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Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten

25.06.2026
Das Parlament hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke "gegen die Einführung von Hackbacks" (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Innenausschuss sein. Minister: Wir legen den Schalter um Von einem „Meilenstein der Sicherheitsarchitektur in Deutschland“ sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte. „Mit diesem Gesetzesentwurf legen wir den Schalter um: Von der Aufklärung, hin zur Abwehr“, sagte Dobrindt. Indem die Grundlagen für eine aktive Cyberabwehr gelegt würden, mache man unmissverständlich klar: Deutschland handle entschlossen, wenn es um die Verteidigung im Cyberraum geht. „Wer uns zukünftig im Cyberraum angreift, der muss wissen: Wir schlagen zurück und sind in der Lage, die Angreifer in ihrer Infrastruktur zu stören und zu zerstören“, sagte der Innenminister. AfD sieht weiteren Handlungsbedarf Steffen Janich (AfD) teilt die Problemanalyse im Gesetzentwurf, die „erfrischend ehrlich und schonungslos“ sei. Deutschland stehe in der Tat im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe. Auch sei es richtig, dass Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg und seine nationale Sicherheit mit Cybersicherheit untrennbar verbunden sind. Gleichwohl gebe es noch Handlungsbedarf, so Janich. Wenn etwa die Bundespolizei dem Betreiber eines IT-Systems dessen Nutzung untersagt, müsse dies befristet sein. Unternehmen sei nicht geholfen, wenn die Insolvenz wegen eines Cyberangriffes verhindert wird, sie dann aber aufgrund einer Nutzungsuntersagung eintritt. Hier müsse nachjustiert werden, forderte der AfD-Abgeordnete, der dem Innenminister vorwarf, beim Thema Hackbacks vollständig eingeknickt zu sein. Man müsse bei Cyberangriffen von „Schurkenstaaten“ mit Vergeltungsschlägen gegen deren IT-Struktur reagieren dürfen, sagte Janich. SPD: Schaden so gering wie möglich halten Deutschland müsse bei der Abwehr von Angriffen im Cyberraum gut aufgestellt sein, betonte Daniel Baldy (SPD). Die Sicherheitsbehörden dürften nicht nur am Rand stehen, Cyberangriffe beobachten „und danach erklären, was alles hätte besser laufen können“. Sie müssten nicht nur aufklären, sondern auch abwehren können. Baldy verwies auf die Heterogenität der Angreifer, die mal privat, mal halb-staatlich und mal staatlich seien. „Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz nicht nur eine Sicherheitsbehörde, sondern wir geben BSI, BKA und Bundespolizei die richtigen Werkzeuge an die Hand, damit sie zukünftig angemessen auf Cyberangriffe reagieren können“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ziel müsse es nicht nur sein, laufende Angriffe zu stoppen, sondern den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Deshalb sei es richtig, dass BKA und Bundespolizei in Zukunft auch die Möglichkeit haben, durch Cyberangriffe abgeflossene Daten zu löschen oder zu verändern. Es gehe nicht um Harakiri und nicht um Hackbacks. „Es geht darum, nicht tatenlos zuzusehen, wie die Verbrecher mit der Beute davonlaufen“, sagte Baldy. Grüne: Wer hat im Ernstfall das Sagen? Das Innenministerium lasse mit dem Gesetzentwurf ganz zentrale Fragen unbeantwortet, befand Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen). Deutschland brauche dringend mehr Cybersicherheit, machte er deutlich. „Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie schützen, wir müssen wehrhaft sein.“ Bei Gesetzen an der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik zeigt sich laut Emmerich aber immer wieder dasselbe Problem. „Das Innenministerium fremdelt einfach allein schon mit der digitalen Bedrohungslage.“ Künftig solle der Staat nicht nur verteidigen, sondern selbst aktiv in fremde IT-Systeme eindringen, Daten verändern und löschen oder den Datenverkehr umleiten können. „Das ist eine neue Qualität und die steht mit diesem Entwurf nicht auf rechtssicheren Füßen“ sagte der Grünenabgeordnete. Der Entwurf gebe zudem mehreren Behörden weitreichende Eingriffsbefugnisse, beantworte aber nicht die Frage, wer im Ernstfall das Sagen hat und wer die Verantwortung trägt, wenn aufgrund einer fehlerhaften Zuschreibung nicht der Angreifer, sondern der Server einer eigenen KRITIS-Anlage getroffen wird. Linke: Illegal und unsicher Aus Sicht von Donata Vogtschmidt (Die Linke) versucht Bundesinnenminister Dobrindt den Begriff der aktiven Cyberabwehr so zu framen, „dass man den Begriff Hackback, um den es hier heute eigentlich geht, vergisst“. Der Minister stehe aber mit seiner Auffassung allein. Von der Zivilgesellschaft über die Wissenschaft bis hin zu Wirtschaftsverbänden sei man sich einig: Was hier als aktive Cyberabwehr verkauft werde, seien schlicht und ergreifend Hackbacks, die keine Verteidigungshandlung darstellten. Bei einem Hackback, so Vogtschmidt, gehe es um einen aktiven Gegenangriff auf eine Cyberattacke, bei dem in das System des Angreifernetzes eingedrungen werde, um es zu zerstören oder auszuschalten. Das Problem dabei sei, das für einen erfolgreichen Gegenangriff das Umfeld des Angreifers aufgeklärt werden müsse - etwa durch erbeutete Zugangsdaten oder IT-Schwachstellen. Dies benötige eine Menge Vorlauf und bedeute schlicht das „Hacken auf Verdacht“ bei fremden IT-Systemen, um im Falle eines Angriffs einen erfolgversprechenden Hackback durchführen zu können. „Das klingt nicht nur illegal und unsicher. Das ist es auch“, urteilte die Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Deutschland setzt auf Prävention Deutschland setze auf einen präventiven Ansatz, sagte Christina Stumpp (CDU/CSU) unter Verweis auf die 2025 erfolgte Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Man müsse aber auch der Realität ins Auge schauen. „Gegen gezielte staatliche Cyberoperationen, hochprofessionelle Kampagnen mit großem Schadenspotenzial reichen präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein nicht mehr aus“, betonte sie. Deshalb werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgeschärft. „Wir müssen uns doch ehrlich machen“, forderte die Unionsabgeordnete. Bislang seien den Sicherheitsbehörden angesichts der Vielzahl komplexer Bedrohungen viel zu oft rechtlich die Hände gebunden. Laufe ein Cyberangriff fehlten oft die nötigen Befugnisse, um schnell eingreifen und den Angriff wirksam stoppen zu können, sagte Stumpp. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Die Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industrieland wie Deutschland beruhten in hohem Maße auf funktionierenden digitalen Prozessen und Infrastrukturen, schreibt die Regierung. Seit Jahren steige jedoch die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Deutschland sei als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial. Angesichts der geopolitischen Lage würden zudem auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dieser sicherheitspolitischen Herausforderung begegnet die Bundesregierung, indem sie die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbaut und hierzu wirksame, angemessene und rechtssichere gesetzliche Grundlagen schafft“, heißt es. Aufklärung und Erkennung konkreter Angriffe Mit der Regelung soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden. Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit hohem Schadenspotenzial böten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein keinen hinreichenden Schutz, schreibt die Bundesregierung. Es müssten daher für die Polizeien des Bundes und das BSI ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Antrag der Linken Gegen die Einführung von Hackbacks und offensiver Cyberabwehr“ wendet sich die Fraktion Die Linke in iihrem Antrag (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, laufende Gesetzesvorhaben nicht weiter zu betreiben, „die Hackbacks oder vergleichbare Maßnahmen der offensiven Cyberabwehr“ gesetzlich verankern würden. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion keine Gesetzesvorhaben weiter betreiben, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei ermöglichen, zur Abwehr von Cybergefahren ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme einzudringen und diese auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso sollen dem Antrag zufolge von der Bundesregierung keine Gesetzesvorhaben weiter betrieben werden, „die DNS-Anbieter und Digitale Dienste zur Umleitung von Datenverkehr an das BKA und die Bundespolizei verpflichten könnten“. Dagegen soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, der die defensive IT-Sicherheit mit den notwendigen Ressourcen insbesondere für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärkt. "Verfassungsrechtliche Grenzen werden überschritten" In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt worden sei. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) solle dieses Vorhaben umgesetzt werden, doch würden die Grenzen des „verfassungsrechtlich Möglichen“ dabei „klar überschritten“. Mit dem Entwurf solle für BKA und Bundespolizei die Fähigkeit geschaffen werden, zur Abwehr von Cybergefahren Daten in IT-Systemen auszulesen, zu verändern und zu löschen, sowie Datenverkehr umzulenken und mitzulesen, führt die Fraktion weiter aus. Dies bedeute einen massiven Eingriff in informationstechnische Systeme, dem weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende parlamentarische Kontrolle als grundrechtssichernde Mechanismen zur Seite gestellt würden. Auch ignoriere der Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass Maßnahmen einer „aktiven Cyberabwehr“ auf Eingriffe in fremde staatliche IT-Infrastruktur hinauslaufen könnten. (hau/25.06.2026)

Forderung nach Geschlechterparität auf Partei-Landeslisten

24.06.2026
Das Parlament hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität“ (21/6105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Aussprache wurde der Antrag den Ausschüssen überwiesen. Die weitere Beratung und Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der Linksfraktion Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, dafür Paragraf 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden. In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen. Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten. (joh/hau/24.05.2026)

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

24.06.2026
Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wurde. Nach der 30-minütigen Aussprache wurde die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden. „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/24.06.2026)

Antrag zur deutschen Wirtschaftsleistung im Plenum

24.06.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten" beraten. Der Antrag (21/6636(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach einer 30-minütigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion sieht Deutschland „in der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten“. Rezession, Unternehmenspleiten und -abwanderung, Stellenabbau, Investitionszurückhaltung und eine tiefgreifende Deindustrialisierung gefährdeten Wohlstand und soziale Stabilität. Explodierende Energiepreise, eine übermäßige Steuer- und Abgabenlast, die ausufernde Bürokratie und eine „fehlgeleitete, ideologisch motivierte Technologiepolitik“ schwächten die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig. Außerdem setzten ein „zunehmend unsicheres geopolitisches Umfeld und weltweite Handelskonflikte deutsche Unternehmen weiter unter Druck“. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, ihre Wirtschaftspolitik zu verändern. Dafür gelte es, Wirtschaft und Bürger spürbar bei Steuern und Abgaben zu entlasten, eine sichere und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten, Technologieoffenheit bei Mobilität und Wohnen wiederherzustellen, konsequent und wirksam unnötige Bürokratie abzubauen sowie dem Fachkräftemangel durch „heimische Talente entgegenzuwirken“. (nki/ste/24.06.2026)

Einführung einer IP-Adressspeicherung beraten

24.06.2026
Der Bundestag hat sich Mittwoch, 24. Juni 2026, mit der IP-Adressspeicherung befasst. Eine entsprechende Einführung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6581(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der zugleich auf eine „Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ abzielt. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Dem Entwurf nach sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, für drei Monate die von ihnen an Endkunden vergebenen IP-Adressen zu speichern, um den Strafverfolgungsbehörden und anderen berechtigten Stellen die zuverlässige Identifikation eines Anschlussinhabers anhand einer IP-Adresse zu ermöglichen. Damit könnten die Behörden „ein Instrument nutzen, das es ihnen erlaubt, dem häufig einzigen, aber nahezu immer effizientesten Ermittlungsansatz zu folgen“, schreibt die Bundesregierung dazu in der Vorlage. Daneben soll mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei für Verkehrsdaten das Instrument der Sicherungsanordnung geschaffen werden. „Damit können diese Behörden die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“, führt die Bundesregierung ferner aus. Des Weiteren soll der Strafverfolgungspraxis mit dem Gesetzentwurf wieder ermöglicht werden, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage vorzunehmen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als „wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit“. Zugleich plädiert er unter anderem dafür, die sogenannte erste Tür der vorgesehenen Sicherungsanordnung auch für die Gefahrenabwehrbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder zu öffnen. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass der Gesetzgeber „nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Daten durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils Rechtsgrundlagen schaffen“ müsse. Bislang sehe der Entwurf die Übermittlungsbefugnis als erste Tür bei der Sicherungsanordnung nur strafprozessual und zum Zwecke der Gefahrenabwehr ausschließlich für Übermittlungen an das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Zur Gefahrenabwehr und insbesondere zur Verhütung von Straftaten seien indes in erster Linie die Länder zuständig. (sto/eis/24.06.2026)

Hitziges Nachspiel zum Linken-Parteitag

24.06.2026
Massive Kritik aus den anderen Fraktionen hat Die Linke bei einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 24. Juni 2022, zu hören bekommen. Diese stand unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und fand auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD statt. Der Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano war am Wochenende zuvor zum neuen Vorsitzenden der Partei Die Linke neben der wiedergewählten Ines Schwerdtner MdB gewählt worden. Unmittelbar zuvor hatte er in einem Interview der CDU eine „faschistische Politik“ vorgeworfen. CDU/CSU: Infam, geschichtsvergessen und niederträchtig CDU-Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann eröffnete die Aussprache mit einer Aufzählung von CDU-Gründungsmitgliedern, die von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Auch mit einem Hinweis auf den vor sieben Jahren von einem Rechtsextremisten erschossenen CDU-Politiker Walter Lübcke verwahrte er sich gegen die Charakterisierung seiner Partei als faschistisch. Vor diesem Hintergrund nannte er Pantisanos Aussage „infam, geschichtsvergessen und niederträchtig“. Jeder Mensch mache Fehler und jeder sollte die Möglichkeit haben, Fehler auch zu korrigieren und sich zu entschuldigen, fuhr Linnemann fort. Pantisano habe sich aber nicht aufrichtig entschuldigt, sondern versucht, sich herauszureden. AfD gibt Faschismus-Vorwurf an Linke zurück Lob für seine Worte fand Linnemann zunächst durch Dr. Götz Frömming (AfD), der allerdings anfügte, er hätte „solch klare Worte vom Kanzler gewünscht“. Dieser sei in der vorangegangenen Regierungsbefragung allerdings „eine klare Antwort schuldig geblieben“, wie es nach den Landtagswahlen im Herbst mit einer „weiteren Zusammenarbeit“ mit der Linken aussehe. „Hinter den Kulissen wird längst eine Kooperation von CDU und Linken in Sachsen-Anhalt vorbereitet“, behauptete Frömming. Entschieden verwahrte sich Frömming gegen den Vorwurf, seine eigene Partei sei faschistisch. Vor dem Hintergrund von Bestrebungen, den kommenden AfD-Bundesparteitag durch Blockaden zu verhindern, sagte er: „Nicht wer Parteitage abhält, ist ein Faschist, sondern wer versucht, sie zu verhindern.“ SPD sieht Methodik der Grenzverschiebung bei Linken Eine „Methodik“ machte Sebastian Fiedler (SPD) im Umgang der Linkspartei mit dem Faschismus-Vorwurf aus, „indem Sie so eine Grenzverschiebung bewusst vornehmen und diese dann anschließend per Entschuldigung so ein Stück weit zurücknehmen“. Ihrerseits tue sich die Linkspartei schwer mit der Abgrenzung zu linksradikalen Gewalttätern. Fiedler wie auch sein Fraktionskollege Helge Lindh kritisierten antisemitische Kräfte innerhalb der Linkspartei. Knapp ein Drittel der Delegierten auf ihrem Parteitag habe dafür gestimmt, das Existenzrecht Israels, den Verweis auf dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober und die Nennung der Hamas als Terrororganisation aus einem Antrag zu streichen, erklärte Lindh. Grüne: Entschuldigung mit einem Aber ist keine „Den Vorwurf des Faschismus gegen eine Partei zu erheben, die das Grundgesetz und die demokratische Entwicklung unseres Landes maßgeblich geprägt hat, verbietet sich“, stellte Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) klar. Und an den frischgewählten Linken-Vorsitzenden Pantisano gerichtet fügte sie an: „Eine Entschuldigung mit einem Aber hintendran ist eben keine Entschuldigung.“ Innerhalb der Linkspartei verbreiteten sich seit einiger Zeit antisemitische Codes und Narrative, befand Mihalic, und fragte angesichts von Vorwürfen gegen Israel: „Wo ist dieselbe Eindeutigkeit gegenüber denen, die jüdisches Leben auf deutschen Straßen angreifen?“ Linke mahnt Entschuldigungen von der CDU an Demgegenüber erklärte die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, Pantisano habe sich „aufrichtig entschuldigt“. Wenn man über Entgleisungen rede, konterte sie, fiele ihr direkt Bundeskanzler Merz ein. Sie zählte als abwertend empfundene Äußerungen über Migranten auf, für die sich dieser nie entschuldigt habe. Außerdem warf sie der Union Zusammenarbeit „mit den Rechten“ unter anderem im Europaparlament vor. Der Bundesparteitag ihrer Partei habe „einen Beschluss gegen jeden Antisemitismus gefasst“, hob Schwerdtner hervor. „Wir trennen zwischen dem Schutz jüdischer Menschen und dem Vorgehen der rechtsextremen israelischen Regierung in Gaza, das wir einen Völkermord nennen." Geplänkel um vermeintlichen Hitlergruß Ein Nebenthema der Debatte war, inwieweit der Faschismus-Vorwurf gegen die AfD zutrifft. In diesem Zusammenhang wurde der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt mehrfach auf ein Foto angesprochen, das ihn beim Zeigen des Hitlergrußes abbilden soll. Reichardt erwiderte, er habe noch nie im Leben einen Hitlergruß gezeigt. Vielmehr habe er zwölf Jahre seines Lebens damit verbracht, „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes und damit auch unsere Demokratie tapfer zu verteidigen“, sagte er angesichts seiner Zeit als Soldat. „Mir einen Hitlergruß zu unterstellen, ist eine pöbelhafte Unverschämtheit, die ich mir verbitte“, rief er aufgebracht. (pst/24.06.2026)

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

24.06.2026
Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 24. Juni 2026, geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen. Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert. Kritik über Besetzung des Stiftungsrates Die Förderung des Spitzensports werde erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten, schreibt die Bundesregierung. DOSB-Vorstandsmitglied Dr. Olaf Tabor vermisst in dem Entwurf den Satz: „Der Bund ist für die Finanzierung des Spitzensportes auf Bundesebene zuständig.“ Zwar sei man sich auf allen Ebenen darüber einig. Warum es nicht in dem Gesetz so festgeschrieben werde, sei ihm nicht verständlich, so Tabor. Der DOSB-Vertreter beklagte mit Blick auf die Besetzung des Stiftungsrates eine fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport. Er warb für einen zusätzlichen Sitz für den Sport. Auch dann sei noch sichergestellt, dass ein entsprechendes Prä für die Politik erhalten bleibe. Die noch zu wählenden zwei Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten eine Steuerungsfähigkeit für das System haben, so Tabor weiter. Sie bräuchten eine Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und Förderkonzepte. DBS fordert Sitz im Stiftungsrat Hans-Jörg Michels, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), forderte einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der künftigen Spitzensportförderung – auch im Kontext der geplanten Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele – hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, den paralympischen Sport strukturell, verbindlich und gleichberechtigt im Fördersystem zu verankern. „Wenn wir gleiche Chancen und gleiche Leistungsbedingungen schaffen wollen, müssen die Belange des Parasports verbindlich in den Strukturen und Systemen verankert werden", sagte Michels. Für die Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder sprach sich der Geschäftsführer der Athletenvereinigung „Athleten Deutschland“, Johannes Herber, aus. Es brauche eine Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten. Sie müssten am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen getroffen werden. Die Entsendung eines Mitgliedes von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde seiner Ansicht nach auch die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur stärken, insbesondere, wenn die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unangenehm seien. Im Interesse der Sicherheit und des Schutzes von Sportlerinnen und Sportlern sollte laut Herber der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung werden. Eigenerklärungen der Verbände dürften künftig nicht mehr ausreichen. Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze müsse justiziabel werden, forderte der Geschäftsführer von Athleten Deutschland. Die soziale Frage des Spitzensports Die Hockey-Nationalspielerin Charlotte Stapenhorst begrüßte die im Gesetz vorgesehene direkte Athletenförderung. Wie Herber kritisierte auch sie die mangelnde Beteiligung der Athletinnen und Athleten an Entscheidungen, „dabei geht es dabei unmittelbar um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen“. Vor allem aber, so Stapenhorst, beantworte der Entwurf nicht die soziale Frage des Spitzensports. Er enthalte keine Regelungen zur Krankenversicherung während der aktiven Karriere, keine Möglichkeiten zum Aufbau von Rentenansprüchen und auch keine Regelung wie Athleten in Phasen von Verletzungen, Krankheiten oder beim Übergang aus dem Spitzensport abgesichert werden, kritisierte sie. „Wenn wir von Athletinnen und Athleten Höchstleistungen erwarten, und erwarten, dass sie Deutschland international vertreten und viele Jahre in den Spitzensport investieren, sollte die staatliche Förderung nicht nur Leistung erwarten, sondern auch Verantwortung übernehmen“, sagte Stapenhorst. Alfons Hölzl, Sprecher der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB, forderte eine Festschreibung der Autonomie des Sports. So könne im Gesetz die Formulierung eingefügt werden: „Der organisierte Sport in Deutschland nimmt seine Verantwortung für den Spitzensport eigenständig wahr und der Bund respektiert die Autonomie des organisierten Sports.“ Ebenso wie der DOSB-Vertreter Tabor sprach sich auch Hölzl für eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes aus. Mit Blick auf die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung forderte er eine Soll-Bestimmung. "Erhebliches Problem im Berufsfeld Trainer" Jürgen Scholz, Sprecher der Konferenz der Landessportbünde (KLSB), betonte die Bedeutung der Olympiastützpunkte. Sie sollten als sportartübergreifende Institution zum regionalen Ansprechpartner und Schnittstellenmanager Bund-Länder im Sportfördergesetz verankert werden, sagte er. Damit würden sie die Schnittstellenfunktion als Bindeglied zum Nachwuchsleistungssport und der Anschlussförderung im Bereich hin zum Spitzensport übernehmen. Außerdem sprach er sich für deutlichere Nachbesserungen bezüglich der Compliance-Regelungen für die Spitzensport-Agentur aus. „Zuwendungsempfänger dürfen nicht im Stiftungsrat sitzen“, betonte er. Die Agentur müsse die nachvollziehbare Mittelvergabe unabhängig organisieren. Holger Hasse, Präsident des Berufsverbands der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport (BVTDS), forderte für die Trainerinnen und Trainer „eine angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven.“ Seit mehr als zwei Jahrzehnten sei bekannt, dass der deutsche Spitzensport ein erhebliches Problem im Berufsfeld Trainerinnen und Trainer habe, sagte Hasse. Die Lösungsvorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch, seien aber politisch bislang nicht gewollt. Hasse sprach sich für einen echten Trainertarif aus. Dieser müsse das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Tarifparteien sein. „Ein solcher Tarifvertrag könnte zu einer attraktiveren fairen Vergütung, zu mehr Planungssicherheit und gleichzeitig zu flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen beitragen“, sagte er. "Keine Zuwendungsempfänger im Stiftungsrat" Dass die PotAS-Kommission in die Spitzensport-Agentur übergehen soll, sei sinnvoll, befand Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission. Man habe sich bei dem Potenzialanalysesystem in den vergangenen neun Jahre eine hohe Expertise ein Bereich Entwicklung und Evaluation von Potenzialen im deutschen Spitzensport angeeignet, betonte er. Der Erfolg der Spitzensportreform wird seiner Ansicht nach wesentlich davon abhängen, „ob die Spitzensport-Agentur ihre Aufgaben tatsächlich fachlich unabhängig wahrnehmen kann“. Die Agentur dürfe weder politischen Einzelinteressen noch Partikularinteressen einzelner Verbände unterliegen. An der Größe des Stiftungsrats rät der Vorsitzende der PotAS-Kommission festzuhalten. Mit neun Mitgliedern sei das Gremium bereits größer als in früheren Entwurfsfassungen und erreiche die Obergrenze für effiziente Entscheidungsprozesse. Prüfenswert sei jedoch eine ausgewogenere Verteilung der Sitze zwischen Politik und Sport, „wobei sich im Stiftungsrat keine unmittelbaren Zuwendungsempfänger befinden sollten“, sagte Granacher. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel "Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken" (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln "Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten" (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen" (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung" (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (hau/24.06.2026)

Fragestunde am 24. Juni

24.06.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6572(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 27 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, elf Fragen an das Bundesministerium des Innern und neun Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte acht Fragen beantworten. Je fünf Fragen gingen an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nuklear Sicherheit mussten sich mit je drei Fragen auseinandersetzen. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung befassen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesgesundheitsministerium, wie die Bundesregierung auf bestehende und sich abzeichnende Versorgungslücken in der Drogen- und Suchthilfe (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen) reagieren will. Heitmann fragte zudem, wie die Regierung die dafür notwendige Datengrundlage sicherstellt, um Versorgungsengpässe frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Der rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Bernd Schattner fragte das Bundeswirtschaftsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Entlastung der Bürger und Unternehmen in Deutschland nach dem Auslaufen des zweimonatigen Tankrabatts am Ende des Monats Juni 2026 plant. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundeslandwirtschaftsministerium erfahren, welchen konkreten Zeitplan die Bundesregierung für die Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) einschließlich der vorgesehenen Meilensteine, der Beteiligung von Interessengruppen, der Vorlage von Zwischenergebnissen, des Abschlusses der Evaluierung sowie einer möglichen Umsetzung daraus resultierender Änderungen verfolgt. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/24.06.2026)

Merz: Vorschläge der Rentenkommission in vollem Umfang umsetzen

24.06.2026
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will, dass die am 23. Juni veröffentlichten Vorschläge der Kommission zur Reform des Alterssicherungssystems in vollem Umfang umgesetzt werden. In der Befragung der Bundesregierung am Mittwoch, 24. Juni 2026, sagte der Kanzler im Bundestag, die Ergebnisse der Kommission seien weitreichende Reformvorschläge zur dauerhaften Stabilisierung der Alterseinkommen mit einem neuen Gesamtversorgungsniveau. “Dies ist ein großer Schritt, wenn wir sie im Deutschen Bundestag zum Jahresende gemeinsam verabreden und verabschieden sollten, ein großer Schritt hin zu einem wirklich neuen System unserer Altersversorgung“, betonte Merz, der der Kommission nach sechsmonatiger Tätigkeit ausdrücklich dankte und die Eröffnung neuer Chancen auch über den Kapitalmarkt hervorhob. „Teil eines Gesamtkonzepts“ Die bevorstehende Reform füge sich ein in die bereits am 1. Januar in Kraft getretene Aktivrente. Nach vorläufigen Zahlen hätten bisher mehr als 10.000 Beschäftigte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über das Regelalter hinaus weiterzuarbeiten und damit bis zu 24.000 Euro steuerfreies Einkommen zu erzielen. Am 1. Januar 2027 werde das bereits beschlossene Altersvorsorge-Depot in Kraft treten, mit dem die Menschen in der dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, steuerlich gefördert und mit einer Grundzulage ausgestattet würden. Hinzu komme die sogenannte, bereits konzipierte Frühstart-Rente. Merz sprach von einem Gesamtkonzept, das den Menschen in Deutschland Anreize gibt, Länder zu arbeiten und der jungen Generation Anreize ermöglicht, Wohlstand zu erzielen und ein eigenes Vermögen aufzubauen. „Es gibt keine Kürzung der gesetzlichen Rente“ Marc Biadacz (CDU/CSU) wollte vom Kanzler wissen, wie schnell die 33 Reformvorschläge der Kommission in der parlamentarischen Beratung umgesetzt werden können. Nächste Woche werde über den Zeitplan verhandelt, kündigte der Kanzler an. Zunächst solle es Eckpunkte gegen, danach sollen mehrere Gesetzentwürfe ausgearbeitet werden. Das werde in der parlamentarischen Sommerpause geschehen, sodass im Herbst mit den Beratungen im Parlament begonnen werden könne. Sein Wunsch sei es, bis zum Jahresende zum Abschluss zu kommen, sagte Merz. Janine Wissler (Die Linke) erinnerte den Kanzler daran, dass körperlich hart arbeitende Menschen wie Bus- und Lkw-Fahrer oder in der Pflege Beschäftigte oftmals vor dem Regelalter in Rente gehen müssten, „weil der Körper nicht mehr kann“. Bei einem höheren Renteneintrittsalter müssten sie hohe Abschläge in Kauf nehmen, was eine Rentenkürzung darstelle. Die Kommission habe vorgeschlagen, das Rentenalter mit der Lebenserwartung zu verbinden: „Das werden wir auch machen müssen“, sagte der Kanzler und versicherte: „Es gibt keine Kürzung der gesetzlichen Rente.“ Es werde Rücksicht genommen auf die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. „Keine Einschränkungen für Menschen mit Behinderung“ Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte die vorgeschlagene Kürzung von Rentenpunkten von Frauen, die Angehörige pflegen. Eine Politik, die Druck auf Familien ausübe, sei eine harte und kalte Politik. In den Sozialgesetzbüchern VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sollen Wahlleistungen begrenzt werden, erwiderte Merz. Oberstes Ziel sei es aber, Menschen mit Behinderungen zu helfen: „Da darf es keine Einschränkungen geben.“ Umverteilung wie von Dröge vorgeschlagen habe selten geholfen, Probleme zu lösen. „Arbeitsmarkt und Wettbewerbsfähigkeit verbessern“ Merz kündigte weitere Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft an. Das seien große Herausforderungen, nicht nur wegen der innenpolitischen Aufgaben, sondern auch wegen der außenpolitischen Rahmbedingungen, die sich in den letzten Monaten ständig verändert hätten, meistens nicht zum eigenen Vorteil. Der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm sprach von einer „verheerenden Bilanz“ des Kanzlers nach einem Jahr Amtszeit, von einer massiven Sonderverschuldung und einer Wirtschaft, „die den Bach runtergeht“. Dem hielt Merz entgegen, die Ereignisse der letzten Tage bewiesen das Gegenteil. Die Regierung sei entschlossen, die Probleme des Landes zu lösen: „Wir tun das Schritt für Schritt. Den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gehen wir nicht.“ „Globaler Wettbewerb auf der Basis von Gegenseitigkeit“ Sebastian Roloff (SPD) ging auf Empfehlungen ein, öffentliches Geld bevorzugt für europäische Produkte auszugeben. Im Europäischen Rat sei man damit unter der Überschrift „makroökonomische Ungleichgewichte“ beschäftigt. Die EU-Kommission sei aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie das Instrumentarium verbessert werden. Beim Gipfel im Oktober werde man darüber sprechen. Der Wettbewerb sei in der Vergangenheit besser geworden, dem müsse man sich stellen. Man sehe aber Subventionen und Verzerrungen. Gegen den unfairen Teil des Wettbewerbs wolle man vorgehen. „Wir sind für fairen, globalen Handel“, sagte der Kanzler und fügte hinzu: „Wenn er nicht auf der Basis von Gegenseitigkeit stattfindet, müssen wir uns dagegen wehren.“ Handelsprobleme sollten eng mit den europäischen Partnern abgestimmt werden. „Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden erhalten“ Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, griff die Finanznöte der Kommunen auf. Vorgaben und Leistungsgesetze des Bundes brächten viele Gemeinden an die Grenze ihrer Handlungsfähigkeit. Für diese sei eine Entlastung von 250 Millionen Euro jährlich geplant, angesichts von 32 Milliarden Euro Altschulden sei dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Er teile diese Sorge, pflichtete Merz dem Abgeordneten bei. Die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden sei ein überragend wichtiges Ziel. Er spreche mit den Ministerpräsidenten, habe ihnen vor einem Jahr einen intensiven Dialog angeboten, um dieses Problem zu lösen. „Putin hat sich verweigert“ Jürgen Hardt (CDU/CSU) ging auf die Unterstützung für die Ukraine ein. Im E3-Format (Großbritannien, Frankreich, Deutschland) habe man in London intensiv darüber beraten, sagte der Kanzler. Er werde heute im E5-Format (mit Polen und Italien) darüber beraten, wie der Ukraine geholfen und eine diplomatische Lösung erreicht werden kann. Der ukrainische Präsident habe am 4. Juni in einem Brief an Putin ein Treffen vorgeschlagen unter der Bedingung, dass es nicht in Moskau stattfinde. Putin habe sich dem verweigert, so Merz. Beim G7-Gipfel in Evian sei auch mit dem brasilianischen und dem indischen Staatspräsidenten gesprochen worden, mit dazu beizutragen, „dass dieser schreckliche Krieg endlich endet“. (vom/24.06.2026)

Experten kritisieren Südbonus im Stromversorgungsgesetz

24.06.2026
Der Bau und die Standorte für neue Kraftwerke, die im Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetz (Strom VKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgesehen sind, sind Streitthema in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwochmorgen, 24. Juni 2026, gewesen. Die Sachverständigen diskutierten neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strom VKG auch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Antrag „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ der Fraktion Die Linke (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beschluss noch vor der Sommerpause geplant Noch vor der Sommerpause soll das Strom VKG, auch Kraftwerksgesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet werden. Im Bundeswirtschaftsministerium gilt es als „zentraler Meilenstein für die Stromversorgungssicherheit“. Ziel ist es, den Neubau von Stromkraftwerken auszuschreiben, die immer dann als Reserve einspringen können, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom produzieren. Bislang sieht der Gesetzentwurf den Süden und Westen als Standorte vor, Bundesländer im Norden und Osten drohen leer auszugehen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Strom VKG noch 2026 starten könnten. Für den Bau eines Gaskraftwerks würden mindestens fünf Jahre veranschlagt, daher dränge die Zeit. „Die ersten Ausschreibungen adressieren also zunächst einen Sockel neuer, steuerbarer Kraftwerke. Das ist nachvollziehbar und keine Abwehr von Technologieoffenheit“, sagte Andreae. Doch sie forderte drei Nachbesserungen beim Gesetz: Zum einen brauche es Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, zweitens sollte auf den vorgesehenen Höchstpreis verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen sei derzeit nicht gegeben „und deswegen muss hier nachgebessert werden“. Drittens müsse die Akteursvielfalt gesichert werden. Das bedeute, dass man beim Thema Sicherheiten und bei vertraglich vereinbarten Geldstrafen (Pönale) darauf achte, „dass kleinere und mittlere Akteure faktisch nicht ausgeschlossen werden“. Experte: Südbonus muss verbessert werden Felix Fleckenstein, Politischer Referent für Energiepolitik beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), sieht die Bevorzugung süddeutscher Regionen beim Bau vor allem der neuen Langzeitkapazitäten, also beim Kraftwerksneubau, kritisch. „Der sogenannte Südbonus muss verbessert werden“, forderte Fleckenstein. Der Zubau solle so ausgestaltet sein, dass „zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im netztechnischen Norden Deutschlands entstehen“. Insbesondere an den ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssten ebenfalls neue Kapazitäten entstehen können. „Diese bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs ist strukturpolitisch unvermittelbar und erscheint aus energiewirtschaftlichen Erwägungen nicht sachgerecht“, sagte Fleckenstein. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 50Hertz Transmission, unterstützte diese Forderung. Neue steuerbare Kapazitäten müssten nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch an den richtigen Standorten entstehen. „Die Standortverteilung ist keine regionalpolitische Frage, sondern eine Voraussetzung für den auch zukünftig sicheren Netzbetrieb“, sagte Kapferer. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Südbonus greife diesen Gedanken grundsätzlich auf. Neben dem „berechtigten Bedarf“ im netztechnischen Süden müssten auch die systemisch erforderlichen Kapazitäten im netztechnischen Norden „wirksam abgesichert werden“, forderte er. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hätten auf Basis von Netzsicherheitsbedarfen eine Zielverteilung ermittelt, dass zwei Drittel der Kapazitäten im Süden und ein Drittel im Norden aufgebaut werden sollten. Kritik an Wettbewerbsbedingungen Dr. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), will, dass sich auch kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen für die Kraftwerksprojekten beteiligen können. Es gelte, den Gesetzentwurf dahingehend auszugestalten, dass diese Unternehmen sich „sowohl mit Neubau- und Erweiterungsprojekten als auch mit Bestandsanlagen in einem fairen Wettbewerb an den geplanten Ausschreibungen beteiligen können“, forderte Lobo. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Zubau und Modernisierung steuerbarer Kraftwerkskapazitäten „überwiegend von wenigen großen Marktteilnehmern“ realisiert würden. Um das zu verhindern, sollten im Gesetz eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter eingebaut werden, etwa durch Begrenzung von Gebots- beziehungsweise Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Dabei stünden bereits alternative Technologien wie die „Batterie, die Pumpspeicher und Elektrolyseur bereit“, sagte Heinen-Esser. Sie forderte, diese Technologien gleichwertig in das Gesetz einzubeziehen und gesetzlich konkrete Transformationspfade für Gaskraftwerke vor 2045 zu verankern. Der Gesetzesentwurf weise bislang erhebliche Leerstellen in der Ausgestaltung des „H2-ready“-Kriteriums für fossile Gaskraftwerke aus. Nach dem derzeitigen Entwurf dürften diese bis Ende 2045 weiterhin mit Erdgas betrieben werden. Diese Regelung berge jedoch die Gefahr, die Dekarbonisierung über die nächsten Jahrzehnte zu verschleppen. Experte befürchtet "technologische und teure Handschellen" Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), sagte: „Es geht nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke, worauf es momentan immer wieder so verkürzt wird, sondern um die Frage, was sichert unsere Versorgung rechtssicher, zukunftsfest und möglichst kostengünstig.“ Es sei wichtig, das zukünftige Energiesystem „rechtssicher und zukunftssicher“ zu gestalten, um auch den Rahmen für die zukünftigen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen offen zu halten. „Und hier liegt der Hund begraben“, sagte Windelen. Der Gesetzentwurf sehe sogenannte Langzeitausschreibungen vor, „damit legen wir uns gewissermaßen technologische, starre und teure Handschellen an“. Ursache dafür sei nicht eine einzelne Regelung im Gesetz, sondern die Kombination aus den gewählten Kriterien, die kumulativ wirkten, technisch, fachlich nicht notwendig seien und letztlich auch nur für Speicher und neue Technologien gelten würden, „um genau diese, so scheint es, zu verhindern“. Batteriespeicher seien „damit zwar formal zugelassen, praktisch aber letztlich nicht“. Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung - Erzeugung und Gas bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) (Union), widersprach dem und hält es im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für „angemessen“, die Ausschreibungen mit Kraftwerken 2026 zu beginnen. Analysen zeigten, dass in den 2030er-Jahren die Kapazitäten um weitere fünf Gigawatt ergänzt werden müssten. Er sei zuversichtlich, dass „ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um im Zusammenspiel mit Batterien Versorgungssicherheit bis in die 30er-ahre zu gewährleisten“. Insofern sei das Gesetz „gut dimensioniert“. (nki/24.06.2026)