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Fraktionen streiten über deutsche Klimaschutzpolitik

30.01.2026
Bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Energiesouveränität stärken – Klimaziele umsetzen“ am Freitag, 30. Januar 2026, haben Redner der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke das am Vortag ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zum Anlass genommen, einen verstärkten Einsatz für den Klimaschutz zu fordern. Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Ergänzungen des Klimaschutzprogramms gefordert, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Grüne: Brauchen starke ökologische Opposition Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen) verlangte angesichts von Forderungen aus der Mittelstands-Union nach einem Aufweichen der Klimaneutralität „ein klimapolitisches Machtwort des Kanzlers“. Gesenhues geht jedoch davon aus, dass es ein solches nicht geben werde, „weil Friedrich Merz Klimaschutz eigentlich egal ist“. Daher brauche es eine starke ökologische Opposition. „Wir Grüne werden dafür sorgen, dass die Klimaziele eingehalten und nicht aufgeweicht werden“, machte er deutlich. Klimaschutz bedeute Frieden, Souveränität und Demokratie, so Gesenhues. Es seien gerade die Umweltverbände, „die unsere Demokratie tagtäglich mit Leben füllen“. Linke: Bundesregierung muss nachbessern Das Bundesverwaltungsgerichts habe deutlich gemacht, „dass die Maßnahmen zur Klimakrise nicht ausreichend waren“, sagte Lorenz Gösta Beutin (Die Linke). Sie müssten konkret und nachweislich wirksam sein. Daher werde die Bundesregierung nachbessern müssen. „Unser Dank geht an die Deutsche Umwelthilfe, die diese Klage eingereicht und durchgezogen hat.“ Deshalb sei es auch der falsche Weg und eine neue Nebelkerze, wenn die Bundesregierung die Klagerechte der Umweltverbände einschränken wolle. „Lassen Sie die Umweltverbände ihre Arbeit machen“, forderte der Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Müssen neue Realität anerkennen Tilman Kuban (CDU/CSU) sagte, als die Klimaziele vereinbart wurden, „befanden wir uns in einer komplett anderen Weltlage“. Man sei davon ausgegangen, dass die USA die Sicherheit Deutschlands garantieren, es stets günstige Energie aus Russland gibt und die Absatzmärkte in China und den USA weiterhin boomen. „Diese Zeiten sind vorbei und werden auch nicht wiederkommen“, sagte der Unionsabgeordnete. Man könne nun starr an den Zielen festhalten und in eine Deindustrialisierung laufen oder mit neuen Schulden in „französische Haushaltsverhältnisse“ rutschen. Besser sei es, die neue Realität anzuerkennen und bereit zu sein, über die Ziele zu diskutieren, befand Kuban. Er sei durchaus dafür, klimafreundlicher zu werden. „Aber alles auf 0,0000 Emissionen zu bringen, wird so viel Industriearbeitsplätze vernichten, dass wir am Ende nicht wirtschaftlich erfolgreich sind“, warnte er. SPD: Bundesregierung ist auf Kurs Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte mit Blick auf das Urteil, er stehe zu der sich daraus ergebenden Verantwortung. Die Bundesregierung sei auf Kurs, „auch wenn wir in einigen Bereichen noch Tempo machen müssen“. Das Erreichen der Klimaziele sei kein Selbstzweck, sagte der Minister. Deutschland sei auf dem besten Weg, mit technologischem Fortschritt und kluger Politik nicht nur neue Märkte zu erschließen, „sondern auch deutliche Fortschritte für die Welt zu machen“. Seit der Amtsübernahme Schneiders stehe fest, „dass wir uns für einen stärkeren koordinierten Ansatz in der Klimapolitik einsetzen“, sagte Dunja Kreiser (SPD). Die konkrete Umsetzung bestehender Klimaziele fordere eine bessere Verzahnung von Bund, Ländern und Kommunen, „gerade weil die kommunale Ebene wichtig ist für die Wärmewende wie auch für die Flächenausweisung“. Der Minister rücke aber auch die sozialen Flanken des Klimaschutzes ausdrücklich in den Mittelpunkt, sagte sie und benannte Entlastungsmechanismen für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen sowie die systematische Betrachtung energieintensiver Betriebe. Klimaschutzmaßnahmen müssten schließlich nicht nur ökologisch, sondern auch sozial tragfähig gestaltet werden, sagte Kreiser. AfD: Würden aus Pariser Klimaabkommen aussteigen Karsten Hilse (AfD) kündigte im Falle einer AfD-Regierung den Ausstieg Deutschlands aus dem Pariser Klimaabkommen an. „Sobald wir in Regierungsverantwortung sind, werden wir dieses Übereinkommen mit all seinen katastrophalen Folgen für die Menschen in unserem Land aufkündigen“, sagte er. Hilse nahm Bezug auf Aussagen des US-Präsidenten Donald Trump, wonach der CO2-Fußabdruck eine Lüge sei, die von „Menschen mit bösen Absichten“ erfunden worden sei, um sie auf den „Weg der totalen Zerstörung“ zu bringen. Diesen Kurs, so Hilse, führe die Bundesregierung „getrieben von Grünen und Sozialdemokraten“ fort und reiße nach und nach die sichersten Kernkraftwerke und die modernsten Kohlekraftwerke der Welt weiter ab. „Was für ein Wahnsinn“, urteilte der AfD-Abgeordnete. (hau/30.01.2026)

Debatte über Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

30.01.2026
Die AfD-Fraktion will die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland abschaffen. Einen dazu vorgelegten Antrag mit dem Titel „Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/2804) hat das Parlament am Freitag, 30. Januar 2026, debattiert. Anschließend wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen. Antrag der AfD-Fraktion Die Doppelbesteuerung sei ein Gerechtigkeitsproblem, schreibt die Fraktion. Jedes Vermögen, das vererbt oder verschenkt wird, müsse zuvor erarbeitet werden. Hierbei fielen immer Ertragssteuern an, „unabhängig davon aus welcher Quelle das Einkommen stammt“. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer würden also immer Beträge versteuert, „die bereits mindestens einmal der Besteuerung unterlagen“. Diese Doppelbesteuerung widerspricht aus Sicht der AfD einem wichtigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Steuer belastet Mittelstand stärker als Großvermögen Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belaste zudem den Mittelstand stärker als Großvermögen, heißt es in dem Antrag. Kleine und mittlere Erben verfügten in der Regel nicht über die finanziellen und administrativen Ressourcen, weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere Familienstiftungen, Schenkungen zu Lebzeiten und grenzüberschreitende Konstruktionen, die vor allem Großvermögen offenstehen, zu nutzen. „Daher tragen sie relativ eine größere Steuerlast“, schreibt die Fraktion. Die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer würde aus ihrer Sicht diese praktische Ungleichbehandlung beseitigen und die Gleichbehandlung kleiner und mittlerer Erbschaften und Schenkungen im Sinne der Steuergerechtigkeit stärken. (hau/30.01.2026)

Antrag fordert Solidarität mit der iranischen Zivilgesellschaft

30.01.2026
Der Bundestag hat sich am Freitag, 30. Januar 2026, mit der Situation im Iran befasst. Grundlage der Debatte war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Freiheit für die Menschen in Iran – Solidarität mit der Zivilgesellschaft, Druck auf das iranische Regime" (21/3843). Die Vorlage wurde nach der Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, mehr Druck gegenüber der politischen und geistlichen Führung im Iran aufzubauen. In ihrem Antrag rufen die Abgeordneten dazu auf, „sich solidarisch mit der Zivilgesellschaft aus Iran zu zeigen, ihren großen Mut in ihrem Kampf für Würde und Sicherheit zu würdigen und durch konkrete politische Maßnahmen (materiell, humanitär, rechtlich, medizinisch und finanziell) zu unterstützen“. Seit dem 28. Dezember 2025 seien erneut tausende Menschen in Iran auf die Straße gegangen. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden dramatischen Wirtschaftskrise, starker politischer Repression und der stetigen Erosion der Menschenrechte kämpften die Protestierenden um ihr Überleben, ihre Würde und ihre Freiheit. Es seien die größten, landesweiten Proteste seit Jahren, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung solle sich mit allen diplomatischen Mitteln dafür einsetzen, „dass das iranische Regime die brutale Niederschlagung von Protesten sowie das Töten und Inhaftieren von Zivilistinnen und Zivilisten stoppt, Schauprozesse mit erzwungenen Geständnissen sowie Hinrichtungen unterlässt und den freien Zugang zum Internet und Mobilfunk wieder ermöglicht“. Weitere Forderungen zielen auf die Listung der Islamischen Revolutionsgarde unter dem EU Terrorismus-Sanktionsregime sowie ihre Einstufung als terroristische Vereinigung auf nationaler Ebene. Außerdem plädieren die Grünen unter anderem für eine internationale Fact-Finding-Mission zur Dokumentation und Beweissicherung der Verbrechen an der Bevölkerung in Iran. (ahe/30.01.2026)

Vereinbarte Debatte zum 150. Geburtstag von Konrad Adenauer

30.01.2026
Als Präsident des Parlamentarischen Rats trug Konrad Adenauer entscheidend zur Entstehung des Grundgesetzes 1949 bei. Als erster Bundeskanzler stellte er in seiner sich anschließenden Regierungszeit bis 1963 die entscheidenden Weichen für die Integration der Bundesrepublik in die westliche Staatengemeinschaft und den Erfolg der jungen Demokratie. Am Freitag, 30. Januar 2026, erinnerte der Bundestag in einer Vereinbarten Debatte an das politische Wirken des „Alten“, wie ihn der Volksmund liebevoll nannte, der vor 150 Jahren am 5. Januar 1876 in Köln geboren wurde und im Alter von 91 Jahren am 19. April 1967 verstarb. Union würdigt "zupackende Zuversicht" Adenauers Der Unionsfraktionsvorsitze Jens Spahn erinnerte in seiner Rede an die europäische Einigung, die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik und die Aussöhnung mit Frankreich und Israel, die von Adenauer während seiner Kanzlerschaft vorangetrieben worden seien. „Wir wählen die Freiheit“, laute der ikonische Ausspruch Adenauers, der für diese Politik stehe. Adenauer sei von einer „bürgerlichen Gelassenheit“ geprägt und „tief im christlichen Glauben“ verwurzelt gewesen. Deshalb habe er jede Form von politischen Extremismus bekämpft. Die „zupackende Zuversicht dieses großen Mannes“ gelte es zu würdigen, sagte Spahn. AfD: Einer der wenigen großen Staatsmänner Der AfD-Abgeordnete Dr. Alexander Gauland bezeichnete Adenauer als einen „der wenigen großen Staatsmänner“ in der deutschen Geschichte neben Otto von Bismarck, Gustav Stresemann, Willy Brandt und Helmut Kohl. Er habe eine nationale Interessenpolitik betrieben und gleichzeitig das „moralische Kapital“, das Hitler völlig zerstört habe, wieder aufgebaut. Auch gegenüber der Sowjetunion habe Adenauer eine pragmatische und unideologische Politik betrieben, die 1955 zur Freilassung der letzten deutschen Kriegsgefangenen geführt habe. SPD: Verfechter einer wehrhaften Demokratie Der SPD-Abgeordnete Martin Rabanus erinnerte daran, dass Adenauer als Oberbürgermeister von Köln 1933 die Hakenkreuzfahnen der Nationalsozialisten abhängen ließ. Die Erfahrung der NS-Diktatur habe ihn auch nach deren Ende geleitet. „Er war ein Demokrat, der gelernt hatte, was passiert, wenn Demokratie sich nicht schützt“, sagte Rabanus. Adenauer sei deshalb ein Verfechter einer wehrhaften Demokratie gewesen und habe sich auch für die Möglichkeit von Parteiverboten ausgesprochen habe. Linke mahnt vor Zusammenarbeit mit Faschisten Auch Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) würdigte, dass Adenauer Hitler in Köln nicht den roten Teppich ausgerollt habe. Damit habe er „Haltung und Anstand“ bewiesen habe. Zugleich aber habe er nach Gründung der Bundesrepublik ehemalige NSDAP-Mitglieder wie Hans Globke als Kanzleramtschef in die Arbeit der Bundesregierung eingebunden. Der Ausspruch von Adenauer, man verschütte kein schmutziges Wasser, wenn man kein sauberes habe, sei falsch. Es dürfe nie wieder eine Zusammenarbeit mit Faschisten geben. Grüne: Entscheidender Beitrag für stabile Demokratie Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass sich die junge Bundesrepublik sehr schwer mit der Aufarbeitung der NS-Diktatur getan habe. Adenauer habe aber ohne Zweifel, einen entscheidenden Beitrag zur Verankerung einer stabilen Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik und zur europäischen Integration geleistet. (awe/30.01.2026)

Forderung nach einer Mobilitätsgarantie im Bundestag beraten

30.01.2026
„Mobilitätsgarantie einführen – Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3661), der am Freitag, 30. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren – Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern" (21/3842) zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss. Linke: Brauchen Konzept für Mobilitätsindustrie Alle Menschen in Deutschland, „auch auf dem Dorf“, sollten mit Bussen und Bahnen fahren können, sagte Luigi Pantisano (Die Linke) zu Beginn der Debatte. Dazu brauche es viele tausend Busse. Diese Busse müssten in Deutschland produziert werden, sagte er mit Blick auf die Forderung seiner Fraktion nach einem Konzept für eine Mobilitätsindustrie, „das auf die Herstellung von gesellschaftlich nützlichen Gütern der verschiedenen Mobilitätsformen fokussiert und die Automobil-, Zulieferer- und Stahlindustrie bei der Transformation und Umstellung auf diese Produktionslinien unterstützt“. Seine Fraktion stehe für eine „Politik zur Rettung des Klimas und der Arbeitsplätze“, betonte Pantisano, der den Großteil seiner Redezeit für Kritik am Management des Autozulieferers Bosch angesichts der geplanten Schließung des Werkes im baden-württembergischen Waiblingen nutzte. Grüne: Sanierung ist eine Daueraufgabe „Der ÖPNV als freiwillige Leistung der Kommunen ist chronisch unterfinanziert“, sagte Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen). Noch schlimmer unterfinanziert seien die Gleise und Straßen, auf denen dieser ÖPNV unterwegs sein soll. Das System, so Broßart, stehe vielerorts vor dem Aus. Einen Termin für die Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GFVG), mit dem der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den ÖPNV gewährt, gebe es dennoch nicht. Broßart forderte, die GFVG-Mittel dauerhaft zu erhöhen – nicht nur mit dem aktuell gesetzlich festgeschriebenen Betrag, der noch nicht einmal die Inflation abdecke. Außerdem müsse die Befristung bis 2030 weg. „Sanierung ist eine Daueraufgabe“, sagte sie. CDU/CSU: ÖPNV primär Ländersache Michael Donth (CDU/CSU) konnte insbesondere mit den Forderungen der Linken nichts anfangen. Er habe nichts gegen eine Mobilitätsgarantie, aber: „Ich möchte ganz deutlich daran erinnern, dass der ÖPNV Sache der Länder und nicht des Bundes primär ist“. Der Bund könne also weder einen kostenlosen ÖPNV noch flächendeckende Takte anordnen. Beides klinge sozial, blende aber die finanziellen und organisatorischen Realitäten völlig aus. Das sei keine umsetzbare Politik, sondern ein typischer „Freibier für Alle“-Antrag, lautete sein Fazit. SPD: Es gibt gute Lösungen in den Ländern Auch Isabel Cademartori (SPD) hält die Linken-Forderungen für wenig realistisch. Die allein für den staatlichen Transformationsfonds verlangten 20 Milliarden Euro stellten eine Verdopplung der bisherigen auf allen staatlichen Ebenen für den OPNV getätigten Ausgaben dar, sagte sie. Cademartori verwies ebenfalls auf die Verantwortung der Länder. Dort gebe es auch schon sehr gute Lösungen, um den Nahverkehr in die Fläche auszuweiten. Cademartori erwähnte das Rufbus-System in Mecklenburg-Vorpommern, die Digitalisierung des Nahverkehrs in Hamburg und die Vereinheitlichung der Beschaffungssysteme beim Nahverkehr im Saarland. AfD: Freie Fahrt für freie Bürger Wolfgang Wiehle (AfD) bezeichnete den Weg der Transformation als den Weg in die politisch gewollte Mangelwirtschaft und den Sozialismus. Die AfD stehe für die freie Wahl des Verkehrsmittels, sagte er. Dazu gehöre neben dem Auto auch ein pünktlicher, sauberer und sicherer öffentlicher Nahverkehr. Angemessene Fahrpreise, Sozialtarife und öffentliche Zuschüsse zusammen sorgten für das nötige Geld. Weil Steuermittel eingesetzt würden, brauche es auch einen Realitätscheck. „Mit uns gibt es keine Räterepublik“, sagte der AfD-Abgeordneten und forderte, „freie Fahrt für freie Bürger“. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern spätestens bis 2040 eine Mobilitätsgarantie, die nach Schweizer Vorbild als Teil sozialer Daseinsfürsorge sicherstellt, dass alle Ortschaften an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen sind. So könne eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Mobilität für alle ermöglicht werden, schreibt die Fraktion. Derzeit seien die Menschen insbesondere in ländlichen Regionen weiterhin auf das Auto angewiesen, da der ÖPNV nur unzureichend ausgebaut sei, kritisiert die Linksfraktion. Damit blieben vor allem ärmere Haushalte auf dem Land bei der Mobilität außen vor. Zudem habe der Verkehrssektor in Deutschland seit 1990 kaum zur Senkung der Treibhausgase beigetragen und gefährde Deutschlands Beitrag „zur Einhaltung der völkerrechtlich verpflichtenden Klimaziele von Paris“. 2024 sei das Emissionsreduktionsziel um 18 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verfehlt worden, heißt es. Ausbau und Verbesserung des ÖPNV Um die sozial-ökologische Mobilitätswende voranzutreiben, müsse die Bundesregierung Investitionsprogramme neu auflegen beziehungsweise bestehende Programme ausweiten, die den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs – insbesondere von Bus- und Bahnangeboten in ländlichen Regionen – sowie der Fahrrad- und Fußwege beschleunigen. Hierfür, so schreiben die Abgeordneten, müssten Gesetzentwürfe zur Reform des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorgelegt werden. Des Weiteren fordert die Linksfraktion einen Gesetzentwurf, der das Ziel der Verdoppelung der Fahrgastkapazitäten in ÖPNV bis 2030 verbindlich verankert. Zur Erreichung des Ziels müssten als erster Schritt die dafür notwendigen Bedarfe für die Anschaffung und Umrüstung von Zügen, Bussen und Straßenbahnen sowie Werkstätten und Instandhaltung einschließlich des Ausbaus der dafür notwendigen Verkehrsinfrastruktur, sowie der Ladeinfrastruktur, ermittelt werden, heißt es in dem Antrag. Antrag der Grünen Die Grünen-Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, heißt es in dem Antrag. Gefordert wird außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, macht die Fraktion deutlich. Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schreiben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, heißt es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. (hau/30.01.2026)

Kontroverse Debatte zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland

30.01.2026
Aller Kritik an der deutschen Wirtschaftspolitik zum Trotz sieht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) positive Zeichen, mahnt aber weitere Reformen an. Das unterstrich sie am Freitag, 30. Januar 2026, in ihrer Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 (21/3700). Das Parlament debattierte anschließend über die wirtschaftliche Lage und überwies den Bericht zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwies. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3870) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken ab. Darin wurde unter anderem gefordert, die Stromsteuer für alle Unternehmen und Verbraucher auf das europäische Mindestmaß zu senken. Reiche: Vor uns liegt die Chance, Fahrt aufzunehmen Der Grund für die ermutigenden Signale in der deutschen Wirtschaft ist die Prognose, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr um ein Prozent wachsen könnte – mehr als in den Vorjahren, aber weniger als man noch im vergangenen Herbst prognostiziert hatte. "Hinter uns liegen zwei Jahre Rezession, Rückwärtsgang. Hinter uns liegt ein Jahr Stagnation, Seitwärtsgang. Vor uns liegt die Chance, wieder Fahrt aufzunehmen", sagte Reiche. Deutschland brauche noch mehr Strukturreformen. "Die nächsten Jahre sind unser Reformfenster – und es steht nicht ewig offen", mahnte sie. "Wenn wir investieren, statt zaudern, wenn wir Verfahren beschleunigen, statt sie zu verkomplizieren, wenn wir Arbeit erleichtern, statt sie zu verteuern, dann kann unser Land stärker aus der heutigen schwierigen Phase herausgehen." Die Voraussetzungen dafür seien günstig. Deutschland sei die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und verfüge über eine starke industrielle Basis. Der Anteil der Industrie an der Wirtschaftsleistung liege mit über 22 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt. Hinzu komme ein "außerordentlich leistungsfähiger Mittelstand", und "2000 Hidden Champions" seien in ihren Nischen Weltmarktführer und erwirtschafteten zwei Drittel ihrer Umsätze im Ausland. Ihr sei dennoch bewusst, so die Ministerin: "Es ist ein realistischer Blick nötig." AfD: Deutschland befindet sich im freien Fall Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte Reiches Anmerkungen und die Arbeit der Bundesregierung scharf. Er sagte: "Die Wirtschaft ist alarmiert und entsetzt. Deutschland befindet sich im freien Fall. Dieser Satz von BDI-Präsident Peter Leibinger ist zum geflügelten Wort geworden, weil er leider richtig ist." Die Bundesregierung sei nicht in er Lage, "für eine Umkehr zu sorgen". Die Hoffnungen, die die schwarz-rote Koalition vor allem bei Wirtschaftsvertretern geweckt habe, seien nicht erfüllt worden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe einen "Herbst der Reformen" versprochen, doch nach wie vor leide die Wirtschaft unter Steuern, Abgaben und hohen Energiekosten. Grüne: Zukunftstechnologien können unter die Räder kommen Auch Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen) ließ kein gutes Haar an der Arbeit der Bundesregierung und der Wirtschaftsministerin. Die Bilanz von einem Dreivierteljahr Regierung Merz sei ein Prozent Wachstum. Davon würden 0,3 Prozent erreicht, weil viele Feiertage 2026 aufs Wochenende fielen, und 0,6 Prozent davon seien "wegen hoher Verschuldung" zustande gekommen. "Ich glaube, ich bin im falschen Film!", rief Banaszak aus. Er sorge sich, dass Zukunftstechnologien wie die erneuerbaren Energien "unter die Räder kommen". Die geplante Reform des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Ziel, dass die Erneuerbaren den bisher bestehenden Rechtsanspruch auf Anschluss an die Netze verlieren, sei alarmierend. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Ministerin Reiche, die als Staatssekretärin unter dem damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) "die Zukunftsbranche Solarindustrie in Grund und Boden reguliert hat", nun eine weitere Zukunftsbranche verhindere. Linke an Regierung: Stärken Sie die Binnennachfrage! "Sie haben keine Industriestrategie", warf Janine Wissler (Die Linke) der Bundesregierung vor. Das Land leide weiter an der Importabhängigkeit vom Gas, seit 2022 nicht mehr von Lieferungen aus Russland, sondern von LNG-Gas. Anstatt auf E-Mobilität setze die Bundesregierung weiter auf die Verbrennertechnik. Das verunsichere nicht nur die Wirtschaft, sondern vor allem auch die Arbeitnehmer, die nun "um ihren Acht-Stunden-Tag fürchten", zudem plane Reiche längere Lebensarbeitszeiten. "Stärken Sie die Binnennachfrage", forderte Wissler, anstatt "immer neue Geschenke durch Steuererleichterungen" zu machen. SPD: Modernisieren vom Bahnhof bis zum Wärmenetz Für Armand Zorn (SPD) zeigen die Zahlen im Jahreswirtschaftsbericht, dass "die Wirtschaft nach fünf Jahren der Stagnation endlich wieder in Gang kommt". Ein Prozent Wachstum sei zwar noch "kein Boom", aber die Richtung stimme und sei "das Ergebnis einer ermutigen Politik". Mit dem Sondervermögen, der Fortsetzung des Klimaschutzes und der Erneuerung der Infrastruktur werde dafür gesorgt, dass es "eine doppelte Rendite" gebe. "Wir modernisieren unser Land vom Bahnhof bis zum Wärmenetz und beleben auch dabei die Konjunktur", sagte Zorn. Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass ein neues Wirtschaftsmodell auf den Weg gebracht wird. "Wir wollen von Technologie, von Innovation, von Zukunftsindustrien leben", so der SPD-Vertreter. CDU/CSU: Investitionen aus dem Ausland nehmen zu Sepp Müller (CDU/CSU) sprach vom Jahreswirtschaftsbericht als "einem düsteren Bild, das sich langsam aufklart". Die Investitionen aus dem Ausland würden zulegen, die Unternehmensgründungen seien "so hoch, wie seit Jahrzehnten nicht", und auch die Zahl der Baugenehmigungen sei gestiegen. Das seien Auswirkungen dessen, was in den letzten Monaten an Reformen verabschiedete wurde: "Diese Bundesregierung mit den Sozialdemokraten und der Union hat den Industriestrompreis auf den Weg gebracht und die Strompreiskompensation. Wir führen die neue Grundsicherung ein und haben die Aktivrente gestartet." Wachstum von einem Prozent erwartet Die deutsche Wirtschaft wird in diesem und im kommenden Jahr nach Einschätzung der Bundesregierung weniger stark wachsen, als im Herbst 2025 erwartet worden war. Die Bundesregierung korrigierte ihre Prognose für 2026 von 1,3 auf 1,0 Prozent und für 2027 von 1,4 auf 1,3 Prozent herunter, wie aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2026 hervorgeht. Probleme bereiten der deutschen Wirtschaft insbesondere die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump sowie die zunehmende Konkurrenz durch chinesische Unternehmen. Getragen werde das Wachstum vor allem von den staatlichen Ausgaben für Infrastruktur und Verteidigung. Als Ursachen für die reduzierte Wachstumsprognose listet der Bericht vier Faktoren auf. Zum einen die schwache Erholung der deutschen Wirtschaft: Die Erholung falle „schwächer“ aus als erwartet, heißt es in dem Papier. Außerdem lähme der schwache Außenhandel die exportabhängige deutsche Wirtschaft. Vor allem die Geschäfte mit China und den USA seien „von Gegenwind“ getroffen. Die Unsicherheit im Handel mit den USA nehme zu. Zwar sei seit 2025 ein Zollabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, das 15 Prozent pauschale Einfuhrzölle für EU-Waren vorsieht, verhandelt worden. Doch neue Zolldrohungen aus den USA wie im Grönland-Streit verunsicherten die Exportwirtschaft. Private Investitionen als „zentrale Herausforderung“ Auch die Binnennachfrage bleibe verhalten. Zwar stellt der Bericht fest, dass die konjunkturelle „Erholung von der Binnenwirtschaft getragen“ werde. Der private Konsum wächst jedoch nur moderat: Für 2026 wird ein Plus von 0,8 Prozent erwartet, für 2027 von 1,1 Prozent. Stärker trage der Staat zur Nachfrage bei. Der Staatskonsum solle laut Regierungsprognose im laufenden Jahr um 2,4 Prozent zulegen. Doch dieses Wachstum gehe ebenfalls vor allem auf staatliche Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung zurück. Die privaten Investitionen werden im Jahreswirtschaftsbericht als „zentrale Herausforderung“ beschrieben. Schließlich führe der demografische Wandel dazu, dass es weniger Erwerbstätige gibt. Trotz schrumpfender Industriekapazitäten werde die Arbeitslosenquote aber stabil bleiben, die Bundesregierung rechnet für 2026 mit 6,2 Prozent. Gleichzeitig fehlten den Betrieben weiterhin Arbeitskräfte. Das sei auch entscheidend für die schwache Entwicklung des Potenzialwachstums: Ab 2028, so prognostiziert es die Bundesregierung, reduziere der Faktor Arbeit das Wachstum jährlich um 0,1 Prozent. (nki/hau/30.01.2026)

Regierung will Regelungen zur Lebend­organspende ändern

30.01.2026
Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) wurde am Freitag, 30. Januar 2026, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Überkreuzlebendspende für Nieren ermöglicht und Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Organen und Gewebe gestärkt werden. Es gelte, Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die in Deutschland bislang gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit langem etabliert sind, schreibt die Bundesregierung. So sei eine Lebendspende einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe hierzulande bisher nur in engen Grenzen zwischen Menschen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Das Gesetz schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren. Das seien Paare, bei denen zwischen der Spenderin oder dem Spender und der Empfängerin oder dem Empfänger eine Spende aus immunologischen Gründen nicht in Betracht kommt, heißt es. Anonyme nicht gerichtete Nierenspende Ermöglicht werden soll auch die sogenannte „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“. Eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person sei altruistisch motiviert und erfolge entweder zum Zweck der Übertragung auf eine Empfängerin oder einen Empfänger eines inkompatiblen Organspendepaars oder zum Zweck der Übertragung auf eine Person in der Warteliste. Die spendende Person hat dabei dem Entwurf zufolge keinen Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Die Vermittlung der Nieren einer Spenderin oder eines Spenders einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende richte sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Dadurch werde einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorgebeugt. (hau/30.01.2026)

Bundestag debattierte über „Risiken der Wetter­manipulationen“

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, über mögliche Risiken der Wettermanipulationen beziehungsweise des „Geoengineering“ debattiert. Anlass war ein Antrag der AfD-Fraktion (21/3832), der nach 20-minütiger erster Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, eine Prüfung der Sicherheitslage bezüglich der Auswirkungen von „Geoengineering“ durchzuführen und Regelungen vorzulegen, „die den Einsatz von großflächigem Geoengineering mit Ausnahme überwachter Forschungsvorhaben in Deutschland untersagen“. Außerdem fordern sie die Gründung einer Enquete-Kommission, die die besagten Risiken aufarbeiten soll. Laut Umweltbundesamt umfasst Geoengineering „bewusste und großskalige Veränderungen des Klimasystems mit dem Ziel, die vom Menschen gemachte (anthropogene) Klimaerwärmung zu mildern“. Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die beiden Methoden Carbon Dioxide Removal (CDR) und SRM (Solar Radiation Management). Während bei ersterer die Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre verringert werden soll, ist es Ziel von SRM, die eintreffende Sonneneinstrahlung zu verringern und so die Erderwärmung zu reduzieren. (des/29.01.2026)

ETF-Sparplan für die Rente erörtert

29.01.2026
Einen ETF-Sparplan für die Rente fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/2830), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schrieben in dem Antrag: „Zusätzliche kapitalgedeckte Elemente können die Altersvorsorge sinnvoll ergänzen. Eine wertpapierbasierte Vorsorge erfordert zwar einen langfristigen Anlagehorizont, ermöglicht aber die Risiken des Kapitalmarktes abzufedern und bei überschaubarem Mitteleinsatz den Zinseszinseffekt wirksam zu nutzen. Die bestehenden Instrumente der dritten Säule – insbesondere Riester-Rente und Rürup-Rente – haben sich in der Praxis vielfach als unzureichend erwiesen, da sie häufig mit hohen Kosten, geringen Renditen und mangelnder Transparenz verbunden sind.“ Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) - habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert. Die Fraktion fordert unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden. (che/hau29.01.2026)

Ja zur Speicherung von Kohlendioxid im Meeres­untergrund

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und „zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes“ (21/3195) angenommen. Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Dafür stimmten nur die Antragsteller, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion. Die Grünen enthielten sich. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/3907). Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194), der als Vertragsgesetz in zweiter Beratung unverändert angenommen wurde, zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten. Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem zweiten Gesetzentwurf (21/3195) werden für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen, um die Emission von Treibhausgasen effektiv zu begrenzen. Dies soll vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird. Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung der nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Export. Damit wird es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/3907) angenommen. Antrag der Linken Die Linke wandte sich in ihrem abgelehnten Antrag (21/1546) gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Die Abgeordneten forderten, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangte die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollten nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, sollte dagegen vermieden werden. Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung „Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient“, heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion. Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ lehnte die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein „direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen“. Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/sas/29.01.2026)

Effektive Bekämpfung der Finanzkriminalität gefordert

29.01.2026
Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Finanzkriminalität bekämpfen – Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern“ hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der Grünen Um schwere und komplexe Fälle von Finanzkriminalität auf Bundesebene schlagkräftig und mit höchster Priorität bekämpfen zu können müsse eine zentrale Oberbehörde auf Bundesebene zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden, fordern die Grünen. Neben einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht auf Bundesebene fordern sie auch, ein Zentrum für die Ermittlung von Vermögensverschleierung und Geldwäsche (EVG) einzurichten, das bedeutsame internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermittelt und dabei unter dem Dach der Oberbehörde vertrauensvoll und reibungslos mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zusammenarbeitet. Gleichzeitig braucht es aus Sicht der Abgeordneten, Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene als Arbeitgeber. Angeregt wird daher, Weiterbildungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung- und Finanzmarktregulation zu fördern sowie bestehende Personalentwicklungskonzepte anzupassen und den Aufbau fachlicher Expertise durch Alternativen zum Konzept der „Verwendungsbreite durch Personalrotation“ zu ermöglichen. „Ganzheitliche“ Bekämpfung von Finanzkriminalität Weitere Forderungen in dem Antrag zielen darauf ab, die Länder bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zu stärken, bestehende Lücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen oder Umsatzsteuerkarussellen, zu schließen und darauf, die Bekämpfung von Finanzkriminalität mit seinen Bezügen zu Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität ganzheitlich anzugehen. (hau/29.01.2026)

Geplanter Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums

29.01.2026
Die Bundesregierung will den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums (BMI) vorantreiben. Ihren Gesetzentwurf „für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern“ (21/3620) hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Vorgesehen ist unter anderem, im Bundesmeldegesetz die besondere Meldepflicht für Seeleute zu streichen. Auch soll die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt, die „nicht mehr zeitgemäße Datenübermittlung an Adressbuchverlage gestrichen“ und der „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime abgeschafft werden. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen der Vorlage zufolge die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde den wesentlichen Inhalt und das abschließende Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischem Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, führt die Bundesregierung dazu aus. Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben Zur Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben sieht der Gesetzentwurf vor, Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten zu reduzieren sowie Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erfordert der Betrieb von De-Mail-Servern aufgrund der Auflagen für die Anbieter teure Spezialtechnik wie für die Behörden einen Aufwand zur Überprüfung der Auflagen. Für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann“ gebe es mittlerweile europäisch regulierte Lösungen, so dass es eines deutschen Spezialgesetzes nicht mehr bedürfe. (sto/hau/29.01.2026)

Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung abgelehnt

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen. Namentliche Abstimmung Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)

Gesetze zu elektronischen Beweismitteln und zur Terrorismusbekämpfung

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Debatte drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur internationalen Strafverfolgung beschlossen. Es handelt sich zum einen um den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192), um den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) und um den Gesetzentwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (21/3483). Dazu hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/3904, 21/3898, 21/3899). Dem erstgenannten Gesetzentwurf stimmten in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/3904) CDU/CSU und SPD zu, die AfD und Die Linke votierten dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Für den zweitgenannten Gesetzentwurf stimmten ebenfalls in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (21/3898) CDU/CSU und SPD, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ihn ablehnten. Der dritte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken in unveränderter Fassung zugestimmt. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion. Zum erstgenannten Gesetzentwurf lag ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3905) vor, der mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt wurde. Zum zweitgenannten Gesetzentwurf lagen Entschließungsanträge der Grünen (21/3902) und der Linken (21/3903) zur Abstimmung vor. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Grünen und Die Linke stimmten jeweils dafür. Regierungsentwurf zu elektronischen Beweismitteln Mit der Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise der Durchführung der Verordnung werden laut Bundesregierung Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, den Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe von bestimmten personenbezogenen Daten grenzüberschreitend anzuordnen. „Die europäischen Regelungen reagieren insbesondere auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen“, führt die Bundesregierung aus. Effizienz der Strafverfolgung soll gesteigert werden Mit den Gesetzesbeschluss wird der sogenannte E-Evidence-Mechanismus in einem eigenen Stammgesetz geregelt, dem Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz). „Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorgt für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften. Ziel ist, die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“, schreibt die Bundesregierung. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, „bei künftigen Gesetzesvorhaben und insbesondere Verhandlungen auf europäischer Ebene auch den Zugriff auf digitale Spuren nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln“. Dies sei auch im gegenwärtigen Konsultationsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen. Änderungen im Rechtsausschuss und Entschließung Der Rechtsausschuss hatte am 28. Januar eine Klarstellung in der Begründung hinsichtlich der Anwendung bestimmter Regelungen bei Europäischen Herausgabeanordnungen zu Teilnehmer- und Identifizierungsdaten beziehungsweise zu Verkehrs- und Inhaltsdaten in einer Vollstreckungskonstellation vorgenommen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Grünen und der Linken eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Aufnahme einer fakultativen Kommunikationsmöglichkeit zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Adressaten zur Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen möglich ist. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/3905) unter anderem, bei den Anpassungen zum E-Evidence-Paket im deutschen Recht sicherzustellen, dass ein Gleichlauf der grenzüberschreitenden Befugnisse mit den nationalen Ermittlungsbefugnissen besteht, sowohl hinsichtlich des Umfangs der Befugnisse als auch hinsichtlich der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Regierungsentwurf zum Terrorismusstrafrecht Mit dem Gesetzentwurf (21/3191) werden gegen Deutschland gerichtete Rügen der Europäischen Union hinsichtlich der Umsetzung der genannten Richtlinie umgesetzt. Einschränkend schreibt die Bundesregierung, dass dies nur insoweit passiere, als dass die Rügen nachvollziehbar erscheinen und das deutsche Strafrechtssystem gewahrt bleibe. Diese Änderungen beträfen vor allem die Definition terroristischer Taten, den Umgang mit ausländischen Kämpfern sowie die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Ferner wird die Strafbarkeit im Vorfeld von Terrorangriffen auf Fälle ausgeweitet. „in denen der Täter den Anschlag mit Alltagsgegenständen zu begehen plant“. Dies geschehe vor dem Hintergrund, „dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es zur Begründung. Zudem wird mit dem Gesetz laut Bundesregierung in Reaktion auf die Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit Deutschlands gestärkt. Dazu wurde die Strafnorm zur geheimdienstlichen Agententätigkeit geändert. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. So wird die „Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit“ künftig unter Strafe gestellt. Dazu wurde im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 87a eingeführt. Die neue Strafnorm umfasst vorsätzlich rechtswidrige Taten in Deutschland im „Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht“. Die ausführende Person sowie die auftraggebende Person können demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn die zugrundeliegende Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist. Laut Begründung des entsprechenden Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss können „Fälle, in denen jemand im Auftrag eines fremden Staates Straftaten gegen in Deutschland lebende Oppositionelle begeht, beispielsweise eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB)“, von dem neuen Tatbestand erfasst sein. Erfasst sein können demnach auch andere Formen illegitimer Einflussnahme im Wege der Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten. Neuer Straftatbestand im Staatsschutzstrafrecht Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, sind „Aktionen sogenannter transnationaler Repression gegen Oppositionelle im deutschen Exil und andere Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten“ Hintergrund ihres Vorschlags. Zwar seien die veranlassten Taten zum Teil bereits nach anderen Vorschriften im Strafgesetzbuch strafbar. „Das spezifische Unrecht, das sich dadurch ergibt, dass durch die Begehung von Straftaten für eine fremde Macht auf deutschem Boden die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verletzt wird, ist aber bislang nicht hinreichend abgebildet“, heißt es dazu weiter. Entsprechend bedürfe es eines neuen Straftatbestandes im Staatsschutzstrafrecht. Aus der neuen Strafvorschrift ergeben sich weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf. So wird die Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes auch auf diese neuen Fallkonstellationen erweitert, und zwar durch eine Änderung im Bundeskriminalamtsgesetz. Anpassungen folgen auch im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz. Geheimdienstliche Agententätigkeit Eine weitere Änderung betrifft die bereits im Regierungsentwurf vorgesehene Änderung in Paragraf 99 des Strafgesetzbuches („Geheimdienstliche Agententätigkeit“). Hier wird künftig auf die bisher in Absatz 2 geregelte Qualifizierung des besonders schweren Falls verzichtet. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der Grundtatbestand nun dieselbe Strafrahmenobergrenze aufweist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begründete sich in Teilen mit Anpassungen des deutschen Rechts an entsprechende EU-Vorgaben. Die EU-Kommission hatte gerügt, dass diese nicht vollständig umgesetzt worden seien. Unter anderem wurde in Paragraf 129a des Strafgesetzbuches nun auch der „Versuch der Unterstützung einer (ausländischen) terroristischen Vereinigung“ unter Strafe gestellt. Im Rechtsausschuss wurde die Begründung zu dieser Änderung dahingehend ergänzt, dass künftig auch das Sammeln und Entgegennehmen von Spenden für Terrororganisationen unter Strafe steht, selbst wenn die vom Sammler entgegengenommenen Zuwendungen nicht an den angedachten Empfänger weitergeleitet werden. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat diverse Vorschläge zu dem Gesetzentwurf. Unter anderem schlug die Länderkammer vor, auch das Auskundschaften eines Anschlagsziels als Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen wolle. Den Vorschlag des Bundesrates, auch die „leichtfertige Terrorismusfinanzierung“ unter Strafe zu stellen, lehnte die Bundesregierung hingegen ab. Das Vorsatzerfordernis sei zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten, schreibt sie. Auch ein Vorschlag der Länder bezüglich gerichtlicher Zuständigkeiten bei Staatsschutzsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende lehnte die Regierung ab. Entschließungsanträge der Grünen und der Linken Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3902) unter anderem, das deutsche Terrorismusstrafrecht grundsätzlich systematisch zu überarbeiten und die zuständigen Behörden in einem umfassenden Ansatz der Terrorismusbekämpfung personell und finanziell besser auszustatten. Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3903) unter anderem, die im Gesetzentwurf enthaltenen Normen, die eine Vorverlagerung der Strafbarkeit beinhalten, auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht zu überprüfen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die durch die EU-Richtlinie nicht vorgegebenen Änderungen wieder zurücknimmt. Regierungsentwurf zum Eurojust-Gesetz Der Gesetzentwurf (21/3483) diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene EU-Verordnung 2023 / 2131 zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und mit dem Datenaustausch sowie dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten aus Nicht-EU-Staaten befasst. Der Rechtsausschuss nahm an dem Gesetzentwurf keine Änderungen vor. (scr/irs/ste/29.01.2026)

Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten erörtert

29.01.2026
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals mit den Arbeitsbedingungen in der Branche der Essenslieferdienste befasst. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen – Intransparente Subunternehmerketten untersagen“ (21/3831) vor. Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke möchte die Rechte von Beschäftigten plattformgebundener Essenslieferdienste stärken und „intransparente Subunternehmerketten untersagen“. In einem entsprechenden Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Das Geschäftsmodell vieler Plattformunternehmen stützt sich systematisch auf atypische und prekäre Beschäftigungsformen. Die Arbeitsbedingungen sind oft durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse, befristete Verträge und niedrige Vergütungen gekennzeichnet. In weiten Teilen der Branche werden dabei reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen.“ Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem plattformgebundenen Essenslieferdiensten der Einsatz von Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmern untersagt wird und so ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird. (irs/29.01.2026)

Bundeswehreinsatz gegen den „Islamischen Staat“ wird fortgesetzt

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“ beschlossen. Dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) stimmten nach halbstündiger Aussprache in namentlicher Abstimmung 389 Abgeordnete zu, 187 lehnten ihn ab. Es gab eine Enthaltung. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/3627) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3628) zur Vereinbarkeit mit der Haushaltslage des Bundes vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3891) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung ihren Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI) ein weiteres Jahr fortsetzen. Vorgesehen ist laut Antrag die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der Nato-Mission im Kampf gegen den IS nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und werde vom Irak explizit erbeten. Territorial sei die Terrororganisation weitgehend zwar besiegt, allerdings hätten sich IS-Anschläge auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiere der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehne seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. IS will erneut territorial Fuß fassen Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen. Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des Mandats für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 109 Millionen Euro. (ahe/hau/29.01.2026)

Antrag fordert Untersuchung zu Ukraine-Hilfen

29.01.2026
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer Untersuchung der Hilfsleistungen an die Ukraine auf. Das Land sei Ende 2025 abermals von einem Korruptionsskandal im Umfeld von Präsident Wolodymyr Selenskyj erschüttert worden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/3839), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Deutschland sei mit 79 Milliarden Euro seit Februar 2022 bilateral nach den USA der zweitgrößte Geber von Hilfen und Zusagen an die Ukraine. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Stab unter Beteiligung des Generalbundesanwalts zu schaffen, „der die erfolgten deutschen Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen wie auch andere, auch finanzielle Hilfen an die Ukraine nachvollzieht, und Korruption, Geldwäsche, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel sowie Terrorismusfinanzierung aufdeckt und verfolgt“. Außerdem solle die Bundesregierung mit Ausnahme humanitärer Hilfe „sämtliche kriegsverlängernden Unterstützungsleistungen, insbesondere alle Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen an die Ukraine sofort“ einstellen. Deutschland solle „zu seiner traditionellen Politik des Ausgleichs“ zurückkehren, diplomatische Vermittlung „im Krieg in der Ukraine“ anbieten sowie die Vermittlungsbemühungen anderer Länder wie insbesondere der USA unterstützen. (ahe/29.01.2029)

Bundestag beschließt Entlastung der Banken von Bürokratie

29.01.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. Änderungen im Ausschuss Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden. Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. Gesetzentwurf der Grünen Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter. Änderungsantrag der AfD Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, "so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte", schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)

Kritik am Mercosur-Abstimmungsverhalten von Grünen im Europaparlament

29.01.2026
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine von ihnen beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Mercosur-Abkommen zügig anwenden – Europas Souveränität und Handlungsfähigkeit durch Freihandel stärken“ zu heftigen Angriffen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzt. Mit Stimmen von Europaabgeordneten der Grünen war im Europäischen Parlament eine Mehrheit für eine juristische Prüfung des Freihandelsabkommen zwischen EU und südamerikanischen Ländern zustande gekommen, was zu einer Verzögerung des Inkrafttretens führen könnte. CDU/CSU: Grüne stimmten gegen die Interessen unseres Landes Sepp Müller (CDU/CSU) begrüßte das Abkommen, das es der exportstarken deutschen Wirtschaft ermöglichen werde, 260 Millionen Verbraucher zusätzlich zu erreichen. Es sei ein Plus bei den Exporten von 39 Prozent und bei der Wirtschaftsleistung um 49 Milliarden Euro zu erwarten. Es sei umso verwunderlicher, dass acht deutsche grüne Abgeordnete im Europäischen Parlament sich mit der extremen Rechten und der Linken verbrüdert und dafür gesorgt hätten, dass Mercosur jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof lande. Sie hätten „bewusst und wissentlich gegen die Interessen unseres Landes gestimmt“. Müller rief die Grünen auf, endlich zur Vernunft zu kommen: „Wir reichen Ihnen die Hand.“ AfD: Zölle sind Gift Leif Erik Holm (AfD) erklärte: „Zölle sind Gift.“ Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, Zölle abzubauen und Freihandel zu ermöglichen. Aber es müssten ausgewogene Lösungen gefunden werden, damit existenziell wichtige Branchen wie die Landwirtschaft nicht über Gebühr belastet würden. Die Bauern müssten jederzeit in der Lage sein, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb sei die Abwägung beim Mercosur-Abkommen extrem schwierig. Das Abkommen biete einerseits enorme Chancen. Nachteile würden aber die Landwirte treffen. Diese Nachteile müsse die nationale Politik zum Beispiel durch eine Entlastung beim Agrardiesel und eine Reduzierung von Bürokratiepflichten ausgleichen. SPD: Ein fatales Signal Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen erneut rechtlich prüfen zu lassen und damit Zweifel an Europas Geschlossenheit zu streuen, sei ein „fatales Signal“ gewesen, stellte Daniel Walter (SPD) fest. „Wie kann man in der derzeitigen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage so irrational handeln?“, fragte Walter, der den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurief: „Dieses Desaster geht in erster Linie mit Ihren deutschen EU-Abgeordneten nach Hause.“ Der amerikanische Präsident Donald Trump sei dabei, die Weltordnung zu zerstören und sich vom Multilateralismus zu verabschieden. Europa brauche Geschlossenheit. Es müsse kurzfristig dafür gesorgt werden, dass Mercosur zur vorläufigen Anwendung komme. Und langfristig müsse man zu mehr Geschlossenheit in der Handelspolitik kommen. Grüne für vorläufige Anwendung von Mercosur Das Abstimmungsverhalten der Grünen zum Mercosur-Abkommen im Europäischen Parlament sei ein Fehler gewesen, räumte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Doch Größe und Glaubwürdigkeit entstehe in der Politik manchmal auch dann, wenn man offen mit Fehlern umgehe. Audretsch sprach sich für vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens aus. Er befürwortete auch das Freihandelsabkommen mit Indien und forderte den Aufbau einer „europäischen Gegenmacht“. Das bedeute auch: Keinerlei Zusammenarbeit mit Autoritären und mit Rechtsextremen – weder in Europa noch in Deutschland. Audretsch wies die Angriffe der Union zurück und warf dem Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU, und dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn vor, die Brandmauer einreißen zu wollen, was heftige Proteste in den Reihen der Unionsabgeordneten auslöste. Linke: Violetta Bock (Die Linke) wandte sich gegen das Mercosur-Abkommen. Die Landwirte hätten aus guten Gründen protestiert: „Denn die Auswirkungen werden verheerend sein“, erwartet sie. Es werde zur Einfuhr von Billigfleisch von Rindern kommen, die mit wachstumsfördernden Antibiotika gefüttert worden seien. Statt auf Regionalität zu setzten und Bauern zu schützen, werde die Fleischproduktion mit weiten Transportwegen angekurbelt. Bock wies auf Umwelt- und Klimarisiken hin: 90 Prozent der Zerstörung des Amazonas-Gebiets würden auf die Rinderzucht zurückgehen. Außerdem kritisierte sie, dass in der EU verbotene Pestizide mit Zollerleichterungen nach Lateinamerika exportiert werden sollten. „Doch die Pestizide landen dann wieder hier auf dem Teller“, warnte Bock. (hle/29.01.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

29.01.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Marktstabilitätsreserve: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion (21/3835) zum Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des EU-Beschlusses 2015/1814 in Bezug auf die Marktstabilitätsreserve für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren (Ratsdokument 16105/25) abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel eine Stellungnahme im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon abzugeben. Aus Sicht der AfD-Fraktion muss unter anderem „,streng genommen gar die Nichtanwendung des EU-ETS und des EU-Klimaschutzgesetzes vollzogen werden“. Asyl- und Strafverfahren: Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/2654) ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen" (21/772). Zugang zu Steuerinformationen: Der Bundestag hat ferner mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen den Antrag der AfD-Fraktion (21/3838) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung gestimmt, mit der die EU-Verordnung Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene (Ratsdokument 15453/25) geändert werden soll. Dabei geht es um eine Stellungnahme des Bundestages im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Antragstellerin wollte, dass der Deutsche Bundestag rügt, „dass der Vorschlag für die Änderung der oben genannten Verordnung über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt“. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Parlamentarier haben einstimmig eine Übersicht über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht angenommen, die in Form einer Beschlussempfehlung und eines Berichts des Rechtsausschusses (21/3856) zur Abstimmung vorlag. Petitionen: Der Bundestag hat darüber hinaus 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 143 bis 157 (21/3643, 21/3644, 21/3645, 21/3646, 21/3647, 21/3648, 21/3649, 21/3650, 21/3651, 21/3652, 21/3653, 21/3654, 21/3655, 21/3656, 21/3657). (vom/29.01.2026)