Bundestag | Aktuelle Themen
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Pflanzenschutz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes" (21/5481) ein. Die Vorlage soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion will erreichen, dass Pflanzenschutzmittel und -wirkstoffe, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden. Zur Begründung heißt es, deutsche Unternehmen exportierten aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten seien, und nähmen dabei wissentlich Erkrankungen, Gesundheit- und Umweltschäden im globalen Süden in Kauf. In den letzten Jahren hätten einige europäische Nachbarstaaten wie Frankreich, die Schweiz und Belgien den Export von in der EU verbotenen Pestiziden verboten oder eingeschränkt. Der Export von verbotenen Pestiziden aus Deutschland in Drittstaaten sei dadurch angestiegen. Deutsches Sportabzeichen: "Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis integrieren" lautet der Titel eines Antrags ( 21/5494) der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden soll. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass „die Inhalte der Vermerke in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen“ um den Vermerk „Besondere Auszeichnung: Ablegen des Deutschen Sportabzeichens“ ergänzt werden. Zudem machen sich die Antragsteller dafür stark, bundesweit einheitlich in den Lehrplänen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen verbindlich vorzusehen, dass das Deutsche Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts abgelegt werden kann. Die Lehrkräfte sollten die nötigen Kenntnisse und die Berechtigung besitzen, das Sportabzeichen im Rahmen des Unterrichts abzunehmen. Fünfkampf: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel "Den Modernen Fünfkampf im Olympiastützpunkt Brandenburg, Bereich Potsdam, langfristig sichern und die finanzielle Förderung durch den Bund bis einschließlich der Olympischen Spiele 2028 sicherstellen" (21/5495). Auch dieser Antrag soll im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Wahrung der Sportautonomie eine Wiederaufnahme der Sportförderung - falls noch nicht erfolgt - zeitnah zu prüfen und die Sportförderung bis zu den Olympischen Spielen 2028 sicherzustellen. Zudem solle die Bundesregierung den Bundesstützpunkt Status für den Modernen Fünfkampf im OSP Brandenburg, Bereich Potsdam bis 31.12.2028. verlängern. Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen" (21/5496) soll im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen US-Sanktionen gegen Kuba und fordert humanitäre Hilfen für den Inselstaat. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Druck auf die US-Regierung auszuüben, um auf die Aufhebung der Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade gegen Kuba hinzuwirken“. Außerdem solle sie sich gegen extraterritoriale Sanktionen einsetzen, „die Aggressionspolitik der USA gegenüber Kuba unmissverständlich und öffentlich“ verurteilen und die Verletzung der VN-Charta deutlich aufzeigen. Wie die Abgeordneten schreiben, führe eine totale Ölblockade zu einer sich täglich verschärfenden Versorgungsnot und einer schweren humanitären Krise auf Kuba. Die Bundesregierung solle deshalb unverzüglich humanitäre Hilfe für Kuba bereitstellen und die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen unterstützen. Staatssekretäre: Die Fraktion der AfD legt einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (21/5477) vor. Der Entwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden, Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. Landwirtschaft: Die AfD legt einen Antrag mit dem Titel "Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen" (21/5497) vor. Der Antrag soll an den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ernährung: Der Ausschuss für Ernährung soll die Federführung für einen von der AfD vorgelegten Antrag mit dem Titel "Transparenz bei Ernährungsempfehlungen an die Verbraucher" (21/5498) übernehmen. Die Fraktion kritisiert staatliche Ernährungsempfehlungen, die „nicht die individuelle Gesundheit der Konsumenten, sondern zusätzlich Nachhaltigkeit und Umweltaspekte priorisieren“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mehr Transparenz bei Ernährungsempfehlungen für die Verbraucher hinsichtlich der Kritik einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin einfließen zu lassen und als Basis für Ernährungsempfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) auch ernährungswissenschaftliche Ausarbeitungen einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin anzuwenden. Energie: "Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen", lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5064), der im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten werden soll. Demnach müsse die nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz (IPG) geschützt werden, heißt es. Die europäische Infrastruktur müsse in diesen Zeiten in europäischen Händen gesichert werden. Die Bundesregierung solle daher den Entwurf für ein Investitionsprüfungsgesetz vorlegen. Auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte sollen überprüft werden können. Nach Ansicht der Fraktion verkommt die deutsche kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP sei ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begebe sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: „Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten circa 19 Prozent der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von ,America-First'-Interessen.“ Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird von der Fraktion als unzureichend kritisiert. Zwar sei der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) zeitnah vereinbart worden, doch bleibe die zivile Versorgungssicherheit schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienten, sei der Verkauf von TanQuid ein strategisches Risiko. Für die Fraktion belegt dieser Fall, dass die Investitionsprüfung dringend reformiert werden muss. Dies gelte nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, müsse die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. „Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern“, heißt es in dem Antrag. Libanon: Die Fraktion Die Linke legt einen Antrag mit dem Titel "Frieden im Libanon nachhaltig sichern" (21/5499) vor. Die Initiative soll an den Auswärtigen Ausschuss zur weiteren federführenden Beratung überwiesen werden. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, „sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, eine von Israel geplante Pufferzone im Libanon ausdrücklich abzulehnen sowie alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen. Weitere Forderungen zielen auf die Ausweitung humanitärer Hilfe und einen Abschiebestopp. (ste/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ Sexualstrafrecht („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Bundestag führte eine kontroverse Debatte über den Gesetzentwurf. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage, die bei der AfD auf entschiedene Ablehnung stieß. Grüne: Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung In der Debatte sagte Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), dass knapp 70 Prozent der betroffenen Frauen bei solchen Taten eine "Schockstarre" erlebten. Trotzdem werde von ihnen erwartet, dass sie sich eindeutig und klar verhalten. Nicht die Täter, sondern die Frauen trügen in dem Moment die Verantwortung, und diese Verantwortung "muss endlich die Seite wechseln". Dafür müsse jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Diese Zustimmung könne "mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen", Schweigen und Passivität aber seien keine Zustimmung. "Erlaubt ist nur, was beide wollen", betonte Gumnior und verwies darauf, dass bereits 15 europäische Länder den Schritt zur "Nur Ja heißt Ja"-Regelung vollzogen hätten. CDU/CSU: Verbesserung des Opferschutzes prüfen Susanne Hierl (CDU/CSU) mahnte, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Der Gesetzentwurf schaffe jedoch keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern berge die Gefahr neuer Unklarheiten. Schon im geltenden Recht gehe Paragraf 177 "deutlich über die verkürzte Darstellung ,Nein heißt Nein' hinaus". In den weiteren Absätzen habe der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstruktionen geregelt. Dazu gehörten auch Situationen, in denen die Opfer aufgrund eines Schocks keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liege bereits heute eine strafbare Handlung vor. AfD: Frontalangriff auf Grundprinzipien des Strafrechts Knuth Meyer-Soltau (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als "Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts". Faktisch führe der Gesetzentwurf zu einer "Beweislastumkehr durch die Hintertür", und dies sei verfassungswidrig. Der Entwurf verlange, dass die Zustimmung "positiv nachweisbar sein muss", doch wie solle "ein Mensch beweisen, dass ein ,Ja' gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war", fügte Meyer-Soltau hinzu. Zwischenmenschliche Nähe sei "spontan, emotional und vielschichtig", doch werde genau diese Realität hier ignoriert. Mit diesem Entwurf werde "jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko", warnte er. Das sei keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts. SPD: Besseren Schutz vor digitaler Gewalt schaffen Dr. Johannes Fechner (SPD) zeigte sich für seine Fraktion "offen für eine ernsthafte Diskussion über die Ja-ist-Ja-Lösung". Dabei höre sie aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus "die Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht", doch sei ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigen-Anhörung dafür da, "um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis" auszutauschen. Fechner verwies zugleich darauf, dass die Koalition einen besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wolle. Bildbasierte sexuelle Gewalt müsse in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Auch müsse deutlich härter als heute bestraft werden können, dass Frauen mit K.-o.--Tropfen wehrlos gemacht und dann vergewaltigt werden. Linke: Nein sagen ist oft gefährlich Kathrin Gebel (Die Linke) konstatierte, die meisten Frauen könnten nicht "Nein" sagen, weil viele "bei Vergewaltigung in eine Schockstarre verfallen, weil Nein sagen auch oft gefährlich ist". Wer daraus schließe, dass sie sich nicht eindeutig genug verhalten hätten, bestrafe die Betroffenen ein zweites Mal. Die bisherige Gesetzeslage drücke der Frau die Beweislast auf, weil es "noch immer so geregelt wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen". Tatsächlich würden weniger als drei Prozent der Übergriffe überhaupt angezeigt, und bei denen komme es in 87 Prozent zu keiner Verurteilung. Niemand habe aber "Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen", und deshalb müsse "endlich gelten: Nur Ja heißt Ja". Gesetzentwurf der Grünen Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, besonders zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen. Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als 'erkennbar' gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“ „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des "erkennbaren entgegenstehenden Willens" soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ,Mittel' aufgeführt werden.“ Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand im Paragrafen 179 des StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. (sto/che/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag will Deutschlands maritime Wirtschaft stärken
Der Bundestag sich am Donnerstag, 23. April 2026, eine Stunde lang mit der Stärkung der maritimen Wirtschaft Deutschlands befasst. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD nahm er einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Deutschlands maritime Wirtschaft stärken – Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See“ (21/5478) an. Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen – Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern“ (21/5491) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Anträge unterscheiden sich vor allem in der Gewichtung. Die Union und die Sozialdemokraten stellen die Resilienz der maritimen Wirtschaft und sicherheitspolitische Belange in den Vordergrund, während die Grünen die ökologische Transformation hervorheben. In der Debatte kritisierte die Opposition von AfD und Linksfraktion die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz. CDU/CSU: Maritime Politik ist eine nationale Frage Vanessa Zobel (CDU/CSU) machte deutlich: „Maritime Politik ist keine regionale Frage, sondern eine nationale Frage.“ Die wichtigsten Punkte des Antrags fasste sie in fünf Punkten zusammen. So würden die maritime Infrastruktur und die Handelsflotte in die nationale Sicherheitsstrategie aufgenommen. Außerdem solle diese kritische Infrastruktur vor Sabotage, Cyberangriffen und organisierter Kriminalität geschützt werden. Zur Drohnenabwehr über Häfen würden Maßnahmen ergriffen, um Fregatten zu schützen. „Dafür treiben wir die Entwicklung und Beschaffung autonomer Über- und Unterwassersysteme voran“, sagte Zobel. Deutschland solle zudem eigene Marineseeschiffe, Küstenwachboote und Spezialschiffe bauen, auch um „Schlüsseltechnologie im Land zu halten“. Schließlich solle die Hinterlandanbindung verbessert werden, um es der Bundeswehr zu erleichtern, Truppen und Ausrüstung leichter zu verlegen. „Schienenstraße und Wasserstraße müssen gemeinsam zusammen gedacht werden“, so Zobel. Regierung: 400-Millionen-Euro-Programm für Häfen und Schifffahrt Dr. Christoph Ploß (CDU), Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, zeigte sich überzeugt, dass der Ausbau gelingen werde. Die Bundesregierung habe bereits mit der Umsetzung begonnen. „Wir haben, um nur mal ein paar Beispiele zu nennen, ein 400-Millionen-Euro-Programm für die Häfen und die Schifffahrt auf den Weg gebracht“, erklärte Ploß. Zudem sei die maritime Wirtschaft eine Branche, in der Arbeitsplätze entstehen würden, so Ploß. SPD: Maritime Industrie ist stark aufgestellt Dunja Kreiser (SPD) führte aus: „Die maritime Industrie ist wirtschaftlich stark aufgestellt. Der Gesamtumsatz ist zuletzt um mehr als 15 Prozent gestiegen. Im zivilen Schiffsbau haben die Ablieferungen um über 20 Prozent zugelegt.“ Und auch die Zahl der Beschäftigten wachse. „Das zeigt, die Branche hat Zukunft. Sie ist Zukunft.“ Gleichzeitig beunruhige jedoch der Trend, dass immer mehr europäische Reeder ihre Schiffe in chinesischen Werften bauen ließen. Seit 2021 hätten diese Unternehmen Aufträge in Höhe von rund 310 Milliarden Euro nach China vergeben. Weltweit würden 60 Prozent der Schiffsneubauten von China erledigt. Das wolle die Bundesregierung nun ändern. AfD: Seehäfen sehen nichts von dem Geld Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte, dass mit dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz „nur Haushaltslöcher gestopft werden“. Seehäfen wie Lübeck oder Rostock würden bisher nichts von dem Geld sehen. Das Gegenteil sei der Fall. In Mecklenburg-Vorpommern sei gerade eine wichtige Fähranbindung nach Skandinavien eingestellt worden. Ein Anbieter aus dem polnischen Swinemünde übernehme den Betrieb nun. „Außerdem entsteht dort gerade in Rekordzeit ein Tiefseehafen“, sagte Holm. In Rostock habe es hingegen zwei Jahre gedauert, um weitere Flächen für die Hafenerweiterung genehmigt zu bekommen. Grüne: Erneuerbare Energien konsequent ausbauen Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. „Denn sie geben uns Selbstbestimmung, Handlungsfähigkeit und Freiheit“, sagte Müller. Mit Investitionen in diesem Bereich hätte Deutschland die Chance, eine „erfolgreiche Wirtschaft“ aufzubauen und Produkte anzubieten, die international nachgefragt würden. Außerdem forderte sie ein „abgestimmtes, europäisches Vorgehen bei Schiffbau“, nur so werde man „Weltmarktführer beim Schiffsspezialbau“ bleiben. Linke: Regierung lässt die Häfen allein Jörg Cezanne (Die Linke) kritisierte, trotz Sondervermögen lasse die Bundesregierung "die Häfen alleine“. Dabei bestehe in den Häfen „dringender Handlungsbedarf, um sie fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft“. Problematisch sei vor allem, dass Teile der deutschen Seehäfen an Konzerne wie MSC oder Cosco verkauft würden. Diese Infrastruktur müsse jedoch „zwingend in öffentlichem Eigentum bleiben". Cezanne forderte, bereits erfolgte Privatisierungen rückgängig zu machen. Antrag der Koalitionsfraktionen Der Bundestag will die maritime Wirtschaft in Deutschland sichern und stärken. Der angenommene Antrag von Union und SPD (21/5478) sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur zur Abwehr vor Cyberangriffen vor, will Abhängigkeiten beim Schiffbau reduzieren und die Finanzierung von Werften durch Bundesbürgschaften verbessern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Schutz kritischer Infrastrukturen wie Häfen, Seekabel, Windparks in der Nord- und Ostsee zu stärken und Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte Russlands zu intensivieren. Außerdem sollen Zukunftstechnologien wie die autonome Schifffahrt, grüne Technologien, moderne Sensorik und Cyber-Sicherheit stärker als bislang gefördert werden. Der heimische Schiffbau sieht sich starker Konkurrenz aus China und Südkorea ausgesetzt, deshalb sollen verbindliche Wertschöpfungsklauseln bei Neubauten aufgesetzt werden und deutsche Werften in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes aufgenommen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen will mit ihrem Antrag (21/5491), dass die maritime Wirtschaftspolitik „europäischer und strategischer“ wird. Von der Bundesregierung verlangt sie, die "tiefgreifenden" Veränderungsprozesse Klimakrise, internationale Konflikte und den Wandel des internationalen Wettbewerbs stärker in den Fokus der maritimen Wirtschaftspolitik zu rücken. Die Abgeordneten verlangen unter anderem, sich auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Regelwerke Fuel-EU Maritime, Taxonomie und das EU-Emissionshandelssystem (ETS) einzusetzen und deren Weiterentwicklung voranzutreiben, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Außerdem fordern die Grünen, die Voraussetzungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen und Antriebstechnologien im Schiffssektor zu schaffen mit dem Ziel, marktfähige, treibhausgasneutrale Schiffskraftstoffe auf Lebenszyklusbasis zu nutzen. Zudem soll die sicherheitspolitische Bedeutung der Häfen deutlicher betont werden, um die Häfen bei ihren Bemühungen für mehr Sicherheit sehr viel stärker zu unterstützen. Auf EU-Ebene sollen für den Schiffbau langfristige Förderprogramme aufgesetzt werden und Rahmenbedingungen für die Branche aufgebaut werden, wie sie die „Made-in-Europe-Vorgaben“ für kritische Technologien und Infrastrukturen im Industrial Accelerator Act (IAA) vorsehen.(nki/hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2027 aus
Der Deutsche Bundestag schreibt den Wissenschaftspreis 2027 aus. Mit dem Preis sollen hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit gewürdigt werden, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachjury trifft die Auswahl über die Vergabe des Preises. Die Bewerbungsunterlagen können bis Freitag, 10. Juli 2026, eingereicht werden. Die Teilnahmebedingungen lauten: Wissenschaftliche Arbeiten können sowohl von der Autorin / vom Autor als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Es können nur bereits publizierte Arbeiten berücksichtigt werden, die nach dem 1. April 2024 und vor dem 10. Juli 2026 erschienen sind. Bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten (Dissertation, Habilitation etc.) müssen die akademischen Verfahren abgeschlossen sein. Bei den eingereichten Beiträgen muss es sich um Monographien oder diesen vergleichbare Arbeiten (etwa kumulative Qualifizierungsarbeiten) handeln. Sammelbände können nicht berücksichtigt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung sind von der Teilnahme ebenso ausgeschlossen wie Angehörige von Mitgliedern der Jury. Die Arbeit muss sowohl als gedrucktes Exemplar als auch elektronisch (PDF-Format) eingereicht werden. Die Preisträgerin / der Preisträger werden ggf. gegen Ende des Verfahrens gebeten, zwei weitere Exemplare der gedruckten Version einzureichen. Der Bewerbung sind eine maximal zweiseitige Zusammenfassung der Arbeit, ein Lebenslauf sowie die unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der DSGVO beizufügen. Die Gutachten wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten können ebenfalls eingereicht werden. Es werden nur Bewerbungen mit vollständigen Bewerbungsunterlagen berücksichtigt. Die eingereichten Unterlagen werden ausschließlich im Rahmen des Preisverfahrens verwendet und werden nach Ende des Verfahrens zurückgesendet bzw. vernichtet. Mit der Bewerbung werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind an die folgenden Adressen zu senden. Mit Ausnahme des gedruckten Exemplars der Arbeit können alle Unterlagen digital per E-Mail eingereicht werden. Deutscher Bundestag Fachbereich WD 1 Wissenschaftspreis Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: wissenschaftspreis@bundestag.de Telefon: +49 (0)30 227 38633 bzw. +49 (0)30 227 38630 Mitglieder der Jury des Wissenschaftspreises Prof. Dr. Jelena von Achenbach (Rechtswissenschaft) Prof. Dr. Philipp Austermann (Rechtswissenschaft) Prof. Dr. Isabelle Borucki (Politikwissenschaft) Prof. Dr. Frank Brettschneider (Kommunikationswissenschaft) Prof. Dr. Sabine Freitag (Geschichtswissenschaft) Prof. Dr. Sabine Kropp (Politikwissenschaft) Prof. Dr. Sonja Levsen (Geschichtswissenschaft) Prof. Dr. Armin Nassehi (Soziologie) Prof. Dr. Christian Waldhoff (Rechtswissenschaft) (23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zwei Initiativen zum Thema Zwangszuweisungen beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. April 2026, in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen auseinandergesetzt. Die Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) und einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)“ (21/5476) eingebracht. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte bei ihrem Antrag Federführung beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und bei ihrem Gesetzentwurf Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verlangt, wurde in beiden Fällen aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt. AfD: Lage der Städte und Gemeinden katastrophal Für die AfD-Fraktion bezeichnete Marc Bernhard die Lage der Städte und Gemeinden als „katastrophal“. Sie hätten immer weniger Geld für die notwendigen Pflichtaufgaben. Auch die Wohnungsnot verschärfe sich immer weiter. Dafür trage auch die Bundesregierung Verantwortung, würde sie doch „massenhafte Zwangszuweisungen von Flüchtlingen in Gebiete mit Wohnungsnot“ durchführen, kritisierte Bernhard. Bernhard verwies zudem auf seit 2015 durch Migration gestiegene Sozialkosten. „Wer die Kommunen überfordert, gefährdet den sozialen Frieden“, sagte der Abgeordnete. CDU/CSU: Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates Für die CDU/CSU-Fraktion wertete Detlef Seif die Anträge der AfD-Fraktion hingegen als „Verzweiflungstat“, sei ihr doch durch das Handeln der Koalition in der Migrationspolitik inhaltlich das wichtigste Thema abhandengekommen. Zudem seien die Anträge mit heißer Nadel gestrickt und handwerklich schlecht gemacht. Die Vorschläge der AfD seien ein „Angriff auf die Funktionsfähigkeit“ des Staates. Zudem warf er der AfD-Fraktion vor, einerseits die Mietpreisbremse abzulehnen, andererseits nun die Mietpreisbremse als Grundlage für ihren Vorschlag zu nutzen. Würde dies umgesetzt, würden die Asylbewerber künftig vor allem im ländlichen Raum und nicht mehr in den Ballungsgebieten untergebracht. Das sei unsolidarisch, so der Christdemokrat. Grüne: Für Kommunen ein Notfallpaket schnüren Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Karoline Otte ein stärkeres Engagement von Bund und Ländern für die Kommunen. Für sie müsse jetzt ein „Notfallpaket“ geschnürt werden, verlangte Otto. „Gute Kommunalpolitik – das ist nicht Improvisation unter Dauerdruck, das ist Gestalten mit Perspektive. Das ist der Auftrag an diese Bundesregierung und den fordern wir ein.“ Der AfD-Fraktion warf sie vor, Geflüchtete gängeln zu wollen, damit sie nirgendwo ankommen können. Kritik übte sie auch an Aussagen von Christdemokrat Seif, das individuelle Asylrecht durch ein Aufnahmekontingent zu ersetzen. Damit werde eine „wichtige, zentrale Lehre aus dem Nationalsozialismus“ unter den Bus geworfen, monierte die Abgeordnete. SPD: Solidarität mit Mietern und Geflüchteten Für die SPD-Fraktion warf Hakan Demir der AfD vor, Mieterinnen und Mieter und Flüchtende gegeneinander auszuspielen. Es brauche aber Solidarität mit Mieterinnen und Mietern und Geflüchteten. Das etablierte System der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel sei sinnvoll, betonte der Sozialdemokrat. Demir verwies zudem auf Koalitionsvorhaben, den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern und den Wohnungsbau anzukurbeln. Der AfD-Fraktion warf er zudem vor, „menschenverachtende Sprache“ zu nutzen. Linke: Asylbewerber werden zu Sündenböcken gemacht Für die Fraktion Die Linke warf Caren Lay der AfD vor, Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Sündenböcken zu machen und Wohnungssuchende gegeneinander auszuspielen. Sie vertrete nicht die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung der AfD sei, kurz gefasst, „Ausländer raus!“. Sie finde das „rassistisch“, sagte die Linken-Abgeordnete. Mit dem „internationalen Kapital“ habe die AfD hingegen weniger Problem, dabei sei die „Spekulation die Mutter aller Probleme auf dem Wohnungsmarkt“. Dieser Spekulation müsse ein Ende gesetzt werden, aber dazu schweige die AfD, sagte Lay. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Gesetzentwurf (21/5476) kritisiert die AfD die Verteilung der Asylantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. „Die Verteilung innerhalb der Länder auf Städte und Gemeinden fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Den Städten und Gemeinde werden ohne Rücksicht auf die Situation des Wohnungsmarkts und ohne Widerspruchsmöglichkeit von der jeweiligen Landesregierung Personen zur Unterbringung zugewiesen“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb zum einen, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ so zu ändern, dass darin ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werde. Die Landesregierungen sollen angehalten werden, konkret darzulegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylantragstellern auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune habe und mit welchen Maßnahmen diese Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden solle. „Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll Paragraf 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden“, fordert die Fraktion. Antrag der AfD In ihrem Antrag (21/5485) fordert die AfD, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Bundesländern eine Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung gemäß Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt worden ist. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge eine Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat. "Nachfrage nach Wohnraum massiv erhöht" Wie die Fraktion in der Vorlage schreibt, werden die Migranten auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssel vom Bund auf die Länder verteilt. „Diese bedienen sich anschließend der Asyldurchführungsverordnung, um Landkreise beziehungsweise Gebietskörperschaften zur Unterbringung aufzufordern“, schreibt die Fraktion weiter. Dies habe den Nachfragedruck nach Wohnraum in Ballungszentren massiv erhöht, denn für Asylbewerber ende nach maximal 18 Monaten die Verpflichtung, in einer kommunal betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Anschließend drängten diese Menschen auf den Wohnungsmarkt der Gebietskörperschaften, denen sie zuvor zugeteilt worden waren. Aufgrund mangelnder Kapazitäten sei es allerdings „Praxis vieler Kommunen, die Residenz- und damit Wohnpflicht sofort nach der Registrierung aufzuheben“. (scr/sto/che/eis/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Polizeiliche Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität
Abgesetzt von der Tagesordnung ist ein ursprünglich von der AfD angekündigter Antrag der AfD mit dem Titel „Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“. Die Vorlage sollte am Donnerstag, 23. April 2026, zur Aussprache gestellt werden. Nach einstündiger Debatte sollte der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Ja zur Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5528) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Die AfD-Fraktion hatte getrennte Abstimmung über die Neufassung des Paragrafen 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Verordnungsermächtigung) und über den übrigen Gesetzestext beantragt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag abgelehnt, sodass über den Gesetzentwurf insgesamt abgestimmt wurde. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. Zur Abstimmung lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5526) vor. CDU/CSU: Belange des Mittelstandes werden beachtet Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) kündigte an, dass Vergabeverfahren jetzt beschleunigt und vereinfacht würden. Auch die Gelder aus dem Sondervermögen würden schneller „auf die Straße kommen“ und der Modernisierung des Landes zugute kommen. Es gehe um ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags. Auf die Belange des Mittelstandes werde geachtet und auch darauf, dass die Regeln für die Kommunen praktikabel anwendbar seien. Der Erfüllungsaufwand der Kommunen werde um 280 Millionen Euro im Jahr sinken, rechnete Lenz vor. Man brauche schnellere Auftragsvergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu mehr Investitionen und mehr Wachstum führen würden. AfD: Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei Enrico Komning (AfD) warnte davor, dass beschleunigte Verfahren zum Einfallstor für Fehlentwicklungen würden: „Genau das passiert hier“. Formal bleibe man bei der Losvergabe, aber in der Praxis werde die Gesamtvergabe leichter möglich, weil jetzt auch aus zeitlichen Gründen von der Losvergabe abgesehen werden könne. Da jedes Projekt unter Zeitdruck stehe, werde die Folge sein, dass Großaufträge an Großfirmen gehen würden. „Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen bleiben bei öffentlichen Aufträgen außen vor oder werden zu Subunternehmern degradiert.“ So würden aus dem Mittelstand, dem Rückgrat der Wirtschaft, Mittelstandsunternehmer am Katzentisch. Auch eine Schaffung „grüner Leitmärkte“ dürfe es nicht geben. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Märkte zu definieren. Wer politisch vorgebe, was nachgefragt werden solle, verlasse den Weg der sozialen Marktwirtschaft und begebe sich auf den Weg der staatlichen Lenkung. Das geschehe hier mit einer Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei und sei Planwirtschaft, kritisierte Komning. SPD: Wir ölen das Getriebe des Vergabewesens Armand Zorn (SPD) sagte, ein Sondervermögen allein baue noch keine Brücken, ein Haushaltsbeschluss saniere noch keine Schule, und eine politische Ankündigung verlege noch kein Gleis. Die öffentliche Beschaffung sei das wichtigste Werkzeug des Staates. Hier entscheide sich, ob aus Plänen konkrete Projekte würden. „Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen“, sagte Zorn. Demokratie werde auch daran gemessen, ob sie liefere und vor allem, wie schnell sie liefere. Für die SPD sei wichtig, dass der Mittelstand geschützt und die Tariftreue als verbindlicher Standard vorgeschrieben werde. Außerdem werde die industrielle Zukunft durch grüne Leitmärkte gestärkt. Grüne: Fauler Kompromiss mit wenig Ambitionen Von einem faulen Kompromiss mit wenig Ambitionen sprach dagegen Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen). Die öffentliche Hand vergebe Aufträge mit einem Volumen von 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Vergabe unkomplizierter zu machen, sei richtig, aber die Koalition sorge nicht dafür, dass das Geld klüger und nachhaltiger ausgegeben werde, zum Beispiel für die Verwendung von grünem Stahl. Statt dessen betreibe die Koalition schuldenfinanzierte Gießkannenpolitik. Dass die Union und SPD hinter den Standards der EU zurückbleiben wollten, bezeichnete Joswig als Katastrophe. Linke warnt vor Vetternwirtschaft Janine Wissler (Die Linke) forderte, öffentliche Vergabeverfahren müssten transparent sein und klare Standards erfüllen. Das dürfe nicht unter dem Deckmantel der Beschleunigung unterlaufen werden. Die öffentliche Vergabe habe einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung. Unternehmen, die mit Dumpinglöhnen versuchen würden, an Aufträge zu kommen, dürften sich nicht durchsetzen. Investitionen seien dringend notwendig, Tarifbindung, soziale Standards und Klimaschutz seien wichtig. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setze auf weniger Transparenz und Nachweise und nenne das noch Bürokratieabbau. Besonders kritisierte Wissler die Ausweitung der Direktvergabe auf 50.000 Euro, sodass Aufträge bis zu dieser Summe ohne Ausschreibung vergeben werden könnten. Ein Verzicht auf Ausschreibungen mache Behörden jedoch korruptionsanfällig, warnte Wissler vor Vetternwirtschaft. Der Umgang mit Steuergeldern müsse kontrolliert werden. Dazu werde auch ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst gebraucht. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen öffentliche Vergabeverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Änderungen soll auch die Verwaltung entlastet werden. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Darstellung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne wolle sie Vorschläge auf EU-Ebene einbringen. Änderungen im Wirtschaftsausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte in seiner Sitzung am 22. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen beschlossen, die von CDU/CSU und SPD eingebracht worden waren. Dadurch wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Entschließung beschlossen Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen zudem eine Entschließung beschlossen. Vorgesehen ist, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen sollen die neuen Regelungen so anwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz und -abfluss möglich wird, um die Modernisierung des Landes zügig voranzutreiben. A Außerdem soll im Zuge der Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die EU-weiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es. (hle/nki/eis/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Debatte zum Einfluss von Milliardären
Der Bundestag hat am Mittwoch, 22. April 2026, den von der Linksfraktion vorgelegten Antrag „Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen – Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen“ (21/5029) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an eine 30-minütige Debatte dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert „den Abbau der globalen Ungleichheit“ als oberstes Ziel einer neuen Strategie der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich zudem „für die Stärkung multilateraler Regelwerke und Institutionen und für mehr Kooperation mit der EU einsetzt“. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass es für Deutschland und die Europäische Union notwendig sei, „das multilaterale System zu stärken und eine solidarische, internationalistische Politik für Frieden und Globale Gerechtigkeit als Gegenentwurf zu Krieg, Nationalismus und Isolationismus zu verfolgen.“ Zunehmend ungleich verteilter Reichtum schwäche das Vertrauen in die Demokratie und verstärke politische Gräben und kriegerische Auseinandersetzungen, heißt es. (jd/hau/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag zur Reaktivierung von Atomkraftwerken wird debattiert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Expertenkommission "zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke“. Ein entsprechender Antrag (21/5479) wurde am Mittwoch, 22. April 2026, erstmals im Bundestag beraten und im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Wiederinbetriebnahme abgeschalteter Kernkraftwerke. Sie verlangt, dass die Kommission die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Kernkraftwerke prüft. Außerdem sollen die Rückbauarbeiten an den Atomkraftwerken Isar 2, Emsland, Grohnde, Neckarwestheim II, Brokdorf, Gundremmingen B und C, Krümmel und Philippsburg 2 „unverzüglich“ gestoppt werden. Die Landesregierungen sollen die Genehmigungen zum Rückbau dieser Kernkraftwerke widerrufen. Die Expertenkommission soll „erforderliche Maßnahmen“ zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Atomkraftwerke „eingehend und umgehend prüfen“ und darauf aufbauend eine Reihenfolge der potenziellen Wiederinbetriebnahme der betrachteten Kernkraftwerke erstellen. (nki/irs/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
EU-Vorgaben in Bezug auf Verfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
Das Parlament hat am Mittwoch, 22. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall“ (21/5439) beraten. Der Entwurf wurde nach halbstündiger Aussprache dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die geplanten Änderungen Änderungen führen dem Entwurf zufolge Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlangen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen soll. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, bei der der freie Warenverkehr und Lieferketten erheblich beeinträchtigt wurden. Die Europäische Union hat nach Regierungsangaben mit ihrer Verordnung 2024/2747 und der Richtlinie 2024/2749 einen Rahmen für Notfallmaßnahmen geschaffen, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit bestimmter Produkte zu sichern. Mit dem Gesetz sollen diese Notfallverfahren in nationales Recht umgesetzt werden. Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung einer besonderen, zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die während eines aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen soll möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus soll die besondere Konformitätsvermutung nicht mehr gelten, mit Ausnahmen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Marktüberwachung von Geräten und Funkanlagen vorzunehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. (nki/hau/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesamtstrategie für nachhaltige Mobilität in Städten
Um tatsächlich eine nachhaltige Mobilität in Städten zu erreichen, braucht es eine Gesamtstrategie, die die vielen benötigten Einzelmaßnahmen koordiniert. Darauf wiesen die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) am Mittwoch, 22. April 2026, geladenen Expertinnen Andrea Amri-Henkel vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme Saarbrücken (IZES) sowie die Leiterin des Fraunhofer-Instituts für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM), Professorin Anita Schöbel, hin. Neue Wege in der nachhaltigen Mobilität Schöbel sprach von mathematischen Modellen, mit denen zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität beitragen werden kann. Sie verwies auf den Zielkonflikt zwischen dem Dreieck Effizienz, also schnellem und bequemen Reisen, dem möglichst kostengünstigen Reisen und dem Reisen mit möglichst wenig Emissionen und Energieverbrauch. Diese Ziele widersprächen sich häufig, weshalb es notwendig sei, sie mithilfe mathematischer Modelle zu analysieren und abzuwägen, sagte sie. Wie am Ende gewichtet wird, bleibe gleichwohl eine politische Entscheidung. Die Mathematikerin zeigte drei Beispiele, die aus ihrer Sicht neue Wege in der nachhaltigen Mobilität darstellen. Zum einen ist das die Einschränkung von Halten einer Straßenbahn- oder U-Bahnlinie. Eine kleine Reduktion von Halten könne sowohl Energieverbrauch als auch Reisezeit senken, während zu viele ausgelassene Halte die Erreichbarkeit verschlechtern, sagte sie. Ein weiteres Beispiel beträfe die Verkehrsplanung in Wohngebieten. Durch eine gezielte Umgestaltung von Einbahnstraßen könne der Durchgangsverkehr deutlich reduziert werden, „ohne die Erreichbarkeit stark einzuschränken“. Die Expertin verwies auf ein Projekt in Kaiserslautern, in dem der Durchgangsverkehr auf Basis mathematischer Modelle um mehr als die Hälfte habe gesenkt werden können, bei nur geringer Verlängerung der Fahrzeiten. „Das Ganze kostet nichts und macht die Stadt lebenswerter“, sagte sie. Ihr drittes Beispiel bezog sich auf den Reifenabrieb. „Ein Drittel der Mikroplastik in den Weltmeeren kommt vom Reifenabrieb - Tendenz steigend“, sagte Schöbel. Durch neue nachhaltige Materialien für Reifen, Straßenbelag, abhängig von Fahrzeug und Fahrweise, sowie eine Designoptimierung von Reifen, könne der Reifenabrieb gesenkt werden. Deutschland, so Schöbel, sei Vorreiter beim Thema Reifen-Emissionen. Aus Sicht der Expertin braucht es angesichts vieler Ziele und eines Sammelsuriums an Maßnahmen ein Gesamtkonzept, das alle Maßnahmen koordiniert. Ein erster Ansatz dazu sei das Projekt „SynphOnie“, bei dem eine Stadt als Ganzes betrachtet werde. Dabei werde analysiert, wo verschiedene Verkehrsmittel sinnvoll eingesetzt werden. Die Ergebnisse zeigten, dass das Auto oft die schnellste Option sei, nachhaltiges Verhalten aber durch politische Steuerung wie CO2-Preise gefördert werden könne. "Veränderungen im Verhalten und in der Infrastruktur" Die Mobilitätswende sei nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Klimaanpassung notwendig, sagte Andrea Amri-Henkel vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme Saarbrücken. Zentral sei das Konzept „Avoid - Shift - Improve“: Es sehe vor, Verkehr zu vermeiden - etwa durch kurze Wege oder mehr Homeoffice-Angebote. Zugleich müsse der Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert und technologisch verbessert werden. Also mehr ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr - sowie mehr Elektroautos. Technischer Fortschritt allein reiche nicht aus, so Amri-Henkel . Es brauche auch Veränderungen im Verhalten und in der Infrastruktur. Mobilität ist ihrer Aussage nach aktuell sozial ungleich verteilt. Kinder nutzten häufiger umweltfreundliche Verkehrsmittel, seien jedoch abhängig von Erwachsenen. Eltern mit Care-Arbeit, „überwiegend Frauen“, hätten komplexe Wege und benötigten flexible Lösungen. Auch seien Menschen mit geringem Einkommen stärker von Mobilitätskosten betroffen und auf einen guten öffentlichen Verkehr angewiesen. Die Verkehrspolitik müsse diese Unterschiede berücksichtigen, betonte sie. Daher werde für die Mobilitätswende ein ganzheitliches Konzept benötigt. Einzelmaßnahmen reichten nicht aus. Entscheidend sei eine koordinierte Strategie, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele miteinander verbindet und so eine nachhaltige und lebenswerte Mobilität ermöglicht.(hau/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Aussprache über die Raumfahrtnation Deutschland
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 22. April 2026, mit der "Raumfahrtnation Deutschland" befasst. Die Aktuelle Stunde zum Thema "Mit Forschung und Innovation 'Made in Germany' neue wissenschaftliche Durchbrüche schaffen" war auf Verlangen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt worden. Ministerin Bär: Dank uns fliegt die NASA zum Mond Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) betonte zu Beginn der Debatte, dass Deutschland eine Raumfahrtnation sei und schon heute ganz viel "Made in Germany" in der internationalen Raumfahrt stecke. Bär zeigte sich beeindruckt von der gelungenen Artemis-II-Mission und betonte, dass auch deutsche Start-ups und Technik zum Erfolg der Mission beigetragen hätten. So sei etwa das Servicemodul in Deutschland entwickelt worden, ebenso wie der Sternensensor zur Navigation im All: „Das heißt, dank uns fliegt die NASA zum Mond.“ Bär ergänzte, dass auch umgekehrt gelte: „Dank der NASA fliegen wir zum Mond.“ Sie bezog sich damit auf die Zusage der NASA, dass „der erste Europäer, der zum Mond fliegen darf, ein Deutscher sein wird“. Die Forschungsministerin machte in ihrer Rede außerdem deutlich, dass sie beim Raumfahrtsektor noch konsequenter auf die Privatwirtschaft setzen wolle und dass ein europäischer Ansatz entscheidend sei. Die Bundesregierung verfolge den "System-of-Systems"-Ansatz, bei dem es um einheitliche Standards gehe, „damit alles zusammenpasst, was aus Europa kommt – egal aus welchem Land und egal von welchem Hersteller“. AfD nennt Bilanz der Regierung "miserabel" Weniger euphorisch über den deutschen Beitrag zur Artemis-Mission zeigte sich der AfD-Abgeordnete Andreas Mayer. Deutschland sei lediglich „an einem geringen Teil der Wertschöpfung“ beteiligt gewesen. Die Meilensteine in der Raumfahrt prägten derzeit andere Länder. Nach einem Jahr im Amt habe die Bundesregierung in diesem Bereich noch keine vorzeigbaren Erfolge verbucht: „Die Bilanz dieser Bundesregierung in Sachen Raumfahrt ist miserabel.“ Mayer sprach von einer „innovations- und technikfeindlichen Politik“, die durch den geplanten EU Space Act noch verstärkt werde. Dabei gehe es in erster Linie „um Entmachtung der Nationalstaaten und ideologische Fesseln für die Raumfahrt“. Mayer forderte stattdessen eine Deregulierung des Sektors. SPD sieht Chance für den Arbeitsmarkt Dass es bei der Raumfahrt nicht um Science-Fiction oder Symbolpolitik gehe, sondern um Wissenschaft, betonte Dr. Carolin Wagner (SPD). Dies betreffe ein breites Forschungsspektrum – von den Materialwissenschaften über Kommunikationstechnologien bis zur Medizin. Auch manche Technologien, wie GPS und wasserdichte Materialien, seien ursprünglich für die Raumfahrt entwickelt worden, haben Wagner zufolge aber auch auf der Erde einen enormen Nutzen. Mit Blick auf die Industriepolitik müsse Deutschland etwa dafür sorgen, dass auch deutsche Zulieferer und spezialisierte Unternehmen an der Raumfahrt beteiligt seien. Denn die Branche biete eine erhebliche Chance für den Arbeitsmarkt. Auch Sicherheitsaspekte müssen laut Wagner „als ein wichtiger Bestandteil künftiger Raumfahrtstrategien erachtet“ werden. Sie würde die Raumfahrt zwar lieber als ziviles Projekt verstehen, doch Staaten wie China, die USA oder Russland würden dies anders sehen. Grüne: Weichen für lebendigen Wettbewerb stellen Von den Wachstumsprognosen für den Raumfahrtsektor könnten andere Branchen derzeit nur träumen, sagte Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen). Sie bewertete es positiv, dass sich immer mehr die Erkenntnis durchsetze, dass „wir eigene, autonome und verlässliche europäische Zugänge zum Weltraum brauchen“. Deutschland verfüge bereits über eine innovative Start-up-Szene im Bereich der Raumfahrt. Es sei nun wichtig, dass die Bundesregierung für einen lebendigen Wettbewerb in dem Bereich sorge und sich nicht nur auf die großen Unternehmen konzentriere. Linke warnen vor "Freifahrtschein" für Privatunternehmen Sonja Lemke (Die Linke) zeigte sich kritisch gegenüber der Entwicklung, dass vor allem Milliardäre und privatwirtschaftliche Unternehmen im Weltall tätig seien. Inzwischen seien beispielsweise SpaceX-Raketen der Hauptweg ins All, und Starlink würde schon jetzt einen Großteil der Satelliten im Erdorbit ausmachen. Dies führe dazu, dass „eine Einzelperson ganze Staaten erpressen kann und den Verlauf von Kriegen bestimmt“, warnte Lemke. Statt auf einen „Freifahrtschein für Privatunternehmen“ zu setzen, müsse die Bundesregierung für klare Regeln für die Raumfahrt sorgen und den Zugang zum Weltraum und zu den Satellitennetzen zu öffentlichen Gütern machen. Nur so können laut Lemke weitere Probleme unterbunden werden: Raketenstarts würden eine „gigantische Belastung für das Klima und für die Umwelt“ darstellen. Außerdem erhöhe die Vielzahl an Satelliten die Gefahr für Kollisionen und somit für Weltraumschrott, der weitere Raumfahrten erschwere. Union: Stärkung der Raumfahrt sichert Zukunftsfähigkeit Der CDU/CSU-Abgeordnete Florian Müller widersprach seiner Vorrednerin entschieden und betonte, dass Wohlstand durch Technologie, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit entstehe. Raumfahrt sei dabei nicht nur eine Nebensache, „sondern Teil unserer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft“. Die Annahme, sich zwischen „sozialer Verantwortung und industrieller Stärke entscheiden“ zu müssen, sei falsch, denn ohne Wohlstand gebe es keinen Sozialstaat. Bei Raumfahrt gehe es nicht nur um Technologien, sondern auch darum, bei der jungen Generation die Begeisterung für dieses Feld und die MINT-Fächer zu wecken. Damit sichere eine Stärkung der Raumfahrt auch eine Stärkung des Bildungsstandorts und der Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Müller forderte von der Politik unter anderem mehr Tempo bei der Raumfahrt, nicht mehr Regularien als nötig und, dass der Staat stärker als „Ankerkunde“ auftreten müsse, um die Nachfrage für einen starken Markt zu schaffen. (des/23.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fragestunde am 22. April
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 22. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5419), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 24 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 16 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 19 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium der Finanzen und vom Auswärtigen Amt, die jeweils acht Fragen beantworten sollten. Jeweils sechs Fragen gingen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit je fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen. Das Bundesministerium des Innern sollte sich zu drei Fragen äußern. Mit je zwei Fragen wurden das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung konfrontiert. Die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Forschung, Technologie und Raumfahrt, für Arbeit und Soziales und für Digitales und Staatsmodernisierung sowie das Bundeskanzleramt sollten zu je einer Frage Stellung nehmen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die bayerische Abgeordnete Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesumweltministerium, ob es die Auszahlung eines sozial gestaffelten Klimageldes zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der aktuellen fossilen Energiepreiskrise befürwortet. Sollte dies nicht der Fall sein, wollte Badum erfahren, weshalb nicht. Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Maximilian Kneller (AfD) erkundigte sich beim Bundesverkehrsministerium, welche Erkenntnisse der Bundesregierung hinsichtlich einer Knappheit von Flugtreibstoff in Bezug auf den „Iran-Krieg“ vorliegen. Der Berliner Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke) wollte vom Bundesgesundheitsministerium wissen, mit welchen konkreten Mechanismen die Bundesregierung plant, die Deckelung des Pflegebudgets umzusetzen. Als Beispiele nannte sie eine Deckelung pro Krankenhaus oder die Bestimmung einer gedeckelten Gesamtsumme. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Viele Änderungswünsche bei Gesetzentwurf zu Rechtsberufen
Um rechtliche Neuregelungen für die Tätigkeit unter anderem von Anwälten, Steuerberatern und Inkassodienstleistern ging es in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, 22.April 2026. Der von den Sachverständigen zu begutachtende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (21/4298) umfasst ohne Begründungsteil fast 130 Seiten. Ziel ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Dazu soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben. Mehr Aufsicht über Inkassodienstleister gefordert Ein thematischer Schwerpunkt in der Anhörung war die rechtliche Aufsicht über Inkassodienstleister. Sowohl Meret Sophie Noll vom Verbraucherzentrale Bundesverband als auch Thomas Seethaler von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung begrüßten, dass mit dem Gesetzentwurf Schutzlücken geschlossen würden, nannten die vorgesehenen Regelungen aber gleichwohl noch unzureichend angesichts des verbreiteten Missbrauchs im Inkassowesen. So forderte Noll ein Umgehungsverbot, wie es bei Rechtsanwälten schon gilt, das es Geldeintreibern untersagt, an der beauftragten Schuldnerberatung vorbei direkt mit Schuldnern in Verbindung zu treten und diese so unter Druck zu setzen. Seethaler forderte einen strikt begrenzten, an den tatsächlichen Kosten orientierten Rahmen für die Beträge, die der Inkassodienstleister einem Schuldner für seine Tätigkeit in Rechnung stellen darf. Zudem solle es nach Seethalers wie Nolls Ansicht Konzernen mit eigener Inkassoabteilung verboten werden, überhaupt solche Forderungen zu stellen. Letzterem widersprach der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz Frank-Michael Goebel, der einer Prüfungskommission für Inkassodienstleister vorsitzt, mit dem Argument, dass auch solchen Konzernen Kosten durch das Mahnverfahren entstehen. Dagegen kritisierte Goebel die im Gesetzentwurf vorgesehenen Voraussetzungen für die Zulassung als Inkassodienstleister als völlig unzureichend. Als Beispiel nannte er, dass bei der geforderten Sachkunde das Erbrecht fehle. „Gläubiger und Schuldner sterben und erben“, sagte Goebel, und Vollstreckungstitel wirkten 30 Jahre. Kritik an Regelung für Abwicklung von Kanzleien Auf verbreitete Ablehnung stießen auch die Regelungen für die Abwicklung von Anwaltskanzleien und Steuerberatungsbüros, beispielsweise beim Tod des Inhabers. Schon jetzt sei es schwierig, in solchen Fällen Abwickler zu finden, betonte Dr. Moritz Alt, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. Bei weiteren Einschränkungen wie der vorgesehenen Haftungsbeschränkung „finden wir keinen mehr“. Ebenso wie Alt verwies André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, auf „Chaos-Kanzleien“, deren Abwicklung mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei. Auf verbreitete Kritik stießen im übrigen Regelungen, wie Anwalts- beziehungsweise Steuerberaterkammern gegen Mitglieder vorgehen können, die gegen ihre Berufspflichten verstoßen. Allerdings begrüßte Prof. Dr. Dirk Uwer vom Ausschuss Berufsrecht im Deutschen Anwaltverein, dass dies nun überhaupt gesetzlich und nicht mehr nur durch die Rechtsprechung geregelt würde. Mehrfach angesprochen wurden weiterhin die Vorschriften über Vorstandswahlen in den Anwalts- beziehungsweise Steuerberaterkammern. So forderte Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, die vorgesehene Mindestberufsdauer und Altershöchstgrenze für die Wählbarkeit zu streichen. Man solle es den Wählern überlassen, ob sie Kandidaten für erfahren genug ober jung genug für eine Vorstandstätigkeit halten, gab Kilian zu bedenken. (pst/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Dorothee Bär: Dorothee Bär: Hightech-Agenda und weitere Flaggschiffe
„In Raketengeschwindigkeit“ habe die Bundesregierung die Hightech-Agenda in den letzten Monaten auf den Weg gebracht, sagte die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär (CSU) am Mittwoch, 22. April 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Derzeit liefen die Roadmap-Prozesse und Ende Mai seien die Hightech-Tage. Parallel dazu gingen die „Flaggschiffe des Bundes“ auf die Reise wie etwa der Quantenforschungssatellit, der Aktionsplan Fusion oder die Biotechnologie-Gründungsoffensive „Go-Bio next“. Man müsse spüren, wie Hightech im Alltag ankommt, betonte die Ministerin. Gefördert würden die Medizintechnik und vieles mehr. Es gehe voran bei Frauengesundheit, bei geschlechtersensibler Medizin. Dafür würden 90 Millionen Euro in dieser Wahlperiode bereitgestellt, zusammen mit dem Gesundheitsministerium sogar 100 Millionen Euro. Verstetigt werde zudem das Netzwerk Universitätsmedizin und man sei gestartet in die nationale Dekade gegen postinfektiöse Erkrankungen. Frei: Regierung unter Handlungs- und Reformationsdruck Neben der Forschungsministerin stellte sich auch der Bundesminister für besondere Aufgaben, Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die Bundesregierung wisse, dass sie unter enormem Handlungs- und Reformationsdruck stehe, sagte Frei und sprach den Vorschlag von Gesundheitsministerin Warken zur Krankenversicherungsreform und die im Juni erwarteten Ergebnisse der Alterssicherungskommission an, die „sehr schnell“ im Gesetzgebungsprozess umgesetzt werden sollen. Man wisse auch, dass die Voraussetzungen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes weiter verbessert werden müssten. Frei nannte als zentralen Bestandteil die Kraftwerksstrategie, um steuerbare Energie und Versorgungssicherheit möglich zu machen. Darüber hinaus erwähnte er den Ausbau regenerativer und erneuerbarer Energien an, der sich an der Netzdienlichkeit, Effizienz und Kostengünstigkeit orientieren müsse. Das seien die Voraussetzungen, um das Tempo, aber auch die Akzeptanz erhalten zu können. Wichtig sei darüber hinaus die Stärkung der Sicherheitsbehörden in der Bundesregierung, betonte der Minister und verwies auf den aktuellen Kabinettsbeschluss zur Speicherung von IP-Adressen. Am 29. April würden im Kabinett mehrere Gesetze beschlossen, die die digitalen Befugnisse der Sicherheitsbehörden, aber auch der Strafverfolgungsbehörden stärken, um damit mehr Sicherheit im Land zu erreichen. Von einer Phase der Stagnation müsse man hinkommen zu einer Phase des Wirtschaftswachstums, hob Frei hervor. BAföG-Reform und Wohnkostenpauschale Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach der BAföG-Reform und verwies auf „explodierende Mieten“, die Hochschulrektorenkonferenz habe hier von einem „Trauerspiel“ gesprochen. Angesichts von 1,6 Milliarden Euro für den Tankrabatt stellte sie infrage, ob hier die Prioritäten richtig gesetzt werden. Beides seien wichtige Anliegen, antwortete Bär, wobei unterschiedliche Themenfelder nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Beim BAföG sei man mitten in den Verhandlungen und guten Mutes, zu einer Lösung zu kommen. Nicole Gohlke (Die Linke) thematisierte die Wohnkostenpauschale als BAföG-Bestandteil, da immer mehr Studierende in Armut lebten. Zwei Monate Tankrabatt kosteten fast 25-mal so viel wie eine höhere Wohnkostenpauschale für Studierende. „Wir nehmen uns des BAföGs noch mal an“, erwiderte die Ministerin. Es sei eine Zeit großer Herausforderungen. Studierende könnten ihr Budget mit Nebenjobs aufbessern: „Nebenjobs bringen niemanden um.“ Forschungspolitik und Gendersprache Die SPD-Abgeordnete Dr. Carolin Wagner fragte die Forschungsministerin nach den Schwerpunkten der Regierung im 10. Forschungs-Rahmenprogramm der EU, das derzeit verhandelt werde. Bär sagte, es müsse versucht werden, dass es bei Investitionen keine Kürzungen gibt und dass Programme verzahnt und Synergien geschaffen werden müssten, etwa bei der Fusionsforschung oder der Künstlichen Intelligenz. Prof. Dr. Hans Theiss (CDU/CSU) erkundigte sich nach weiteren Forschungsschwerpunkten neben der Frauengesundheit. Die Ministerin nannte als Beispiele die individualisierte Medizin, zu der etwa an der Berliner Charité geforscht werden, den Verzicht auf Tierversuche, die Künstliche Intelligenz in der Diagnostik und das Erforschen neuer Medikamente. Hans-Jürgen Goßner (AfD) sprach das Gender-Thema an. Bayern habe die Gendersprache 2024 für unzulässig erklärt. Dazu sagte Bär, bei ihr gebe es keine Binnen-Is und Sternchen. Für sie gelte „leben und leben lassen“: „Wir haben wichtigere Probleme in diesem Land.“ Reform der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe nahm breiten Raum ein in den Fragen an Kanzleramtschef Frei. Heidi Reichinnek (Die Linke) fragte, warum ausgerechnet bei Kindern, Jugendlichen und Familien gekürzt werden solle. Frei sagte, bei der Quelle handele es sich um ein unabgestimmtes Arbeitspapier, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen sei. In den letzten zehn Jahren hätten sich die Ausgaben in diesem Bereich verdoppelt. Man müsse sehen, Ausgaben, Qualität und Leistbarkeit in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssten. Ein Referentenentwurf aus dem Bildungs- und Familienministerium von Karin Prien befinde sich in der Abstimmung, ergänzte der Minister auf eine Frage von Truels Reichardt (SPD). Man wolle dem Problem mit einem Gesamtkonzept, nicht mit Einzelmaßnahmen begegnen. Angesichts der „erheblichen Steigerungsrate“ bei den Ausgaben müsse man „effektiver und besser werden“. Ganztagsbetreuung und IP-Adressspeicherung Auch Prof. Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen) beschäftigte das Thema und fragte nach einer Verschiebung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung von Schulkindern. Was die Ganztagsbetreuung, stehe man zu den Zielen, sagte Frei. Für die Kommunen stelle es eine Herausforderung dar, Personal bereitzustellen. Zusammen mit den Städten, Gemeinden und den Ländern gehe es der Regierung um ein Höchstmaß an Effizienz: „Es muss bezahlbar sein.“ Die geplante IP-Adressspeicherung beschäftigte Tijen Ataoğlu (CDU/CSU). Manchmal reiche eine IP-Adresse, um einen Kinderschänderring aufzudecken. Frei räumte ein, dass ein Großteil der Hinweise auf Kindesmissbrauch im Netz aus den USA komme. „Mit der IP-Adressspeicherung wird es deutlich besser werden“, so seine Einschätzung. Dem AfD-Abgeordneten Dr. Rainer Kraft versicherte er: „Unsere Politik ist darauf ausgerichtet, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.“ (vom/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Experten diskutieren Maßnahmen zur Entlastung der Forschung
Stärkere Grundfinanzierung, die Abschaffung des Jährlichkeitsprinzips und weniger Hürden bei Ausgründungen: In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung haben am Mittwoch, 22. April 2026, Sachverständige Vorschläge zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung diskutiert. Unter den Experten bestand Einigkeit über die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen. Anlass der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4221), in dem diese eine Modernisierungsagenda für die Wissenschaft fordern. Diese soll laut der antragstellenden Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, um die Forschung „von kleinteiliger Bürokratie“ zu befreien. So schlagen die Grünen unter anderem eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich vor, „um Standardisierungen voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren“. Zudem solle die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbots umgesetzt und die Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Auch müsse das Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werden, um den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, heißt es in dem Antrag. Einige Sachverständige machten in ihren Eingangsstatements deutlich, dass Bürokratie grundsätzlich einen wichtigen Zweck - auch für Forschung und Wissenschaft - erfüllt. Für Christina Reinhardt, Universitätskanzlerin a.D., sei die Bürokratie „ein Rückgrat der Demokratie“ und spiele eine wichtige Rolle dabei, dass das Vertrauen in staatliches Handeln erhalten bleibe. Auch Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, betonte, dass Bürokratie nicht „per se eine Zumutung“ sei, sondern auch im Wissenschaftsbereich eine wichtige Funktion erfülle. So sorge sie etwa für Rechtssicherheit und stelle Teilhabe, Partizipation und Mitbestimmung sicher. Bei allen Maßnahmen müsse daher das Credo „Entlastung ja, Deregulierung nein“ gelten, sagte Keller. Optionen zur Bürokratieentlastung Die Sachverständigen nahmen die Anhörung zum Anlass, neben den im Antrag genannten Maßnahmen weitere Optionen zur Bürokratieentlastung auszuführen. Laut Kerstin Burck, Kanzlerin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, braucht es einheitliche Regelungen in der Drittmittelförderung des Bundes und eine Stärkung der Grundfinanzierung der Forschung. Burck warb für ein größeres Vertrauen „in die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen“: Berichtspflichten müssten deutlich reduziert werden, das Jährlichkeitsprinzip, das die Verwendung von Mitteln über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus erschwert, müsse aufgehoben werden und es müsse eine Bereichsausnahme für Wissenschaft im Umsatzsteuerrecht geschaffen werden. Zudem forderte Burck, die Hochschulen in den Ausgestaltungsprozess konkreter Maßnahmen einzubeziehen und sinnvolle Maßnahmen vorrangig umzusetzen. Auch die Universitätskanzlerin a.D., Christina Reinhardt, sprach sich dafür aus, den Hochschulen mehr Eigenverantwortung zuzugestehen. Statt flächendeckender Kontrollen sollten ihrer Ansicht nach Selbstauskünfte und Stichproben genutzt werden. Zudem forderte sie, Projektträger künftig stärker zu kontrollieren und Aufträge etwa nur dann zu vergeben, wenn Projektträger gleichzeitig „ein klares Konzept für Verwaltungsvereinfachung vorlegen“. Auf Nachfrage betonte Reinhardt, es gehe nicht darum, Programme inhaltlich zu verändern, sondern den administrativen Aufwand für die Forschungseinrichtungen zu reduzieren. "Komplexe, zersplitterte, kleinteilige Regulierungsstrukturen" Franziska Hornig, Generalsekretärin der Leopoldina, stellte die Grunddiagnose, dass „komplexe, zersplitterte, kleinteilige Regulierungsstrukturen die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit“ Deutschlands bremsen. Zur Begründung führte sie Beispiele an, wie Bürokratie wissenschaftlichen Fortschritt bremse: So müsse in der Politik ein stärkeres Bewusstsein dafür entstehen, dass bürokratische Vorgaben von außen auch die Bürokratie innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen immer komplexer machten. Inkohärenz und Ebenen, die nicht richtig ineinandergreifen, führten laut Hornig zu weiteren Bürokratielasten. Eine Entbürokratisierung werde nicht gelingen, solange an Forschungseinrichtungen zusätzlich zu Forschung und Lehre weitere Anforderungen gestellt würden, mahnte sie. Deutliche Entlastung für die Wissenschaft kann laut Keller ein Paradigmenwechsel bei der Forschungsfinanzierung bringen, da die Drittmittelförderung viel Zeit und Energie binde. Auch eine grundlegende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes könne Bürokratie abbauen, da Dauerstellen und Mindestlaufzeiten weniger administrativen Aufwand bedeuten würden. Rahmenbedingungen für Ausgründungen Mit bürokratischen Hindernissen beim Forschungstransfer befasste sich Christopher Baum in seinem Eingangsstatement. Der Vorsitzende des Direktoriums des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in der Charité forderte bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen. Als Beispiel nannte er Wandeldarlehen, die als Instrument der Innovationsförderung weiter ausgedehnt werden sollten: „Wir müssen aufpassen, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht schlechter sind als in den direkten Nachbarländern oder globalen Wettbewerbsländern“, sagte Baum. Er betonte außerdem, dass wichtige Impulse von SPRIND bei der Fördermittelverwaltung auch in anderen Bereichen ermöglicht werden müssten. Zudem müsse in Deutschland ein System entstehen, das stärker auf „föderierte Synergien statt einem Wettbewerb der Standorte gegeneinander“ setze. (des/22.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel
Der ADAC befürwortet die von der Koalition geplante befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai, plädiert aber bei länger anhaltenden hohen Energiepreisen als weitere Maßnahme für eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum. Das machte der kommissarische Verkehrspräsident des Verbandes, Karsten Schulze, bei einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 20. April 2026, deutlich. „Es ist wichtig, dass schnell entlastet wird“, sagte Schulze. In seiner schriftlichen Stellungnahme hält der ADAC die Senkung der Stromsteuer „im Zuge der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme für vorteilhaft“ und verweist auf eine Entlastungswirkung für alle Haushalte. „Die Nutzung von batterieelektrischen Pkw und Plug-in-Hybriden würde zudem wirtschaftlich attraktiver“, heißt es dort weiter. Zu prüfen sei indes als weitere Maßnahme die Erhöhung der Entfernungspauschale. Anlass der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Senkung der Energiesteuer auf Sprit und Diesel um 14,04 Cent in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juni (21/5321), ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum (21/5320) sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent pro Kilometer (21/2363) und den Verzicht auf die Einführung einer Übergewinnsteuer (21/5326). Senkung der Stromsteuer Ähnlich wie der ADAC äußerte sich Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Als Sofortmaßnahme begrüßt er den Tankrabatt der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. „Ich kann mir keine Maßnahme vorstellen, die so schnell wirkt“, erklärte er. Allerdings gestand er zu, dass sozial ärmere Haushalte nicht zielgerichtet erreicht würden. Dies könne eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Lebensmittel besser erreichen. In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt Dullien: „Sollte der Energiepreishöhenflug über den Juni 2026 hinaus anhalten, sollte vor einer Verlängerung des Tankrabatts geprüft werden, ob nicht andere preisdämpfende Maßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel, eine Senkung der Stromsteuer sowie eine weitere Senkung der Netzentgelte umgesetzt werden können.“ Für eine Senkung der Stromsteuer sprach sich auch Aaron Praktiknjo aus, Inhaber des Lehrstuhls für Energiesystemökonomik an der RWTH Aachen, geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Eine Senkung der Stromsteuer würde die Elektrifizierung der Mobilität und beim Heizen erhöhen“, erklärte er. Sie würde zugleich die Nachfrage nach fossilen Kraftstoffen senken und damit auch den Preisdruck reduzieren, sagte Praktiknjo. Der Wissenschaftler erwartet, dass die von den Koalitionsfraktionen avisierte Senkung der Spritpreise um 17 Cent nicht vollständig erreicht wird, da diese einen Impuls für eine höhere Nachfrage um zwei Prozent setze. Stattdessen würden zwei bis vier Cent bei den Anbietern verbleiben. Dem entgegnete Dullien allerdings, dass ein Tempolimit auf Autobahnen den Spritverbrauch wiederum um fünf Prozent senken würde. Praktiknjo erklärte zudem, dass die Senkung der Mineralölsteuer nicht das Ziel erreiche, Haushalten in Not zu helfen. Hierfür wären gezielte Transfers besser. „Man könnte mit einem Zehntel des Finanzvolumens diese Haushalte in Not entlasten“, sagte er mit Blick auf die 1,6 Milliarden Euro, die die Fraktionen von CDU/CSU und SPD an Steuermindereinnahmen im laufenden Jahr infolge der zweimonatigen Senkung der Energiesteuern erwarten. Ähnlich argumentierte Yasmin Sitarek, Leiterin des Referats sozialverträgliche Klimapolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Ihr zufolge entlastet die Senkung der Energiesteuer obere Einkommen im Schnitt um zwölf Euro pro Monat, untere aber nur um drei Euro. „Die Entlastung orientiert sich also am Verbrauch, nicht am Bedarf“, befand Sitarek. Anhebung der Pendlerpauschale Gegen die geplante befristete Senkung der Energiesteuern wandte sich Fritz Söllner, Prof. für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Ilmenau, geladen auf Vorschlag der AfD-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme begründet er das unter anderem damit, dass die Energiesteuer auf Heizöl und Gas nicht gesenkt wird. Einen „gewaltigen Nachholbedarf“ sieht Söllner bei der Entfernungspauschale. Diese müsse deutlich erhöht werden, sogar stärker als auf die 50 Cent, wie es die AfD vorhat. „Selbst bei einem Auto der Kompaktklasse wie dem VW Golf betragen die Gesamtkosten pro gefahrenen Kilometer je nach Motorisierung zwischen 53 und 89 Cent“, rechnet er vor. Pro Entfernungskilometer seien dies also zwischen 1,06 und 1,78 Euro. Eine Anhebung der Pendlerpauschale hält auch Daniela Karbe-Geßler für nötig, Bundesgeschäftsführerin des Bundes der Steuerzahler, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Sie forderte in der Anhörung eine Erhöhung auf 45 Cent. „Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben immer wieder die Erforderlichkeit des steuerlichen Abzugs für Fahrtkosten zur Arbeit herausgestellt“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Steuerzahlerbundes. Situation der Raffinerien Dass die Spritpreise wohl nicht direkt am 1. Mai sinken werden dürften, erwartet Christian Küchen, Vorstand des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Er erklärte, dass die Steuer nicht an der Tankstelle fällig werde, sondern bereits vorher, wenn Benzin und Diesel von den Raffinerien und großen Tanklagern ausgeliefert würden. „Die Tanks der Tankstellen werden am 1. Mai also in unterschiedlichem Umfang noch mit “normal versteuertem Benzin und Diesel„ gefüllt sein“, erklärte er. Diese würden zunächst abverkauft werden. Küchen ging zudem auf die wirtschaftliche Situation der Raffinerien ein. Diese hätten derzeit „teilweise negative Margen“. Dabei müssten die Betreiber zugleich die „Transformation in erneuerbare Moleküle“ stemmen. In der schriftlichen Stellungnahme fordert Küchens Verband: „Es müssen jetzt endlich die Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe bei Verwendung in Reinform als auch in der Beimischung idealerweise auf den Mindeststeuersatz des Kommissionsvorschlages aus dem Jahr 2021 gesenkt werden.“ Über eine schwierige wirtschaftliche Situation der Raffinerien berichtete auch Nils Hindersmann, Vertreter der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IGBCE), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er sprach von Schließungen und Standorten, die zum Verkauf stünden. „Wir kämpfen derzeit um jeden Arbeitsplatz in der Raffineriebranche“, sagte Hindersmann. Das präge momentan den gewerkschaftlichen Alltag. Hindersmann begrüßte die Senkung der Energiesteuer. Diese entlaste nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen. Für die energieintensiven Unternehmen seien indes andere Themen bedeutend wie der Strompreis und Strompreiskompensationen. Belastung bei Spedition und Logistik Dass die hohen Energiepreise besonders seine Branche belasten, machte Frank Huster deutlich, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverbandes Spedition und Logistik. Er berichtete in der Anhörung von einem „erheblichen wirtschaftliche Druck“ auf die Unternehmen des Speditions- und Logistikgewerbes. „Es kommt derzeit zu einem drastischen Einbruch der Gewinnmargen“, erläuterte Huster, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. Vor allem bei Klein- und Kleinstunternehmen im Straßengüterverkehr sei das der Fall. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßt der Verband zwar die Sofortmaßnahme von CDU/CSU und SPD, schreibt aber auch, diese sei „lediglich eine Notfallreaktion auf die Krise, aber kein strukturelles Konzept zur Entlastung der Branche“. Für den Ökonomen Thorsten Polleit, vorgeschlagen von der AfD-Fraktion, zielen alle Vorschläge, „die überzogen hohen Energiepreise in Deutschland zu senken“, in die richtige Richtung. Er kritisierte: „In Deutschland werden klimapolitische Ziele gegenüber Wachstums- und Beschäftigungszielen priorisiert.“ Das habe „ruinöse Folgen“, attestierte Polleit und stellte fest: „Deutschland ist auf einem Verarmungskurs.“ (bal/20.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bahnstreckenneubau zwischen Hamburg und Hannover umstritten
Befürworter und Gegner eines zweigleisigen Bahnstreckenneubaus zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 Kilometer kamen bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 20. April 2026, zu Wort. In dem der Anhörung zugrunde gelegenen „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“, (21/3150) kommt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu der Einschätzung, dass mit der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante als Grundlage für die weiteren Planungen, heißt es. Bahn: Neubaustrecke erfüllt alle Vorgaben und Ziele Matthias Hudaff, Leiter Großprojekte ABS/NBS Hamburg-Hannover bei der DB InfraGO AG, sagte unter Verweis auf eine Vielzahl von Variantenprüfungen: Nur die Neubaustrecke erfülle alle Vorgaben und Ziele, habe weniger Schallbelastung, einen geringeren Eingriff in den Naturschutz, geringere landwirtschaftliche Flächenverbrauche und eine kürzere Bauweise als andere Varianten. Die Region profitiere zweifach von dem Neubau, sagte er. Einmal im vorhandenen Netz durch Pünktlichkeit, mehr Nahverkehr, einer Halbierung des Güterverkehrs und das Potential für einen „Express-Nahverkehr“. Zudem werde der Seehafenhinterland-Verkehr in Bezug auf Arbeitsplätze, Standortfaktor und Erreichbarkeit „nachhaltig gestärkt“. Bis zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke sei eine Generalsanierung der Bestandstrecke geplant, so der Bahnvertreter. Neun Maßnahmen seien über das Programm zur Erhöhung der Schienenkapazität aus dem Klimaschutzpaket finanziert. Zudem erfolge der Einbau des modernen Signalsystems ETCS. Pro und Contra aus der Region Vertreter aus der Region bewerteten die Planungen unterschiedlich. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde Tostedt, lehnte den Neubau ab und sprach sich für einen bedarfsgerechten Ausbau von Bestandsstrecken im Dreieck Bremen-Hamburg-Hannover (Alpha-Variante E) aus. Für die Neubaustrecke, so Dörsam, gebe es eine Gesamtwertprognose von 14,1 Milliarden Euro. In die Nutzen-Kostenberechnung sei aber der Wert von 8,8 Milliarden Euro angesetzt worden. Hätte man die von Bund und Bahn bestätigte Gesamtwertprognose angesetzt, hätte das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bei unter 1,0 gelegen, was eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln ausgeschlossen hätte. Dem hielt im Verlaufe der Sitzung ein Vertreter des Verkehrsministeriums entgegen, bei der Kosten-Nutzen-Analyse seien die Ansätze des Jahres 2021 genutzt worden. Nehme man bei den Kosten den prognostizierten inflationsbedingten Wert von 2050 an (14,1 Milliarden Euro) müsse man auf die andere Seite auch einen deutlich höheren inflationsbedingten Nutzen stellen. Angesichts einer geplanten Inbetriebnahme 2050 oder 2065 bestehe in der Region die sehr große Sorge, dass sich die gegenwärtig nicht akzeptable verkehrliche Situation „in der Zeit bis dahin nicht im erforderlichen Maße verbessern wird“, sagte Jens Grote, Landrat des Landkreises Heidekreis. Der im Dialogforum Schiene Nord in einem „beispielgebenden partizipativen Prozess“ erzielte Kompromiss habe eine Perspektive auf zeitnahe Verbesserung gebracht. Er sei aber nicht umgesetzt worden. Die Schwierigkeiten insbesondere für Pendler seien geblieben. „Wir brauchen jetzt Lösungen“, sagte Grote. Verlagere man das Ganze in die Zukunft, „passiert in der Zwischenzeit im Zweifel nichts“, warnte er. Daher wende er sich - wie auch die Landkreise Celle, Uelzen und Harburg sowie das Land Niedersachsen geschlossen gegen das Neubauvorhaben. Die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg, Claudia Kalisch, ist hingegen für die Neubaustrecke. Die Trasse sei die einzige Möglichkeit, die südliche Metropolregion inklusive Lüneburg über die Schiene an Hamburg anzubinden. Um hier die dringend benötigten zusätzlichen Kapazitäten für den Regional- und Pendelverkehr zu schaffen und ein starkes Angebot machen zu können, brauche es eine Entlastung der Bestandsstrecke. „Diese Entlastung wird nur mit einer Neubautrasse zwischen Hamburg und Hannover erreicht, worüber Güterverkehr und Teile des Fernverkehrs fließen können, die derzeit die Bestandsstrecke nutzen“, sagte Kalisch. Wer die Neubaustrecke ablehnt, lehne gleichzeitig eine entscheidende Verbesserung im Schienenverkehr ab, die weit mehr als nur lokale Interessen betrifft. Kalisch machte zudem deutlich, dass die geplanten Generalsanierung benötigt werde, „um den akuten Zustand irgendwie aufzufangen“. Flaschenhals Korridor Hamburg-Hannover Für die Neubaustrecke sprach sich auch Lukas Iffländer, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN, aus. Die Auslastung der Strecke habe 2023 bei 147 Prozent der betrieblich zulässigen Werte gelegen. Verbesserungsmaßnahmen auf der Bestandsstrecke könnten die Kapazität zwischen Lüneburg und Uelzen nach Angaben der DB InfraGO aber um lediglich acht Prozent steigern. Zusätzliche Angebote können aufgrund der hohen Auslastung nicht verwirklicht werden. Nur die Vorzugsvariante löse diesen Engpass nachhaltig. Sie erfülle als einzige Variante die verkehrlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des gültigen Bedarfsplans und ermögliche die im Deutschlandtakt vorgesehene Reisezeit von 63 Minuten zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof, sagte Iffländer. Der Korridor Hamburg-Hannover sei kein regionales, sondern „ein Schlüsselprojekt im gesamtnorddeutschen Hafenhinterland als Hauptachse“, sagte Lutz Könner, Geschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). Funktioniert sie nicht, funktioniere ein erheblicher Teil der deutschen Ex- und Importlogistik nicht effizient. Ohne Aus- und Neubau würden die Wachstumspotenziale der Häfen begrenzt. Mit dem Aus- und Neubau gelinge ein deutlicher Kapazitätssprung und würden die Lieferketten stabilisieren. Neben der kurzfristig dringend nötigen Ertüchtigung und Optimierung der Bestandstrecke führe an einem zweigleisigen Neubau „kein Weg vorbei“, sagte Könner. Für Kay Rabe von Kühlewein vom VCD Landesverband Niedersachsen kommt ebenfalls nur ein Neubau in Frage. Auch eine kommende Generalsanierung 2029 löse das Kapazitätsproblem der Strecke nicht. Ein Neubau ist aus seiner Sicht auch in der Bauzeit die schnellste und kostengünstigste Variante. Bestandsausbauten würden aufgrund von schwierigeren Bauverhältnissen „teilweise Jahrzehnte länger dauern“. Zudem profitiere die Region von neuen Optionen beim Nahverkehr, so Rabe von Kühlewein. Trotzdem kann aus seiner Sicht die präsentierte Vorzugsvariante noch entscheidend verbessert werden. Das betreffe die Finanzierung der Regionalhalte, den Lärmschutz oder eine „naturverträglichen Führung“ entlang der Bundesautobahn A7. "Eine extrem teure Planung" Prof. Thomas Siefer von der Technischen Universität Braunschweig sprach von einer extrem teuren Planung. 14 Minuten Fahrzeiteinsparung stünden Kosten in Höhe von 14 Milliarden Euro gegenüber. „Wir erreichen also eine Minute Fahrzeitgewinn mit einer Milliarde Euro“, rechnete er vor. Bei anderen Projekten in Deutschland sei der Preis deutlich geringer gewesen. Die aktuellen Planungen bedeuteten für Lüneburg, Uelzen und Celle zudem eine Verringerung des Angebotes. Reisende aus diesen Städten müssten den Nahverkehr nutzen, um in Hamburg oder Hannover den Fernverkehr zu erreichen. Jeder erzwungene Umstieg reduziere aber die Attraktivität einer Verbindung. Denkbare Alternativen sind aus Sicht Siefers ein Ausbau vorhandener Strecken sowie eine Neubaustrecke für den Güterverkehr von Lüneburg bis Uelzen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Neubau von Omid Najafi (AfD), Mitglied des Landtages von Niedersachsen, und dort Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Stattdessen müsse der beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 samt einer weiteren Elbquerung westlich von Hamburg höchste Priorität eingeräumt und deren Finanzierung gesichert werden, forderte er. Im Zuge der Generalsanierung sei zudem die dreigleisige Ertüchtigung der Strecke Uelzen Lüneburg zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren, „um aus reinen Modellierungen ein tatsächlich messbares Faktum zu schaffen, aus dem sich weitere Bedarfsberechnungen ableiten lassen können“ . (hau/20.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Petition zur Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege-Ausbildung diskutiert
Über die in einer Petition erhobene Forderung nach Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 20. April 2026, diskutiert. Nur wenn die Spezialisierung weiterhin möglich ist, könne in der Kinder- und Jugendpflege eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden, sagten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme vor den Abgeordneten. Sie seinen keine Gegner der generalistischen Pflegeausbildung, betonten sie. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, machte Venzke deutlich. "Grundsätzlich hohe Akzeptanz der generalistischen Ausbildung" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), entgegnete, man habe im Ministerium das Anliegen der Petentinnen im Blick. Er erinnerte daran, dass die 2020 im Pflegeberufegesetz gefundene Regelung der generalistischen Pflegeausbildung mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr ein Kompromiss gewesen sei. Seiner Auffassung nach ist die Akzeptanz der generalistischen Ausbildung grundsätzlich sehr hoch. Zu der in Rede stehenden Problematik der pädiatrischen Spezialisierung wolle man demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen stattfinden lassen, kündigte Sorge an. Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der öffentlichen Eingabe mit dem Titel "Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung" (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, wird darin kritisiert. Folgen für die Nachfrage nach einer Ausbildung Diese 120 Stunden müssten noch nicht einmal im Krankenhaus, also in einem „medizinischen Setting“, absolviert werden, kritisierte Venzke in der Sitzung. Theoretisch könne es auch ein heilpädagogischer Kindergarten sein. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“. Negative Folgen habe die aktuelle Entwicklung auch für die Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendkrankenpflege. Sie habe oft bei Gesprächen mit potenziellen Bewerbern, die explizit Kinder und Jugendliche pflegen wollen, die Auffassung gehört, „bekomme ich in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise, suche ich mir etwas anderes“, sagte Venzke. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil schon jetzt in der stationären Versorgung 6.500 Stellen nicht besetzt seien. Ein Großteil der Interessenten wolle sich für die Pflege des Kindes bewerben, sagte Ricarda Tamme, „nicht für die Pflege an sich“. Tamme, die selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin ist, sagte weiter: „Wenn Sie mich fragen, ob ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen hätte, wäre die Antwort: Nein.“ Ministerium stellt Wahlrecht nicht infrage Gesundheits-Staatssekretär Sorge machte während der Sitzung deutlich, dass das BMG das Wahlrecht nicht infrage stelle. Bei der angekündigten Anhörung müsse aber darüber geredet werden, wieso nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in Anspruch nehmen würden. Sollte das an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen, müsse auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden. Die Petenten hatten mit Blick auf die 0,8 Prozent von einem „verzerrten Bild“ gesprochen. Viele Pflegeschulen würden den spezialisierten Abschluss in der Kinder- und Jugendkrankenpflege „nicht gleichwertig anbieten“. Wenn sie für diesen Abschluss die Ausbildung in einer hunderte Kilometer entfernten Schule anbieten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, sagte Venzke. Schulen, die ein wirkliches Wahlrecht ermöglichen, würden ganz andere Zahlen vorlegen. (hau/20.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag beschließt Umsetzung einer EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der Bundestag hat am Freitag, 17. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen. Für die Initiative in der vom Verbraucherausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Zur Abstimmung hatte den Abgeordneten eine Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/5381) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5382) vorgelegen. Eine Entschließung zum sogenannten Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen nahm das Parlament ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD an. Keine Mehrheit fanden hingegen Entschließungsanträge, die Bündnis 90/Die Grünen (21/5383) und AfD (21/5384) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, sind für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vor allem Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen. So soll unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge soll künftig die Textform statt der Schriftform ausreichen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz). Änderungen im Verbraucherschutzausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf am 15. April abschließend beraten. Gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem, Debitkarten mit Zahlungsaufschub aus dem Anwendungsbereich der Regelungen auszunehmen. Zudem wurde die Gesetzesbegründung an einzelnen Stellen klarstellend ergänzt. Neu gefasst wurde eine Vorschrift zum Scoring im Bundesdatenschutzgesetz, der als Paragraf 37a in das Gesetz eingefügt werden soll. Im Gegenzug soll Paragraf 31 gestrichen werden. Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde auch eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Demnach soll die Förderung grundsätzlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist. Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage –das Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität – war Teil des Änderungsantrags der Koalition zum Regierungsentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“. Durch die Regelung soll „einerseits einem drohenden Attentismus der Käuferinnen und Käufer vorgebeugt und andererseits durch ein einstufiges Förderverfahren, bei dem die Antragstellung nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs erfolgt, eine möglichst bürokratiearme Umsetzung während der gesamten Programmlaufzeit gewährleistet werden“, führen die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag aus. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/5383) unter anderem, das Schriftformerfordernis als Voraussetzung für den Abschluss von Verbraucherkreditverträgen so lange wie erforderlich beizubehalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass digitale Identifizierungsverfahren zur Erfüllung der Schriftform künftig einfacher nutzbar und breiter zugänglich sind. Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag /21/5384) auf, den Gesetzentwurf zu novellieren und alle "überschießenden nationalen Umsetzungselemente" zu entfernen, die über die EU-Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen. (scr/ hau/17.04.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
