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Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunfts­gesetz im Plenum

26.02.2026
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss. Minister will Comeback der Infrastruktur schaffen Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf ein „Gamechanger“. Mit ihm könne Deutschland das Benötigte schaffen. Ein Kernpunkt des Gesetzes, so Schnieder, sei die Priorisierung. Künftig stünden alle wichtigen Infrastrukturverfahren „auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse“. Somit werde sichergestellt, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben „angemessen berücksichtigt wird“. Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung könnten laut Experten bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung gespart werden, sagte der Minister weiter. Projekte würde so deutlich früher baureif. Schließlich ziele das Gesetz auch auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes ab. Das EU-Recht werde künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. „Unnötige Doppelprüfungen“ soll es dem Verkehrsminister zufolge auch nicht mehr geben. Zudem würden Fristen eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. Bei alldem, so betonte Schnieder, komme der Umweltschutz nicht zu kurz. „Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“ Umwelt und Infrastruktur seien keine Gegensätze. Klar sei aber auch: „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.“ AfD: Das Planungsrecht ist zu kompliziert Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege sei in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyvereinen einen Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern“, beklagte er. Wenn hier ausgelichtet werde, sei das zu begrüßen. Der neue „Zauberspruch“ des „sogenannten überragenden öffentlichen Interesses“ sei aber laut Verfassungsexperten möglicherweise verfassungswidrig. Sollte dem so sein, dürfe der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Gesetz schreiben. Kopfschütteln löse die Koalition auch mit ihrer Prioritätensetzung aus, sagte der AfD-Abgeordnete. Eisenbahnvorhaben genössen ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Die Straße werde hingegen als Stiefkind behandelt. Und dass, obwohl selbst das Verkehrsministerium davon ausgehe, dass die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen werde. „Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes höchste Priorität genießen“, sagte Wiehle. SPD kritisiert endlos lange Verfahren Dirk Vöpel (SPD) führte als Beleg für endlos lange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den dreigleisigen Ausbau der deutschen Anschlussstrecke an die Hafenanbindung Rotterdam an. Während auf niederländischer Seite der 1998 gestartete Bau 2007 beendet gewesen sei, habe man auf deutscher Seite das Bauprojekt Emmerich-Oberhausen in zwölf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Der erste Spatenstich sei im Januar 2017 erfolgt. Noch immer seien nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Eine Fertigstellung des deutschen Abschnitts werde nicht vor 2035 erfolgen. Das, so Vöpel, sei nur ein Beispiel von vielen. Hier liege auch kein Mangel an Ingenieurskunst vor. „Während wir aber noch Gutachten beauftragen, fahren anderswo schon die Züge“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das könne sich Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas nicht leisten. Landesministerin: Sanierung dem Neubau vorziehen Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert den Gesetzentwurf, der einseitig auf Tempo vor Sorgfalt setze. Mit ihm würden demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel gesetzt. Während marode Brücken und Bahnstrecken dringend saniert werden müssten, sollen nun neue Großprojekte vorgezogen werden, bemängelte sie. Das sei kurzsichtig. „Wer neu baut, während Bestehendes verfällt, verschiebt die Kosten in die Zukunft“, sagte Eder. Linke: Infrastruktur wurde jahrzehntelang kaputtgespart Deutschland, so Joritt Bosch (Die Linke), werde nicht von Umweltverbänden, Spatzen oder Kröten lahmgelegt, wie es der Gesetzentwurf suggeriere. „Wenn eine Brücke gesperrt wird, passiert das nicht, weil ein Feldsperling Akteneinsicht beantragt hat.“ Die Infrastruktur zerfalle, weil sie jahrzehntelang kaputtgespart worden sei, sagte Bosch. Sie zerfalle, weil die Schuldenbremse heiliger sei als Sicherheit und die Privatisierung als Allheilmittel verkauft worden sei. „Das waren und sind Fehler“, urteilte er. Nur ein kleiner Teil der Klagen gegen Verkehrsprojekte stamme im Übrigen von Umweltverbänden. Wenn diese Erfolg hätten, dann weil Gerichte rechtswidrige Planungen feststellen, „nicht, weil irgendjemand den Staat blockieren will“. Klagen verlangsamten keine guten Projekte, sondern stoppten die schlechten, sagte der Linken-Abgeordnete. Union will das Regelungslabyrinth verlassen Die Verfahren würden vereinfacht, „ohne unsere äußerst hohen Umweltstandards abzubauen“, sagte Daniel Kölbl (CDU/CSU). Das sei „gelebter Bürokratieabbau“. Es brauche keine Verpflichtung für eine vorgeschaltete Raumverträglichkeitsprüfung – ebenso wenig wie die Verpflichtung für eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Linienbestimmung und ein planungsrechtliches Erfordernis bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis zu 60 km Länge. „Es wird Zeit, dass wir dieses verrückte Regelungslabyrinth verlassen, das unser ganzes Land lähmt“, sagte Kölbl. Dieser „Bürokratie-Bockmist“ müsse beendet werden. Grüne: Die Regierung schleift den Umweltschutz Die Bundesregierung stelle Autobahnneubau, Bundesstraßenneubau und neue Lkw-Stellplätze pauschal in das überragende öffentliche Interesse, kritisierte Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie schleife den Umweltschutz, um neue Autobahnen ohne Widerstände durchdrücken zu können. „Dabei müssten sie eigentlich mit voller Kraft Straßen sanieren“, sagte Michaelsen. Zudem mache die Bundesregierung Umweltverbände fälschlicherweise zum Sündenbock für langjährige Prozesse. Dabei zeigten die Zahlen sehr deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Projekte durch Klagen ausgebremst werde. Michaelsen sprach mit Blick auf die Bahnneubaustrecke Hamburg-Hannover von fehlendem Mut zu politischen Entscheidungen. Seit Jahren schiebe Schwarz-Rot dieses Projekt vor sich her. Dabei brauche gerade die Schiene „Neubauprojekte und Beschleunigung“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/26.02.2026)

Heftige Diskussion über Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreise

26.02.2026
Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition auf Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes warnen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Bundestag vor einer Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreisen. In einer Debatte über zwei Anträge zur Klima- und Energiepolitik, in denen die Grünen einen „Klimaturbo für Deutschland“ (21/4271) und die Linken „bezahlbaren Strom für die Menschen und das Klima“ (21/4273) fordern, kritisierten sie die Bundesregierung scharf und warfen ihr eine „verantwortungslose“ Klima- und Energiepolitik vor. Im Anschluss wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Antrag der Grünen soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden, der Antrag der Linken federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Grüne: Koalition bremst die Energiewende aus „Ihr Kurs ist Zerstörung“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) mit Blick auf Eckpunkte: Die Koalition versuche nicht einmal mehr, beim Klimaschutz zu liefern. „Sie machen schlichtweg alles kaputt.“ Die geplante Änderung laufe darauf hinaus, dass Klimaschutz abgeschafft werde und das Heizen für die Menschen im Land teurer werde. Die vorgesehene Quote für Biomethan und Wasserstoff werde die Preise insbesondere für Mieter in die Höhe treiben. Dröge hielt zudem der Union und insbesondere dem früheren Koalitionspartner SPD vor, wider besseres Wissen die Energiewende auszubremsen und damit Deutschland weiterhin in Abhängigkeit von Gasimporten zu halten. Das sei unverantwortlich und gefährlich – was passiere, wenn die Versorgung gekappt werde, habe die Vergangenheit bereits gezeigt, so Dröge mit Blick auf die Abhängigkeit von russischem Gas im Ukrainekrieg. Nun wachse die Anhängigkeit von den USA. Union: Klimaschutz braucht Akzeptanz Andreas Jung (CDU/CSU) wies die Vorhaltungen zurück und forderte die Grünen zu mehr Selbstkritik auf. Deren Klimapolitik und vor allem das Heizungsgesetz habe der „Akzeptanz für den Klimaschutz in Deutschland“ massiv geschadet. Klimaschutz müsse verbunden werden mit wirtschaftlicher Stärke und sozialer Akzeptanz, daran sei die Ampel gescheitert. Schwarz-Rot hingegen wolle die Menschen für den Klimaschutz zurückgewinnen. Anders als die Grünen, die Klimaschutz nur über grünen Strom vorantreiben wollten, werde die Bundesregierung auch die „Potenziale von grünen Gasen“ nutzen. „Sie haben die Bioenergie gedeckelt, wir entfesseln sie.“ Die Bundesregierung stehe zu den Klimazielen – um die Erneuerbaren erfolgreich zu machen, müssten aber die Weichen im Strom- und auch im Wärmebereich - mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes – neu gestellt werden. AfD: Turbo für Wirtschaft und Wohlstand zünden Ingo Hahn (AfD) lehnte die Forderungen nach einem „Klima-Turbo“ ab. Wie das aussehen könne, hätten die drei Jahre Ampel-Regierung gezeigt: „Die Wirtschaft im Sinkflug, immer weiter steigende Preise und eine Deindustrialisierung, die unser Land in einen Ruin führt, während der globale CO2- Ausstoß von Ihren Maßnahmen unbeeindruckt bleibt“, hielt Hahn Dröge vor. Die Union lobte er für die geplante „Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes“, forderte aber mehr: „Weg mit den Klimagesetzen, runter mit der CO2-Bepreisung, zünden Sie jetzt den Turbo für Wirtschaft und Wohlstand. SPD: Klimaschutz nicht gegen Industrie ausspielen Jakob Blankenburg (SPD) räumte angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz Lücken im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein und kündigte an, den Richterspruch ernst zu nehmen. Bundesumweltminister Schneider werde bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Dafür brauche es aber keine „Oppositionscheckliste“, wie sie die Grünen mit ihrem Antrag vorgelegt haben, sondern man habe ein „eigenes tragfähiges Konzept“, unterstrich der Sozialdemokrat. Er verwies aber auch darauf, dass das vom Gericht als unzureichend beurteilte aktuelle Klimaschutzprogramm unter einem grünen Minister erarbeitet worden sei. Blankenburg wehrte sich gegen Kritik, mit der Gebäudeenergiegesetz-Reform Mieter und Industrie zu schaden. Das Eckpunktepapier sei noch kein Gesetzentwurf. Letzterer müsse noch mit „konkreten Maßnahmen und Initiativen“ unterlegt werden. Um die Lasten der Transformation fair zu gestalten, werde es sozial gestaffelte Förderungen geben. Gleichzeitig brauche es eine „kluge Industriepolitik“. Wer Klimaschutz gegen Industrie ausspiele, verliere am Ende beides, so Blankenburg. Linke fordert sozial gerechten Klimaschutz Dr. Fabian Fahl (Die Linke) hielt der Bundesregierung dennoch vor, „ihre Hausaufgaben“ nicht zu machen. Das Bundesverfassungsgericht habe deren Klimaschutzpolitik das „Prädikat verfassungswidrig“ verpasst. Tatsächlich habe aber bislang keine Bundesregierung ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz angestrebt, monierte der Linken-Angeordnete. Und das, obwohl die Welt auf eine Erderwärmung von drei Grad „zurast“ und die Zerstörung lebenswichtiger Ökosysteme fortschreite. Fahl verwies auf die Kosten des vergangenen Hitzesommers, die eine Studie der Europäischen Zentralbank auf 43 Milliarden beziffert habe. Die Wirtschaft sei abhängig von der „physikalischen Realität“, daher brauche es schon lange einen „Klima-Turbo“, allerdings nicht in Form eines grünen Kapitalismus, wie ihn die Grünen wollten. Fahl sprach sich dafür aus, „sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern“ durch ein Klimageld. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4271) einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, dringen die Abgeordneten nun auf Nachbesserungen. Sie fordern die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu solle zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, heißt es im Antrag. Zudem verlangen die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Darüber hinaus dringen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. "Klare Regeln für energetische Sanierung schaffen" Im Gebäudesektor soll das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere solle die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, heißt es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollen verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem soll die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangen die Grünen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für „bezahlbaren Strom“ für alle Verbraucher zu sorgen. In ihrem Antrag (21/4273) verlangen die Abgeordneten unter anderem verschiedene Gesetze, zum Beispiel für die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privatpersonen und 0,05 Cent pro Kilowattstunde für Unternehmen. Gefordert wird auch ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und zur Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen sowie ein Gesetz, das vorsieht, für Menschen im Grundsicherungsbezug „die tatsächlichen Energiekosten außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig zu übernehmen“. Darüber hinaus sollen „schutzbedürftige Kundinnen und Kunden“ eine Grundversorgung mit Strom erhalten und Stromsperren bei Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern verboten werden. Der Strommarkt soll dahingehend verändert werden, dass das Merit-Order-Prinzip, bei dem aktuell das teuerste noch benötigte Kohle- oder Gaskraftwerk den Einheitspreis für den gesamten Strom bestimmt, zugunsten erneuerbarer Energien umgestellt wird. Außerdem verlangen die Abgeordneten der Linken, dass die Stromübertragungsnetze in die Verantwortung der öffentlichen Hand übergehen. (sas/nki/irs/26.02.2026)

Inge Gräßle: Mehr Selbst­bewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen

26.02.2026
Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen angesichts der globalen wirtschaftlichen Verwerfungen, findet Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU), Leiterin der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS), die am 23. und 24. Februar 2026 zu ihrer Frühjahrstagung in Brüssel zusammenkam. „Wir sind eine weltweit führende Wirtschaftsmacht“, die momentan 40 Abkommen mit 80 Ländern unterhält. Vor allem die Mitgliedstaaten hätten es nun in der Hand, den noch stark zersplitterten gemeinsamen Binnenmarkt weiter zu entwickeln, um den europäischen Volkswirtschaften weitere Vorteile zu verschaffen. „Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut!“, fordert Gräßle. Im Interview spricht die Haushaltspolitikerin, die im Deutschen Bundestag den Wahlkreis Backnang-Schwäbisch Gmünd vertritt, über die Stimmung auf der Tagung, erteilt dem Ruf nach immer mehr Geld eine Absage und verrät ein Rezept, wie EU-Finanzverhandlungen effizienter werden können. Das Interview im Wortlaut: Frau Dr. Gräßle, die EU, eine starke Handelsmacht in einem in Bewegung geratenen geopolitischen Gefüge: Wie schlägt sich Europa zwischen US-Protektionismus und neuen Handelsabkommen? Was sagen die Parlamentarier: Haben EU, Kommission und Mitgliedstaaten, den richtigen Weg eingeschlagen, um den Kontinent wettbewerbsfähig zu halten? Beispielsweise, indem neue Freihandelsabkommen abgeschlossen, bestehende aktualisiert werden? Wir sind nicht das Würstchen im Sandwich, von mindestens zwei Seiten unter Druck, sondern eine weltweit führende Wirtschaftsmacht – die sich ab und an kleiner macht, als sie ist. Der US-Präsident testet die Geduld aller! Wir sollten trotz allem bei unserer Linie bleiben: der offenen Märkte, dem regelbasierten Handel und der Diversifizierung von Partnerschaften. Bislang 40 Abkommen mit 80 Partnerländer sind eine großartige Sache, ein wichtiger Baustein, um Lieferketten zu sichern, Abhängigkeiten zu reduzieren und neue Wachstumsimpulse zu schaffen. Aber da geht noch mehr. Wettbewerbsfähigkeit wird übrigens nicht (nur) über Außenhandel definiert – sie beginnt mit nationalen Standortbedingungen, dem europäischen Binnenmarkt, der Lust auf Innovation, marktfähigen Energiepreisen und Bürokratieabbau. Allerdings hat ausgerechnet das EU-Parlament das Mercosur-Abkommen noch einmal ausgebremst … Unfassbar! Endlich kam es zur Ratifizierung - und dann versenken Teile der demokratischen Mitte das Inkrafttreten! Hoffentlich haben alle ihre Lektion gelernt, denn da geht es um Glaubwürdigkeit und um ernsthafte Politik. Wenn die Mitte die Antieuropäer und Populisten noch toppt, dann kann es nur noch abwärts gehen… Verflechtung nach außen, mit anderen, ist das eine. Damit zeigt die EU dem Protektionismus die rote Karte. Aber es gibt ja noch die Hausaufgaben im Inneren zu erledigen, im Binnenmarkt. Führen die globalen Disruptionen und Schocks jetzt zu einem kooperativeren Zusammenwirken der EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise, um noch bestehende interne Handelshemmnisse abzubauen? Die letzten Studien, Draghi und Letta eingeschlossen, haben uns eigentlich nichts Neues berichtet. In vielen Bereichen – etwa Energie, Kapitalmarkt oder digitale Dienstleistungen – ist der sogenannte gemeinsame Markt weiter sehr zersplittert. In anderen Bereichen grenzüberschreitender Dienstleistungen, etwa dem Kundendienst bei Maschinen oder dem Tätigwerden von Forschern in anderen Mitgliedsstaaten, kamen sogar neue Hürden wie die A1-Bescheinigungen dazu, die erhebliche Bürokratie auslösen und den Binnenmarkt beschädigen - und den Glauben daran, dass wir wirklich was Gemeinsames machen wollen. Das abzubauen, wäre wirksamer als alle neuen Förderprogramme oder Subventionen zusammen. Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut! Anmerkung der Redaktion: Enrico Letta, Präsident des Jacques Delors Instituts, ehemaliger italienischer Ministerpräsident, 2024 Verfasser des Berichts über die Zukunft des europäischen Binnenmarktes; Mario Draghi, 2011 bis 2019 Chef der Europäischen Zentralbank, Ökonom, italienischer Ministerpräsident, 2025 Verfasser des Draghi-Berichts zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit; A1-Bescheinigungen zur Sozialversicherung im Heimatland. Auf der Frühjahrstagung der SWKS wurde darüber diskutiert, wie die EU wettbewerbsfähiger, technologisch unabhängiger werden und ihr wirtschaftliches Wachstum steigern kann. Welche Rahmenbedingungen müssten dazu von der EU gesetzt werden? Erst einmal braucht es den Willen der EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Regulierung für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auch umzusetzen. Ergänzend kommen Förderprogramme für eine starke Forschung und Innovation, auch hier liegt das Geheimnis des Erfolgs in der Konsequenz der Umsetzung. Vorankommen müssten wir dringend beim Bürokratieabbau und schnelleren Genehmigungsverfahren, und ernst machen mit dem klugen Umbau von „Natura2000“ und weg von immer mehr Umweltauflagen. Einheitliche Standards im digitalen Binnenmarkt sind überfällig. Also, viele Baustellen; gerade bei der Digitalisierung müssen wir die internationale Auseinandersetzung mit den GAFA führen, um überhaupt noch selbst handlungsfähig zu sein. Anmerkung der Redaktion: Natura2000 weist grenzüberschreitende Naturschutzgebiete in der EU aus; GAFA steht für die Technologiekonzerne Google, Apple, Facebook/Meta, Amazon Passt das institutionelle Gefüge von Kompetenzzuweisungen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten noch, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden? Ja. Ich werbe für starke europäische Institutionen. Die Krise der EU ist vor allem die Krise der Mitgliedsstaaten. Ihnen mehr Entscheidungsmacht zu übertragen bedeutet: noch mehr Krise. Das heißt nicht, dass nicht auch die etablierten Verfahren zwischen den EU-Institutionen verbessert werden könnten, vor allem im Hinblick auf weitere EU-Beitritte. Als Haushaltspolitikerin schauen Sie im Deutschen Bundestag, aber auch auf EU-Ebene, in der SWKS, auf solide Finanzen und vertreten die Interessen Deutschlands. Wird der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU von der EU-Kommission weiterhin im Sinne seiner Ursprungsidee umgesetzt? Das heißt, die Mehrausgaben für Verteidigung müssen ja irgendwie untergebracht werden, bei gleichzeitiger Wahrung finanzpolitischer Stabilität… Die Kommission hat in Sachen Verteidigungsausgaben eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass sie für die anderen Ausgaben Haushaltsdisziplin in den Mitgliedsstaaten anmahnt und die Instrumente des Pakts gegebenenfalls auch anwendet. Sonst sehen wir die nächste europäische Finanzmarktkrise am Horizont heraufziehen. Die Frage, ob die Finanzmärkte der Schuldentragfähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vertrauen, müssen alle unbedingt ernst nehmen, gerade auch die nationalen Parlamente. Was entgegnen Sie Befürwortern gemeinsamer europäischer Haftung oder gar gemeinsamer europäischer Schulden? Das hilft nicht, setzt die falschen Anreize und führt zur Entlastung Einzelner auf Kosten aller. Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaats bleibt das zentrale Prinzip. Der Haushaltsausschuss befasste sich mit der Finanzierung des EU-Haushaltes, des nächsten sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Wie blicken die Parlamentarier auf die Verhandlungen zum kommenden EU-Finanzrahmen? Wir Deutsche sind uns einig, dass die EU so wie bisher nicht weiter machen kann. Bei der SWKS-Konferenz haben wir allerdings genau die Reden gehört, die eigentlich immer gehalten werden: Schickt mehr Geld! Mehr für die bislang klassischen EU-Bereiche, mehr für die bisherigen Nehmerländer - die wir genau so aber nicht mehr finanzieren können. Die „Zeitenwende“ scheint weit weg - und trotzdem muss es genau darum gehen. Da wird es noch manches Treffen geben müssen, um in der Sache voranzukommen… Der Haushaltsausschuss hat sich zudem dieses Thema gestellt: Wie können die Einnahmeseite des Haushalts und das Eigenmittelsystem dazu beitragen die Ziele und Prioritäten der EU verwirklichen? Was genau verbirgt sich hinter dieser Fragestellung? Die Eigenmittelfrage ist die eigentlich heikle auf EU-Ebene. Es darf nicht neue Belastungen für unsere Unternehmen geben, damit die EU eine Finanzquelle findet. Die Frage ist, wie die Finanzierung des Haushalts mit politischen Zielen verknüpft werden kann. Eigenmittel sind nicht nur technische Einnahmequellen – sie setzen wirtschaftliche Anreize. Wichtig ist Transparenz und Fairness, damit neue Eigenmittel nicht als versteckte nationale Mehrbelastung wahrgenommen werden. Da wird der EU-Haushaltskommissar für seinen Vorschlag noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Für die Verteidigung wird jetzt viel Geld in die Hand genommen, auf mitgliedsstaatlicher Seite, aber auch seitens der EU. „Ohne Sicherheit ist alles nichts“, sagten Sie im herbst-Interview. Ohne Geld aber auch nicht, oder? Konnte sich die EU aus deutscher Sicht auf eine solide Lösung verständigen, wie der neue Verteidigungsfonds verwaltet werden soll? Bislang finanziert die EU nur die gemeinsame Forschung und Entwicklung. Wie immer streitet man um den Umfang der Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei den Projekten. Daran hängt auch die Geschwindigkeit. Je mehr mitreden, desto langsamer. Man darf gespannt sein, was bei den Verhandlungen rauskommt. Aus deutscher Sicht ist wichtig, dass klare Governance-Strukturen bestehen und Haushaltskontrolle gewährleistet bleibt. Was beschäftigte die Parlamentarier der SWKS noch während ihrer Frühjahrstagung in Brüssel? Persönliche Gespräche am Rand der Tagung sind extrem wichtig: mit den Kolleginnen und Kolleginnen der anderen, nationalen Parlamente und auch den Europaabgeordneten. Deshalb werbe ich für eine gewisse Beständigkeit des Personenkreises unserer nationalen Delegation, damit auch wirklich ein Netzwerk aufgebaut werden kann. Und das Briefing bei unserem Ständigen Vertreter hilft, Verfahren und Abläufe besser einordnen zu können. Der „Elefant im Raum“ bei jeder Debatte der SWKS war die politische Instabilität in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, was die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen zusätzlich erschwert. Das bringt die EU alle fünf Jahre in den Krisenmodus - den wir überwinden müssen. (ll/26.02.2026)

Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

26.02.2026
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ zu. Der Ausschuss hatte zuvor noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen (21/4325). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4327), in dem die Fraktion eine Reduzierung der Ausnahmen verlangte. Außerdem gab es zum Gesetzentwurf einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4344). SPD: Wer das Land am Leben hält, muss profitieren In der Debatte erklärte Dagmar Schmidt (SPD), es würden 500 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes investiert. Das gebe es nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen würden. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte Schmidt. Diejenigen, die das Land am Laufen halten würden, müssten auch direkt von den Investitionen profitieren. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“. Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt. Schmidt wies darauf hin, dass ohne Tarifverträge elf Prozent weniger verdient, aber mehr gearbeitet werde. AfD: Tarifautonomie ohne Staatszwang Peter Bohnhof (AfD) sagte, es sei kein Tariftreue-, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz. Daher lehne die AfD das Vorhaben ab. Sie stehe für Freiheit der Arbeitnehmer und Gewerkschaften und gegen staatlichen Zwang. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Tarifautonomie und schaffe neue Bürokratie. Kleine und mittlere Unternehmen würden noch mehr Bürokratie zu bewältigen haben. Kleinunternehmer und Start-ups würden so von staatlichen Aufgaben ausgeschlossen. Die AfD wolle Tarifverträge und Wohlstandslöhne, aber verhandelte Tarifverträge und echte Tarifautonomie ohne Staatszwang. CDU/CSU: Unternehmen müssen nicht tarifgebunden sein Ein Unternehmen müssen nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, stellte Wilfried Oellers (CDU/CSU) klar. Es müsse die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe. Das sei wichtig, denn nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht als die schlechteren Arbeitgeber anzusehen. Das Gesetz könne rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssten Korrekturen vorgenommen werden. Darauf werde man achten. Grüne: Kein Steuergeld für Lohndumping Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) fand, es sei gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: „Kein Steuergeld für Lohndumping“. Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. So werde die Koalition dem Ziel von 80 Prozent Tarifbindung nicht näher komme. Die Tarifbindung sei aber Voraussetzung, dass die Tarifautonomie funktioniere. So lasse die Koalition viele Menschen im Regen stehen. Auch für die Ausnahmen für die Rüstungsindustrie habe sie kein Verständnis. Linke: Gesetz löchrig wie ein Schweizer Käse Anständige Löhne habe man Tarifverträgen zu verdanken, erklärte Pascal Meiser (Die Linke). Es müssten jedoch die Alarmglocken läuten, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten unter Tarifverträge falle. Das Gesetz sei in vielen Fällen löchrig wie ein Schweizer Käse. Er kritisierte die Untergrenze von 50.000 Euro, sodass bei kleinen Aufträgen Lohndumping möglich bleibe. Allein durch den Ausschluss von Lieferleistungen werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer Acht gelassen. Ein Skandal seien auch die Ausnahmen für die Bundeswehr. „Bei der Aufrüstung ist Lohndumping kein Problem“, kritisierte Meiser. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten. Vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales waren zuvor die Berücksichtigung der Lieferdienste gestrichen und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen, eingefügt worden. Neu geregelt wurde etwa, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen. (hle/26.02.2026)

Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes zurückgewiesen

25.02.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ (21/4265) beraten und im Anschluss daran mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses zurückgewiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte die komplette Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes, das vom Bundestag im September 2023 beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten war. In ihrem Antrag forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen“, der sämtliche Änderungen, die durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt. Begründet wurde der Vorschlag mit „einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen“. Hintergrund war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Kern des Gesetzes ist der Energieverbrauch bei Immobilien, es sieht vor, dass Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen gelten. Alte Heizungen dürfen repariert werden, ein sofortiger Austausch ist nicht zwingend. Bis zur kommunalen Wärmeplanung, in Städten bis 100.000 Einwohner bis 2026, bei kleineren Städten bis 2028, dürfen übergangsweise auch neue Gasheizungen eingebaut werden, die später mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. (nki/hau/25.02.2026)

Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften geplant

25.02.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (21/4264) an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll in beiden Fällen der Innenausschuss übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Gesetzentwurf der AfD Mit einer Gesetzesänderung will die AfD-Fraktion einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken. Ihr Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könne mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. Der Fraktion zufolge macht eine „vorsätzlich unwahre Vaterschaftsanerkennung in Deutschland die Anerkennung nicht automatisch unwirksam“. In der Praxis werde diese Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten. Bei sogenannten Scheinvaterschaften erklärten Männer hingegen vorsätzlich und entgegen besserer Kenntnis, sie seien die Väter von Kindern ausländischer Mütter. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich dabei insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (hau/sto/25.02.2026)

Anträge zur Entbürokratisierung von Wirtschaft und Wissenschaft beraten

25.02.2026
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, mit zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wirtschafts- und Wissenschaftspolitik befasst. Die beiden Vorlagen mit den Titeln „Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen – Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern“ (21/4269) und „Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung von kleinteiliger Bürokratie“ (21/4221) wurden im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung für den ersten Antrag soll beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie liegen, der zweite Antrag wurde in den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4269) fordern die Grünen bessere Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups in Deutschland und Europa. Für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland spielen Start-ups und Scale-ups eine wichtige Rolle. Während laut Antrag viele Gründer Deutschland als Start-up-Standort attraktiv finden, wandern vielversprechende Start-ups in ihren Wachstumsphasen oftmals ins Ausland ab. Für diese Entscheidung würden insbesondere geringe Finanzierungsmöglichkeiten, der Fachkräftemangel und der Wunsch nach weniger Bürokratie eine Rolle spielen. Um bessere Finanzierungsbedingungen zu erreichen, fordert die antragstellende Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, „das Kapital institutioneller Investoren zur Finanzierung von Start-ups und Wachstumsunternehmen nutzbar zu machen“. Auch müsste die Bundesregierung „die Stärkung und Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte“ voranbringen, denn „unterschiedliche nationale Regelungen erhöhen die rechtliche Unsicherheit und die Transaktionskosten, was sich unmittelbar in höheren Kapitalkosten und geringerer Investitionsbereitschaft niederschlägt“. Weitere Aspekte liegen laut Antrag darin, die öffentliche Hand als Innovationskunden zu etablieren, die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ einzuführen und für die Mobilisierung von privatem Kapital in der Skalierungsfinanzierung ausreichend öffentliche Mittel und geeignete Finanzinstrumente zur Verfügung zu stellen. Hierfür müssten zum Beispiel die angekündigten Bausteine des Zukunftsfonds II rasch umgesetzt werden. Zweiter Antrag der Grünen Verlässliche Finanzierung, gute Arbeitsbedingungen und weniger Bürokratie: In einem Antrag (21/4221) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wissenschaft und Forschung vorzulegen. Die Modernisierungsagenda soll laut antragstellender Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, um die Forschung „von kleinteiliger Bürokratie“ zu befreien. So schlagen die Grünen unter anderem eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich vor, „um Standardisierungen voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren“. Die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbots solle umgesetzt werden und die Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Auch müsse das Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werden, um den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, schreiben die Grünen in dem Antrag. (des/ste/25.02.2026)

Abgesetzt: Bundestag debattiert über medizinische Versorgung

25.02.2026
„Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ lautet der Titel eines Antrags von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der ursprünglich am Mittwoch, 25. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Abgestimmt werden sollte auch über den Grünen-Antrag „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667). Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/3075), in der die Ablehnung empfohlen wird. Abzustimmender Antrag der Grünen Der abzustimmende Antrag (21/1667) zielt auf eine vereinfachte Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten, heißt es in dem Antrag. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv. MVZ böten das Potenzial, die Versorgungslandschaft sinnvoll zu ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Als problematisch werden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. MVZ sollen in das Arztregister eingetragen werden Die Abgeordneten machen sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, solle zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/24.02.2026)

Vier Jahre nach dem russischen Überfall: Bundestag sichert Ukraine seine Solidarität zu

25.02.2026
Vier Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat der Bundestag am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen" (21/4267) angenommen und damit der Ukraine weiter Solidarität zugesichert. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Abgelehnt mit den jeweils übrigen Stimmen des Hauses wurden hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Freiheit der Ukraine und Europas Sicherheit gegen Gewalt und Terror verteidigen“ (21/4270) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine“ (21/3307). Zur Abstimmung über den AfD-Antrag hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/3630). Antrag der Koalition Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine andauernde Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen den russischen Angriffskrieg ein. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „die Ukraine weiterhin militärisch so zu stärken, dass sie sich gegen die fortdauernde russische Aggression erfolgreich verteidigen kann“. Dazu gehöre die Unterstützung mit Waffensystemen, Munition, Ausrüstungen, Ausbildungskapazitäten und logistischen Mitteln, „auch damit die Energie- und Wärmeversorgung dauerhaft gesichert werden kann“. Weitere Forderungen zielen auf die Beschleunigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine, finanzielle Hilfen für Stabilisierung und Wiederaufbau und die Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland. Die Bundesregierung müsse deutlich machen, „dass die Solidarität mit der Ukraine auch deshalb notwendig ist, um Frieden und Freiheit in Deutschland, ganz Europa und der Welt zu schützen“, schreiben Union und SPD. „Es muss deutlich werden, dass die Verteidigung der ukrainischen Souveränität zugleich die Verteidigung unserer gemeinsamen Werte und Sicherheit ist“. In diesem Sinne solle die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger transparent über „Ziele, Erfolge und Erfordernisse der Unterstützung“ informieren und russischer Desinformation entgegenwirken. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung auf, sich für die Wiedererlangung der vollen territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine einzusetzen. „Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit all seinen systematischen, großflächigen und schwersten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber auch mit Cyberangriffen, Sabotage und gezielten Angriffen auf die europäischen Demokratien, richtet sich Russland gegen Frieden, Freiheit und Sicherheit in ganz Europa“, schrieben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, deutlich zu machen, „dass über Frieden in der Ukraine und Europa weder ohne die Ukraine noch ohne Europa verhandelt werden kann“. Sie sollte zudem den EU-Beitritts- und Reformprozess der Ukraine und der Republik Moldau engagiert unterstützen und sich zur „vollständigen euroatlantischen Integration der Ukraine und ihrer Zukunft in der Nato“ bekennen. Bei der nationalen Militärhilfe für die Ukraine dürfe die Bundesregierung nicht hinter die ursprünglich vom Bundesverteidigungsministerium für 2026 und 2027 veranschlagten Mittel zurückfallen. Insbesondere sollte Deutschland zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Stärkung der ukrainischen Drohnenproduktionskapazitäten zur Verfügung stellen, um den deutlichen Anstieg der russischen Drohnenproduktion zu kompensieren. Die Grünen warben grundsätzlich dafür, „Unterstützungsleistungen für die Ukraine auf der Grundlage der neugeschaffenen Bereichsausnahme im Grundgesetz für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auszubauen“. Darunter seien militärische, finanzielle, diplomatische und humanitäre Unterstützungsleistungen zu fassen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion trat für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/3307) schrieben, sollte die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland sollte die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielten auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich sollte die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. (ahe/ste/hau/25.02.2026)

Experten sehen große Potenziale bei der Reform der Notfallversorgung

25.02.2026
Sachverständige haben sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, zur anstehenden Reform der Notfallversorgung in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Sachverständigen geäußert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2214), sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion (21/1752, 21/2228). Auch die Bundesregierung plant eine solche Reform. Der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht unter anderem die Schaffung sogenannter Integrierter Notdienstzentren (INZ) vor. Sie sollen eine Ersteinschätzungsstelle, eine Notaufnahme und eine Notdienstpraxis umfassen. Einsparpotenziale in der Notfallreform Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer sieht ebenso wie Julian Dilling vom GKV-Spitzenverband Einsparpotenziale in der Notfallreform. Die Ressourcen könnten bei einer richtigen Ausgestaltung deutlich weniger strapaziert werden, sagte Reinhardt. Die Einsparungen könnten aus seiner Sicht relativ schnell nach Einführung der Reform zu Tage treten. In welcher Höhe sie sich sich bewegen werden, könne unmöglich vorausgesagt werden. Dilling wies daraufhin, dass aktuell die Notaufnahmen sehr viele Patienten behandelten, bei denen auch andere Möglichkeiten Einsatz finden könnten. Durch die INZs könnten diese Patienten „besser und günstiger“ versorgt werden. Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) machte deutlich, dass die Ersteinschätzungssysteme in den Akutleitstellen und in den INZs zwingend aufeinander abgestimmt sein müssten. Nur wenn überall die selben medizinischen Kriterien angewendet würden und die Systeme zu widerspruchsfreien Ergebnissen kämen, „funktioniert die Patientensteuerung, die wir ja alle erreichen wollen“. Robert Augustin vom Bayerischen Roten Kreuz hält als Folge einer Reform viele Einsätze, die derzeit an Rettungswagen disponiert würden, für vermeidbar. Auch Michael Schnatz vom Arbeiter-Samariter-Bund geht davon aus, durch ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit bestimmten Qualitätskriterien für eine deutliche Entlastung der Rettungsdienste sorgen zu können. Mit Blick auf eine „Ersthelfer-App“ sieht Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag bundesweite Standards als sinnvoll an. Es sei aber auch wichtig, die Umsetzung so zu ermöglichen, dass regional bestehende Systeme erhalten werden können, sagte er. Personalausstattung und Notfallversorgung Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist aus Sicht der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi „unabdingbar“, um einer Überlastung der Beschäftigten in den Notaufnahmen entgegenzuwirken und die Qualität der Notfallversorgung zu sichern. Die Entwicklung, Erprobung und Verwendung eines bedarfsgerechten Personalbemessungsinstrumentes sei für den Bereich der Notaufnahme überfällig, befand Verdi-Vertreterin Grit Genster. Für eine bessere Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen sprach sich der Einzelsachverständige Prof. Bernd W. Böttiger von der Medizinischen Fakultät der Universität Köln aus. Ihm liege der Kreislaufstillstand besonders am Herzen, sagte Böttiger. Hier könne nicht auf den Rettungsdienst gewartet werden. Wenn aber in den ersten drei bis fünf Minuten alles richtig gemacht werde, könnten die Betroffenen „weiterleben wie vorher“. In der Schule müssten also die Schüler ausgebildet werden, „wie Wiederbelebung geht“. Der Einzelsachverständige Prof. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke sieht die Notaufnahmen aktuell als unterfinanziert an. „Wir bräuchten mindestens eine vorstationäre Abrechnungsmöglichkeit für die Patienten“, sagte er. Sachgerecht wäre es aus seiner Sicht, den Notaufnahmen ein bestimmtes Vorhaltebudget zuzuweisen, das die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung tatsächlich auch zu einhundert Prozent abbildet. Für Christof Chwojka von der Björn Steiger Stiftung bietet die anstehende Reform die Chance, die Notfallversorgung in Deutschland auf eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Es brauche bundeseinheitliche Qualitätsstandards, klare Zuständigkeiten, digitale Vernetzung und eine Finanzierung, „die medizinische Rationalität statt Transportlogik honoriert“. (hau/25.02.2026)

Fachgespräch über psychische Stabilisierung junger Menschen

25.02.2026
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Thema „Mental Health (Teil 2): Belastungen von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Stärkung – Die Rolle von Musik, Kunst, Sport und sozialer Teilhabe zur psychischen Stabilisierung junger Menschen“ befasst. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihre fünf Mitglieder haben eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. (25.02.2026)

Jahrestag der russischen Invasion: Bundestag zeigt zeitgenössische ukrainische Kunst

25.02.2026
Anlässlich des vierten Jahrestages der russischen Invasion in der Ukraine zeigt der Bundestag in einer neuen Ausstellung zeitgenössische Werke aus der Ukraine. Eröffnet wurde die Schau am Dienstag, 24. Februar 2026, durch Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen). Die Ausstellung mit dem Titel "Über Krieg erzählen" ist noch bis 10. März 2026 in der Halle des Paul-Löbe-Hauses zu sehen. Russland, so Nouripour in seiner Eröffnungsrede, gehe es bei seinem Krieg nicht nur um Land. Es gehe um die Zerstörung der ukrainischen nationalen Identität. Und was gebe es Wundervolleres, so der Bundestagsvize, als Kunst und Kultur dagegen zu setzen. "Wenn man sich anschaut, mit welcher Systematik die Russische Föderation in den letzten Jahren Kunst, Kultur, Kulturschaffende immer wieder ins Fadenkreuz genommen hat, dann sieht man, was die für eine Wertigkeit haben als Botschafter einer bedrohten Identität." Krieg als Thema in der Kunst Zeitgenössische Kunst steht nur selten im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung, wenn vom Krieg in der Ukraine die Rede ist. Der Kampf der Soldaten, das tägliche Sterben der Zivilisten, die Angriffe auf die zivile Infrastruktur, die unaufhörliche Bedrohung durch Raketen und Drohnen und das Überleben in äußerst unsicheren Verhältnissen sind jedoch auch Themen ukrainischer Künstlerinnen und Künstler. Viele von ihnen leben trotz des Krieges in der Ukraine. Einige kämpfen an der Front. Andere flohen nach Deutschland und in andere Länder Europas. Alle verloren in den letzten Jahren Angehörige, Freunde, Kollegen, Nachbarn. Bereits im Oktober 2022 lud der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages die ukrainische Autorin und Fotografin Yevgenia Belorusets ein, in der Abgeordnetenlobby des Reichstagsgebäudes eine Installation zu realisieren, in deren Mittelpunkt ihr in der deutschen Presse regelmäßig publiziertes Kriegstagebuch stand. Vom 24. Februar bis zum 5. April 2022 hatte sie täglich Berichte aus der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw veröffentlicht und darin einen Alltag beschrieben, dessen Normalität über Nacht in einem brutalen Angriffskrieg verloren gegangen war. Diese literarischen Reportagen waren Grundlage der für die Ausstellung im Bundestag entwickelten Mind-Map – einer Erinnerungslandkarte, die anhand von Fotos und Textsequenzen den „Anfang des Krieges“ – so der Titel des später veröffentlichten Buches – Tag für Tag rekonstruierte. „Großes Bernsteinherz der Ukraine“ Seit der Ausstellung in der Abgeordnetenlobby hat der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages weitere Werke ukrainischer Künstlerinnen und Künstler erworben. Alle Künstler erzählen mit ihren künstlerischen Mitteln über den Krieg. Mit allen Werken verbinden sich Erzählungen über Verlust und Trauma auf der einen, Resilienz und Leben auf der anderen Seite. Die Sonderausstellung zeigt nicht nur die Werke der eigenen Sammlung, sondern auch eine Leihgabe der Botschaft der Ukraine: Das „Große Bernsteinherz der Ukraine“ reiste bereits durch mehrere europäische Städte und macht nun für zwei Wochen im Deutschen Bundestag Station. (25.02.2026)

Fehler in Berichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks thematisiert

25.02.2026
Die AfD-Fraktion hat die Verwendung eines mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Videos in einem Beitrag der ZDF-Nachrichtensendung „heute journal“ über das Vorgehen der Einwanderungsbehörde ICE in den USA und einen fehlerhaften Bericht der ARD-„Tagesschau“ über den CDU-Parteitag am 20. und 21. Februar zum Anlass genommen, dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk im Bundestag die „bewusste Manipulation“ der Zuschauer vorzuwerfen. Die Redner aller anderen Fraktionen betonten am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einer Aktuellen Stunde zum Thema "Schwerwiegender Fehler bei der Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" zwar ebenfalls, dass das ZDF einen schweren Fehler begangen habe, hielten der AfD jedoch entgegen, dass sie den Vorfall lediglich nutze, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in Misskredit zu bringen. AfD: Keine Panne, sondern vorsätzlicher Betrug Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming hielt dem ZDF vor, dass es einem „milliardenschweren Sender“ möglich sein müsste, eigenes Filmmaterial für einen solchen Beitrag zu drehen. Stattdessen habe sich die Studioleiterin eines „KI-generierten Filmchens aus dem Internet“ bedient. Dies sei „keine Panne“, sondern „vorsätzlicher Betrug“. Frömming warf dem ZDF vor, die Zuschauer bewusst manipulieren zu wollen. Mit dem Beitrag der „Tagesschau“ über den CDU-Parteitag, in dem gezeigt werde, wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wiederwahl von Friedrich Merz zum Parteivorsitzenden beklatscht, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr vor Ort gewesen sei, erlebe der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb weniger Tage einen „zweiten Skandal“. In Anspielung auf die erfundenen Reportagen des früheren „Spiegel“-Journalisten Claas Relotuis sagte Frömming: „Wir haben das Relotius-System bei der Arbeit gesehen. Und dieses System gehört abgeschafft.“ CDU/CSU: Schwerer Fehler hat viel Vertrauen gekostet Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) attestierte dem ZDF ebenfalls, einen „schweren Fehler“ begangen zu haben, der viel Vertrauen gekostet habe und der sich nicht wiederholen dürfe. Allerdings habe sich die Nachrichtenchefin des Senders den Fehler offen eingestanden, sich dafür entschuldigt und auch personelle Konsequenzen gezogen. Eine Demokratie sei auf eine „faktenbasierte Berichterstattung“ angewiesen, betonte Klein. Zugleich warf die Abgeordnete der AfD vor, ein grundsätzliches Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu haben, weil dieser darüber berichte, welche Gefahren von der AfD ausgehen. Grüne: Vier Finger zeigen auf die AfD zurück In diesem Sinne argumentierte auch Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen). Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelte eine „besondere Sorgfaltspflicht“, die das ZDF verletzt habe. Allerdings gehe es der AfD nicht um die Aufklärung des Vorfalls, sondern nutze diesen nur, für einen erneuten prinzipiellen Angriff auf ZDF und ARD. Die AfD bediene sich wie jüngst in Mecklenburg-Vorpommern selbst immer wieder KI-generierter Beiträge. Wenn Sie mit dem Finger auf das ZDF zeigen, zeigen vier Finger zurück auf sie selbst“, sagte Lehmann. Der Fall aber zeige, wie wichtig es sei, klare Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu haben. Die KI-Verordnung der EU dürfe nicht verwässert werden, sondern müsse wohl eher noch verschärft werden. SPD: ZDF hat Transparenz hergestellt Auch Martin Rabanus (SPD) bescheinigte dem ZDF einen „schwerwiegenden Fehler“. Die Verwendung der KI-Videos sei ein „No-Go“ im Nachrichtenjournalismus. Der AfD warf Rabanus vor, sie verschweige, dass das ZDF Transparenz in dem besagten Fall hergestellt habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehöre zur „demokratischen Infrastruktur“ in Deutschland. Der AfD gehe es nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser zu machen, sondern ihn „leiser und schwächer“ werden zu lassen. Es störe die AfD, dass ARD und ZDF über die „familiären Clanstrukturen“ innerhalb der Partei berichten. Linke: Regeln für den Umgang mit KI schaffen David Schliesing (Die Linke) betonte, dass die „Tagesschau“ und das „heute journal“ unabhängig von den begangenen Fehlern laut Umfragen die vertrauenswürdigsten Sendungen im deutschen Fernsehen seien. Es sei ein „schlechter Scherz“, dass ausgerechnet die AfD, die seit Jahren mit KI-generierten Beiträgen Hass im Land verbreite, eine solche Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen übe. Viel wichtiger sei es, dass endlich klare Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz geschaffen werden. (aw/25.02.2026)

Experten sehen im Gesetz über Lebendorganspenden eine wichtige Initiative

25.02.2026
Gesundheitsexperten sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Lebendnierenspenden eine wichtige Initiative, um mehr Menschen in medizinisch kritischen Situationen helfen zu können. Sie fordern aber an einigen Stellen präzisere Formulierungen, um Fehlentwicklungen oder Fehlinterpretationen zu vermeiden sowie die Streichung einzelner Regelungen. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3619) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) lobte insbesondere den Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, die Einrichtung einer sogenannten Lebendspendebegleitperson sowie die Empfehlung, Lebendspender in der Wartelistendringlichkeit aufzuwerten, falls diese später selbst eine Organspende benötigen. Hinsichtlich der Inkompatibilität zwischen Spendern und Empfängern als Voraussetzung für eine Überkreuz-Lebendspende empfiehlt die DTG statt des Begriffs „immunologische Gründe“ den Terminus „medizinische Gründe“, um auch anatomische oder funktionelle Kriterien zu berücksichtigen. Das entspreche der internationalen Praxis und erhöhe die Erfolgsaussichten für Überkreuz- und Kettenspenden. Zudem regte die DTG an, die Regelungen organneutral zu formulieren, um perspektivisch auch Leber-, Dünndarm- und Lungenspenden einzubeziehen und keine Exklusivität für Nieren zu schaffen. Die Gesellschaft forderte außerdem, den Satz zu streichen, wonach Spender „voraussichtlich nicht über das mit der Entnahme des Organs oder des Gewebes verbundene Operationsrisiko hinaus gefährdet“ seien. Der zu erwartende Verlust der Nierenfunktion von etwa 30 Prozent könne an sich schon als Schaden interpretiert werden. Zudem stehe dieser Satz der Spenderautonomie entgegen, denn viele Spender seien bereit, ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen, um Empfängern zu helfen. Widerspruchslösung bei postmortaler Organspende Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regte präzisere Formulierungen an und ging auf den Begriff Überkreuz-Lebendnierenspende ein. Der im Entwurf verwendete Begriff solle eine Abgrenzung zur Lebendnierenspende in einem Näheverhältnis darstellen. Vorgesehen seien jedoch auch Kombinationen mehrerer Paare im Sinne einer Ring- oder Kettenspende. Das entspreche nicht der intuitiven Auffassung des Begriffs Überkreuz-Lebendnierenspende, der die Beteiligung nur zwei Paaren „über Kreuz“ nahelege. Die Bundesärztekammer (BÄK) warb ungeachtet der als sinnvoll erachteten aktuellen Reform bei der postmortalen Organspende für die sogenannte Widerspruchslösung, bei der Erwachsene automatisch als Organspender gelten, solange kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Auch wenn der Gesetzentwurf in pragmatischer Hinsicht darauf ausgerichtet sei, die Zahl der Transplantationen mit der Lebendorganspende zu erhöhen, dürfe dies nicht dazu führen, das Bemühen um die Gewinnung von mehr postmortal gespendeten Organen zu vernachlässigen. Auch die BÄK warb in der Anhörung dafür, den Pool an Spendern zu vergrößern durch eine Abkehr von den rein immunologischen Gründen für eine Überkreuzspende. Verpflichtendes Lebendspenderegister gefordert Der Sachverständige Prof. Dr. Stefan Reuter von der Arbeitsgemeinschaft der Nierentransplantationszentren Nordrhein-Westfalen forderte die gesetzliche Implementierung eines verpflichtenden, qualitätsgesicherten Lebendspenderegisters. Dies sei die zwingende Voraussetzung für eine umfassende Risikoaufklärung und den Spenderschutz. Es fehlten Langzeitdaten zu medizinischen und psychosozialen Folgen der Lebendnierenspende. Das bestehende Deutsche Lebendspende-Register (SOLKID-GNR) stelle derzeit die einzige bundesweit verfügbare Infrastruktur dar, die eine prospektive, qualitätsgesicherte Erhebung von Langzeitdaten nach Lebendnierenspenden ermögliche. Ohne eine gesetzliche Verankerung sei diese Struktur nicht nachhaltig abzusichern. Zwingend erforderlich sei die verpflichtende Übermittlung aller für die Aufklärung und den Spenderschutz erforderlichen Daten. Ein Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte in der Anhörung, eine Vermittlungsstelle für Überkreuzspenden aufzubauen sei eine extrem komplexe Aufgabe, die jedoch innerhalb von drei Jahren ermöglicht werden könne. Für Dialyse-Patienten sei eine Transplantation die beste Versorgung. Eine Dialyse über mehrere Jahre sei zudem kostspielig. Bei einer erfolgreichen Nierentransplantation, die einmalig viel Geld koste, seien bereits nach drei Jahren Einsparungen zu erwarten. Mögliche Nachsorgeprobleme Die Ärztin Dr. Birgit Heilmann, die selbst eine Niere gespendet hat, forderte eine bessere Aufklärung der potenziellen Spender über gesundheitliche Risiken und Langzeitfolgen. Die Lebendspende einer Niere sei ein großer operativer Eingriff in die Unversehrtheit eines gesunden Menschen. Sie sprach sich für den Erhalt des Subsidiaritätsprinzips aus und gegen die Zulassung anonymer, ungerichteter Nierenlebendspenden. Bei der Lebendnierenspende gehe der Spender immer ein Risiko ein, sagte sie in der Anhörung. Das Transplantat könne auch nicht funktionieren, dann habe der Spender trotzdem ein Organ verloren. Auch ein Sprecher der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende ging in der Anhörung auf die möglichen Nachsorgeprobleme ein und schilderte, wie schwierig es mitunter sei, für Nierenspender eine Absicherung über die Unfallkasse zu bekommen. Die Verfahren würden von den Gutachtern oft mit fragwürdigen Argumenten hinausgezögert. Viele Lebendspender seien müde, erschöpft, vergesslich und zumindest vorübergehend nicht arbeitsfähig. (pk/25.02.2026)

Fragestunde am 25. Februar

25.02.2026
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4187), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das elf Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit acht Fragen vertreten. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mussten sich mit jeweils vier Fragen auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt waren bei jeweils drei Fragen gefordert. Zu je zwei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Schließlich sollte sich das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Frage äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) das Bundesfinanzministerium vor dem Hintergrund des Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht, weshalb selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, „obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen“. Schröder wollte erfahren, wie die Bundesregierung dieser „von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten“ begegnen will. Die bayerische Abgeordnete Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, welche Konsequenzen der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „aus der Tatsache zieht, dass die dominierenden US-Digitalkonzerne in Deutschland und Europa kaum besteuert werden“. Lenhard fragte, ob die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer kleiner und mittelständischer Digitalunternehmen sieht. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) wollte vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissen, ob die Bundesregierung Altersbeschränkungen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten für sinnvoll hält und wie sich solche Maßnahmen gegebenenfalls umsetzen ließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.02.2026)

Kulinarisches Angebot entscheidendster Faktor bei der Wahl des Reiseziels

25.02.2026
Viele Touristen legen Wert auf gute Kulinarik am Reiseziel. Für jeden sechsten deutschen Urlauber ist das kulinarische Angebot sogar der entscheidendste Faktor bei der Wahl des Reiseziels, wie Prof. Dr. Marco A. Gardini, stellvertretender Leiter des Bayerischen Zentrums für Tourismus, in einer Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 25. Februar 2026, unter Berufung auf Meinungsumfragen berichtete. „Wo man gut essen kann, fährt man gerne hin.“ Auch Petra Hedorfer, Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Zentrale für Tourismus, sagte, Kulinarik sei nicht „Begleitprogramm“, sondern ein zentraler Erlebnis- und Identitätsanker des Reiselandes Deutschland. Kulinarik werde international als kulturelle Stärke Deutschlands wahrgenommen. "Bayerische Wirtshauskultur ist in Gefahr" Gardini bezeichnete in der von der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDUCSU) geleiteten Anhörung die Kulinarik als „essenzielles Destinationsmerkmal Bayerns“. Das klassische bayerische Wirtshaus sei ein über die Landesgrenzen hinweg etabliertes gastronomisches Produkt und Kulturgut. Aber die bayerische Wirtshauskultur sei in Gefahr. Zwar sei die Dichte der speiseorientierten Gastronomie in Metropolen gestiegen, aber zugleich werde ein Rückgang in der Fläche diagnostiziert. Gründe seien unter anderem ein Wandel des Freizeit- und Kommunikationsverhaltens, der Arbeits- und Wohnverhältnisse, eine Konkurrenz durch Vereinsheime und Wachstum der Lieferportale sowie Kostensteigerungen, Personalmangel und fehlende Betriebsnachfolge. Die Gastronomie müsse sich neu erfinden, riet Gardini. Sie müsse erlebnisorientierter werden und ihre Gastgeberrolle stärker betonen. Familienbetriebe als Bewahrer und Botschafter Klaus Fischer, Geschäftsführer der „Allgäu GmbH – Gesellschaft für Standort und Tourismus“, sagte, das Allgäu definiere sich über eine untrennbare Einheit aus Landschaft, Landwirtschaft und Genuss. Die gastronomischen Familienbetriebe seien die „Bewahrer und Botschafter“ des kulinarischen Erbes, indem sie Rezepte für regionale Spezialitäten wie den traditionellen Allgäuer Kässpatzen über Generationen hinweg bewahren und weitergeben würden. Die nächste Generation sei essenziell für die Weiterentwicklung der gastronomischen Betriebe. Junge Wirte kombinierten oftmals das Wissen der Eltern mit modernen Ansätzen und Food-Trends wie „Nose-to-Tail“ (vollständige Verwertung des Tieres). Außerdem würden sie neue Wege in der Direktvermarktung gehen. Genau wie Gardini nannte auch Fischer als große Probleme der Gastronomie die Betriebsnachfolge, den Fachkräftemangel sowie den Kosten- und Steuerdruck. "Es fehlen echte Anreize" Der Hotelier Brandon Thompson (Südpfalz-Terrassen Gleiszellen) schilderte die Situation: „Unsere Region hat Natur. Wir haben Wälder, Ruhe, Landschaft. Das ist schön, aber davon allein bleibt kein Betrieb offen.“ Wanderer und Tagesgäste würden allein nicht genug Umsatz bringen, um Gastronomie dauerhaft zu tragen. Viele Anbieter würden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr öffnen, „weil es sich schlicht nicht rechnet“. Dann passiere Folgendes: Gäste fänden nichts zu essen oder zu trinken, würden nicht bleiben und nicht mehr wiederkommen. Daraufhin verliere die Region weiter an Attraktivität. „Das ist ein Kreislauf, den einzelne Betriebe nicht durchbrechen können“, so Thompson. Es fehlten echte Anreize, damit aus einem Ausflug ein Aufenthalt wird. Aus seiner Sicht wird eine praktische Infrastruktur mit sichtbaren Angeboten und einer klare Erzählung, warum man genau hier Urlaub machen solle, gebraucht. „Ohne etwas, das Gäste anzieht, überlebt niemand – weder Gastronomie noch Hotellerie“, warnte Thompson, der auch die zunehmende Bürokratie beklagte. Regionale Kulinarik scheitere nicht am Willen der Betriebe und nicht am Interesse der Gäste. „Sie scheitert dort, wo niemand dafür sorgt, dass Menschen überhaupt kommen.“ "Bundesweite Weintourismusstrategie fehlt" Prof. Dr.-Ing. Jonas Müller (Leiter des Studiengangs Kulinarik- und Weintourismus an der Technischen Hochschule Würzburg), vermisste trotz der wachsenden Bedeutung von Weintourismus und regionaler Kulinarik in Deutschland bislang „eine übergreifende, bundesweit abgestimmte Weintourismusstrategie“. Während viele Weinregionen eigenständige Konzepte verfolgten, fehle eine gemeinsame strategische Rahmensetzung mit klaren Zieldefinitionen, Qualitätsstandards und Entwicklungsleitlinien. Eine nationale Weintourismusstrategie könnte dazu beitragen, Wein stärker als identitätsstiftendes Kulturgut zu positionieren und gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Akzeptanz für Weinbau und Kulturlandschaft zu sichern. Probleme seien steigende Produktionskosten und ein zurückgehender Weinkonsum. "Flickenteppich von Strategien und Initiativen" Auch Jan-Peter Wulf, Redakteur und Fachjournalist für Gastronomie, sagte, derzeit finde sich ein „Flickenteppich“ von Strategien und Initiativen – „engagiert, aber überregional nur wenig unterstützt und koordiniert“. Sehr zu begrüßen wäre aus seiner Sicht eine deutschlandweite Identifizierung, Kartierung, Bündelung und Förderung. In anderen Länder wie Österreich und Frankreich gebe es so etwas. Er kritisierte auch, dass die Familienbetriebe in der Landwirtschaft und Gastronomie zu wenig unterstützt würden. (hle/25.02.2026)

17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

25.02.2026
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 25. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Blaulichtorganisationen. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (25.02.2026)

Experten begrüßen weitere Digitalisierung des Notariats

25.02.2026
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. Februar 2026. Laut Entwurf soll durch die Digitalisierung insbesondere des Austauschs von Dokumenten und Daten der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche vermieden werden. Die sechs Sachverständigen begrüßten den Entwurf übereinstimmend als wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung des Notariats. Experte: Längst überfälliger Schritt Dr. Philipp Hammerich, von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagenes Vorstandsmitglied im Legal Tech Verband Deutschland, sagte, mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Schritt getan. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass der digitale Fortschritt der gesetzgeberischen Anpassung davoneile und der Gesetzgeber schon einen Blick auf die digitale Welt von morgen richten müsse, um mit dem Fortschritt künftig mitzuhalten. Man könne nicht immer gesetzgeberisch nachjustieren, weil das Verfahren dafür einfach zu aufwändig sei. Der Entwurf regele zwar die Transportinfrastruktur, so Hammerich, lasse aber die systemoffene Anwendungen externer zertifizierter Softwaresysteme weitgehend unberücksichtigt. Der Verband fordere daher die Aufnahme einer Innovationsklausel. Mit dem digitalen Fortschritt mithalten Dr. Dieter Mehnert, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer, der für die CDU/CSU-Fraktion teilnahm, begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs, Verfahrensabläufe zu digitalisieren, Medienbrüche abzubauen und den Datenaustausch zwischen den Beteiligten effizienter zu gestalten. Das ELSTER-Steuerportal sei unzweifelhaft ein leistungsstarkes System, das sich als tragende Säule der digitalen Steuerverwaltung bewährt habe. Es stoße jedoch an seine Grenzen, wo individualisierte, nichtstandardisierte oder rechtlich komplexe Sachverhalte zu ermitteln seien. Außerhalb der klassischen Massenverfahren bestünden technische Limitierungen, die eine sachgerechte elektronische Kommunikation erschwerten und zu Medienbrüchen führten. Vor diesem Hintergrund rege die Bundessteuerkammer an, ergänzend zu dem Gesetzestext das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) als elektronischen Kommunikationsweg zu Finanzverwaltung außerhalb der klassischen ELSTER-Masseverfahren nutzbar zu machen. Kritik an ELSTER-Übernahme Der Vizepräsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Felix Odersky, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Anhörung nominiert wurde, kam aus Sicht der Praxis ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven Bewertung des Gesetzesvorhabens. Die weitere Digitalisierung sei größtenteils sehr praktikabel gelöst. Die bisherigen Schritten hätten wegen der noch immer vorhandenen Medienbrüche noch nicht zu einer Entlastung bei den Notaren geführt, sondern zu erheblichen Vorleistungen, sagte Odersky mit Verweis auf die in einer Kanzlei notwendigen Urkunden-Scans. Mit dem Gesetzesvorhaben sollte es für die Bürger schneller gehen und für die Notare eine spürbare Entlastung geben. Noch unzufriedenstellend sei, zumindest für die nächsten zwei, drei Jahre, der sich abzeichnende Flickenteppich. Überflüssige zusätzliche Pflichten sollten vermieden werden. "Ein sichtbarer Beitrag zur Staatsmodernisierung" Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg, der für die Unionsfraktion teilnahm, betonte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Entwurf leiste einen sichtbaren Beitrag zur Staatsmodernisierung und zur digitalen Transformation von Rechtsdienstleistungen. Während die notarielle Errichtung von Urkunden inzwischen in weiten Bereichen elektronisch erfolgen könne, sei der anschließende Vollzug bislang noch in erheblichem Umfang von Medienbrüchen geprägt. Der Entwurf schließe diese Lücke. Zugleich sollte er als Etappe verstanden werden: Strukturdatensätze sollten konsequent auch im gerichtlichen Bereich genutzt, steuerliche Schnittstellen symmetrisch digitalisiert, bundeseinheitliche Standards angestrebt und störungsfeste Regelungen normiert werden. „Flickenteppich“ schnell beseitigen Auch Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, verwies auf den Abbau von Medienbrüchen. Seit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung zum 29. Dezember 2025 beginne auch die Errichtung der Urkunde in den Notarbüros digital. Die Digitalisierung des Vollzugs sei nur folgerichtig. Zudem setze das Vorhaben gleich mehrere im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gesetzte Ziele um. Zu beachten sei allerdings, dass die Digitalisierung auf notarieller Seite zunächst zusätzliche Belastungen und Kosten verursache und ihre Effizienzgewinne von einer konsequenten Gesamtausgestaltung abhängten. Aufgrund der zeitlich gestaffelten Digitalisierung werde über Jahre hinweg ein Flickenteppich an analoger und digitaler Kommunikation bestehen. Verpflichtung, ELSTER zu nutzen, stößt auf Kritik Norbert Weide, Mitglied im Ausschuss Anwaltsnotariat des Deutschen Anwaltvereins (DAV), begrüßte als Praktiker ebenfalls das Gesetzesvorhaben, das deutliche Fortschritt bringe. Jedes Blatt Papier, das nicht gescant oder gedruckt werden müsse, spare Zeit und auch Personal. Ohne Medienbruch würden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Arbeitszeit und Kosten reduziert. Positiv sei, so der von der SPD-Fraktion nominierte Rechtsanwalt und Notar, dass eine Umsetzung vor dem 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Er sehe aber zwei Kritikpunkte, sagte Weide und verwies wie sein Vorredner auf den sich anbahnenden Flickenteppich. Negativ sei, dass von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeiten eine Einführung erfolgen kann und innerhalb eines Bundeslandes nur einzelne und nicht sämtliche Behörden verpflichtet werden können. Dies bedeute Mehraufwand. Was sehr aufstoße, sei die Verpflichtung, ELSTER zu nutzen. Es sei zu befürchten, dass der vermeintlich einfachere Weg der papierenen Veräußerungsanzeige gewählt wird, schreibt Weide in seiner schriftlichen Stellungnahme. Entwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung im Entwurf schreibt, werden jährlich über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse, in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten, sowie bei der Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare. Die Bundesregierung wolle daher die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Änderungsvorschläge des Bundesrats Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege durch den Bund und die Länder geregelt werden. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. (mwo/25.02.2026)

15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

25.02.2026
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 25. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem fand ein Fachgespräch zum Thema "KI und Urheberrecht – Herausforderungen und Handlungsoptionen für den Schutz kreativer Inhalte Fachgespräch" statt. Als Sachverständige waren geladen Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Michael Duderstädt (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)), Prof. Dr. Boris Hollas (Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden), Katharina Uppenbrink (Initiative Urheberrecht) und Reinher Karl (VUT ‒ Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Für die Bundesregierung nahmen teil Ministerialdirektor Marco-Alexander Breit (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung), Parlamentarischer Staatssekretär Frank Schwabe (SPD) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer. Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (25.02.2026)

Boris Pistorius: Den Weg der Unterstützung für die Ukraine weitergehen

25.02.2026
Der 24. Februar 2022 hat sich nach den Worten von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in das Gedächtnis des europäischen Kontinents eingebrannt. Es sei eine Notwendigkeit und Pflicht, den eingeschlagenen Weg der Unterstützung des überfallenen Landes weiterzugehen, betonte der Minister am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Deutschland schultere inzwischen den größten Teil der Unterstützung für die Ukraine. Sie nicht zu unterstützen, „würde uns teurer zu stehen kommen“, sagte Pistorius. Das habe er auch bei der Münchener Sicherheitskonferenz deutlich gemacht. Im Januar habe es 4.400 militärische Neueinstellungen bei der Bundeswehr gegeben, ein Plus von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Minister dankte den Soldaten, insbesondere auch den Sportsoldaten, die an den Olympischen Winterspielen teilgenommen hatten, für ihre „beeindruckenden Leistungen". Ohne die Bundeswehr "hätten wir deutlich weniger zu feiern gehabt". Warken kündigt Reformen an Neben dem Verteidigungsminister stellte sich auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die geopolitische Lage verlange umfassende Reformen. Warken kündigte die Vorlage eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes an. Als weitere Herausforderungen nannte sie den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben und die Stabilisierung der Beiträge bei den Krankenkassen. Auch die Pflegeversicherung müsse finanziell stabilisiert werden, um die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu entlasten. Warken kündigte zudem die Vorlage einer Digitalstrategie, die Unterstützung von Primärversorgungsmaßnahmen und die Weiterentwicklung ambulanter Strukturen an. Im Sommer wolle sie einen Gesetzentwurf für ein Primärversorgungssystem vorlegen. Die geplante Notfallreform solle zu einer besseren Vernetzung führen und eine bedarfsgerechte Patientenversorgung sicherstellen. Die bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Apothekenreform solle die Apotheken entlasten und deren Kompetenzen zugleich besser nutzen. Hilfen für die Ukraine Der CSU-Abgeordnete Thomas Erndl erkundigte sich beim Verteidigungsminister nach der weiteren Unterstützung der Ukraine. Deutschland werde das Land in diesem Jahr mit 11,5 Milliarden Euro unterstützen, darüber hinaus sei man bei der Ausbildung „führend dabei“. Deutsche und ukrainische Unternehmen bildeten „Joint Ventures“, etwa zur Drohnenherstellung, um in der Produktion und der Auslieferung schneller zu werden. Zudem dränge man die Partnerstaaten, ihrerseits mehr zu tun und gehe „als Vorbild voran“. Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) sprach den Minister auf ukrainische Forderungen an, den Marschflugkörper „Taurus“ zu liefern, nachdem Außenminister Wadephul erklärt habe, Deutschland liefere alles, was die Ukraine brauche. „Dazu ist alles gesagt, was öffentlich gesagt werden kann“, beschied Pistorius den Fragesteller. Schnellere Materialbeschaffung Der SPD-Abgeordnete Christoph Schmid fragte den Verteidigungsminister nach dem Aufwuchs des Materials bei der Bundeswehr. Es gebe verteidigungspolitische Richtlinien und eine enge Abstimmung mit der Nato. Daraus ergäben sich Fähigkeitsziele und der materielle und personelle Aufwuchs der Bundeswehr. Die von Schmid angefragte schnellere Beschaffung gelinge nur, so Pistorius, wenn „alle an einem Strang ziehen“, die Industrie, die Beschaffungsbehörden, die Bundeswehr und die Politik. Bis April oder Mai dieses Jahres würden dazu neue Strukturvorschläge vorgelegt. Personalaufwuchs der Bundeswehr und Grönland Der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt bezifferte den Personalaufwuchs bei der Bundeswehr auf 570 Soldaten in den letzten vier Jahren. Dem hielt der Minister entgegen, dass der Personalstand in der Bundeswehr mit 186.400 Soldaten der höchste seit 2011 sei. Reichardt und sein Fraktionskollege Stephan Brandner wollten auch wissen, was 15 Soldaten auf kurzzeitiger Erkundungsmission in Grönland bewirkt hätten. Pistorius sagte, es sei darum gegangen, wo man dort lagern, üben und unterkommen könne. Nach Grönland fragte auch Ulrich Thoden (Die Linke). Deutschland beteilige sich an der Nato-Mission „Arctic Sentry“ auf Grönland, sagte der Minister. Aktuell seien keine weiteren Aktivitäten dort geplant. Die Erkundungsmission habe die jederzeitige Handlungsfähigkeit sicherstellen sollen. Sparpaket für gesetzliche Krankenkassen Thodens Fraktionskollege Ates Gürpinar fragte die Gesundheitsministerin nach ihrer Haltung zu Vorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Reform bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie stehe Vorschlägen für eine gerechtere Ausgestaltung nicht entgegen, sagte Nina Warken. Gürpinars Vorschlag, Krankenkassenbeiträge auch auf Kapitaleinkünfte zu erheben, kollidiere mit dem Aufruf an die Bevölkerung, Vorsorge für das Alter zu treffen, wenn man ihr hinterher das Geld wieder wegnehme. Es werde ein Gesamtpaket geben. Manche Vorschläge seien eher weiterzuverfolgen als andere. Warken selbst nannte im Hinblick auf Gerechtigkeit als mögliche Ansätze die versicherungsfremden Leistungen, die von den Beitragszahlern mitfinanziert werden, und auch die Beiträge für Bürgergeldempfänger. Martin Sichert (AfD) zählte kursierende Vorschläge in diesem Zusammenhang auf, die zu Einschränkungen bei den Patienten führen würden, wie etwa den Verzicht auf die Erstattung von Zahnarztleistungen. Zugleich sei das deutsche Gesundheitssystem wegen der Bürokratie das ineffizienteste der Welt. Bürokratie entstehe nicht nur durch die Gesetzgebung des Bundes, sondern auch durch die der Länder und die Vorgaben der Krankenkassen selbst, betonte die Ministerin. Alle Beteiligten, die Bürokratie aufbauen, müssten zum Abbau beitragen. System der Primärversorgung Axel Müller (CDU/CSU) griff das Thema Primärversorgung auf und wollte wissen, was auf die Patienten zukommt. Ihr Ministerium sei dabei, mit den Akteuren das Gesetzgebungsvorhaben vorzubereiten. Eine Ersteinschätzung solle der Hausarzt treffen. Danach entscheide sich, ob ein Facharzttermin, und wenn ja, bei wem, notwendig ist. Dadurch würden die Aufgaben auf breitere Schultern verteilt. Es werde mehr Teamarbeit geben und die Apotheken würden stärker eingebunden im Hinblick auf Beratung, Vorsorge und Impfungen. Abgaben auf Zucker, Alkohol, Tabak Dr. Christos Pantazis (SPD) thematisierte die Einführung einer Abgabe auf Zucker. Es müsste sichergestellt sein, dass eine solche Abgabe den Krankenkassen zugutekäme, antwortete die Ministerin. „Wir sollten darüber sprechen, wie wir bei der Prävention vorankommen“, sagte sie. Auch bei Alkohol und Tabak müsse offen darüber diskutiert werden, wie bessere Präventionsergebnisse erzielt werden können. Dr. Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Ernährungsminister Alois Rainer verweigere die Zustimmung zu einer solchen Abgabe unter Hinweis auf die Eigenverantwortung des Einzelnen. Sie stehe an der Seite Rainers, erklärte Warken. Der Ernährungsminister setze sich dafür ein, „dass wir diese Lebensmittel im Land haben“ und sie hier erwerben könnten. Zu Mayers Fraktionskollegin Linda Heitmann, die auf den vorletzten Platz Deutschlands im Vergleich von 18 Ländern hingewiesen hatte, sagte die Gesundheitsministerin: „Wir brauchen einen breiten Ansatz.“ (vom/25.02.2026)