentlichen Raum zu verbieten. Für ein „Tierwohl aus Sicht des Tieres“ plädierte der Einzelsachverständige Dirk Hesse. Er verwies auf das auch von ihm miterarbeitete Positionspapier der Initiative-Schweinehaltung-Deutschland (ISD), das auf den vom Kuratorium für Technik und Bauen in der Landwirtschaft (KTBL) entwickelten Tierwohlindikatoren basiere, „weil diese Indikatoren auch die Wirkung des Umganges des Menschen mit dem Tier in seiner Wirkung erfasst“. Die Auswertung der Indikatoren zeige, „dass unsere Schweinehaltungen im Regelfall deutlich besser sind, als es an verschiedenen Stellen in der öffentlichen Diskussion den Eindruck macht“. Sachkundenachweis bei Hundehaltung Der Einzelsachverständige Martin Rütter forderte die Einführung eines Sachkundenachweises vor der Haltung eines Hundes. Immer wieder sei zu erkennen, dass Menschen es mit den Tieren zwar gut meinten, „es aber nicht gut machen“, sagte der TV-Moderator und Hundetrainer. Er erlebe viele stark verhaltensauffällige Hunde, die das aber nicht gebürtig gewesen seien. Grund dafür sei, dass viele Halter nicht kompetent genug seien und nicht wüssten, was eigentlich die Bedürfnisse der Tiere sind. Es sei für ihn erstaunlich, dass es in Deutschland keine Sachkundeprüfung vor der Anschaffung eines Hundes gibt, „wo doch eigentlich bei uns alles geregelt und reglementiert wird“. Rütter plädierte dafür, diese Sachkundeprüfungen nicht von gewerblichen Hundeschulen, sondern von Tierschutzorganisationen durchführen zu lassen. Warnung vor Abwanderung der Produktion Bei Verschärfungen im Tierschutz müsse sichergestellt sein, „dass gesetzliche Änderungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen und in der Praxis auch tatsächlich umsetzbar sind“, sagte Andreas Palzer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte. Gerade die Frage der Umsetzbarkeit werde aus seiner Sicht viel zu oft unterschätzt. Palzer machte zudem deutlich, dass eine Veränderung von Haltungsbedingungen „in der Regel“ mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Wenn diese Finanzierung nicht sichergestellt ist, wandere die Produktion zwangsläufig ins billigere Ausland mit geringeren Anforderungen an den Tierschutz ab. Die Gefahr einer Abwanderung der Lebensmittelproduktion aus Deutschland sprach auch Nora Hammer an. Ohne wirtschaftlich tragfähige Betriebe gebe es keine Tierhaltung in Deutschland „und damit auch keine Möglichkeit, hohe Tierschutzstandards umzusetzen“. Mit Blick auf Paragraf 1 Tierschutzgesetz, wo es heißt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“, sagte sie: Der „vernünftige Grund“ sei keineswegs eine Schutzklausel für wirtschaftliche Interessen, sondern bereits heute das Ergebnis einer umfassenden Abwägung. Die Erzeugung von Lebensmitteln und damit die Sicherstellung der Ernährung seien ein legitimer und notwendiger Grund für die Tierhaltung, die Zucht „und am Ende auch die Tötung der Tiere“. Sachverständige: Handlungsbedarf in allen Bereichen Esther Müller vom Deutschen Tierschutzbund konstatierte einen dringenden Bedarf für die Novellierung des Tierschutzgesetzes. Die angegangene Videoüberwachung am Schlachthof sei ein guter Start „auch wenn wir in der Ausführung durchaus noch Ergänzungsbedarf sehen“. Aus Tierschutzsicht könne das aber nur der Anfang sein. Die Vielfalt der Themen des Antrags verdeutliche, dass das Tierschutzgesetz alle Tiere schützen sollte, sagte sie. In allen Bereichen gebe es noch Handlungsbedarfe. Bestehende Lücken müssten geschlossen, etwaige Ausnahmeregelungen kritisch betrachtet und gegebenenfalls gestrichen werden, forderte Müller. Exemplarisch nannte sie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die Konkretisierung des Qualzuchtverbots, ein Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten sowie ein vollumfängliches Verbot der Anbindehaltung aller Tiere. (hau/15.04.2026)

Berichtspflicht von Firmen zur Nachhaltigkeit umstritten

13.04.2026
Kontrovers haben Sachverständige einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, mit dem die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der durch die EU-Richtlinie 2025/794 geänderten Form in nationales Recht umgesetzt werden soll. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 13. April 2026, ging es neben dem Gesetzentwurf selbst (21/1857) um die Stellungnahme des Bundesrates dazu (21/2465). Auf EU-Ebene sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischenzeitlich durch die sogenannte Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 zum Bürokratieabbau erneut geändert worden, worauf ein von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachter Änderungsantrag eingeht. Dieser war ebenso wie ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gegenstand der Anhörung. Mehr Klarheit über betroffene Firmen gefordert Neben einer Reihe eher technischer Details haben die Sachverständigen als unklar empfundene Regelungen im Gesetzentwurf thematisiert. So wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Omnibus-1-Richtlinie nur noch rund 2.500 statt zuvor 17.000 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden. Allerdings wies die Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Karina Sopp von der TU Bergakademie Freiberg darauf hin, dass die Schwelle von tausend Beschäftigten für die Berichtspflicht nicht klar definiert sei. Manche EU-Länder rechneten hier mit Vollzeit-Äquivalenten. Ginge man von der reinen Mitarbeiterzahl aus, die Teilzeitbeschäftigte einschließt, könnte dies „ein gewisser Nachteil für deutsche Unternehmen sein“. Sopp forderte deshalb eine Klarstellung im Gesetzestext. Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass auch kleinere Unternehmen betroffen seien. Denn die verlangte Berichterstattung der Großunternehmen umfasse auch Vorprodukte, weshalb diese von ihren Zulieferern ebenfalls Berichte anfordern würden. Dr. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer begrüßte daher die in der Omnibus-1-Richtlinie vorgesehene Begrenzung bei der Lieferkette und forderte, im deutschen Umsetzungsgesetz nicht darüber hinauszugehen. Kambeck hob hervor, dass die Unternehmen sehr wohl die Notwendigkeit von mehr Nachhaltigkeit sähen, aber nicht überfordert werden dürften. Dies wollte der selbständige Berater Philippe Youssef Garduño Diaz nur begrenzt gelten lassen. Die Unternehmen wendeten für ihre Finanzberichterstattung ein Vielfaches der Arbeitszeit auf, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich sei. In der EU würden derzeit Nachhaltigkeitsregelungen „unter Hochdruck geschreddert“, die Einsparungen beim Erfüllungsaufwand aber seien „minimal“, befand Diaz. Einbeziehen der Personalvertretungen Dr. Katrin Vitols vom DGB-Bundesvorstand forderte eine klare Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte. Die Unklarheiten im vorliegenden Gesetzestext könnten „dazu führen, dass Arbeitnehmervertreter umgangen werden“. Deren frühzeitige Einbindung sei aber wichtig, um ein „realistisches Bild“ vor allem der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten. Dagegen nannte Dr. Tobias Brouwer vom Verband der Chemischen Industrie die vorgesehene Regelung „ausreichend“. Die Unternehmen wünschten Flexibilität, in welchem Stadium der Erstellung des Berichts sie die Personalvertretung einbeziehen. Ausweitung der Prüfberechtigten gefordert. Mit besonderem Nachdruck wurde in der Anhörung die Forderung eingebracht, zur Zertifizierung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Sabahudin Dzino von der DEKRA Certification GmbH, der auch für andere technische Zertifizierungsstellen sprach, verwies auf die begrenzte technisch-naturwissenschaftliche Kompetenz von Wirtschaftsprüfern. Gerade die sei aber bei Nachhaltigkeitsberichten erforderlich. Große Unterstützung fand Dzino dabei bei Dr. Richard Wittsiepe vom Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung wp.net. Die vorgesehene Regelung führe zu einem „Oligopol“ der vier großen Wirtschaftsprüfungskonzerne, die allein sich die Beschäftigung von technisch-naturwissenschaftlichen Fachleuten leisten könnten. Ein Oligopol aber bedeute immer auch höhere Preise. Die Regelung im Gesetzentwurf laufe auch den ausdrücklichen Bestrebungen der EU-Kommission seit der Finanzkrise zuwider, die mittelständischen Wirtschaftsprüfer zu stärken. Mehrere Sachverständige drängten darauf, die Neuregelung schnell in Kraft zu setzen. Bei den berichtspflichtigen Unternehmen herrsche derzeit „erhebliche Unsicherheit“, berichtete etwa die Wirtschaftsprofessorin Sopp. (pst/15.04.2026)

Lohnsteuerhilfevereine begrüßen 1.000-Euro-Entlastungsprämie

13.04.2026
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) begrüßt in einer Anhörung des Finanzausschusses die von der Bundesregierung am Montag, 13. April 2026, angekündigte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber im laufenden Jahr ihren Beschäftigten zahlen können sollen. BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer verwies in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag auf eine entsprechende Regelung während der Energiepreiskrise nach dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2022 und erklärte: „Wir haben gute Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie gemacht.“ Der BVL war auf Vorschlag der SPD-Fraktion geladen. Zuvor drehte sich die Anhörung unter anderem um einen Konflikt zwischen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), geladen als Sachverständige auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, und dem Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. BVBC-Präsident Guide Großholz plädierte dafür, dass selbstständige Bilanzbuchhalter ein größeres Spektrum an Leistungen anbieten dürfen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (21/4550), Anlass der Anhörung, ist aus BVBC-Sicht dabei unzureichend. „Wir sind qualifizierte Fachkräfte“, sagte Großholz. So verfügten die Angehörigen der buchhaltenden Berufe beispielsweise über die Qualifikation, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorzunehmen. Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter Dagegen wandte sich BStBK-Präsident Hartmut Schwab vehement gegen eine Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter. Die Komplexität der Umsatzsteuer-Voranmeldung zeige sich bereits darin, dass es spezialisierte Steuerberatungskanzleien gebe, die sich ausschließlich mit Fragen der Umsatzsteuer befassten. „Umsatzsteuervoranmeldungen sind vollwertige Steuererklärungen“, erklärte er. Es gebe bei Steuerberatern ausreichend Kapazitäten, um den Beratungsbedarf von großen und kleinen Firmen zu stillen. Dem widersprach allerdings Jörn Freynick, Leiter Politik beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Unsere Mitglieder sehen an ganz vielen Stellen, dass sie keine Steuerberater finden“, berichtete Freynick. Das gelte insbesondere für Solo-Selbstständige mit geringem Umsatz, die für Steuerberater oftmals keine attraktiven Kunden seien. Dabei benötigten auch diese eine qualifizierte Beratung. „Wir sind der festen Überzeugung, dass Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte das leisten können“, sagte Freynick und nannte neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch die Einnahmen-Überschuss-Regelung. Diese Erweiterung der Befugnisse fordern die Grünen in einem eigenen Antrag (21/4953), der ebenfalls Teil der Anhörung war, ebenso wie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit der Forderung, den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer auf 350 Prozent zu erhöhen (21/4753). Der Regierungsentwurf sieht lediglich eine Erhöhung auf 280 Prozent vor. Pro und Contra Klar ablehnend zum Antrag der Grünen positionierte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Bilanzbuchhaltern fehle es „an einem berufsrechtlichen Ordnungsrahmen für die Ausübung ihrer Tätigkeit“, warnt der DStV und erklärt: „Es fehlen Mechanismen und Strukturen, welche die Allgemeinheit vor Fehlern bei der Berufsausübung schützen würden.“ Kritisch äußerte sich der Verband zu Investitionen in Steuerkanzleien durch externe Investoren. „Private Equity gefährdet die regionale Kanzleistruktur“, warnte DStV-Präsident Torsten Lüth. In der schriftlichen Stellungnahme wird eine „europarechtskonforme Regelung“ gefordert, mit der „in der Frage des gesetzlichen Fremdbesitzverbots schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“ sei. Der Einzelsachverständige Klaus-Peter Naumann, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Abgeordneten, sieht dagegen kein Problem im Fremdbesitz. Im Gegenteil: „Ich sehe die Möglichkeit einer Leistungsausweitung und damit einer Stärkung einer leistungsorientierten Beratung“, sagte er. Wettbewerb der Kommunen Die Forderung der Linken nach einer Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer stieß auf Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die außerhalb des Fraktionskontingents anwesend war. Deren Vertreter Uwe Zimmermann verwies in der Anhörung auf eine Forderung des Städtetags, den Mindesthebesatz auf 320 Prozent anzuheben. Zwar sei das Hebesatzrecht „verbriefter Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts“. Bei einem Satz von 320 Prozent wäre dieses aber nicht verletzt, da die meisten Gemeinden darüber lägen. Zimmermann sieht in der Erhöhung vielmehr ein Mittel gegen „unfaire Hebesatzstrategien von Gewerbesteueroasen“. Anders sah dies der Einzelsachverständige Christian Rödl, geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Ich halte es für richtig, dass die Kommunen hier in einem Wettbewerb zueinander stehen“, erklärte er. Das sei vorteilhaft für Bürger und für Unternehmen. (bal/13.04.2026)

Novelle des Produkthaftungsrechts unterschiedlich bewertet

13.04.2026
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 13. April 2026, wurde die geplante 1:1-Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorlage teils als zu weitgehend und teils als zu unambitioniert kritisiert. Regierungsentwurf zum Produkthaftungsrecht Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist unter anderem, Software – beispielsweise auch Künstliche Intelligenz (KI) – künftig „unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einzubeziehen“. Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft enthält der Entwurf Regelungen zu Produkten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Wenn der Hersteller eines Produkts außerhalb der EU ansässig ist, sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure der Lieferkette haften. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen. Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Julian Kulaga von der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte in seiner Stellungnahme, der Entwurf gehe materiellrechtlich über die unionsrechtlichen Vorgaben hinaus, indem er den Anwendungsbereich „über das erforderliche Maß ausweitet“. Andererseits bleibe der Regierungsentwurf in prozessrechtlicher Hinsicht hinter den vom Unionsrecht vorgesehenen Möglichkeiten zurück und lasse für das deutsche Recht zugeschnittene prozessuale „Safeguards“ vermissen, die die Geschäftsgeheimnisse und damit die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen schützen könnten. Dies könne zu einer Verteuerung der erfassten Produkte und im Ergebnis zu einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland innerhalb der Europäischen Union führen, warnte er. Vorgerichtlicher Auskunfts- und Offenlegungsanspruch Nicht weitgehend genug sind die Regelungen zur Auskunfts- und Offenlegungspflicht aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Dessen Vertreter Felix Methmann forderte, einen vorgerichtlichen Auskunfts- und Offenlegungsanspruch zu schaffen, der mit einer prozessualen Durchsetzungsmöglichkeit verknüpft sein müsse. Wenn die Voraussetzungen für diesen Anspruch vorliegen, der potenziell Haftbare dem Verlangen aber nicht nachkommt, sollte es seiner Stellungnahme zufolge eine gebundene Entscheidung des Gerichts auf Anordnung der Herausgabe geben. Würden sich künftig Vorkommnisse zeigen, die die Notwendigkeit von Entschädigungssystemen nahelegen, muss der Gesetzgeber aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband darauf reagieren. Die Ansprüche dürften nicht staatlich getragen werden. Vielmehr solle ein Entschädigungsfonds – ähnlich dem Deutschen Reisesicherungsfonds – eingerichtet werden. Verständnis für den von Methmann kritisierten Verzicht auf Offenlegungsansprüche gegen Dritte zeigte Prof. Dr. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität Berlin. Es sei zweifelhaft, ob der nationale Gesetzgeber befugt gewesen wäre, eine entsprechende Regelung einzuführen, befand er. Für einen vorprozessualen Anspruch besteht aus Sicht Wagners „wenig praktisches Bedürfnis“. Das innerprozessual zur Verfügung stehende Offenlegungsrecht werde seinen Schatten auf die vorprozessuale Phase werfen und dem Beklagten einen Anreiz geben, Beweismittel offenzulegen, „um den Geschädigten gegebenenfalls von einer aussichtslosen Klage abzuschrecken“, so Wagner. Soweit der Hersteller oder sonstige Verantwortliche das Offenlegungsbegehren des Geschädigten nicht freiwillig erfüllt, sei dieser gut beraten, sogleich eine Schadensersatzklage zu erheben und in deren Rahmen die Offenlegung zu erzwingen, anstatt den mühsamen Weg der Stufenklage zu beschreiten. „Fundamentale Ausweitungen der Haftung“ Kritik an der erfolgten 1:1-Umsetzung gab es von Prof. Dr. Dr. h. c. Christiane Wendehorst von der Universität Wien. Die Vorstellung, durch den Verzicht auf gesetzgeberische Gestaltung besonders wirtschafts- und innovationsfreundlich zu agieren, sei „größtenteils ein Fehlschluss“, urteilte sie. Die Rechtsprechung sei jenseits des Anwendungsbereichs des Gesetzes schließlich nicht gehindert, die Produzentenhaftung auf der Basis der deliktischen Generalklauseln selbst auszugestalten. Durch Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr könne so letztlich ein Haftungsregime entstehen, das der Produkthaftung nicht unähnlich sei. Insbesondere neue Pflichten des Produktsicherheitsrechts könnten dabei auch zu neuen und nicht vollends absehbaren Haftungsrisiken führen. Hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wäre im Interesse aller beteiligten Akteure gewesen, befand Wendehorst. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth konstatierte, das gleich an einer ganzen Reihe von Punkten „fundamentale Ausweitungen der Haftung“ stattfänden. Kritisch bewertete er, dass die Bundesregierung die Reform in einem eigenständigen Produkthaftungsgesetz regeln will, statt sie systematisch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu integrieren. Mit Blick auf den „persönlichen Anwendungsbereich“ war Schmidt-Kessel der Ansicht, dass die Formulierung „berufliche Zwecke“ dazu führe, dass künftig auch arbeitnehmerisch genutzte Sachen und Daten aus dem Schutzbereich herausfallen könnten. Er schlug daher vor, dies auf „selbständig berufliche Zwecke“ zu begrenzen und die Zweiteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung grundsätzlich zu überdenken. Vermutungsregeln zu Fehler, Kausalität und Schaden Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hält seine bereits 2022 geäußerte Kritik an der EU-Produkthaftungsreform aufrecht, machte DAV-Vertreter Rupert Bellinghausen deutlich. Der deutsche Gesetzgeber habe wegen der Vollharmonisierung kaum Spielraum und übernehme viele unbestimmte Rechtsbegriffe, was zu Unsicherheiten führe. Besonders kritisch seien neue Vermutungsregeln zu Fehler, Kausalität und Schaden, die das Zivilrecht stark veränderten. Aus Sicht des DAV braucht es mehrere Klarstellungen. So sei in Paragraf 1 die Ergänzung „Gesundheit“ überflüssig und sollte daher gestrichen werden. In Paragraf 2 müsse der Softwarebegriff präzisiert und ausdrücklich auf KI-Systeme ausgeweitet werden. Die Haftungsprivilegierung für Open-Source-Software sei zudem unklar, schwer abzugrenzen und missbrauchsanfällig. (hau/13.04.2026)