Bundestag | Aktuelle Themen
Einsatz kleiner modularer Reaktoren erörtert
Die AfD-Fraktion ist für den Ausbau von kleinen, modularen Reaktoren, sogenannten Small Modular Reactors (SMRs), um „Deutschlands zukünftige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität zu gewährleisten“. Einen entsprechenden Antrag (21/5324) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der AfD In ihrem Antrag verlangt die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, einen technologieoffenen, rechtssicheren und effizienten Regulierungs- und Genehmigungsrahmen für SMRs der Generationen III+ und IV zu entwickeln. Die technische Entwicklung, vor allem in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Dienste und 5G-Mobilfunk, bringe „einen erheblich wachsenden Bedarf an elektrischer Energie“ mit sich. Darüber hinaus solle ein nationales Forschungs- und Entwicklungsprogramm aufgelegt werden, um die Errichtung und den Betrieb von mindestens zwei Pilotprojekten für Miniatomkraftwerke zu unterstützen. Auf internationaler Ebene seien Kooperationen zu intensivieren und die Standardisierung von SMR-Technologien voranzutreiben sowie die Mitarbeit in der Europäischen Industrieallianz für SMRs sowie in internationalen Gremien wie dem „SMR-Regulators' Forum“ der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) anzustreben und zu intensivieren. (nki/16.04.2026)
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Verbot des Kinderkopftuchs in Schulen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert ein Verbot des Tragens von Kopftüchern in öffentlichen Schulen für Mädchen unter 14 Jahren. Einen entsprechenden Antrag (21/5323) hat der Bundestag erstmals am Donnerstag, 16. April 2026, debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Begründung schreibt die AfD in ihrem Antrag: „Ein Kinderkopftuchverbot an vorschulischen und schulischen Einrichtungen unterstreicht den Willen des Gesetzgebers, die deutsche Leitkultur als unanfechtbare Grundlage für ein Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland gelten zu lassen und stoppt damit zugleich den sich im Kopftuch manifestierenden Willen des politischen Islams beziehungsweise des Islamismus zur Segregation von der Mehrheitsgesellschaft und zum weiteren Ausbau des eigenen Machtanspruchs.“ (che/16.04.2026)
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Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ab
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. April 2026, gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ausgesprochen. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (21/5378) lehnte er nach halbstündiger Aussprache Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/2722) und Die Linke (21/1757), die eine Entkriminalisierung zum Ziel hatten, ab.. Für die Gesetzentwürfe stimmten jeweils Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen jeweils CDU/CSU, AfD und SPD. Gesetzentwurf der Linken Mit der Vorlage der Linken sollte der Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) gestrichen werden, der bislang das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt. Zur Begründung verwies die Fraktion darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könne und häufig arme oder obdachlose Menschen treffe, die sich Tickets nicht leisten könnten. Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kämen Betroffene oftmals ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kämen und der verursachte finanzielle Schaden gering sei. Die strafrechtliche Sanktion sei unverhältnismäßig und widerspreche der „Funktion des Strafrechts als letztes Mittel“. „Erhebliche Entlastung“ von Polizei und Justiz Die Abgeordneten argumentierten weiter, Polizei und Justiz könnten dadurch erheblich entlastet werden. Ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die bereits ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von durchschnittlich 60 Euro erheben. Auch die übrigen Tatbestände des Paragrafen 265a StGB, etwa das Erschleichen von Automatenleistungen oder der Zutritt zu Veranstaltungen ohne Ticket, sollten laut Entwurf entfallen. Gesetzentwurf der Grünen Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Konkret sollte ihrem Entwurf zufolge Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) gestrichen werden. Die Fraktion argumentierte, dass das Erschleichen von Leistungen, wozu auch das Fahren ohne Fahrschein gehört, ein Bagatelldelikt sei, „dessen strafrechtliche Sanktionierung unverhältnismäßig ist“. Stattdessen könne dem Fehlverhalten des Erschleichens der Beförderungsleistung ausreichend zivilrechtlich begegnet werden, „wie es in der Praxis auch schon jetzt durch Vertragsstrafen in Form erhöhter Beförderungsentgelte geschieht“. (scr/hau/16.04.2026)
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Abgesetzt: Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden
Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die Beratung über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen“ (21/5030), der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Im Anschluss an die Debatte sollte der Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Fraktion Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In ihrem Antrag (21/5030) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht. Die Kosten sollen nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte. Die Versicherung soll unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als „solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen“ ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Regulierung des Mietmarkts, um die finanzielle Belastung durch eine solche Pflichtversicherung zu begrenzen.(scr/hau/14.04.2026)
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Fraktionen sehen Chancen für EU durch Regierungswechsel in Ungarn
Der Wahlsieg von Péter Magyar und dessen oppositioneller Tisza-Partei bei der Parlamentswahl in Ungarn wird im Bundestag mit Erleichterung aufgenommen. Wie die Redner der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am Donnerstag, 16. April 2026, in einer auf Verlangen der Koalitionsfraktionen anberaumten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Ungarn nach der Wahl – Neue Chance für Europa" betonten, ermögliche der Regierungswechsel einen Neuanfang für Ungarn und die Europäische Union. Regierung: EU-Fördermittel jetzt freigeben Der Wahlausgang sei nicht nur eine Niederlage für den bisherigen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, „sondern auch für Putin, für die MAGA-Bewegung und für alle, die der illiberalen Demokratie das Wort reden wollen“, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gunther Krichbaum (CDU). Alle, die Europa schwächen wollten oder noch immer wollen, hätten mit Orbán ihren treuesten Verbündeten verloren. Die Tisza-Partei habe in Zukunft eine verfassungsändernde Mehrheit im ungarischen Parlament und könne damit den Rechtsstaat wieder herstellen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Krichbaum dafür aus, die seit Jahren von der EU-blockierten Fördermittel in Höhe von rund 17 Milliarden Euro freizugeben, „damit sie im Land ihre Wirkung erreichen können“. CDU/CSU: Schluss mit Orbáns Konfrontationspolitik Dem schloss sich der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban an. Dass Magyars Partei 93 von 106 Wahlkreisen gewonnen habe, sei „ein riesiger Erfolg“. Europa gewinne mit ihm einen verlässlichen Partner im Hinblick auf neue Sanktionen gegen, Ukraine-Hilfen, EU-Reformen und den EU-Haushalt. Mit der „Konfrontationspolitik von Orbán, auf Geheiß von Putin, ist jetzt Schluss“, sagt Kuban. SPD: Einstimmigkeitsprinzip in der EU reformieren Metin Hakverdi (SPD) sah im Wahlergebnis einen „Aufstand der Demokraten gegen eine systematisch korrupte, populistische und antieuropäische Regierung“ und ein „demokratisches Aufbruchsignal“. Deutschland und Europa sollten jetzt auf die neue ungarische Regierung zugehen und sich unter anderem auch für ihren wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich fühlen. Dazu gehöre es, die blockierten EU-Mittel freizugeben, „bei gleichzeitiger Durchführung von Reformen des Rechtsstaats“, ergänzte Hakverdi. Er betonte, Europa müsse das Zeitfenster, das sich durch die neue Regierung in Budapest ergebe, nutzen, um die EU endlich „geopolitikfähig“ zu machen. Dazu gehöre eine Reform des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen, die Orbán blockiert habe. Grüne: Reformen für mehr Handlungsfähigkeit umsetzen Diese Notwendigkeit betonten auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke). Brugger warnte die EU davor, sich jetzt zurückzulehnen „und zu denken, der Spuk ist vorbei“. Reformen für mehr Handlungsfähigkeit müssten jetzt umgesetzt werden. Orbán habe sich bei Putin, Trump und China angedient und den Staat ausgebeutet, um sich selbst zu bereichern, sagte Brugger. „Doch der Wunsch der Menschen in Ungarn nach Freiheit war am Ende stärker.“ Das gebe Hoffnung weit über Ungarn hinaus. Konservativen Kräften wie CSU und EVP warf sie vor, Orbán zu lange hofiert und unterstützt zu haben. Linke: Reformchance für die EU „Die EU hat jetzt die Chance, sich zu reformieren“, sagte die Linken-Abgeordnete Böttger. Dieses Zeitfenster müsse bis zu den Wahlen in anderen EU-Staaten genutzt werden. Wie Brugger betonte sie, dass der Sieg nicht allein Péter Magyar gehöre, sondern auch jenen, die sich trotz Einschüchterung und wirtschaftlichen Drucks gegen das autokratische System gewehrt hätten: Journalisten, Aktivisten in der Zivilgesellschaften und Gewerkschaften. „Die Wahl zeigt, dass Entwicklungen hin zu mehr rechtspopulistischen, rechtsextremen und autoritären Regierungen nicht in Stein gemeißelt sind“, sagte Böttger. Allerdings sei ein Kurswechsel in der restriktiven Migrationspolitik Ungarns auch unter Magyar nicht zu erwarten. AfD: Wenn Ungarn nicht zahlt, zahlen wir Markus Frohnmaier (AfD) widersprach der Mehrheitsauffassung im Bundestag, Ungarn sei unter Orbán autoritär regiert worden. Wäre es so gewesen, hätte Orbán die Spielregeln geändert: „Diktatoren verlieren keine Wahlen.“ Den designierten neuen Ministerpräsidenten kritisierte er für dessen Ankündigung, die Blockade Orbáns gegen die Auszahlung des 90 Milliarden-Euro-Kredits der EU für die Ukraine aufzugeben. Dabei werde sich Ungarn finanziell weiterhin nicht beteiligen. „Wenn Ungarn nicht zahlt, dann zahlen wir.“ Ungarn unter Orbán nannte Frohnmaier den einzigen EU-Staat, „der seine einzigen nationalen Interessen nicht blind mit ukrainischen Interessen gleichgesetzt hat“. Seine Aussagen stießen im Plenum auf lautstarken Widerspruch. (joh/16.04.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Gesundheitsversorgung: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft (21/2244) abgelehnt. Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung der Fraktion Die Linke und der Antragsteller. In der Vorlage hat die Fraktion eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft gefordert, insbesondere für suchtkranke Häftlinge. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in einem Antrag (21/2244). Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung. Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/4822) zugrunde. Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022). Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551). Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es. Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/16.04.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Vertrag mit Tschechien: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Innausschuss zur Federführung überwiesen. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Amt und Mandat: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (21/4347) vorgelegt, der eine Änderung von Artikel 64 des Grundgesetzes vorsieht. Demnach soll das Grundgesetz festschreiben, dass Mitglieder der Bundesregierung nicht gleichzeitig Mitglieder des Bundestags sein können. Nach eigenen Bekunden will die Fraktion so die „Stärkung der Gewaltenteilung in Deutschland“ vorantreiben. „Das gleichzeitige Innehaben von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat stellt eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung dar. Zur Gewaltenteilung gehört auch die personelle Gewaltenteilung, die sich in Unvereinbarkeiten konkretisiert“, heißt es weiter. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Abgesetzt: Amtsbezüge: Der von der AfD angekündigte Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre wurde von der Tagesordnung genommen. Der Entwurf hätte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden sollen. Übergangsgeld: Ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen wurde der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes für das Gesetz zur Neuregelung des Übergangsgeldes (21/5310). Ziel der Vorlage ist eine Neuregelung des Übergangsgeldes, das ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ab dem Zeitpunkt erhalten, an dem die Amtsbezüge aufhören. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Übergangsgeld künftig nur noch für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate. „Das Übergangsgeld beträgt für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach wird das Übergangsgeld derzeit für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt. Die Höhe entspreche in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und in der restlichen Zeit der Hälfte der Bezüge, führt die Fraktion weiter aus. Die gesetzliche Regelung habe zur Folge, „dass auch Minister, die nur einen einzigen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden“, die in der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen seien. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher der Begründung zufolge die „überdimensionierten Übergangszahlungen an Minister“ einer Reform unterzogen werden. Gendersprache: Die AfD-Fraktion fordert einen Verzicht auf gendergerechte Sprache durch die Bundesregierung. In einem entsprechenden Antrag (21/5331) schreibt sie, „die Verwendung der 'gendergerechten Sprache' führt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird“ und trage außerdem nicht zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen jeglicher Äußerungen auf Gender-Sterne, Doppelpunkte, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstriche und Doppelbenennungen zu verzichten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Ärztliche Versorgung: Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" (21/5332) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich, schreibt die Fraktion. Sie forderte für die Kassenärztlichen Vereinigungen neue, verbindliche, bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. Leistungssport: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Leistungssport der Menschen mit Behinderungen – Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden" (21/5333) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Sportausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einen Stufenplan festlegt. Damit solle der Anteil der Bundesmittel für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens 25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben werden, das einer gleichwertigen Förderung im olympischen Bereich entspricht. (eis/16.04.2026)
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Fraktionen streiten über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen
Die AfD-Fraktion fordert die „Sofortige Senkung der Energiepreise – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“ (21/5322). Ihren Antrag hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. AfD: Klimapolitik ruiniert die wirtschaftliche Substanz Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD) warf der schwarz-roten Koalition vor, mit ihrer Klimapolitik Deutschlands wirtschaftliche Substanz zu ruinieren. „Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen bleiben aus und die Bürger müssen reale Wohlstandsverluste hinnehmen, ohne dass Ihre Politik einen messbaren Einfluss auf das globale Klima hätte.“ Dieses sei lange bevor es industrielle Emissionen gegeben habe, schon Schwankungen unterworfen gewesen. Die Klimaschutzmaßnahmen seien „weder wirksam noch wirtschaftlich zu verantworten“, sagte Hahn. Daher fordere seine Fraktion mit ihrem Antrag „klar und konsequent“: „Weg mit den Klimagesetzen, raus aus der CO2-Bepreisung und runter mit den Energiepreisen.“ Union: Klimaschutz bewahrt die Lebensgrundlagen Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) räumte ein, dass sich Deutschland in einer strukturellen Wirtschaftskrise befinde. Doch mache die AfD mit ihrem Antrag „nicht einmal den Versuch, sich halbwegs ernsthaft und konstruktiv“ damit zu befassen. Den Klimaschutz komplett auf null zu setzen, sei keine Lösung, sondern „rückwärtsgewandt und völlig unverantwortlich“, so der CDU-Abgeordnete. Um die Lebensgrundlagen zu bewahren, brauche es Klimaschutz. Der Bundesregierung gehe es darum, Klimaschutz und eine starke Wirtschaft zu verbinden. Der Emissionshandel, gegen den sich die AfD wende, sei ein effizientes marktwirtschaftliches Instrument, das sich bewährt habe. Allerdings sah auch Gebhart die Notwendigkeit für Reformen. Die Bundesregierung habe bereits Vorschläge vorgelegt und mache sich dafür in Brüssel stark. SPD: Klimaschutz ist keine ideologische Frage Auch Jakob Blankenburg (SPD) widersprach der AfD vehement. Ihre Darstellung, Deutschland sei nicht Teil des Klimaproblems, sei falsch: Für fünf Prozent der globalen Emissionen sei Deutschland verantwortlich. „Unser Pro-Kopf-Verbrauch ist heute doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt“. Wer das negiere, „lügt die Menschen an“. Klimaschutz sei ökologisch notwendig und auch ökonomisch die klügere Entscheidung, so Blankenburg. Wer nicht handele, müsse sich künftig den Menschen gegenüber verantworten. Die Frage, ob man das Klima schütze oder nicht, sei keine ideologische Frage. Klimaschutz sei der Versuch, das Leben der Menschen im Land sicherer, bezahlbarer und freier zu machen. Grüne kritisieren Abschwächung der Klimaregeln Die AfD disqualifiziere sich selbst mit der Forderung, „aus Anlass der aktuellen Energiekrise alle Klimaschutzmaßnahmen abschaffen“ zu wollen, kommentierte Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag der Fraktion. Es sei „unlogisch“ in einer Situation, in der Öl und Gas knapp seien, die Alternativen dieser fossilen Energien abzuschaffen. Noch schärfer ging die Grünen-Abgeordnete allerdings mit der Bundesregierung ins Gericht: Die angekündigte Senkung der Energiesteuer sei „sozialpolitisch eine Katastrophe und klimapolitisch ein Desaster“. Es gehe Schwarz-Rot gar nicht um die Entlastung der Bürger, sondern um die fossile Autolobby und die Abschwächung der Klimaregeln: „Sagen Sie doch offen, dass sie die Klimaziele nicht mehr unterstützen.“ Eine bessere Maßnahme wäre etwa ein günstigeres Deutschlandticket gewesen, damit die Menschen günstiger Bus und Bahnfahren könnten, so Badum. Linke: Antrag der AfD ist verfassungswidrig Dr. Fabian Fahl (Die Linke) bezeichnete den Antrag der AfD als „verfassungswidrig“. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich ein Verschlechterungsverbot, an das Exekutive und Legislative gebunden seien. Der Zustand von Umwelt und Klima dürfe sich nicht verschlechtern, erklärte Fahl. Auch wenn das völlig „entfernt von der bundespolitischen Realität“ sei. Zudem enthalte der Antrag viele Fehlannahmen: „Dass wir Klimaschutz auf Kosten der Realität machen, ist Quatsch.“ De facto gebe es kaum deutsche Klimapolitik, sondern vor allem „Greenwashing und Fossillobbyismus“, kritisierte der Linken-Abgeordnete. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem Antrag „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ darauf, alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den Klimaschutz“ ergeben. Die Bundesregierung solle zudem schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und “Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten", wie es im Antrag heißt. "Standortauswahlgesetz aufheben" Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern “ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen" unterliege. Klimaschutz bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht schützen. Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien “im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen". (sas/hau/16.04.2026)
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Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals über die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung debattiert. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde die Unterrichtung (21/4910) dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur weiteren Beratung überwiesen. Minister: Rechenzentren sind die neuen Raffinierien „Rechenleistung ist der neue Rohstoff. Und Rechenzentren sind die neuen Raffinerien“, sagte der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), zu Beginn der Debatte. Daten, Algorithmen und Künstliche Intelligenz würden darüber entscheiden, „ob wir wachsen, ob wir innovativ bleiben und ob wir unseren Wohlstand halten“. Die entscheidende Frage sei deshalb: „Wer rechnet und gestaltet selbst, und wer nutzt nur?“ Sein Anspruch sei, so Wildberger: „Deutschland gestaltet.“ Nur so könne man souverän bleiben. Ohne Rechenzentren gebe es keine digitale Stärke, sagte er und verwies auf die schon vorhandene starke Ausgangsbasis „aus europäischer Sicht“. Deutschland sei aktuell der größte Rechenzentrenstandort Europas. China und die USA jedoch operierten „in ganz anderen Dimensionen“. Um Fahrt aufzunehmen, habe die Bundesregierung die Rechenzentrumsstrategie beschlossen. „Wir wollen die Rechnenzentrenkapazitäten bis 2030 mindestens verdoppeln und die Rechenleistung für Künstliche Intelligenz vervierfachen“, sagte der Minister. Ein Handlungsfeld in der Strategie sei mit Energie und Nachhaltigkeit überschrieben, so Wildberger. „Rechenzentren brauchen verlässlichen, bezahlbaren und möglichst klimafreundlichen Strom“, sagte er. Zudem setze man auf höchste Energieeffizienz. AfD: Rechenzentren sind kritische Dauerlasten Die Bundesregierung räume in der Strategie ein, dass eine große Menge Energie benötigt wird, wisse aber nicht so genau, wo die herkommen soll, sagte Robin Jünger (AfD). Eines wisse sie aber ganz sicher: „Grün soll sie sein, hundert Prozent klimaneutral.“ Eine schöne Utopie sei das, befand der AfD-Abgeordnete. Ein Gigawatt Strom, der für große leistungsstarke Rechenzentren benötigt werde, sei keine Petitesse. „Das ist der durchschnittliche Strombedarf von anderthalb Millionen Menschen hier in Deutschland.“ Es sei ein Widerspruch in sich selbst, wenn Rechenzentren gleichzeitig zuverlässig, bezahlbar und erneuerbar laufen sollen, obwohl die Bundesregierung selbst Netzengpässe, hohe Strompreise und fehlende Anschlusskapazitäten einräume. Rechenzentren seien „kritische Dauerlasten“, sagte Jünger. Wer sie politisch an ein System aus bilanziellen Nachweisen, knappen Netzanschlüssen und subventionierten Strompreisen binde, baue keinen digitalen Hochleistungsstandort, sondern eine politische Schönwetterstrategie. Gebraucht werde gesicherte Bandlast – also Energie, „die auch dann erzeugt wird, wenn es draußen kalt, dunkel und windstill ist“. Genau deshalb sei die Kernenergie systemisch näher an den Anforderungen eines Rechenzentrums „als ein auf dem Papier klimaneutral gerechneter Strommix“, sagte er. SPD: Eigene Anwendungsfelder definieren Unterstützung für Wildbergers Strategie kam von Johannes Schätzl (SPD). Sie setze an vielen richtigen Stellen an. Richtig sei zudem, dass mit ihr auch die Anwendungsfelder skizziert würden. „Künstliche Intelligenz wird über die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts entscheiden“, sagte Schätzl. Sie funktioniere nun einmal nicht ohne physische Infrastruktur. Mit Blick auf den starken Zubau von Rechenkapazität in den USA sagte der SPD-Abgeordnete, man werde den weltweiten Wettbewerb nicht nur über Masse gewinnen können. Vielmehr müsse man eigene Anwendungsfelder definieren. Hierbei habe Europa einen entscheidenden Vorteil: im Maschinenbau, in der Automobilindustrie und der Chemischen Industrie gelte: „Wir haben die Industriedaten, die die Künstliche Intelligenz braucht.“ Darauf müsse man in Zukunft setzen. Außerdem würden wettbewerbsfähige Strompreise eine immer größere Notwendigkeit für den Industriestandort Deutschland werden. Das sei eine klare industriepolitische Voraussetzung. Grüne: Es besteht das Risiko von Fehlinvestitionen Die Rechenzentrumsstrategie klinge ambitioniert, räumte Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Wie aber komme die Regierung auf die Zahl der Vervierfachung der KI-Kapazitäten, fragte Lenhard. Auf ihre schriftliche Anfrage habe sie geantwortet bekommen, dass es eine solche Bedarfsanalyse gar nicht gegeben habe. „Dieser Strategie fehlt das Fundament einer belastbaren Bedarfsplanung, einer differenzierten Bedarfsanalyse. Dabei wäre genau das entscheidend“, sagte die Grünen-Abgeordnete. Nun bestehe das Risiko, am tatsächlichen Bedarf vorbeizuplanen und damit das Risiko von Fehlinvestitionen. Das Versprechen von nachhaltigen Rechenzentren passe auch nicht zu der gleichzeitigen Schleifung des Energieeffizienzgesetzes, befand Lenhard. Bis 2045 werde sich der Energieverbrauch durch Rechenzentren in Deutschland vervierfachen, sagte sie. Wer jetzt die Weichen falsch stellt, schaffe Fakten für Jahrzehnte. „Die Rechenzentrumsstrategie und das Energieeffizienzgesetz müssen zusammengedacht werden“, betonte Lenhard. Wer das trennt, betreibe Greenwashing. „Das werden wir Grüne selbstverständlich nicht akzeptieren“, sagte sie. Linke: Rechenzentren sind nicht nachhaltig Von einem „kopflosen Ausbau“ sprach Sonja Lemke (Die Linke). Rechenzentren hätten einen „wirklich gigantischen Stromverbrauch“, sagte sie. In Städten, in denen bereits große Rechenzentren existierten wie Berlin oder Frankfurt, gebe es jetzt schon keine Netzanschlüsse mehr, sagte Lemke. „Nicht für Rechenzentren und vor allem nicht für richtiges Gewerbe.“ In Frankfurt, so die Linken-Abgeordnete, gebe es Pläne, direkt neben dem Rechenzentrum ein Gaskraftwerk dafür zu bauen. „Rechenzentren sind nicht nachhaltig. Sie sind der letzte Strohhalm der fossilen Industrie“, sagte Lemke. Sie steckten den Planeten weiter in Brand: „Das können wir nicht zulassen.“ Mit Blick auf die Aussage der Bundesregierung, mit der Strategie den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken zu wollen, sagte Lemke, es gebe aktuell keinen einzigen Einsatz von KI, der profitabel sei: „Es gibt kein Geschäftsmodell.“ Das Einzige, was es gebe, sei eine „gigantische Blase von irgendwelchen Hoffnungen, wenn man die KI nur überall reindrückt, sind die Menschen auch irgendwann bereit dafür zu zahlen“. CDU/CSU: Strategie kommt zum richtigen Zeitpunkt Aus Sicht von Marvin Schulz (CDU/CSU) kommt die Rechenzentrumsstrategie hingegen zum richtigen Zeitpunkt. Die Frage, wie man mit Daten umgeht, sei wichtiger denn je. „Die Strategie ist unsere Möglichkeit, dafür zu sorgen, im internationalen Wettbewerb endlich aufzuholen“, sagte Schulz. Wenn man mehr Rechenzentren in Deutschland habe, sei mehr Leistung vorhanden. Je mehr Leistung vorhanden sei, desto besser könne man KI einsetzen. Je mehr KI in Deutschland zur Anwendung kommt, „desto stärker, schneller und gesünder ist unser Land“. Unterrichtung durch die Bundesregierung Eine umfassende Digitalisierung und ausreichende Rechenzentrumskapazitäten seien wichtige Faktoren für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine moderne öffentliche Verwaltung, schreibt die Regierung. „Wir stehen weltweit und auch in Deutschland am Beginn einer neuen Phase der digitalen Transformation“, heißt es. Rechenzentren („Data Centers“) seien eine entscheidende physische Grundlage der digitalen Transformation einer Gesellschaft, sicherten die Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften, ermöglichten Innovation, stärkten Wertschöpfung und bildeten eine wesentliche Voraussetzung für digitale Souveränität und Wirtschaftssicherheit in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung formuliert in der Vorlage den Anspruch, dass Deutschland einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein soll. Die die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland sollen bis 2030 mindestens verdoppelt werden. „Rechenkapazitäten für High-Performance-Computing (HPC) und Künstliche Intelligenz (KI) wollen wir dabei mindestens vervierfachen“, heißt es in der Unterrichtung. Erreichung der Ziele der Hightech-Agenda Die Strategie unterstütze auch die Erreichung des Ziels der Hightech-Agenda Deutschland, Innovationen in Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen. Insbesondere verbessere diese Strategie und der Ausbau der Rechenkapazitäten in Deutschland die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und liefere einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der technologischen Führerschaft in den sechs prioritären Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda Deutschland. Sie unterstütze zudem die Stärkung von Kompetenzen und die Entwicklung von Lösungen entlang des gesamten Technologie-Stacks in Deutschland und Europa, lege die Grundlage für die Ausführung rechenintensiver Anwendungen und stütze so den Transfer sowie die Kommerzialisierung innovativer Lösungen. Zudem unterstreiche sie „unser neues Ambitionsniveau in der Forschungs- und Technologiepolitik“, schreibt die Bundesregierung. In der Vorlage werden auch die aktuellen Stärken und Schwächen des Rechenzentrumsstandorts Deutschland gegenübergestellt. Als Stärke im Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ wird unter anderem angeführt, dass Deutschland generell über eine sehr hohe Versorgungssicherheit und gut ausgebaute Energieversorgung verfüge – ebenso wie speziell auch eine Netzinfrastruktur. Als Schwäche steht dem gegenüber, dass die Anschlusskapazitäten im Stromnetz knapp seien, vor allem in bestehenden Hotspots. Lange Anschlusszeiten und eine fehlende Verzahnung von Energie- und Standortplanung behinderten den Ausbau, heißt es. Leistungsfähiges und flexibles Energiesystem Als Konsequenz daraus schreibt die Regierung: „Wir wollen, dass Rechenzentren zuverlässig, bezahlbar und umweltverträglich mit Energie versorgt werden.“ Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Rechenzentrumstandort sei daher ein leistungsfähiges und flexibles Energiesystem. Der Leistungsbedarf von Rechenzentren solle daher möglichst frühzeitig in die Planung von Netzinfrastrukturen integriert werden. Netzanschlussprozesse sowie die Nutzung vorhandener Kapazitäten sollten Anforderungen von Rechenzentren bestmöglich Rechnung tragen. Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme seien zentrale Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit „und alle auch bei der Standortwahl relevant“, heißt es in der Unterrichtung. (hau/16.04.2026)
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Stromsteuer-Senkung und Tempolimit-Einführung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320) sowie zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) debattiert. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes wird federführend im Finanzausschuss, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes federführend im Verkehrsausschuss beraten. Grüne fordern eine "echte Entlastung" Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) forderte „eine echte Entlastung“ für die Bürger und eine „wirksame Politik für Energiesicherheit“, die mittel- und langfristig vor „fossilen Krisen schützen wird“. Deswegen wollen die Grünen die Senkung der Stromsteuer, „denn Strom ist die sauberste Energie, die wir haben“. Außerdem profitierten alle Haushalte und Unternehmen von einer Steuersenkung in diesem Bereich. Mit einem generellen Tempolimit auf Autobahnen würde der Spritverbrauch „sofort gesenkt“. Eine solche Maßnahme „kostet den Staat nichts, spart Geld an der Zapfsäule und erhöht die Sicherheit auf unseren Straßen“, sagte Verlinden. Der Bundesregierung warf sie vor, die „fossile Kostenfalle zu zementieren, anstatt für Energiesicherheit für die Menschen zu sorgen“. CDU/CSU: Gegenfinanzierung fehlt Die Regierungskoalitionen wiesen die Grünen-Vorschläge zurück. „Dem Gesetzentwurf der Grünen nach Senkung der Stromsteuer steht leider keine Antwort gegenüber, wie die Gegenfinanzierung aussehen soll“, sagte Dr. Stefan Korbach (CDU/CSU). Die Antragsteller veranschlagten die zu erwartenden Steuermindereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. „Angesichts der aktuellen, angespannten Haushaltslage ist das keine Marginalie, sondern eine sehr relevante Größenordnung“. Diese Summe würde den Konsolidierungsdruck auf den Haushalt erhöhen. SPD: Nicht finanzierbarer Schaufensterantrag Michael Thews (SPD) schloss sich dieser Kritik an und sprach von einem „Schaufensterantrag“, der „nicht finanzierbar ist“. Außerdem komme hinzu, dass er steuerlich auch problematisch sei, weil mit zwei verschiedenen Steuersätzen gearbeitet werde. „Aus unserer Sicht ist das nicht praxistauglich, und auch der Einfluss auf den Strompreis wäre eher gering“, sagte Thews. Die Bundesregierung sorge für die Elektrifizierung. So würden Wärmepumpen und Elektromobilität gefördert. Auch Mieter würden bei dem Ausbau der Wallboxen für Mietshäuser profitieren. Linke: Weniger Verkehrstote durch Tempolimit Jorrit Bosch (Die Linke) lobte den Grünen-Vorschlag zum Tempolimit. Nicht nur der Spritverbrauch würde gesenkt, sondern langsameres Fahren „führt zu weniger Toten“, sagte er. Bosch rechnete vor: „Tempo 120 würde die Zahl der Verkehrstoten auf unseren Autobahnen um 35 Prozent senken. Das sind 58 Menschenleben pro Jahr, die nach Hause zu ihrer Familie gehen können.“ AfD: Sie wollen das Autofahren unbequemer machen Die bis dahin ruhige Debatte wurde nun durch mehrere Zwischenrufe vonseiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Abgeordneten sehr hitzig. „Der Bürger soll selbst entscheiden dürfen, wie er fährt“, sagte Ulrich von Zons (AfD). Die Richtgeschwindigkeit zwinge niemanden dazu, schneller zu fahren. Die Autobahnen seien „auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt“. Wo Gefahr drohe, könne das Fernstraßen-Bundesamt bereits „heute gezielt Beschränkungen anordnen“. Das Statistische Bundesamt habe für 2024 ermittelt, dass die meisten Unfälle mit 27.000 Schwerverletzten auf Straßen innerorts und mit 19.000 auf Landstraßen erfolgten, auf Autobahnen seien 3.900 gezählt worden. Die absolute Geschwindigkeit sei nicht ausschlaggebend, sondern der Straßenzustand, die Beleuchtung oder das Vorhandensein von Leitplanken. „Aber um die Sicherheit geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen das Autofahren nicht sicherer oder günstiger machen, sondern unbequemer“, sagte von Zons. Änderung des Stromsteuergesetzes Der Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes sieht eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vor (21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt ein Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nichtbetriebliche und 50 Cent für MWh für die betriebliche Verwendung. „Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, erklären die Grünen. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion auf sechs Milliarden Euro. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/5319) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit würde den Kraftstoffverbrauch reduzieren und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen, heißt es zur Begründung. Außerdem hätte es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und würde die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen reduzieren, schreiben die Grünen. (nki/bal/hau/ste/16.04.2026)
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Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Senkung der Energiesteuern (21/5321) beraten. Die Initiative wurde zusammen mit zwei Anträgen der AfD-Antrag mit den Titeln "Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen" (21/5326) sowie "Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen" (21/2363) beraten. Alle drei Vorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss. Schnell soll der Tankrabatt nun kommen: Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. SPD: Entlastung kommt bei den Verbrauchern an Zu Beginn der einstündigen Debatte versprach Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion: „Wir werden zum 1. Mai die Spritpreise an den Zapfsäulen um 17 Cent senken.“ Die Entlastung sei gerecht, weil sie dort entlaste, wo die hohen Kosten entstünden. Dabei sei auch sichergestellt, dass die Entlastung bei den Verbrauchern ankomme, weil die Koalition bereits das Kartellrecht verschärft habe, betonte Esdar. Die Sozialdemokratin bezifferte die Steuermindereinnahmen für den Fiskus infolge der Energiesteuersenkung im laufenden Jahr auf 1,6 Milliarden Euro. Deshalb sei es richtig, die Steuersenkung auf zwei Monate zu beschränken. AfD: Schaffen Sie die CO2-Steuer ab Für die AfD-Fraktion prangerte Kay Gottschalk an, dass die Koalition erst jetzt handle. „Leider bedurfte es der Blockierung einer Meerenge, damit Bewegung in die Debatte um eine Entlastung von Pendlern kommt.“ Diesbezügliche AfD-Anträge seien mehrfach abgelehnt worden, beschwerte sich Gottschalk. Aufgrund der Inflation sei die steuerliche Entfernungspauschale faktisch gesunken. Bereits vor zwei Jahren hätten renommierte Institute empfohlen, diese auf 50 Cent zu erhöhen. Zugleich kritisierte Gottschalk, dass „mehr als die Hälfte“ des Benzinpreises aus Abgaben an den Staaten bestünden. „Kein Produkt wird in Deutschland höher besteuert“, sagte Gottschalk. Er forderte: „Senken Sie die Energiesteuer auf das europäische Minimum, schaffen Sie die CO2-Steuer ab!“ CDU/CSU: Entlastungssignal für Pendler und Transportgewerbe Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Spritpreise in Deutschland seit fast sieben Wochen steigen. „Diesel kostet bis zu 40 Prozent mehr“, stellte er fest und ergänzte: „Das trifft Berufspendler, und das trifft das gesamte Speditions- und Transportgewerbe. Denen wollen wir ein Entlastungssignal geben.“ Allerdings seien die Maßnahmen keine volle Entlastung, sondern lediglich eine Unterstützung. Der Staat könne nicht alle Risiken absichern, zumal derzeit noch offen sei, wie lange die Krise andauere. Auch Middelberg verwies auf die Verschärfung des Kartellrechts. „Das erhöht den Druck, dass die 17 Cent an der Tankstelle unmittelbar beim Verbraucher ankommen“, sagte er. Grüne: Was ist das für eine Schnapsidee? Kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf der Koalition ließ Katharina Dröge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Leben in Deutschland werde immer teurer, es brauche konkrete Antworten und dafür gebe es viele gute Vorschläge, die auch innerhalb der Koalition diskutiert worden seien. Dröge verwies unter anderem auf die Senkung der Stromsteuer, die dem Mittelstand nutzen würde, oder ein günstigeres Deutschlandticket, das ihre Fraktion vorgeschlagen habe. Aber die Koalition habe sich auf eine Neuauflage des Tankrabatts geeinigt. „Was ist das für eine Schnapsidee?“, fragte Dröge und befand: „Aral, Shell und Co. nutzen diese Krise, um die Verbraucher abzukassieren.“ Die Konzerne würden die Steuersenkung nicht zu 100 Prozent weitergeben, prognostizierte sie. Linke: Wir brauchen eine Übergewinnsteuer „Arbeitsverweigerung“ warf der Bundesregierung Heidi Reichinnek für die Fraktion Die Linke vor. Sie verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Jahr 2022 den damaligen Tankrabatt der Ampel-Koalition als „Flickwerk“ bezeichnet habe. „Und ich sage Ihnen, das trifft es“, befand Reichinnek. Selbst mit dem Tankrabatt, und selbst wenn dieser voll bei den Verbrauchern ankäme, wären die Spritpreise noch deutlich höhere als vor dem Irankrieg. „Wir müssen etwas tun, um diese Spirale der Gier zu durchbrechen. Wir brauchen eine Übergewinnsteuer“, forderte Reichinnek. Regierung: Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend Für die Bundesregierung ergriff Michael Schrodi (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, das Wort. Er erklärte, dass mit dem Gesetzentwurf der Koalition die Steuern so weit gesenkt würden wie es europarechtlich möglich sei. Dies sei auch deshalb erforderlich, um ein Überspringen der hohen Spritpreise auf andere Bereiche zu verhindern. „Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend“, sagte Schrodi. Zugleich rief er die Bevölkerung auf, Kraftstoffe zu sparen. Es sei ferner nötig, die erneuerbaren Energien sowie die Stromleitungen zu den Nachbarländern auszubauen. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt. (bal/hle/eis/irs/16.04.2026)
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Bundestag trauert um Christian Schwarz-Schilling
Der Bundestag hat zu Beginn seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 16. April 2026, des am Ostermontag, 6. April, verstorbenen ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten und Bundesministers Christian Schwarz-Schilling gedacht. Der im Alter von 95 Jahren verstorbene Abgeordnete aus Hessen hatte dem Bundestag von 1976 bis 2002 angehört. Man erinnere sich an Schwarz-Schilling vor allem als Postminister unter Bundeskanzler Helmut Kohl und als einen der beiden letzten Inhaber dieses Amtes, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Er habe den Medienwandel jener Zeit mit großer Überzeugung vorangetrieben. In ihrer kurzen Traueransprache erinnerte Klöckner daran, dass Schwarz-Schilling die Liberalisierung des Post- und Telekommunikationsmarktes gegen teils heftige Widerstände eingeleitet und dem Privatfernsehen den Weg geebnet habe: "Das war ein Wendepunkt in unserer Mediengeschichte." Zugleich habe er die Weichen für Mobilfunknetze gestellt, "die heute unsere tägliche Kommunikation bestimmen". Einsatz für Menschenrechte Schwarz-Schilling habe jedoch weit über Deutschland hinaus gewirkt. Sein Name sei untrennbar mit seinem Einsatz für Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina verbunden. Angesichts drohender Kriegsverbrechen im Jugoslawienkrieg habe er Deutschland damals Tatenlosigkeit vorgeworfen, obwohl er als Bundesminister selbst Mitglied der Bundesregierung gewesen sei. Er habe die persönliche Konsequenz gezogen und sei zurückgetreten. Schwarz-Schilling habe in seinem Rücktritt ein "bemerkenswertes Bekenntnis zum parlamentarischen Mandat" abgegeben, sagte die Bundestagspräsidentin: "Wenn ein Minister in großen Fragen keinen Einfluss mehr nehmen könne, dann müsse er gehen. Als Abgeordneter habe er unter Umständen mehr Möglichkeiten, Politik zu betreiben, als ein in Kabinettsdisziplin eingebundenes Regierungsmitglied." Nach seinem Rücktritt habe er das Amt des Vorsitzenden des damals noch nicht eigenständigen Unterausschusses Menschenrechte übernommen. "Christian Schwarz-Schilling hat Verantwortung nicht nur benannt, sondern persönlich übernommen", so die Bundestagspräsidentin weiter. Seine Konsequenz in der Balkanpolitik habe ihm die Glaubwürdigkeit verliehen, später im Auftrag der internationalen Gemeinschaft zwischen den Konfliktparteien zu schlichten. "Er übernahm das Amt des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina und genießt dort bis heute hohes Ansehen. Christian Schwarz-Schilling war ein Politiker von besonderem Format. Eine Kraft der Versöhnung und des Friedens, die uns fehlen wird." (vom/16.04.2026)
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Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“ (21/5318) beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung. Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich stärker für den Schutz der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen einzusetzen. Auch wenn die Zuständigkeit für Universitäten und Hochschulen grundsätzlich bei den Ländern liege, solle die Bundesregierung „im Rahmen bestehender Bundeszuständigkeiten und Bundeshandlungsinstrumente geeignete Maßnahmen“ ergreifen, heißt es in dem Antrag. Laut antragstellender Fraktion soll die Bundesregierung unter anderem einen Bericht zur Lage der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit im deutschen Wissenschaftssystem vorlegen (inklusive Befunden zur Selbstzensur und Diskursverengung und besonderer Risikolagen wie Drittmittelabhängigkeit). Außerdem müssten in künftigen Bund-Länder-Programmen Mindeststandards zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit verankert werden. (des/hau/15.04.2026)
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Forderung nach einer Digitalsteuer beraten
„Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/5287), der am Mittwoch, 15. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung. Der Antrag sieht vor, große Techkonzerne wie Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft oder Meta stärker zu besteuern. Antrag der Grünen Dazu soll Gesetzentwurf zur Einführung einer nationalen Digitalsteuer vorgelegt werden, die als befristete Übergangsmaßnahme ausgestaltet ist, bis eine europäische oder internationale Lösung zur angemessenen Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle in Kraft tritt und deren Einführung es anderen Staaten erleichtern soll, eine europäische oder internationale Lösung mitzutragen. Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus weiterhin deutlich für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einsetzen, und darauf hinwirken, dass eine solche Steuer baldmöglichst eingeführt und perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird. Die Digitalsteuer soll nur auf Unternehmen oder Unternehmensgruppen angewendet werden, deren weltweiter Jahresumsatz mindestens 750 Millionen Euro beträgt, und deren in Deutschland erzielter Jahresumsatz aus digitalen Leistungen mindestens 50 Millionen Euro beträgt, um kleine und mittlere Unternehmen sowie junge Wachstumsunternehmen von der Digitalsteuer auszunehmen. Der Steuersatz von grundsätzlich zehn Prozent soll auf die in Deutschland erzielten steuerbaren digitalen Umsätze festgelegt werden. (bal/hau/15.04.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. April 2026, den Einspruch des Abgeordneten Fabian Fahl (Die Linke) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Der Abgeordnete Fahl hatte den Ordnungsruf in der 69. Plenarsitzung während einer Debatte zur Klimaschutzpolitik von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem der Abgeordnete in einem Zwischenruf die AfD mit der NSDAP verglichen hatte. Für den Einspruch votierten die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (eis/15.04.2026)
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Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign debattiert
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141) befasst. Nach der ersten Lesung überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/15.04.2026)
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Experten: Wasserwirtschaft steht vor tiefgreifendem Wandel
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) hat sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit dem Thema „Nachhaltige Stadt“ befasst. Schwerpunkt des Fachgesprächs mit den Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes und Prof. Dr. Uli Paetzel war das nachhaltige Wassermanagement. Die Wasserwirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Da die bisher angenommene „Stationarität“ hydrologischer Systeme nicht mehr gelte, brauche es innovative Ansätze für ein klimaresilientes und sozial ausgewogenes Wassermanagement in Städten. Zu dieser Einschätzung gelangten Professor Drewes, Co-Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), und Professor Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). "Neue Qualität von Risiken und Unsicherheiten" Instationarität sei das neue Normal, sagte der WBGU-Co-Vorsitzende Drewes. Es gebe vermehrt Extremwetterereignisse in beide Richtungen: „Mal zu viel, mal zu wenig Wasser.“ Es sei davon auszugehen, dass diese Instationarität ein unumkehrbarer Zustand sei. „Wir haben es also mit einer neuen Qualität von Risiken und Unsicherheiten zu tun“, sagte er. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit eines neuen gesellschaftlichen Umgangs mit Risiken, inklusive vorausschauender Planung und der Entwicklung von Alternativstrategien. "Drewes verwies auch auf die enge Kopplung von Wasserquantität und Wasserqualität. „Wenn die Verdünnung fehlt, bekommen wir ein Qualitätsproblem.“ Schadstoffe, die schwer abbaubar und gesundheitsschädlich seien, dürften daher gar nicht erst in den Gewässern landen, sagte er. Es brauche also eine konsistente Implementierung der Null-Emissions-Strategie. Gleichzeitig würden moderne Verfahren zur Bewertung von Chemikalien, die Rückgewinnung von Ressourcen aus Abwasser sowie flexible, anpassungsfähige Infrastrukturen benötigt. "Wasser in den Städten zurückhalten" Drewes griff auch das Thema Schwammstadt auf. Es gehe dabei um die Stärkung von Puffern in der Landschaft – auf Flächen aller Nutzungsgrade. „Wir müssen das Wasser in den Städten zurückhalten“, sagte er. Wasser müsse stärker als wertvolle Ressource berücksichtigt werden. Das bedeute, bei langfristigen Investitionsentscheidungen – etwa bei der Entwicklung neuer Quartiere – Risiken mitzudenken, „die man dabei vermeiden kann“. Drewes ging auf das Beispiel Kopenhagen ein. Dort habe 2011 ein Starkregen die Stadt unter Wasser gesetzt. Daraufhin sei ein Programm gestartet worden, um die Stadt Kopenhagen komplett umzugestalten. Damit seien immense Investitionen verbunden gewesen, sagte er. Gerechtfertigt habe man diese mit dem Gedanken, dass die Kosten geringer seien als eventuelle zukünftige Schäden, wenn man nichts tue. "Tesla-Ansiedlung in Grünheide war ein Fehler" Wasser, so sagte Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, werde das künftige Querschnittsthema für Infrastrukturentwicklungen sein. „Jede Industrieansiedlung wird demnächst auch über das Thema Wasser gelöst werden müssen.“ Das betreffe nicht nur die Themen Wasserversorgung und Wasserentsorgung, sondern auch die Frage, ob es in der Region, wo die Ansiedelung stattfinden soll, überhaupt genug Wasservorräte gibt. Mit Blick darauf sei klar: „Die Ansiedelung von Tesla in Grünheide war ein grandioser Fehler, weil dort eben nicht das ausreichende Wasserdargebot ist“, sagte Paetzel. Die Rechtsgrundlagen für ein sich durch die Klimakrise änderndes Verhältnis zu Wasser seien vorhanden, betonte er. Neben der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Ökosysteme aktiv zu renaturieren und in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, gebe es das Verschlechterungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das einer der wichtigsten Grundsätze der Wasserrahmenrichtlinie sei. Demzufolge dürfe es bei Baumaßnahmen keinen Nettoverlust an Grünflächen geben. Das Problem dabei: Die meisten Kommunen würden diese „wesentlichen Elemente“ weder kennen noch anwenden, sagte Paetzel. "Unklare Zuständigkeiten führen zu Verzettelungen" Auch der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall wies auf das Grundprinzip der Schwammstadt hin. „Wir wissen, dass es funktioniert. Wir müssen es nur umsetzen“, sagte er. Das Problem liege aber auf der Ebene der Akteure. Unklare Zuständigkeiten führten zu Verzettelungen „und hindern uns auf praktischer Ebene“. Hinbekommen könne man das nur, „wenn wir das Ganze als Gemeinschaftsaufgabe verstehen und neue Formen der Zusammenarbeit mit klarer Trägerschaft und Identifikation hingekommen“, sagte Paetzel. (hau/16.04.2026)
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Experten: Kinderfilme aus Deutschland sind vielfältig, erfolgreich und wichtig
Pumuckl, Die Drei Fragezeichen, Die Schule der Magischen Tiere oder Checker Toby: Kinderfilme aus Deutschland sind vielfältig, erfolgreich und wichtig als Teil der kulturellen Daseinsvorsorge, waren sich die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission zum Thema „Kinderfilm – Bedeutung, Förderung und Sichtbarkeit“ am Mittwoch, 15. April 2026, einig. Aber die die Wertschöpfungskette, von der Produktion qualitativ hochwertiger Filme über deren Vermarktung bis hin zu einer nachbereitenden Filmbildung, die junge Leute im digitalen Zeitalter für einen reflektierten Medienkonsum ertüchtige, bedürfe weiter der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und finanziellen Unterstützung seitens der Bundespolitik. Die Kinderfilmkultur in Deutschland sei sehr vielseitig und Kinderfilme seien überproportional erfolgreich, sagte Margret Albers vom Förderverein Deutscher Kinderfilm. Kinderfilme würden „erste Kinoerfahrungen“ und damit besondere Gemeinschaftserlebnisse schaffen und seien Teil der „kulturellen Daseinsvorsorge“. Auch im privaten, häuslichen Bereich würden Spielfilme „vor allem gemeinschaftlich gesehen“. "Der Kinderfilm ist auch wirtschaftlich relevant" Diese Filme vermittelten Medienkompetenz und ermöglichten kulturelle Teilhabe. Für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen, „die selbst keine politische und ökonomische Verhandlungsmacht hat“, trügen Gesellschaft und Politik besondere Verantwortung. Der Kinderfilm sei auch wirtschaftlich relevant. Seine Entwicklung, Produktion und Auswertung müsse dabei strukturell mitgedacht werden. Das entscheide sich derzeit etwa bei der Neuaufstellung der Filmförderung des Bundes. Und aktuell auch „bei der Umgestaltung der Investitionsverpflichtung, wo es auch darum geht, den Kinderfilm zu verankern“. Albers appellierte an die Politik, die Belange des Kinderfilms nicht zu vergessen, wenn dieser zwischen verschiedenen Förderinstrumenten unterzugehen drohe. Der Kinderfilm befinde sich immer an einer „Schnittstelle“ und drohe dort „durch den Rost“ zu fallen „zwischen Kultur-, Wirtschafts- und Bildungspolitik“. Fördertechnisch sitze man „manchmal zwischen Baum und Borke“. Zudem gelte es sicherzustellen, dass im kompetitiven Medienmarkt der Kinderfilm auch sein Publikum finde. Entsprechende Sichtbarkeit sei das Ergebnis eines Zusammenspiels von Kinos, Verleih, TV, Streaming, Festivals und Filmbildung. Verbreitung, Vermittlung und Sichtbarkeit des Kinderfilms Beim „Deutschen Kinder Medien Festival Goldener Spatz“, dem größten Festival für deutschsprachige Kindermedien, stünden die „Kinder als Filmpublikum selbst im Mittelpunkt“, erklärte Elisabeth Wenk, Festivalleiterin der Deutschen Kindermedienstiftung Goldener Spatz. Die Hauptpreise des Festivals würden von Kinderjurys vergeben. Diese würden die Filme sichten, auswerten und diskutieren – „mit einem sehr klaren Blick für Qualität und Relevanz. Diese Perspektive nehmen wir als Festival sehr ernst und bringen sie in den Austausch mit der Branche, mit Politik und Öffentlichkeit“. Das Festival verstehe sich als Vermittlungsinstanz zwischen Filmpublikum und Filmschaffenden. Es schaffe Räume, in denen Filme nicht nur gesehen, sondern von der Zielgruppe selbst auch besprochen würden. „Wenn wir den Kinderfilm stärken wollen, müssen wir nicht nur über die Produktion sprechen– also: Wie erhalten wir Qualität für ein sehr neugieriges Publikum von heute –, sondern gezielt über Verbreitung, Vermittlung und Sichtbarkeit. Und da auch investieren. Erst dann wird ein Film ein kulturelles Erlebnis und aus einem Angebot echte Teilhabe.“ Ein Kinderfilm könne noch so gut sein. „Wenn er nicht gezielt entwickelt, nicht sichtbar ausgewertet und nicht aktiv vermittelt wird, erreicht er sein Publikum nicht.“ "Der Kinderfilm ist prekär aufgestellt" Der Kinderfilm sei im Vergleich zum Erwachsenenfilm „in all seinen Bereichen prekär aufgestellt“, sagte Wenk: von der Produktion und dem Verleih über die Sendeplätze bis hin zu Festivals und Filmbildung. Jede Station entscheide darüber, ob ein Film überhaupt eine Chance habe, gesehen zu werden. Kinder hätten kaum Mitsprache als aktives Publikum. Es werde stets über sie geredet. Sie wünsche sich von der Politik, dass sie „auf diejenigen schaut, die für das junge Publikum sprechen und für dieses Publikum Inhalte machen“ wie die Kindermedienstiftung oder der Förderverein Deutscher Kinderfilm, die die Brücke bildeten zwischen den Erwachsenen und den Kindern. Es laufe vieles strukturell sehr gut in der Kinderfilmproduktion in Deutschland, sagte Thomas Hartmann, Leiter des Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrums. Aber das sei keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit vieler Beteiligter. „Für die Interessen von jungen Menschen einzustehen, ist eine Aufgabe, die nie endet.“ Filmkultur für Kinder ende nicht, sondern beginne im Kino. Filmbildung sei ein elementarer Bestandteil davon. Sein Haus kümmere sich als Bundesinstitut um die Sichtbarkeit, Analyse und Reflexion von Filmen, beispielsweise mit der Online-Plattform „Kinderfilmwelt“, wo aktuelle Filmproduktionen kindgerecht vorgestellt und mit konkreten Altersempfehlungen versehen werden. Sein Haus trete auch als Veranstalter etwa des Deutschen Jugendfilmpreises auf, das auf die Förderung der kreativen und kritischen Kompetenz der jungen Menschen ziele. "Kinderfilme sichtbar und nutzbar machen" Es gehe darum, Kinderfilme in der Breite sichtbar und nutzbar zu machen, so der Medienpädagoge. Die in den vergangenen 50 Jahren „erfolgreicher Medienbildung“ aufgebauten Strukturen seien jedoch gefährdet. Man befinde sich momentan in einer „Situation, wo man merkt, dass die Strukturen bröckeln“. Das habe wesentlich mit der Finanzierung zu tun. Dabei sei die „Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans eigentlich fest im Koalitionsvertrag“ verankert. Die Bundesregierung sei „aufgefordert, die zentralen Infrastrukturen der Kinder- und Jugendhilfe verlässlich und bedarfsgerecht zu finanzieren“. Stattdessen müsse man ganz akut „auch noch umfassende Kürzungen befürchten“. Hartmann mahnte an, „die Chancen und Potenziale von Filmbildung zu verinnerlichen und die entsprechenden Strukturen nachhaltig abzusichern“. Er schlug vor, jetzt einmal sämtliche medienpolitische Themen, die ein junges Publikum betreffen und die momentan im Raum stehen, „wirkmächtig auf die politische Agenda“ zu setzen. Unterstützung seitens der Politik für den Kinderfilm sei „geboten und wichtig“. Filmbildung stärke die Medienkompetenz und befähige junge Menschen dazu, audiovisuelle Inhalte zu deuten, kritisch einzuordnen und auch Manipulationen zu erkennen. Es gehöre in die aktuelle Jugendmedienschutzdebatte, in der viel über Verbote und Zugangsbeschränkungen gesprochen werde, dass ein zeitgemäßer Schutz auch auf Befähigung und Teilhabe basiere. (ll/16.04.2026)
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Debatte zu möglichen zusätzlichen Gewinnen von Mineralölkonzernen
In einer Debatte am Mittwoch, 15. April 2026, hat sich der Bundestag mit der Forderung befasst, zusätzliche Gewinne für Mineralölkonzerne zu verhindern. In der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangten Aktuellen Stunde ging es angesichts der durch den Irankrieg verursachten Teuerungen auch um mögliche Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger. Grüne: Tempolimit statt Tankrabatt Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, „Fehler der Ampelregierung zu wiederholen“. Im Jahr 2022 habe es als Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine schon einmal einen Tankrabatt gegeben. Von der Maßnahme hätten damals auch Menschen profitiert, die keine staatlichen Unterstützung bräuchten. „In der vergangenen Sitzungswoche hat Tillmann Kuban noch vor einem Tankrabatt gewarnt, um ihn nun einzuführen“, kritisierte Kellner. Der Grünen-Abgeordnete schlug als Entlastungsmaßnahmen ein Tempolimit vor und die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets. Union: Flankierende Maßnahmen im Kartellrecht Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) hielt dagegen: „Der Staat zeigt Handlungsfähigkeit.“ Seit Anfang April sei das Kraftstoffmaßnahmenpaket in Kraft. Als zweite Maßnahme komme nun die Senkung der Energiesteuer, mit der Benzin und Diesel an der Zapfsäule um 17 Cent günstiger werden. „Das sind rund 10 Euro pro Tankfüllung“, rechnete Lenz vor. Die Bundesregierung werde darauf achten, „dass diese Entlastung auch ankommt, dass diese Entlastung weitergegeben wird“. Prof. Dr. Matthias Hiller (CDU/CSU) erläuterte, wie die Regierung die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen wolle. Zum Unterschied des Tankrabatts von 2022 gebe es jetzt „flankierende Maßnahmen im Kartellrecht“. Zusätzlich solle das Kartellamt zukünftig noch besser prüfen können, ob sinkende Rohstoffpreise auch an die Endverbraucher weitergegeben werden. Dies geschehe durch eine bessere Datenerhebung im Kartellrecht und eine Kontrolle entlang der Lieferkette. Der Staat könne nicht jede Krise lösen. „Deswegen ist es richtig, dass er nur dann aktiv wird, wenn besondere Hürden entstehen“, sagte Hiller. AfD fordert Beendigung der CO2-Steuer Steffen Kotré (AfD) kritisierte: „Das Bundeskartellamt ist aktuell nicht in der Lage, in dieser Krisensituation angemessen zu reagieren.“ Er plädierte für die Beendigung der CO2-Steuer und dafür, die Mehrwertsteuer zu senken, den verbliebenen Rest der Energiesteuer auf Benzin zu streichen. Außerdem forderte er, die EU-Sanktionen gegen Russland sofort zu beenden. „In einer außergewöhnlichen Krise muss die Bundesregierung reagieren, und ist entsprechend berechtigt, unabhängig von der EU eigenständige Maßnahmen zu ergreifen“, sagte Kotré. SPD: Müssen über Markteingriffe reden Die Rednerinnen von SPD und Die Linke forderten die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Für Frauke Heiligenstadt (SPD) ist der geplante Tankrabatt eine „schnelle und spürbare Entlastung“ bei Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen, jedoch brauche es mehr. „Mobilität ist keine Luxusfrage“, sagte sie. Die Erfahrung aus dem Jahr 2022 habe außerdem gezeigt, dass eine solche Entlastung „sehr wohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen kann“. Eine Untersuchung des Ifo-Instituts habe gezeigt, dass die Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin tatsächlich weitergegeben wurde. Aber ebenso klar sei auch, eine Steuersenkung allein reiche nicht. „Wir müssen auch über Markteingriffe reden“, sagte Heiligenstadt. Entsprechend der europäischen Beschlusslage solle eine Übergewinnsteuer eingeführt werden. Das sei im Einklang mit der europäischen Rechtsverfassung „rechtlich nicht nur möglich, sondern auch nötig“, sagte die Sozialdemokratin. Linke: Mineralölkonzerne machen riesige Gewinne Janine Wissler (Die Linke) unterstützte diese Idee. „Die Mineralölkonzerne machen riesige Gewinne“, so Wissler, deshalb sei eine Übergewinnsteuer nötig. Berechnungen von Greenpeace hätten gezeigt, dass die Konzerne derzeit pro Tag 21 Millionen Euro Gewinn erzielten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (beide CDU) würden zusehen, wie sich die Mineralölkonzerne weiter „bereichern, und das auch ungestört fortsetzen können“. (nki/15.04.2026)
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Anhörung zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Ärztinnen machten darauf aufmerksam, dass Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollen. Die Experten äußerten sich während der Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden. Verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage und den maßgeblichen Einfluss konfessioneller Krankenhausträger in diesen Fällen. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete. Viele Ärzte verzichteten aus rechtlicher Unsicherheit, Angst vor Strafverfolgung oder aufgrund moralischer Überforderung auf das Angebot von Abbrüchen. Die Rechtslage führe zu einer erheblichen Belastung betroffener Frauen. Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends. Hinzu komme, dass Verwaltungsauflagen für Ärzte hohe Hürden für Abbrüche setzten und dadurch faktisch prohibitiv wirkten. Hier drohten weitere Versorgungsengpässe. Hilfestellung für betroffene Frauen Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden. Es sei daher wichtig, Strukturen zu schaffen, um betroffenen Frauen zu helfen, auch mit Informationen. Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch. Regional seien die Zugänge zur Versorgung sehr unterschiedlich. Gebiete mit geringem Versorgungsgrad lägen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen von der ungünstigen Versorgungslage seien in Armut lebende Frauen, Jugendliche, Frauen mit Sprachbarrieren, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Gewalterfahrung. Flächendeckendes Netz an Versorgungsstrukturen Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde Prof. Dr. Stephanie Wallwiener von der Universitätsklinikum Halle (Saale). Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden. Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, der einseitige Ausbau einer Infrastruktur für Abbrüche entspreche nicht den artikulierten Bedürfnissen und Wünschen betroffener Frauen. Die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit dieser Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten. Weigerungsrecht für Krankenhausträger Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche. Der Versorgungsauftrag kirchlicher Krankenhäuser dürfe nicht von ihrer Bereitschaft zu Abbrüchen abhängig gemacht werden, denn der Schwangerschaftsabbruch stelle keine Heilbehandlung dar. Frage der ambulanten Planung Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) stellte klar, dass es in Deutschland keine gemischt-konfessionellen Krankenhäuser gebe. Entweder seien Krankenhäuser katholisch oder evangelisch, ökumenische Kliniken gebe es nicht. Eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, betonte er, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung. (pk/15.04.2026)
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