Bundestag | Aktuelle Themen
Antrag zur Correctiv-Berichterstattung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ (21/5488) abgelehnt. Dagegen stimmten alle übrigen Fraktionen. Hintergrund des Antrags ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach eine Aussage der Rechercheplattform Correctiv im Zusammenhang mit einem Treffen von AfD-Abgeordneten in Potsdam im November 2023 unwahr sei. Antrag der AfD Die AfD forderte in ihrem Antrag, „jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen“. Zur Begründung verwies die Fraktion auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 über eine Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH. Gegenstand des Verfahrens waren zwei Artikel über das sogenannte „Potsdamer Treffen“. Das Gericht untersagte darin drei Aussagen über das Treffen, darunter die Formulierung: „Es bleiben zurück: [...] Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“ Das Urteil betreffe „nicht lediglich eine untergeordnete presseethische oder presserechtliche Einzelfrage“, sondern berühre „den Kern öffentlicher Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in dem Antrag. Die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und „auf Grundlage von Desinformation einen der größten Proteste im Nachkriegsdeutschland“ ausgelöst. Vor diesem Hintergrund forderte die Fraktion neben dem Förderstopp auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene oder vom Bund geförderte Einrichtungen, Projekte, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Publikationen entsprechende Behauptungen übernommen oder verbreitet haben. Zudem sollte darauf hingewirkt werden, dass solche Darstellungen künftig nicht weiterverbreitet werden. (scr/ste/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Externes Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten
Der von der AfD-Fraktion für Donnerstag, 23. April 2026, angekündigte Gesetzentwurf „zur Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“ wurde von der Fraktion wieder von der Tagesordnung genommen. Ursprünglich sollte der Entwurf nach der Aussprache dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland umbauen und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln. Es bilde die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit solle Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff. Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten. Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden. Keine Pflicht zum Rückbau Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, sollen Leitungen rückgebaut werden. Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird. Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1789. Er diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es. Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene. Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (nki/hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag zu Leistungskürzungen in der Krankenversicherung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte besonders für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei. "Kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung" Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen. Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag stimmt Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote zu
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/5530) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (21/5533) und Die Linke (21/5545) zu dem Gesetzentwurf. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Entschließungsantrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Entschließungsantrag der Linken. Der Bundestag nahm darüber hinaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Oppositionsfraktionen eine Entschließung an. Ausschussfassung des Gesetzentwurfs Der Umweltausschuss hatte am 22. April Änderungen des Regierungsentwurfs beschlossen. So wurde unter anderem die Deckelung im Bereich der konventionellen Biokraftstoffe von derzeit 4,4 Prozent angehoben. Sie soll bis 2032 auf 5,8 Prozent steigen. Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar. Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen. Ursprünglicher Regierungsentwurf Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll dem Regierungsentwurf zufolge die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war geplant, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 der EU (RED III). Zudem wird laut Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben – die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 der EU (RED II) durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5533) unter anderem gefordert, die Anrechnung von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf die THG-Quote bis 2030 schrittweise und die Anrechnung von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote sofort zu beenden. Die Obergrenze für die Anrechnung von sogenannten „abfallbasierten“ Agrokraftstoffen (gebrauchtes Speiseöl, tierische Fette und weitere) wollte die Fraktion im Sinne der Betrugsprävention der realen Verfügbarkeit anpassen und demnach von 1,9 Prozent auf 1,7 Prozent senken. Die Linke forderte von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote, der auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären Straßenverkehr zulässt, elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, "der sich verpflichtend in niedrigere Ticketpreise übersetzt". Entschließung angenommen Wie es in der Entschließung heißt, hat sich die THG-Quote als eines der erfolgreichsten und wirksamsten Instrumente der deutschen Klimapolitik im Verkehrssektor erwiesen. Durch die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise zu senken, schaffe sie klare Investitionssicherheit und setze starke Marktanreize durch viele Erfüllungsoptionen. Dadurch würden nicht nur erhebliche CO₂-Einsparungen erzielt, sondern auch die heimische Wertschöpfung gestärkt. Es entstünden Arbeitsplätze in der Bioenergie- und Wasserstoffwirtschaft, die Abhängigkeit von fossilen Importen sinke und die technologische Entwicklung werde beschleunigt. Hervorzuheben sei die Technologieoffenheit der Quote, die etablierte und zukunftsweisende Lösungen anreize und damit einen realistischen und kosteneffizienten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leiste. Aufgrund des Vertrauensschutzes für bereits geschlossene Verträge zwischen den Quotenverpflichteten und deren Geschäftspartnern könnten die entsprechenden Regelungen erst für das Verpflichtungsjahr 2027 Wirkung entfalten. E5 soll weiterhin verfügbar bleiben Die Bundesregierung wird aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird. Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden. Benzin mit fünf Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren. Gegenüber der EU-Kommission soll sich die Regierung für eine stärkere Nutzung von Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Nicht-EU-Staaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen einsetzen. Durch eine Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb von der Umweltplakettenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sei zu prüfen, wie die digitale Beantragung der Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse Bestandteil der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) werden kann. Für Fahrzeuge mit vorläufiger i-Kfz-Zulassung solle eine Ausnahmeregelung zum Befahren von Umweltzonen zu erarbeitet werden. Geprüft werden solle ferner, inwiefern Biomethan eine Rolle im Rahmen des REPowerEU-Plans spielen kann. Im Rahmen der Umsetzung der RED-III-Richtlinie für die Industrie solle zudem der Einbezug von zwei Terawattstunden biogenen Wasserstoffs geprüft und umgesetzt werden. Auf EU-Ebene solle sich die Regierung schließlich bei der Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die europäischen Ziele einsetzen. (hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abschaffung des Vermögensteuergesetzes gefordert
„Rechts- und Planungssicherheit herstellen – Vermögensteuer abschaffen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5486), den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Das Bundesverfassungsgericht habe die Erhebung der Steuer ab 1996 für nicht anwendbar erklärt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. „Das Vermögensteuergesetz hat allerdings bis heute formellen Bestand, daher dient die Abschaffung des Vermögensteuergesetzes der Rechtssicherheit“, begründen die Antragsteller ihr Vorhaben. (hau/bal/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kurzzeitvermietungen: Bundesnetzagentur als zentrale digitale Zugangsstelle
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/5527) in unveränderter Fassung angenommen. Gegen den Gesetzentwurf stimmte nur die AfD-Fraktion. Zugleich wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Entschließung angenommen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesnetzagentur soll dem Entwurf zufolge bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Damit soll die EU-Verordnung 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Gesetz ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen unter anderem nach der Geoblocking-Verordnung. Diese soll der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Ort der Niederlassung innerhalb des Binnenmarkts einen Riegel vorschieben. Entschließung beschlossen In der angenommenen Entschließung heißt es, das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sehe vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der EU-Verordnung 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG seien Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558.925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden. Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag erfordere, heißt es weiter, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition habe sich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen. Stellenneutrale Umsetzung gefordert Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste müssten durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Haushaltseinzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur gedeckt werden. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt sei zu vermeiden. Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse müssten identifiziert und ausgewiesen werden, heißt es weiter. Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollten benannt werden. Dabei seien Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen. Das 8-Prozent-Ziel der Stelleneinsparung aus dem Koalitionsvertrag müsse konsequent umgesetzt werden, wird betont. Die Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, sei einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, müssten dazu einbezogen werden und dürften nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von zwei Prozent pro Jahr gefährdet. (sas/hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Anhörung zum Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 23. April 2026, dem Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Aussprache zu Vorfällen bei einem Schulprojekt in der sächsischen Lausitz
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 23. April 2026, mit dem Thema "Vorfälle bei einem von der Amadeu-Antonio-Stiftung geförderten Schulprojekt" befasst. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion wurde eine Stunde lang darüber debattiert. Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz Gegenstand der Debatte waren Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz, an der im Rahmen eines Theaterprojektes offenbar aus Versehen „ein Heft mit sensiblem, potenziell pornografischem Bildmaterial“ (sächsisches Landesamt für Schule und Bildung, LASUB) mit queerer Thematik auftauchte. In dem Projekt für Neuntklässler ging es um das Thema Mut, und in einem Stapel Altpapier, der für Collagen gedacht war, hatte sich das entsprechende Heft befunden. Die Schulleitung brach das Projekt nach Behördenangaben noch am selben Tag ab und kündigte den Dienstleistungsvertrag mit den Projektverantwortlichen. Auch die Amadeu-Antonio-Stiftung, die das Projekt des sozialistischen Jugendverbands „Falken“ aus Berlin mit 2.500 Euro gefördert hatte, hat die Förderung für das Theaterprojekt eingestellt, sagte Pressesprecher Lorenz Blumenthaler der Deutschen Presse-Agentur. Vor diesem Hintergrund kritisierten die anderen Fraktionen die Aktuelle Stunde als „Theater“. Es hätte wichtigere Themen gegeben, lautete die Kritik. AfD: Wir müssen Vertrauen wieder herstellen AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla betonte, die Debatte losgelöst von Parteipolitik führen und niemanden pauschal verurteilen zu wollen. Dennoch seien die Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs von Versuchen, Schüler ideologisch beeinflussen zu wollen. Die meisten Lehrkräfte und nichtstaatlichen Akteure würden jeden Tag versuchen, ihre Arbeit gut zu machen, aber in diesem Fall „wurde eine Grenze überschritten“, sagte Chrupalla. Es sei nun „unsere Aufgabe, das Vertrauen in staatliche wie nichtstaatliche Organisationen“ wieder aufzubauen. CDU/CSU: Schulen brauchen Zusammenarbeit mit freien Trägern Michael Hose (CDU/CSU) erklärte, es sei „besorgniserregend“, wenn Kinder in einem Stapel Zeitschriften solches Material fänden, „aber Fehler passieren“, und alle Beteiligten hätten schnell die nötigen Konsequenzen gezogen. Deswegen sei es das Gegenteil von Versagen, nämlich vorbildliches Krisenmanagement gewesen, das man hier habe beobachten können. „Sie wollen pauschal die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern torpedieren“, warf er der AfD vor. Die Schulen seien aber darauf angewiesen. Im Übrigen habe es keine Bundesförderung für das Projekt gegeben, so Hose. Grüne: Es geht um eine Strategie gegen die Zivilgesellschaft Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Workshop-Leitung habe den Fehler gemacht, das Material nicht ausreichend zu sichten, aber sowohl diese als auch die Stiftung hätten sich transparent entschuldigt. Deshalb sei die Frage: „Warum hat die AfD diese Aktuelle Stunde beantragt?“ Sie warf der Fraktion vor, seit Jahren schon eine Strategie zu verfolgen, die versuche, Engagement in der Zivilgesellschaft zu diskreditieren und ihre Akteure zu verunsichern. Eines ihrer Hauptziele dabei sei die Amadeu-Antonio-Stiftung. An den Plänen von Bundesbildungsministerin Prien (CDU) zum Umbau des Programms „Demokratie leben!“ erkenne man, dass inzwischen auch die Union verunsichert sei. SPD: Warum spricht die AfD nicht über Gefahren von Social Media? Felix Döring (SPD) kritisierte, es seien in der Debatte eher Abwehrreflexe am Werk statt sachlicher Argumente. „Sie tun hier so, als sei das ein absoluter Skandal und lassen außer Acht, dass jeder Jugendliche im Netz heute nur zwei Klicks entfernt ist von Bildern, die weitaus drastischer sind.“ Wenn die AfD ernsthaft Kinder und Jugendliche schützen wolle, dann hätte sie zu dem Thema digitaler Jugendschutz eine Aktuelle Stunde beantragt, stellte Döring fest. Linke: Sie verteilen lieber Broschüren mit NS-Sprache! Auch Maik Brückner (Die Linke) kritisierte die Prioritätensetzung angesichts der vielen anderen ernsthaften innen- und außenpolitischen Probleme in dieser Woche. An die AfD gewandt, sagte er: „Sie brauchen diesen bedeutungslosen Fall für Ihre Strategie, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen zu diskreditieren, und verteilen stattdessen lieber gewaltverherrlichende Broschüren mit NS-Sprache an Grundschüler.“ (che/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahl 2025: Einstimmig zugestimmt hat der Bundestag der Fünften Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5300). Insgesamt waren 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt angenommene Beschlussempfehlung betrifft hiervon 16 Wahlprüfungsverfahren. Ackerstatus: Der Bundestag hat mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion zur Dauergrünlanddefinition (21/4945) abgelehnt. Nach Auffassung der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den EU-rechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In dem Antrag mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen nach EU-Recht Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem sollte die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (vor allem der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, wenn keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des EU-Rechts vorliegt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/5436) vor. KfW-Verwaltungsrat: Der Bundestag lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (21/5305) ab. Demnach sollte der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt abberufen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank. Seit dem Jahr 1948 ist sie im Auftrag des Bundes und der Länder tätig. Petitionen: Das Parlament stimmte zudem elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 223 bis 233 (21/5353, 21/5354, 21/5355, 21/5356, 21/5357, 21/5358, 21/5359, 21/5360, 21/5361, 21/65362, 21/5363). Medizinische Honig-Wundauflagen als Kassenleistung Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition (ID 148857) mit der Forderung nach Rücknahme der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 9. März 2023 veröffentlichten Beschlüsse, nach denen die Verbandmittel „nicht formstabile Zubereitung“ und „Honighaltige Produkte" zur Wundbehandlung nicht mehr wie bisher durch die Krankenversicherung erstattet werden sollten. In der Petition heißt es: Auch wenn eine einfache Wundauflage in der Momentversorgung kostengünstiger erscheine, sei diese jedoch Wundauflagen mit möglichem höheren Nutzen medizinisch-qualitativ und langfristig auch kostentechnisch unterlegen, da weder die Komplexität von Wunden noch die Ganzheitlichkeit der Situation der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finde. Die Wirkung insbesondere der medizinischen Honig-Wundauflagen erziele große Erfolge, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Begründung des Petitionsausschusses Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass der G-BA den gesetzlichen Auftrag habe, „klassische Verbandmittel von sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abzugrenzen“. Dabei gehe es nicht darum, Produkte, die die Kriterien nach Paragraf 31 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erfüllen, von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sollen weiterhin als klassische Verbandmittel unmittelbar zulasten der GKV verordnet werden können. In einem Berichterstattergespräch sei diese Differenzierung noch einmal genauer erörtert worden, schreiben die Abgeordneten. Dabei sei festgestellt worden, dass es sich in erster Linie um eine formale Unterscheidung handelt und die Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, in einem Verfahren beim G-BA einen Nutzennachweis erbringen müssen, um weiterhin verordnungsfähig bleiben zu können. Der G-BA sei deshalb beauftragt worden, die Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens zu beraten – vor allem zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien. (hau/ste/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Pflanzenschutz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes" (21/5481) ein. Die Vorlage soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion will erreichen, dass Pflanzenschutzmittel und -wirkstoffe, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden. Zur Begründung heißt es, deutsche Unternehmen exportierten aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten seien, und nähmen dabei wissentlich Erkrankungen, Gesundheit- und Umweltschäden im globalen Süden in Kauf. In den letzten Jahren hätten einige europäische Nachbarstaaten wie Frankreich, die Schweiz und Belgien den Export von in der EU verbotenen Pestiziden verboten oder eingeschränkt. Der Export von verbotenen Pestiziden aus Deutschland in Drittstaaten sei dadurch angestiegen. Deutsches Sportabzeichen: "Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis integrieren" lautet der Titel eines Antrags ( 21/5494) der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden soll. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass „die Inhalte der Vermerke in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen“ um den Vermerk „Besondere Auszeichnung: Ablegen des Deutschen Sportabzeichens“ ergänzt werden. Zudem machen sich die Antragsteller dafür stark, bundesweit einheitlich in den Lehrplänen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen verbindlich vorzusehen, dass das Deutsche Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts abgelegt werden kann. Die Lehrkräfte sollten die nötigen Kenntnisse und die Berechtigung besitzen, das Sportabzeichen im Rahmen des Unterrichts abzunehmen. Fünfkampf: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel "Den Modernen Fünfkampf im Olympiastützpunkt Brandenburg, Bereich Potsdam, langfristig sichern und die finanzielle Förderung durch den Bund bis einschließlich der Olympischen Spiele 2028 sicherstellen" (21/5495). Auch dieser Antrag soll im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Wahrung der Sportautonomie eine Wiederaufnahme der Sportförderung - falls noch nicht erfolgt - zeitnah zu prüfen und die Sportförderung bis zu den Olympischen Spielen 2028 sicherzustellen. Zudem solle die Bundesregierung den Bundesstützpunkt Status für den Modernen Fünfkampf im OSP Brandenburg, Bereich Potsdam bis 31.12.2028. verlängern. Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen" (21/5496) soll im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen US-Sanktionen gegen Kuba und fordert humanitäre Hilfen für den Inselstaat. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Druck auf die US-Regierung auszuüben, um auf die Aufhebung der Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade gegen Kuba hinzuwirken“. Außerdem solle sie sich gegen extraterritoriale Sanktionen einsetzen, „die Aggressionspolitik der USA gegenüber Kuba unmissverständlich und öffentlich“ verurteilen und die Verletzung der VN-Charta deutlich aufzeigen. Wie die Abgeordneten schreiben, führe eine totale Ölblockade zu einer sich täglich verschärfenden Versorgungsnot und einer schweren humanitären Krise auf Kuba. Die Bundesregierung solle deshalb unverzüglich humanitäre Hilfe für Kuba bereitstellen und die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen unterstützen. Staatssekretäre: Die Fraktion der AfD legt einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (21/5477) vor. Der Entwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden, Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. Landwirtschaft: Die AfD legt einen Antrag mit dem Titel "Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen" (21/5497) vor. Der Antrag soll an den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ernährung: Der Ausschuss für Ernährung soll die Federführung für einen von der AfD vorgelegten Antrag mit dem Titel "Transparenz bei Ernährungsempfehlungen an die Verbraucher" (21/5498) übernehmen. Die Fraktion kritisiert staatliche Ernährungsempfehlungen, die „nicht die individuelle Gesundheit der Konsumenten, sondern zusätzlich Nachhaltigkeit und Umweltaspekte priorisieren“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mehr Transparenz bei Ernährungsempfehlungen für die Verbraucher hinsichtlich der Kritik einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin einfließen zu lassen und als Basis für Ernährungsempfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) auch ernährungswissenschaftliche Ausarbeitungen einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin anzuwenden. Energie: "Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen", lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5064), der im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten werden soll. Demnach müsse die nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz (IPG) geschützt werden, heißt es. Die europäische Infrastruktur müsse in diesen Zeiten in europäischen Händen gesichert werden. Die Bundesregierung solle daher den Entwurf für ein Investitionsprüfungsgesetz vorlegen. Auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte sollen überprüft werden können. Nach Ansicht der Fraktion verkommt die deutsche kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP sei ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begebe sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: „Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten circa 19 Prozent der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von ,America-First'-Interessen.“ Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird von der Fraktion als unzureichend kritisiert. Zwar sei der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) zeitnah vereinbart worden, doch bleibe die zivile Versorgungssicherheit schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienten, sei der Verkauf von TanQuid ein strategisches Risiko. Für die Fraktion belegt dieser Fall, dass die Investitionsprüfung dringend reformiert werden muss. Dies gelte nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, müsse die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. „Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern“, heißt es in dem Antrag. Libanon: Die Fraktion Die Linke legt einen Antrag mit dem Titel "Frieden im Libanon nachhaltig sichern" (21/5499) vor. Die Initiative soll an den Auswärtigen Ausschuss zur weiteren federführenden Beratung überwiesen werden. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, „sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, eine von Israel geplante Pufferzone im Libanon ausdrücklich abzulehnen sowie alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen. Weitere Forderungen zielen auf die Ausweitung humanitärer Hilfe und einen Abschiebestopp. (ste/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ Sexualstrafrecht („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Bundestag führte eine kontroverse Debatte über den Gesetzentwurf. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage, die bei der AfD auf entschiedene Ablehnung stieß. Grüne: Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung In der Debatte sagte Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), dass knapp 70 Prozent der betroffenen Frauen bei solchen Taten eine "Schockstarre" erlebten. Trotzdem werde von ihnen erwartet, dass sie sich eindeutig und klar verhalten. Nicht die Täter, sondern die Frauen trügen in dem Moment die Verantwortung, und diese Verantwortung "muss endlich die Seite wechseln". Dafür müsse jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Diese Zustimmung könne "mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen", Schweigen und Passivität aber seien keine Zustimmung. "Erlaubt ist nur, was beide wollen", betonte Gumnior und verwies darauf, dass bereits 15 europäische Länder den Schritt zur "Nur Ja heißt Ja"-Regelung vollzogen hätten. CDU/CSU: Verbesserung des Opferschutzes prüfen Susanne Hierl (CDU/CSU) mahnte, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Der Gesetzentwurf schaffe jedoch keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern berge die Gefahr neuer Unklarheiten. Schon im geltenden Recht gehe Paragraf 177 "deutlich über die verkürzte Darstellung ,Nein heißt Nein' hinaus". In den weiteren Absätzen habe der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstruktionen geregelt. Dazu gehörten auch Situationen, in denen die Opfer aufgrund eines Schocks keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liege bereits heute eine strafbare Handlung vor. AfD: Frontalangriff auf Grundprinzipien des Strafrechts Knuth Meyer-Soltau (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als "Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts". Faktisch führe der Gesetzentwurf zu einer "Beweislastumkehr durch die Hintertür", und dies sei verfassungswidrig. Der Entwurf verlange, dass die Zustimmung "positiv nachweisbar sein muss", doch wie solle "ein Mensch beweisen, dass ein ,Ja' gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war", fügte Meyer-Soltau hinzu. Zwischenmenschliche Nähe sei "spontan, emotional und vielschichtig", doch werde genau diese Realität hier ignoriert. Mit diesem Entwurf werde "jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko", warnte er. Das sei keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts. SPD: Besseren Schutz vor digitaler Gewalt schaffen Dr. Johannes Fechner (SPD) zeigte sich für seine Fraktion "offen für eine ernsthafte Diskussion über die Ja-ist-Ja-Lösung". Dabei höre sie aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus "die Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht", doch sei ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigen-Anhörung dafür da, "um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis" auszutauschen. Fechner verwies zugleich darauf, dass die Koalition einen besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wolle. Bildbasierte sexuelle Gewalt müsse in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Auch müsse deutlich härter als heute bestraft werden können, dass Frauen mit K.-o.--Tropfen wehrlos gemacht und dann vergewaltigt werden. Linke: Nein sagen ist oft gefährlich Kathrin Gebel (Die Linke) konstatierte, die meisten Frauen könnten nicht "Nein" sagen, weil viele "bei Vergewaltigung in eine Schockstarre verfallen, weil Nein sagen auch oft gefährlich ist". Wer daraus schließe, dass sie sich nicht eindeutig genug verhalten hätten, bestrafe die Betroffenen ein zweites Mal. Die bisherige Gesetzeslage drücke der Frau die Beweislast auf, weil es "noch immer so geregelt wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen". Tatsächlich würden weniger als drei Prozent der Übergriffe überhaupt angezeigt, und bei denen komme es in 87 Prozent zu keiner Verurteilung. Niemand habe aber "Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen", und deshalb müsse "endlich gelten: Nur Ja heißt Ja". Gesetzentwurf der Grünen Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, besonders zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen. Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als 'erkennbar' gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“ „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des "erkennbaren entgegenstehenden Willens" soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ,Mittel' aufgeführt werden.“ Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand im Paragrafen 179 des StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. (sto/che/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag will Deutschlands maritime Wirtschaft stärken
Der Bundestag sich am Donnerstag, 23. April 2026, eine Stunde lang mit der Stärkung der maritimen Wirtschaft Deutschlands befasst. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD nahm er einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands maritime Wirtschaft stärken – Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See“ (21/5478) an. Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen – Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern“ (21/5491) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Anträge unterscheiden sich vor allem in der Gewichtung. Die Union und die Sozialdemokraten stellen die Resilienz der maritimen Wirtschaft und sicherheitspolitische Belange in den Vordergrund, während die Grünen die ökologische Transformation hervorheben. In der Debatte kritisierte die Opposition von AfD und Linksfraktion die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. CDU/CSU: Maritime Politik ist eine nationale Frage Vanessa Zobel (CDU/CSU) machte deutlich: „Maritime Politik ist keine regionale Frage, sondern eine nationale Frage.“ Die wichtigsten Punkte des Antrags fasste sie in fünf Punkten zusammen. So würden die maritime Infrastruktur und die Handelsflotte in die nationale Sicherheitsstrategie aufgenommen. Außerdem solle diese kritische Infrastruktur vor Sabotage, Cyberangriffen und organisierter Kriminalität geschützt werden. Zur Drohnenabwehr über Häfen würden Maßnahmen ergriffen, um Fregatten zu schützen. „Dafür treiben wir die Entwicklung und Beschaffung autonomer Über- und Unterwassersysteme voran“, sagte Zobel. Deutschland solle zudem eigene Marineseeschiffe, Küstenwachboote und Spezialschiffe bauen, auch um „Schlüsseltechnologie im Land zu halten“. Schließlich solle die Hinterlandanbindung verbessert werden, um es der Bundeswehr zu erleichtern, Truppen und Ausrüstung leichter zu verlegen. „Schienenstraße und Wasserstraße müssen gemeinsam zusammen gedacht werden“, so Zobel. Regierung: 400-Millionen-Euro-Programm für Häfen und Schifffahrt Dr. Christoph Ploß (CDU), Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, zeigte sich überzeugt, dass der Ausbau gelingen werde. Die Bundesregierung habe bereits mit der Umsetzung begonnen. „Wir haben, um nur mal ein paar Beispiele zu nennen, ein 400-Millionen-Euro-Programm für die Häfen und die Schifffahrt auf den Weg gebracht“, erklärte Ploß. Zudem sei die maritime Wirtschaft eine Branche, in der Arbeitsplätze entstehen würden, so Ploß. SPD: Maritime Industrie ist stark aufgestellt Dunja Kreiser (SPD) führte aus: „Die maritime Industrie ist wirtschaftlich stark aufgestellt. Der Gesamtumsatz ist zuletzt um mehr als 15 Prozent gestiegen. Im zivilen Schiffsbau haben die Ablieferungen um über 20 Prozent zugelegt.“ Und auch die Zahl der Beschäftigten wachse. „Das zeigt, die Branche hat Zukunft. Sie ist Zukunft.“ Gleichzeitig beunruhige jedoch der Trend, dass immer mehr europäische Reeder ihre Schiffe in chinesischen Werften bauen ließen. Seit 2021 hätten diese Unternehmen Aufträge in Höhe von rund 310 Milliarden Euro nach China vergeben. Weltweit würden 60 Prozent der Schiffsneubauten von China erledigt. Das wolle die Bundesregierung nun ändern. AfD: Seehäfen sehen nichts von dem Geld Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte, dass mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz „nur Haushaltslöcher gestopft werden“. Seehäfen wie Lübeck oder Rostock würden bisher nichts von dem Geld sehen. Das Gegenteil sei der Fall. In Mecklenburg-Vorpommern sei gerade eine wichtige Fähranbindung nach Skandinavien eingestellt worden. Ein Anbieter aus dem polnischen Swinemünde übernehme den Betrieb nun. „Außerdem entsteht dort gerade in Rekordzeit ein Tiefseehafen“, sagte Holm. In Rostock habe es hingegen zwei Jahre gedauert, um weitere Flächen für die Hafenerweiterung genehmigt zu bekommen. Grüne: Erneuerbare Energien konsequent ausbauen Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. „Denn sie geben uns Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit und Freiheit“, sagte Müller. Mit Investitionen in diesem Bereich hätte Deutschland die Chance, eine „erfolgreiche Wirtschaft“ aufzubauen und Produkte anzubieten, die international nachgefragt würden. Außerdem forderte sie ein „abgestimmtes, europäisches Vorgehen bei Schiffbau“, nur so werde man „Weltmarktführer beim Schiffsspezialbau“ bleiben. Linke: Regierung lässt die Häfen allein Jörg Cezanne (Die Linke) kritisierte, trotz Sondervermögen lasse die Bundesregierung "die Häfen alleine“. Dabei bestehe in den Häfen „dringender Handlungsbedarf, um sie fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft“. Problematisch sei vor allem, dass Teile der deutschen Seehäfen an Konzerne wie MSC oder Cosco verkauft würden. Diese Infrastruktur müsse jedoch „zwingend in öffentlichem Eigentum bleiben". Cezanne forderte, bereits erfolgte Privatisierungen rückgängig zu machen. Antrag der Koalitionsfraktionen Der Bundestag will die maritime Wirtschaft in Deutschland sichern und stärken. Der angenommene Antrag von Union und SPD (21/5478) sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur zur Abwehr vor Cyberangriffen vor, will Abhängigkeiten beim Schiffbau reduzieren und die Finanzierung von Werften durch Bundesbürgschaften verbessern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Schutz kritischer Infrastrukturen wie Häfen, Seekabel, Windparks in der Nord- und Ostsee zu stärken und Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte Russlands zu intensivieren. Außerdem sollen Zukunftstechnologien wie die autonome Schifffahrt, grüne Technologien, moderne Sensorik und Cyber-Sicherheit stärker als bislang gefördert werden. Der heimische Schiffbau sieht sich starker Konkurrenz aus China und Südkorea ausgesetzt, deshalb sollen verbindliche Wertschöpfungsklauseln bei Neubauten aufgesetzt werden und deutsche Werften in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes aufgenommen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will mit ihrem Antrag (21/5491), dass die maritime Wirtschaftspolitik „europäischer und strategischer“ wird. Von der Bundesregierung verlangt sie, die "tiefgreifenden" Veränderungsprozesse Klimakrise, internationale Konflikte und den Wandel des internationalen Wettbewerbs stärker in den Fokus der maritimen Wirtschaftspolitik zu rücken. Die Abgeordneten verlangen unter anderem, sich auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Regelwerke Fuel-EU Maritime, Taxonomie und das EU-Emissionshandelssystem (ETS) einzusetzen und deren Weiterentwicklung voranzutreiben, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Außerdem fordern die Grünen, die Voraussetzungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen und Antriebstechnologien im Schiffssektor zu schaffen mit dem Ziel, marktfähige, treibhausgasneutrale Schiffskraftstoffe auf Lebenszyklusbasis zu nutzen. Zudem soll die sicherheitspolitische Bedeutung der Häfen deutlicher betont werden, um die Häfen bei ihren Bemühungen für mehr Sicherheit sehr viel stärker zu unterstützen. Auf EU-Ebene sollen für den Schiffbau langfristige Förderprogramme aufgesetzt werden und Rahmenbedingungen für die Branche aufgebaut werden, wie sie die „Made-in-Europe-Vorgaben“ für kritische Technologien und Infrastrukturen im Industrial Accelerator Act (IAA) vorsehen.(nki/hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2027 aus
Der Deutsche Bundestag schreibt den Wissenschaftspreis 2027 aus. Mit dem Preis sollen hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit gewürdigt werden, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachjury trifft die Auswahl über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsunterlagen können bis Freitag, 10. Juli 2026, eingereicht werden. Die Teilnahmebedingungen lauten: Wissenschaftliche Arbeiten können sowohl von der Autorin / vom Autor als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Es können nur bereits publizierte Arbeiten berücksichtigt werden, die nach dem 1. April 2024 und vor dem 10. Juli 2026 erschienen sind. Bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Dissertation, Habilitation etc.) müssen die akademischen Verfahren abgeschlossen sein. Bei den eingereichten Beiträgen muss es sich um Monographien oder diesen vergleichbare Arbeiten (etwa kumulative Qualifizierungsarbeiten) handeln. Sammelbände können nicht berücksichtigt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung sind von der Teilnahme ebenso ausgeschlossen wie Angehörige von Mitgliedern der Jury. Die Arbeit muss sowohl als gedrucktes Exemplar als auch elektronisch (PDF-Format) eingereicht werden. Die Preisträgerin / der Preisträger werden ggf. gegen Ende des Verfahrens gebeten, zwei weitere Exemplare der gedruckten Version einzureichen. Der Bewerbung sind eine maximal zweiseitige Zusammenfassung der Arbeit, ein Lebenslauf sowie die unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der DSGVO beizufügen. Die Gutachten wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten können ebenfalls eingereicht werden. Es werden nur Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. Die eingereichten Unterlagen werden ausschließlich im Rahmen des Preisverfahrens verwendet und werden nach Ende des Verfahrens zurückgesendet bzw. vernichtet. Mit der Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind an die folgenden Adressen zu senden. Mit Ausnahme des gedruckten Exemplars der Arbeit können alle Unterlagen digital per E-Mail eingereicht werden. Deutscher Bundestag Fachbereich WD 1 Wissenschaftspreis Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: wissenschaftspreis@bundestag.de Telefon: +49 (0)30 227 38633 bzw. +49 (0)30 227 38630 Mitglieder der Jury des Wissenschaftspreises Prof. Dr. Jelena von Achenbach (Rechtswissenschaft) Prof. Dr. Philipp Austermann (Rechtswissenschaft) Prof. Dr. Isabelle Borucki (Politikwissenschaft) Prof. Dr. Frank Brettschneider (Kommunikationswissenschaft) Prof. Dr. Sabine Freitag (Geschichtswissenschaft) Prof. Dr. Sabine Kropp (Politikwissenschaft) Prof. Dr. Sonja Levsen (Geschichtswissenschaft) Prof. Dr. Armin Nassehi (Soziologie) Prof. Dr. Christian Waldhoff (Rechtswissenschaft) (23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zwei Initiativen zum Thema Zwangszuweisungen beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. April 2026, in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen auseinandergesetzt. Die Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) und einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)“ (21/5476) eingebracht. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte bei ihrem Antrag Federführung beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und bei ihrem Gesetzentwurf Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verlangt, wurde in beiden Fällen aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt. AfD: Lage der Städte und Gemeinden katastrophal Für die AfD-Fraktion bezeichnete Marc Bernhard die Lage der Städte und Gemeinden als „katastrophal“. Sie hätten immer weniger Geld für die notwendigen Pflichtaufgaben. Auch die Wohnungsnot verschärfe sich immer weiter. Dafür trage auch die Bundesregierung Verantwortung, würde sie doch „massenhafte Zwangszuweisungen von Flüchtlingen in Gebiete mit Wohnungsnot“ durchführen, kritisierte Bernhard. Bernhard verwies zudem auf seit 2015 durch Migration gestiegene Sozialkosten. „Wer die Kommunen überfordert, gefährdet den sozialen Frieden“, sagte der Abgeordnete. CDU/CSU: Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates Für die CDU/CSU-Fraktion wertete Detlef Seif die Anträge der AfD-Fraktion hingegen als „Verzweiflungstat“, sei ihr doch durch das Handeln der Koalition in der Migrationspolitik inhaltlich das wichtigste Thema abhandengekommen. Zudem seien die Anträge mit heißer Nadel gestrickt und handwerklich schlecht gemacht. Die Vorschläge der AfD seien ein „Angriff auf die Funktionsfähigkeit“ des Staates. Zudem warf er der AfD-Fraktion vor, einerseits die Mietpreisbremse abzulehnen, andererseits nun die Mietpreisbremse als Grundlage für ihren Vorschlag zu nutzen. Würde dies umgesetzt, würden die Asylbewerber künftig vor allem im ländlichen Raum und nicht mehr in den Ballungsgebieten untergebracht. Das sei unsolidarisch, so der Christdemokrat. Grüne: Für Kommunen ein Notfallpaket schnüren Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Karoline Otte ein stärkeres Engagement von Bund und Ländern für die Kommunen. Für sie müsse jetzt ein „Notfallpaket“ geschnürt werden, verlangte Otto. „Gute Kommunalpolitik – das ist nicht Improvisation unter Dauerdruck, das ist Gestalten mit Perspektive. Das ist der Auftrag an diese Bundesregierung und den fordern wir ein.“ Der AfD-Fraktion warf sie vor, Geflüchtete gängeln zu wollen, damit sie nirgendwo ankommen können. Kritik übte sie auch an Aussagen von Christdemokrat Seif, das individuelle Asylrecht durch ein Aufnahmekontingent zu ersetzen. Damit werde eine „wichtige, zentrale Lehre aus dem Nationalsozialismus“ unter den Bus geworfen, monierte die Abgeordnete. SPD: Solidarität mit Mietern und Geflüchteten Für die SPD-Fraktion warf Hakan Demir der AfD vor, Mieterinnen und Mieter und Flüchtende gegeneinander auszuspielen. Es brauche aber Solidarität mit Mieterinnen und Mietern und Geflüchteten. Das etablierte System der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel sei sinnvoll, betonte der Sozialdemokrat. Demir verwies zudem auf Koalitionsvorhaben, den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern und den Wohnungsbau anzukurbeln. Der AfD-Fraktion warf er zudem vor, „menschenverachtende Sprache“ zu nutzen. Linke: Asylbewerber werden zu Sündenböcken gemacht Für die Fraktion Die Linke warf Caren Lay der AfD vor, Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Sündenböcken zu machen und Wohnungssuchende gegeneinander auszuspielen. Sie vertrete nicht die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung der AfD sei, kurz gefasst, „Ausländer raus!“. Sie finde das „rassistisch“, sagte die Linken-Abgeordnete. Mit dem „internationalen Kapital“ habe die AfD hingegen weniger Problem, dabei sei die „Spekulation die Mutter aller Probleme auf dem Wohnungsmarkt“. Dieser Spekulation müsse ein Ende gesetzt werden, aber dazu schweige die AfD, sagte Lay. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Gesetzentwurf (21/5476) kritisiert die AfD die Verteilung der Asylantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. „Die Verteilung innerhalb der Länder auf Städte und Gemeinden fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Den Städten und Gemeinde werden ohne Rücksicht auf die Situation des Wohnungsmarkts und ohne Widerspruchsmöglichkeit von der jeweiligen Landesregierung Personen zur Unterbringung zugewiesen“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb zum einen, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ so zu ändern, dass darin ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werde. Die Landesregierungen sollen angehalten werden, konkret darzulegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylantragstellern auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune habe und mit welchen Maßnahmen diese Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden solle. „Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll Paragraf 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden“, fordert die Fraktion. Antrag der AfD In ihrem Antrag (21/5485) fordert die AfD, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Bundesländern eine Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung gemäß Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt worden ist. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge eine Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat. "Nachfrage nach Wohnraum massiv erhöht" Wie die Fraktion in der Vorlage schreibt, werden die Migranten auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssel vom Bund auf die Länder verteilt. „Diese bedienen sich anschließend der Asyldurchführungsverordnung, um Landkreise beziehungsweise Gebietskörperschaften zur Unterbringung aufzufordern“, schreibt die Fraktion weiter. Dies habe den Nachfragedruck nach Wohnraum in Ballungszentren massiv erhöht, denn für Asylbewerber ende nach maximal 18 Monaten die Verpflichtung, in einer kommunal betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Anschließend drängten diese Menschen auf den Wohnungsmarkt der Gebietskörperschaften, denen sie zuvor zugeteilt worden waren. Aufgrund mangelnder Kapazitäten sei es allerdings „Praxis vieler Kommunen, die Residenz- und damit Wohnpflicht sofort nach der Registrierung aufzuheben“. (scr/sto/che/eis/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Polizeiliche Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität
Abgesetzt von der Tagesordnung ist ein ursprünglich von der AfD angekündigter Antrag der AfD mit dem Titel „Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“. Die Vorlage sollte am Donnerstag, 23. April 2026, zur Aussprache gestellt werden. Nach einstündiger Debatte sollte der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Ja zur Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5528) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Die AfD-Fraktion hatte getrennte Abstimmung über die Neufassung des Paragrafen 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Verordnungsermächtigung) und über den übrigen Gesetzestext beantragt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag abgelehnt, sodass über den Gesetzentwurf insgesamt abgestimmt wurde. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. Zur Abstimmung lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5526) vor. CDU/CSU: Belange des Mittelstandes werden beachtet Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) kündigte an, dass Vergabeverfahren jetzt beschleunigt und vereinfacht würden. Auch die Gelder aus dem Sondervermögen würden schneller „auf die Straße kommen“ und der Modernisierung des Landes zugute kommen. Es gehe um ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags. Auf die Belange des Mittelstandes werde geachtet und auch darauf, dass die Regeln für die Kommunen praktikabel anwendbar seien. Der Erfüllungsaufwand der Kommunen werde um 280 Millionen Euro im Jahr sinken, rechnete Lenz vor. Man brauche schnellere Auftragsvergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu mehr Investitionen und mehr Wachstum führen würden. AfD: Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei Enrico Komning (AfD) warnte davor, dass beschleunigte Verfahren zum Einfallstor für Fehlentwicklungen würden: „Genau das passiert hier“. Formal bleibe man bei der Losvergabe, aber in der Praxis werde die Gesamtvergabe leichter möglich, weil jetzt auch aus zeitlichen Gründen von der Losvergabe abgesehen werden könne. Da jedes Projekt unter Zeitdruck stehe, werde die Folge sein, dass Großaufträge an Großfirmen gehen würden. „Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen bleiben bei öffentlichen Aufträgen außen vor oder werden zu Subunternehmern degradiert.“ So würden aus dem Mittelstand, dem Rückgrat der Wirtschaft, Mittelstandsunternehmer am Katzentisch. Auch eine Schaffung „grüner Leitmärkte“ dürfe es nicht geben. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Märkte zu definieren. Wer politisch vorgebe, was nachgefragt werden solle, verlasse den Weg der sozialen Marktwirtschaft und begebe sich auf den Weg der staatlichen Lenkung. Das geschehe hier mit einer Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei und sei Planwirtschaft, kritisierte Komning. SPD: Wir ölen das Getriebe des Vergabewesens Armand Zorn (SPD) sagte, ein Sondervermögen allein baue noch keine Brücken, ein Haushaltsbeschluss saniere noch keine Schule, und eine politische Ankündigung verlege noch kein Gleis. Die öffentliche Beschaffung sei das wichtigste Werkzeug des Staates. Hier entscheide sich, ob aus Plänen konkrete Projekte würden. „Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen“, sagte Zorn. Demokratie werde auch daran gemessen, ob sie liefere und vor allem, wie schnell sie liefere. Für die SPD sei wichtig, dass der Mittelstand geschützt und die Tariftreue als verbindlicher Standard vorgeschrieben werde. Außerdem werde die industrielle Zukunft durch grüne Leitmärkte gestärkt. Grüne: Fauler Kompromiss mit wenig Ambitionen Von einem faulen Kompromiss mit wenig Ambitionen sprach dagegen Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen). Die öffentliche Hand vergebe Aufträge mit einem Volumen von 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Vergabe unkomplizierter zu machen, sei richtig, aber die Koalition sorge nicht dafür, dass das Geld klüger und nachhaltiger ausgegeben werde, zum Beispiel für die Verwendung von grünem Stahl. Statt dessen betreibe die Koalition schuldenfinanzierte Gießkannenpolitik. Dass die Union und SPD hinter den Standards der EU zurückbleiben wollten, bezeichnete Joswig als Katastrophe. Linke warnt vor Vetternwirtschaft Janine Wissler (Die Linke) forderte, öffentliche Vergabeverfahren müssten transparent sein und klare Standards erfüllen. Das dürfe nicht unter dem Deckmantel der Beschleunigung unterlaufen werden. Die öffentliche Vergabe habe einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung. Unternehmen, die mit Dumpinglöhnen versuchen würden, an Aufträge zu kommen, dürften sich nicht durchsetzen. Investitionen seien dringend notwendig, Tarifbindung, soziale Standards und Klimaschutz seien wichtig. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setze auf weniger Transparenz und Nachweise und nenne das noch Bürokratieabbau. Besonders kritisierte Wissler die Ausweitung der Direktvergabe auf 50.000 Euro, sodass Aufträge bis zu dieser Summe ohne Ausschreibung vergeben werden könnten. Ein Verzicht auf Ausschreibungen mache Behörden jedoch korruptionsanfällig, warnte Wissler vor Vetternwirtschaft. Der Umgang mit Steuergeldern müsse kontrolliert werden. Dazu werde auch ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst gebraucht. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen öffentliche Vergabeverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Änderungen soll auch die Verwaltung entlastet werden. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Darstellung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne wolle sie Vorschläge auf EU-Ebene einbringen. Änderungen im Wirtschaftsausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte in seiner Sitzung am 22. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen beschlossen, die von CDU/CSU und SPD eingebracht worden waren. Dadurch wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Entschließung beschlossen Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen zudem eine Entschließung beschlossen. Vorgesehen ist, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen sollen die neuen Regelungen so anwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz und -abfluss möglich wird, um die Modernisierung des Landes zügig voranzutreiben. A Außerdem soll im Zuge der Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die EU-weiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es. (hle/nki/eis/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Debatte zum Einfluss von Milliardären
Der Bundestag hat am Mittwoch, 22. April 2026, den von der Linksfraktion vorgelegten Antrag „Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen“ (21/5029) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an eine 30-minütige Debatte dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert „den Abbau der globalen Ungleichheit“ als oberstes Ziel einer neuen Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich zudem „für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt“. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es für Deutschland und die Europäische Union notwendig sei, „das multilaterale System zu stärken und eine solidarische, internationalistische Politik für Frieden und Globale Gerechtigkeit als Gegenentwurf zu Krieg, Nationalismus und Isolationismus zu verfolgen.“ Zunehmend ungleich verteilter Reichtum schwäche das Vertrauen in die Demokratie und verstärke politische Gräben und kriegerische Auseinandersetzungen, heißt es. (jd/hau/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag zur Reaktivierung von Atomkraftwerken wird debattiert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Expertenkommission "zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke“. Ein entsprechender Antrag (21/5479) wurde am Mittwoch, 22. April 2026, erstmals im Bundestag beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke. Sie verlangt, dass die Kommission die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Kernkraftwerke prüft. Außerdem sollen die Rückbauarbeiten an den Atomkraftwerken Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 „unverzüglich“ gestoppt werden. Die Landesregierungen sollen die Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke widerrufen. Die Expertenkommission soll „erforderliche Maßnahmen“ zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Atomkraftwerke „eingehend und umgehend prüfen“ und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen Wiederinbetriebnahme der betrachteten Kernkraftwerke erstellen. (nki/irs/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
EU-Vorgaben in Bezug auf Verfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
Das Parlament hat am Mittwoch, 22. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall“ (21/5439) beraten. Der Entwurf wurde nach halbstündiger Aussprache dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die geplanten Änderungen Änderungen führen dem Entwurf zufolge Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlangen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen soll. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, bei der der freie Warenverkehr und Lieferketten erheblich beeinträchtigt wurden. Die Europäische Union hat nach Regierungsangaben mit ihrer Verordnung 2024/2747 und der Richtlinie 2024/2749 einen Rahmen für Notfallmaßnahmen geschaffen, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit bestimmter Produkte zu sichern. Mit dem Gesetz sollen diese Notfallverfahren in nationales Recht umgesetzt werden. Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung einer besonderen, zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die während eines aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen soll möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus soll die besondere Konformitätsvermutung nicht mehr gelten, mit Ausnahmen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Marktüberwachung von Geräten und Funkanlagen vorzunehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. (nki/hau/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
