Bundestag | Aktuelle Themen
Antrag zur Reaktivierung von Atomkraftwerken wird debattiert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Expertenkommission "zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke“. Ein entsprechender Antrag (21/5479) wurde am Mittwoch, 22. April 2026, erstmals im Bundestag beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke. Sie verlangt, dass die Kommission die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Kernkraftwerke prüft. Außerdem sollen die Rückbauarbeiten an den Atomkraftwerken Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 „unverzüglich“ gestoppt werden. Die Landesregierungen sollen die Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke widerrufen. Die Expertenkommission soll „erforderliche Maßnahmen“ zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Atomkraftwerke „eingehend und umgehend prüfen“ und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen Wiederinbetriebnahme der betrachteten Kernkraftwerke erstellen. (nki/irs/22.04.2026)
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EU-Vorgaben in Bezug auf Verfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
Das Parlament hat am Mittwoch, 22. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall“ (21/5439) beraten. Der Entwurf wurde nach halbstündiger Aussprache dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die geplanten Änderungen Änderungen führen dem Entwurf zufolge Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlangen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen soll. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, bei der der freie Warenverkehr und Lieferketten erheblich beeinträchtigt wurden. Die Europäische Union hat nach Regierungsangaben mit ihrer Verordnung 2024/2747 und der Richtlinie 2024/2749 einen Rahmen für Notfallmaßnahmen geschaffen, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit bestimmter Produkte zu sichern. Mit dem Gesetz sollen diese Notfallverfahren in nationales Recht umgesetzt werden. Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung einer besonderen, zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die während eines aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen soll möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus soll die besondere Konformitätsvermutung nicht mehr gelten, mit Ausnahmen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Marktüberwachung von Geräten und Funkanlagen vorzunehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. (nki/hau/22.04.2026)
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Gesamtstrategie für nachhaltige Mobilität in Städten
Um tatsächlich eine nachhaltige Mobilität in Städten zu erreichen, braucht es eine Gesamtstrategie, die die vielen benötigten Einzelmaßnahmen koordiniert. Darauf wiesen die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) am Mittwoch, 22. April 2026, geladenen Expertinnen Andrea Amri-Henkel vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme Saarbrücken (IZES) sowie die Leiterin des Fraunhofer-Instituts für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM), Professorin Anita Schöbel, hin. Neue Wege in der nachhaltigen Mobilität Schöbel sprach von mathematischen Modellen, mit denen zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität beitragen werden kann. Sie verwies auf den Zielkonflikt zwischen dem Dreieck Effizienz, also schnellem und bequemen Reisen, dem möglichst kostengünstigen Reisen und dem Reisen mit möglichst wenig Emissionen und Energieverbrauch. Diese Ziele widersprächen sich häufig, weshalb es notwendig sei, sie mithilfe mathematischer Modelle zu analysieren und abzuwägen, sagte sie. Wie am Ende gewichtet wird, bleibe gleichwohl eine politische Entscheidung. Die Mathematikerin zeigte drei Beispiele, die aus ihrer Sicht neue Wege in der nachhaltigen Mobilität darstellen. Zum einen ist das die Einschränkung von Halten einer Straßenbahn- oder U-Bahnlinie. Eine kleine Reduktion von Halten könne sowohl Energieverbrauch als auch Reisezeit senken, während zu viele ausgelassene Halte die Erreichbarkeit verschlechtern, sagte sie. Ein weiteres Beispiel beträfe die Verkehrsplanung in Wohngebieten. Durch eine gezielte Umgestaltung von Einbahnstraßen könne der Durchgangsverkehr deutlich reduziert werden, „ohne die Erreichbarkeit stark einzuschränken“. Die Expertin verwies auf ein Projekt in Kaiserslautern, in dem der Durchgangsverkehr auf Basis mathematischer Modelle um mehr als die Hälfte habe gesenkt werden können, bei nur geringer Verlängerung der Fahrzeiten. „Das Ganze kostet nichts und macht die Stadt lebenswerter“, sagte sie. Ihr drittes Beispiel bezog sich auf den Reifenabrieb. „Ein Drittel der Mikroplastik in den Weltmeeren kommt vom Reifenabrieb - Tendenz steigend“, sagte Schöbel. Durch neue nachhaltige Materialien für Reifen, Straßenbelag, abhängig von Fahrzeug und Fahrweise, sowie eine Designoptimierung von Reifen, könne der Reifenabrieb gesenkt werden. Deutschland, so Schöbel, sei Vorreiter beim Thema Reifen-Emissionen. Aus Sicht der Expertin braucht es angesichts vieler Ziele und eines Sammelsuriums an Maßnahmen ein Gesamtkonzept, das alle Maßnahmen koordiniert. Ein erster Ansatz dazu sei das Projekt „SynphOnie“, bei dem eine Stadt als Ganzes betrachtet werde. Dabei werde analysiert, wo verschiedene Verkehrsmittel sinnvoll eingesetzt werden. Die Ergebnisse zeigten, dass das Auto oft die schnellste Option sei, nachhaltiges Verhalten aber durch politische Steuerung wie CO2-Preise gefördert werden könne. "Veränderungen im Verhalten und in der Infrastruktur" Die Mobilitätswende sei nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Klimaanpassung notwendig, sagte Andrea Amri-Henkel vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme Saarbrücken. Zentral sei das Konzept „Avoid - Shift - Improve“: Es sehe vor, Verkehr zu vermeiden - etwa durch kurze Wege oder mehr Homeoffice-Angebote. Zugleich müsse der Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert und technologisch verbessert werden. Also mehr ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr - sowie mehr Elektroautos. Technischer Fortschritt allein reiche nicht aus, so Amri-Henkel . Es brauche auch Veränderungen im Verhalten und in der Infrastruktur. Mobilität ist ihrer Aussage nach aktuell sozial ungleich verteilt. Kinder nutzten häufiger umweltfreundliche Verkehrsmittel, seien jedoch abhängig von Erwachsenen. Eltern mit Care-Arbeit, „überwiegend Frauen“, hätten komplexe Wege und benötigten flexible Lösungen. Auch seien Menschen mit geringem Einkommen stärker von Mobilitätskosten betroffen und auf einen guten öffentlichen Verkehr angewiesen. Die Verkehrspolitik müsse diese Unterschiede berücksichtigen, betonte sie. Daher werde für die Mobilitätswende ein ganzheitliches Konzept benötigt. Einzelmaßnahmen reichten nicht aus. Entscheidend sei eine koordinierte Strategie, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele miteinander verbindet und so eine nachhaltige und lebenswerte Mobilität ermöglicht.(hau/23.04.2026)
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Aussprache über die Raumfahrtnation Deutschland
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 22. April 2026, mit der "Raumfahrtnation Deutschland" befasst. Die Aktuelle Stunde zum Thema "Mit Forschung und Innovation 'Made in Germany' neue wissenschaftliche Durchbrüche schaffen" war auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt worden. Ministerin Bär: Dank uns fliegt die NASA zum Mond Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) betonte zu Beginn der Debatte, dass Deutschland eine Raumfahrtnation sei und schon heute ganz viel "Made in Germany" in der internationalen Raumfahrt stecke. Bär zeigte sich beeindruckt von der gelungenen Artemis-II-Mission und betonte, dass auch deutsche Start-ups und Technik zum Erfolg der Mission beigetragen hätten. So sei etwa das Servicemodul in Deutschland entwickelt worden, ebenso wie der Sternensensor zur Navigation im All: „Das heißt, dank uns fliegt die NASA zum Mond.“ Bär ergänzte, dass auch umgekehrt gelte: „Dank der NASA fliegen wir zum Mond.“ Sie bezog sich damit auf die Zusage der NASA, dass „der erste Europäer, der zum Mond fliegen darf, ein Deutscher sein wird“. Die Forschungsministerin machte in ihrer Rede außerdem deutlich, dass sie beim Raumfahrtsektor noch konsequenter auf die Privatwirtschaft setzen wolle und dass ein europäischer Ansatz entscheidend sei. Die Bundesregierung verfolge den "System-of-Systems"-Ansatz, bei dem es um einheitliche Standards gehe, „damit alles zusammenpasst, was aus Europa kommt – egal aus welchem Land und egal von welchem Hersteller“. AfD nennt Bilanz der Regierung "miserabel" Weniger euphorisch über den deutschen Beitrag zur Artemis-Mission zeigte sich der AfD-Abgeordnete Andreas Mayer. Deutschland sei lediglich „an einem geringen Teil der Wertschöpfung“ beteiligt gewesen. Die Meilensteine in der Raumfahrt prägten derzeit andere Länder. Nach einem Jahr im Amt habe die Bundesregierung in diesem Bereich noch keine vorzeigbaren Erfolge verbucht: „Die Bilanz dieser Bundesregierung in Sachen Raumfahrt ist miserabel.“ Mayer sprach von einer „innovations- und technikfeindlichen Politik“, die durch den geplanten EU Space Act noch verstärkt werde. Dabei gehe es in erster Linie „um Entmachtung der Nationalstaaten und ideologische Fesseln für die Raumfahrt“. Mayer forderte stattdessen eine Deregulierung des Sektors. SPD sieht Chance für den Arbeitsmarkt Dass es bei der Raumfahrt nicht um Science-Fiction oder Symbolpolitik gehe, sondern um Wissenschaft, betonte Dr. Carolin Wagner (SPD). Dies betreffe ein breites Forschungsspektrum – von den Materialwissenschaften über Kommunikationstechnologien bis zur Medizin. Auch manche Technologien, wie GPS und wasserdichte Materialien, seien ursprünglich für die Raumfahrt entwickelt worden, haben Wagner zufolge aber auch auf der Erde einen enormen Nutzen. Mit Blick auf die Industriepolitik müsse Deutschland etwa dafür sorgen, dass auch deutsche Zulieferer und spezialisierte Unternehmen an der Raumfahrt beteiligt seien. Denn die Branche biete eine erhebliche Chance für den Arbeitsmarkt. Auch Sicherheitsaspekte müssen laut Wagner „als ein wichtiger Bestandteil künftiger Raumfahrtstrategien erachtet“ werden. Sie würde die Raumfahrt zwar lieber als ziviles Projekt verstehen, doch Staaten wie China, die USA oder Russland würden dies anders sehen. Grüne: Weichen für lebendigen Wettbewerb stellen Von den Wachstumsprognosen für den Raumfahrtsektor könnten andere Branchen derzeit nur träumen, sagte Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen). Sie bewertete es positiv, dass sich immer mehr die Erkenntnis durchsetze, dass „wir eigene, autonome und verlässliche europäische Zugänge zum Weltraum brauchen“. Deutschland verfüge bereits über eine innovative Start-up-Szene im Bereich der Raumfahrt. Es sei nun wichtig, dass die Bundesregierung für einen lebendigen Wettbewerb in dem Bereich sorge und sich nicht nur auf die großen Unternehmen konzentriere. Linke warnen vor "Freifahrtschein" für Privatunternehmen Sonja Lemke (Die Linke) zeigte sich kritisch gegenüber der Entwicklung, dass vor allem Milliardäre und privatwirtschaftliche Unternehmen im Weltall tätig seien. Inzwischen seien beispielsweise SpaceX-Raketen der Hauptweg ins All, und Starlink würde schon jetzt einen Großteil der Satelliten im Erdorbit ausmachen. Dies führe dazu, dass „eine Einzelperson ganze Staaten erpressen kann und den Verlauf von Kriegen bestimmt“, warnte Lemke. Statt auf einen „Freifahrtschein für Privatunternehmen“ zu setzen, müsse die Bundesregierung für klare Regeln für die Raumfahrt sorgen und den Zugang zum Weltraum und zu den Satellitennetzen zu öffentlichen Gütern machen. Nur so können laut Lemke weitere Probleme unterbunden werden: Raketenstarts würden eine „gigantische Belastung für das Klima und für die Umwelt“ darstellen. Außerdem erhöhe die Vielzahl an Satelliten die Gefahr für Kollisionen und somit für Weltraumschrott, der weitere Raumfahrten erschwere. Union: Stärkung der Raumfahrt sichert Zukunftsfähigkeit Der CDU/CSU-Abgeordnete Florian Müller widersprach seiner Vorrednerin entschieden und betonte, dass Wohlstand durch Technologie, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit entstehe. Raumfahrt sei dabei nicht nur eine Nebensache, „sondern Teil unserer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft“. Die Annahme, sich zwischen „sozialer Verantwortung und industrieller Stärke entscheiden“ zu müssen, sei falsch, denn ohne Wohlstand gebe es keinen Sozialstaat. Bei Raumfahrt gehe es nicht nur um Technologien, sondern auch darum, bei der jungen Generation die Begeisterung für dieses Feld und die MINT-Fächer zu wecken. Damit sichere eine Stärkung der Raumfahrt auch eine Stärkung des Bildungsstandorts und der Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Müller forderte von der Politik unter anderem mehr Tempo bei der Raumfahrt, nicht mehr Regularien als nötig und, dass der Staat stärker als „Ankerkunde“ auftreten müsse, um die Nachfrage für einen starken Markt zu schaffen. (des/23.04.2026)
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Fragestunde am 22. April
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 22. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5419), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 24 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 19 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium der Finanzen und vom Auswärtigen Amt, die jeweils acht Fragen beantworten sollten. Jeweils sechs Fragen gingen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit je fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundesministerium des Innern sollte sich zu drei Fragen äußern. Mit je zwei Fragen wurden das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung konfrontiert. Die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Forschung, Technologie und Raumfahrt, für Arbeit und Soziales und für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Bundeskanzleramt sollten zu je einer Frage Stellung nehmen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die bayerische Abgeordnete Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesumweltministerium, ob es die Auszahlung eines sozial gestaffelten Klimageldes zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der aktuellen fossilen Energiepreiskrise befürwortet. Sollte dies nicht der Fall sein, wollte Badum erfahren, weshalb nicht. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) erkundigte sich beim Bundesverkehrsministerium, welche Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich einer Knappheit von Flugtreibstoff in Bezug auf den „Iran-Krieg“ vorliegen. Der Berliner Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) wollte vom Bundesgesundheitsministerium wissen, mit welchen konkreten Mechanismen die Bundesregierung plant, die Deckelung des Pflegebudgets umzusetzen. Als Beispiele nannte sie eine Deckelung pro Krankenhaus oder die Bestimmung einer gedeckelten Gesamtsumme. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/22.04.2026)
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Viele Änderungswünsche bei Gesetzentwurf zu Rechtsberufen
Um rechtliche Neuregelungen für die Tätigkeit unter anderem von Anwälten, Steuerberatern und Inkassodienstleistern ging es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 22.April 2026. Der von den Sachverständigen zu begutachtende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (21/4298) umfasst ohne Begründungsteil fast 130 Seiten. Ziel ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Dazu soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben. Mehr Aufsicht über Inkassodienstleister gefordert Ein thematischer Schwerpunkt in der Anhörung war die rechtliche Aufsicht über Inkassodienstleister. Sowohl Meret Sophie Noll vom Verbraucherzentrale Bundesverband als auch Thomas Seethaler von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung begrüßten, dass mit dem Gesetzentwurf Schutzlücken geschlossen würden, nannten die vorgesehenen Regelungen aber gleichwohl noch unzureichend angesichts des verbreiteten Missbrauchs im Inkassowesen. So forderte Noll ein Umgehungsverbot, wie es bei Rechtsanwälten schon gilt, das es Geldeintreibern untersagt, an der beauftragten Schuldnerberatung vorbei direkt mit Schuldnern in Verbindung zu treten und diese so unter Druck zu setzen. Seethaler forderte einen strikt begrenzten, an den tatsächlichen Kosten orientierten Rahmen für die Beträge, die der Inkassodienstleister einem Schuldner für seine Tätigkeit in Rechnung stellen darf. Zudem solle es nach Seethalers wie Nolls Ansicht Konzernen mit eigener Inkassoabteilung verboten werden, überhaupt solche Forderungen zu stellen. Letzterem widersprach der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz Frank-Michael Goebel, der einer Prüfungskommission für Inkassodienstleister vorsitzt, mit dem Argument, dass auch solchen Konzernen Kosten durch das Mahnverfahren entstehen. Dagegen kritisierte Goebel die im Gesetzentwurf vorgesehenen Voraussetzungen für die Zulassung als Inkassodienstleister als völlig unzureichend. Als Beispiel nannte er, dass bei der geforderten Sachkunde das Erbrecht fehle. „Gläubiger und Schuldner sterben und erben“, sagte Goebel, und Vollstreckungstitel wirkten 30 Jahre. Kritik an Regelung für Abwicklung von Kanzleien Auf verbreitete Ablehnung stießen auch die Regelungen für die Abwicklung von Anwaltskanzleien und Steuerberatungsbüros, beispielsweise beim Tod des Inhabers. Schon jetzt sei es schwierig, in solchen Fällen Abwickler zu finden, betonte Dr. Moritz Alt, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Bei weiteren Einschränkungen wie der vorgesehenen Haftungsbeschränkung „finden wir keinen mehr“. Ebenso wie Alt verwies André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, auf „Chaos-Kanzleien“, deren Abwicklung mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei. Auf verbreitete Kritik stießen im übrigen Regelungen, wie Anwalts- beziehungsweise Steuerberaterkammern gegen Mitglieder vorgehen können, die gegen ihre Berufspflichten verstoßen. Allerdings begrüßte Prof. Dr. Dirk Uwer vom Ausschuss Berufsrecht im Deutschen Anwaltverein, dass dies nun überhaupt gesetzlich und nicht mehr nur durch die Rechtsprechung geregelt würde. Mehrfach angesprochen wurden weiterhin die Vorschriften über Vorstandswahlen in den Anwalts- beziehungsweise Steuerberaterkammern. So forderte Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, die vorgesehene Mindestberufsdauer und Altershöchstgrenze für die Wählbarkeit zu streichen. Man solle es den Wählern überlassen, ob sie Kandidaten für erfahren genug ober jung genug für eine Vorstandstätigkeit halten, gab Kilian zu bedenken. (pst/22.04.2026)
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Dorothee Bär: Dorothee Bär: Hightech-Agenda und weitere Flaggschiffe
„In Raketengeschwindigkeit“ habe die Bundesregierung die Hightech-Agenda in den letzten Monaten auf den Weg gebracht, sagte die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär (CSU) am Mittwoch, 22. April 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Derzeit liefen die Roadmap-Prozesse und Ende Mai seien die Hightech-Tage. Parallel dazu gingen die „Flaggschiffe des Bundes“ auf die Reise wie etwa der Quantenforschungssatellit, der Aktionsplan Fusion oder die Biotechnologie-Gründungsoffensive „Go-Bio next“. Man müsse spüren, wie Hightech im Alltag ankommt, betonte die Ministerin. Gefördert würden die Medizintechnik und vieles mehr. Es gehe voran bei Frauengesundheit, bei geschlechtersensibler Medizin. Dafür würden 90 Millionen Euro in dieser Wahlperiode bereitgestellt, zusammen mit dem Gesundheitsministerium sogar 100 Millionen Euro. Verstetigt werde zudem das Netzwerk Universitätsmedizin und man sei gestartet in die nationale Dekade gegen postinfektiöse Erkrankungen. Frei: Regierung unter Handlungs- und Reformationsdruck Neben der Forschungsministerin stellte sich auch der Bundesminister für besondere Aufgaben, Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die Bundesregierung wisse, dass sie unter enormem Handlungs- und Reformationsdruck stehe, sagte Frei und sprach den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken zur Krankenversicherungsreform und die im Juni erwarteten Ergebnisse der Alterssicherungskommission an, die „sehr schnell“ im Gesetzgebungsprozess umgesetzt werden sollen. Man wisse auch, dass die Voraussetzungen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes weiter verbessert werden müssten. Frei nannte als zentralen Bestandteil die Kraftwerksstrategie, um steuerbare Energie und Versorgungssicherheit möglich zu machen. Darüber hinaus erwähnte er den Ausbau regenerativer und erneuerbarer Energien an, der sich an der Netzdienlichkeit, Effizienz und Kostengünstigkeit orientieren müsse. Das seien die Voraussetzungen, um das Tempo, aber auch die Akzeptanz erhalten zu können. Wichtig sei darüber hinaus die Stärkung der Sicherheitsbehörden in der Bundesregierung, betonte der Minister und verwies auf den aktuellen Kabinettsbeschluss zur Speicherung von IP-Adressen. Am 29. April würden im Kabinett mehrere Gesetze beschlossen, die die digitalen Befugnisse der Sicherheitsbehörden, aber auch der Strafverfolgungsbehörden stärken, um damit mehr Sicherheit im Land zu erreichen. Von einer Phase der Stagnation müsse man hinkommen zu einer Phase des Wirtschaftswachstums, hob Frei hervor. BAföG-Reform und Wohnkostenpauschale Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach der BAföG-Reform und verwies auf „explodierende Mieten“, die Hochschulrektorenkonferenz habe hier von einem „Trauerspiel“ gesprochen. Angesichts von 1,6 Milliarden Euro für den Tankrabatt stellte sie infrage, ob hier die Prioritäten richtig gesetzt werden. Beides seien wichtige Anliegen, antwortete Bär, wobei unterschiedliche Themenfelder nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Beim BAföG sei man mitten in den Verhandlungen und guten Mutes, zu einer Lösung zu kommen. Nicole Gohlke (Die Linke) thematisierte die Wohnkostenpauschale als BAföG-Bestandteil, da immer mehr Studierende in Armut lebten. Zwei Monate Tankrabatt kosteten fast 25-mal so viel wie eine höhere Wohnkostenpauschale für Studierende. „Wir nehmen uns des BAföGs noch mal an“, erwiderte die Ministerin. Es sei eine Zeit großer Herausforderungen. Studierende könnten ihr Budget mit Nebenjobs aufbessern: „Nebenjobs bringen niemanden um.“ Forschungspolitik und Gendersprache Die SPD-Abgeordnete Dr. Carolin Wagner fragte die Forschungsministerin nach den Schwerpunkten der Regierung im 10. Forschungs-Rahmenprogramm der EU, das derzeit verhandelt werde. Bär sagte, es müsse versucht werden, dass es bei Investitionen keine Kürzungen gibt und dass Programme verzahnt und Synergien geschaffen werden müssten, etwa bei der Fusionsforschung oder der Künstlichen Intelligenz. Prof. Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) erkundigte sich nach weiteren Forschungsschwerpunkten neben der Frauengesundheit. Die Ministerin nannte als Beispiele die individualisierte Medizin, zu der etwa an der Berliner Charité geforscht werden, den Verzicht auf Tierversuche, die Künstliche Intelligenz in der Diagnostik und das Erforschen neuer Medikamente. Hans-Jürgen Goßner (AfD) sprach das Gender-Thema an. Bayern habe die Gendersprache 2024 für unzulässig erklärt. Dazu sagte Bär, bei ihr gebe es keine Binnen-Is und Sternchen. Für sie gelte „leben und leben lassen“: „Wir haben wichtigere Probleme in diesem Land.“ Reform der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe nahm breiten Raum ein in den Fragen an Kanzleramtschef Frei. Heidi Reichinnek (Die Linke) fragte, warum ausgerechnet bei Kindern, Jugendlichen und Familien gekürzt werden solle. Frei sagte, bei der Quelle handele es sich um ein unabgestimmtes Arbeitspapier, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei. In den letzten zehn Jahren hätten sich die Ausgaben in diesem Bereich verdoppelt. Man müsse sehen, Ausgaben, Qualität und Leistbarkeit in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssten. Ein Referentenentwurf aus dem Bildungs- und Familienministerium von Karin Prien befinde sich in der Abstimmung, ergänzte der Minister auf eine Frage von Truels Reichardt (SPD). Man wolle dem Problem mit einem Gesamtkonzept, nicht mit Einzelmaßnahmen begegnen. Angesichts der „erheblichen Steigerungsrate“ bei den Ausgaben müsse man „effektiver und besser werden“. Ganztagsbetreuung und IP-Adressspeicherung Auch Prof. Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen) beschäftigte das Thema und fragte nach einer Verschiebung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung von Schulkindern. Was die Ganztagsbetreuung, stehe man zu den Zielen, sagte Frei. Für die Kommunen stelle es eine Herausforderung dar, Personal bereitzustellen. Zusammen mit den Städten, Gemeinden und den Ländern gehe es der Regierung um ein Höchstmaß an Effizienz: „Es muss bezahlbar sein.“ Die geplante IP-Adressspeicherung beschäftigte Tijen Ataoğlu (CDU/CSU). Manchmal reiche eine IP-Adresse, um einen Kinderschänderring aufzudecken. Frei räumte ein, dass ein Großteil der Hinweise auf Kindesmissbrauch im Netz aus den USA komme. „Mit der IP-Adressspeicherung wird es deutlich besser werden“, so seine Einschätzung. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft versicherte er: „Unsere Politik ist darauf ausgerichtet, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.“ (vom/22.04.2026)
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Experten diskutieren Maßnahmen zur Entlastung der Forschung
Stärkere Grundfinanzierung, die Abschaffung des Jährlichkeitsprinzips und weniger Hürden bei Ausgründungen: In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung haben am Mittwoch, 22. April 2026, Sachverständige Vorschläge zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung diskutiert. Unter den Experten bestand Einigkeit über die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen. Anlass der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4221), in dem diese eine Modernisierungsagenda für die Wissenschaft fordern. Diese soll laut der antragstellenden Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, um die Forschung „von kleinteiliger Bürokratie“ zu befreien. So schlagen die Grünen unter anderem eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich vor, „um Standardisierungen voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren“. Zudem solle die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbots umgesetzt und die Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Auch müsse das Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werden, um den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, heißt es in dem Antrag. Einige Sachverständige machten in ihren Eingangsstatements deutlich, dass Bürokratie grundsätzlich einen wichtigen Zweck - auch für Forschung und Wissenschaft - erfüllt. Für Christina Reinhardt, Universitätskanzlerin a.D., sei die Bürokratie „ein Rückgrat der Demokratie“ und spiele eine wichtige Rolle dabei, dass das Vertrauen in staatliches Handeln erhalten bleibe. Auch Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, betonte, dass Bürokratie nicht „per se eine Zumutung“ sei, sondern auch im Wissenschaftsbereich eine wichtige Funktion erfülle. So sorge sie etwa für Rechtssicherheit und stelle Teilhabe, Partizipation und Mitbestimmung sicher. Bei allen Maßnahmen müsse daher das Credo „Entlastung ja, Deregulierung nein“ gelten, sagte Keller. Optionen zur Bürokratieentlastung Die Sachverständigen nahmen die Anhörung zum Anlass, neben den im Antrag genannten Maßnahmen weitere Optionen zur Bürokratieentlastung auszuführen. Laut Kerstin Burck, Kanzlerin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, braucht es einheitliche Regelungen in der Drittmittelförderung des Bundes und eine Stärkung der Grundfinanzierung der Forschung. Burck warb für ein größeres Vertrauen „in die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen“: Berichtspflichten müssten deutlich reduziert werden, das Jährlichkeitsprinzip, das die Verwendung von Mitteln über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus erschwert, müsse aufgehoben werden und es müsse eine Bereichsausnahme für Wissenschaft im Umsatzsteuerrecht geschaffen werden. Zudem forderte Burck, die Hochschulen in den Ausgestaltungsprozess konkreter Maßnahmen einzubeziehen und sinnvolle Maßnahmen vorrangig umzusetzen. Auch die Universitätskanzlerin a.D., Christina Reinhardt, sprach sich dafür aus, den Hochschulen mehr Eigenverantwortung zuzugestehen. Statt flächendeckender Kontrollen sollten ihrer Ansicht nach Selbstauskünfte und Stichproben genutzt werden. Zudem forderte sie, Projektträger künftig stärker zu kontrollieren und Aufträge etwa nur dann zu vergeben, wenn Projektträger gleichzeitig „ein klares Konzept für Verwaltungsvereinfachung vorlegen“. Auf Nachfrage betonte Reinhardt, es gehe nicht darum, Programme inhaltlich zu verändern, sondern den administrativen Aufwand für die Forschungseinrichtungen zu reduzieren. "Komplexe, zersplitterte, kleinteilige Regulierungsstrukturen" Franziska Hornig, Generalsekretärin der Leopoldina, stellte die Grunddiagnose, dass „komplexe, zersplitterte, kleinteilige Regulierungsstrukturen die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit“ Deutschlands bremsen. Zur Begründung führte sie Beispiele an, wie Bürokratie wissenschaftlichen Fortschritt bremse: So müsse in der Politik ein stärkeres Bewusstsein dafür entstehen, dass bürokratische Vorgaben von außen auch die Bürokratie innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen immer komplexer machten. Inkohärenz und Ebenen, die nicht richtig ineinandergreifen, führten laut Hornig zu weiteren Bürokratielasten. Eine Entbürokratisierung werde nicht gelingen, solange an Forschungseinrichtungen zusätzlich zu Forschung und Lehre weitere Anforderungen gestellt würden, mahnte sie. Deutliche Entlastung für die Wissenschaft kann laut Keller ein Paradigmenwechsel bei der Forschungsfinanzierung bringen, da die Drittmittelförderung viel Zeit und Energie binde. Auch eine grundlegende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes könne Bürokratie abbauen, da Dauerstellen und Mindestlaufzeiten weniger administrativen Aufwand bedeuten würden. Rahmenbedingungen für Ausgründungen Mit bürokratischen Hindernissen beim Forschungstransfer befasste sich Christopher Baum in seinem Eingangsstatement. Der Vorsitzende des Direktoriums des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in der Charité forderte bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen. Als Beispiel nannte er Wandeldarlehen, die als Instrument der Innovationsförderung weiter ausgedehnt werden sollten: „Wir müssen aufpassen, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht schlechter sind als in den direkten Nachbarländern oder globalen Wettbewerbsländern“, sagte Baum. Er betonte außerdem, dass wichtige Impulse von SPRIND bei der Fördermittelverwaltung auch in anderen Bereichen ermöglicht werden müssten. Zudem müsse in Deutschland ein System entstehen, das stärker auf „föderierte Synergien statt einem Wettbewerb der Standorte gegeneinander“ setze. (des/22.04.2026)
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Befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel
Der ADAC befürwortet die von der Koalition geplante befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai, plädiert aber bei länger anhaltenden hohen Energiepreisen als weitere Maßnahme für eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum. Das machte der kommissarische Verkehrspräsident des Verbandes, Karsten Schulze, bei einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 20. April 2026, deutlich. „Es ist wichtig, dass schnell entlastet wird“, sagte Schulze. In seiner schriftlichen Stellungnahme hält der ADAC die Senkung der Stromsteuer „im Zuge der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme für vorteilhaft“ und verweist auf eine Entlastungswirkung für alle Haushalte. „Die Nutzung von batterieelektrischen Pkw und Plug-in-Hybriden würde zudem wirtschaftlich attraktiver“, heißt es dort weiter. Zu prüfen sei indes als weitere Maßnahme die Erhöhung der Entfernungspauschale. Anlass der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Senkung der Energiesteuer auf Sprit und Diesel um 14,04 Cent in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juni (21/5321), ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum (21/5320) sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer (21/2363) und den Verzicht auf die Einführung einer Übergewinnsteuer (21/5326). Senkung der Stromsteuer Ähnlich wie der ADAC äußerte sich Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Als Sofortmaßnahme begrüßt er den Tankrabatt der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. „Ich kann mir keine Maßnahme vorstellen, die so schnell wirkt“, erklärte er. Allerdings gestand er zu, dass sozial ärmere Haushalte nicht zielgerichtet erreicht würden. Dies könne eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Lebensmittel besser erreichen. In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt Dullien: „Sollte der Energiepreishöhenflug über den Juni 2026 hinaus anhalten, sollte vor einer Verlängerung des Tankrabatts geprüft werden, ob nicht andere preisdämpfende Maßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel, eine Senkung der Stromsteuer sowie eine weitere Senkung der Netzentgelte umgesetzt werden können.“ Für eine Senkung der Stromsteuer sprach sich auch Aaron Praktiknjo aus, Inhaber des Lehrstuhls für Energiesystemökonomik an der RWTH Aachen, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Eine Senkung der Stromsteuer würde die Elektrifizierung der Mobilität und beim Heizen erhöhen“, erklärte er. Sie würde zugleich die Nachfrage nach fossilen Kraftstoffen senken und damit auch den Preisdruck reduzieren, sagte Praktiknjo. Der Wissenschaftler erwartet, dass die von den Koalitionsfraktionen avisierte Senkung der Spritpreise um 17 Cent nicht vollständig erreicht wird, da diese einen Impuls für eine höhere Nachfrage um zwei Prozent setze. Stattdessen würden zwei bis vier Cent bei den Anbietern verbleiben. Dem entgegnete Dullien allerdings, dass ein Tempolimit auf Autobahnen den Spritverbrauch wiederum um fünf Prozent senken würde. Praktiknjo erklärte zudem, dass die Senkung der Mineralölsteuer nicht das Ziel erreiche, Haushalten in Not zu helfen. Hierfür wären gezielte Transfers besser. „Man könnte mit einem Zehntel des Finanzvolumens diese Haushalte in Not entlasten“, sagte er mit Blick auf die 1,6 Milliarden Euro, die die Fraktionen von CDU/CSU und SPD an Steuermindereinnahmen im laufenden Jahr infolge der zweimonatigen Senkung der Energiesteuern erwarten. Ähnlich argumentierte Yasmin Sitarek, Leiterin des Referats sozialverträgliche Klimapolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Ihr zufolge entlastet die Senkung der Energiesteuer obere Einkommen im Schnitt um zwölf Euro pro Monat, untere aber nur um drei Euro. „Die Entlastung orientiert sich also am Verbrauch, nicht am Bedarf“, befand Sitarek. Anhebung der Pendlerpauschale Gegen die geplante befristete Senkung der Energiesteuern wandte sich Fritz Söllner, Prof. für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Ilmenau, geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme begründet er das unter anderem damit, dass die Energiesteuer auf Heizöl und Gas nicht gesenkt wird. Einen „gewaltigen Nachholbedarf“ sieht Söllner bei der Entfernungspauschale. Diese müsse deutlich erhöht werden, sogar stärker als auf die 50 Cent, wie es die AfD vorhat. „Selbst bei einem Auto der Kompaktklasse wie dem VW Golf betragen die Gesamtkosten pro gefahrenen Kilometer je nach Motorisierung zwischen 53 und 89 Cent“, rechnet er vor. Pro Entfernungskilometer seien dies also zwischen 1,06 und 1,78 Euro. Eine Anhebung der Pendlerpauschale hält auch Daniela Karbe-Geßler für nötig, Bundesgeschäftsführerin des Bundes der Steuerzahler, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Sie forderte in der Anhörung eine Erhöhung auf 45 Cent. „Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben immer wieder die Erforderlichkeit des steuerlichen Abzugs für Fahrtkosten zur Arbeit herausgestellt“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Steuerzahlerbundes. Situation der Raffinerien Dass die Spritpreise wohl nicht direkt am 1. Mai sinken werden dürften, erwartet Christian Küchen, Vorstand des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Er erklärte, dass die Steuer nicht an der Tankstelle fällig werde, sondern bereits vorher, wenn Benzin und Diesel von den Raffinerien und großen Tanklagern ausgeliefert würden. „Die Tanks der Tankstellen werden am 1. Mai also in unterschiedlichem Umfang noch mit “normal versteuertem Benzin und Diesel„ gefüllt sein“, erklärte er. Diese würden zunächst abverkauft werden. Küchen ging zudem auf die wirtschaftliche Situation der Raffinerien ein. Diese hätten derzeit „teilweise negative Margen“. Dabei müssten die Betreiber zugleich die „Transformation in erneuerbare Moleküle“ stemmen. In der schriftlichen Stellungnahme fordert Küchens Verband: „Es müssen jetzt endlich die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Kommissionsvorschlages aus dem Jahr 2021 gesenkt werden.“ Über eine schwierige wirtschaftliche Situation der Raffinerien berichtete auch Nils Hindersmann, Vertreter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er sprach von Schließungen und Standorten, die zum Verkauf stünden. „Wir kämpfen derzeit um jeden Arbeitsplatz in der Raffineriebranche“, sagte Hindersmann. Das präge momentan den gewerkschaftlichen Alltag. Hindersmann begrüßte die Senkung der Energiesteuer. Diese entlaste nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen. Für die energieintensiven Unternehmen seien indes andere Themen bedeutend wie der Strompreis und Strompreiskompensationen. Belastung bei Spedition und Logistik Dass die hohen Energiepreise besonders seine Branche belasten, machte Frank Huster deutlich, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverbandes Spedition und Logistik. Er berichtete in der Anhörung von einem „erheblichen wirtschaftliche Druck“ auf die Unternehmen des Speditions- und Logistikgewerbes. „Es kommt derzeit zu einem drastischen Einbruch der Gewinnmargen“, erläuterte Huster, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. Vor allem bei Klein- und Kleinstunternehmen im Straßengüterverkehr sei das der Fall. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßt der Verband zwar die Sofortmaßnahme von CDU/CSU und SPD, schreibt aber auch, diese sei „lediglich eine Notfallreaktion auf die Krise, aber kein strukturelles Konzept zur Entlastung der Branche“. Für den Ökonomen Thorsten Polleit, vorgeschlagen von der AfD-Fraktion, zielen alle Vorschläge, „die überzogen hohen Energiepreise in Deutschland zu senken“, in die richtige Richtung. Er kritisierte: „In Deutschland werden klimapolitische Ziele gegenüber Wachstums- und Beschäftigungszielen priorisiert.“ Das habe „ruinöse Folgen“, attestierte Polleit und stellte fest: „Deutschland ist auf einem Verarmungskurs.“ (bal/20.04.2026)
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Bahnstreckenneubau zwischen Hamburg und Hannover umstritten
Befürworter und Gegner eines zweigleisigen Bahnstreckenneubaus zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 Kilometer kamen bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 20. April 2026, zu Wort. In dem der Anhörung zugrunde gelegenen „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“, (21/3150) kommt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu der Einschätzung, dass mit der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante als Grundlage für die weiteren Planungen, heißt es. Bahn: Neubaustrecke erfüllt alle Vorgaben und Ziele Matthias Hudaff, Leiter Großprojekte ABS/NBS Hamburg-Hannover bei der DB InfraGO AG, sagte unter Verweis auf eine Vielzahl von Variantenprüfungen: Nur die Neubaustrecke erfülle alle Vorgaben und Ziele, habe weniger Schallbelastung, einen geringeren Eingriff in den Naturschutz, geringere landwirtschaftliche Flächenverbrauche und eine kürzere Bauweise als andere Varianten. Die Region profitiere zweifach von dem Neubau, sagte er. Einmal im vorhandenen Netz durch Pünktlichkeit, mehr Nahverkehr, einer Halbierung des Güterverkehrs und das Potential für einen „Express-Nahverkehr“. Zudem werde der Seehafenhinterland-Verkehr in Bezug auf Arbeitsplätze, Standortfaktor und Erreichbarkeit „nachhaltig gestärkt“. Bis zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke sei eine Generalsanierung der Bestandstrecke geplant, so der Bahnvertreter. Neun Maßnahmen seien über das Programm zur Erhöhung der Schienenkapazität aus dem Klimaschutzpaket finanziert. Zudem erfolge der Einbau des modernen Signalsystems ETCS. Pro und Contra aus der Region Vertreter aus der Region bewerteten die Planungen unterschiedlich. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde Tostedt, lehnte den Neubau ab und sprach sich für einen bedarfsgerechten Ausbau von Bestandsstrecken im Dreieck Bremen-Hamburg-Hannover (Alpha-Variante E) aus. Für die Neubaustrecke, so Dörsam, gebe es eine Gesamtwertprognose von 14,1 Milliarden Euro. In die Nutzen-Kostenberechnung sei aber der Wert von 8,8 Milliarden Euro angesetzt worden. Hätte man die von Bund und Bahn bestätigte Gesamtwertprognose angesetzt, hätte das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bei unter 1,0 gelegen, was eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln ausgeschlossen hätte. Dem hielt im Verlaufe der Sitzung ein Vertreter des Verkehrsministeriums entgegen, bei der Kosten-Nutzen-Analyse seien die Ansätze des Jahres 2021 genutzt worden. Nehme man bei den Kosten den prognostizierten inflationsbedingten Wert von 2050 an (14,1 Milliarden Euro) müsse man auf die andere Seite auch einen deutlich höheren inflationsbedingten Nutzen stellen. Angesichts einer geplanten Inbetriebnahme 2050 oder 2065 bestehe in der Region die sehr große Sorge, dass sich die gegenwärtig nicht akzeptable verkehrliche Situation „in der Zeit bis dahin nicht im erforderlichen Maße verbessern wird“, sagte Jens Grote, Landrat des Landkreises Heidekreis. Der im Dialogforum Schiene Nord in einem „beispielgebenden partizipativen Prozess“ erzielte Kompromiss habe eine Perspektive auf zeitnahe Verbesserung gebracht. Er sei aber nicht umgesetzt worden. Die Schwierigkeiten insbesondere für Pendler seien geblieben. „Wir brauchen jetzt Lösungen“, sagte Grote. Verlagere man das Ganze in die Zukunft, „passiert in der Zwischenzeit im Zweifel nichts“, warnte er. Daher wende er sich - wie auch die Landkreise Celle, Uelzen und Harburg sowie das Land Niedersachsen geschlossen gegen das Neubauvorhaben. Die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg, Claudia Kalisch, ist hingegen für die Neubaustrecke. Die Trasse sei die einzige Möglichkeit, die südliche Metropolregion inklusive Lüneburg über die Schiene an Hamburg anzubinden. Um hier die dringend benötigten zusätzlichen Kapazitäten für den Regional- und Pendelverkehr zu schaffen und ein starkes Angebot machen zu können, brauche es eine Entlastung der Bestandsstrecke. „Diese Entlastung wird nur mit einer Neubautrasse zwischen Hamburg und Hannover erreicht, worüber Güterverkehr und Teile des Fernverkehrs fließen können, die derzeit die Bestandsstrecke nutzen“, sagte Kalisch. Wer die Neubaustrecke ablehnt, lehne gleichzeitig eine entscheidende Verbesserung im Schienenverkehr ab, die weit mehr als nur lokale Interessen betrifft. Kalisch machte zudem deutlich, dass die geplanten Generalsanierung benötigt werde, „um den akuten Zustand irgendwie aufzufangen“. Flaschenhals Korridor Hamburg-Hannover Für die Neubaustrecke sprach sich auch Lukas Iffländer, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN, aus. Die Auslastung der Strecke habe 2023 bei 147 Prozent der betrieblich zulässigen Werte gelegen. Verbesserungsmaßnahmen auf der Bestandsstrecke könnten die Kapazität zwischen Lüneburg und Uelzen nach Angaben der DB InfraGO aber um lediglich acht Prozent steigern. Zusätzliche Angebote können aufgrund der hohen Auslastung nicht verwirklicht werden. Nur die Vorzugsvariante löse diesen Engpass nachhaltig. Sie erfülle als einzige Variante die verkehrlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des gültigen Bedarfsplans und ermögliche die im Deutschlandtakt vorgesehene Reisezeit von 63 Minuten zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof, sagte Iffländer. Der Korridor Hamburg-Hannover sei kein regionales, sondern „ein Schlüsselprojekt im gesamtnorddeutschen Hafenhinterland als Hauptachse“, sagte Lutz Könner, Geschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). Funktioniert sie nicht, funktioniere ein erheblicher Teil der deutschen Ex- und Importlogistik nicht effizient. Ohne Aus- und Neubau würden die Wachstumspotenziale der Häfen begrenzt. Mit dem Aus- und Neubau gelinge ein deutlicher Kapazitätssprung und würden die Lieferketten stabilisieren. Neben der kurzfristig dringend nötigen Ertüchtigung und Optimierung der Bestandstrecke führe an einem zweigleisigen Neubau „kein Weg vorbei“, sagte Könner. Für Kay Rabe von Kühlewein vom VCD Landesverband Niedersachsen kommt ebenfalls nur ein Neubau in Frage. Auch eine kommende Generalsanierung 2029 löse das Kapazitätsproblem der Strecke nicht. Ein Neubau ist aus seiner Sicht auch in der Bauzeit die schnellste und kostengünstigste Variante. Bestandsausbauten würden aufgrund von schwierigeren Bauverhältnissen „teilweise Jahrzehnte länger dauern“. Zudem profitiere die Region von neuen Optionen beim Nahverkehr, so Rabe von Kühlewein. Trotzdem kann aus seiner Sicht die präsentierte Vorzugsvariante noch entscheidend verbessert werden. Das betreffe die Finanzierung der Regionalhalte, den Lärmschutz oder eine „naturverträglichen Führung“ entlang der Bundesautobahn A7. "Eine extrem teure Planung" Prof. Thomas Siefer von der Technischen Universität Braunschweig sprach von einer extrem teuren Planung. 14 Minuten Fahrzeiteinsparung stünden Kosten in Höhe von 14 Milliarden Euro gegenüber. „Wir erreichen also eine Minute Fahrzeitgewinn mit einer Milliarde Euro“, rechnete er vor. Bei anderen Projekten in Deutschland sei der Preis deutlich geringer gewesen. Die aktuellen Planungen bedeuteten für Lüneburg, Uelzen und Celle zudem eine Verringerung des Angebotes. Reisende aus diesen Städten müssten den Nahverkehr nutzen, um in Hamburg oder Hannover den Fernverkehr zu erreichen. Jeder erzwungene Umstieg reduziere aber die Attraktivität einer Verbindung. Denkbare Alternativen sind aus Sicht Siefers ein Ausbau vorhandener Strecken sowie eine Neubaustrecke für den Güterverkehr von Lüneburg bis Uelzen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Neubau von Omid Najafi (AfD), Mitglied des Landtages von Niedersachsen, und dort Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Stattdessen müsse der beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 samt einer weiteren Elbquerung westlich von Hamburg höchste Priorität eingeräumt und deren Finanzierung gesichert werden, forderte er. Im Zuge der Generalsanierung sei zudem die dreigleisige Ertüchtigung der Strecke Uelzen Lüneburg zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren, „um aus reinen Modellierungen ein tatsächlich messbares Faktum zu schaffen, aus dem sich weitere Bedarfsberechnungen ableiten lassen können“ . (hau/20.04.2026)
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Petition zur Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege-Ausbildung diskutiert
Über die in einer Petition erhobene Forderung nach Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 20. April 2026, diskutiert. Nur wenn die Spezialisierung weiterhin möglich ist, könne in der Kinder- und Jugendpflege eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden, sagten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme vor den Abgeordneten. Sie seinen keine Gegner der generalistischen Pflegeausbildung, betonten sie. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, machte Venzke deutlich. "Grundsätzlich hohe Akzeptanz der generalistischen Ausbildung" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), entgegnete, man habe im Ministerium das Anliegen der Petentinnen im Blick. Er erinnerte daran, dass die 2020 im Pflegeberufegesetz gefundene Regelung der generalistischen Pflegeausbildung mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr ein Kompromiss gewesen sei. Seiner Auffassung nach ist die Akzeptanz der generalistischen Ausbildung grundsätzlich sehr hoch. Zu der in Rede stehenden Problematik der pädiatrischen Spezialisierung wolle man demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen stattfinden lassen, kündigte Sorge an. Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der öffentlichen Eingabe mit dem Titel "Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung" (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, wird darin kritisiert. Folgen für die Nachfrage nach einer Ausbildung Diese 120 Stunden müssten noch nicht einmal im Krankenhaus, also in einem „medizinischen Setting“, absolviert werden, kritisierte Venzke in der Sitzung. Theoretisch könne es auch ein heilpädagogischer Kindergarten sein. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“. Negative Folgen habe die aktuelle Entwicklung auch für die Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendkrankenpflege. Sie habe oft bei Gesprächen mit potenziellen Bewerbern, die explizit Kinder und Jugendliche pflegen wollen, die Auffassung gehört, „bekomme ich in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise, suche ich mir etwas anderes“, sagte Venzke. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil schon jetzt in der stationären Versorgung 6.500 Stellen nicht besetzt seien. Ein Großteil der Interessenten wolle sich für die Pflege des Kindes bewerben, sagte Ricarda Tamme, „nicht für die Pflege an sich“. Tamme, die selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin ist, sagte weiter: „Wenn Sie mich fragen, ob ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen hätte, wäre die Antwort: Nein.“ Ministerium stellt Wahlrecht nicht infrage Gesundheits-Staatssekretär Sorge machte während der Sitzung deutlich, dass das BMG das Wahlrecht nicht infrage stelle. Bei der angekündigten Anhörung müsse aber darüber geredet werden, wieso nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in Anspruch nehmen würden. Sollte das an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen, müsse auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden. Die Petenten hatten mit Blick auf die 0,8 Prozent von einem „verzerrten Bild“ gesprochen. Viele Pflegeschulen würden den spezialisierten Abschluss in der Kinder- und Jugendkrankenpflege „nicht gleichwertig anbieten“. Wenn sie für diesen Abschluss die Ausbildung in einer hunderte Kilometer entfernten Schule anbieten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, sagte Venzke. Schulen, die ein wirkliches Wahlrecht ermöglichen, würden ganz andere Zahlen vorlegen. (hau/20.04.2026)
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Bundestag beschließt Umsetzung einer EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der Bundestag hat am Freitag, 17. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen. Für die Initiative in der vom Verbraucherausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Zur Abstimmung hatte den Abgeordneten eine Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/5381) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5382) vorgelegen. Eine Entschließung zum sogenannten Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen nahm das Parlament ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD an. Keine Mehrheit fanden hingegen Entschließungsanträge, die Bündnis 90/Die Grünen (21/5383) und AfD (21/5384) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, sind für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vor allem Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen. So soll unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge soll künftig die Textform statt der Schriftform ausreichen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz). Änderungen im Verbraucherschutzausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf am 15. April abschließend beraten. Gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem, Debitkarten mit Zahlungsaufschub aus dem Anwendungsbereich der Regelungen auszunehmen. Zudem wurde die Gesetzesbegründung an einzelnen Stellen klarstellend ergänzt. Neu gefasst wurde eine Vorschrift zum Scoring im Bundesdatenschutzgesetz, der als Paragraf 37a in das Gesetz eingefügt werden soll. Im Gegenzug soll Paragraf 31 gestrichen werden. Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde auch eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Demnach soll die Förderung grundsätzlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist. Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage –das Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität – war Teil des Änderungsantrags der Koalition zum Regierungsentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“. Durch die Regelung soll „einerseits einem drohenden Attentismus der Käuferinnen und Käufer vorgebeugt und andererseits durch ein einstufiges Förderverfahren, bei dem die Antragstellung nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs erfolgt, eine möglichst bürokratiearme Umsetzung während der gesamten Programmlaufzeit gewährleistet werden“, führen die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag aus. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/5383) unter anderem, das Schriftformerfordernis als Voraussetzung für den Abschluss von Verbraucherkreditverträgen so lange wie erforderlich beizubehalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass digitale Identifizierungsverfahren zur Erfüllung der Schriftform künftig einfacher nutzbar und breiter zugänglich sind. Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag /21/5384) auf, den Gesetzentwurf zu novellieren und alle "überschießenden nationalen Umsetzungselemente" zu entfernen, die über die EU-Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen. (scr/ hau/17.04.2026)
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Agrarpolitik im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Die Agrarpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 17. April 2026. Grundlage der einstündigen Debatte sind vier Initiativen der AfD-Fraktion. Der Antrag „Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik, statt unrealistischem Umweltaktionismus“ (21/3872) soll abgestimmt werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung (21/4436) vor. Ebenfalls abgestimmt werden soll der Antrag "Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren" (21/4946), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft (21/5385) vor. Darüber hinaus werden erstmals die Anträge mit den Titeln „Bürokratiebelastung jetzt umfassend abbauen – Heimische Landwirtschaft sichern“ (21/5328) und „CO2-Bepreisung aussetzen – Deutschen Gartenbau retten, nationale Ernährungssouveränität sichern, regionale Wertschöpfung bewahren und Lebensmittelpreise stabil halten“ (21/5329) beraten. Sie sollen im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden. Erster abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/3872) zur Ernährungssicherheit vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, die globale und nationale Ernährungssicherheit gerate angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Die „Landwirtschaft und das Ernährungssystem müssen sich verändern“, vor allem im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion zu legen und dabei bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen sicherzustellen. Zweiter abzustimmender Antrag der AfD Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag (21/4946 ) mit dem Titel „Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland - Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren“ fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für mehr Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ein. In einem Antrag (21/5328) fordert sie die Bundesregierung auf, sich unter anderem auf EU-Ebene für ein Moratorium mit dem Ziel einzusetzen, dass keine neuen bürokratischen Auflagen beziehungsweise Vorhaben für Landwirte und Tierhalter vorangetrieben werden. Zudem solle sie sich bei der Fortschreibung des Rahmenplans zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vorrangig für eine Vereinfachung der Fördermaßnahmen und Förderkriterien sowie für eine Erhöhung der Fördersätze einsetzen. Bestehende Förderrichtlinien im Agrar- und Umweltbereich für Land- und Forstwirte sollten nach Möglichkeit so vereinfacht werden, dass Dokumentations- und Antragsstellungsaufwand deutlich reduziert werden. Zur Begründung heißt es im Antrag, „der Dschungel an bürokratischen Vorgängen, Vorgaben und (vermeintlichen) Notwendigkeiten wächst und wuchert stetig“. Bestehende Förderprogramme würden adaptiert, neue Förderprogramme kämen dazu, Dokumentations- und Nachweispflichten würden mehr und detaillierter. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion befürchtet, dass durch eine weitere Verteuerung wegen höherer Energiepreise in Deutschland der Verlust wettbewerbsfähiger und traditioneller Gemüsebaubetriebe mit nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und landwirtschaftliche Vielfalt drohen. Um einen Zusammenbruch dieses für die Gewährleistung der Ernährungssouveränität wichtigen Sektors zu verhindern, sei ein sofortiges Aussetzen der nationalen CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes geboten, schreiben die Abgeordneten der AfD in ihrem Antrag (21/5329). Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, die nationale CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Benzin, Diesel und alle Heizstoffe mit sofortiger Wirkung auszusetzen und mittelbar die vollständige Abschaffung dieser Abgabe zu regeln. Zudem solle die Bundesregierung sich verpflichten, sich auf Ebene der Europäischen Union mit Nachdruck für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einzusetzen, um durch gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen, um die Produktionskosten nachhaltig zu senken. (mis/hau/15.04.2026)
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Forderung nach „zeitnahen Arztterminen für alle“
„Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen – Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4835), den der Bundestag am Freitag, 17. April 2026, erstmals debattiert. Er soll nach einer 30-minütigen Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern zeitnahe Arzttermine für alle Versicherten und eine gute flächendeckende ambulante Versorgung. Das 2019 beschlossene Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz (TSVG) habe gesetzlich Versicherten genauso schnell Arzttermine gewährleisten sollen wie Privatversicherten, heißt es in dem Antrag. Tatsächlich habe sich für gesetzlich Versicherte die durchschnittliche Wartezeit auf Facharzttermine nicht verkürzt, sondern sogar verlängert. Gleichzeitig seien die jährlichen Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für extrabudgetär vergütete Leistungen, die mit dem TSVG eingeführt wurden, rasant gestiegen. So seien laut Bundesrechnungshof (BRH) bis Mitte 2024 bereits 2,9 Milliarden Euro verschwendet worden, da die zusätzlichen Honorare keinen positiven Effekt auf die Versorgungsqualität hätten. Im ambulanten Bereich müssten sich Patienten selbst darum kümmern, dass sie notwendige Leistungen auch erhalten, schreibt die Linksfraktion. Es gebe keine Behandlungspfade, keine Koordinierung und demnach keine Gewährleistung, dass Patienten benötigte ärztliche Verordnungen in Anspruch nehmen könnten. Die Wartezeit entscheide erheblich mit darüber, ob Behandlungen stattfänden oder nicht. Die Abgeordneten fordern, dass bei der Terminvergabe der Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) grundsätzlich nicht mehr abgefragt werden dürfe. Für die Behandlung der Versicherten solle so bald wie möglich eine einheitliche Gebührenordnung eingeführt werden, sodass Anreize für die bevorzugte Terminvergabe an Privatversicherte und die unterschiedliche Versorgungsqualität minimiert würden. Ferner sollten alle extrabudgetären Vergütungsleistungen des TSVG auf ihren Nutzen hin überprüft werden, heißt es in dem Antrag. (pk/hau/30.03.2026)
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Bundestag debattiert Antrag zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte russische Schattenflotte entschlossener zu bekämpfen. Ein entsprechender Antrag (21/5330) steht am Freitag, 17. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Grünen Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine werde vor allem durch Einnahmen aus dem Export fossiler Energien und Rohstoffe finanziert, schreiben die Grünen-Abgeordneten in ihrem Antrag. Um internationale Sanktionen zu umgehen, habe Russland eine sogenannte Schattenflotte für den russischen Ölexport etabliert. Viele der überalterten Schiffe stellten aber nicht nur ein geopolitisches, sondern auch ein erhebliches Sicherheits-, Umwelt- und Wirtschaftsrisiko dar, heißt es mit Blick auf etwaige Havarien oder die Sabotage an kritischer Unterwasserinfrastruktur. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „der Bundespolizei, der Marine und dem Zoll und allen anderen beteiligten Sicherheitsbehörden einen klaren Auftrag zu erteilen, die Kontrolle von verdächtigen Schiffen der russischen Schattenflotte – auch an Bord dieser Schiffe – zu intensivieren“. Gelistete und verdächtige Schiffe, auch solche, bei denen der Flaggenstaat nicht eindeutig sei, sollen bei der Ein- und Durchfahrt des deutschen Küstenmeers und der Ausschließlichen Wirtschaftszone kontrolliert und bei Bedarf festgesetzt werden. Weitere Forderungen der Grünen zielen unter anderem auf eine bessere Ausstattung beteiligter Behörden, etwa durch Luftraumüberwachungsfähigkeiten mittels Drohnen, auf eine Gesamtstrategie gegen hybride Bedrohungen und auf die Sanktionierung von an der Schattenflotte beteiligten Reedereien. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass die USA ihre Ölsanktionen gegenüber Russland wieder vollständig in Kraft setzen. (ahe/15.04.2026)
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Aussprache zur Lage im Libanon
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Freitag, 17. April 2026, mit dem Krieg in Nahost und seinen Folgen für die libanesische Zivilbevölkerung. Dazu hat die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Militärische Eskalation und humanitäre Notlage im Libanon“ verlangt. In einer Aktuellen Stunde können Themen von allgemeinem aktuellen Interesse diskutiert werden. Sie findet auf Verlangen einer Fraktion, von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder durch Vereinbarung im Ältestenrat statt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (irs/14.04.2026)
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Bundestag debattierte über Vorkaufsrechte der Kommunen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, über die Rückführung privatisierter Aufgaben in die öffentliche Hand debattiert. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rekommunalisierung statt Ausverkauf – Für ein Vorkaufsrecht, das Mieterinnen und Mieter sowie Gewerbe schützt“ (21/5327) vor, der nach 20-minütiger Aussprache zusammen mit einem weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden" (21/4876) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Erster Antrag der Linken In ihrem ersten Antrag (21/5327) fordert Die Linke, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorlegen soll. Damit soll die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) kaum noch zur Anwendung kommen, erklärt die Fraktion. Bis zu dem Urteil sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erhebliche Mietsteigerungen zu schützen. Die Linke fordert, mit einer gesetzlichen Regelung den Kommunen den Vorkauf von Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten zu ermöglichen, wie es vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2021 praktiziert worden sei. Außerdem sollten die Möglichkeiten von Vorkäufen noch erweitert werden, zum Beispiel durch längere Vorkaufsfristen. Das kommunale Vorkaufsrecht soll außerdem auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden und auch bei „Share Deals“ möglich sein, wenn Anteile an Grundstücksgesellschaften verkauft werden oder Grundstücke in solche Gesellschaften eingebracht werden. Zur Ausübung der Vorkaufsrechte soll geprüft werden, wie den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden kann. Zweiter Antrag der Linken Die Bundesregierung soll sich laut dem zweiten Antrag der Linken (21/4876) dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert Die Linke in ihrem zweiten Antrag. Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden. Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/eis/16.04.2026)
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Abgesetzt: Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit
Der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen“ (21/5029) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage solle am Donnerstag, 16. April 2026, durch das Parlament debattiert werden. Im Anschluss sollte die Vorlage dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert „den Abbau der globalen Ungleichheit“ als oberstes Ziel einer neuen Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich zudem „für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt“. Diese und weitere Forderungen gehen aus ihrem Antrag hervor. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es für Deutschland und die Europäische Union notwendig sei, „das multilaterale System zu stärken und eine solidarische, internationalistische Politik für Frieden und Globale Gerechtigkeit als Gegenentwurf zu Krieg, Nationalismus und Isolationismus zu verfolgen.“ Nach Ansicht der Antragstellenden schwäche zunehmend ungleich verteilter Reichtum Vertrauen in die Demokratie und verstärke politische Gräben und kriegerische Auseinandersetzungen. Die Abgeordneten fordern unter anderem auch einen „Gerechtigkeitscheck“ für Abkommen, Förderungen und Gesetzesvorhaben des Bundes, mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit und steuerliche Umverteilung zu ermöglichen. (jd/hau/14.04.2026)
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Antrag fordert Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Die AfD-Fraktion fordert eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Dazu hat sie einen Antrag mit dem Titel "Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen" (21/5059) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag, die Berufsfreiheit für Selbstständige sicherzustellen und die Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu machen. Selbstständige und Freiberufler würden zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur Modernisierung in Unternehmen wesentlich beitragen. „Sie ermöglichen flexible Zusammenarbeit, schließen Kompetenzlücken und unterstützen die zügige Umsetzung von Modernisierungsvorhaben – branchenübergreifend von Industrie und Mittelstand über Handwerk und Bildung bis hin zu Gesundheit, Kultur und öffentlicher Verwaltung. Zugleich eröffnet Selbstständigkeit in Zeiten des Strukturwandels neue Erwerbschancen und stärkt eigenverantwortliche Lebens- und Berufswege“, schreiben die Abgeordneten darin. Sie kritisieren jedoch das Statusfeststellungsverfahren (Paragraf 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) der Deutschen Rentenversicherung als unklar und oft nicht nachvollziehbar. „Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wird maßgeblich anhand einer Gesamtwürdigung unbestimmter Rechtsbegriffe vorgenommen. Maßstäbe, die aus der klassischen Betriebsorganisation stammen, werden auf moderne, agile Projektarbeit übertragen und führen zu schwer prognostizierbaren Ergebnissen“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, um das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren. Ein zweiter Gesetzentwurf soll das Verfahren zur Anrechnung von (freiwilligen) Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung sowie sozialen Pflegeversicherung auf nachträglich festgestellte Pflichtbeiträge etablieren. (che/16.04.2026)
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Tierschutz und Forschung: Wirksamer Schutz von Versuchstieren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Tierschutz und Forschung Hand in Hand – Versuchstiere wirksam schützen“ (21/5325) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Die Grünen hatten für Federführung beim Landwirtschaftsausschuss plädiert und wurden darin von der AfD und der Linken unterstützt. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD überstimmte sie jedoch und legte die Federführung beim Forschungsausschuss fest. Antrag der Grünen Die Grünen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass die Paragrafen 7 bis 10 des Tierschutzgesetzes die Voraussetzungen, Grenzen und Genehmigungsverfahren für Tierversuche regeln. Sie verankerten vor allem die ethische Abwägung, die Verpflichtung zur Unerlässlichkeit von Tierversuchen sowie das Prinzip von Ersatz, Reduktion und Verbesserung von Tierversuchen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sei vorgesehen, für wissenschaftliche Tierversuche ein eigenständiges Gesetz zu schaffen. Eine Herausnahme dieser Paragrafen aus dem Tierschutzgesetz würde nach Ansicht der Fraktion den Schutz von Versuchstieren aus seinem systematischen Zusammenhang lösen, zu einer Fragmentierung des Tierschutzrechts führen und könnte das Risiko einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus mit sich bringen. Gleichwohl müsse der rechtliche Rahmen überarbeitet werden, so die Fraktion, um zeitgemäßem Tierschutz und zukunftsweisender Forschung zu entsprechen. Die Abgeordneten setzen sich sowohl für eine Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes als auch der Tierschutz-Versuchstierverordnung ein. Damit könnte den Forschenden Rechtssicherheit gewährleistet werden. Staatliche Behörden würden klare Kriterien an die Hand gegeben werden, um Tierschutzstandards hochzuhalten, argumentiert die Fraktion. Zudem sollte gemeinsam mit den Ländern eine angemessene Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden sichergestellt werde, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, von der Herausnahme der Paragrafen 7 bis 10 aus dem Tierschutzgesetz ausdrücklich Abstand zu nehmen und den bestehenden gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Versuchstieren vollständig im Tierschutzgesetz zu belassen. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Tierversuche auch künftig eindeutig dem Schutzzweck des Tierschutzgesetzes unterliegen, nicht aus dessen systematischem Zusammenhang gelöst werden und nicht durch eine gesetzliche Auslagerung abgeschwächt werden.(vom/mis/16.04.2026)
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