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Erste Lesung zum Bundestariftreuegesetz

Fr, 10.10.2025 - 08:00
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) vor, mit dem sich der Bundestag am heutigen Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals beschäftigte. Die AfD-Fraktion lehnte das Gesetz grundsätzlich ab, wohingegen die anderen Oppositionsfraktionen es grundsätzlich begrüßten, aber davor warnten, es dürfe kein stumpfes Schwert werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung In dem Entwurf erläutert die Regierung, warum sie ein solches Gesetz für nötig hält: Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen. Dazu beigetragen habe auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil hätten. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung“, führt die Regierung weiter aus. Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Bundesregierung: Kein Lohndumping mit Steuergeld Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betonte, der Bund nehme 500 Milliarden Euro für eine Modernisierung des Landes in die Hand, das schaffe Jobs und dafür brauche es anständige Arbeitsbedingungen. „Es geht um transparente und faire Verfahren und dazu gehört, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben.“ Sie versprach, das Gesetz solle „so bürokratiearm wie möglich“ umgesetzt werden. So sollen sich Unternehmen von vornherein zertifizieren lassen können, um nicht bei jedem Auftrag ein neues Verfahren durchlaufen zu müssen. AfD: Ein Anschlag auf die Freiheit der Unternehmer Hans-Jürgen Goßner (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Vorhaben der Regierung. Es sei ein Paradebeispiel der Bürokratiepolitik, das „Betriebe gängelt und Beamtenstellen sichert“. Die Bundesregierung rede von Fairness, meine aber Misstrauen und zeige dabei ein erschreckendes Maß von Inkompetenz, so Goßner. Sein Fazit: „Das Gesetz ist ein Anschlag auf die Freiheit des Unternehmers. Die Leidtragenden sind die kleineren mittelständischen Betriebe.“ Union: Wir wollen nur minimale Bürokratie Wilfried Oellers (CDU/CSU) nannte das Ziel des Gesetzes dagegen legitim und versicherte wie die Ministerin, dass es mit „minimalistischem Bürokratieaufwand“ umgesetzt werden solle. Dazu gehöre unter anderem, „dass der Staat zunächst einmal auf Informationen, die er schon hat, wie Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, zurückgreift, bevor die Unternehmen Belege einreichen müssen“. Grüne: Der Schwellenwert von 50.000 Euro ist viel zu hoch Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) griff vor allem die AfD-Fraktion an: „Sie hetzen hier gegen die Rechte der Arbeitnehmer und inszenieren sich dann im Wahlkreis als Partei des kleinen Mannes.“ Es sei gut, dass ein Tariftreuegesetz nun endlich komme, aber der Entwurf habe noch „einige Lücken“, so Lang. Sie kritisierte unter anderem den Schwellwert von 50.000 Euro also viel zu hoch, dadurch würden 30 Prozent aller Aufträge aus dem Gesetz herausfallen. Außerdem sei es komplett unverständlich, dass es für Aufträge der Bundeswehr nicht gelten soll. Linke: Die Kontrollstelle braucht mehr Befugnisse Auch Pascal Meiser (Die Linke) bezeichnete den Entwurf als „längst überfällig“. Entscheidend sei nun aber, dass es nicht nur auf dem Papier gut klinge, sondern auch in der Praxis wirke. Er kritisierte ebenfalls die festgelegten Schwellenwerte und nannte es „absurd“, dass es für Aufträge an die Rüstungsindustrie nicht gelten soll. Er mahnte außerdem an, der geplanten Kontrollstelle mehr Handlungsspielraum zu geben und auch verdachtsunabhängige Kontrollen einzuführen. SPD: Wir müssen den Trend umkehren Dagmar Schmidt (SPD) sagte: „Überall dort, wo künftig Bundesmittel fließen, da kann, wer Tarifverträge zahlt, diese Aufträge auch erhalten.“ Tarifverträge dürften nicht nur Thema in Sonntagsreden sein, „denn sie sind das Rückgrat für gute Arbeit in unserem Land. Wir zeigen mit dem Gesetz, dass wir die Alarmsignale ernst nehmen und europäische Sozialstandards umsetzen. Denn wir müssen den Trend der sinkenden Tarifbindung umkehren“, so Schmidt. (che/10.10.2025)

Abgesetzt: Bundestag debattiert über Agrar­diesel­rück­erstattung

Fr, 10.10.2025 - 07:55
Von der Tagesordnung des Bundestages am Freitag, 10. Oktober 2025, wieder abgesetzt wurde die Abstimmung über die Forderung der AfD-Fraktion, die Rückkehr zur Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einzuführen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Abgeordneten nach der Debatte namentlich über den Antrag mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft – Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ (21/604) entscheiden. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten fordern, die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. Die im Jahr 2023 beschlossene schrittweise Abschaffung der Agrardieselrückvergütung führe zu erheblichen Mehrbelastungen für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die in hohem Maße auf Agrardiesel angewiesen sind, heißt es zur Begründung. Die schrittweise Reduzierung der Rückvergütung verschärfe die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Durch die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung können aus Sicht der AfD-Fraktion diese zusätzlichen Belastungen abgefedert und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt gestärkt werden. „Darüber hinaus würde eine solche Maßnahme die Planungssicherheit erhöhen und zur langfristigen wirtschaftlichen Stabilität der Betriebe beitragen“, heißt es in dem Antrag. (bal/hau/08.10.2025)

Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten

Fr, 10.10.2025 - 07:50
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 10. Oktober 2025, mit dem Thema Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten. Dazu hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten (21/2085) vorgelegt, der in erster Lesung beraten werden soll. Für die Aussprache ist rund eine Stunde eingeplant. Gesetzentwurf der AfD Bei sogenannten Ehrverletzungsdelikten sollen künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein, schreibt die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Nach Ansicht der Abgeordneten sind die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich, weil die bisherige Regelung massenhafte Durchsuchungen wegen behaupteter Ehrverletzungsdelikte ermögliche. Die Fraktion nimmt unter anderem Bezug auf am 12. Dezember 2024 erfolgte Durchsuchungen von bundesweit rund 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher „Hass-Kriminalität“. Nach der derzeitigen Rechtslage sei eine Hausdurchsuchung grundsätzlich auch bei geringfügigen Straftaten möglich. Diese Rechtslage führe jedoch dazu, dass massenweise Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten angeordnet und durchgeführt würden. „Mit Blick auf die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Meinungsfreiheit ist das ein unhaltbarer Zustand und es besteht Handlungsbedarf“, erklärt die AfD-Fraktion. (hle/eis/09.10.2025)

Koalitionsantrag zu „35 Jahre Deutsche Einheit“

Fr, 10.10.2025 - 07:45
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Antrag mit dem Titel "35 Jahre Deutsche Einheit – Freiheit in Deutschland und Europa festigen" (21/2026) vorgelegt, der am Freitag, 10. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach halbstündiger Debatte soll über den Antrag abgestimmt werden. Antrag der Koalition Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wollen das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig zeitnah realisieren und das Mahnmal für die Opfer des Kommunismus in Berlin noch in dieser Wahlperiode umsetzen. Die Abgeordneten der beiden Fraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Berücksichtigung der deutschen Teilung und des Prozesses der Deutschen Einheit in der gesamtdeutschen und europäischen Erinnerungskultur zu stärken. Zu diesem Zweck solle neben der Errichtung der Erinnerungsorte in Leipzig und Berlin auch die Oppositions- und Widerstandsbewegung in der SBZ/DDR durch ein Forum für Opposition und Widerstand gewürdigt werden. Dafür solle das Vorhaben einer Freiheitsausstellung unterstützt und das Erinnern und die Auseinandersetzung mit dem Einigungsprozess ab 1990 im neuen Zukunftszentrum Deutsche Einheit und Europäische Transformation am Standort Halle/Saale unterstützt werden. Dabei solle Wert darauf gelegt werden, die gesamtgesellschaftliche Dimension durch eine plurale Besetzungspolitik zum Ausdruck zu bringen. Zudem solle „die Erinnerung an die positiven Ereignisse unserer Geschichte durch die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte gestärkt werden - beispielsweise im Rahmen der Initiative der Stiftung zum 18. März, dem Tag der ersten freien Volkskammerwahl 1990 “. Gemeinsam mit den Ländern sollen noch bestehende Forschungsdesiderate über die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa behoben und die strukturelle Verankerung der DDR-Forschung in der Hochschullandschaft unterstützt werden. Bei den Ländern solle darauf hingewirkt werden, der Geschichte der deutschen Teilung und der kommunistischen Diktatur sowie der Zeit der Wiedervereinigung und dem geeinten Deutschland mehr Platz in den Lehrplänen der Schulen einzuräumen und auf europäischer Ebene eine grenzüberschreitende, gemeinsame Erinnerungskultur gefördert und damit ein besseres Verständnis für die gemeinsame Geschichte zu erwirkt werden. (mis/09.10.2025)

Parlament berät über das Elterngeld

Fr, 10.10.2025 - 07:40
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag eine Erhöhung des Elterngeldes (21/2038). Die Vorlage steht am Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 30-minütiger Debatte soll sie dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. Antrag der Linken Zur Begründung führt die Fraktion Die Linke an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“ Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird. (che/09.10.2025)

Vorlagen zu Interims-Wirtschafts­partner­schafts­abkommen

Fr, 10.10.2025 - 07:35
Die Bundesregierung hat sechs Gesetzentwürfe zu Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie mehreren afrikanischen und asiatischen Staaten und Ländergruppen anderseits eingebracht, die am Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals im Bundestag beraten werden. Es handelt sich um Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste, 21/1885), Ghana (21/1888), den SADC-WPA-Staaten (21/1887), Zentralafrika (21/1886), Vietnam (21/1897) und Singapur (21/1898). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini (früher Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. Nach 30-minütiger Debatte sollen die Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen werden. Im Fall der Abkommen mit Côte d´Ivoire, Ghana, den SADC-WPA-Staaten und Zentralafrika soll der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung bei den weiteren Beratungen übernehmen. Bei den Gesetzentwürfen zu den Abkommen mit Vietnam und Singapur soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend sein. Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Dir Grünen einen Antrag mit dem Titel "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen" (21/2035) vorgelegt, der im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen werden soll. Abkommen mit afrikanischen Staaten Mit den vorgelegten Vertragsgesetzen sollen die Interims-WPA mit den afrikanischen Staaten von Deutschland als EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Dazu ist jeweils ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erhoben. Durch die Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt werden. Sie erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken die Staaten ihrerseits schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. Abkommen mit Vietnam und Singapur Die Bundesregierung ist für die Übernahme der EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur. Das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam ergänzt das 2020 mit Vietnam in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Das EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur ergänzt das 2019 mit Singapur in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt, schreibt die Regierung. Die dortigen Staaten nähmen eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik und der Europäischen Union ein. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, heißt es weiter. Mit den EU-Investitionsschutzabkommen wird nach Regierungsangaben ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gibt. Damit die Investitionsschutzabkommen in Kraft treten können, müssen neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/2035) die Bundesregierung auf, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit Afrika an klare Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d'Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden. Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Abkommen genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bislang durchgeführten Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle. Die Ratifizierung müsse deshalb an klare Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“. (nki/joh/hau/09.10.2025)

Forderung nach Er­weiterung des Schienen­netzes wird beraten

Fr, 10.10.2025 - 07:30
Der Bundestag stimmt am Freitag, 10. Oktober 2025, im Anschluss an eine halbstündige Aussprache über Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen“ (21/1544) und "Die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen" (21/581) ab. Dazu hat der Verkehrsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/2108). Hingegen erstmals beraten wird ein Antrag der Grünen mit dem Titel "Für zufriedene Kunden auf der Schiene erforderliche eisenbahnpolitische Maßnahmen zügig umsetzen" (21/2039). Die Vorlage soll direkt abgestimmt werden. Erster Antrag der Grünen Die Abgeordneten fordern, Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherzustellen und den Deutschlandtakt auf den Weg zu bringen (21/1544). Deutschland brauche wieder eine verlässliche und krisenfeste Bahn, heißt es in der Vorlage. Nur mit mehr Bahnverkehr werde Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, nur mit mehr Bahn und öffentlichem Personennahverkehr bleibe Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar. Deshalb muss aus Sicht der Grünen „die von der Vorgängerregierung erfolgreich eingeleitete Steigerung der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt werden“. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, „der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft“. Grüne wollen an Reformen der Lkw-Maut festhalten Gefordert wird zudem, an den Reformen der Lkw-Maut festzuhalten. Insbesondere müssten die infolge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Gesamteinnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet sowie Instandhaltung und Ersatzinvestitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Außerdem, so heißt es in dem Antrag, müssten Planungen der Projekte des Bedarfsplans Schiene entlang der Etappierung des Deutschlandtakts vorangetrieben und dem Bundestag zügig Vorhaben für die parlamentarische Befassung vorgelegt werden, um über Vorzugsvarianten zu entscheiden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/581) wollen die Grünen die Bahn zum Rückgrat klima- und familienfreundlicher Mobilität machen. Die Abgeordneten fordern unter anderem, eine die Interessen des Bundes an der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs wahrende Eigentümerstrategie für die Deutsche Bahn AG (DB AG) vorzulegen, „die Aspekte eines familienfreundlichen Mobilitätssystems berücksichtigt und mehr Wettbewerb um die besten Angebote im Fernverkehr auf der Schiene unterstützt“, sowie eine Reform des Trassenpreissystems. Angesichts der Missstände und gleichzeitigen Herausforderungen des Schienenverkehrs in Deutschland bleibt die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD aus Sicht der Grünen „bahnpolitisch viel zu vage“. Vor allem fehlten konkrete Ziele, wie viele Menschen und Güter künftig von der Bahn transportiert werden sollen, an denen sich die Politik der Koalition messen ließe. Als ein Teil des strukturellen Problems benennen die Grünen, dass Deutschland weiterhin als eines von wenigen Ländern am Vollkostenprinzip bei den Trassenpreisen festhält. Das mache Bahnfahrten für Verbraucherinnen und Verbraucher teuer und die Verlagerung von Gütertransporten auf die umweltfreundliche Schiene für die verladende Wirtschaft immer unrentabler. Für eine "stabile überjährige Finanzierung" Besonders irritierend sei, dass die Bundesregierung die letzte Reform der Lkw-Maut zurückdrehen und die Mauteinnahmen allein dem Straßenbau widmen wolle, „während die Finanzierung des über Jahrzehnte vernachlässigten und rückgebauten Schienennetzes weiter unsicher bleibt“, heißt es in dem Antrag. Deutschland brauche endlich wie andere erfolgreiche Bahnländer in Europa eine stabile überjährige Finanzierung seiner Schieneninfrastruktur, schreiben die Grünen. Daher müsse die von der Vorgängerregierung „erfolgreich eingeleitete Steigerung“ der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt und ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft. An den Reformen der Lkw-Maut muss aus Sicht der Grünen festgehalten werden. Insbesondere müssten die in Folge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Einnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet werden. Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems vorzulegen. Ziel müsse sein, die Preisspirale bei den Trassenpreisen zu durchbrechen und sicherzustellen, „dass das flächendeckende Intercity-Netz erhalten bleibt und die Ticketpreise und versteckte Kosten wie Reservierungsentgelte nicht wegen immer weiter höherer Trassenentgelte steigen müssen“. Dritter Antrag der Grünen In ihrem neuen Antrag (21/2039) sprechen sich die Abgeordneten für einen „überjährigen Eisenbahnfonds mit Annuitätenfinanzierung nach österreichischem Vorbild“ für Aus- und Neubauvorhaben aus. Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung darüber, den Fonds parallel zum Bundeshaushalt 2027 in Gesetzesform und ab 1. Januar 2027 rechtssicher in Anwendung zu bringen, müssten rechtzeitig abgeschlossen werden, heißt es in dem Antrag. Weitere Forderungen beziehen sich auf die Konzernstruktur der Deutschen Bahn AG (DB AG). Verlangt wird, dem Bundestag einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft vorzulegen, „der eine gesetzliche Verankerung des Infraplans sowie die Verknüpfung des Infraplans mit dem Geschäftsplan der DB InfraGO schafft“. Außerdem müsse der Aufsichtsrat der DB InfraGO auf Arbeitgeberseite ohne Vertreterinnen und Vertretern des DB-Konzerns gebildet werden. Noch bis Ende 2025, so schreiben die Grünen in ihrem Antrag, müssten die Unterlagen für die parlamentarischen Befassungen von neun zentralen Projekten des Bedarfsplans Schiene dem Verkehrsausschuss vorgelegt und anschließend die Planungen fortgesetzt werden. Genannt werden die Ausbaustrecke (ABS) Landshut - Plattling, die ABS Niebüll - Klanxbüll - Westerland, die Ausbau- und Neubaustrecke (ABS/NBS) München - Rosenheim - Kiefersfelden Grenze D/A, die Neubaustrecke (NBS) Dresden - Grenze D/CZ, die ABS/NBS Hamburg - Hannover, die ABS Bremerhaven - Bremen - Langwedel - Uelzen, die ABS/NBS Augsburg - Ulm, die ABS/NBS Frankfurt am Main - Mannheim sowie die ABS Mühldorf - Landshut. (hau/09.10.2025)

Strompreissenkung: Netzbetreiber sollen Bundeszuschuss erhalten

Fr, 10.10.2025 - 07:25
Um den Strompreis zu senken, sollen Netzbetreiber einen Bundeszuschuss erhalten. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863) ab, der am Freitag, 10. Oktober 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages steht und nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses soll ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. In entsprechendem Umfang sollen dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch deren Strombezugskosten insgesamt gedämpft werden. (hau/01.10.2025)

Aussprache über den Schutz von Arbeitsplätzen

Fr, 10.10.2025 - 07:20
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 10. Oktober 2025, mit der Industriepolitik in Deutschland. Dazu hat die Fraktion Die Linke eine Aussprache in einer Aktuelle Stunde zu dem Thema „Soziale und ökologische Industriepolitik – Arbeitsplätze schützen, Zukunft gerecht gestalten“ verlangt. Für die Debatte ist eine Beratungszeit von rund einer Stunde vorgesehen. (eis/8.10.2025)

Übergangsregelungen zur Einführung der E-Akte in der Justiz

Do, 09.10.2025 - 22:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (21/1852) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte soll für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglichen soll, im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren „in Papierform“ zu gestatten. Des Weiteren soll – ebenfalls befristet bis zum 1. Januar 2027 – „zur Vermeidung unverhältnismäßiger Digitalisierungsaufwände“ bei den Staatsanwaltschaften nur für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit unmittelbar auf Gesetzesebene geregelt werden, dass die Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen können, „wenn polizeiseitig umfangreiche Ermittlungsvorgänge nicht in elektronischer Form übermittelt werden“. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung Vereinfacht werden soll die Regelungssystematik für Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in den Fachgerichtsbarkeiten. In den bereits nach derzeit geltender Gesetzeslage zulässigen Fällen der Fortführung von in Papierform angelegten (Alt-)Akten in Papierform oder der in diesen Fällen möglichen Hybridaktenführung (Fortführung einer in Papier angelegten Akte in elektronischer Form) soll mit den geplanten Änderungen auf Ebene des Gesetzesrechts ab dem 1. Januar 2026 auf den Bedarf einer näheren Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung und eine jeweils öffentlich bekanntzumachende Verwaltungsvorschrift als Voraussetzung verzichtet werden. Zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen ist außerdem vorgesehen, dass die neue Fassung des Paragrafen 189 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetes, die eine allgemeine Beeidigung nicht mehr nach landesrechtlichen Vorschriften, sondern nur noch nach dem Gerichtsdolmetschergesetz ermöglicht, erst zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Damit sich ab dem 1. Januar 2028 auch Gebärdensprachdolmetscher auf einen allgemein geleisteten Eid nach dem Gerichtsdolmentschergesetz berufen können, soll der Anwendungsbereich des Gerichtsdolmetschergesetzes auf Gebärdensprachdolmetscher ausgeweitet werden. (hau/scr/09.10.2025)

Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt

Do, 09.10.2025 - 22:45
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981“ (21/1889) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erstmalige Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel "Arbeitsschutz spürbar verbessern – Symbolpolitik vermeiden". Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Übereinkommens Nr. 155 ist es, durch Arbeitsschutzmaßnahmen Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt zu reduzieren. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und sind präventiv ausgerichtet. Das Protokoll von 2002 hat das Ziel, die im Übereinkommen festgelegten Verfahren für die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken. (hau/che/09.10.2025)

Modernisierung der Sozialverwaltung debattiert

Do, 09.10.2025 - 22:40
Die Bundesregierung will die Sozialverwaltung modernisieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/1858, SGB-VI-Anpassungsgesetz) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025,.in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert. Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen. Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. (hau/09.10.2025)

Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungs­gesetzes erörtert

Do, 09.10.2025 - 22:15
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ ( 21/1926) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Rahmen einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem sollen laut Vorlage die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen werden. Unter anderem sollen Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich sein, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sollen Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke mit umfassen, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben sieht die Vorlage vor, im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen einzufügen, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. (sto/09.10.2025)

Missbrauch von Lachgas soll eingeschränkt werden

Do, 09.10.2025 - 21:50
Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einschränken. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (21/1504, 21/1927) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton („GBL“) und 1,4-Butandiol („BDO“) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fortentwickelt werden. Die bestehende Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien soll geschlossen werden. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das NpSG um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäu bungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/09.10.2025)

Änderung der Inter­nationalen Gesundheits­vorschriften beraten

Do, 09.10.2025 - 21:25
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905) in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben. Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1905) hervorgeht. (hau/09.10.2025)

Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität

Do, 09.10.2025 - 21:00
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. Ebenfalls erstmals beraten wurden ein Antrag mit dem Titel "Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen" der Fraktion Die Linke (21/2037) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Faire Arbeit sichern" (21/2033). Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“. Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/hau/09.10.2025)

Klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung erörtert

Do, 09.10.2025 - 20:35
Mit dem Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) will die Bundesregierung nach eigener Aussage einen „Geothermie-Turbo“ einleiten, „damit in Deutschland schnell mehr Geothermie genutzt werden kann“. Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und – speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür ist geplant, Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen. Erleichterungen sollen auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen werden. Auch für private Haushalte soll es einfacher werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten. Zugleich soll die Erkundung des Untergrundes mit Messfahrzeugen, die zur Ermittlung des Erdwärmepotentials erforderlich ist, durch das Gesetz ganzjährig ermöglicht werden. Die Belange von Natur- und Artenschutz bleiben dabei laut Regierung gewahrt. Neuerungen bei Bergschäden Ferner gibt es Neuerungen bei Bergschäden: Die Behörden können nach dem Entwurf künftig von den Geothermieunternehmen den Nachweis einer Deckungsvorsorge für Bergschäden verlangen. Damit würden Schadensfälle vollständig abgesichert. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz werde ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, heißt es. Gleichzeitig würden die europäischen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht überführt. (hau/09.10.2025)

Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen

Do, 09.10.2025 - 20:10
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen“ (21/1595) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Während die Linksfraktion die Federführung beim Landwirtschaftsausschuss sah, plädierten die Koalitionsfraktionen für die Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen beschloss der Bundestag die Überweisung an den Rechtsausschuss. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um gegen Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen vorzugehen. Gefordert wird, dass Produktverpackungen für Lebensmitteln wie Mehl und Zucker prinzipiell voll befüllt sein müssen. Nur in Ausnahmefällen darf aus Sicht der Fraktion ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt sein. Bei reduzierten Füllmengen sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller auch die Produktpackungen entsprechend kleiner werden. Der Lebensmitteleinzelhandel soll darüber hinaus verpflichtet werden, am Angebotsregal darüber zu informieren, wenn sich Produktgröße und Volumen beziehungsweise Menge eines Artikels in den letzten sechs Monaten geändert haben. Außerdem plädiert die Fraktion dafür, eine Preisbeobachtungsstelle für die Lebensmittelwertschöpfungskette in Deutschland einzurichten, die auch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln überwacht und regulierend eingreifen kann. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Mess- und Eichgesetz solle nachgeschärft werden, indem alle Formen von versteckten Preiserhöhungen als verbrauchertäuschend oder irreführend verboten werden. Ferner sollen durch versteckte Preiserhöhungen unlauter erlangte Vorteilsgewinne der Unternehmen durch Gerichte, die Preisbeobachtungsstelle und zugelassene Verbraucherverbände abgeschöpft werden können und in einen Fonds fließen, der der Finanzierung des Verbraucherschutzes dient. (mis/hau/09.10.2025)

Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Do, 09.10.2025 - 19:45
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“. Cyberabwehr soll gestärkt werden Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressort bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die Militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/09.10.2025)

Finanzielle Situation der Krankenversicherung im Fokus

Do, 09.10.2025 - 19:20
Die AfD-Fraktion fordert die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, heißt es in einem Antrag (21/2036) der Fraktion, den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe, heißt es in dem AfD-Antrag. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten fordern, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden. (pk/09.10.2025)