Bundestag | Aktuelle Themen

Inhalt abgleichen
Letztes Update: vor 35 Minuten 45 Sekunden

Bundestag novelliert das Chemikaliengesetz

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Debatte die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Chemikaliengesetzes in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/4329) beschlossen. Dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) stimmten CDU/CSU und SPD zu, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf wird das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, angepasst. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt wird, betreffen zum einen neue Verbote: So wird die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So können Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen. Darüber hinaus werden die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ angepasst. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt. Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst. Änderungen im Umweltausschuss Der Umweltausschuss hatte am 25. Februar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und dabei auch Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt. Dieser hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Blick auf den illegalen Handel mit F-Gasen unter anderem für eine Erhöhung des Strafmaßes ausgesprochen. Diese werde die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Umwelt-Strafrichtlinie vollzogen. Der Referentenentwurf dazu sieht nach Regierungsangaben vor, die absichtliche Freisetzung von F-Gasen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden. Konkret wurde ergänzt, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist. (sas/hau/26.02.2026)

Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprach den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542, 21/3943) unverändert und das dazu gehörende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543, 21/4085) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/4328) beschlossen. Für die Gesetzentwürfe stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Erster Gesetzentwurf Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Im Vertragsgesetzentwurf (21/3542) heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten – die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel – seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI). Zweiter Gesetzentwurf Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz (21/3543): Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI. Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen festgelegt werden können. Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. Es soll zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung. (sas/hau/26.02.2026)

Forderung nach einem Schuldenschnitt für die Ukraine erörtert

26.02.2026
Die Fraktion Die Linke fordert einen Schuldenschnitt für die Ukraine. Ihren Antrag mit dem Titel „Faire Entschuldung für die Ukraine – Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime" (21/4272) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Krieg Russlands gegen die Ukraine und in einem folgenden Schritt für einen umfassenden Schuldenerlass für die Ukraine ein. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin unter anderem auf, sich für eine internationale, lösungsorientierte Entschuldungskonferenz für die Ukraine einzusetzen. „Das Ziel einer solchen Entschuldungskonferenz muss eine nachhaltige und umfassende Entschuldung sein, die der Ukraine einen fairen politischen und ökonomischen Neustart nach dem Krieg ermöglicht und bei der das Ausmaß und die Modalitäten der Entschuldung nicht einseitig von den Gläubigern bestimmt werden.“ Außerdem soll sich die Bundesregierung für eine internationale Koordination zur Umsetzung der Artikel 34 bis 37 der „Articles on the Responsiblity of States for Internationally Wrongful Acts“ einsetzen, die Russland für die Kosten des Wiederaufbaus in die Pflicht nehmen würden. Die Linke wendet sich zudem klar gegen „einseitige Rohstoffabkommen oder wirtschaftliche Sonderbehandlungen einzelner Akteure“, die unter Ausnutzung der finanziellen Notlage der Ukraine, deren Souveränität, territoriale Integrität oder zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einschränken. (hau/26.02.2026)

Kooperation mit Österreich gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3917) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter. (eis/hau/26.02.2026)

Verbot der Revolutionsgarde des Irans in Deutschland debattiert

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland" (21/4279) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für ein Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland ein. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, seien die Revolutionsgarden ein zentraler Bestandteil des autoritär-theokratischen Scharia-Systems des Iran und an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen, der systematischen Einschränkung von Menschenrechten sowie der Verfolgung politischer Gegner beteiligt. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Verbot der Revolutionsgarden im Sinne des deutschen Vereins- und Strafrechts zu prüfen und gegebenenfalls zu erlassen. Außerdem sollten die Aktivitäten der Revolutionsgarden in Deutschland unterbunden werden, „einschließlich eines umfassenden Betätigungsverbots, Einreise- und Finanzsanktionen sowie die Möglichkeiten des Vereins-, Steuer- und Aufenthaltsrechts“ ausgeschöpft werden. Eine weitere Forderung zielt auf die Prüfung und Intensivierung der bestehenden Sanktionen auf EU- und internationaler Ebene, um alle Strukturen der Revolutionsgarden als terroristisch zu behandeln. Hierzu solle die Bundesregierung in der EU, der Nato und den Vereinten Nationen entsprechende Initiativen ergreifen. Ein ausdrückliches Verbot Islamischen Revolutionsgarden des Iran durch die Bundesrepublik solle ein deutliches Signal senden, „dass Deutschland nicht bereit ist, gewaltsamen, islamistisch motivierten und transnationalen Extremismus oder die systematische Unterdrückung von Freiheitsbewegungen zu tolerieren“, schreiben die Abgeordneten. (ahe/vom/26.02.2026)

Neuregelung von Anfechtungen der Vaterschaft beschlossen

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4323) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/4324) zu dem Gesetz. Dafür stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen CDU/CSU und SPD. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Neu geregelt wurde die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017 / 21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen. Wie die Bundesregierung ausführt, soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umgesetzt werden, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Durch ergänzende Regelungen sollen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden. Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25. Februar Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen. Sie betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die im Rechtsausschuss angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein. (scr/hau/26.02.2026)

Situation auf dem Wohnungs- und Mietenmarkt beraten

26.02.2026
Die Mietenpolitik stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 27. Februar 2026. Grundlage der halbstündigen Debatte war der „Fünfte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024“ (21/2170). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hate zudem einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des sozialen Mietrechts“ (21/4268) sowie einen Antrag mit dem Titel „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter“ (21/4282) vorgelegt. Die Grünen-Initiativen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Der Regierungsbericht soll im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weiterberaten werden. Bericht der Bundesregierung Im Jahr 2022 standen in Deutschland insgesamt rund 43,1 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Das waren etwa 2,5 Millionen Wohnungen oder sechs Prozent mehr als 2011, geht aus dem Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland hervor. Rund 17,8 Millionen Wohnungen wurden von den Eigentümern selbst bewohnt. Trotz erheblicher Preissteigerungen haben nach Angaben der Regierung zwischen 2018 und 2021 in Deutschland jährlich über 387.000 Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum gebildet. Im Jahr 2023 seien mit 294.399 Wohnungen in etwa genauso viele Wohnungen fertiggestellt worden wie im Vorjahr, heißt es in dem Bericht weiter. Im Jahr 2024 seien mit insgesamt 251.900 Einheiten erheblich weniger Wohnungen fertiggestellt worden. Während die Zahl der fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser 2024 deutlich um 23 Prozent auf 72.000 Einheiten gesunken sei, sei der Rückgang bei neu fertiggestellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (einschließlich Wohnheimen) mit zwölf Prozent auf 143.900 moderater ausgefallen. 2022 standen gut 1,92 Millionen Wohnungen leer Bundesweit hätten laut Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 gut 1,92 Millionen Wohnungen leer gestanden. Das entspreche einem Anteil von 4,5 Prozent in Gebäuden mit Wohnraum. In den westlichen Bundesländern hätten 1,35 Millionen Wohnungen (vier Prozent) leer gestanden, in Ostdeutschland (ohne Berlin) gut 536.000 Wohnungen (7,7 Prozent). In Berlin hätten 40.681 Wohnungen (zwei Prozent) des Wohnungsbestandes leer gestanden. Zur Entwicklung der Mieten heißt es in dem Bericht, die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen habe sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 zum 15. Mai 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat belaufen. Für das Jahr 2024 wird die durchschnittliche Bestandsmiete mit 7,62 Euro pro Quadratmeter und Monat angegeben. Im Jahr 2022 habe die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. 2018 seien es noch 27,2 Prozent gewesen. Rund elf Prozent der Haushalte bei Wohnkosten entlastet Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, erhielten im Dezember 2023 rund 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit würden rund elf Prozent aller privaten Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten profitieren. Das Wohngeld solle als sozialpolitisches Instrument dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte mit Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus ihre Wohnkosten selbst tragen könnten, erläutert die Regierung dazu. Die privaten Haushalte gaben laut Bericht im Jahr 2024 rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus. Das Grundstücks- und Wohnungswesen sei einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Insgesamt habe die Branche im Jahr 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspreche knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. Gesetzentwurf der Grünen Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, die Mietpreisbremse zu entfristen und Umgehungsmöglichkeiten insbesondere bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen einzuschränken. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Lage auf dem Mietmarkt und die geringe Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse. Der Entwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Ein Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel betragen. Zudem soll die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse für Neubauten dynamisiert werden. Als neu soll nur noch eine Wohnung gelten, die seit höchstens einem Jahr genutzt und vermietet wird. Ferner soll geregelt werden, dass bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht mehr die maximal zulässige, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete als vereinbart gilt. „Dadurch haben Vermieterinnen und Vermieter im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage einen ökonomischen Anreiz, die Mietpreisbremse einzuhalten“, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs übertragen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag(21/4282) eine „bundesweite Informationskampagne zum Mietrecht“ sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Wohnen sei ein „Grundbedürfnis und Voraussetzung für soziale Teilhabe“, heißt es in der Vorlage. Steigende Mieten führten zunehmend zu sozialer Spaltung und existenziellen Notlagen, schreibt die Fraktion. Anpassungen fordern die Grünen auch bei den Regelungen zur Mieterhöhung bei Indexmieten und beim Mietwucherparagrafen. (hle/hau/26.02.2026)

Schutz von Journalisten vor einschüchternden Klagen erörtert

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen" (21/4276) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung von missbräuchlich geführten Rechtsstreitigkeiten, die Verpflichtung des Klägers zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie eine erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten zugunsten des obsiegenden Beklagten eines SLAPP-Verfahrens geregelt werden. Außerdem soll für das Gericht die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Kläger eines SLAPP-Verfahrens eine besondere Gerichtsgebühr aufzuerlegen. Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu. Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag ein umfassenderes Vorgehen gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. In der Vorlage unter dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ beziehen sich die Abgeordneten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs nicht auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, sondern auch nationale Klagen einzubeziehen. Zudem verlangen die Abgeordneten höhere Sanktionsgebühren bei missbräuchlichen Klagen, klare Kriterien zur Feststellung von Missbrauch sowie feste Fristen für eine frühzeitige gerichtliche Entscheidung Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte „Anti-SLAPP-Anlaufstelle“ aus, die Betroffene unterstützt. Auch außergerichtliche Einschüchterungsversuche wie Abmahnungen sollen stärker reguliert werden Anpassungen wollen die Abgeordneten auch in der Strafprozessordnung sehen, „damit missbräuchliche strafrechtliche Anzeigen oder Ermittlungsverfahren, die der Einschüchterung oder Behinderung öffentlicher Beteiligung dienen, prozessual frühzeitig überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden können“. (hau/scr/26.02.2026)

Bundestag debattierte über einen "leistungsfähigen Arbeitsmarkt“

26.02.2026
„Technisierung statt Zuwanderung – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4278), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Konkret verlangt die AfD von der Bundesregierung unter anderem, Sozialleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Zuwanderer an einen langjährigen Aufenthalt mit sozialversicherungspflichtiger und existenzsichernder Beschäftigung zu knüpfen, sodass eine direkte Zuwanderung in das Sozialsystem ausgeschlossen ist. Auch müsse ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht geschaffen werden. Einwanderung und Asyl müssten getrennt organisiert werden. Asyl solle politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Aus- und Weiterbildungsangebote sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion ausgebaut werden, insbesondere für Wiedereinsteiger in Mangelberufe sowie für Umschulungen im Bereich Technik, MINT und Pflege. Die Angebote sollen berufsbegleitend, modular und leicht zugänglich sein. Außerdem schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner zu verbessern. Der Antrag soll am Donnerstag vom Bundestag erstmals beraten werden. (che/hau/26.02.2026)

Bundestag hebt Immunität von Maximilian Krah auf

26.02.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/4330) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Maximilian Krah (AfD) gemäß eines Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 3. Februar 2026. (26.02.2026)

Luftsicherheitsgesetz für eine bessere Abwehr von Drohnen geändert

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4322) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Darüber hinaus verabschiedete er eine Entschließung zu dem Gesetz. Ihr stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) werden laut Regierung die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt. Den Streitkräften wird erlaubt, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste – gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohen Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sieht das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Innenausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin heißt es, es sei ein deutlicher Anstieg von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen zu verzeichnen. Anlagen kritischer Infrastruktur wie Strom-, Wasser- und Gesundheitsversorgungsanlagen, aber auch Industrieanlagen und Forschungsstätten, seien zunehmend Ziel von Ausspähung und Sabotage durch fremde Mächte und unbekannte Personen. Diese Infrastrukturen seien für das tägliche Leben sowie das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft essenziell. Die Sicherheitsbehörden seien aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten aber unter Umständen nicht immer in der Lage, diese Infrastrukturen flächendeckend zu schützen. Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden, heißt es weiter. Während die Befugnisse staatlicher Stellen zur Abwehr von Drohnen durch die neuen Sicherheitsgesetze ausgeweitet würden, bestehe für die Betreiber kritischer Infrastruktur bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Bundesländern und den Betreibern kritischer Infrastruktur zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren. Falls die Prüfung einen solchen Bedarf erkennen lässt, soll die Regierung den Entwurf für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorlegen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/26.02.2026)

Forderung nach Abschaffung der Grundsteuer beraten

26.02.2026
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundsteuer vollständig abschaffen – Eigentum schützen, Mieter entlasten“ (21/4277) stand am Donnerstag, 26. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen, um "Eigentum nachhaltig zu entlasten und soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen". Zudem solle das Grundgesetz so geändert werden, dass die Länder an der Erhebung einer länderbezogenen Grundsteuer gehindert sind. Zeitnah sollten bundeseinheitliche Ausgleichsmechanismen geschaffen werden, die die durch Wegfall der Grundsteuer entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen "vollständig kompensieren". Die Kompensation solle vor allem durch Änderung der Beteiligungsquoten der Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils hergestellt werden, so die Fraktion. Dabei sei sicherzustellen, dass die Gemeinden einen dem bisherigen Aufkommen der Grundsteuer entsprechenden Ausgleich erhalten, der sich an objektiven Kennziffern wie Einwohnerzahl, Steuerkraftmesszahl und Flächenausdehnung orientiert. Der Bund solle dem Antrag zufolge gewährleisten, dass die Anpassung aufkommensneutral zwischen Ländern und Kommunen geschieht und keine zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Vorzusehen sei auch eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen durch Kommune, um "unzumutbare Steuerbelastungen" zu verhindern. (hau/26.02.2026)

Bundestag beschließt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

26.02.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. In dem vom Wirtschaftsausschuss geänderten Gesetzentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/2506, 21/3203) werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zudem die Annahme einer Entschließung. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung und für die Entschließung, die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten in beiden Fällen dagegen. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4326) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes sei es, laut Regierung, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die vorgeschlagenen Regelungen beschleunigten die Verfügbarkeit von Wasserstoff und sorgten für bessere Rahmenbedingungen beim Wasserstoffhochlauf, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf erfasse die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff. Die Verfahren dafür sollen einfacher, digitaler und schneller werden. So soll der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur demnach im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Verfahren im Wasserrecht will man durch kurze Fristen für Genehmigungsbehörden beschleunigen. Außerdem soll es im Energiewirtschaftsrecht Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geben. Der Entwurf stehe im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage. Der Vorschlag trage auch dazu bei, bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und moderne Energie bereitzustellen. Änderungen im Ausschuss Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf am 25. Februar im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einigen Punkten ergänzt. So erlaubt das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte), mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag eine Entschließung. Darin wird auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur mit dem Ziel verwiesen, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen und vor allem kleine Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen. Zudem soll die Bundesregierung sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einsetzen. Die Bundesnetzagentur soll zudem prüfen, in welchem Umfang die wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren auch künftig berücksichtigt werden können.. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3203) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Länderkammer hatte 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wollten die Bundesländer den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung ausweiten. Der Erweiterungsvorschlag betrifft die industrielle Endnutzung von Wasserstoff in emissionsintensiven Sektoren wie der Stahl- oder Chemieindustrie sowie in der Prozesswärmeerzeugung. Der Gesetzentwurf fokussiere ausschließlich die Versorgungsinfrastruktur – also die Erzeugung, Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff, was jedoch nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette abbilde. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu. Der Anwendungsbereich sei insbesondere auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die Nutzung von Wasserstoff etwa in der Industrie beziehe sich auf eine nicht bestimmbare Anzahl von Anlagenkategorien und sei nicht Gegenstand und Ziel dieses Gesetzes. Zudem sei eine Abgrenzung bei der Nutzung von Wasserstoff und anderen Brennstoffen im Einzelfall nicht vollzugsfähig, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. (nki/26.02.2026)

Forderung nach Stärkung von Lehrkräften an Schulen

26.02.2026
„Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4275), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Schulen besser bei der Demokratievermittlung zu unterstützen und demokratische Strukturen an Schulen zu stärken. Sie kritisiert darin, dass die AfD „einen gezielten Angriff auf die demokratische Kultur unserer Schulen“ führe, der Lehrkräfte einschüchtern und demokratiepädagogische Arbeit erschweren solle. Hierfür habe sie in der Vergangenheit unter anderem Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden sollten. Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem, eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu starten, „die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und die die relevanten Institutionen und Fachverbände mit einbezieht“. Auch soll die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen, bekannt gemacht werden, etwa durch Plakate, Flyer, Webseite und Social Media. Den Lehrkräften müsse die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher demokratiepädagogischer Qualifizierung gegeben werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung dürfe nicht als Projektförderung, sondern müsse als flächendeckende Strukturförderung endlich umgesetzt werden, heißt es weiter in dem Antrag. (che/hau/25.02.2026)

Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erörtert

26.02.2026
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, in erster Lesung beraten. Gegenstand der halbstündigen Debatte war auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Beide Vorlagen wurden nach der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. In beiden Fällen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung bei den weiteren Beratungen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Antrag der Grünen Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. An diesen Bürgerfonds sollen abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für ihre individuelle Altersvorsorge automatisch einzahlen, „sofern sie dem nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, soll in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nennen das schwedische Modell als Vorbild. (bal/hau/26.02.2026)

Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe

26.02.2026
Die deutliche Mehrzahl der zu einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 26. Februar 2026, geladenen Sachverständigen ist der Auffassung, Deutschland sei im internationalen Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mitgetragenen Maßnahmen seien mit Blick auf den damaligen Wissensstand angemessen gewesen, hieß es. Einzig der von der AfD-Fraktion geladene Fachanwalt für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, sah das anders. Ab Mai 2020 seien die meisten Maßnahmen zur Bekämpfung einer epidemischen Lage in Deutschland nicht mehr rechtmäßig gewesen, urteilte er. Ramelow für einen bundeseinheitlichen Krisenstab Bei der Anhörung unter dem Titel „Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe“ wurde das Wirken der MPK als verfassungskonform eingeschätzt. Es sei richtig gewesen, anfangs die Steuerung über die MPK zu machen, sagte Bodo Ramelow (Die Linke), seinerzeit Ministerpräsident des Landes Thüringen und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen. Es stimme, dass die MPK nicht im Grundgesetz steht. „Es gab sie aber schon, da gab es das Grundgesetz noch gar nicht“, fügte er hinzu. Künftig sollte es aber einen bundeseinheitlichen Krisenstab für solche Fälle geben, regte er an. Ein solcher Krisenstab könne aber nur ein Teil und nicht die alleinige Lösung sein. Ramelow sagte rückblickend, im Herbst 2020 habe bei ihm das „Grummeln“ eingesetzt. Er habe dann auch der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, er sei nicht mehr bereit, an einer weiteren MPK teilzunehmen, „wenn die Parlamente nicht einbezogen werden“. "Es braucht aufeinander abgestimmte Krisenstäbe" Es brauche auf allen Ebenen Krisenstäbe, die aufeinander abgestimmt sind, sagte Sören Link (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und von der SPD-Fraktion zu der Anhörung geladen. Während der Corona-Pandemie hätten Bund und Länder entschieden. Das sei richtig gewesen, so Link. Diejenigen, die diese Entscheidung vor Ort umsetzen mussten, seien aber nicht oder nur rudimentär eingebunden gewesen. „Sie waren teilweise Befehlsempfänger, die unter extremen Zeitdruck standen und ihre Rückmeldungen in diese Prozesse nicht einspeisen konnten“, sagte der Duisburger Oberbürgermeister. Eine künftige Einbindung lediglich über die kommunalen Spitzenverbände ist aus seiner Sicht nicht ausreichend. „Wir brauchen die, die operativ vor Ort Verantwortung tragen“, sagte Link. "Ministerpräsidentenkonferenz kein Ersatzgesetzgeber" Dass die MPK nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt sei, „ist kein Verfassungsproblem“, sagte Oliver Schenk (CDU), seinerzeit Chef der Staatskanzlei und sächsischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, der von der Unionsfraktion für die Anhörung benannt wurde. Solche Formate seien Koordinierungsinstrumente, „keine Ersatzgesetzgeber“. Eine pauschale Zentralisierung hätte aus seiner Sicht während der Pandemie nicht zu mehr Akzeptanz geführt, „eher im Gegenteil“. Schenk äußerte sich auch zum teils kritisierten „Flickenteppich“. Die meisten MPK-Beschlüsse seien identisch oder weitgehend einheitlich umgesetzt worden. Unterschiede hätten überwiegend Detailfragen betroffen und bewusste politische Abwägungen widergespiegelt, die sich aus regional unterschiedlichen Infektionslagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben hätten. "Intransparentes, aber erfolgreiches Krisenmanagement" Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, von der Unionsfraktion zu der Anhörung eingeladen, sprach von einem „intransparenten, aber letztlich erfolgreichen Krisenmanagement“. Gleichwohl sei es während der Pandemie durchaus zu Hakeleien zwischen Bund und Ländern, zu einem Unterbietungswettbewerb zwischen einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit Grundrechtseinschränkungen und auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachbehörden im Hinblick auf die richtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gekommen. Die Bund-Länder-Konferenzen seien ein geeignetes Gremium zur Pandemiebekämpfung gewesen, so Brenner weiter. Als „Option für die Zukunft“ brachte er einen „Nationalen Gesundheitsrat“ ins Spiel. Dieser könne ähnlich wie der Nationale Sicherheitsrat agieren, „um für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein“. "Föderale Entscheidungen werden oft als langwierig angesehen" Die von der Linksfraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Nathalie Behnke, Leiterin des Arbeitsbereichs „Öffentliche Verwaltung, Public Policy“ am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt, wies daraufhin, dass föderale Entscheidungen einen Mix darstellten aus gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern und der autonomen dezentralen Umsetzung in den Ländern. Solche Entscheidungen würden oft als langwierig angesehen. Die dezentrale Umsetzung sei auch uneinheitlich und werde oft on der Öffentlichkeit als unfair bewertet. Dem setze sie aber entgegen, dass der Wunsch nach einheitlicher und schneller Entscheidung nur dann sinnvoll sei, „wenn die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, relativ klar ist“, sagte Behnke. Im Falle der Pandemie sei es aber sinnvoll und hilfreich, wenn verschiedene Beteiligte und unterschiedliche Perspektiven an der Entscheidung beteiligt sind. "Krankenhäuser waren niemals überlastet" Aus Sicht des Fachanwalts für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, gab die Faktenlage während der Pandemie keine hinreichende tatsächliche Grundlage für die ihretwegen konkret getroffenen Maßnahmen her. Die Krankenhäuser, namentlich die Intensivstationen, seien während der Corona-Krise niemals überlastet gewesen, sagte er. Zudem habe jedermann wissen können, dass FFP2-Masken nicht vor Viren schützen, „weil das seit jeher auf ihren Verpackungen stand“. Gebauer sagte weiter, ihm als „einfachem Medizinrechtler“ sei es ab dem 22. April 2020 bis zuletzt kontinuierlich möglich gewesen, das weitgehende Fehlen der tatsächlichen Voraussetzungen für die legitime Annahme einer Gefahrenabwendungsbefugnis der Behörden aus allgemein zugänglichen Quellen zu erkennen. Es wäre seiner Auffassung nach die Pflicht der staatlichen Organe gewesen, das zu erfassen und vernehmlich zu kommunizieren. „Das aber ist unterblieben“, bemängelte Gebauer. (hau/26.02.2026)

Aussprache zur Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten

26.02.2026
Nach Berichten über Fälle von Vetternwirtschaft in der AfD hat sich der Bundestag mit dem Thema befasst und weitere Aufklärung verlangt. In einer Aktuellen Stunde zum Thema "Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten – Bereicherung auf Staatskosten vermeiden, rechtliche Konsequenzen ziehen" warfen Redner von Union, SPD, Grünen und Linken der AfD am Donnerstag, 26. Februar 2026, eine dreiste Selbstbedienungsmentalität vor, die im Widerspruch stehe zu ihren öffentlich bekundeten politischen Maßstäben. Umstrittene Beschäftigungsverhältnisse auf Staatskosten In der von Union und SPD beantragten Aussprache mit zahlreichen Zwischenrufen und Zwischenfragen wies die AfD die Anschuldigungen zurück und hielt den anderen Parteien vor, selbst in vielen bekannten Fällen öffentliche Gelder in fragwürdiger Weise an Bekannte, Freunde oder Verwandte weitergereicht zu haben. Hintergrund der Kontroverse sind umstrittene Beschäftigungsverhältnisse der AfD auf Staatskosten. So wurde zuletzt bekannt, dass Bundestags- und Landtagsabgeordnete der AfD auch Familienmitglieder von Kollegen beschäftigen. Das ist zwar erlaubt, hat der Partei jedoch den Vorwurf der Vetternwirtschaft eingebracht, zumal dahinter ein systematisches Vorgehen vermutet wird. Laut Abgeordnetengesetz dürfen Bundestagsabgeordnete eigene nahe Familienangehörige auf Kosten der Steuerzahler nicht beschäftigen. Nun wird eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes erwogen. CDU/CSU: Zahlreiche Beispiele für Vetternwirtschaft Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) führte in der Debatte zahlreiche Beispiele für Vetternwirtschaft der AfD auf, die inzwischen bekannt geworden seien. Er warf der AfD "moralische Verwahrlosung und Korruption" vor und fügte hinzu: "Offenbar ist es in der AfD üblich, Verwandte auf Kosten des Steuerzahlers in Abgeordnetenbüros von Parteifreunden zu beschäftigen." Das betreffe auch Abgeordnete des Bundestages. Teilweise seien die Posten hochdotiert. In Nordrhein-Westfalen habe die Landtagsverwaltung die Zahlungen an eine 85-jährige Mitarbeiterin und Frau eines ehemaligen AfD-Kommunalpolitikers eingestellt, weil eine Zahlung ohne Gegenleistung unzulässig sei. Hoppenstedt betonte: "Der Verdacht der systematischen Scheinbeschäftigung bei der AfD verdichtet sich immer mehr." Parlamente seien jedoch keine Orte für Selbstbereicherung, sagte der CDU-Abgeordnete und sprach von einem Skandal. Er räumte ein, dass es auch bei anderen Parteien "sehr vereinzelte Fälle von Überkreuz-Anstellungen" gebe, die jedoch "allesamt gut begründbar" seien. Hingegen sei etwa bei der AfD in Sachsen-Anhalt ein System zu erkennen. Das System verfolge ausschließlich den Zweck, durch viele wechselseitige Anstellungen von Verwandten in die eigene Tasche zu wirtschaften: "Das stinkt alles sehr zum Himmel." Hoppenstedt betonte: "Was die AfD macht, das ist verkommen, das ist verlogen, das ist korrupt." AfD: Beschäftigungsverhältnisse sind legal Dr. Bernd Baumann (AfD) wies die Anschuldigungen strikt zurück, sprach von einer Kampagne und teilte hart gegen die übrigen Parteien aus. So hätten Recherchen ergeben, dass in der Vergangenheit allein im bayerischen Landtag etliche Abgeordnete von Union und SPD leibliche Väter und Mütter im eigenen Büro auf Steuerzahlerkosten eingestellt hätten. "Diesen Tiefpunkt des Parlamentarismus haben Sie gesetzt, nicht wir." Das sei eine "Bedienungsmentalität", die seit Jahrzehnten andauere. Das stelle die moralischen Maßstäbe der anderen Parteien infrage. Baumann versicherte für die AfD-Bundestagsfraktion: "Bei uns sind alle Beschäftigungsverhältnisse legal. Es gibt rechtlich nicht das Geringste einzuwenden." Mit Blick auf das Abgeordnetengesetz sagte er: "Wir würden die Dinge klarer und präziser fassen." Die AfD werde einer Novellierung des Gesetzes nicht im Weg stehen. Er betonte: "Es ist Ihr Gesetz, das nicht funktioniert." So müssten die Maßstäbe auf Behörden und Ministerien ausgedehnt werden, wo auch Millionengelder auf fragwürdige Weise ausgeschüttet würden. Als Baumann in seiner Rede auch den Fleiß und die Kompetenz seiner Fraktion würdigte und von einer "Hochleistungsfraktion" sprach, löste er Gelächter und Zwischenrufe aus den Reihen der anderen Fraktionen aus. SPD: Skandale müssen aufgeklärt werden Dr. Johannes Fechner (SPD) sagte: "Diese Karnevalsrede nimmt Ihnen niemand ab." Er forderte: "Räumen Sie in Ihrer Fraktion erst einmal auf. Schmeißen Sie alle Straftäter in der Fraktion raus." Die Skandale müssten aufgeklärt werden. Es sei dreist, wenn unqualifizierte Verwandte auf hochdotierte Posten gesetzt würden. "Stellen im Bundestag müssen nach Leistung und Kompetenz und nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden." Fechner räumte ein, dass es in der Vergangenheit auch bei anderen Parteien bisweilen Probleme mit Abgeordneten gegeben habe, das seien aber Ausnahmen gewesen, und es seien jeweils klare Konsequenzen gezogen worden. Er mutmaßte, die AfD-Fraktionsführung habe nicht die nötige Stärke, in problematischen Fällen durchzugreifen. Die jetzt deutlich gewordene Dreistigkeit der AfD sei bisher nicht vorstellbar gewesen: "Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen." Man müsse sich nun mit den Überkreuz-Beschäftigungen befassen. Der SPD-Abgeordnete warf der AfD vor, an Regelungen und dem Rechtsstaat kein Interesse zu haben. "Die AfD ist alles andere als eine Rechtsstaatspartei." Er fügte hinzu: "Sie machen sich unseren Staat zur Beute." Der "AfD-Verwandtschaftsfilz" untergrabe das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Grüne: Krimineller Skandalnudelverein erster Kategorie Ähnlich harsch ging auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz mit der AfD ins Gericht. Es handele sich bei den jetzt bekannt gewordenen Fällen nicht um Ausrutscher, sondern um ein System. "Es ist ein Blick in den kaputten Maschinenraum einer rechtsextremen Partei." Dieses System aus ausufernder Vetternwirtschaft, mutmaßlichem Missbrauch von Entschädigungsregeln und illegaler Parteienfinanzierun zeige, welches Staats-, Demokratie- und Parlamentsverständnis diese Partei habe. "Das Parlament ist für Sie bestenfalls ein Versorgungssystem für die eigene Verwandtschaft." Von Notz verwies auf Recherchen, wonach in der AfD-Bundestagsfraktion zahlreiche rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt seien. "Der Blick hinter Ihre blaue Fassade ist ein Blick in den Abgrund." Bei der AfD könne man den Eindruck gewinnen, dass es kein normales Anstellungsverhältnis gebe. "Das sind entweder Rechtsextreme oder Verwandte, oder verwandte Rechtsextreme bei Ihnen." Er sprach von Familienclan-Strukturen und betonte: "Sie sind ein krimineller Skandalnudelverein erster Kategorie." Es könne zwar auch in der Politik Menschen geben, die verwandt oder verpartnert sind, das sei dann aber die Ausnahme. "Skandalös wird es dann, wenn das alles System hat." Von Notz forderte weitere Aufklärung, die Grünen stünden zudem für Verbesserungen im Gesetz bereit. Linke: Den Sumpf der Vetternwirtschaft trockenlegen Janina Böttger, Linken-Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt, zeigte sich überrascht vom offenkundigen Ausmaß der sogenannten Verwandtenaffäre. Nach vielen Jahren im Landtag von Sachsen-Anhalt habe sie gedacht, schon alles gesehen zu haben. Das lockere Verhältnis der AfD zu Daten und Fakten sei lange bekannt. Nun stelle sie fest, dass bei der AfD auch das Verhältnis zu einzelnen Mitarbeitern sehr eng zu sein scheine. Öffentlich werde die AfD nicht müde, das Parlament und die Demokratie verächtlich zu machen. "Nichtöffentlich allerdings wird das Parlament als Jobcenter geschätzt." Nun habe sich die AfD selbst demaskiert, "und deswegen brennt bei Ihnen auch die Hütte", sagte Böttger und fügte hinzu: "Ausgerechnet diejenigen, die immer wieder mit dem eisernen Besen drohen, sitzen bis zur Nase im Mist, im eigenen Mist." Es gelte nun, den Sumpf der Vetternwirtschaft trockenzulegen. (pk/26.02.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

26.02.2026
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, über mehrere Vorlagen ab: Haushaltsjahr 2023: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 (20/12195) stattgegeben. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und Die Linke wurde der Antrag angenommen. Die Entscheidung über die Entlastung sollte laut Vorlage nach Eingang der Bemerkungen 2023 des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes herbeigeführt werden. Außerdem liegt der Ergänzungsband der „Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ als Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (21/100) vor. Der Band enthält weitere Prüfungsergebnisse, die seit der Vorlage des Hauptbandes (20/14000, 21/1541 Nr. 22) im Dezember 2024 festgestellt wurden, wie es in der Vorbemerkung heißt. Die Bemerkungen wurden mit der Annahme des Antrags entsprechend zur Kenntnis genommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2595) zugrunde. Haushaltsjahr 2024: Angenommen wurde auch die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2652) zum Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2024 – Einzelplan 20" (21/470) ab. Der Haushaltsausschuss hatte empfohlen, dem Bundesrechnungshof für die vorgelegte Rechnung für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag hat gegen die Aufhebung der 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (21/2879, 21/3137 Nr. 2) gestimmt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie (21/4320) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen. Die Verordnung war am 31. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt I verkündet worden. Gemäß Paragraf 12 Absatz 4 Satz 3 Außenwirtschaftsgesetz hätte der Deutsche Bundestag innerhalb von vier Monaten nach der Verkündung die Aufhebung der Verordnung verlangen können. Die Verordnung ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea. Die Änderungen berücksichtigen neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen. Petitionen: Das Parlament hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden angenommen. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 158 bis 170 (21/3878, 21/3879, 21/3880, 21/3881, 21/3882, 21/3883, 21/3884, 21/3885, 21/3886, 21/3887, 21/3888, 21/3889, 21/3890). Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen und regelmäßigen Therapien. Der Petent schreibt in seiner Eingabe, aufgrund eines schweren Unfalls im August 2022, bei dem er sich den rechten Arm gebrochen habe, müsse er zu ambulanten Sprechstunden und Rehabilitationsmaßnahmen. Da er jedoch weder Pflegegrad 3 noch einen Schwerbehindertenausweis habe, würden die Kosten für Taxifahrten von seiner Krankenkasse nicht übernommen, beklagt er. "Voraussetzungen für Anwendung der Ausnahmeregelung liegen nicht vor" Die in Sitzung des Petitionsausschusses am 28. Januar verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann“. Die Krankenkasse könne nur in zwingenden medizinischen Fällen und nach vorheriger Antragstellung eine Genehmigung für die Kostenübernahme erteilen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung. Diese besonderen Ausnahmen würden von der sogenannten Krankentransport-Richtlinie geregelt. Da die entsprechenden Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelungen nicht vorlägen, bedauert der Ausschuss der Vorlage zufolge, „dem Petenten in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein zu können“. (hau/irs/26.02.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

26.02.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Steuer: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" (21/3944) vorgelegt. Die Vorlage wird im federführenden Finanzausschuss beraten. Mit dem Gesetzentwurf kann die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Fischereirecht: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften" (21/3948) ist zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen worden. Ziel der Vorlage ist es demnach, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner ist vorgesehen, eine Regelung zu schaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Im Seefischereigesetz soll eine Anpassung aufgrund der Änderung im Flaggenrechtsgesetz erfolgen, die Fanglizenzen betrifft. Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Gewerbeordnung: Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" (21/3947) federführend beraten. Der Entwurf ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016 / 97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung, etwa im Paragrafen 34d Absatz 8 Nr. 2, in dem bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht. Die Regelung soll ebenso aufgehoben werden wie die Ausnahmevorschrift nach Paragraf 34d Absatz 8 Nr. 3, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus soll im Paragrafen 34d Absatz 5 Satz 1 ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann. Migrationsverwaltung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, 20/4080) ist an den federführenden Innenausschuss überwiesen worden. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“. Freundschaftsvertrag: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zum Abkommen zwischen Deutschland und Großbritannien über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit in den Bundestag eingebracht (21/3945). „Der Vertrag bildet den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“, erklärt die Bundesregierung dazu. Er wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und erfordert die Zustimmung des Bundestages. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung. Impfstoffe: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Korrektur der Covid-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe" (21/4283) eingebracht, der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Neubewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (Stiko) und der deutschen Vertreter im Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) sollten eingeholt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Bis zum Abschluss der Neubewertung sollten die Zulassungen sämtlicher mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 zurückgezogen werden. Die beschleunigte Entwicklung, Zulassung und breite Bereitstellung von Impfstoffen sei zentraler Bestandteil der Strategie in der Coronapolitik gewesen. Es habe sich jedoch gezeigt, dass verkürzte Zulassungsprozesse das Vertrauen vieler Menschen stark beschädigt hätten und deshalb die Nutzen-Risiko-Abwägung neu bewertet werden müsse, heißt es zur Begründung des Antrags. Das Ziel sei, die Bevölkerung bestmöglich vor möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden zu schützen, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken und sicherzustellen, dass alle Empfehlungen und regulatorischen Entscheidungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft beruhen. Eine solche Neubewertung sei Ausdruck verantwortungsvoller und vorsorgender Gesundheitspolitik. Arzneimittel: Ebenfalls vorgelegt hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln" (21/4284), der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Die schnelle Verfügbarkeit von Innovationen dürfe demnach nicht durch regulatorische oder verhandlungstechnische Verzögerungen gefährdet werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Konkret fordern die Abgeordneten, gesetzlich festzulegen, dass neue Arzneimittel mit der arzneimittelrechtlichen Zulassung unmittelbar erstattungsfähig sind und den Patienten ohne Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung solle außerdem die heimische Arzneimittelproduktion stärken, um Lieferengpässe zu vermeiden und nationale Unabhängigkeit zu sichern. Der Erstattungspreis für innovative Arzneimittel müsse rückwirkend ab dem Tag des erstmaligen Inverkehrbringens gelten. Zudem sollte ein Verfahren geschaffen werden, um die neue Evidenz aus der Versorgung zeitnah zu erfassen und systematisch in Preis- und Nutzenbewertungen einzubeziehen. Modelle der dynamischen Preisbildung, wie etwa erfolgsabhängige Vergütung, Preiskorridore oder andere lernende Preisansätze sollten rechtssicher und praxistauglich ausgestaltet werden. Abgesetzt: Energie: Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern" wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Die Vorlage sollte ursprünglich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung überwiesen werden. Bürgerrat "Ernährung im Wandel": Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Empfehlung des Bürgerrats ,Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben' zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen" (21/4285) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. (irs/nki/26.02.2026)

Antrag zu Zurückweisungen an den Grenzen stößt auf Ablehnung

26.02.2026
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ (21/4274) fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag. Der Bundestag hat die Vorlage am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten und im Anschluss an die 60-minütige Debatte in den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf eine massive Verschärfung der deutschen Migrationspolitik. Sie fordert "effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“. Bei den anderen Fraktionen stieß die Vorlage auf klare Ablehnung. AfD: Migrationswende ist ein Trugbild geblieben Christian Wirth (AfD) monierte in der Debatte, dass die von der Bundesregierung versprochene Migrationswende bislang ein "Trugbild" geblieben sei. Im vergangenen Jahr habe es mehr als 168.000 Asylanträge gegeben. Rückgänge der Asylanträge seien nicht ein Verdienst der Bundesregierung, sondern das Ergebnis internationaler Entwicklungen. Auch könne sich laut Grundgesetz-Artikel 16a nicht auf das Asyl-Grundrecht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Alle Nachbarländer Deutschlands seien indes sichere Drittstaaten. Ferner verpflichte Paragraf 18 des Asylgesetzes die Behörden, eine Einreise zu verweigern, wenn ein anderer Staat völkerrechtlich für das Asylverfahren zuständig ist. CDU/CSU: 60 Prozent Rückgang bei Asylanträgen Christina Stumpp (CDU/CSU) entgegnete, die AfD versuche die "erfolgreiche Migrationswende" der schwarz-roten Koalition "verzweifelt kleinzureden". Zehn Monate nach dem Regierungswechsel zählten zu einer ersten Bilanz im Bereich der inneren Sicherheit "60 Prozent Rückgang bei Asylanträgen", die Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte sowie die Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme. Als weitere Punkte nannte die CDU-Abgeordnete unter anderem die Abschaffung der "Turbo-Einbürgerung", eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten sowie Abschiebungen auch nach Afghanistan. "Die Bilanz zeigt: Die Migrationswende wirkt", fügte Stumpp hinzu. Grüne: Diese Grenzkontrollen müssen enden Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den AfD-Antrag "problematisch" und "in vielerlei Hinsicht falsch". Er biete aber die Gelegenheit, über die Folgen der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Grenzkontrollen zu sprechen. Diese Grenzkontrollen, bei denen es ein "absolutes Missverhältnis zwischen einem hohen Personaleinsatz und dem tatsächlichen sicherheitspolitischen Nutzen" gebe, müssten enden. Die Bundesregierung trete indes "Europa mit den Füßen", kritisierte Joswig und betonte: "Schengen sieht keine dauerhaften Binnengrenzkontrollen vor". Die Bundesregierung mache jedoch die Ausnahme zur Regel. Wer Schengen durch dauerhafte Grenzkontrollen schwäche, gefährde Wachstum, Arbeitsplätze und den Zusammenhalt in Europa. SPD: Koalition sorgt für tatsächliche Veränderungen Sebastian Fiedler (SPD) warf der AfD vor, vom "Hass auf Migranten" angetrieben zu werden. Dies zeige ihr Antrag ganz deutlich. Die AfD fordere pauschale Zurückweisungen, nationale Alleingänge und sogar die Suspendierung des europäischen Asylrechts. Das klinge erstmal entschlossen, sei aber eine politische Sackgasse, denn ein Aussetzen europäischer Regeln würde die benötigte Zusammenarbeit schwächen. Während die AfD Anträge mit "dicken Schlagzeilen" stelle, sorge die Koalition für tatsächliche Veränderungen. So habe man das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) reformiert, stärke die Außengrenzen Europas "statt nationale Illusionen weiter zu pflegen" und baue Rückführungsstrukturen aus. Linke: Die AfD will eine Gesinnungsjustiz Clara Bünger (Die Linke) sagte, die AfD behaupte in ihrem Antrag, sie wolle geltendes Recht anwenden, doch sei das Gegenteil der Fall: "Die AfD missbraucht die Sprache des Rechtsstaats, um diesen Rechtsstaat abzuschaffen." Wer leichtfertig von einer Suspendierung von EU-Recht spreche, greife nicht Brüssel an, sondern die "verfassungsrechtliche Architektur Deutschlands". Darum gehe es der AfD. Auch wolle die AfD eine "Gesinnungsjustiz", die ihren politischen Werten entspreche, kritisierte die Linken-Abgeordnete. Der Antrag der AfD sei ein "Misstrauensantrag gegen die Institutionen der Demokratie" und deshalb ein "Fall für die Staatsanwaltschaft". Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die Bundesgrenze „sofort tatsächlich zu kontrollieren“ sowie „die Anwendung von Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz und Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz ohne Abstriche so lange fortzusetzen, bis auf europäischer Ebene entsprechende Regeln durch- und umgesetzt sind, die den versprochenen ,Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts' gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union tatsächlich und nicht nur fiktiv herstellen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem auf die EU-Staaten und die EU-Kommission einwirken, „dass das EU-Asylrecht suspendiert wird, bis die EU-Außengrenzen geschützt sind und ein wirksames EU-Asylsystem installiert wird“. "Anreiz für illegale Einwanderung" Der Vorlage zufolge heißt es in einem Schreiben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 7. Mai 2025 an den Präsidenten der Bundespolizei, die Anwendung der Regelung des Paragrafen 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz führe dazu, „dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann“. Ferner schreibt die Fraktion, die „Durchführung Zehntausender, in manchen Jahren Hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Asylverfahren, die bei Anwendung von Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz gar nicht eröffnet werden müssten“, schaffe einen wesentlichen Anreiz für die illegale Einwanderung nach Deutschland. (sto/26.02.2026)