Bundestag | Aktuelle Themen

Inhalt abgleichen
Letztes Update: vor 1 Stunde 7 Minuten

150. Geburtstag: Neue Biografie widmet sich dem Wirken von Paul Löbe

Do, 18.12.2025 - 06:59
Paul Löbe – Sozialdemokrat, Parlamentarier, Reichstagspräsident – wurde vor 150 Jahren im schlesischen Liegnitz geboren. Anlässlich dieses Jahrestages fand am Mittwoch, 17. Dezember 2025, eine Lesung aus der neu erschienen Biografie „Paul Löbe. Ein Leben für die Demokratie“ von der Autorin Victoria Krummel statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die an die demokratischen Anfänge in der Zeit der Weimarer Republik erinnerte und Paul Löbes Rolle als Reichstagspräsident würdigte. Klöckner: Agree to disagree „Paul Löbe hat das Amt des Parlamentspräsidenten so sehr geprägt wie kaum ein anderer“, sagte Klöckner zu Beginn der Veranstaltung. Er habe stets für parlamentarische Kompromisse gestanden und dafür gekämpft, dass Debatten „hart, aber fair in der Sache“ blieben. Das sei wichtig, denn eine Demokratie lebe zwar vom Streit, „aber eben auch durch den Grundsatz: Agree to disagree“. Mit Blick auf die heutige Debattenkultur im Deutschen Bundestag warnte Klöckner vor Versuchen der Demontage des Parlaments. Nicht der parlamentarische Streit sei das Problem, sondern die strategische Missachtung von Regeln. „Wer Regeln bricht, will das Parlament als Karikatur darstellen“, mahnte Klöckner. Die Aufgabe eines Präsidenten oder einer Präsidentin sei es daher stets, die Würde des Parlamentes zu wahren. Paul Löbe sei dieser Aufgabe nachgekommen und habe damit das Amt geformt wie kaum ein Zweiter. Gespräch über die Gefahr von Toleranz Im Anschluss an die Lesung mit Originaldokumenten folgte ein Gespräch zwischen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages a.D., Dr. Wolfgang Thierse, und der Autorin Victoria Krummel. Moderiert wurde der Austausch von Dr. Benedikt Wintgens, Generalsekretär der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl). Krummel betonte, dass Paul Löbe sich durch seine hohe Toleranz ausgezeichnet hätte. Er sei jemand gewesen, der „mit vielen verschiedenen Menschen konnte“. Das sei eine wichtige Eigenschaft für den Präsidenten eines Parlaments. Doch diese „besondere Stärke“ habe laut Krummel womöglich auch dazu geführt, dass Löbe „seine Feinde“ zu spät gesehen habe. Thierse stimmte der These zu und bezeichnete es als „tragisch“, dass die Feinde der Demokratie diese Toleranz für ihre Zwecke ausnutzen konnten. Denn: Damals habe es „das Werkzeug, eine Partei zu verbieten“, noch nicht gegeben. Paul Löbe – Präsident in polarisierter Zeit Der Sozialdemokrat Paul Löbe war ab 1920 Präsident des Reichstages in der Weimarer Republik – bis er 1932 von dem Nationalsozialisten Hermann Göring abgelöst wurde. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges eröffnete Löbe 1949 als Alterspräsident den ersten Deutschen Bundestag mit den Worten: „Die Alten und die Jüngeren sind nun hier vereint in der schweren Aufgabe, an die Stelle der Trümmer wieder ein wohnliches Haus zu setzen und in den Mutlosen eine neue Hoffnung zu wecken.“ Löbe forderte, dass Deutschland aus dem Schatten der Nazi-Herrschaft heraustritt und zu einer Demokratie heranwächst. Noch heute spielt der Name Paul Löbe im parlamentarischen Alltag eine wichtige Rolle – so trägt eine der größten Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin, das Gebäude, in dem die meisten Ausschüsse tagen, seinen Namen. Fotoausstellung am Spreeufer Basierend auf den Forschungen von Victoria Krummel zeigt der Deutsche Bundestag seit dem 15. Dezember erstmals Einblicke in das private Familienarchiv des Politikers. Die Fotoausstellung befindet sich im Paul-Löbe-Haus und ist vom Spreeuferweg kostenfrei zu sehen. (mtt/18.12.25)

Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes

Mi, 17.12.2025 - 20:15
Über die Forderung der Fraktion Die Linke nach 28 Tagen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes hat der Bundestag am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals beraten. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte wurde der entsprechende Antrag (21/2241) in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Antrag der Linken Die Linksfraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem die bis heute unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie 2019 /1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige durch Deutschland. „2019 wurden mit der Richtlinie Mindeststandards für die Mitgliedstaaten formuliert, die bis August 2022 umgesetzt werden mussten. Die vorgesehenen Maßnahmen der Richtlinie reichen von flexiblen Arbeitszeitregelungen, über Elternzeit und Urlaubsansprüchen für pflegende Angehörige bis hin zu einem Rechtsanspruch auf sogenannten Vaterschaftsurlaub“, erläutern die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um die EU-Richtlinie unverzüglich umzusetzen. Dieser sollte nach Ansicht der Fraktion folgende Punkte enthalten: eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent, deren Finanzierung entsprechend des bestehenden Systems des Mutterschutzgesetzes gestaltet wird; ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz. (che/hau/17.12.2025)

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“

Mi, 17.12.2025 - 19:45
Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak beteiligen. Den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) hat das Parlament am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Auswärtige Ausschuss federführend sein. Antrag der Bundesregierung Das aktuell gültige Mandat sieht die Entsendung von bis zu 500 Bundeswehrsoldaten vor, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Es ist noch bis 31. Januar 2026 gültig. (hau/17.12.2025)

Ablehnung „jeder Form einer Chatkontrolle“ gefordert

Mi, 17.12.2025 - 19:10
„Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (21/3296), der am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach 30-minütiger Debatte wurde der Antrag an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine „Chatkontrolle“, auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen, einzusetzen. Die „bis zum April 2026 befristete diesbezügliche Erlaubnis“ solle nicht verlängert werden. In der Begründung führt die Fraktion aus, dass eine Übergangsverordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates es Digitalunternehmen seit 2021 erlaube, freiwillig Online-Inhalte auf ihren Plattformen auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen. Diese Regelung sei bis April 2026 verlängert worden. Die Bundesregierung sende jedoch „unterschiedliche Signale“ zum „Vorhaben einer Chatkontrolle“. Dabei habe das deutsche Votum angesichts des Gewichts Deutschlands im Europäischen Rat eine entscheidende Bedeutung. Es bedürfe daher eines „klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle“, egal ob verpflichtend oder freiwillig, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Auch eine den Unternehmen eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen, verstößt nach Ansicht der Fraktion gegen das verbriefte Recht auf private digitale Kommunikation, wie es in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sei. (lbr/hau/17.12.2025)

Sachverständige fordern Verbesserungen für Pflegekinder und -eltern

Mi, 17.12.2025 - 18:00
Tausende Kinder und Jugendliche müssen in Deutschland jährlich wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden. Ihr neues Zuhause ist häufig ein Kinderheim – oder eine Pflegefamilie. Davon gibt jedoch viel zu wenige, stellten die Sachverständigen im Fachgespräch der Kinderkommission (Kiko) am Mittwoch, 17. Dezember 2025, zum Thema: „Pflegekinder zwischen Familie und Staat“ fest und forderten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Konzept der sozialen Familie als sicheren Ort des Aufwachsens mit festen Bezugsperson zu verbessern Als Bundesgesetzgeber werde man zu einer Lösung beitragen, die das Kindeswohl und die Pflegeeltern in den Mittelpunkt stelle und die sowohl der Lebensrealität der Kinder als auch dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie gerecht werde, sagte Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kiko. "Bessere Lobby" für Pflegefamilien „Es ist meine Herzensangelegenheit gewesen“, berichtete Ingo Büscher, Sozialpädagoge, über seine Erfahrungen als Pflegevater mehrerer Kinder. Es sei ein anstrengender Weg gewesen, den Kindern, gerade solchen mit Beeinträchtigungen, gerecht zu werden und dabei mit bürokratischen Hürden kämpfen zu müssen. Er wünsche sich für Pflegefamilien eine bessere Lobby, mehr Aufmerksamkeit für die Kinderrechte und bundesweit einheitliche, finanzielle Leistungen. Nachdem der eigene Kinderwunsch nicht in Erfüllung gegangen sei, sei für sie die Gründung einer sozialen Familie mit Pflegekindern der Schlüssel zum Glück geworden, so Ulrike Hinrichs-Clasen, Mitwirkende bei der „Allianz für Pflegekinder“, „Pflegemama“ von drei Kindern und selbst Adoptivkind. Die meist negative mediale Berichterstattung, wenn es um Pflegekinder gehe, verstelle leider, was für Chancen soziale Familien Kindern eröffneten und für das Kindeswohl bedeuteten. Man brauche eine positivere Berichterstattung. Rechte der sozialen Familie Außerdem müssten die Rechte der sozialen Familie gestärkt werden. Egal, ob es um einen BaföG-Antrag gehe oder einen Handyvertrag, um das Namensrecht, den Erbfall oder einfach darum, sich gegen die Versuche der leiblichen Eltern zu wehren, die die Kinder zurückbekommen wollen: Man habe als Pflegeeltern vor Gericht und bei vielen anderen Stellen momentan kaum Befugnisse. Gerade das Thema des dauerhaften Verbleibs von Kindern in ihrer neuen Familie – statt einer Rückkehr in die Ursprungsfamilie – sei entscheidend für das Kindeswohl. Hier müsse es bei der Bewertung zu einer Beweisumkehr zugunsten der Pflegefamilie kommen, forderte Hinrichs-Clasen. Wünschenswert sei zudem, dass das Sorgerecht automatisch auf die soziale Familie übergehe, wenn Kinder zwei Jahre oder länger Teil einer funktionierenden Pflegefamilie sind. Man müsse das rechtsfest machen, am besten in einem Pflegekindergesetz. "Es fehlten pro Jahr 4.000 Pflegeeltern" Für 15.000 Kinder würden pro Jahr neue Elternhäuser gesucht, es fehlten pro Jahr 4.000 Pflegeeltern, erläuterte Christian Clasen, ebenfalls „Allianz für Pflegekinder“. Kinder, die keine neue Familie fänden, müssten zurück zu ihren überforderten Eltern oder in ein Kinderheim. Diese Zahlen würden einem Wohlstandsland wie Deutschland – und dem Kindeswohl – nicht gerecht. Statt die finanziell klammen Kommunen mit 100.000 Euro pro Jahr pro Heimplatz zu belasten, müsse man die Möglichkeit, Pflegekinder zu haben, bei den eine Million kinderlosen und adoptionswilligen Paaren in Deutschland bekannter machen. „Investment case der Solidargemeinschaft“ Jesse Jeng, ehemaliges Pflegekind, heute erfolgreicher Unternehmer, sprach von sich als „investment case der Solidargemeinschaft“, nachdem er mit zweieinhalb von der Polizei aus seiner Ursprungsfamilie geholt werden und eine kurze Zeit im Kinderheim verbringen musste. „Dann hat mich meine Familie gefunden.“ Schule, Studium, Bundeswehr, beruflicher Erfolg: Er habe diese Möglichkeiten erhalten, weil Deutschland „ein Land“ sei, „wo man Kinder nicht einfach auf der Straße lässt“. Die Pflegefamilie als neues, sicheres Zuhause, mit einem Umfeld fester, vertrauensvoller Bezugspersonen in Nachbarschaft und Freundeskreis, gemeinsame Erfahrungen: Das sei ein „ganz entscheidender Faktor“ gewesen. Es gelte, dieses System ein bisschen besser zu machen, so Jeng. Dazu müssten die Jugendämter entlastet und die Zahl der Pflegefamilien erhöht werden. Ab einem bestimmten Zeitraum müssten die sozialen Familien als fester Bezugspunkt für die Kinder stabilisiert und die Pflege auf Zeit, nach einem Begutachtungszeitraum, in eine Dauerpflege überführt werden, um den Beteiligten, Eltern wie Kindern, Sicherheit zu geben. Übergang ins Erwachsenenalter Die Probleme, die jugendliche Pflegekinder beim Übergang ins Erwachsenenleben ereilen, will Susanne Litzel von der Stiftung EmMi LuebesKind, selbst Mutter mehrerer Pflegekinder, mit ihrer Stiftung angehen. In Pflegekinder sei viel investiert worden – und dann landeten viele von ihnen in prekären Situationen, bevor sie im Erwachsenenleben ankommen. Wie diese Phase des Übergangs, in der die Jugendlichen noch Hilfestellung bräuchten, gemeistert werden könne, sei bislang „staatlich nicht gelöst“. Ziel des Care Leaver-Hauses in Berlin-Mitte, in dem Kindern zwei, drei Monate Obdach gewährt werde, sei daher, diesen in Kursen Hilfe zur Lebensplanung geben. Pflegekinder auf dem Weg ins Erwachsenenleben müssten stärker in den Fokus politischen Handels gerückt werden. Ihnen gebühre eine einheitliche Hilfe für diese Übergangsperiode – jedoch: „Manche Jugendämter gewähren sie, manche nicht. Es ist für den Einzelnen reine Glücksache“. (ll/18.12.2025)

Debatte zur Vermögensverteilung in Deutschland

Mi, 17.12.2025 - 17:55
Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 17. Dezember 2025, über die Vermögensverteilung in Deutschland debattiert. Die Aussprache stand unter dem Titel „Lehren aus dem Siebten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen – Armut bekämpfen, Reichtum besteuern“. Das Bundeskabinett hatte den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (21/3250) am 3. Dezember beschlossen. Regierung: Probleme in herausfordernden Zeiten Für die Bundesregierung bezeichnete Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den rund 650 Seiten starken Armuts- und Reichtumsbericht als „großes Werk“, auf dessen Grundlage eine fundierte Diskussion über „Probleme in herausfordernden Zeiten“ geführt werden könne. Die Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland müsse vor dem Hintergrund der Pandemiefolgen, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, massiv gestiegener Energiekosten und weltwirtschaftlicher Turbulenzen betrachtet werden. Griese wies dabei auf Erfolge bei der Einkommensentwicklung durch die Tarifpolitik und die Erhöhung des Mindestlohns hin. „Gute und sichere Arbeitsplätze sind der beste Schutz gegen Armut“, erklärte sie. Kritisch merkte Griese an, dass es beim Blick auf die Vermögensverteilung in Deutschland an einer besseren Datenbasis fehle. Hier sei die Ungleichheit offenkundig größer als bei den Einkommen. Linke will Wiedereinführung der Vermögenssteuer Für die Fraktion Die Linke betonte Ines Schwerdtner, Armut sei mehr als eine Sammlung von Tabellen, sie sei vielmehr „immer konkret“. Die statistische Armutsgrenze von 1381 Euro verfügbarem Einkommen im Monat nannte die Abgeordnete ebenso irreführend wie die Reichtumsgrenze bei 5000 Euro Monatseinkommen oder einem Vermögen von 500 000 Euro: "Sind der Oberstudienrat oder Tante Erna mit ihrem Häuschen etwa reich?" Für ihre Fraktion forderte Schwerdtner die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Erhöhung der Erbschaftssteuer. CDU/CSU: Arbeit ist wirksamster Schutz gegen Armut Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU) lobte den Armuts- und Reichtumsbericht als eine „Betrachtung ohne Alarmismus und ohne Verharmlosung“. Gewiss seien viele Menschen, darunter vor allem Frauen und Kinder, durch Pandemie, Inflation und Energiekrise stärker belastet worden als zuvor, doch habe sich der Sozialstaat als „leistungsstark und stabil erwiesen“. Arbeit sei „der wirksamste Schutz gegen Armut“, allerdings gelte auch die Erfahrung, dass eine „Beschäftigung, die dauerhaft geringfügig bleibt, ihre Schutzfunktion nicht erfüllt“. AfD: Importierte Armut durch unbegrenzte Migration Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) hielt der Linksfraktion eine einseitige Sichtweise auf Armut vor: "Für Sie ist klar: Schuld an der Armut sind nur die Reichen." Doch das Problem sei „komplizierter: Armut hat viele Ursachen“. Wenn jeder zweite Euro beim Bürgergeld aktuell an „nichtdeutsche Bezieher“ gehe, handele es sich um „importierte Armut“ in Folge von unbegrenzter Migration. Den Kirchen und Sozialverbänden warf die Abgeordnete vor, „Armut als Geschäftsmodell“ zu betreiben. Von der Bundesregierung verlangte sie ein höheres Rentenniveau als 48 Prozent – dann wäre Altersarmut vermeidbar. Grüne: Jedes siebte Kind ist armutsgefährdet Timon Dzienus von Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem „Trauerspiel, dass jedes siebente Kind in Deutschland armutsgefährdet“ sei. Doch die Bundesregierung antworte auf diesen „Skandal“ nicht etwa mit „fröhlichen Weihnachten, sondern mit neuen Sanktionen beim Bürgergeld“. Armut werde ebenso wie Vermögen in Deutschland vererbt, daher müsse es strukturelle Veränderungen geben, nicht zuletzt auf dem Mietwohnungsmarkt: "Laut einer neuen Studie sind acht Millionen Menschen in Deutschland von Wohnarmut betroffen." Dzienus verlangte von der Bundesregierung den Mut, bei hohen Erbschaften und Vermögen „beherzt ranzugehen“. SPD: Sozialstaat ist bestes Instrument, um Armut zu reduzieren Jens Peick (SPD) plädierte dafür, bei der Debatte über Armut und Reichtum in Deutschland „von den Fakten auszugehen“. Und da habe sich der Sozialstaat auch bei wachsenden Herausforderungen aktuell als „bestes Instrument erwiesen, Armut zu reduzieren“. Allerdings mache ihm Sorgen, dass zwischen 30 und 50 Prozent derjenigen Menschen, die leistungsberechtigt seien, Transferleistungen „nicht in Anspruch nehmen, entweder aus Unwissenheit oder Scham“. Auch werde die Gesellschaft zwar reicher, doch komme dieser Reichtum bei zu wenigen Menschen an: "Das ist ein soziales und wirtschaftliches Problem, das auch gefährlich für die Demokratie werden kann.“ (gha/17.12.2025))

9. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Mi, 17.12.2025 - 17:30
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) hat sich am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einer öffentlichen Sitzung unter anderem mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit befasst. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (17.12.2025)

Experten: Nachbesserungen an geplanter Anpassung der Krankenhausreform

Mi, 17.12.2025 - 17:30
Gesundheitsverbände unterstützen im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, die Krankenhausreform „praxisgerecht“ fortzuentwickeln, fordern aber Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) (21/2512, 21/3056). So werden beispielsweise neue Vorgaben für die Kooperation von Krankenhäusern gefordert und eine veränderte Finanzierungssystematik. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwochabend, 17. Dezember 2025, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen. "Verwässerung der Krankenhausreform" befürchtet Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte nachdrücklich vor einer Verwässerung der Krankenhausreform. Mit dem neuen Gesetz drohten die angestrebten Ziele nicht erreicht zu werden. Vor allem die weitreichenden Ausnahmeregelungen für die Länder eröffneten die Möglichkeit, Qualitätskriterien auszuhebeln. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und mit niedergelassenen Ärzten könnten grundsätzlich sinnvoll sein. Der Entwurf öffne jedoch die Tür für nahezu unbegrenzte Kooperationen ohne hinreichende Qualitätsprüfungen. Was den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) angehe, fehle es an klaren Vorgaben für eine zielgerichtete und priorisierte Mittelvergabe. Damit drohe eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund erklärte, enttäuschend sei, dass der Entwurf bei der Vorhaltevergütung nur eine Fristverlängerung vorsehe. Solange die Vorhaltevergütung fallzahlabhängig sei, bleibe sie in ihrer Konstruktion fehlerhaft. Durch die Komplexität der Abrechnung entstehe eine erhebliche zusätzliche Dokumentationslast. Erforderlich sei eine grundlegende Anpassung der Finanzierungssystematik. Auch die Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen entsprächen keiner wissenschaftlichen Evidenz. DKG: Vorhaltefinanzierung ist problematisch Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die darauf hinwies, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist. Das KHAG greife wie das vorherige Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) massiv in die Krankenhausplanung ein, die Ländersache sei. Der Verband hält zudem die Vorhaltefinanzierung für problematisch. Die Verschiebung sei keine Lösung. Die Vorhaltefinanzierung sollte vollständig ausgesetzt und ein fallzahlunabhängiges Alternativkonzept entwickelt werden. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Vorhaltefinanzierung ungeeignet, um die wirtschaftliche Situation bedarfsnotwendiger Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Unverzichtbar sei, mit der neuen Krankenhausplanung die Besonderheiten von Fachkliniken zu berücksichtigen, damit sie in vollem Umfang an der Krankenhausversorgung teilnehmen könnten. Grundlegenden Nachbesserungsbedarf weise zudem der Leistungsgruppenkatalog mit den Qualitätskriterien auf. Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes können die geplanten Änderungen die Konstruktionsfehler nicht beseitigen. Angesichts des Fachkräftemangels müsse die Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung weiter das Ziel sein, das nicht durch Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden dürfe. Der Verband forderte eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung und dazu die Einführung einer bedarfsorientierten Finanzierung auf Basis von Planfallzahlen. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung sollte genutzt werden, um ein Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln. Das jetzt vorgesehene System auf Basis von Ist-Fallzahlen berge zu viele Fehlanreize und könne zu ökonomisch motivierten Behandlungsentscheidungen führen. Ferner müssten Webfehler bei der Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen behoben werden. So sollte auf eine verpflichtende Vorhaltung von stationären Leistungen verzichtet werden. Situation von Kinderabteilungen und regionale Besonderheiten Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zeigte sich irritiert über die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. In einem Fachgutachten sei für die Erhaltung der Leistungsgruppe plädiert worden, um die spezialärztliche Versorgung von schwer und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. In den vergangenen Jahren seien bereits viele Kinderabteilungen geschlossen worden. Anders als in der Erwachsenenmedizin bestehe somit kein weiterer Konzentrationsbedarf. Der Deutsche Caritasverband und die Katholischen Krankenhäuser mahnten mehr Rücksicht auf die Belange kleiner Versorger an. Ohne eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, der Versorgungsrealitäten sowie einer Verzahnung der Krankenhausreform mit der Notfallreform und einer erforderlichen Krisen-Resilienz-Strategie für Krankenhäuser drohe ein struktureller Abbau von Krankenhausangeboten, der die flächendeckende Versorgung gefährde. Die Verbände bemängelten unter anderem unzureichende Ausnahmereglungen, starre Strukturvorgaben sowie eine untaugliche Vorhaltevergütung. Warnung vor Abschaffung von Leistungsgruppen In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass aus ihrer Sicht an den Qualitätsvorgaben im Wesentlichen festgehalten werden sollte. Kritisiert wurden zu viele Ausnahmen und der Verzicht auf bestimmte Spezialkompetenzen in Leistungsgruppen. So kritisierte der Einzelsachverständige Prof. Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke, die nunmehr geplanten Ausnahmen konterkarierten das Ziel der Reform, zu mehr Qualität und Patientensicherheit zu kommen. Er warnte nachdrücklich vor der Abschaffung von Leistungsgruppen in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin sowie Infektiologie. Damit werde das fatale Signal ausgesendet, dass diese Fachrichtungen künftig keine Rolle mehr spielten. Auch die geplante Ambulantisierung stoße bei schwierigen Fällen in der Praxis an ihre Grenzen. (pk/17.12.2025)

Fragestunde am 17. Dezember

Mi, 17.12.2025 - 17:15
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 17. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3237), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 33 der insgesamt 72 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 26 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 13 Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 18 der 72 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium des Innern war mit 14 Fragen vertreten. Jeweils neun Fragen wurden an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Je vier Fragen beantworteten das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Verteidigung, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesfamilienministerium, welche Ursachen die Bundesregierung dafür sieht, dass die Anzeigequote bei gewaltbetroffenen Frauen meist unter zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter fünf Prozent liegt. Limburg will erfahren, ob die Regierung Maßnahmen plant, um die Anzeigebereitschaft gewaltbetroffener Frauen zu erhöhen, und wenn ja, welche Maßnahmen dies sind. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Iris Nieland (AfD) wollte vom Bundesjustizministerium wissen, ob die Bundesregierung eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes dahingehend plant, dass bei besonders schweren Gewaltdelikten durch Jugendliche – etwa bei Messerangriffen – verstärkt Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Falls ja, sollte das Ministerium mitteilen, welche Änderung genau beabsichtigt wird. Die sächsische Abgeordnete der Linken Clara Bünger fragte das Bundesinnenministerium nach dem Stand oder dem Ergebnis von 23 anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Zurückweisungen trotz Asylgesuchs. Sie wollte wissen, wie die zahlenmäßige Bilanz der Zurückweisungen von Schutzsuchenden seit dem diesbezüglichen Erlass vom 7. Mai 2025 ist. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/17.12.2025)

Einigungsvorschlag zum Sparpaket bei Klinik-Vergütungen

Mi, 17.12.2025 - 16:50
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am Mittwoch, 17. Dezember 2025, einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr 1.6) verabschiedet. Der Abstimmung im Plenum des Bundestag lagen den Abgeordneten eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2642) vor. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am Freitag, 21. November, wegen eines Artikels des Gesetzes angerufen, der die Klinikvergütungen für 2026 regelt. Danach sollen durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Der Bundesrat kritisierte diese Pläne zu Lasten der Krankenhäuser und verwies auf negative Auswirkungen auf deren finanzielle Situation in 2026 und den folgenden Jahren. Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung - die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war - schnellstmöglich entsprechend zu ändern. Bundestag und Bundesrat am Zug. Nun stimmen Bundestag und Bundesrat jeweils am Freitag, 19. Dezember 2025, über den Kompromiss ab. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (17.12.2025)

14. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Mi, 17.12.2025 - 15:30
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 17. Dezember 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit der Nationalen Dopingagentur (NADA) zum Antidopingbericht 2024 und zu aktuellen Themen der Dopingbekämpfung. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (17.12.2025)

Anhörung zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes

Mi, 17.12.2025 - 15:30
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat sich am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit der Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur (21/2910) und dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen" (21/3032) befasst. Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (17.12.2025)

Merz: Eingefrorene russische Staatsvermögen gäben Ukraine zwei weitere Jahre

Mi, 17.12.2025 - 15:15
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich einen Tag vor Beginn des EU-Gipfels in Brüssel erneut für eine Nutzung der eingefrorenen russischen Staatsvermögen für die Ukraine stark gemacht. Es gehe um Hilfen für die Ukraine, aber auch „um ein klares Signal an Russland, dass wir die Vermögenswerte, die hier liegen, auch dafür nutzbar machen, beizutragen, diesen Krieg so schnell wie möglich zu beenden", sagte der Kanzler am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag. Seiner Einschätzung nach würde die Nutzbarmachung der Mittel – laut EU-Kommission mehr als 200 Milliarden Euro – die ukrainische Armee „für mindestens zwei weitere Jahre finanzieren“. Für die Vorbehalte einiger EU-Staaten äußerte Merz Verständnis, fügte aber hinzu: „Der Vorschlag der Kommission steht auch nach meiner Einschätzung […] in völliger Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und auch in Übereinstimmung mit unseren internationalen Verpflichtungen." Merz wirbt für Abschluss des Mercosur-Abkommens Europäische Staats- und Regierungschefs hatten am Montagabend nach einem Treffen im Kanzleramt zudem eine „von Europa geführte, aus Beiträgen williger Nationen bestehende multinationale Truppe für die Ukraine“ vorgeschlagen. Dazu sagte Merz, Deutschland sei nach einer Friedenslösung bereit, einen Beitrag zu Sicherheitsgarantien zu leisten. Doch sei es zu früh zu sagen, welcher das konkret sein könnte. Schon in der Regierungsbefragung war Merz kurz zuvor der Frage ausgewichen, ob auch Bundeswehrsoldaten in der Ukraine eingesetzt werden könnten. Kurz vor der für Samstag geplanten Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay warb Merz im Bundestag überdies nachdrücklich für den Deal. „Die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union bemisst sich auch daran, ob wir nach 26 Jahren von Verhandlungen endlich in der Lage sind, dieses Handelsabkommen zu einem Abschluss zu bringen“, sagte der Kanzler und versicherte: „Wir stärken mit diesem Abkommen den europäischen Binnenmarkt“. AfD stellt sich in Ukraine-Frage gegen die Regierung In der anschließenden Aussprache warf AfD-Co-Fraktionschef Tino Chrupalla der Bundesregierung vor, mit Überlegungen zu einer multinationalen Truppe in der Ukraine „an der Eskalationsspirale in Europa“ zu drehen. „Es steht zu befürchten, dass Sie mit Ihrer Politik auf Sicht einen Spannungsfall initiieren oder initiieren wollen, um die Wehrdienstleistenden in der Ukraine einzusetzen“, sagte er in Richtung Merz. Er habe schon vor Jahren gesagt, dass die Ukraine den Krieg nicht gewinnen könne und bleibe dabei: „Es war und ist nicht unser Krieg.“ Zu der Diskussion um die russischen Staatsvermögen sagte der AfD-Politiker, allein diese Ankündigung gieße weiteres Öl ins Feuer. SPD offen für deutsche Beteiligung in der Ukraine SPD-Fraktionschef Dr. Matthias Miersch zeigte sich hingegen offen für eine Beteiligung der Bundeswehr an einer internationalen Truppe in der Ukraine, um dort einen möglichen Waffenstillstand zu überwachen. „Wir schließen hier an dieser Stelle nichts aus, aber die Rahmenbedingungen werden entscheidend sein“, sagte er. Doch sei das „eine Frage, die sich augenblicklich nicht stellt“. Erst gelte es, die weiteren Verhandlungen über einen Waffenstillstand in der Ukraine genau zu verfolgen. Erst danach könne und müsse sich der Bundestag mit der Frage befassen, „wie, wann und wo deutsche Soldaten gegebenenfalls in Einsatz kommen“. Ohne auf die russischen Vermögen konkret einzugehen, betonte Miersch zur Frage der weiteren Unterstützung der Ukraine, „dass wir an Ihrer Seite sind, wenn Sie mit den europäischen Staats- und Regierungschefs darüber verhandeln, denn die Ukraine braucht Verlässlichkeit, gerade auch aus Europa“. Grüne: Ja zur Nutzung russischer Vermögen Für Bündnis 90/Die Grünen sagte Co-Fraktionschefin Katharina Dröge der Regierung die Unterstützung ihrer Partei zu, sollte der Bundestag über milliardenschwere Garantien für die Nutzung der russischen Vermögen entscheiden. Diese könne die EU nutzen, „um die Ukraine mehr zu unterstützen und zusätzlichen Druck auszuüben“. Dröge lobte außerdem die Friedensgespräche, zu denen der Bundeskanzler am Montag in Berlin eingeladen hatte, sagte aber auch, es sei „offen und unklar“, was daraus folge. Russland habe nicht mit am Tisch gesessen und ein Ja der USA zu einem gemeinsamen Kurs sei unberechenbar und unzuverlässig. Wichtig sei jedoch zu wissen: „Die EU kann handeln, unsere Entschlossenheit macht einen Unterschied.“ CDU/CSU fordert Entschlossenheit auf EU-Gipfel Auch CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn unterstützte die Nutzung der russischen Vermögen. Es sei richtig, dass diese „endlich dauerhaft eingefroren und damit dem russischen Einfluss entzogen sind“. Jetzt gelte es, sie nutzbar zu machen, was nach Ansicht von Spahn gleichwohl nicht ohne Risiken ist. Aber die Aufnahme gemeinsamer europäischer Schulden (Eurobonds) oder gar die Umnutzung sonst verfallener Corona-Schuldentitel zur Unterstützung der Ukraine „kommen für uns politisch und rechtlich nicht infrage“. Nun müsse geklärt werden, welche Mitgliedstaaten dies unterstützen, wofür die Gelder genutzt werden sollen „und auf welcher Grundlage nötige Garantien auch aus Deutschland gegebenen werden können“. Die Entscheidung darüber auf dem EU-Gipfel sei „ein Signal der Geschlossenheit Europas und es wäre vor allem ein Signal der Entschlossenheit gegenüber Putin, der nichts mehr fürchtet, als dass wir mit seinen Vermögenswerten die Ukraine verteidigungsfähig halten“. Linke: Nutzung russischer Vermögen rechtlich fragwürdig Die Linken-Co-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek nannte es zwar richtig, Russland finanziell für seinen Krieg in der Ukraine zur Verantwortung zu ziehen, die Nutzung der eingefrorenen russischen Staatsvermögen ist aus ihrer Sicht aber völkerrechtlich fragwürdig. „Einfacher wäre es, die massiven Vermögen der Oligarchen hinter Putin endlich konsequent zu konfiszieren.“ Die Idee, europäische Truppen zur Absicherung des Waffenstillstands in der Ukraine zu stationieren, bezeichnete sie als „Spiel mit dem Feuer“. Statt das Risiko einer direkten Auseinandersetzung zwischen russischen und Nato-Truppen einzugehen, sollten diese Aufgabe Blauhelmsoldaten der Vereinten Nationen übernehmen, schlug sie vor. Grüne scheitern mit Entschließungsantrag zum EU-Haushalt Im Anschluss an die Aussprache stimmte der Bundestag über einen von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entschließungsantrag (21/3298) ab. Er wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Linken abgelehnt. Die Fraktion hatte darin unter anderem „einen moderneren, einfacheren und flexibleren Haushalt im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034“ gefordert, der mehr in gemeinsame Zukunftsaufgaben sowie europäische öffentliche Güter für einen wettbewerbsfähigeren und widerstandsfähigeren Binnenmarkt investiert. (joh/17.12.2025)

Bundeskanzler Merz: Unterstützen die Ukraine so lange wie nötig

Mi, 17.12.2025 - 14:05
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Mittwoch, 17. Dezember 2025, die feste Absicht der Bundesregierung bekräftigt, die Ukraine so lange zu unterstützen, wie es notwendig ist. In der Regierungsbefragung des Bundestages erläuterte der Kanzler auf eine Frage des CDU-Abgeordneten Jürgen Hardt, aus den ursprünglich 28 Punkten des US-Friedensplans seien nach grundlegender Überarbeitung 20 Punkte geworden, die als gemeinsame Position der Europäer, der Ukraine und der Amerikaner nun Russland vorgelegt werden, um auf dieser Basis den Krieg zu beenden. Beim bevorstehenden Europäischen Rat werde beraten, ob ein weiteres Instrument zur Unterstützung der Ukraine genutzt werden soll. Zuvor hatte bereits der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Markus Frohnmaier, den Kanzler gefragt, ob er im Rahmen der Sicherheitsgarantie deutsche Soldaten in die Ukraine entsenden will. Es gebe Fragen, die seien nicht so leicht, also mit Ja oder Nein, zu beantworten, entgegnete Merz. Für ihn stehe im Vordergrund, wie man den von Russland ausgelösten Krieg so schnell wie möglich beenden könne. Es gehe um eine Sicherheitsgarantie für die Ukraine nach einem Waffenstillstand, der mit Russland vereinbart werden müsse. Solange er mitsprechen könne, werde man die Fehler des Jahres 2014 nicht wiederholen, die Ukraine ohne Sicherheitsgarantien weiter dem Zugriff Russlands ausgesetzt zu sehen. Hybride Angriffe und Chemiestandort Deutschland Die Zunahme hybrider Angriffe auf Deutschland thematisierte Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Merz sagte, man befinde sich im Dialog mit den Ländern und Sicherheitsbehörden angesichts der Bedrohung der inneren Sicherheit. Es solle geprüft werden, ob die Herkunftsorte dieser Angriffe nicht nur identifiziert, sondern auch beschädigt werden können. Eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage gebe es im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Es werde geprüft, ob weitere Rechtsgrundlagen geschaffen werden. An Erkenntnisquellen fehle es nicht, so der Kanzler, sondern an Instrumenten, um diesen Angriffen zu begegnen. Janina Böttger (Die Linke) sprach die Schließung der Chemieanlagen des amerikanischen Konzerns Dow Chemical im Chemiedreieck Mitteldeutschland und den damit verbundenen Verlust von Tausenden Industriearbeitsplätzen an. Die Lage der deutschen chemischen Industrie „erfüllt uns alle mit großer Sorge“, sagte der Kanzler. Er werde alles tun, um Industriearbeitsplätze zu erhalten, Deutschland solle ein Industrieland bleiben. Dazu gehörten auch Arbeitsplätze in der chemischen Industrie. Die Nachricht, dass möglicherweise verhindert wird, dass die Anlagen an einen Nachnutzer veräußert werden, habe ihn erreicht, so Merz. Er würde es nicht akzeptieren, wenn eine Nachnutzung des Geländes dort systematisch verhindert wird. Pflegeversicherung und Bürgergeld Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll und die Linken-Abgeordnete Evelyn Schötz fragten nach der Zukunft der Pflegeversicherung, nachdem die entsprechende Arbeitsgruppe der Bundesregierung ihre Vorschläge präsentiert hatte. „Nicht befriedigend“ nannte der Kanzler das Ergebnis dieser Beratungen. Die Pflegebedürftigen müssten sich darauf verlassen können, dass der Sozialstaat ihnen auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit hilft. Er wolle eine Reform sehen, sagte Merz, die einem menschenwürdigen Leben im Alter gerecht wird. Einzelvorschläge wie die von Schötz vorgeschlagene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze trügen nicht zur Lösung des Problems bei. Auch die Arbeitskosten müssten berücksichtigt werden. Die „Einwanderung in die Sozialsysteme“ thematisierte René Springer (AfD). Merz erklärte, das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), in dem das Bürgergeld geregelt ist, werde nicht geändert, um den Zuzug von Ausländern zu begrenzen, sondern um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern, unabhängig davon, wo jemand herkomme. Die Zahl der Asylbewerber sei in den letzten acht Monaten halbiert worden, was ein großer Erfolg der Regierung sei. Von der einen Million Menschen, die sich nach Darstellung Springers illegal in Deutschland aufhalten, sei nur ein kleiner Teil „vollziehbar ausreisepflichtig“, sagte der Kanzler, die übrigen hätten einen Duldungsstatus. Migration, afghanische Ortskräfte, Modernisierungsagenda Die „irreguläre Migration“ war auch Gegenstand der Frage des CDU-Abgeordneten Alexander Throm. Merz wies darauf hin, dass man in der EU ein neues Asylsystem geschaffen habe. Wenn die EU ein offener Raum ohne Binnengrenzen bleiben wolle, müssten die Außengrenzen besser geschützt werden, um den Zuzug zu begrenzen. Die Regierung wolle die Zahl der Rückführungen deutlichen erhöhen. „Wir schieben auch nach Afghanistan ab“, sagte der Kanzler. Auf diesem Weg werde man vorangehen. Die in Pakistan ausharrenden ehemaligen afghanischen Ortskräfte, die auf eine Einreise in die Bundesrepublik hoffen, sprach Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) an. Die Regierung stehe gegenüber diesen Menschen im Wort. Unter ihnen befänden sich keine ehemaligen Ortskräfte mehr, die eine rechtsverbindliche Zusage erhalten hätten. Die Regierung halte sich an rechtsverbindliche Zusagen der vorigen Bundesregierung. Es fänden Sicherheitsüberprüfungen statt, so Merz, denn „wir wollen wissen, wer nach Deutschland kommt“. Eingegangene Rechtsverpflichtungen würden eingehalten. Parsa Marvi (SPD) erkundigte sich nach der „föderalen Modernisierungsagenda“, auf die sich Bund und Länder geeinigt hatten. Über 200 Maßnahmen seien dabei beschlossen worden, berichtete der Kanzler: „Das geht jetzt Schritt für Schritt.“ (vom/17.12.2025)

Klöckner gedenkt der Opfer von Sydney und mahnt zur Haltung gegen Anti­semi­tismus

Mi, 17.12.2025 - 14:00
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 17. Dezember 2025, hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner der Opfer des Anschlags in Sydney gedacht. Zwei Attentäter hatten am 14. Dezember in der australischen Stadt das Feuer auf eine Chanukka-Feier eröffnet und dabei 15 Menschen getötet. Viele weitere wurden verletzt. Der Deutsche Bundestag trage als Parlament eine besondere Verantwortung gegenüber Jüdinnen und Juden, mahnte Klöckner in ihren Worten an das versammelte Plenum. „Aus unserer Geschichte, aus unserer Erfahrung, folgt nicht nur Erinnerung. Es folgt ein Auftrag: Unser Auftrag ist es, die Stimme zu erheben, wenn Juden bedroht, beleidigt oder angegriffen werden“, so die Parlamentspräsidentin. Klöckner: Sydney hätte auch in Deutschland liegen können Der Hass auf Jüdinnen und Juden werde ständig offener und lauter. Er werde auch wieder tödlich, so Klöckner, die den Blick auch auf den wachsenden Antisemitismus in Deutschland richtete. „Australien liegt geografisch weit entfernt, doch ich kann heute nicht mit dem Finger auf die andere Seite der Erdkugel zeigen.“ „Die Wahrheit ist“, sagte sie, „Sydney hätte auch in Deutschland liegen können“. Dass auf das Massaker am Bondi Beach teils mit „offener und stiller Genugtuung und Häme“ reagiert worden sei, sei mit dem zentralsten Grundwert der Verfassung unvereinbar, sagte die Bundestagspräsidentin. Der Deutsche Bundestag werde niemals tolerieren, dass die Ermordung von Juden relativiert wird. (ste/17.12.2025)

13. Sitzung des Bildungs- und Familienausschusses

Mi, 17.12.2025 - 11:30
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am Mittwoch, 17. Dezember, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit Bundesministerin Karin Prien zu den Bildungstrends 2024 des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) und den Vorschlägen der angedachten Bund-Länder-Initiative. Das Gremium erörtert langfristige Weichenstellungen in der Bildungspolitik. Die 38 Mitglieder des Gremiums beschäftigen sich mit darüber hinaus mit unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Ihre Aktivitäten zielen unter anderem darauf ab, Familien sowie Kinder und Jugendliche zu stärken, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – die Rahmenbedingungen für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben der älter werdenden Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. (17.12.2025)

Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen als große Chance

Mi, 17.12.2025 - 10:25
Um neue und effektive Therapieformen gegen Erkrankungen wie Long Covid oder ME/CFS zu entwickeln, hat das Bundesforschungsministerium die „Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ ausgerufen. Von 2026 bis 2036 sollen rund 500 Millionen Euro in die Erforschung dieser Erkrankungen und Therapiemaßnahmen fließen. Welche Schwerpunkte dabei gesetzt werden sollen und wie das Geld möglichst sinnvoll eingesetzt werden kann, dazu bezogen Experten am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Stellung. Stigmatisierung und Unterfinanzierung Die nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen sei eine besondere Chance, sagte Jörg Heydecke von der ME/CFS Research Foundation. Jahrzehntelange Stigmatisierung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) und eine Unterfinanzierung seien Gründe dafür, dass diese Erkrankungen bislang „unterforscht und unzureichend verstanden sind“. Damit die nun ausgerufene Dekade zum Erfolg werde, nannte Heydecker vier Aspekte, die bei der Verteilung der Gelder berücksichtigt werden sollten: Um von Anfang an lösungsorientiert zu handeln, müssten erstens Biomarker und Therapieforschung in den Fokus gerückt werden. Auch sei, zweitens, die Auswahl von kompetenten Forscherinnen und Forschern sowie von Zentren mit Erfahrungen in relevanten Bereichen essenziell. Die Bundesregierung sollte drittens Anreize für eine Beteiligung der Pharmaindustrie schaffen sowie „Unterstützungsmaßnahmen für Start-ups bei der Therapie- und Diagnostikforschung ermöglichen“. Viertens müsse eine umfassende Beteiligung von Patientenvertretern gewährleistet werden. Carmen Scheibenbogen vom Institut für Medizinische Immunologie an der Charité betonte ebenfalls, dass die nationale Dekade eine „wichtige und dringende Initiative für Betroffene, die Gesellschaft und die Volkswirtschaft“ sei. Für Deutschland sei es eine „historische Chance“, eine international führende Rolle „mit großem medizinischem und wirtschaftlichem Potenzial“ einzunehmen. Mindestens eineinhalb Millionen Menschen sind laut Scheibenbogen derzeit in Deutschland von PAIS betroffen. Um diese Erkrankungen besser zu verstehen und behandeln zu können, seien verschiedene Therapieansätze nötig, da es sich um heterogene Erkrankungen handele, bei denen das Prinzip „one size fits it all“ nicht gelte. In der Dekade sollte auf translationale biomedizinische Forschung gesetzt werden. Außerdem brauche es klare Kriterien für die Forschungsförderung. Suche nach Therapieansätzen Für Betroffene würden die Symptome von postinfektiösen Erkrankungen wie Fatigue oder kognitiven Einschränkungen oftmals sehr ähnlich aussehen, sagte Joachim L. Schultze, tätig im Bereich Systemmedizin an der Venusberg-Campus Universität Bonn. Allerdings könnten die „zugrundeliegenden molekularen Prozesse“ sehr unterschiedlich sein und müssten daher genauer untersucht werden. Schultze betonte: „Nur wenn wir die krankheitsauslösenden Mechanismen verstehen können, können wir auch rationale Therapieansätze entwickeln.“ Genau wie Scheibenbogen betonte auch Schultze, dass es nicht die eine Lösung geben könne. Daher müsse sich die Forschung auf die sogenannten Biomarker konzentrieren. Bettina Hohberger, die im Bereich Kopfkliniken an der Augenklinik Erlangen tätig ist, merkte an, dass bereits während der Pandemie bestimmte Biomarker identifiziert wurden. Auch sie betonte, dass Post-Covid-Erkrankungen keine Einheitsgruppe seien, sondern dass es für verschiedene Untergruppen verschiedene Biomarker gebe. Der nächste Schritt besteht für Hohberger nun darin, die bereits gefundenen Biomarker mit Therapiekonzepten zu kombinieren. Dafür sei finanzielle Unterstützung grundlegend, da selbst kleine Patientenstudien kaum aus Eigenmitteln finanziert werden könnten. Der Sportmediziner Jürgen Michael Steinacker sagte, dass infektiöse Erkrankungen Karrieren massiv verändern können. Er berichtete den Ausschussmitgliedern von Sportlern, die aufgrund von einer solchen Erkrankung ihren Alltag kaum noch bewältigen können. Es sei wichtig, die „personalized medicine“ zu fördern und den Fokus darauf zu legen, zu verstehen, warum manche Menschen erkranken und andere nicht. (des/17.12.2025)

Experten warnen vor Überregulierung bei Verstößen gegen EU-Sanktionen

Mi, 17.12.2025 - 08:30
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508, 21/3205) sowie einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf befasst. Die geladenen Sachverständigen forderten eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht. Dabei verwiesen sie zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden. Neue Mindeststandards in der Europäischen Union Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des AWG. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – sogenannte Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden. Von Strafbewehrung der Jedermannspflicht abgeraten Katharina Neckel, Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), benannt von der SPD-Fraktion, rät von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“. Miye Kohlhase, Leiterin des Geschäftsbereichs Kunden und Märkte im Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. "Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund", sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Darüber hinaus mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei. Ungewollte Verwicklung in Straftaten Dem schloss sich Matthias Krämer, Abteilungsleiter Außenwirtschaftspolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden "wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen". Das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden, sagte Krämer. Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, "Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen", sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch "eine Reihe von Fragen auf". (nki/17.12.2025)

Maskenbeschaffung des Bundes auf dem Prüfstand

Mo, 15.12.2025 - 14:00
Die Kameras blitzten auf, als Jens Spahn (CDU) den Sitzungssaal betrat – und der ehemalige Bundesgesundheitsminister stand auch im Blickpunkt der zwölften Sitzung der Enquete-Kommission des Bundestages am Montag, 15. Dezember 2025 : „Es gab einen starken Druck aus den Ländern, dass der Bund zentral Masken beschafft“, sagte der heutige Unionsfraktionschef mit Blick auf die Beschaffungspolitik des Gesundheitsressorts (BMG) zu Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 und darüber hinaus. Ob es dabei zu „Überbeschaffung“ gekommen sei, bleibe in der Rückbetrachtung umstritten. „Wenn man aber in der Situation davon ausgehen muss, dass es eine zweite, eine dritte, eine vierte Welle gibt, und man nicht weiß, ob China überhaupt wieder öffnet und Masken liefert“, dann müsse man für eine entsprechende Bevorratung sorgen. "Es wurde schneller geliefert" Während der Coronapandemie hatte der Bund laut Bundesrechnungshof insgesamt 5,8 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro beschafft, nur 1,7 Milliarden Masken seien letztlich verteilt worden. Spahns Ministerium hatte die Beschaffungspolitik des Bundes übernommen und selbst Aufträge erteilt – ursprünglich war vorgesehen gewesen, die bisherigen nationalen Beschaffungsämter walten zu lassen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister sagte, so sei schneller geliefert worden. „Es kam kaum etwas an“, sagte er zu Verträgen im Frühling 2020, die andere Behörden damals zunächst abgeschlossen hätten. "Falscher Eindruck von nur zwei oder drei Ratgebern" Die Enquete-Kommission will in einem Austausch mit Sachverständigen prüfen, ob es bei der Bewältigung der Pandemie Versäumnisse und Fehler gegeben hat – und was in Zukunft besser gemacht werden könnte. Bei dieser Sitzung standen die Themen Beschaffung und Versorgungssicherheit auf der Tagesordnung. Auf die Frage aus der AfD-Fraktion, was Spahn heute anders machen würde, sagte Spahn, dass er die Bandbreite der beratenden Wissenschaftler stärker öffentlich machen würde. „Weil der falsche Eindruck entstanden ist, dass es in der Krise nur zwei oder drei Ratgeber in der Pandemie gegeben hätte“, sagte er mit Blick auf die damals vor allem in der Öffentlichkeit stehenden Experten wie der Charité-Virologe Christian Drosten oder der damalige Chef des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler. "Massive Überbeschaffung von Masken" Oliver Sievers, Mitglied des Bundesrechnungshofes, monierte eine damalige „massive Überbeschaffung“ von Masken. Eine Vernichtung von abgelaufenen Masken sei für alle kein Vorteil. Er verwies ferner auf rund hundert anhängige Gerichtsverfahren mit Lieferanten, die noch einen Streitwert in Höhe von 2,3 Milliarden Euro hätten. „Wir sehen keinen Exklusivauftrag des BMG, in solchen Größenordnungen Masken einzukaufen“, sagte Sievers. Das Ministerium solle nur ergänzend zu den Ländern und den Bedarfsträgern auftreten. "Die damalige Lage im überhitzten Markt war sehr skurril" Annette Lehnigk-Emden, Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, bilanzierte, dass es den drei zuständigen Beschaffungsämtern gelungen sei, innerhalb weniger Tage Verträge in Höhe von 190 Millionen Euro zu schließen. „Die damalige Lage im überhitzten Markt war sehr skurril“, fasste sie zusammen. „Haarverlängerungsstudios boten plötzlich Atemschutzmasken an.“ Organisationen, Unternehmen und Länder hätten sich gegenseitig Maskenlieferungen abgejagt. Als dann das Bundesgesundheitsministerium dazu überging, selbst Masken zu bestellen und dies nach dem sogenannten Open-House-Verfahren zu realisieren, hätten „Vertragspartner versucht, auf das neue Angebot des BMG einzugehen“, so Lehnigk-Emden. Beim Open-House-Verfahren lobt der Auftraggeber die Beschaffung eines bestimmten Vertragsgegenstandes zu einem zuvor festgelegten Preis und definierten Vertragsbedingungen aus. Er verpflichtet sich zugleich, mit jedem Anbieter, der sich fristgerecht meldet, die Bedingungen zur Beteiligung am Verfahren erfüllt, vertragsgemäße Waren anbieten kann und bereit ist, die Vertragsbedingungen einschließlich des Preises zu akzeptieren, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Lehnigk-Emden: „Wir fanden das Verfahren suboptimal.“ Es sei eine Konkurrenz zu den bisher zuständigen Beschaffungsämtern entstanden. "Hochvolatiles und schwer prognostizierbares Marktumfeld" Damals habe sich ab März 2020 ein bisher unbekanntes Spannungsfeld aufgetan, berichtete Hans Hagen Burmeister, Leiter der Abteilung „Beschaffung“ im Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums. Es habe ein hochvolatiles und schwer prognostizierbares Marktumfeld gegeben, dass sich teils im Stundentakt neu ausgerichtet habe. Öffentlicher Einkauf sei gefordert gewesen, „in einer Art und Weise, wie es das vorher noch nie der Fall war“. Das Beschaffungsamt des Innenressorts und die anderen Beschaffungsämter hätten „durchaus ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen können“. "Bedarfsträger und Bedarfsdecker künftig trennen" Im Januar 2025 hatte Dr. Margaretha Sudhof, ehemalige Sonderbeauftragte des Bundesgesundheitsministeriums, einen Bericht zu dieser Thematik vorgelegt. Nun als Sachverständige von der Kommission geladen, fasste sie ihre Bilanz in einem kurzen Satz zusammen: „Die Länder sind zuvorderst zuständig und sie kennen den Bedarf natürlich auch besser.“ Dass das Ministerium vieles bei der Beschaffung dann an externe Dienstleister ausgelagert hatte, sah Sudhof kritisch. „In Bayern ist das Zwei- bis Dreifache an Schutzausrüstung bestellt worden“, sagte sie. „Im Bund war es das 22-fache.“ Sie sprach sich dafür aus, dass künftig Bedarfsträger und der Bedarfsdecker zu trennen seien. "Wir sind nicht in einer Normallage gewesen" Rückendeckung für sein Agieren erhielt Spahn vom Sachverständigen Prof. Dr. jur. Martin Burgi, der die Rechtmäßigkeit von sogenannten Dringlichkeitsvergaben betonte. „Wir sind nicht in einer Normallage gewesen“, sagte der Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität München. „Die Verfassung hat nichts dagegen, wenn der Höchstlegitimierte die Zuständigkeit an sich zieht.“ Er erinnerte daran, dass oberste Richtschnur sämtlicher Maßnahmen und Entscheidungen die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit sei. Das geltende Vergaberecht habe erfreulicherweise Vorkehrungen für solche Situationen. Bund und Länder hätten davon Gebrauch gemacht – und nicht etwa das Vergaberecht „überdehnt“. "Es gab nicht viele sinnvolle Alternativen" Dass das BMG damals eigenständig in die Beschaffung eingestiegen sei, bezeichnete Spahn als nicht ideal, „aber es gab nicht viele sinnvolle Alternativen“. Sievers vom Bundesrechnungshof sagte, es habe keine nationale Reserve gegeben. Damals sei nach einem ermittelten Jahresbedarf eingekauft worden. „Unsere Vermutung ist, dass dies eine nachträgliche Begründung ist.“ Spahn wiederum bemaß die Gesamtkosten des Bundes durch die Corona-Pandemie auf 440 Milliarden Euro. „Masken betreffen 1,5 Prozent dieser Ausgaben.“ Und: Die nationale Reserve sei nicht gesetzlich geregelt, das sei natürlich ein Problem. „Der Befund ist: Wir sind nicht viel besser vorbereitet als wir es vor sechs Jahren waren.“ (jr/16.12.2025)

Klöckner: Offenheit für Neu­wahlen in der Ukraine ein klares Signal für Demokratie

Mo, 15.12.2025 - 12:50
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj am Montag, 15. Dezember, zu einem Gespräch im Reichstagsgebäude empfangen. Die Ankündigung Selenskyjs, Wege für die Durchführung von Wahlen in der Ukraine zu eröffnen, sendet für die Bundestagspräsidentin das "klare Signal, dass sein Land selbst unter den extremen Belastungen des Krieges an rechtsstaatlichen Verfahren und demokratischer Verantwortung festhalten will".