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Bundestag | Aktuelle Themen
Fundamentalkritik an der Wirtschaftspolitik
Bei einer Debatte zur Lage der Wirtschaft übt die Opposition Fundamentalkritik an der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Während einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Wirtschaftskrise in Deutschland stoppen, Warnsignale von Bosch und Lufthansa ernst nehmen" am Donnerstag, 16. Oktober 2025, forderte Bernd Schattner (AfD) eine "aktive Industriepolitik", damit das "wirtschaftliche Massensterben, ausgelöst von dieser Regierung, aufhört". Die Zahl der Firmenpleiten sei 2024 so hoch gewesen wie seit zehn Jahren nicht mehr, und für 2025 würden noch mehr Insolvenzen erwartet. Schattner machte die Bundesregierung für Insolvenzen, Massenarbeitslosigkeit und Standortverlagerungen verantwortlich. Er griff die CDU/CSU an und behauptete: "Die Union macht nichts, hat keinen Plan." Auch die SPD mache "wirtschaftsfeindliche Politik". Als Beispiele nannte er die Lufthansa. "Sie haben das Unternehmen nicht gerettet, sie haben es ruiniert", sagte er in Richtung Regierungsbank. Die Airline plane Massenentlassungen, das ehemals für Qualität und Pünktlichkeit weltweit bekannte Unternehmen falle heute durch "Verspätungen" und "Stellenabbau" auf. Union: Wettbewerbsfähigkeit in den Fokus Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) stellte klar: "Wir wollen die wirtschaftliche Lage nicht schönreden, sondern wir wollen sie verbessern." Deshalb habe die Bundesregierung seit Amtsantritt im Mai die "Wettbewerbsfähigkeit in den Fokus genommen". So seien Unternehmen und Verbraucher entlastet worden, indem die Netzentgelte gesenkt wurden. Außerdem werde die Gasspeicherumlage abgeschafft, der Industriestrompreis "wird kommen, weil wir wollen, dass die energieintensive Industrie eine Zukunft in Deutschland hat". Die Automobilindustrie sei "weiterhin eine Schlüsselindustrie unsers Landes" und stehe für fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts. "Wir wollen, dass das so bleibt. Deutschland muss Automobilland bleiben", stellte Lenz fest. Dafür seien Nachbesserungen in Brüssel nötig. "Der Verbrenner darf nicht verteufelt werden und wir dürfen die E-Mobilität nicht schlechtreden", sagte Lenz. Hundert Prozent Elektromobilität im Jahr 2025 seien "schlicht nicht möglich". Grüne: Wirtschaft braucht ein starkes Europa Dr. Sandra Detzer (Bündnis 90/Die Grüne) hielt der AfD-Fraktion vor, "eine wirtschaftsfeindliche Politik zu betreiben". "Unsere Wirtschaft braucht ein starkes Europa und gutausgebildete Fachkräfte, eine internationale Vernetzung und eine starke Demokratie", sagte Detzer. Seit 2010 seien die Klimatechnologien jährlich um fünf Prozent gewachsen. Die Branche erwirtschafte 314 Milliarden Euro Umsatz und beschäftige 3,4 Millionen Menschen. Das sei Ausdruck dafür, dass die Transformation der Wirtschaft vorangehe. Die Bundesregierung sei aufgerufen, diesen Prozess "aktiv weiterzuführen". SPD: Massives Investitionsprogramm aufgelegt Sebastian Roloff (SPD) bezeichnete Deutschaland als "ein Land, das wirtschaftlich nicht gut aufgestellt ist". Zu lange sei die Infrastruktur "auf Verschleiß gefahren" worden, in "vielen Bereichen sind wir überreguliert", und es sei zu wenig in Digitalisierung investiert worden. Aber trotz aller Probleme sei "Deutschland immer noch die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt", sagte Roloff. Nun habe die Bundesregierung ein massives Investitionsprogramm aufgelegt, "auch mithilfe der Grünen". 160 Milliarden Euro stünden innerhalb dieser Legislaturperiode für Infrastrukturprojekte bereit. Zudem seien im Sommer verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten verabschiedet worden. "Diese Maßnahmen werden positive Effekte haben", gab sich Roloff überzeugt. Linke: Menschen haben Sorge um ihre Existenz Für Janine Wissler (Die Linke) haben weder die Bundesregierung noch die AfD die richtigen wirtschaftspolitischen Konzepte. "Alleine im vergangenen Jahr sind über 100.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen", so Wissler. Hinter den Zahlen steckten Menschen, die sich "Sorgen um ihre Existenz machen". Bosch wolle 22.000 Arbeitsplätze streichen, obwohl das Unternehmen 2024 drei Milliarden Euro Gewinn gemacht habe. "Das Beispiel zeigt, was passiert, wenn man Strukturwandel dem Markt überlässt", kritisierte Wissler. Die Politik habe es versäumt, die Transformation zu gestalten, "stattdessen kommt jetzt der Kahlschlag". Die Autoindustrie habe die Elektromobilität "verschlafen". Sie forderte eine "nachhaltige Industriepolitik, die Umschulungen fördert, Tarifbindung sichert und Zukunftjobs schaffe, anstatt Belegschaften für die Fehler des Managements zahlen zu lassen". (nki/16.10.2025)
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Malte Kaufmann nicht zum Vizepräsidenten gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Wahl eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin (21/2211) sowie zur Wahl von Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (21/2212) abgelehnt. Der für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages von der Fraktion vorgeschlagene Dr. Malte Kaufmann erhielt in geheimer Wahl 153 Ja-Stimmen bei 414 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen. Damit erreichte er nicht die erforderliche Mindestzahl von 316 Stimmen und wurde somit nicht ins Vizepräsidentenamt gewählt. Der 48-jährige Diplom-Volkswirt aus dem Wahlkreis Heidelberg gehört dem Bundestag seit 2021 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Kaufmann ist ordentliches Mitglied und Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er gehört darüber hinaus dem Vorstand der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung an, ist Mitglied der Interparlamentarischen Union und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Delegationsmitglied zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE und stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum. Wahl zum Parlamentarischen Kontrollgremium Nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen erhielten auch die AfD-Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten, die von ihrer Fraktion als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nominiert worden waren (21/2212). Auf Martin Hess entfielen 145 Ja-Stimmen bei 425 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen. Gerold Otten erhielt 152 Ja-Stimmen bei 417 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Bei beiden war jeweils eine Stimme ungültig. Der 54-jährige Polizeihauptkommissar a. D. Martin Hess aus dem Wahlkreis Ludwigsburg gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er ist Obmann seiner Fraktion im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss sowie im Gemeinsamen Ausschuss. Der 69-jährige ehemalige Berufsoffizier und Oberst der Reserve Gerold Otten aus dem Wahlkreis München-Land gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Otten ist ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Gemeinsamen Ausschuss und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss. Darüber hinaus gehört er der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Parlamentarischen Versammlung der Nato an. Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. Beirat bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste Darüber hinaus hat der Bundestag Mitglieder des Beirates bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste gemäß Paragraf 21 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) gewählt. Dazu hatten die Fraktionen Wahlvorschläge (CDU/CSU und SPD: 21/2217, AfD: 21/2218, Bündnis 90/Die Grünen: 21/2219, Die Linke: 21/2220) vorgelegt. Die Wahlvorschläge der Koalitionsfraktionen wurden einstimmig angenommen, der Wahlvorschlag der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Wahlvorschläge der Grünen und der Linken wurden jeweils mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte beide Wahlvorschläge ab. Für die Union gewählt wurden als Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft: Prof. Dr. Franz Hofmann und Prof. Dr. Hendrike Weiden; als Vertreter der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Markus Hartmann und Siegfried Schneider; als Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsverbänden: Susanne Dehmel und Dirk Freytag. Für die SPD ist als Vertreter der Wissenschaft gewählt: Dr. Tobias Mast; als Vertreterin der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Svea Windwehr; als Vertreter von Wirtschaftsverbänden: Alexander Rabe. Für die AfD nicht gewählt wurden als Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Susanne Dagen, Prof. Dr. rer. nat. Boris Hollas und Daniel Lindenschmid. Für die Grünen gewählt ist als Vertreterin der Wissenschaft: Prof. Dipl.-Journ. Christina Elmer; als Vertreterin der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Lina Ehrig. Für Die Linke gewählt ist als Vertreterin der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden: Simone Ruf. Angesiedelt bei der Bundesnetzagentur in Bonn ist sie eine unabhängige Behörde, die Nutzern digitaler Dienste in Deutschland, Anbietern von Online-Diensten und Behörden in Deutschland und der EU als Ansprechpartner dient. Die Stelle überwacht und setzt die Regeln der EU-Dienstverordnung für digitale Dienste um. Sie fungiert als zentrale Beschwerdestelle für Nutzer und leitet, falls erforderlich, Beschwerden an zuständige Behörden weiter. Sie wird von einem Beirat unterstützt, der sich aus Vertretern von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbänden zusammensetzt und erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht, der den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt und veröffentlicht wird. Außerdem ist sie zuständig für die Belehrung von Beschwerdeführern und Beteiligten über deren Rechte und Verfahren. (vom/eis/16.10.2025)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Finanzausgleichsgesetz 2025: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz, 21/1892) angenommen. Dazu hat der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2253). Dafür haben CDU/CSU, SPD und der Linken gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Die Gemeinden erhalten laut Gesetzentwurf in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Damit sollen Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmenssteuerreform vom 14. Juli 2025 („Investitions-Booster“) kompensiert werden. Für 2025 erhalten darüber hinaus die Länder weitere 700 Millionen Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, ebenfalls zulasten des Bundeshaushalts. Allerdings müssen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge für das laufende Jahr zugunsten des Bundes wiederum knapp 27 Millionen Euro abgeben. Dies ergibt sich aus der Spitzabrechnung zur Entlastung der Länder von Flüchtlingskosten. Die Abschlagszahlung des Bundes sei für 2025 um diesen Betrag zu hoch ausgefallen, heißt es im Gesetzentwurf. Geldwäschebekämpfung: In zweiter Lesung einstimmig angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Bundesregierung und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (21/1901). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2251). Sitz der AMLA ist Frankfurt am Main. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Nach zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (21/1902). Auch dazu hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2242). Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden: Der Bundestag hat nach zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung (21/1903). Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2242). Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Grüne bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492, 21/1895) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/2199) vor. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es im Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire: Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen in zweiter Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (21/1885). Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257). Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Côte d’Ivoire dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Côte d’Ivoire schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ghana: Ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen wurde in zweiter Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (21/1888). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257) vor. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Ghana dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Ghana schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit SADC-WPA-Staaten: Der Bundestag hat in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen und Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (21/1887) angenommen. Dazu hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine weitere Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2257). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini (früher Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für die SADC-WPA-Staaten dauerhaft vertraglich geregelt werden. Die Länder erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken sie schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Zentralafrika: Nach zweiter Lesung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen und Linken ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (21/1886) angenommen. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257) vor. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Zentralafrika dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Zentralafrika schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2035) mit dem Titel "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen". Dazu hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine weitere Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2257). Die Grünen fordern darin, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten an Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d'Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der Abkommen mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden. Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit afrikanischen Partnerstaaten genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bisherigen Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle. Die Ratifizierung müsse deshalb an Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“. Petitionen: Angenommen wurden 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 52 bis 64 (21/2092, 21/2093, 21/2094, 21/2095, 21/2096, 21/2097, 21/2098, 21/2099, 21/2100, 21/21/2101, 21/2102, 21/2103, 21/2104). Strafverschärfungen bei Straftaten im häuslichen Bereich Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Strafverschärfungen bei Straftaten im häuslichen Bereich. Häusliche Gewalt sei eine große Verletzung der Menschenrechte und führe nicht nur zu psychischen und physischen Schäden, sondern auch zu langfristigen Traumata für die Opfer und ihre Familien, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 166852). Deshalb, so der Petent, sei es sehr wichtig, die Opfer zu schützen und die Täter „schwerer und härter zu bestrafen, um andere abzuschrecken und zu warnen“. So würde eine klare Botschaft gesendet, „dass häusliche Gewalt in keinem Fall toleriert wird“. Auch liefere dies eine bessere Unterstützung der Opfer, einen Zugang zu Schutzmaßnahmen und einen Neuanfang ohne Angst. Bessere rechtliche Beratung und psychische Unterstützung bewertet der Petent ebenfalls als einen Schritt in eine gewaltfreie Zukunft. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 8. Oktober verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. „Erhebliche Eingriffe in die Rechtsgüter der Opfer“ In der Begründung zu der Beschlussempfehlung heißt es unter anderem, der Bundestag teile ausdrücklich die in der Eingabe geäußerte Ansicht, dass solche Straftaten ganz erhebliche Eingriffe in die Rechtsgüter der Opfer darstellen können und daher angemessen bestraft werden müssen. Zugleich wird auf umfangreiche gesetzliche Maßnahmen verwiesen, die in diesem Zusammenhang schon getroffen worden seien. Zudem sei im Koalitionsvertrag vereinbart, Gewaltkriminalität zu bekämpfen und insbesondere Frauen besser zu schützen. Die Eingabe sei geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, schreibt der Petitionsausschuss. (hau/vom/16.10.2025)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen: Zusammenarbeit mit Indien: Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen (21/1854) wird federführend im Rechtsausschuss weiterberaten. Die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien soll auf eine verbindliche völkervertragliche Grundlage gestellt werden. Laut Vorlage soll der am 24. Oktober 2024 unterzeichnete Vertrag die Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessern, unter anderem bei der Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität. „Der Vertrag regelt alle wesentlichen Bereiche der sonstigen Rechtshilfe und enthält dafür Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. Dadurch wird die Fähigkeit beider Vertragsparteien verbessert, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu reagieren“, heißt es weiter. Das Kabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Dem Bundesrat ist der Entwurf laut Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet worden. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor. Teilhabe im Sport: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Für echte Gleichstellung im Sport – Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen stärken" (21/790) wird federführend im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern. Wie das aussehen könnte, beschreiben die Abgeordneten in 25 Punkten. Dazu gehöre zum Beispiel, im Rahmen der Spitzensportförderung des Bundes die Gleichstellung als explizites Ziel zu benennen, geschlechterspezifische Kriterien verbindlich zu verankern und dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 30 Prozent der Projektfördermittel für frauenspezifische Maßnahmen, Trainings-, Forschungs- oder Infrastrukturprojekte verwendet werden. Im Dialog mit den Sportverbänden solle die Bundesregierung außerdem darauf hinwirken, dass Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium in die Grundsätze der Sportförderung aufgenommen wird. Ferner solle die Bundesregierung auf eine paritätische Besetzung der Gremien von Sportverbänden auf Bundesebene dringen und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verbindliche Gleichstellungspläne in den geförderten Verbänden einfordern. Notfallversorgung: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten" (21/2228) vorgelegt. Die Vorlage ist an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen worden. Das aktuelle System funktioniere nicht, weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, heißt es in dem Antrag. Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch Warteschleifen in den Telefonzentralen der ärztlichen Bereitschaftsdienste, Wartezeiten bis zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in Krankenhausrettungsstellen und regional durch eine Überlastung des Rettungsdienstes. Als Grund für die Zunahme der Rettungsdiensteinsätze gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung. Die Abgeordneten fordern, dass gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Ferner sollte an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden. Die dortigen Ärzte sollten die einzigen Ansprechpartner sein für Patienten, die sich nach Aufforderung der Leitstelle zur Klinik begeben haben sowie für Patienten, die ohne vorherigen telefonischen Notruf zum Krankenhaus gekommen sind. Zudem sollte ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser und Portalpraxen sowie den Rettungsdienst eingeführt werden. Der Rettungsdienst sollte insgesamt, inklusive Transport, als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden. Den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen sollte außerdem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des qualifizierten Krankentransports auf Basis der Schilderung der jeweiligen Notlage auch einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln sowie ein Taxi zu schicken. Arzneimittel: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen" (21/2229) vorgelegt, der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Forschungsausschuss beantragt, konnte sich gegen das Mehrheitsvotum der übrigen Fraktionen zugunsten des Gesundheitsausschusses aber nicht durchsetzen. Die Sponsoren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion die Rohdaten offenlegen. Die geltenden Regelungen sähen den Schutz von vertraulichen persönlichen Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor. Auch anonymisierte Daten, sogenannte Rohdaten der einzelnen Teilnehmer an einer klinischen Prüfung, müssten nicht vorgelegt werden, heißt es in dem Antrag. An der aktuellen Rechtslage habe sich auch durch das Medizinforschungsgesetz von 2024 nichts Wesentliches geändert. Die EU-Verordnung 2025 / 327 über den europäischen Gesundheitsdatenraum von 2025 sehe zwar die Notwendigkeit der Datennutzung vor, ohne allerdings eine mögliche Verpflichtung zur Offenlegung von Rohdaten einzuführen. Eine Offenlegung von Studienrohdaten sei beispielsweise auch dann angezeigt, wenn in der öffentlichen Diskussion oder dem wissenschaftlichen Diskurs begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder Sicherheit bereits zugelassener Arzneimittel aufgetreten seien, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Sponsoren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln dazu verpflichtet werden, unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit anonymisierte Rohdaten auf begründeten Antrag hin Dritten zur Verfügung zu stellen. Wissenschaftsbetrug: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel "Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern" (21/2230) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung überwiesen. Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten. Diese solle Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen überprüfen können. Notwendig ist dies laut der antragstellenden Fraktion, da sich die Meldungen darüber häufen, "dass sogenannte Pseudo-Journale und Paper Mills gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review". Die Bundesregierung müsse jedoch sicherstellen, dass politische Entscheidungen auf "belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen". (ste/16.10.2025)
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Opposition fordert rasche Reform der Notfallversorgung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes“ (21/2214) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beratung eines weiteren avisierten Antrags der Fraktion mit dem Titel „Sofortmaßnahmen für eine gerechte und stabile Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung“. Die Opposition wirft der Bundesregierung eine Vernachlässigung der Notfallversorgung vor und fordert ein sofortiges Umsteuern. Abgeordnete der Grünen, AfD und Linken wiesen in der Debatte auf die Dringlichkeit hin. Viele Notaufnahmen seien völlig überfüllt, die Wartezeiten extrem lang und das Personal auch im Rettungsdienst oft überfordert. Redner der Koalitionsfraktionen räumten die Probleme ein, verwiesen jedoch auf eine geplante gesetzliche Änderung, die in absehbarer Zeit vorgelegt werden solle. Grüne: Wir stehen an einem Wendepunkt Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen), der selbst Notfallmediziner ist, warnte: "Wir stehen an einem Wendepunkt." Millionen von Menschen müssten sich darauf verlassen können, im Notfall schnell und richtig versorgt zu werden. "Was wir heute erleben, ist Chaos statt Planung, Überforderung statt Hilfe, endlose Warteschleifen, volle Wartezimmer, ein Flickenteppich statt verlässlicher Strukturen." Dahmen fügte hinzu: "Die Notfallversorgung in Deutschland ist ein Brennglas für die Systemkrise, fehlende Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen." Wenn die Notfallversorgung nicht mehr richtig funktioniere, gehe mehr als nur Vertrauen verloren. Er habe als Notfallmediziner selbst erlebt, wie unzureichend die Versorgung sei, wenn Menschen plötzlich in Not gerieten, etwa Mütter mit fiebernden Kindern am Wochenende oder Senioren bei einem Unfall. "Reform seit Jahren überfällig" Es handele sich dabei nicht um Einzelfälle, betonte Dahmen und sprach von einer "dysfunktionalen Notfallversorgung" und einem Rettungsdienst, der auf dem Reserverad laufe. Eine Reform sei seit Jahren überfällig. Es liege aus der vergangenen Legislatur schon ein fertiger Gesetzentwurf vor, der von Fachleuten für gut befunden sei. Gleichwohl sei die Bundesregierung bisher untätig geblieben, obgleich es keinen Streit über das Ziel der Reform gebe. Der Grünen-Vorschlag sei ähnlich dem alten Entwurf, aber verbessert. Dahmen mahnte, eine schlüssige Reform könne nicht nur Leben retten, sondern auch viel Geld sparen. So würden die möglichen Einsparungen auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr geschätzt durch eine bessere Patientensteuerung und weniger vermeidbare Klinikaufenthalte. Er forderte: "Es ist Zeit, jetzt zu handeln." AfD: Die Regierung ignoriert die Katastrophe Dr. Christina Baum (AfD) ging vor allem mit der Union scharf ins Gericht, die mehr an Ideologie interessiert sei als an Gesundheit und Sicherheit. Während der Rettungsdienst vor dem Kollaps stehe, mache die Union einfach weiter wie immer. "Unser einst gut funktionierendes System zerbricht vor unseren Augen, und diese Regierung ignoriert die Katastrophe." Die Einsätze des Rettungsdienstes seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So seien allein 2023 mehr als 7,8 Millionen Rettungsdienst- und Notarzteinsätze registriert worden. Auch für 2025 würden Rekordzahlen erwartet, wobei es zu Tausenden unnötigen Alarmen komme. Oft steckten hinter den Notrufen gar keine Notfälle. Das hänge auch mit dem verbreiteten Unwissen der Bürger über die Organisation der Notfallversorgung zusammen. Baum betonte, das Rettungspersonal stehe unter einem ständig steigenden Druck und müsse zusätzlich zur normalen Arbeitsbelastung auch noch Gewalt ertragen. In manchen Notaufnahmen sei die Gewalt schon eskaliert. So würden Menschen, die das Leben anderer Menschen retten sollen, selbst Opfer. Sie fügte hinzu, die Überlastung des Rettungsdienstes werde zur Bedrohung. Viele Fachkräfte verließen in der Folge ihren Beruf schon nach wenigen Jahren. Baum schlussfolgerte: "Eine grundlegende Reform ist überfällig." Linke: Missstände sind überdeutlich Ähnlich wie die Redner von Grünen und AfD äußerte sich auch Jan Köstering von der Linksfraktion, der den Grünen für die Gesetzesinitiative dankte. Eine Reform sei überfällig, denn die Missstände seien überdeutlich. Das Personal in der Notfallversorgung und im Rettungsdienst sei angesichts der Fülle an Aufgaben und Notfällen überfordert. Er machte die gewinnorientierte Gesundheitswirtschaft für die Probleme mitverantwortlich. Zugleich kritisierte er einen Mangel an belastbaren Daten über Kosten, Aufnahmequoten oder Patientenkontakte. Auf diese Weise würden im Blindflug die Patienten gefährdet. Köstering forderte eine bedarfsgerechte Finanzierung der Notfallversorgung und gute Arbeitsbedingungen für das Personal. Er warnte davor, Reformen nur unter wirtschaftlichen Aspekten zu planen, es gehe am Ende um patientenorientierte Lösungen. Profitgetriebene Ansätze brächten hingegen keine Verbesserung. Jede zusätzliche Belastung könne das System schneller zum Kollaps bringen. CDU/CSU: Ziel ist eine bestmögliche Vermittlung Prof. Dr. med. Hans Theiss (CDU/CSU) versicherte, dass eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes bereits in Arbeit sei. Eine gute Notfallversorgung sei ein wichtiges Element im Gesundheitswesen. Daher sei es ein Grundanliegen, die Notfallversorgung noch besser, effektiver und verlässlicher zu machen. Ein Ziel sei die bestmögliche Vermittlung über einen telefonischen Erstkontakt durch eine Verknüpfung der Notfallrufnummern. Die Patienten müssten dahin vermittelt werden, wo sie am besten versorgt werden könnten. Auch Theiss betonte, dass manche Patienten womöglich gar keinen Arztkontakt benötigen. Theiss räumte ein, dass der Rettungsdienst hoffnungslos überlastet sei und eine Reform gebraucht werde. Dabei müssten auch in Abstimmung mit den Ländern Vergütungsfragen geklärt werden. Die Bundesregierung werde zeitnah einen Reformgesetzentwurf einbringen. Den Grünen warf Theiss "billige Effekthascherei" und Polemik vor. Der Gesetzentwurf sei "alter Ampelwein in neuen Schläuchen". Es sei im Übrigen unredlich, der Koalition Arbeitsverweigerung auf Kosten der Patienten vorzuwerfen. SPD: Ziel ist eine Reform aus einem Guss Dr. Tanja Machalet (SPD) ging darauf ein, dass eine gute Notfallversorgung je nach Lage passgenaue Lösungen anbieten müsse. Die jetzige Überlastungssituation im System zeige, weshalb eine Notfallreform dringend auf den Weg gebracht werden müsse. Sie erinnerte daran, dass schon seit zehn Jahren über Änderungen diskutiert werde und diese somit überfällig seien. Dabei gebe es weitgehend einen Konsens in der Zielsetzung. Es seien noch Abstimmungen mit den Ländern nötig, das Ziel sei "eine Reform aus einem Guss". Machalet betonte: "Wir brauchen ein klar strukturiertes Notfallsystem." Wichtig sei zudem mehr Erste-Hilfe-Kompetenz. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen-Fraktion legt Vorschläge für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vor. Eine gut funktionierende und wirtschaftliche Notfall- und Akutversorgung sei ein zentraler Pfeiler einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Für Menschen in akuten medizinischen Notlagen sei es entscheidend, jederzeit unmittelbar Hilfe zu erhalten und dabei auf eine qualitativ hochwertige Versorgung vertrauen zu können, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste seien bislang sektoral getrennt und unzureichend aufeinander abgestimmt. Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen, Finanzierungs- und Ordnungsprinzipien führten zu Fehlanreizen sowie zu Über-, Unter- und Fehlversorgungen. Effizienter, wirtschaftlicher, patientenorientierter Die Abgeordneten fordern umfassende gesetzliche Initiativen, um die Notfallversorgung effizienter, wirtschaftlicher und patientenorientierter zu gestalten. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen im Bereich der Akutfallvermittlung soll demnach künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen. Durch ihre enge Vernetzung mit den Rettungsleitstellen und die digitale Fallübergabe werde eine effektivere Steuerung der Patienten ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Parallel dazu solle die notdienstliche Akutversorgung der KVen durch Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages ausgebaut werden. Sie sollen dazu verpflichtet werden, eine durchgängige telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten. Integrierte Notfallzentren Ferner sollen Integrierte Notfallzentren als sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen etabliert werden. Dort sollen Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarbeiten, sodass stets eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung gewährleistet ist. Die Zentren sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis sowie einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen. Schließlich soll die rettungsdienstliche Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) differenzierter geregelt werden. Damit werde die Rolle des Rettungsdienstes zielgerichteter auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote begrenzt. Die Abgeordneten versprechen sich durch die Reform Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro jährlich. (pk/hau/16.10.2025)
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Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) und zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ministerin: Wir brauchen keine Angstmache In der Debatte nahmen mehrere Abgeordnete, aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), direkt Bezug auf die aktuelle Diskussion, die die Junge Gruppe der Unionsfraktion angestoßen hatte. Bas kritisierte die Diskussion der vergangenen Tage scharf: Begriffe wie „Renten-Bombe“ oder „Renten-Schock“ seien nichts weiter als Alarmismus und Angstmache. „Ganz ehrlich, wir brauchen statt Stimmungsmache mehr Sachlichkeit in der Debatte!“ Dieser Gesetzentwurf trage die Handschrift und auch die Unterschrift aller Koalitionspartner und spiele mitnichten die Generationen gegeneinander aus, so Bas weiter. Denn: „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, auch die jüngeren. Wer heute einzahlt, erwirbt eine höhere Rentenanwartschaft als ohne die Haltelinie.“ AfD: Verschwendungssucht ist die Ursache der Schieflage Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Bundesregierung dennoch vor, das Rentenniveau einfrieren zu wollen, „bis den Bürgern die Kosten dafür um die Ohren fliegen“. Das Paket stelle eine dauerhafte zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt dar, insofern verstehe sie die Kritik der jungen Abgeordneten aus der Unionsfraktion. „Es ist nicht der demografische Wandel allein, sondern die Verschwendungssucht vergangener Regierungen, die sich an den Sozialkassen bedient haben“, die für die Schieflage bei der Rente verantwortlich sei, sagte Schielke-Ziesing. CDU/CSU: Wir sollten Reformen im Konsens anstreben Für die Unionsfraktion betonte Stefan Nacke: „Unterschiedliche Perspektiven dürfen uns nicht spalten“, die großen Rentenreformen seien stets vom Konsens der großen Volksparteien getragen gewesen. Er sagte mit Blick auf die gesellschaftliche Sprengkraft, die das Rententhema in Frankreich regelmäßig entwickelt: „Ich will, dass wir in Deutschland besonnen handeln.“ Er verstehe die Sorgen der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion; über das Jahr 2031 hinausgehende Entscheidungen sollten aber mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission jetzt nicht vorweggenommen werden, so Nacke. Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe, schlug in der Debatte versöhnliche Töne an, bekräftigte jedoch seine Ansicht, dass allein eine Haltelinie die Probleme nicht lösen werde. „Der Handlungsdruck gilt vor allem für die Jahre nach 2031. Hier brauchen wir ein Gesamtkonzept für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge.“ Grüne: Gerechtigkeitsfrage interessiert Kritiker nicht Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die große Gerechtigkeitsfrage: „Wer in dieser Gesellschaft hat viel und wer hat wenig?“ Diese Frage aber interessiere die Junge Gruppe der Unionsfraktion gar nicht, wenn sie gegen die Haltelinie polemisiere. Ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu vermeiden, sei absolut richtig, wie auch Anreize für Mehrarbeit zu setzen, so Audretsch. „Aber dann machen Sie es doch richtig und sorgen dafür, dass die Menschen überhaupt bis 67 gut arbeiten können!“ Linke: Wir brauchen eine Rentenrevolution „Noch ist die Rente nicht verloren!“, betonte Heidi Reichinnek (Die Linke). Nicht das Rentensystem sei das Problem, sondern die darin angelegten Ungerechtigkeiten. „Da müssen wir ran, wir brauchen eine echte Rentenrevolution.“ Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen gehöre ebenso dazu wie eine solidarische Mindestrente und eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenzen, „damit sich niemand aus dem Solidarsystem herausschleichen kann“. SPD: Die Rente ist kein Geschenk Bernd Rützel (SPD) sagte, natürlich stecke die Regierung jetzt viel Geld in das Vorhaben, es gehe ja auch um sehr viele Menschen. Im Übrigen sei die Rente „kein Geschenk. Sie ist eine Versicherungsleistung“. Die Haltelinie kann seiner Ansicht nach „für alle Ewigkeit“ festgeschrieben werden. „Sie hilft allen, sie ist Rentenpolitik für die Zukunft und bedeutet Stabilität statt Kürzungen.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf (21/1929): „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Verlängerung der "Haltelinie" bis 2031 Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein. Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (21/1859) schreibt die Regierung: "Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Stellungnahme des Normenkontrollrates Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. „Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverzüglich nachgereicht“, heißt es dazu. (che/bal/16.10.2025)
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Forderung nach Umsetzung von "Antifa-Verboten"
Die AfD-Fraktion ist am Donnerstag, 16. Oktober 2025, mit einem Antrag zu einem "Antifa-Verbot" (21/2221) auf entschiedene Ablehnung der anderen Fraktionen gestoßen. Während ihr dabei von SPD, Grünen und Linken vorgehalten wurde, rechtsextreme Bestrebungen zu befördern, kritisierte Martin Hess (AfD), dass in deren Reihen "Sympathisanten, Unterstützer und Förderer der Antifa" säßen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Angriffe werden immer brutaler Hess betonte, der Linksextremismus in Deutschland habe die Schwelle zum Linksterrorismus überschritten. Die "Angriffe der Antifa" würden immer brutaler und der Tod von Opfern werde dabei billigend in Kauf genommen oder sogar beabsichtigt. Die Bundesregierung sei jedoch offensichtlich nicht in der Lage, "diesem Terror wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen". Die AfD werde dagegen den Linksextremismus "bekämpfen, stoppen und zerschlagen". Dazu sei unabdingbar, die Antifa zu verbieten, unterstrich der AfD-Abgeordnete. Die Behauptung der anderen Fraktionen, der Rechtsextremismus sei die größte Sicherheitsgefahr im Lande, habe dagegen mit der Realität "nicht das Geringste zu tun". Union: Verbotsdebatte bringt uns nicht weiter Florian Oest (CDU/CSU) entgegnete, wer leugne, dass Rechtsextremismus derzeit "die größte Gefahr für ein gutes Miteinander in unsrem Land" sei, verkenne die Realität. Es gebe "Brandstifter, die mit Hass das gesellschaftliche Klima vergiften wollen". Der Rechtsstaat habe aber alle Mittel, um gegen jede Form von Extremismus vorzugehen, ob von Rechts, von Links oder religiös motiviert. Immer müsse gelten: "Klare Kante statt falscher Toleranz". Eine Verbotsdebatte "bringt uns nicht weiter", fügte Oest hinzu: "Diktaturen regieren mit Verboten, Demokratien mit Argumenten". Nicht Verbote, sondern eine starke und selbstbewusste Gesellschaft, deren Menschen füreinander einstehen, sei das beste Mittel gegen jede Form von Extremismus. Grüne: Extremismus gleich welcher Richtung bekämpfen Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die AfD auf, sich "lieber mit extremistischen Bestrebungen in ihren eigenen Reihen" auseinanderzusetzen. Politischer Extremismus gleich welcher Richtung müsse bekämpft werden, und dafür habe der Rechtsstaat vielfältige Instrumente. Für ein Verbot brauche es aber eine klar benennbare Organisation, deren Bestrebungen sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. "Antifa" sei indes ein "Sammelbegriff für Personen und lose Gruppen, die sich gegen Faschismus, Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus engagieren". Dabei streite niemand ab, dass es "ernsthafte Bedrohungen von links" gebe wie Angriffe auf die Infrastruktur oder gewalttätige Übergriffe auf politische Gegner. Dies hätten die Sicherheitsbehörden jedoch fest im Blick. SPD: Linksextreme Gewalt wird nicht verharmlost Helge Lindh (SPD) sagte, niemand werde linksextreme Gewalt gegen Sachen oder gegen Menschen verharmlosen, relativieren oder legitimieren. Der AfD gehe es jedoch im Kern ihres Antrages nur um einen "Blankoscheck für Rechtsextremismus". Es gebe aber im Lande das massive Problem, dass "im digitalen und analogen Raum und in vielen Parlamenten faschistisches Denken Realität und Praxis geworden ist durch große Fraktionen rechtspopulistischer Natur". Die Wahrheit sei nicht, dass in vielen Ländern die Machtübernahme durch linksextreme Gruppen anstehe, sondern dass in vielen Ländern "die Normalisierung faschistischer Methoden" und rechtsextremer Regime auf dem Vormarsch seien. Linke: AfD hetzt, spaltet und vergiftet Ferat Kocak (Die Linke) warf der AfD vor, sie sei der "politische Arm des Faschismus auf den Straßen". Sie hetze, spalte und vergifte das Klima im Land. Neun von zehn politischen Straftaten seien im vergangenen Jahr aus dem rechten Spektrum heraus begangen worden. Die AfD wolle Antifaschismus unter Strafe stellen, doch wisse man aus der Geschichte: "Sie spalten uns Demokraten, Sie kriminalisieren uns Schritt für Schritt, bis nichts mehr bleibt, was widerspricht - Sie fangen links an und arbeiten sich durch bis zu den Christdemokraten", fügte er hinzu. Antifaschismus sei kein Verbrechen, sondern "der Grundpfeiler unserer Demokratie". Antifaschismus gehöre nicht verboten, sondern in die Verfassung. Antrag der AfD In dem Antrag, der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde, dringt die AfD-Fraktion darauf, „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren“, zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies soll laut Vorlage insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten. Die „angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands“, heißt es in dem Antrag weiter. "Aufklärungsbemühungen intensivieren" Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern“ deutlich intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dabei soll sie sich dem Antrag zufolge vor allem auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie einsetzen, „um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“. Des Weiteren wird die Bundesregierung in der Vorlage unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden „internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten“. (sto/16.10.2025)
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Merz: Europa muss seine Möglichkeiten entschlossener nutzen
In einer Regierungserklärung hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erläutert, mit welchen Positionen er in den Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober in Brüssel gehen will. In der anschließenden Debatte stieß er auf teils heftige Kritik der Opposition. Merz kommt in Brüssel mit den anderen Staats- und Regierungschefs der EU sowie Ratspräsident Antonio Costa und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur formellen Ratssitzung zusammen. Merz: Friedensmacht Europa stärken Der Bundeskanzler begann seine Regierungserklärung mit einem Dank an die Staats- und Regierungschefs der USA, Israels, Ägyptens, Katars und der Türkei, die in Kairo den Waffenstillstandsprozess für Gaza in Gang gebracht haben. Es habe sich gezeigt: „Politisches Handeln macht den Unterschied in dieser Welt“. Eine Lehre daraus sei, dass Europa „seine Möglichkeiten entschlossener und geschlossener nutzen“ müsse, um die Welt zum Besseren zu gestalten, erklärte Merz: „Eine Friedensmacht zu sein in der Welt, das ist und bleibt die Grundidee der Europäischen Union.“ "Frieden nur mit Stärke" Frieden gelinge aber nur, wo er unterlegt sei mit Stärke. Aufgabe Deutschlands sei es dabei, Führungsverantwortung in Europa zu übernehmen. Europa könne nur stark sein, wenn das große Land in seiner Mitte stark ist. Neben militärischer hatte Merz dabei auch wirtschaftliche Stärke im Blick. Um nicht im globalen Wettbewerb zurückzufallen, brauche es grundlegende Änderungen, sagte der Bundeskanzler und nannte als Stichworte: „Schluss mit der Regulierungswut, schnellere Verfahren, offene Märkte, mehr Innovation, mehr Wettbewerb.“ Vorschläge dazu lägen auf dem Tisch, und er werde sich in Brüssel dafür einsetzen, dass sie schnell umgesetzt werden. AfD: Deutschland und Europa fallen international zurück Für die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel hat die Unterzeichnung des Gaza-Abkommens in Ägypten gezeigt, „wie sehr der Einfluss Deutschlands gelitten hat“. Um das zu kaschieren, habe Merz „wieder mal mit der Brieftasche des deutschen Steuerzahlers gewedelt“. Er wolle einen dreistelligen Millionenbetrag „für einen vagen Wiederaufbau verschleudern“. Weidel malte das Bild eines Deutschland auf „wirtschaftlicher Talfahrt“. Aktuelle Konjunkturdaten seien „Vorboten des Zusammenbruchs". „Unerhört“ sei es deshalb, dass die Bundesregierung „immer noch den Zahlmeister der Welt mit den dicksten Spendierhosen“ spiele. Dass Deutschland und Europa „im internationalen Vergleich immer mehr zurückfallen“, habe selbst verschuldete Ursachen, nämlich „Masseneinwanderung statt restriktiver Migrationspolitik“, „ökosozialistische Planwirtschaft statt marktwirtschaftlicher Ordnungspolitik“ sowie „Bürokratismus, Kontrollwut und Beschneidung von Bürgerrechten statt Freiheit und Achtung von Rechtsstaatlichkeit“. Weidel forderte, nach polnischem Vorbild aus dem europäischen Migrationsabkommen auszusteigen. Rückendeckung für Merz von der SPD Ein Plädoyer für mehr europäische Zusammenarbeit hielt dagegen der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch. Die Bundesrepublik „wäre ohne Europa nichts“, erklärte er. An den Bundeskanzler richtete Miersch die Erwartung, dass er sich in Brüssel „mit aller Macht“ für den Zollvorschlag der EU-Kommission zum Schutz der Stahlindustrie einsetzt. Außerdem solle er beim EU-Rat die Themen Industriestrompreis und „Buy European“, also den Vorrang europäischer Anbieter bei Beschaffungen, ansprechen. Nachdrücklich unterstützte Siemtje Möller (SPD) das Bemühen von Merz, eingefrorene russische Vermögen der Ukraine zukommen zu lassen. „Wer Krieg führt, muss auch für die Folgen zahlen“, forderte Möller. Grüne: Merz hat den Laden nicht im Griff Auch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, unterstützte den Kanzler in dieser Frage. Angesichts von Differenzen in der Koalition, zuletzt in Fragen des Wehrdienstes und der Rente, stellte sie allerdings fest, Merz reise nach Brüssel „als Kanzler, der den Laden nicht im Griff hat“. Hart kritisierte Dröge die Klimapolitik des Kanzlers. Mehr heimische erneuerbare Energie bedeute mehr Sicherheit, Merz aber setze wieder auf importierte fossile Energie. Die Stahlindustrie habe viel in grünen Stahl und die Autoindustrie in die Elektrifizierung investiert. Diese Unternehmen lasse Merz nun „im Regen stehen“. CDU/CSU wehrt sich gegen Kritik Die Kritik am Zustand der Koalition wies der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, entschieden zurück. „Wir haben noch bei jeder Abstimmung die notwendige Mehrheit gehabt“, hielt er entgegen, und so werde man auch das Wehrdienstgesetz „zur Entscheidung führen“. Hart ging Spahn mit AfD und Linken ins Gericht. Die AfD wolle ein „schwaches Deutschland, das unter Putins Einfluss fällt“. Und Die Linke „sollte sich schämen“ für diejenigen in ihren Reihen, die auf Demonstrationen die Hamas unterstützten. Linke: Aufrüstungspaket der EU stoppen Gegen Bestrebungen der EU-Kommission, Mittel für die Infrastruktur zu kürzen und dafür „mehr für Rüstung“ auszugeben, wandte sich der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Sören Pellmann. Zunehmende Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit, „das ist der Skandal in Europa“, empörte sich Pellmann. „Heuchelei und Täuschung der Ukraine“ sei es, dass die EU dem Land eine Mitgliedschaft in Aussicht stellt. „Leere Versprechen helfen der Ukraine nicht weiter“, erklärte Pellmann. Die EU solle Friedensinitiativen wie die des kasachischen Staatspräsidenten Tokajew unterstützen und ihr „Aufrüstungspaket stoppen“, forderte Pellmann. Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt Ein zur Regierungserklärung vorgelegter Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2255) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, dass die Bundesregierung sich beim Europäischen Rat sowie in der nächsten Sitzung des Umweltministerrats mit einem klaren Mandat für den Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Klimaziel von mindestens 90 Prozent Emissionsreduktion bis 2040 einsetzen soll. Europäischer Rat am 23. und 24. Oktober In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Dabei wird Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch die EU eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit den jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten befassen. Weitere Themen sind einer vorläufigen Tagesordnung zufolge die europäische Verteidigung und Sicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie die Migration. (pst/hau/16.10.2025)
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Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik konstituiert
Der Auswärtige Ausschuss hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik konstituiert. Ellen Demuth (CDU/CSU) wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der von der AfD-Fraktion zum Vorsitz vorgeschlagene Dr. Alexander Wolf erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an: drei der CDU/CSU-Fraktion, zwei der AfD-Fraktion, zwei der SPD-Fraktion sowie jeweils ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Mitglieder des Unterausschusses CDU/CSU: Ellen Demuth, Anne König, Stephan Mayer; Stellvertretung: Jürgen Hardt, Alexander Radwan, Johannes Volkmann. AfD: Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Wolf; Stellvertretung: Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt. SPD: Jürgen Coße, Nancy Faeser; Stellvertretung: Martin Rabanus, Derya Türk-Nachbaur. Bündnis 90/Die Grünen: Claudia Roth; Stellvertretung: Awet Tesfaiesus. Die Linke: Maren Kaminski; Stellvertretung: David Schliesing. Aufgaben des Gremiums Die Abgeordneten befassen sich im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik unter anderem mit den Mittlerorganisationen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP), etwa den Goethe-Instituten oder dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die AKBP ist die dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Ihre Mittler prägen, neben unseren Auslandsvertretungen und der Wirtschaft, das Bild Deutschlands in der Welt. „Gerade in diesen Zeiten müssen belastbare Partnerschaften aufgebaut und deutsche Positionen klar und dialogfähig vermittelt werden“, sagte Ellen Demuth am Rande der Sitzung. „Die globalen Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind immens. Deutschland befindet sich in einem zunehmend spannungsgeladenen geopolitischen Umfeld. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik entfaltet dabei besondere Kraft: Über ihre Mittlerorganisationen wirkt sie vor Ort in die Zivilgesellschaften der jeweiligen Länder hinein. Mehr denn je müssen heute Beziehungen gepflegt, Vertrauen gefestigt und Dialogräume offengehalten werden.“ (ll/16.10.2025)
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Peter Beyer leitet Unterausschuss "Krisenprävention“
Der Auswärtige Ausschuss hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Unterausschuss „Krisenprävention, strategische Vorausschau, Stabilisierung und Friedensförderung“ konstituiert. Im Beisein des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Armin Laschet (CDU/CSU) wurde der Abgeordnete Peter Beyer (CDU/CSU) zum Vorsitzenden gewählt und Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) zu seinem Stellvertreter. „Deutschland befindet sich außen- und sicherheitspolitisch mitten in einem Epochenwechsel“, sagte der neu gewählte Vorsitzende Peter Beyer. „Wir brauchen mehr strategisches Denken, mehr Vorausschau und eine starke parlamentarische Stimme in sicherheitsrelevanten Fragen. Es wird keine Routinearbeit, sondern eine Frage der Handlungsfähigkeit in einer unruhigen Welt.“ Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an: drei der CDU/CSU-Fraktion, zwei der Fraktion der AfD, zwei der SPD-Fraktion sowie je ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Mitglieder des Unterausschusses CDU/CSU: Peter Beyer, Thomas Erndl, Johannes Volkmann; Stellvertretung: Jürgen Hardt, Roderich Kiesewetter, Thomas Silberhorn. AfD: Heinrich Koch, Dr. Rainer Rothfuß; Stellvertretung: Johann Martel, Denis Pauli. SPD: Hubertus Heil, Gabriele Heinrich; Stellvertretung: N.N., N.N. Bündnis 90/Die Grünen: Max Lucks; Stellvertretung: Agnieszka Brugger. Die Linke: Charlotte Neuhäuser; Stellvertretung: Gökay Akbulut. Aufgaben des Gremiums Der Unterausschuss knüpft an den „Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ der 19. Wahlperiode und den Bereich „Zivile Krisenprävention“ im „Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention“ der 20. Wahlperiode an. Der Fokus soll auf Grund der sich veränderten geopolitischen Situation und der auf Deutschland zukommenden Herausforderungen auf dem Bereich der strategischen Vorausschau der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik liegen. Die neue Fokussierung resultiert aus einer der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ der vergangenen Wahlperiode und unterstützt den Bundestag dabei, sicherheitspolitische Entscheidungen künftig auf einer realistischen Wissensbasis und mit klaren Zielsetzungen zu treffen. Zugleich übernimmt der Unterausschuss eine parlamentarische Begleitrolle zum neu eingerichteten Nationalen Sicherheitsrat (NSR) im Bundeskanzleramt. Damit stärkt er die Kontrolle und Transparenz strategischer Entscheidungen und trägt zur dauerhaften Verankerung strategischer Vorausschau im Parlament bei. (ll/16.10.2025)
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Antrag: Keine Leistungskürzungen in der Pflege
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, mit der Pflegepolitik befasst. Grundlage der Plenardebatte war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Leistungskürzungen in der Pflege“ (21/2216). Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/15.10.2025)
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Beteiligung am Nato-Einsatz „Sea Guardian" soll verlängert werden
Die Bundesregierung möchte das Ende November auslaufende Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian” um ein Jahr verlängern. Am Mittwoch, 15. Oktober 2025, beriet das Parlament erstmals einen entsprechenden Antrag (21/2069), der nach halbstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen wurde. Bei den weiteren Beratungen liegt die Federführung beim Auswärtigen Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der „Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian“ beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten: „Damit stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer.“ Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. „Ein Einsatz in Küstenmeeren erfolgt nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat und, sofern dieser nicht Mitglied der Nato ist, auf Beschluss des Nordatlantikrates und nach Zustimmung des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem Antrag. Rechtliche Grundlage seien unter anderem mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere Resolution 2292 (2016) vom 14. Juni 2016, zuletzt verlängert durch Resolution 2780 (2025). Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für das bis Ende November 2026 befristete Mandat beziffert die Bundesregierung auf 0,8 Millionen Euro. (ahe/hau/15.10.2025)
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5. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnE) hat sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Thema „Globale Erderwärmung beschleunigt sich“ befasst. Als Sachverständige äußerten sich Dr. Frank Kasper vom Deutschen Wetterdienst und Prof. Dr. Gunther Seckmeyer vom Institut für Meteorologie und Klimatologie an der Leibniz-Universität Hannover. Beide sind Mitglieder der Deutschen Meteorologische Gesellschaft und der Deutschen Physikalischen Gesellschaft. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (15.10.2025)
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Zahlungen an internationale Nichtregierungsorganisationen
„Für Transparenz und Aufklärung sorgen – Der Öffentlichkeit einen vollständigen Überblick über die deutschen Zahlungen an internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vorlegen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (20/2209), den der Bundestag am Mittwoch, 15. Oktober 2025, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen vollständigen Überblick über die deutschen Zahlungen an internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vorzulegen. „Bis heute fehlt ein vollständiger, transparenter und der Öffentlichkeit zugänglicher Überblick über alle freiwilligen und Pflichtzahlungen der Bundesregierung an internationale Organisationen, obgleich der Bundesrechnungshof einen solchen seit mehr als einem Jahrzehnt anmahnt“, schreiben die Abgeordneten. Dasselbe gelte auch für die deutschen Zahlungen an international tätige Nichtregierungsorganisationen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen dem Deutschen Bundestag einen vollständigen Bericht über alle von Bundesministerien und Bundesbehörden seit 2017 getätigten Zahlungen an internationale Organisationen und international tätige Nichtregierungsorganisationen vorzulegen. Außerdem solle künftig einmal pro Legislaturperiode einen solcher Bericht im Plenum debattiert werden. (hau/15.10.2025)
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Bundeswehreinsatz im Mittelmeer soll verlängert werden
Die Bundesregierung plädiert für die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der durch die Europäische Union geführten Operation Eunavfor med Irini. Ihren Antrag (21/2068) hat das Parlament am Mittwoch, 15. Oktober 2025, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Der Antrag der Regierung zielte darauf ab, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission Eunavfor med Irini im Mittelmeer zu verlängern. Die Operation dient dazu, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen. Die Bundeswehr soll Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Trotz des internationalen Engagements gebe es fortwährend Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an die ost- und westlibyschen Akteure, heißt es zur Begründung. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung befänden sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land. Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen Ihr vollständiger Abzug sowie ein geregelter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen, teilweise auch ihre Überführung in reguläre Sicherheitsstrukturen, stünden noch aus. Um eine langfristige politische Stabilisierung Libyens zu ermöglichen und die Friedensperspektive des Landes zu stärken, gelte es, den von den Vereinten Nationen geführten Friedensprozess weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch zu unterstützen. Das aktuelle Mandat läuft am 30.November dieses Jahres ab. Verlängert werden soll es um ein Jahr - bis zum 30. November 2026. (hau/15.10.2025)
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Aussprache zur Bedrohungslage in Deutschland
Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung warnen davor, die von Russland und anderen autoritären Staaten ausgehende hybriden Bedrohungen zu unterschätzen. In einer auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Bedrohungslage Deutschlands ernst nehmen“ verwiesen sie am Mittwoch, 15. Oktober 2025, unter anderem auf die Zunahme von Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur wie Flughäfen – und auf die Einschätzungen der Chefs der deutschen Nachrichtendienste in der Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom 13. Oktober. Auswärtiges Amt: Keine Illusionen mehr machen „Wir dürfen uns mit Blick auf die russische Bedrohung keine Illusionen mehr machen“, sagte Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt. Russland rüste weiter massiv auf, bei Drohnen und bei Mittelstreckenraketen, die Ziele in Europa treffen könnten. Russlands Präsident Putin wolle die Streitkräfte auf 1,5 Millionen aktive Soldaten aufrüsten und wähne sich bereits heute im Krieg mit der Nato. Ein Drittel des Staatshaushaltes fließe in Militärisches, das seien bis zu acht Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Die russischen Ziele und das Aufrüsten „gehen klar über die Ukraine hinaus“, sagte Hahn. Dafür müsse man sich wappnen. AfD: Deutschland Zaungast mit moralischem Megafon Stefan Keuter (AfD) warf der Bundesregierung vor, lange Zeit „lieber Gendersternchen, statt Flugabwehrsysteme“ gezählt zu haben. Die Bedrohungslage sei nicht neu, Russland führe Krieg, China rüste auf, der Nahe Osten sei ein Dauerkrisenherd. Die globale Sicherheitsagentur wanke, aber Deutschland sei darin kein Pfeiler, sondern ein „Zaungast mit moralischem Megafon“ und ein „sicherheitspolitischer Zwerg, der auch mit immer neuen Geldkoffern nicht für voll genommen“ werde. „Wir sind nicht verteidigungsfähig, nicht gegen hybride Bedrohungen, nicht gegen Cyberangriffe und nicht gegen asymmetrische Kriegsführung“. Das sei nicht das Versagen der Bundeswehr, sondern eines der politischen Führung. Verteidigungsministerium: Realitätsverweigerung aus der AfD Nils Schmid (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, nannte es einen „bemerkenswerten Akt der Realitätsverweigerung aus den Reihen der AfD“, die Bedrohung aus Russland nicht zu benennen, die von den Nachrichtendiensten seit Jahren deutliche ausbuchstabiert werde. Es handle sich um Konflikte, die nicht mit klassisch militärischen Mitteln ausgetragen werden, „sondern im digitalen Raum, in den Köpfen der Menschen, und durch die gezielte Schwächung unserer Gesellschaft“. Man dürfe sich vor diesem Hintergrund „nicht auf die Illusion des Friedens einlassen“, sondern die Realität der Bedrohung erkennen und sich darauf vorbereiten. Grüne: Hybride Angriffe aus Russland und anderen Staaten Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „breiten Strauß hybrider Angriffe aus Russland und anderen autoritären Staaten“, denen sich Deutschland täglich konfrontiert sehe. Die Versäumnisse beim Schutz vor dieser Bedrohung seien in der Vergangenheit massiv gewesen - mit der Folge, dass „unsere Gesellschaft, unser Land derzeit leider sehr verwundbar sind“. Von Notz forderte die Bundesregierung unter anderem auf, den Nationalen Sicherheitsrat schnell einzurichten und einen täglichen Lagebericht zur hybriden Bedrohung zu etablieren. Der Ernst der Lage sei erkannt, das könne nicht leugnen, wer den Präsidenten der Nachrichtendienste zuhöre: „Deshalb müssen wir aus dem Knick kommen.“ Linke: Belastbare Informationen angeben Jan Köstering (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, seit den Drohnensichtungen in Dänemark und in München „den Ängsten freien Lauf und das Parlament im Unklaren“ zu lassen. „Ist es Industriespionage? Ist es organisierte Kriminalität? Sind es immer staatliche Akteure oder doch bloß kreuzdumme Aktionen von Hobbypiloten?“ ie Bundesregierung müsse hier klarstellen, wenn sie den Entsender der Drohnen nicht kenne und dürfe nicht weiter aufs „Konto der Kriegsangst einzahlen“. Oder sie müsse andernfalls angeben, wenn sie belastbare Informationen habe.
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Abgesetzt: 80 Jahre Vereinte Nationen
Mit der Unterzeichnung der UN-Charta wurden vor 80 Jahren die Vereinten Nationen gegründet. Anlässlich dieses Jahrestages sollte am Mittwoch, 15. Oktober 2025, eine Vereinbarte Debatte im Bundestag stattfinden. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Bei Vereinbarten Debatten handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/14.10.2025)
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Experten fordern mehr Aufklärung über Lachgas und K.O.-Tropfen
Gesundheitsexperten und Industrieverbände begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die allgemeine Verfügbarkeit gefährlicher Industriechemikalien, die missbräuchlich als Drogen oder sogenannte K.O.-Tropfen verwendet werden, zu regulieren. Sachverständige fordern allerdings zugleich mehr Aufklärung und Prävention, um insbesondere Jugendliche effektiver zu schützen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum aktuellen Gesetzentwurf (21/1504, 21/1927) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Präventionsprogramme gefordert Der Verein KO – Kein Opfer forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf und mehr Prävention. Es sei zu begrüßen, dass der Bund dem Problem psychoaktiver Stoffe mehr Aufmerksamkeit schenke. Stoffe, die als K.O.-Tropfen verwendet werden, gehörten dringend in einen wirksamen und klaren Regelrahmen. Allerdings berge der Entwurf erhebliche Risiken und Lücken. Wenn der Gesetzestext nicht alle Stoffvarianten und Wirkungsweisen flexibel berücksichtige, könnten Täter sich über chemische Modifikationen entziehen. Zudem führen Erinnerungslücken leicht dazu, dass Betroffenen nicht geglaubt werde. Daher könne ein Gesetz, das Regelungen zur Beweissicherung und klare Zuständigkeiten festlege, helfen. Ferner bestehe in Schulen, in der Jugendarbeit, in der Polizeiausbildung und der Justiz großer Bedarf an Wissen über K.O.-Tropfen. Daher müsse flankierend zu dem Gesetz die Prävention finanziert und verankert werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, der Gesetzentwurf sei grundsätzlich unterstützenswert und überfällig. Er schaffe eine Rechtsgrundlage zum polizeilichen Umgang mit der missbräuchlichen Nutzung und dem dazu bestimmten Vertrieb von Lachgas, GBL und BDO und könne den Jugendschutz stärken. Darüber hinaus sei aber eine umfassende Aufklärungsoffensive notwendig. Die Rechtsänderung müsse von einem breit angelegten Präventionsprogramm begleitet werden. Vor allem Schulen und Bildungseinrichtungen benötigten Ressourcen, um Präventionsprogramme und Aufklärungskampagnen für Schüler umzusetzen. Apothekenpflicht, Pflichtaufklärung und Werbeverbote Der Suchtforscher Prof. Dr. Bernd Werse erklärte, es sei zu begrüßen, dass es nach mehreren Jahren der flächendeckenden Verbreitung von großen Lachgas-Behältern eine Regulierung geben solle, die erstmals einen Jugendschutz für diese Substanz gewährleiste. Allerdings seien pauschale Verbote bestimmter psychoaktiver Substanzen abzulehnen. Für alle Drogen sollte es eine legale Regulierung geben. Werse brachte eine Apothekenpflicht ins Spiel, Pflichtaufklärung und Werbeverbote sowie erweitere Warnhinweise und Sicherungen. Um die gezielte Aufklärung zu verbessern, sei auch eine verstärkte Grundlagenforschung nötig. Damit wäre potenziellen Opfern besser geholfen als mit einer Kriminalisierung bestimmter Substanzen. Der Industriegaseverband (IGV) erklärte, das Anliegen, Jugendliche vor dem Missbrauch von Lachgas zu schützen, werde unterstützt. Der Verband würdigte, dass die geplante Neuregelung mit einer geringen Zusatzbelastung für Wirtschaft und Verwaltung einhergehe. Entscheidend sei, rechtssichere Ausnahmen für industrielle und private Anwendungen zu verankern und den Bürokratieaufwand minimal zu halten. Die vorgesehene Positivliste sowie das Versand- und Automatenhandelsverbot setzten einen klaren Rahmen gegen Missbrauch. Positiv sei auch, dass gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Zwecke sowie die Verwendung als Arzneimittel ausgenommen seien. Missbrauch mit Lachgas verhindern Ähnlich äußerte sich der Verband der chemischen Industrie (VCI), der darauf hinwies, dass GBL und BDO in der industriellen Produktion in großem Maßstab genutzt werden, etwa als Lösungsmittel oder Ausgangsstoff für Pharmazeutika. Die industrielle Verwendung beider Stoffe müsse sichergestellt sein. Um Missbrauch mit den Substanzen zu verhindern, sei eine Beschränkung von Produkten für Endverbraucher, die GBL oder BDO beinhalten, notwendig und eine sinnvolle Ergänzung zu den freiwilligen Auflagen der Industrie. Die geplante Reform sei positiv, jedoch werbe der VCI für eine gesamteuropäische Lösung in der Regelung beider Stoffe. Die Bundesärztekammer (BÄK) warnte nachdrücklich vor den Folgen einer missbräuchlichen Verwendung von Lachgas. Die BÄK sprach sich dafür aus, die Abgabemenge von Kapseln mit 8 Gramm Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel zu begrenzen. Es sei zu erwarten, dass sich der Konsum infolge eines Verbotes größerer Lachgasflaschen auf kleinere Einheiten verlagere. Auch sollte jede Form von Werbung und Sponsoring für Lachgas streng reguliert und eingeschränkt werden. Dies müsse auch in Sozialen Medien umgesetzt und überwacht werden. Außerdem müssten Aromastoffe für Lachgas verboten werden. Auf die Problematik der kleinen Lachgas-Abgabemengen, der Werbung und der Aromastoffe gingen in der Anhörung mehrere Experten teils kritisch ein. Eine Sprecherin des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schilderte in der Anhörung, dass Kinder und Jugendliche mit dieser Art von Drogen meist überhaupt keine Erfahrung hätten und schnell überfordert sein könnten. Konkrete Gesundheitsgefahren ergäben sich etwa dann, wenn die Opfer erbrechen müssten und am Erbrochenen zu erstickten drohten. Hinzu komme der völlig unerwartete Kontrollverlust, das verursache Angst und könne sogar zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (BTBS) führen. (pk/15.10.2025)
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Unterschiedliche Auffassungen zur Mehrwertsteuersenkung
Die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf Speisen wird kontrovers beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 15. Oktober 2025, unter Leitung der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDU/CSU) begrüßte Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics - DICE) die geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent ausdrücklich. „Dass die steuerliche Vergünstigung von Speisen jeglicher Art zum Mitnehmen (selbst aus hochpreisigen Restaurants) und zugleich die höhere Besteuerung von Speisen zum Verzehr vor Ort in ganz einfachen Restaurants sozialpolitisch besonders treffsicher ist, dürfte wohl niemand glauben“, so Haucap in seiner Stellungnahme. Er könne sich zudem eine Reduzierung des Steuersatzes auf Getränke vorstellen. Gaststätten hätten auch eine soziale Funktion, erinnerte Haucap. "Immense Wettbewerbsverzerrung" Ingrid Hartges (Dehoga Bundesverband) bezeichnete den vollen Steuersatz von 19 Prozent auf Speisen als eine immense Wettbewerbsverzerrung. Eine Senkung der Steuer sei für die Betriebe sehr wichtig. Sie sprach außerdem von enormen Kostensteigerungen, die die Branche verkraften müsse. „Es wird für viele Betriebe daher immer schwerer, wirtschaftlich zu arbeiten. Die Zukunftsängste und Existenzsorgen nehmen zu.“ 2025 werde für die Branche das sechste Verlustjahr in Folge sein: „Umsätze sinken, Kosten explodieren.“ So hätten die Preissteigerungen laut Statistischem Bundesamt im August 2025 allein bei Nahrungsmitteln 27,2 Prozent, bei Energie 27,4 Prozent und bei alkoholfreien Getränken 35,6 Prozent gegenüber Januar 2022 betragen. Die Arbeitskosten im Gastgewerbe seien im 2. Quartal 2025 um 37,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2022 gestiegen. Die Insolvenzzahlen seien weit höher als in anderen Branchen. Dabei seien Gaststätten die „öffentlichen Wohnzimmer“ und soziale Begegnungsstätten der Gesellschaft. Ohne sie funktioniere auch kein Tourismus. Kosten von mehr als 3,6 Milliarden Euro pro Jahr Ablehnend zur geplanten Steuersenkung äußerte sich hingegen Prof. Dr. Dominika Langenmayr (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt). Eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent komme einer Subvention gleich, mit fiskalischen Kosten von über 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Besonders stark gefördert durch die Steuersenkung würden umsatzstarke Betriebe wie beispielsweise Systemgastronomie in Großstädten. Traditionelle Gaststätten im ländlichen Bereich profitierten relativ wenig. Um diese Betriebe zu fördern, wären andere Instrumente notwendig. Zudem werde die Entlastung allenfalls teilweise bei den Konsumenten ankommen, erklärte Langenmayr unter Berufung auf Untersuchungen in anderen Ländern. Weniger Geld für sozialstaatliche Aufgaben Auch Mark Baumeister (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG) lehnt die Steuersatzsenkung ab, da damit weniger Geld für die sozialstaatliche Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehe. Kritisch äußerte sich Baumeister auch zur Forderung der Dehoga nach Erleichterungen für die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland. So würden zunehmend junge Menschen aus Vietnam mit dem Versprechen, eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Gastgewerbe in Deutschland zu erfahren, angeworben und ausgebeutet. Eine Abschaffung des Achtstundentages wurde abgelehnt: „Der Branche insgesamt würde eine Umstellung auf eine wöchentliche Betrachtung der Arbeitszeit massiv schaden“, so Baumeister in seiner Stellungnahme. Bedeutung der Clubkultur für Berlin-Tourismus Daniel Plasch (Clubkommission, Netzwerk der Berliner Clubkultur) wies auf die Bedeutung der Clubkultur für den Tourismus in Berlin hin. 23 Prozent der Berlin-Besucher würden wegen der Clubs anreisen. Clubs und Nachtleben seien ein wichtiger Standortfaktor. Herausforderungen für die Clubs seien aber gestiegene Kosten. Während die Gastronomie von einer Mehrwertsteuersenkung auf Speisen profitieren würde, hätten die Clubs nichts davon. Plasch forderte eine Einbeziehung der Clubs in die Steuersenkung. (hle/15.10.2025)
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8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 15. Oktober 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Im Mittelpunkt stand ein Gespräch mit Barbara Massing, der Intendantin der Deutschen Welle. Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (15.10.2025)
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