Bundestag | Aktuelle Themen
Aussprache zur Lage im Iran und in der Region
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat eine deutsche Beteiligung am Krieg der USA und Israels gegen den Iran ausgeschlossen. „Deutschland ist nicht Kriegspartei“, sagte Pistorius am Mittwoch, 4. März 2026, im Deutschen Bundestag in einer Aktuellen Stunde, die die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt hatten. „Die deutsche Bundeswehr wird sich an diesem Krieg nicht beteiligen.“ Oberste Priorität für die Bundesregierung habe nun der Schutz der deutschen Bürger sowie der Soldatinnen und Soldaten in der Region, in der die Lage hochdynamisch und gefährlich sei. Pistorius bezeichnete die völkerrechtliche Debatte in Deutschland zu den Angriffen der USA und Israels als wichtig. „Es muss klar sein: Völkerrecht muss zentraler Maßstab unseres Handelns bleiben. Denn eine internationale Ordnung, davon bin ich fest überzeugt, kann langfristig nur stabil sein, wenn sie auf allgemein anerkannten Regeln basiert, an die sich wenigstens die meisten halten.“ Politik beginne aber auch mit dem Betrachten der Wirklichkeit. „Wir müssen ehrlich zu uns selbst sein: Ebendiese Regeln hat gerade der Iran jahrzehntelang ignoriert, hintertrieben, bekämpft“, sagte Pistorius. CDU/CSU: Gewinn für Frieden und Sicherheit Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) unterstrich, dass Instabilität und Terror im benachbarten Nahen Osten Europa unmittelbar berührten. Wenn das „kriegerische, terroristische Regime“ der Mullahs im Iran verschwinde oder maximal geschwächt sei, dann bedeute dies einen „Gewinn für Frieden und Sicherheit“ in der Region und über diese hinaus. Röttgen verwies unter anderem auf das „illegale Atomprogramm“, das Raketenprogramm, den Terror gegen die eigene Bevölkerung, die Terror- und Kriegsfinanzierung in der Region durch den Iran. „Ohne dieses Regime hätte es den 7. Oktober nicht gegeben“, sagte Röttgen mit Blick auf die Hamas-Angriffe auf Israel. AfD: Es gibt keinen schnellen Weg Beatrix von Storch (AfD) bezeichnete den Iran der Ajatollahs als „totalitären, islamischen Staat“, der die Region mit Terror überziehe, Kritiker ermorde und sein Volk in Geiselhaft nehme. Von Storch zeigte sich aber skeptisch gegenüber militärischen Interventionen zur Überwindung von Regimen und erinnerte an den „Arabischen Frühling“, der eine „große Illusion gewesen“ und in einer Katastrophe geendet sei. „Es gibt keinen schnellen Weg, keinen einfachen Weg zu Freiheit und Demokratie in der islamischen Welt.“ Den USA in den Rücken zu fallen sei nun ebenso wenig im deutschen Interesse, wie in an ihrer Seite in den Krieg einzutreten, sagte von Storch. „Germany first“ seien hingegen die Schließung der Balkanroute, das Abschieben oder die Inhaftierung von „Schläfern des Mullahregimes“ und mit Blick auf die Energieabhängigkeiten ein Zurück zu Kohle und Atom. Grüne fordern Beistand für Libanon Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die wahllosen Angriffe des Irans auf zwölf Länder in der Region. „Der Flächenbrand, den wir gerade erleben, hat eine Kernursache, und das ist das Unrechtsregime in Teheran.“ Es sei überfällig, dass die Menschen im Iran zu ihrer Freiheit kämen. „Das Regime hat das Vertrauen längst verloren.“ Nouripour forderte die Bundesregierung zum Handeln auf, etwa durch den Beistand für den Libanon, der vom wichtigsten Verbündeten des Regimes, der Hisbollah, existenziell bedroht werde. „Wenn wir nichts tun, wird der Flächenbrand in der Region immer größer.“ Innenpolitich brauche es außerdem endlich ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden in Deutschland. Linke: Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit Ines Schwerdtner (Die Linke) erinnerte an die Wahl des Premierministers Mossadegh 1951 im Iran, der die Ölindustrie verstaatlichte habe und daraufhin durch einen Putsch der USA und Großbritanniens gestürzt worden sei. Die Folgen prägten den Iran bis heute. „Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit, sie bringen einen Flächenbrand.“ Die Linke sage klar „Nein zu den Mullahs, Nein zur Diktatur“, aber ebenso klar „Nein zu imperialer Einmischung und Nein zu Trump und Netanjahu“. Schwerdtner forderte die Bundesregierung zudem auf, etwas gegen die steigenden Preise als Folge des Krieges zu tun: „Führen Sie jetzt sofort eine Übergewinnsteuer und einen Energiepreisdeckel ein!“ (aw/04.03.2026)
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Fragestunde am 4. März
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 4. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4373), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen Knapp die Hälfte der 68 Fragen, nämlich 33, wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 14 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das 15 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit zehn Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Bei jeweils zwei Fragen waren das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefordert. Zu je einer Frage sollten das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die niedersächsische Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium für Verkehr, mit welchem Maßnahmen der Bund den Straßenschäden aufgrund des strengen Winters, die laut ADAC zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe verursachen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würden. Der bayerische Abgeordnete Tobias Matthias Peterka (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ob die Bundesregierung konkrete Pläne verfolgt, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken. Falls ja, wollte Peterka erfahren, wie diese Pläne konkret aussehen und inwieweit sie in die digitalpolitische Agenda der Bundesregierung eingebettet sind. Die Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) aus Mecklenburg-Vorpommern wollte vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wissen, ob die Bundesregierung eine „Dunkelfeldstudie“ veranlassen will, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen. Falls ja, sollte sie begründen, inwiefern. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/04.03.2026)
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Fachverbände sehen Apothekenreform teilweise kritisch
Die von der Bundesregierung geplante Apothekenreform wird von Fachverbänden teilweise kritisch gesehen. So halten Ärzteverbände die Befugniserweiterungen für Apotheken, etwa hinsichtlich der Impfungen oder der Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung, für problematisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 4. März 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/4084) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. In der Anhörung ging es auch um das Apothekenhonorar (Fixum), das perspektivisch aufgestockt werden soll, aber nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs oder der angekündigten Verordnung dazu ist. "Wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe gefährdet" Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) machte deutlich, wie zentral die Honorarforderung der Apotheken ist. Schon seit 13 Jahren seien die Honorare eingefroren, das Fixum sei zuletzt 2013 angepasst worden. Seither seien die durchschnittlichen Betriebskosten um rund 65 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe sei dadurch akut gefährdet. 2025 seien weitere 440 Apotheken geschlossen worden. Ohne eine Anpassung des Fixums sei die Sicherung einer flächendeckenden, hochwertigen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken nicht mehr sicherzustellen. Der GKV-Spitzenverband stellte hingegen mit Blick auf die mögliche Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro klar, dass eine pauschale Erhöhung der Vergütung für alle Apotheken, auch die mit sehr hohen Umsätzen sowie Versandapotheken mit hohen Skalierungsmöglichkeiten, nicht zu rechtfertigen sei. Bei rund 640 Millionen Fertigarzneimittelpackungen hätten schon kleinere Anpassungen bei der Vergütung große Auswirkungen. Der Spitzenverband forderte ein abgestuftes Vorgehen inklusive der Möglichkeit der Absenkung des Fixums für wirtschaftliche starke Apotheken. Warnung vor Doppelstrukturen Der AOK-Bundesverband warnte insbesondere vor absehbar höheren Kosten und Doppelstrukturen. Während mit der Einführung einer Primärarztversorgung gerade der Weg beschritten werde, die Komplexität des Systems zu reduzieren und einheitliche Behandlungspfade zu schaffen, werde mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ein paralleler Leistungsstrang aufgebaut. Die Reform sei entgegen der Darstellung im Gesetzentwurf auch nicht kostenneutral. Ein höheres Fixum von 9,50 Euro, über das derzeit diskutiert werde, würde Mehrausgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro bedeuten. Die Freie Apothekerschaft forderte Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Abgelehnt wird die Vertretung des Apothekenbetreibers durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA). Die persönliche Leitung der Apotheke bedeute ausnahmslos die Anwesenheit des Apothekers. Ferner müssten sogenannte Nullretaxationen bis auf Extremfälle ausgeschlossen werden statt nur in eng umgrenzten Konstellationen. Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen befürchtet Der Bundesverband PTA lehnt die PTA-Vertretung ebenfalls ab, weil auf eine verpflichtende Zusatzqualifikation verzichtet werde. Eine Vertretung der Apothekenleitung bedeute immer eine erhöhte rechtliche Verantwortung, organisatorische Leitungskompetenz, eine eigenständige Risikobewertung, Qualitätssicherung und Aufsicht über Personal. Diese zusätzliche Verantwortung erfordere zwingend mehr Wissen. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht mit der Reform eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen sowie eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens. Die weitgehend unkoordinierte Übernahme von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen. Die neu eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen verschöben überdies die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit und stellten, genau wie bei den Impfleistungen, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung der Heilkunde dar. "Gefährdung der Patientensicherheit" Auch die Bundesärztekammer (BÄK) warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheker. Die Diagnosestellung erfordere die Kompetenz zur ärztlichen Anamnese und zur differenzialdiagnostischen Abklärung. Diese ärztlichen Kernkompetenzen seien auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen im Interesse der Patientensicherheit zwingend erforderlich. Umfragen zeigten, dass ein großer Teil der Apotheker aus guten Gründen keine originär ärztlichen Aufgaben übernehmen wolle, sondern eine wirtschaftliche Stabilisierung ihrer ureigenen Tätigkeit erwarte. Iris an der Heiden vom unabhängigen IGES Forschungsinstitut sagte in der Anhörung, die Erreichbarkeit von Apotheken sei trotz der Standortschließungen weiterhin sehr gut. Die weitaus meisten Menschen könnten eine Apotheke innerhalb von wenigen Minuten erreichen. Die Untersuchungen des Instituts hätten auch gezeigt, dass es keine überproportionale Standortaufgabe im ländlichen Raum gebe. Vielmehr hätten Apothekenschließungen mit Konsolidierung und einem Verdrängungswettbewerb zu tun. Eine pauschale Erhöhung des Fixums würde nicht gezielt gegen Faktoren wirken, die zu einer Standortschließung führen. Von einem Fixum könnten vor allem Apotheken mit hoher Kundenfrequenz und Versandapotheken profitieren. (pk/04.03.2026)
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Karin Prien: Gerechte Bildungschancen sind das absolute Top-Thema
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien (CDU) hat bessere Bildung, starke Familien und resiliente Demokratie als Schwerpunkte ihrer Arbeit bezeichnet. In der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 4. März 2026, sagte Prien, mit besserer Bildung erfülle man das individuelle Aufstiegsversprechen und stärke „die Innovationskraft unseres Landes“. Nach einer neuen Umfrage seien gerechte Bildungschancen für rund 71 Prozent der Bürger das „absolute Top-Thema“. Als Beispiel nannte sie das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz, zu dem aktuell der Referentenentwurf entwickelt werde. Im Digitalpakt 2.0 stünden fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Das Startchancenprogramm werde fortgesetzt. Darüber hinaus sei die Qualifizierungsoffensive „Berufliche Bildung“ ein zentraler Baustein. Prien nannte zur Stärkung der Familien die gute und verlässliche Kinderbetreuung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schwerpunkt sei derzeit die Reform des Elterngeldes. Gut sei, dass der Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt mittlerweile breit diskutiert werde. Die von ihr dazu eingesetzte Expertenkommission erarbeite konkrete Handlungsempfehlungen. Erste Ergebnisse würden noch vor dem Sommer vorliegen. Die Ministerin kündigte darüber hinaus an, einen Gesetzentwurf für einen „neuen Gesellschaftsdienst“ auf den Weg zu bringen. „Fall die Wehrpflicht kommen sollte, wollen wir damit auch die Basis für einen modernen Zivildienst schon geschaffen haben“, sagte sie. Schneider: Erneuerbare Energien machen unabhängiger Neben der Bundesbildungsministerin stellte sich auch der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider (SPD) den Fragen der Abgeordneten. Eine Klimapolitik, die auf erneuerbare Energien setze, sei zugleich Sicherheitspolitik, sagte Schneider. „Sie macht uns unabhängiger von Importen und unsere Wirtschaft resilienter.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe kürzlich bestätigt, dass hier noch mehr getan werden müsse. Das Klimaschutzprogramm der vorigen Regierung müsse nachgebessert werden, um die Klimaziele zu erreichen und die Lebensgrundlagen für kommende Generationen zu sichern. Nächster großer Schritt Ende März sei das Klimaschutzprogramm, das derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werde. „Es wird alle relevanten Sektoren umfassen, und es wird sozial gerecht ausgestaltet sein“, versprach Schneider. Man werde darauf achten, dass dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt wird. Fördermittelvergabe bei „Demokratie leben!“ Viele Fragen an die Bundesbildungsministerin befassten sich mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ Der AfD-Abgeordnete Sebastian Maack wollte von Prien wissen, wie sich die Mittelvergabe für die „Partnerschaften für Demokratie“ demokratisch legitimieren lässt. Die Ministerin wies zunächst die Einschätzung des Abgeordneten zurück, aus dem Programm würden nur „linke Nichtregierungsorganisationen“ gefördert. „Demokratie leben!“ richte sich gegen alle Extremismen, vor allem den Rechtsextremismus, aber auch gegen Linksextremismus, Islamismus und Antisemitismus. Nunmehr sei für die Verwendung der Fördermittel auch die Zustimmung der kommunalen Parlamente erforderlich. Eine pluralistische Aufstellung der „Partnerschaften für Demokratie“ sei gewährleistet. Gegenüber der Abgeordneten Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) verwies die Ministerin auf den intensiven Dialog mit den Förderempfängern. „Wir stehen hinter den Projekten, die wir fördern“, sagte sie. Ab 2027 würden die Fördermittel nach geänderten Richtlinien vergeben. Es gebe vielfältige Wege, die Demokratie zu schützen, betonte Prien. Die Überlegungen zu einer Neuausrichtung des Programms seien noch nicht zum Abschluss gekommen. Auf die Feststellung der Abgeordneten Mandy Eißing (Die Linke), das Programm „Demokratie leben!“ sterbe in Ostdeutschland, regierte die Ministerin mit dem Befund. „Diese Gefahr sehe ich nicht.“ Berufliche Bildung und sexualisierte Gewalt Ralph Edelhäußer (CDU/CSU) erkundigte sich nach der Qualifizierungsoffensive für Berufliche Bildung. Es handele sich dabei um ein umfangreiches Programm zur beruflichen Orientierung an den allgemeinbildenden Schulen. Sie kündigte an, einen Validierungszuschuss einzuführen und die Künstliche Intelligenz (KI) im Bereich der Beruflichen Bildung zu fördern sowie Teilqualifikationen voranzubringen. Bettina Lugk (SPD) sprach den Kindesmissbrauch im Kontext des Epstein-Skandals an. Das seien schwere Verbrechen, sagte die Ministerin und kündigte eine Kampagne an. Man werde weiter an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt arbeiten sich mithilfe einer Dunkelfeldstudio „Safe“ einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland tatsächlich Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Eckpunkte zum Gebäudeenergiegesetz Der Bundesumweltminister hob in seiner Antwort auf eine Frage von Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) zum Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes hervor, dieses fuße auf den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die Abstimmung das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz werde unter Berücksichtigung des Mieterschutzes vorgenommen. Außerdem habe die Koalition festgelegt, dass die Förderung des Einbaus von Wärmepumpen bis zum Ende der Legislaturperiode garantiert ist. Den Mieterschutz sprach auch Violetta Bock (Die Linke) an. Die Mieter liefen in eine Kostenfalle. Auf Gas zu setzen sei ein Kostenrisiko, sagte Schneider und verwies auf die gezielte Förderung von Wärmepumpen und der Wärmenetze der Kommunen. Es brauche Anreize, dass die Vermieter in kostengünstige Energie investieren. Spritpreise und Kernenergie Esra Limbacher (SPD) äußerte sich besorgt über den Anstieg der Benzin- und Dieselpreise. Schneider betonte, Deutschland habe begrenzte Ressourcen und sollte resilienter vom Ausland werden. Die Energieimporte von bis zu 80 Milliarden Euro sollten durch erneuerbare Energien im Inland ersetzt werden. Hinzu kämen Einsparungen beim Verbrauch. Dr. Paul Schmidt (AfD) sprach einen Wiedereinstieg in die Kernenergie an. Atomkraft habe keine Zukunft, entgegnete der Minister. Darüber gebe es einen Konsens in der Gesellschaft. „Unsere Zukunft ist erneuerbar“, fügte er hinzu. Erneuerbare Energien seien Sicherheitsenergien, die günstiger sind und nicht die Gefahren der Atomkraft mit sich bringen. Europäischer Emissionshandel Die Zukunft des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) thematisierte Mark Helfrich (CDU/CSU). Das Instrument werde fortgeführt, wobei Sonderbelastungen für den Chemiebereich vermieden werden sollten, sagte Schneider. Helfrichs Fraktionskollegen Dr. Thomas Gebhart teilte der Minister mit, die Verschiebung der Einführung von ETS 2 (Verzicht auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten) auf 2028 sei eine bewusste Entscheidung gewesen, um Mittel- und Osteuropa Zeit zur Vorbereitung zu geben. (vom/04.03.2026)
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Anhörung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können. Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote. "Spürbare Stärkung des Opferschutzes" Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine spürbare Stärkung des Opferschutzes zu erwarten, wie BRAK-Vertreterin Dr. Carolin Arnemann in ihrem Eingangsstatement berichtete. Insbesondere die Verankerung der Täterarbeit, aber auch die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung durch die Fußfessel werde begrüßt. Letztere erhöhe nicht nur die Sicherheit, sondern gebe den Betroffenen ein „subjektives Sicherheitsgefühl“. Die von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständige benannte Arnemann verwies zudem auf die Forderung der BRAK, die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich auch im Untersuchungshaftrecht zu implementieren. Für den Deutschen Richterbund (DRB) wies Andreas Brilla darauf hin, dass es künftig an den Richterinnen und Richtern sei, festzustellen, was ein Hochrisikofall ist. Wesentliche Grundlage für die Entscheidung sei der von der betroffenen Person gestellte Gewaltschutzantrag. Der von der SPD-Fraktion zur Anhörung benannte DRB-Vertreter fordert daher, klare Vorgaben für diese Anträge gesetzlich zu regeln. Brilla unterstrich zudem, dass der Mehraufwand bei Behörden und Gerichten erheblich sein werde und entsprechende Ressourcen benötigt würden. Belastung der Familiengerichte Auf die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigte zusätzliche Belastung der Familiengerichte wies auch die Richterin am Oberlandesgericht München, Dr. Christine Ferschl, hin. Zudem prognostizierte sie, dass die Gerichte von der Möglichkeit der verpflichtenden Täterarbeit deutlich häufiger Gebrauch machen werden, als es die Bundesregierung annimmt. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf „materiell und verfahrenstechnisch sehr gelungen“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Sie regte allerdings Nachbesserungen im Gesetzestext an, um zu konkretisieren, in welchen Fällen Gerichte die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Zurückhaltender schätzt der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein. Ohne Einbettung in einheitliches Risiko- und Fallmanagement bleibe sie ein „Irrweg“, sagte DJB-Vertreterin Prof. Dr. Anna Lena Göttsche. Sie sei nur ein Baustein und nur ein situationsbezogenes, kurzfristiges präventives Mittel, „das weder die Ursache der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist“, sagte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die Täterarbeit sei hingegen eine „kaum zu überschätzende Maßnahme“, so Göttsche. Es bestünden aber erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen, warnte die Sachverständige. Geteilte Meinung zur Wirkung der elektronischen Fußfessel Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. sprach sich ebenfalls für weitergehende Maßnahmen aus. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung komme nur in wenigen Fällen in Betracht, sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney. Vor allem seien Investitionen in niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfssysteme notwendig, um alle Betroffenen zu erreichen, führte Igney aus und verwies darauf, dass die wenigsten Fälle überhaupt bei der Polizei zur Anzeige gebracht würden. Große Defizite bestünden zudem noch im Kindschaftsrecht; die dazu im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung drohe ein „zahnloser Tiger“ zu bleiben, warnte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Deutliche Zustimmung zu der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt vom Weißen Ring. Der stellvertretende Vorsitzende des Opferverbands und Präsident des Landgerichts Fulda, Dr. Patrick Liesching, nannte die vorgeschlagene Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in Spanien zeigten, dass die Fußfessel wirke und zuverlässig schütze, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Expertin: Einheitliche Standards zur Risikoanalyse Auf den deutlich erhöhten Aufwand für Polizei und Justiz in der Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wies für die Gewerkschaft der Polizei Susann Neuber hin. Die Einführung werde von der Gewerkschaft unterstützt. Die Polizeihauptkommissarin warnte aber, dass ohne die entsprechende Ausstattung mit Personal und Technik die Regelung nicht umsetzbar sein werde. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige forderte ebenfalls die Einführung von einheitlichen Standards zur Risikoanalyse und zum Fallmanagement. Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (scr/04.03.2026)
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Anhebung der THG-Quote wird unterschiedlich beurteilt
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) (21/4083) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. März 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote „ambitioniert fortgeschrieben werden“, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Gegner und Befürworter der Anhebung der THG-Quote Während der Anhörung begrüßten Vertreter der Kraftstoffbranche die Anhebung der THG-Quote, sprachen sich aber überwiegend für ein höheres Ambitionsniveau aus. Aus der Sicht von Umweltschutzverbänden ist die THG-Quote aktuell kein geeignetes klimapolitisches Instrument. Eine Erhöhung der Quote lehnen sie daher ab. Es brauche eine Anhebung der THG-Quote für 2027 auf das Niveau von 2028, „um den riesigen Quotenvorrat abzuschmelzen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Grund für die bisherige „Übererfüllung“ der Quote seien zu große Förderanreize, wie etwa die Möglichkeit der Doppelanrechnung, sowie unzureichende Vorgaben zu Zertifizierung und Kontrollen. Beides wolle die Bundesregierung nun ändern, so Baumann. Die Abschaffung der Doppelabrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 unterstütze er ausdrücklich. Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, begrüßte die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote insgesamt sowie die Festlegung eines Pfades bis 2040. Diese Elemente gingen in die richtige Richtung und setzten ein wichtiges Signal für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe, befand er. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtquote von 59 Prozent im Jahr 2040 ist nach seiner Einschätzung aber nicht ausreichend, um den Verkehrssektor bis 2045 verlässlich auf Klimaneutralität auszurichten. Auch bleibe die geplante RFNBO-Unterquote von 1,2 Prozent bis 2030 deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame Defossilisierung insbesondere des Bestands im Straßenverkehr erforderlich sei, so Diemer, der eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 forderte. Experte erwartet höhere Energiepreise Dr. Alexander Struck, Geschäftsführer der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, lobte die „Anschärfung“ der Betrugsprävention und die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Gleichwohl hat der Entwurf aus seiner Sicht einen wesentlichen Konstruktionsfehler, da er gegenüber der RED III eine höhere Quote festlege, aber die Erfüllungsoptionen deutlich einschränke. „Das wird im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen führen und gleichzeitig einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie bedeuten“, sagte Struck. Er forderte die Ermöglichung der Anrechnung von biogenem Wasserstoff, der in Raffinerien eingesetzt wird, auf die THG-Quote. Außerdem sprach er sich dafür aus, das Co-Processing, also die Mitverarbeitung von biogenen Einsatzstoffen in Raffinerien, auf alle gemäß EU-Richtlinie zulässigen biogenen Einsatzstoffe und Technologien zu erweitern. Außerdem müssten sogenannte Recycled Carbon Fuels, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, als Erfüllungsoption für die THG-Quote aufgenommen werden. "Hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont" Der Kfz-Technikermeister Holger Becker vom Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit“ sagte, ohne deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe entstünden keine Investitionen. Großindustrielle Anlagen für erneuerbare Kraftstoffe benötigten hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont. Dafür brauche es eine sichere Nachfrage. Becker plädierte für eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent. Ohne flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger hoher Energiedichte sei eine mit dem Pariser Klimaabkommen konforme, wirtschaftlich tragfähige und versorgungssichere Energiewende nicht realisierbar, betonte Becker. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung dürfe die Realisierbarkeit und die weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. „Elektrifizierung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein integrierter, global orientierter und industriepolitisch abgesicherter Ansatz“, sagte er. Elemente zur Betrugsprävention gefordert Sascha Wüstenhöfer von der Shell Deutschland GmbH forderte „wirksame Elemente zur Betrugsprävention, um die Stabilität und Planbarkeit der Quote zu sichern“. Das schütze Investitionen „und liegt somit in unserem ureigenen Interesse“. Unter dem Stichwort Planbarkeit sieht er die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 als erforderlich an, um Marktverwerfungen und Planungsrisiken zu vermindern. Für die kommenden Jahre brauche es aber klare und verlässliche Regeln „ohne rückwirkende Effekte“. Gesetzesänderungen sollten daher grundsätzlich erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr gelten, so Wüstenhöfer. Der Shell-Vertreter schlug für 2027 ein Ziel von 18 Prozent vor, um die seit 2024 aufgebaute Übererfüllung der Quote abzubauen. In den Jahren 2028 und 2029 sollte das Ziel seiner Ansicht nach linear steigen, „um das im Entwurf vorgesehene Ziel von 25 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen“. Wüstenhöfer plädierte zudem für eine klare Sektortrennung. Die THG-Minderung müsse tatsächlich im Straßenverkehr erzielt werden und dürfe nicht in andere Sektoren ausweichen, forderte er. Expertin fordert Absenken der Quote Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, um eine Antriebswende zu erreichen, müsse oberstes Gebot sein, „sich von dem Verbrennen von Kraftstoffen zu entfernen und schnellstmöglich auf effiziente E-Mobilität umzusteigen“. In diesem Sinne sollte auch die THG-Quote ausgestaltet sein, was aktuell nicht der Fall sei, da sie in großem Umfang auf die Verbrennung klimaschädlicher und ineffizienter „alternativer“ Kraftstoffe setze. Tiefenbach sprach sich dafür aus, die THG-Quote nicht zu erhöhen, sondern sie abzusenken. Bahnstrom sollte ihrer Ansicht nach als zusätzliche Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen werden - Agrokraftstoffe müssten vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere Sojaöl. Anders als ihre Vorredner plädierte sie dafür, die RFNBO-Unterquote deutlich abzusenken, „solange diese auf den derzeitigen Anwendungsbereich beschränkt ist“. Auch der Luft- und Schifffahrt sollte laut Tiefenbach die Erfüllung der RFNBO-Quote ermöglicht werden. THG-Quote als klimapolitisches Instrument Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das Niveau der THG-Quote nicht weiter erhöht werden sollte, da bereits jetzt klimaschädliche Erfüllungsoptionen zu stark berücksichtigt würden. Der THG-Quote attestierte er gleichwohl enormes Potenzial, um neben der Klimaschutzwirkung auch industriepolitische Innovationen anzureizen und hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. „Dafür sollte die Erfüllungsoption Strom gestärkt werden, indem der Multiplikator angehoben und gestreckt wird“, sagte er. Die THG-Quote werde aber nur dann zu einem klimapolitischen Instrument, wenn klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Kraftstoffe aus Anbaubiomasse zukünftig nicht mehr auf die Quote anrechenbar sind. „Dies gilt insbesondere für Kraftstoffe auf Soja-Basis“, sagte er in Übereinstimmung mit DUH-Vertreterin Tiefenbach. „Interventionistischer Eingriff in den Kraftstoffmarkt" Benedikt Heyl von der Transport & Environment Deutschland gGmbH sieht in dem Gesetzentwurf einen „interventionistischen Eingriff in den Kraftstoffmarkt, um den Restwert von Anlagen in der Mineralölindustrie noch einige Jahre länger zu erhalten“. Das könne die Preise an der Tankstelle um 80 Prozent anheben, warnte er. Das Gesetz erzwinge eine weitere Abhängigkeit von betrugsanfälligen, importierten Biokraftstoffen, die dem Klimaschutz oft mehr schaden als helfen, sagte Heyl. Es schreibe außerdem vor, dass rare RFNBOs im Straßenverkehr eingesetzt werden, „obwohl es nicht die kosteneffizienteste Option der Emissionsreduktion ist“. Gleichzeitig werde die Chance verpasst, einen Anreiz für die Nutzung in der Luft- und Seefahrt zu schaffen, wo die Anwendung von RFNBOs für den Klimaschutz alternativlos sei. Theoretisch, so Heyl weiter, habe die THG-Quote das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Verkehrs zu leisten, „und zwar nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene“. Dafür müsse eine Möglichkeit zur Anrechnung von Strom im Schienenverkehr geschaffen werden und die Mehrfachanrechnung von Strom generell erhöht werden. Meteorologe rügt "veraltete Hypothesen" Der Meteorologe Dr. Matthias Hornsteiner von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit kritisierte ganz grundsätzlich, dass Gesetze zum Klimaschutz auf veralteten Hypothesen und Spekulationen basierten, „die nicht im Einklang mit der ergebnisoffen orientierten und unabhängigen Grundlagenforschung stehen“. Zum anderen blendeten diese Maßnahmen die realen Ursachen für Umweltprobleme aus, sodass Maßnahmen gegen diese Probleme ineffizient oder ganz wirkungslos bleiben würden. Die Verwendung von „ideologisch gefärbten Begriffen“ wie Klimaschutz und Klimakrise lehnt Hornsteiner ausweislich seiner Stellungnahme ab. Derlei Wortgebilde und pseudowissenschaftliche Klimaspekulationen könnten keine Basis für eine Sachpolitik sein. Man könne damit allenfalls Symbolpolitik betreiben, „die aber keineswegs die zahlreichen Umweltprobleme beleuchtet, geschweige denn lösen kann“. (hau/04.03.2026)
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Henning Otte: Bundeswehr muss sich auf den Kernauftrag konzentrieren
„Die Bundeswehr muss sich auf den Kernauftrag konzentrieren", sagte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Henning Otte (links), am Dienstag, 3. März, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen. Otte hat am selben Tag seinen Wehrbericht 2025 an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner überreicht. Kernauftrag der Bundeswehr sei die Bündnisverteidigung, die Bereitschaft zu glaubhafter Abschreckung und Sicherung des Heimatschutzes, betonte der Wehrbeauftragte.
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Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen umstritten
Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 2. März 2026, deutlich. Die Reform der Sicherheitsbeauftragten wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA“ (21/3204) durch eine Anpassung des Paragrafen 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Der Regierungsentwurf sieht Änderungen des Gasgerätedurchführungsgesetzes und des PSA-Durchführungsgesetzes vor. Arbeitgeber begrüßen höheren Schwellenwert Die Anhebung des Schwellenwertes auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA) begrüßt. BDA-Vertreter Sebastian Riebe kritisierte jedoch die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf, der die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten vorsieht, „wenn unter Zugrundelegung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht“. Statt weniger müssten dann sogar Hunderttausende Sicherheitsbeauftragte zusätzlich bestellt werden, weil künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten unter die Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten fallen sollen, kritisierte Riebe. Zudem sei nicht rechtssicher geklärt, was eine besondere Gefährdung sei. Der BDA-Vertreter forderte eine Anhebung der Schwelle auf 50 Beschäftigte „ohne Wenn und Aber“. DGB hält die Reform für unnötig Aus Sicht von Gewerkschaftsvertretern ist die gesamte Reform unnötig. Sebastian Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) warf der Bundesregierung vor, populistische Forderungen nach „Bürokratieabbau“ aufzugreifen, ohne die Risiken und betrieblichen Realitäten ausreichend zu berücksichtigen. Gerade bei der Reduktion von Sicherheitsbeauftragten würden bestehende Schutzstrukturen geschwächt statt modernisiert. Das Ziel, Arbeitsschutzregelungen effizienter zu gestalten, werde nicht dadurch erreicht, dass einzelne, praxisbewährte Regelungen gestrichen werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es für Maßnahmen wie die Streichung der Sicherheitsbeauftragten „keine geeignete Datengrundlage über die betriebliche Realität gibt“. "Aus der Sicht des Arbeitsschutzes nicht gerechtfertigt" Dirk Neumann von der IG Metall nannte die beabsichtigte Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte in Verbindung mit einer Reduzierung auf nur noch einen Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten „aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerechtfertigt“. Dessen ungeachtet würde aus seiner Sicht ein solcher Schritt weder zu spürbar weniger Bürokratie in den Betrieben noch zu einer signifikanten Entlastung der Wirtschaft führen. Insbesondere die finanzielle Belastung durch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist nach Einschätzung des IG-Metall-Vertreters für einzelne Arbeitgeber allenfalls gering. Vielmehr müssten Arbeitgeber ohne Sicherheitsbeauftragte ihrer Pflicht zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz selbstverständlich unverändert nachkommen, was mutmaßlich eher zu einer finanziellen Mehrbelastung führen dürfte, sagte er. Die von der BDA so stark kritisierte Formulierung im Änderungsantrag hält Neumann für sinnvoll, um die Quote der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Gefährdungsbeurteilungen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es bleibe jedoch weitgehend unklar, wie und anhand welcher Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe eine solche Norm in der betrieblichen Praxis umgesetzt und zudem sachgemäß überwacht werden könnte. Berufsgenossenschaft: Bisherigen Schwellenwert beibehalten Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von bis zu 20 Beschäftigten aus. Wie schon die Gewerkschaftsvertreter bewertet auch er die Sicherheitsbeauftragten als wichtige Bestandteile der Arbeitsschutzorganisation. Gerade in der Bauwirtschaft bestünden durch ständig wechselnde, ortsveränderliche Tätigkeiten und durch die Notwendigkeit der dem Baufortschritt folgenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten „ein deutlich höheres Unfallrisiko als an stationären Arbeitsplätzen“. Bezüglich der im Änderungsantrag als künftiges Kriterium für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten definierten „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“ forderte er eine Konkretisierung dieses Begriffs in der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), um „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“. "Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal umsetzen" Eine solche Konkretisierung hält auch Isabel Rothe von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für nötig. Damit könne man die Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal „einer operativen Umsetzung zuführen“. Insgesamt gilt es aus ihrer Sicht, Regelungen und Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes entsprechend den im Arbeitsschutzgesetz verankerten Grundprinzipien der Unternehmerverantwortung, der ganzheitlichen und differenzierten Gefährdungsbeurteilung, sowie der Etablierung der geeigneten Arbeitsschutzorganisation „maßgeschneidert auf die jeweiligen betrieblichen Gestaltungsaufgaben auszurichten“. Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage und zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes sei weiter zu stärken und Betriebe müssten bei der Umsetzung zielgerichtet unterstützt werden, forderte sie. Plädoyer für die Eigenverantwortung des Unternehmers Thomas Bürkle, Inhaber eines mittelständischen Elektrohandwerksbetriebes und seit Juli 2025 Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), sagte, in seinem Betrieb gebe es das Unternehmermodell nach der DGUV-Vorschrift 2. Dieses ermöglicht es dem Unternehmer, wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu übernehmen, wofür er ein Basisseminar und regelmäßige Fortbildungen absolvieren muss. „Wir haften ohnehin als Unternehmer“, erläuterte er. In seinem Betrieb mit unter 50 Mitarbeitern gebe es flache Hierarchien. „Wir sind aktiv dabei, erleben dann, was passiert und können direkt eingreifen“, sagte er. Bürkle plädierte für die Eigenverantwortung des Unternehmers und betonte die Wichtigkeit, die Mitarbeiter mitzunehmen: „Das ist das Entscheidende.“ Er forderte Online-Schulungen für Mitarbeiter. Außerdem müsse das Thema eine stärkere Rolle bei der Berufsausbildung spielen. (hau/02.03.2026)
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Abstimmung über Vorlagen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
Die Abgeordneten des Bundestages beraten am Freitag, 27. Februar 2026, abschließend über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Dazu liegen dem Parlament zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor, die eine Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848, 21/2460, 21/2669 Nr. 17) anstreben und eine Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (21/1850, 21/2462, 21/2669 Nr. 19) zum Ziel haben. Über den ersten Entwurf stimmt das Parlament namentlich ab. Der Innenausschuss hat zu den Abstimmungen Beschlussempfehlungen (21/4321) vorgelegt. Vom Haushaltsausschuss liegt ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/4345). Außerdem beraten die Abgeordneten erstmals über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben“ (21/4280). Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (21/1848) vorgelegt. Die elf EU-Gesetzgebungsakte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) - eine Richtlinie und zehn Verordnungen - waren am 14. Mai 2024 beschlossen worden und werden Mitte kommenden Jahres anwendbar. Von der Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Reform sind insbesondere das Asyl- und das Aufenthaltsgesetz betroffen. Wie die Bundesregierung ausführt, müssen aufgrund des unionsrechtlichen Verbots, Vorschriften aus EU-Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen, entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakte sehen laut Vorlage zudem zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen; ebenso müssen Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Zu den genannten Rechtsakten zählt unter anderem die Asylverfahrens-Verordnung, mit der verpflichtende Asylgrenzverfahren eingeführt werden. Ziel der Verfahren an den EU-Außengrenzen ist den Angaben zufolge die schnelle und zugleich rechtsstaatliche Durchführung der Asylverfahren für Personen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf internationalen Schutz in der EU haben. Dementsprechend gelte das Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen, schreibt die Bundesregierung in der Begründung: „für Personen, die die Behörden etwa über ihre Identität getäuscht haben, Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen und Personen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von 20 Prozent oder weniger vorliegt“. Vom Asylgrenzverfahren ausgenommen sind laut Vorlage unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen. Minderjährige und ihre Familienangehörigen sollen den Angaben zufolge nicht vorrangig vom Asylgrenzverfahren erfasst werden. Auch wenn Deutschland landseitig nicht über EU-Außengrenzen verfüge, seien die Verfahren „für die luft- und seeseitigen EU-Außengrenzen einzuführen“. Mit der „Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung“ wird das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für die Durchführung eines Asylverfahrens überarbeitet, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Danach sollen solche Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Auch sollen Überstellungen länger möglich sein, beispielsweise wenn sich Schutzsuchende diesen entziehen. Neben entsprechenden Anpassungen enthält der Gesetzentwurf hier Regelungen zum Verfahren bei Übernahmen von Personen aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des sogenannten Solidaritätsmechanismus, der ebenfalls in der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung vorgesehen ist. Schaffung einer Migrationsdatenbank Um irreguläre Zuwanderung in die Union und Sekundärbewegungen innerhalb der EU besser und vollständiger nachvollziehen zu können, soll Eurodac mit einer weiteren Verordnung „zu einer echten Migrationsdatenbank ausgebaut werden“, wie es in der Begründung des Weiteren heißt. Neben Schutzsuchenden und irregulär eingereisten Personen sollen danach künftig auch Daten weiterer Personengruppen in Eurodac gespeichert werden. Ziel der Anpassungen der Eurodac-Verordnung ist es laut Vorlage unter anderem, Sekundärmigration zu reduzieren. Der Gesetzentwurf enthält den Angaben zufolge in diesem Zusammenhang insbesondere eine Anpassung der Altersgrenzen für die Registrierung sowie eine Auskunftsbeschränkung im Falle von Bedrohungen für die innere Sicherheit. Zugleich schreibt die Bundesregierung, dass die GEAS-Rechtsakte „ein umfassendes Regime der Früherkennung und Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe“ enthielten, die auch im Rahmen des nationalen Rechts zu berücksichtigen seien. Darüber hinaus sehen die GEAS-Rechtsakte den Angaben zufolge unter anderem an verschiedenen Stellen Regelungen zu Beschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Der Gesetzentwurf enthalte die entsprechenden Regelungen „für Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung, des Asylverfahrens und des Asylverfahrens an der Grenze sowie des Rückkehrverfahrens an der Grenze, um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Einzelfall sicherzustellen“. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (21/1850). Im Gegensatz zu den Bestimmungen des Anpassungsgesetzes enthält das „GEAS-Anpassungsfolgegesetz“ Regelungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Wie die Bundesregierung in der Begründung dieses „Anpassungsfolgegesetzes“ ausführt, sehen die Rechtsakte zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) - zehn EU-Verordnungen und eine Richtlinie - „zahlreiche Regelungen vor, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen“. Ebenso müssten Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Ferner sei sicherzustellen, dass die Speichersachverhalte im Ausländerzentralregister (AZR) den Vorgaben der GEAS-Reform entsprechen. „Zur Anpassung des nationalen Rechts in der Zuständigkeit des Bundes an die Vorgaben der GEAS-Reform sind insbesondere das AZR-Gesetz sowie die AZRG-Durchführungsverordnung anzupassen“, heißt es in der Begründung weiter. Auch weitere Gesetze seien vom Änderungsbedarf betroffen. So werde sichergestellt, dass zum einen die nationalen leistungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben der EU-Rechtsakte entsprechen und „ zum anderen die Änderungen von Begrifflichkeiten und Verfahren sowie die Anpassung von Zuständigkeiten durch die GEAS-Reform im Ausländerzentralregister abgebildet werden. Stellungnahme des Bundesrates Als Unterrichtung (21/2462) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor. Die Länderkammer wendet sich in ihrer Stellungnahme unter anderem mit Blick auf die medizinische Versorgung betroffener Minderjähriger gegen eine „im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung“ auf bestimmte Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die „insbesondere im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention“ abzulehnen sei. Durch die Differenzierung entstehe eine „Ungleichbehandlung abhängig davon, ob sich die Minderjährigen (noch) in einem Asylverfahren befinden“, argumentiert der Bundesrat. Dies führe beispielsweise zu dem Ergebnis, dass ausreisepflichtige Kinder, die nach dem negativen Abschluss ihres Asylverfahrens aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, nur noch einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung haben, kritisiert die Länderkammer und plädiert für eine Streichung der monierten Einschränkung. Damit erhielten laut Bundesrat alle nach den Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Kinder die gleiche umfassende medizinische Versorgung wie minderjährige Deutsche. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag der Länderkammer ab. Die vorgenommene Ungleichbehandlung sei sachlich begründet, schreibt sie und verweist darauf, dass Ausreisepflichtige verpflichtet seien, Deutschland umgehend zu verlassen. Bei nur kurzem Aufenthalt in der Bundesrepublik seien „langfristige Behandlungen (zum Beispiel Zahnspange)“ nicht gerechtfertigt. Die in Artikel 4 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes („Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt“) für diesen Personenkreis vorgesehene Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erscheine „in Hinblick auf die anstehende Ausreise angemessen und zielführend“. Änderungen im Innenausschuss Zu beiden Gesetzentwürfen beschloss der Innenausschuss am 25. Februar Änderungen, die die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht hatten. Unter anderem sollen danach Asylbewerber bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Nicht gelten soll dies für Ausländer, die „wiederholt oder in erheblicher Weise“ ihren Mitwirkungspflichten im Verfahren nicht nachkommen, also beispielsweise ihre Identität verschleiern. Wie der Ausschuss dazu in der Begründung ausführt, ist die grundsätzliche Reduzierung der Frist von sechs auf drei Monate für Asylbewerber eine Maßnahme zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhabens, Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme abzubauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate zu reduzieren. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den „Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen“ aufzuheben. In ihrem Antrag (21/4280) schreibt die Fraktion, das Bundesinnenministerium habe am 9. Februar gegenüber den Trägern der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verkündet, „dass bis Ende des Jahres keine Zulassungen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf; die Aussetzung der Zulassungen „sofort zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden“. Der Zulassungsstopp sei „integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich“, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffne Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen werde 129.500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmer der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme seien insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen. In dem Antrag fordert die Fraktion zugleich, die Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse „als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die Kursmodalitäten stetig verbessern, geschlechtsspezifische Hürden abbauen und Kinderbetreuung während der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gewährleisten. (sto/eis/25.02.2026)
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Debatte über „deutsche Rohstoffinteressen“
„Deutsche Rohstoffinteressen durchsetzen – Rohstoffpolitik zur Priorität machen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (21/4281), der am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals beraten wird. Nach 60-minütiger Debatte soll der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will den Fokus der deutschen Rohstoffpolitik „stärker auf die Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft, statt auf klimapolitische Ziele“ ausrichten. Die Abgeordneten schlagen unter anderem die Ernennung eines ressortkoordinierenden ständigen Beauftragten für Rohstoffpolitik und die Etablierung eines jährlichen Berichts zu Rohstoffsicherheit und -strategie vor. Außerdem solle im neu einzurichtenden Nationalen Sicherheitsrat ein ständiger Tagesordnungspunkt „Rohstoffpolitik“ aufgesetzt werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die außen- und sicherheitspolitische Perspektive in die Rohstoffpolitik zu integrieren und einen engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Sicherung kritischer Rohstoffe und die Risikomanagementstrategie im Hinblick auf geopolitische Entwicklungen sicherzustellen. (ahe/hau/25.02.2026)
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Regierungsentwurf sieht elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt vor
Die Bundesregierung will Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen. Ihr Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082) wird am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten. Nach einstündiger Debatte wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Überwiesen werden soll auch ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918). Auch in diesem Fall soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung bei der weiteren Beratung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen, soll das Gewaltschutzgesetz geändert werden. Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Familiengerichte sollen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern. Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. Höhere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen Geplant ist auch ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. (hau/20.02.2026)
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Warme Wohnung: Debatte über das „Recht auf Heizen“
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Für das Recht auf Heizen – Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 27. Februar 2026, berät. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung des Antrags an die Ausschüsse vorgesehen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Antrag der Linken In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion neben Sofortmaßnahmen gegen steigende Energiekosten einen langfristigen Plan, „mit dem Ziel, die Wärmeversorgung grundlegend neu zu organisieren“. Für die Antragsteller fällt die Wärmeversorgung unter die Daseinsvorsorge, weshalb Städte und Kommunen die Möglichkeit erhalten sollten, „Wärmenetze zu erwerben und sie demokratisch zu organisieren“. Außerdem sei die „Wärmewende ein zentrales Projekt im Kampf gegen die Klimakrise“, weshalb die Bundesregierung staatliche Unterstützung zur Finanzierung bereitstellen und eine „gerechte Verteilung der Kosten“ gewährleisten solle. Darüber hinaus solle die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, das die 65-Prozent-Regel des Paragrafen 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter Aufrechterhaltung der bestehenden Fristen auf 100 Prozent erneuerbare Energie für Ein- und Zweifamilienhäuser und 75 Prozent erneuerbare Energie für Mehrfamilienhäuser erhöht. Die im GEG bislang vorgesehenen Erfüllungsoptionen auf Wärmepumpen und Wärmenetze sollten „beschränkt“ werden, um „Bewohner:innen vor vermeidbar hohen Betriebskosten zu schützen“. Zudem sollten die Verbraucher besser informiert werden. Dazu sollten der Fraktion zufolge zentrale Anlaufstellen (One-Stop-Shops) für die Gebäudeenergieeffizienz eingerichtet und Wärmelotsen bereitgestellt werden. (hau/26.02.2026)
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Stärkung öffentlicher Apotheken im ländlichen Raum
Der Bundestag berät am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, 21/4084). Darüber hinaus wird erstmals ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern" (21/3829) beraten. Nach 60-minütiger Debatte ist die Überweisung der Vorlagen an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Entwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden. Leichtere Gründung von Zweigapotheken Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden. Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst. Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben. Anspruch auf Prävention Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Abgabe vorrätiger Arzneimittel Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Nutzung von Kommissionierautomaten Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. In der Erwiderung der Bundesregierung heißt es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor. Antrag der Linksfraktion Die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, heißt es in einem Antrag (21/3829) der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, heißt es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können. Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten fordern, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern. Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/20.02.2026)
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Debatte zur Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen
Der Bundestag berät am Freitag, 27. Februar 2026, einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler mit dem Titel „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“ (21/3909). Die Vorlage soll im Anschluss an die halbstündige Aussprache gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Reproduktive Gerechtigkeit verwirklichen – Selbstbestimmung gewährleisten“ (21/4299) an die Ausschüsse überwiesen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit - das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern - ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“ Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit - das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern - ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“ Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. (che/ste/25.02.2026)
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„Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“ in erster Lesung
Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“ (21/4089) zur Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem März 2024 steht am Freitag, 27. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Gesetzentwurf soll nach der halbstündigen ersten Lesung den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen werden. Dabei soll der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Verordnung (EU) 2024/ 900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung („TTPW-VO“) seien Vorschriften geschaffen worden, um in der gesamten Union ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf politische Werbung sicherzustellen und Regeln für das Targeting festzulegen, heißt es in dem Entwurf. Das Ziel der TTPW-VO sei es, „zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für politische Werbung und der damit verbundenen Dienstleistungen beizutragen und die in der Charta der Grundrechte der EU verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten zu schützen“. Insbesondere gehe es um das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene Die TTPW-VO ergänze die Verordnung (EU) 2022/ 2065 („Digital Services Act“) und die Verordnung (EU) 2016/ 679 („EU-Datenschutzgrundverordnung“), heißt es weiter. Ihr Geltungsbereich umfasse grundsätzlich alle Formen politischer Werbung. Mit der TTPW-VO sei erstmals europaweit eine Legaldefinition geschaffen worden, „was politische Werbung ist und wer als politischer Akteur gilt“. Die Verordnung finde auf alle Wahlen und Referenden in Europa auf europäischer, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene Anwendung. Die Regelungen sähen Verpflichtungen zur Identifizierung, Kennzeichnung, Berichterstattung, Information und Transparenz in Bezug auf politische Werbung vor, legten Melde- und Abhilfeverfahren für unzulässige politische Werbung fest und enthielten ergänzende Datenschutzvorgaben für das Targeting und die Anzeigenschaltung von politischer Werbung im Internet, „wie zum Beispiel das Verbot von Targeting unter Nutzung sensibler Daten“. Regelungen zu den Zuständigkeiten der beteiligten Behörden Als unmittelbar geltendes Unionsrecht werde die TTPW-VO nicht in nationales Recht umgesetzt. Um die Verpflichtungen aus der TTPW-VO vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien jedoch zusätzliche gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. „Es sind insbesondere Regelungen zu den Zuständigkeiten der beteiligten deutschen Behörden sowie zur nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen zu treffen.“ Dem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nachkommen. (hau/02.02.2026)
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Aussprache zu Machtmissbrauch und Gewaltkriminalität
In einer Aktuellen Stunde beschäftigt sich der Bundestag am Freitag, 27. Februar 2026, mit dem Thema „Kein Wegschauen auf Kosten der Betroffenen – Gewalt gegen Frauen, sexuellen Missbrauch und Netzwerke des Machtmissbrauchs aufklären und bekämpfen“. Die Debatte wurde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. (ste/24.02.2026)
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Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten beraten
Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Ihren Entwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften (21/4146 ) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (21/4266) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend beim Regierungsentwurf ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, federführend beim AfD-Gesetzentwurf der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist geplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlich befristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibt die Bundesregierung. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Gesetzentwurfs der AfD ist es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem soll festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sind auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen. (scr/sas/hau/26.02.2026)
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Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote erörtert
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III. Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023 / 2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/26.02.2026)
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Bundestag weist Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurück
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache über 17 Einsprüche zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 abgestimmt und jeweils acht Einsprüche wegen Unzulässigkeit und wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. In einem Fall billigten die Abgeordneten der Einstellung des Verfahrens. Der entsprechenden vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3800) stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, dagegen votierte die AfD-Fraktion. (eis/26.02.2026)
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Bundestag ändert das Registerzensuserprobungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4318) angenommen. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz „die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet wurde, wird mit dem nun beschlossenen registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, ab der Zensusrunde 2031 auch die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen im Rahmen eines registerbasierten Zensus zu ermitteln. So könnten die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich reduziert werden, heißt es in der Vorlage weiter. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürger erheblich reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz weiterverfolgt, wonach Bürger und Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen. Die mit dem Gesetz ermöglichte Erprobung registerbasierter Verfahren diene „mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient und kostensparend und somit nachhaltig durchzuführen“. (sto/26.02.2026)
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