Bundestag | Aktuelle Themen

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Antrag zur Qualität und Transparenz in der Forschung abgelehnt

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“ (21/2230(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Für die Ablehnung stimmten alle übrigen Fraktionen. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6695(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Antrag der AfD Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, forderte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten. Diese sollte Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen überprüfen können. Notwendig ist dies laut der antragstellenden Fraktion, da sich die Meldungen darüber häuften, „dass sogenannte ,Pseudo-Journale‘ und ,Paper Mills‘ gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review“. Die Bundesregierung müsse jedoch sicherstellen, dass politische Entscheidungen auf „belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“, heißt es in dem Antrag. (des/hau/25.06.2026)

Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren

25.06.2026
Der Bundestag hagt sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, in einer halbstündigen Vereinbarten Debatte dem Thema „Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren – Aussöhnung und europäische Verständigung voranbringen“ gewidmet. Die Debatte fand in zeitlicher Nähe zum jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni statt. (hau/25.06.2026)

Nein zur Forderung nach Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie

25.06.2026
„Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/6465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache abgelehnt hat. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen" (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag die Gewinnmargen der Ölkonzerne begrenzen. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Preis- und Kostenkontrolle über die Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten, Ein- und Verkaufspreise der Mineralölkonzerne sowie einen gesetzlichen Rahmen für einen Preisdeckel bei den Gewinnmargen für Kraftstoff „entlang der Lieferkette von der Raffinerie bis zur Tankstelle“ vorzulegen. Die Antragsteller begründeten ihr Vorhaben mit den „drastisch“ gestiegenen Preisen für Energie „seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Iran“. Diese Preiserhöhungen und -schwankungen gingen über die ohnehin gestiegenen und schwankenden Preise für Rohöl weit hinaus. „Sie sind Ausdruck extrem mächtiger Mineralölkonzerne, die unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krise ihre seit jeher bestehende Marktmacht bewusst ausnutzen, um mit Treibstoffen noch mehr zu verdienen als zuvor“, heißt es in dem Antrag. Die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 würden allein für Deutschland auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Überwiesener Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorlegen, um Übergewinne steuerlich zu erfassen, Preise zu dämpfen und Krisenlasten gerecht zu verteilen, fordern die Grünen in ihrem Antrag (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dafür soll ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorgesehen und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich festlegt werden. Dafür wird eine neue Definition des „Übergewinns“ vorgeschlagen, um eine bestehende Lücke im Steuerrecht zu schließen. Gegenstand der Übergewinnsteuer soll nicht der Gewinn als solcher sein, sondern „die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen“, wie es in dem Antrag heißt. Damit werde die Übergewinnsteuer genau jenes Verhalten treffen, das volkswirtschaftlich schädlich sei – „nämlich die Ausnutzung von Marktmacht gegenüber der Endverbraucherin und dem Endverbraucher“. "Steigende Energiekosten befeuern die Inflation" Die geopolitische Ausnahmesituation durch die Sperrung der Straße von Hormus habe auf den globalen Energiemärkten zu drastischen Konsequenzen geführt, heißt es in dem Antrag. Der Rohölpreis sei zeitweise bis auf 118 US-Dollar je Barrel gestiegen. Diese krisenbedingte Preiserhöhung habe für Wirtschaft und Gesellschaft gravierende Auswirkungen: „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation, verteuern Güter des täglichen Bedarfs und belasten Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Haushalte sowie energieintensive Industriezweige gleichermaßen“, schreiben die Abgeordneten. Berechnungen hätten gezeigt, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren hätten. Es seien nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben worden, sondern zusätzlich sei noch ein deutlicher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen worden. Die Einführung einer Übergewinnsteuer sei geboten, um in Krisenzeiten marktbedingte Fehlverteilungen zu korrigieren, dem Missbrauch von angebotsseitiger Marktmacht entgegenzuwirken, und vor allem einen inflationären Preisschock für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden, fordern die Abgeordneten. (hau/25.06.2026)

Bundeswehreinsatz im Libanon letztmalig verlängert

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache der letztmaligen Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der Unifil-Mission im Libanon zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 511 Abgeordnete für den entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6417(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. 67 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6418(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Abstimmung Antrag der Bundesregierung Mit der Annahme des Antrags der Bundeswehr wird der im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängert. Dafür werden weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsendet. Wie aus dem Antrag hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll. In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern. Ausbildung der libanesischen Streitkräfte temporär ausgesetzt Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den Unifil-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen. Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen. Geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben „In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von Unifil bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/25.06.2026)

Antrag zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung Minderjähriger beraten

25.06.2026
Die AfD-Fraktion will mit einem Antrag "gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen" (21/6648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Bundestag hat den Antrg am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag schreibt die Fraktion von einem Fall von „gruppenbasiertem Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter“ in Nürnberg. Dort habe die Kriminalpolizei am 18. Mai 2026 die Ermittlungskommission „Kajal“ eingerichtet. Sie folge Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen „Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in die Innenministerkonferenz einen Antrag einzubringen, „wonach die Länder und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der Ermittlungskommission ,Kajal' einzurichten, um bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch ,Grooming Gangs' zu ermitteln und zu bekämpfen“. Auch dringt die Fraktion auf eine Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“. Dazu fordert sie unter anderem die „Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern, Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und Abhängigkeitsmechanismen)“. (sto/ste/25.06.2026)

Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung

25.06.2026
In einer neuerlichen Grundsatzdiskussion über die Organspende sind die anhaltenden Probleme in der Spendenpraxis noch einmal deutlich herausgestellt worden. Abgeordnete wiesen in der Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf den chronischen Mangel an postmortal gespendeten Organen und die rund 8.000 schwer kranken Patienten hin, die auf der Warteliste für ein rettendes Organ stehen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten plädiert deswegen erneut für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Sie schlagen vor, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Eine andere Gruppe von Abgeordneten ist dagegen, dass Menschen automatisch als postmortale Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Sie sehen darin einen Grundrechtseingriff. Diese Gruppe will mit einer besseren Aufklärung und einer leichteren Dokumentation des eigenen Willens für mehr Organspenden sorgen. So sollen beispielsweise Einträge in das Organspendenregister erleichtert werden. Das Ziel ist, die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu stärken. Entscheidung gegen die Widerspruchslösung 2020 Im Januar 2020 hatte sich der Bundestag gegen die Widerspruchslösung (19/11096(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden. Damals befürwortete eine Mehrheit der Abgeordneten, dass ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig sei. Durchsetzen konnte sich der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (19/16214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Neben einer verstärkten Aufklärung sollten Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung in einem neu einzurichtenden Online-Register zu dokumentieren. In den folgenden Jahren zeigte sich allerdings, dass die Neuregelungen nicht den erhofften Erfolg brachten. Zudem verzögerte sich die Einrichtung des Online-Registers erheblich, das erst im März 2024 freigeschaltet werden konnte. Die Eintragung in das Register gilt zudem als relativ kompliziert. Persönliche Ansichten der Rednerinnen und Redner In der auch von persönlichen Erfahrungen geprägten Aussprache am 25. Juni waren sich die Parlamentarier zumindest darin einig, dass die Ausgangslage für die betroffenen Menschen prekär ist und alles unternommen werden sollte, um die Zahl der Organspenden substanziell zu steigern. In der Debatte kamen 30 Rednerinnen und Redner aller Fraktionen mit ihren persönlichen Ansichten zu dem Thema zu Wort. Auf die Fraktionsdisziplin und Parteizugehörigkeit kam es in dieser Diskussion nicht an. "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung" Gitta Connemann umriss das Thema mit den Begriffen Leben, Tod und Hoffnung, die den Alltag von Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan prägten. Wenn ein passendes Organ gefunden werde, bedeute das Leben. Aber ein rettendes Organ fehle oft, was in den betroffenen Familien oft Verzweiflung auslöse. Sie betonte: "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung." Und es gehe um die Chance auf ein neues Leben. Viele Menschen wollten sich nicht mit Fragen zu Leben und Tod befassen und schöben wichtige Entscheidungen dazu vor sich her. Es gebe aber Menschen, die ohne eine Organspende kein Morgen mehr hätten. Daher müsse über die Widerspruchslösung gesprochen werden. In der Vergangenheit sei schon viel getan worden, um die Organspende zu stärken. "Das alles war richtig, aber es reicht nicht." Die meisten Menschen hätten keinen Organspendenausweis. Connemann versicherte, es gehe bei der Widerspruchsregelung nicht um einen Zwang zur Organspende, das Selbstbestimmungsrecht bleibe erhalten, denn: "Ein einfaches Nein reicht, jederzeit." Mit der Widerspruchsregelung werde eine Antwort gegeben, ohne Freiheit zu nehmen. "Priorität für die garantierte körperliche Unversehrtheit" Ganz anders argumentierte Dr. Christina Baum, die der im Grundgesetz garantierten körperlichen Unversehrtheit auch in diesen Fällen Priorität einräumte. Die Widerspruchsregelung stehe diesem Grundrecht diametral entgegen. Bei einer Organspende sei eine aktive Zustimmung erforderlich. Wenn Menschen sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen wollten, dürften sie nicht dazu gezwungen werden. Die Widerspruchsregelung berge zudem die Gefahr, "dass dem menschlichen Körper ein materieller Wert zugemessen" werde. Das könne gewinnbringend sein für alle medizinischen Akteure, einschließlich der Pharmaindustrie. Sie fragte: "Wie kann man ausschließen, dass eine gezielte Suche nach passenden Organspendern einsetzt?" Nur die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens garantiere die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. "Alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten" Sabine Dittmar erinnerte an die mehr als 8.000 Patienten auf der Warteliste für eine Organspende. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein Spenderorgan liege in Deutschland bei etwa acht Jahren. Daher stürben täglich Patienten, die auf der Warteliste stehen. Zudem seien mehr als 100.000 Patienten mit Nierenversagen auf eine Dialyse angewiesen. Viele dieser Patienten hätten bei einer Transplantation eine bessere Überlebensperspektive. Die gesetzlichen Initiativen der Vergangenheit hätten nicht ausgereicht, um die Zahl der Spenderorgane signifikant zu steigern, räumte sie ein und fügte hinzu: "Einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinen anderen Bereich der Medizin tolerieren." Dittmar wies das Argument des Eingriffs in die Selbstbestimmung zurück. Die Organspende sei kein Zwang, jeder könne nein sagen. Die Entscheidung werde mit der Widerspruchsregelung nur anders organisiert: Statt aktiv zuzustimmen müsse aktiv widersprochen werden. Dies sei "nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel", zumal Patienten in Deutschland von Spenderorganen profitierten, die aus Ländern kämen, in denen die Widerspruchsregelung schon gelte. Sie forderte: "Wir müssen alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten." "Zunahme der Spenderzahlen bei Widerspruchsregelung" Prof. Dr. Armin Grau schilderte mit Verweis auf seine eigenen beruflichen Erfahrungen im Krankenhaus, wie schwierig es für Angehörige ist, über die Organspende eines verstorbenen Familienmitglieds selbst entscheiden zu müssen. Zumeist sei der Wille eines betroffenen Menschen für oder gegen eine Organspende unbekannt. In solchen Fällen müssten dann die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Die Angehörigen seien damit überfordert und lehnten in einer solchen Lage die Spende oft ab. Er schlussfolgerte: "Wir haben keine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung." Grau argumentierte, auch bei der Widerspruchsregelung würden die Angehörigen eng einbezogen und gefragt, ob sie den Willen des Verstorbenen zur Organspende kennen, aber sie wären nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen des Angehörigen zu entscheiden. Studien hätten gezeigt, dass die Widerspruchsregelung zu einer klaren Zunahme der Spenderzahlen führe, zumal ohnehin mehr als 80 Prozent der Deutschen grundsätzlich für Organspenden seien. "Brauchen Widerspruchsregelung für einen Neustart" Julia-Christina Stange sagte, Selbstbestimmung bedeute mehr als die Entscheidung zwischen Ja und Nein bei der Organspende. Selbstbestimmung bedeute auch, sich mit der eigenen Gesundheit und Krankheit, mit den Fragen am Lebensende zu beschäftigen. Sie ging zugleich auf die Arbeitsbedingungen insbesondere in Krankenhäusern und der Pflege ein und machte deutlich, dass die für Organspenden zuständigen Stationen personell und finanziell auskömmlich ausgestattet sein müssten. Eine Organspende komme nicht allein durch ein Gesetz zustande, sondern durch Aufklärung, professionelle Kliniken, einen guten Personalschlüssel und funktionierende Abläufe. Auch sie ging auf die sehr spezielle Situation ein, wenn eine Organspende anstehe und die Angehörigen entscheiden müssen. Das sei eine absolute Ausnahmelage, zugleich auch eine besondere Atmosphäre, eine respektvolle Ruhe, ein konzentriertes Arbeiten, eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie sagte: "Die Widerspruchsregelung allein wird nicht alle Probleme lösen, aber für einen Neustart brauchen wir sie." "Schweigen ist nie Zustimmung" Skeptisch äußerte sich Michael Brand, der die rhetorische Frage stellte, ob ein Rechtsstaat, wenn es um 8.000 oder 9.000 Fälle gehe, tief in die Selbstbestimmung von mehr als 80 Millionen Menschen eingreifen und sie zu unfreiwilligen Spendern erklären dürfe, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Er warb nachdrücklich dafür, zunächst andere Optionen auszuschöpfen, um Spenderorgane ohne Zwang zu gewinnen und warnte vor einem "ethisch wie politisch desaströsen Versagen", falls das nicht einmal versucht werde. "Der Erfolg kommt mit klugen Kampagnen und nicht wie in Deutschland mit einem einzigen bürokratischen Brief der Krankenkasse." Nötig seien moderne digitale Informationskampagnen, gerichtet an spendenwillige Bürger etwa auf Social-Media-Kanälen. Die Online-Datenbank für die Organspende sei zudem viel zu bürokratisch. Brand betonte: "Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden, Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo." Er sei "einigermaßen entsetzt über diese grundsätzliche Debatte." Sie werde der Not der Menschen nicht gerecht und lenke ab von den Lösungen, die möglich seien. "Widerspruchsregelung löst keine Probleme" Auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther sagte, die Widerspruchsregelung löse keine Probleme, gehe aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen sei keine Zustimmung. Bei einer so persönlichen Fragestellung wie der Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein klares Ja notwendig. Sie gab zu bedenken, dass nicht jeder Mensch rechtzeitig seinen Willen zur Organspende bilden und dokumentieren könne, beispielsweise Menschen, die im Alltag überfordert sind, Menschen in psychischen Krisen, mit Sprachbarrieren, Obdachlose, Menschen mit Informationsdefiziten oder junge Erwachsene, die der Tod ganz unvorbereitet treffe. (pk/25.06.2026)

Haltung der AfD zum Ukraine-Krieg stößt auf breiten Widerspruch

25.06.2026
Die AfD-Fraktion stößt mit ihrer Forderung, die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine im russischen Angriffskrieg zu beenden, auf vehementen Widerspruch bei allen übrigen Fraktionen. In einer auf Verlangen der AfD angesetzten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“ warben Vertreter der Fraktion am Donnerstag, 25. Juni 2026, für einen Kompromissfrieden. Vor allem Vertreter von Union, SPD und Grünen widersprachen und warnten vor den Folgen für die europäische Friedensordnung, wenn völkerrechtswidrige Aggression mit Gebietsgewinnen belohnt würde. AfD: Friedensverhandlungen im deutschen Interesse Dr. Alexander Gauland (AfD) widersprach dem Argument, dass die Ukraine die Freiheit Deutschlands und Europas verteidige. „Wenn die Ukraine weiterkämpfen will, ist das ihr gutes Recht, doch nicht unsere Sache.“ Deutschland schicke Milliarden in die Ukraine, während hierzulande die Armut wachse, die Infrastruktur verrotte und die Wirtschaft schrumpfe. Gauland warf allen übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Linken vor, den „Ukrainekrieg“ zu einem Krieg Deutschlands machen zu wollen. Im deutschen Interesse seien aber Friedensverhandlungen und ein Ende des Krieges mit einem Kompromiss. CDU/CSU: Scheitern Russlands ist ein Vaterlandsinteresse Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) wandte sich vehement gegen die zentrale These der AfD, dass dieser Krieg Deutschland nichts angehe. Wer so argumentiere, sei desinteressiert am Frieden und stehe für die Akzeptanz von Krieg. Vor allem verkenne diese Haltung die Folgen für Europas Friedensordnung. „Wenn dieser Krieg zum Erfolg für Russland wird, dann macht Krieg Schule, dann wird Krieg zum Erfolgsmodell und dann kommt der Krieg Deutschland näher“, sagte Röttgen. „Dass dieser Krieg scheitert, ist ein existenzielles Interesse Deutschlands, ein Vaterlandsinteresse.“ Grüne: AfD betreibt Propagandageschäft des Kremls Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) blies ins selbe Horn und warf der AfD vor, das Propagandageschäft des Kremls zu betreiben. Wer behaupte, dass dies nicht unser Krieg sei, der ermutige Russlands Machthaber Putin, den Krieg fortzusetzen. Alles, was die Stärke der Ukraine unterminiere, verlängere diesen Krieg. „Sie reden vom Frieden, aber betreiben Kriegstreiberei – de facto.“ SPD: Grenzen in Europa nicht mit Gewalt verschieben Johannes Schraps (SPD) widersprach der Annahme, die Unterstützung der Ukraine verlängere den Krieg, und ein Ende der Waffenlieferung führe zu Frieden. Wer diese Unterstützung Eskalation nenne, wie es die AfD tue, der verwechsle Ursache und Reaktion. „Es liegt in unserem ureigenen Interesse, dass Grenzen in Europa nicht mit Gewalt verschoben werden, dass ein Angriffskrieg nicht mit Gebietsgewinn belohnt wird, dass keine kleineren Staaten sich der Willkür und militärischen Stärke ihrer Nachbarn ausgeliefert sehen.“ Linke: Schuldenschnitt und mehr humanitäre Hilfe Ulrich Thoden (Die Linke) warf der AfD vor, sich als Friedenspartei zu verkleiden, in Wahrheit aber „Handlanger des Kremls“ zu sein. Sie wolle letztlich Deutschland zu einer „Energiekolonie Russlands“ machen und betreibe den Ausverkauf deutscher Interessen. Thoden warb für einen Schuldenschnitt für die Ukraine und mehr humanitäre Hilfe für das Land. Die Bundesregierung dürfe nicht auf die militärische Unterstützung allein setzen und müsse diplomatisch Initiativen mit europäischen Partnern vorantreiben. (ahe/25.06.2026)

Bundestag wählt Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den Freiburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Für Hennemann stimmten 391 Abgeordnete, dagegen 122 Abgeordnete. Es gab 77 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich waren mindestens 316 Stimmen. Die Bundesregierung hatte Hennemann mit Schreiben vom 24. Juni vorgeschlagen, wie die amtierende Bundestagspräsidentin Josephine Ortleb (SPD) eingangs bekanntgab. Amtsinhaberin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die am 16. Mai 2024 vom Bundestag für fünf Jahre in dieses Amt gewählt worden war, hatte am 17. März 2026 ihren Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen angekündigt, sobald die Nachfolge geregelt ist. Specht-Riemenschneider wird die Amtsgeschäfte nach eigenen Angaben bis Ende September weiterführen. Werdegang des künftigen Amtsinhabers Moritz Hennemann studierte laut einer BfDI-Pressemitteilung in Heidelberg, Krakau und Oxford und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt. Er verbrachte ein Forschungssemester an der Harvard Law School und habilitierte 2019 an der Universität Freiburg. Anschließend hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne, wo er zudem die Forschungsstelle für Rechtsfragen für Digitalisierung leitete. Aktuell ist er wieder in Freiburg tätig, wo er den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehat und Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht ist. Im Nebenamt ist er zudem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Regelung im Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz regelt im Paragrafen 11: "Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die oder der Gewählte ist von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zu ernennen. Die oder der Bundesbeauftragte muss bei ihrer oder seiner Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben. Sie oder er muss über die für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Insbesondere muss die oder der Bundesbeauftragte über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben." Aufgaben des oder der Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte als oberste Bundesbehörde hat die Aufgabe, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafverfolgung) erlassenen Rechtsvorschriften, zu überwachen und durchzusetzen. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und klärt sie darüber auf, "wobei spezifische Maßnahmen für Kinder besondere Beachtung finden". Zu seinen Aufgaben zählt weiterhin, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten. Die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter sollen für die ihnen aus dem Gesetz und sonstigen Datenschutzvorschriften entstehenden Pflichten sensibilisiert werden. Untersuchung von Beschwerden Auf Anfrage jeder betroffenen Person soll der Datenschutzbeauftragte Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der Datenschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls dazu mit den Aufsichtsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Er befasst sich ferner mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation oder eines Verbandes gemäß Artikel 55 der EU-Richtlinie 2016/680, untersucht den Gegenstand der Beschwerde "in angemessenem Umfang" und informiert den Beschwerdeführer über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung, vor allem, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde notwendig ist.. Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus, mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe zu leisten, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Ebenso soll die Anwendung der Datenschutzvorschriften untersucht werden, auch auf der Grundlage von Informationen einer anderen Behörde. Maßgebliche Entwicklungen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken, sollen verfolgt werden, vor allem die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. (vom/25.06.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

25.06.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Patientenrechtegesetz: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung durch AfD und Die Linke wurde etwa ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, hieß es in dem Antrag. Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde. Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch. Die Abgeordneten forderten, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht zu ändern, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden. Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz: Mit allen übrigen Stimmen lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz, 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a). „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärte die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe, hieß es. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz: Ebenfalls mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu lag es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b) vor. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Fraktion die Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken. Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas würde laut dem Gesetzentwurf zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. CO2-Preis: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster))", den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte, wurde ebenfalls mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Umweltausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (21/6694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schrieben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem TEHG sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. Abgesetzt: Syrien: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, heißt es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Bei multilateraler Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Petitionen: Das Parlament stimmte zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 269 bis 280 (21/6419(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6420(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6421(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6422(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6423(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6424(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6425(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6426(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6427(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6429(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nutzung der Stau-Rettungsgasse durch Motorradfahrer Darunter fand sich auch eine Petition, die eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung forderte, damit es Motorradfahrern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird, Staus in der Rettungsgasse mit mäßiger Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei stehendem oder langsamem Verkehr könne es insbesondere wegen auftretender Wetterphänomene, wie etwa starkem Regen oder enormer Hitzeeinstrahlung, zu hohen Belastungen bei Motorradfahrern kommen, schrieb der Petent. Die Motorradfahrer seien der Hitze durch ihre Schutzkleidung, dem Helm und der aufsteigenden Wärme des Motors und des Straßenbelags stark ausgesetzt. Diese Umstände könnten zu Dehydrierung oder Hitzeschlag führen, hieß es in der Petition. Zudem führe das Balancieren eines schweren Motorrads im Stop-and-Go-Verkehr „zu Gefahren für den Kraftradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern“. Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Juni 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe die geltende Rechtslage geprüft und halte sie für sachgerecht, hieß es in der Beschlussvorlage. Die Nutzung der Rettungsgasse würde für Motorradfahrende ebenfalls Risiken beinhalten, schrieben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Motorradfahrende, die bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfahren, müssten mit unbedachtem Verhalten rechnen. Weiterfahrt nur bei „nicht anders abwendbarer Gefahr für den Leib“ Die stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmenden könnten plötzlich zur Fahrbahnmitte fahren oder bei den stehenden Fahrzeugen könnten Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei, hieß es in der Vorlage. Somit könnten Unfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise nicht weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Überhitzung oder Dehydrierung sei darüber hinaus ein Notstand, der zur Weiterfahrt berechtigen könne, „aber nur, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für den Leib besteht“. Die Forderung nach einer besonderen Regelung für Kraftradfahrende in Stausituationen vermochte der Petitionsausschuss daher nicht zu unterstützen. (hau/vom/25.06.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

25.06.2026
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt. Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden. Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern" (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden. Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20" (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet. Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke "Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen" (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine "fortschreitende Militarisierung" an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient. Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion "Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen" (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren. Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen" (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. (vom/hle/25.06.2026)

Linke und Grüne setzen sich für Steuerentlastung ein

25.06.2026
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, im Bundestag massiv für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensbezieher eingesetzt. Die Grünen wollen darüber hinaus eine zusätzliche Entlastung durch die Senkung von Krankenkassenbeiträgen erreichen. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde am Donnerstag nach 60-minütiger Aussprache ebenso wie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Auch an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zum „Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Zwei weitere Anträge der Grünen mit den Titeln „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Grüne wollen ein Zeichen setzen In der Debatte erklärte Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grüne), die Grünen wollten ein klares Zeichen setzen, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. 20 bis 30 Prozent der Menschen könnten aber nicht entlastet werden, weil sie keine Steuern zahlen würden. Daher schlug Beck neben der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags eine Senkung von Sozialabgaben vor. Damit könnte zum Beispiel eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro brutto Jahresverdienst um 450 Euro entlastet werden, wenn Steuer- und Abgabensenkung zusammengerechnet würden. Union: Einkommensteuerreform ist auf dem Weg Fritz Güntzler (CDU/CSU) wies darauf hin, dass auch die Koalition eine Einkommensteuerreform im Programm habe. Die unteren und mittleren Einkommensgruppen sollten zum 1. Januar 2027 entlastet werden. Die Gespräche zwischen den Koalitionsparteien verliefen konstruktiv. Güntzler würdigte den Grünen-Antrag, in dem es heiße, wer arbeite, solle vom Einkommen mehr behalten. Das sehe auch die Union so. Die Union sei für die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, "aber das bedeutet nicht zwingend, dass dies dazu führen muss, dass andere Teile mehr belastet werden, die jetzt bereits einen Großteil des Steueraufkommens tragen". Eine reine Umverteilung wäre keine Steuerreform, so Güntzler. Er wies darauf hin, dass ein Prozent der Steuerpflichtigen 25 Prozent des Einkommensteueraufkommens beitragen würden. Die obersten zehn Prozent würden 60 Prozent tragen, die untere Hälfte hingegen nur 6,5 Prozent. Güntzler verlangte, dass auch die Lage des Haushalts und vor allem der Kommunen bedacht werden müsse. Aber die Koalition werde gemeinschaftlich zu einer guten Lösung kommen: "Wir werden liefern." AfD: Extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung Kay Gottschalk (AfD) verwies auf die mit 49,3 Prozent extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland: "Das ist moderne Sklaverei, wenn Menschen, die arbeiten, fast 50 Prozent ihres Einkommens an diesen gefräßigen Steuerstaat abdrücken und keine Leistung mehr bekommen, wenn sie die brauchen." Es sei kein Wunder, dass die Deutschland auch beim Vermögen der Haushalte nur noch im unteren Mittelfeld der EU liege. "Die Deutschen, insbesondere die Arbeitnehmer, sind inzwischen zu den armen Schluckern Europas geworden", stellte Gottschalk fest. Verantwortlich seien Union und SPD. Mit den sprudelnden Steuereinnahmen sei die ganze Welt finanziert worden, während die eigenen Bürger im Stich gelassen worden seien, was besonders am "jämmerlichen Bild" der Deutschen Bahn deutlich werde. SPD: Arbeit ist im Vergleich zu hoch besteuert Parsa Marvi (SPD) zeigte sich überzeugt, dass die Koalition nach der Renteneinigung auch eine Einkommensteuerreform auf den Weg bringen werde. Er sei mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) einig, dass Arbeit im internationalen Vergleich zu hoch besteuert werde. Es gehe um die Entlastung von 95 Prozent der Steuerzahler, die auf ihre Erwerbseinkommen angewiesen seien. "Abenteuerliche Flat-Tax-Phantasien", die zu einer kräftigen Entlastung von Bestverdienern, aber bei vielen Menschen, die auf Erwerbseinkommen angewiesen seien, zu einer Belastung führen würden, könne man nicht gebrauchen. Auch dürfe es keine Steuerentlastung auf Pump geben. Marvi sagte, für die SPD sei klar, dass Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen und Vermögen ihren Beitrag leisten müssten: "Das ist unsere Vorstellung von Solidarität und von einem gerechten Gesamtpaket." Linke: Steuerpolitik muss für Umverteilung sorgen Doris Achelwilm (Linke) wies Vorwürfe zurück, dass die Linke maßlos Steuern erhöhen wolle: "Das Gegenteil ist der Fall". Richtig sei, dass man die seit 30 Jahren stillgelegte Vermögensteuer wiederhaben wolle. Riesenvermögen und Erbschaften führten in Deutschland ein hochprivilegiertes Eigenleben, während ansonsten Stagnation und Finanzierungsnot herrschten. Das könne so nicht bleiben, Steuerpolitik müsse für Umverteilung sorgen. Leistungslose Kapitalerträge, Spitzengehälter und Einkommensmillionäre müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Für 95 Prozent der Menschen sollten dagegen Steuern gesenkt werden: "Entlastung für die breite Mehrheit ist überfällig," sagte Achelwilm. Gesetzentwurf der Grünen zu Immobilienveräußerungen Mit ihrem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Antrag der Grünen zu Steuerentlastungen In ihrem ersten Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gezielte steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. „Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss reformieren“ Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“. „Stromsteuer auf europäischen Mindestsatz senken“ Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden. Die Fraktion verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde. Antrag der Grünen zu Share-Deals Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Steuerumgehungen bei Immobiliengeschäften. In ihrem zweiten Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest. Antrag der Grünen zu Erbschaften Die Grünen wollen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In ihrem dritten Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen - trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Antrag der Linksfraktion zur Einkommenssteuer Die Fraktion Die Linke will Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen steuerlich entlasten. In einem Antrag (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird gefordert, zur Absicherung des Existenzminimums alle Einkommen bis 16.800 Euro steuerfrei zu stellen. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro - und somit 95 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen - sollten steuerlich entlastet werden. Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten Progressionszone, des sogenannten „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo begünstigt werden. Außerdem wird verlangt, die Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur noch mit 25 Prozent besteuert werden, abzuschaffen und Kapitalerträge künftig mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Es sei ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert würden. „Das bei der Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet worden“, schreiben die Abgeordneten. Gegenfinanzierung für die Entlastung Als Gegenfinanzierung für die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird vorgeschlagen, die reichsten fünf Prozent der Steuerpflichtigen stärker zu besteuern, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000 Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent angehoben wird. Zusätzlich soll ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent eingeführt werden. Dies betreffe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung, heißt es. Außerdem wird eine Begrenzung des Ehegattensplittings gefordert. Es soll durch eine Übertragung des Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt werden. „Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt die Entlastung noch bei knapp 500 Euro“, rechnet die Fraktion Die Linke vor. (hle/25.06.2026)

Wohnungsbau soll Vorfahrt bekommen

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über die Reform des Baugesetzbuches beraten. Damit sollen Planungen und Genehmigungen beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung ein "Baugesetzbuch-Upgrade" auf den Weg gebracht. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die einstündige Aussprache – ebenso wie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stadt gemeinsam gestalten und demokratische Beteiligung stärken – Kooperative Stadtentwicklung in das Baugesetzbuch aufnehmen“ (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen wird in beiden Fällen der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. Zwar waren sich alle Redner im Bundestag einig, dass in diesem Land bezahlbare Wohnungen fehlen, doch darüber, wie der Wohnungsmangel behoben werden soll, gingen die Meinungen weit auseinander. Regierung: Schneller, digitaler, flexibler, effizienter „Der Wohnungsbau bekommt Vorfahrt", kündigte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) in ihrer Rede vor dem Bundestag an. Das Baugesetzbuch werde nun angepasst, viele der alten Regeln seien an vielen Stellen zu starr, zu kompliziert und zu langsam geworden. "Darauf reagieren wir jetzt mit unserem großen Baugesetzbuch Upgrade", sagte Hubertz. Die Bauplanung in Deutschland solle schneller, digitaler, flexibler und auch effizienter werden. Das sei nach dem "Bau-Turbo" - mit dem der Wohnungsbau schneller genehmigt werden soll, weil Kommunen auf Bebauungspläne verzichten können - nun "Schritt zwei und der nächste zentrale Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt". Wohnungsbau solle ein "überragendes öffentliches Interesse" werden, "denn überall im Land fehlen Wohnungen". Außerdem könnten Kommunen gegen Schrott- und Problemimmobilien schneller durchgreifen. Schließlich sollten Planungsverfahren "schneller, schlanker und digitaler" werden. "Was vorher im Extremfall auch mal 15 Jahre dauern konnte, machen wir jetzt in zwei", kündigte Hubertz an. Auch Umweltprüfungen sollten verschlankt werden, nach dem Grundsatz "Aus zwei mach eins": Wo bisher zwei umfangreiche Prüfungen nötig waren, die nacheinander liefen, reiche künftig in der Regel eine aus. SPD: Wohnungskrise führt zu Wut im Land Dr. Philipp Rottwilm (SPD) hofft, dass mit dem zweiten Baugesetz nun "massiv neue Wohnungen gebaut werden, um die Wohnungskrise zu lösen". Viele Menschen in diesem Land würden in der "Angst vor der nächsten Mieterhöhung leben". Wer umziehen wolle, werde daran gehindert, weil die Kosten zu hoch seien. "Die Wohnungskrise ist einer der Hauptgründe für die Wut in unserem Land", warnte der Sozialdemokrat. Nicht nur, aber vor allem junge Menschen würden in ihrer persönlichen Entwicklung ausgebremst, und das sei einer der Gründe, weshalb sie sich "den politischen Rändern zuwenden". Die Bundesregierung habe den Auftrag, dem entgegenzuwirken. AfD: 40 Prozent der Baukosten beruhen auf Vorgaben Marc Bernhard (AfD) übte scharfe Kritik an dem Vorhaben. In Deutschland fehlten 1,8 Millionen Wohnungen. Der Wohnungsmangel sei "die größte soziale Krise in Deutschland". Es gebe zwar 800.000 offene Baugenehmigungen, doch "es wird nicht mehr gebaut, weil sich kein normaler Mensch mehr die Baukosten leisten kann", sagte Bernhard. Die "Baukostenexplosion" werde vor allem durch "Ihren Dämmwahn, Ihr Heizungsgesetz, Ihre CO2-Steuer, Ihre Bürokratie und Ihre Klimaauflagen verursacht", zählte Bernhard auf. 40 Prozent der Baukosten entstünden durch diese Vorgaben. Union: Bauvorschriften entschlacken "Ja, es fehlen Hunderttausende Wohnungen", sagte Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU), es könne so nicht weitergehen. "Das werden wir ändern", erste Schritte seien bereits erfolgt, wie beispielsweise das Gesetz zum Bau-Turbo. Die nun vorliegende Novelle des Baugesetzbuches werde Bauvorschriften entschlacken. Damit mache der Gesetzgeber klar, dass der Bau von neuen Wohnungen "im überragenden öffentlichen Interesse" Vorrang habe. Daneben dürfe der Bestand jedoch nicht aus dem Blick geraten. Demografie und Klimawandel machten es nötig, dass der Bestand "energetisch modernisiert und altersgerecht umgebaut werden kann". Deswegen sei es wichtig, dass in Milieuschutzgebieten auch altersgerecht umgebaut werden könne. Grüne: Probleme auf dem Wohnungsmarkt bleiben Auch Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) hob den Wohnungsmangel hervor. Für viele Menschen sei die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung zu "einer enormen mentalen Belastung" geworden. Der vorliegende Gesetzentwurf werde die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen. Schlimmer noch, er senke noch Umweltstandards und Mitbestimmungsrechte ab. Das Gesetz sehe vor, dass Bürger innerhalb kürzester Zeit Stellung zu Bauvorhaben beziehen sollen. "Wer Beteiligung erschwert, schafft nicht mehr Akzeptanz, sondern weniger Akzeptanz", sagte er. Linke fordert mehr Regulierung Katalin Gennburg (Die Linke) hält den Ansatz, mehr Wohnungen zu bauen, für verfehlt. "Die Bundesregierung sagt bauen, bauen bauen. Irgendwer muss doch mal aufwachen, dass das der falsche Weg ist", sagte sie. Statt auf Neubau zu setzen, forderte sie, die Mieten zu regulieren, und zwar mit einem "deutschlandweiten Mietendeckel", um "die Wohnungskrise endlich in den Griff zu kriegen". Außerdem solle Wohnraum, der als Ferienwohnungen oder möblierte Apartments auf Zeit vermietet wird, in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeholt werden. Neben "harter Regulierung" verlangte Gennburg eine öffentliche Planung zur Sicherung der Gemeinbedarfe und "vor allem die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger", die durch "flächendeckende Beteiligungsstellen" möglich gemacht werden solle. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Mit dem "Baugesetzbuch-Upgrade" sollen den Kommunen außerdem mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Ziel der Änderungen ist nach Angaben der Bundesregierung, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden langfristig zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. "Eine funktionierende kommunale Planung stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie", heißt es. "Überragendes öffentliches Interesse" bei Wohnbebauung In Zukunft wird für Wohnbebauung unter bestimmten Voraussetzungen ein "überragendes öffentliches Interesse" angeordnet. Das gilt für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient. Im Naturschutzrecht soll klargestellt werden, dass Interessen des Wohnungsbaus ein zwingender Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses sein können. Weitere Maßnahmen sind die Vereinfachung der Umweltprüfung, Möglichkeiten zur Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Einschränkung von Klagemöglichkeiten gegen Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan soll aufgewertet werden, indem durch ihn bestimmte Außenbereichsvorhaben mit einer Privilegierungswirkung ausgestattet werden können. Die Spielräume der Gemeinden bei Baugebietsausweisungen sollen ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Straffung des Bauleitplanverfahrens vor. Das Verfahren soll vollständig digital ausgestaltet werden. Der Standard "XPlanung" werde den Gemeinden bundesweit vorgegeben. Auch das Raumordnungsgesetz soll modernisiert werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen und bei Raumverträglichkeitsprüfungen. Vorkaufsrechte bei Schrottimmobilien In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Außerdem soll die wassersensible Stadtentwicklung ein neuer Grundsatz der Bauleitplanung werden. Gemeint ist damit, dass das Potenzial von Wasser als Ressource für die Klimaanpassung und die Lebensqualität in den Städten genutzt wird. Verbessert wird die Möglichkeit, mit Vorkaufsrechten gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können. "Die Kommunen erhalten so ein wichtiges Instrument, um gegen die negativen städtebaulichen Auswirkungen von Schrottimmobilien vorzugehen und Spekulation mit Schrottimmobilien durch wiederholte Verkäufe ohne Verwertungsabsicht, inklusive daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Bodenmarktpreise, zu unterbinden", heißt es in dem Entwurf. Gehört eine Schrottimmobilie einer Eigentümergemeinschaft, ermöglicht es die neue Vorkaufsregelung der Kommune, auch einzelne Wohnungen zu erwerben, um innerhalb der Eigentümergemeinschaft etwas gegen die negative Ausstrahlungswirkung auf die Nachbarschaft oder das Quartier tun zu können. Erleichtert werden auch Enteignungsverfahren von Schrottimmobilien. Antrag der Linken Die Beteiligung von Bürgern an kommunalen Planungen soll aus Sicht der Fraktion Die Linke nicht mehr wie heutzutage oft folgenlos bleiben. Beteiligung dürfe kein symbolischer Akt sein, sondern müsse als kontinuierlicher, konfliktoffener und verbindlicher Prozess ausgestaltet werden, fordert sie in ihrem Antrag (21/6643(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, das Baugesetzbuch so zu ändern, dass die Öffentlichkeit bereits vor dem Aufstellungsbeschluss über Ziele und Zwecke der Planung informiert und beteiligt wird. Außerdem sollen nach Auffassung der Fraktion unter anderem flächendeckend Beteiligungsstellen in Form von „public-common partnerships“ eingerichtet werden, die sich kooperativ aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammensetzen. (hle/hau/25.06.2026)

Hitzige Diskussion über AfD-Antrag zu Missbrauch von Sozialleistungen

25.06.2026
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über einen Antrag der AfD-Fraktion ((21/6642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, den Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen und Einwanderung in das Sozialsystem zu beenden. Nach einer teilweise hitzigen Diskussion wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. Darin fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zudem müsse die Erreichbarkeit von Leistungsempfängern im Inland als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt werden. AfD: Keine Einwanderung in die Sozialsysteme In der Debatte rechnete die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy vor, dass die Gesamtkosten an Sozialleistungen für Flüchtlinge derzeit 50 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Bisher habe es noch keine Generation von Flüchtlingen geschafft, ihre Renten selbst zu verdienen. Bürgergeld erhielten zum Beispiel zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, obwohl dort kein Krieg mehr herrsche. Einwanderung in die Sozialsysteme dürfe es nicht länger geben, „wenn wir als Nation weiter leben wollen“, erklärte Huy. Peter Bohnhof (AfD) berichtete, dass gegenwärtig „eine Bande von Migranten wegen Bürgergeldbetrugs vor Gericht“ stehe. Das sei die Realität in Deutschland und das Ergebnis einer Politik, die „unseren Sozialstaat zur Einladung an die ganze Welt macht“. Union unterstreicht die Prinzipien des Sozialstaats Für die CDU/CSU-Fraktion verwahrte sich der Abgeordnete Kai Whittaker gegen den Vorwurf der AfD, die Bundesregierung unternähme nichts gegen Sozialmissbrauch. Er verwies auf aktuelle Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. An den drei Prinzipien des Sozialstaats – Personalität, Subsidiarität, Solidarität – lasse die Union nicht rütteln. Im Gegensatz zur AfD betrachte seine Fraktion die Würde des Menschen „nicht bloß nach seinem Nutzen“. Florian Bilic (CDU/CSU) betonte, dass Fälle, in denen das Sozialsystem ausgenutzt werde, bekämpft würden. Fehlanreize würden korrigiert, Grenzkontrollen durchgeführt, Schwarzarbeit und Betrug verfolgt. Mit der Umstellung des bisherigen Bürgergelds auf eine soziale Grundsicherung zum 1. Juli 2026 beweise die Koalition, dass sie Chancengleichheit herstelle. Wer sich künftig der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigere, müsse gemeinnützige Arbeit leisten. Peter Aumer (CDU/CSU) bekräftigte das Prinzip des Sozialstaates: "Wer Hilfe braucht, muss Hilfe bekommen." Das sei das "Grundversprechen unseres Sozialsystems". Allerdings gelte ebenso: "Wer betrügt, muss Konsequenzen spüren." Grüne fordern Arbeitserlaubnis für Geflüchtete Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Migration sei für ihn „etwas Tolles, etwas Bereicherndes“. Dagegen versuche die AfD, die Gesellschaft zu spalten. Er verwies auf die gegenwärtigfe Fußball-Weltmeisterschaft und fragte:“Was wäre denn unsere Nationalmannschaft ohne Jonathan Tah, Jamal Musiala und Denis Undav?“ Durch Zuwanderung würden in Deutschland „die Renten sicherer, wenn man den Geflüchteten erlaubt zu arbeiten“. Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die AfD, weil sie „Ausländer als potenzielle Sozialbetrüger“ diffamiere. Das sei weit weg von den Grundsätzen unserer Verfassung. Der AfD gehe es nicht um die Bekämpfung von Sozialmissbrauch, sondern nur darum, „Menschen zu erniedrigen“. SPD weist auf Einwanderer in Arbeit hin Für die SPD-Fraktion erklärte Rasha Nasr, selbstverständlich handele der Rechtsstaat bei Missbrauch und Betrug im Sozialsystem. Aber die Koalition lasse sich von der AfD nicht vorschreiben, „wer zu unserem Sozialstaat gehört und wer nicht“. Das sei nun mal die Realität eines Einwanderungslandes, dass allein 800.000 Menschen aus den wichtigsten Asylbewerberländern in Deutschland arbeiten, 700.000 von ihnen sogar sozialversicherungspflichtig. Daniela Rump (SPD) wollte von der AfD wissen, wie sie sich die Antwort auf die akuten Probleme des Sozialstaats vorstelle – also auf Fachkräftemangel in der Wirtschaft und Alterung der Gesellschaft. Die Antwort der AfD sei: „Abschottung“. Doch gerade Zuwanderer leisteten einen nennenswerten Beitrag zum Wohlstand in der Bundesrepublik. Linke: Das Solidarprinzip richtet sich nach Bedürftigkeit Cansin Köktürk bekräftigte für die Fraktion Die Linke, das Solidarprinzip im deutschen Sozialstaat sei „nicht nationalistisch eingeteilt, sondern nach Bedürftigkeit“. Was sei schließlich ein reiches Land wie die Bundesrepublik wert, wenn es nicht jene Menschen auffange, die Hilfe benötigten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Armut. Das sei die eigentliche Frage, nicht die von der AfD befeuerte „falsche Vorstellung, dass Menschen grundsätzlich ein Problem sind“. Auch Ferat Kocak (Die Linke) verwies darauf, dass „Gastarbeiter und Migranten maßgeblich zum Aufbau des Sozialstaats beigetragen“ hätten. In Wahrheit gehe es der AfD gar nicht um die „kleinen Leute“, sondern um Politik für Großkonzerne und Millionäre. Antrag der AfD Die Abgeordneten schreiben in dem Antrag: „Ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niedergelassen haben, müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig und ohne Rückgriff auf die Solidargemeinschaft sichern können. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürfen unter keinen Umständen Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.“ Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Die Erreichbarkeit im Inland müsse als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt und bei konkreten Anhaltspunkten für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Kosten der Unterkunft bis zur Sachverhaltsklärung ermöglicht werden, so die Fraktion. Ferner soll eine Bezahlkarte für Fälle von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingeführt werden. Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen werden, soweit sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthaltes, mindestens zehn Jahren im Falle von Drittstaatsangehörigen und mindestens fünf Jahren im Falle von EU-Ausländern einer existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. (gha/che/25.06.2026)

Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten

25.06.2026
Das Parlament hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke "gegen die Einführung von Hackbacks" (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Innenausschuss sein. Minister: Wir legen den Schalter um Von einem „Meilenstein der Sicherheitsarchitektur in Deutschland“ sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte. „Mit diesem Gesetzesentwurf legen wir den Schalter um: Von der Aufklärung, hin zur Abwehr“, sagte Dobrindt. Indem die Grundlagen für eine aktive Cyberabwehr gelegt würden, mache man unmissverständlich klar: Deutschland handle entschlossen, wenn es um die Verteidigung im Cyberraum geht. „Wer uns zukünftig im Cyberraum angreift, der muss wissen: Wir schlagen zurück und sind in der Lage, die Angreifer in ihrer Infrastruktur zu stören und zu zerstören“, sagte der Innenminister. AfD sieht weiteren Handlungsbedarf Steffen Janich (AfD) teilt die Problemanalyse im Gesetzentwurf, die „erfrischend ehrlich und schonungslos“ sei. Deutschland stehe in der Tat im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe. Auch sei es richtig, dass Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg und seine nationale Sicherheit mit Cybersicherheit untrennbar verbunden sind. Gleichwohl gebe es noch Handlungsbedarf, so Janich. Wenn etwa die Bundespolizei dem Betreiber eines IT-Systems dessen Nutzung untersagt, müsse dies befristet sein. Unternehmen sei nicht geholfen, wenn die Insolvenz wegen eines Cyberangriffes verhindert wird, sie dann aber aufgrund einer Nutzungsuntersagung eintritt. Hier müsse nachjustiert werden, forderte der AfD-Abgeordnete, der dem Innenminister vorwarf, beim Thema Hackbacks vollständig eingeknickt zu sein. Man müsse bei Cyberangriffen von „Schurkenstaaten“ mit Vergeltungsschlägen gegen deren IT-Struktur reagieren dürfen, sagte Janich. SPD: Schaden so gering wie möglich halten Deutschland müsse bei der Abwehr von Angriffen im Cyberraum gut aufgestellt sein, betonte Daniel Baldy (SPD). Die Sicherheitsbehörden dürften nicht nur am Rand stehen, Cyberangriffe beobachten „und danach erklären, was alles hätte besser laufen können“. Sie müssten nicht nur aufklären, sondern auch abwehren können. Baldy verwies auf die Heterogenität der Angreifer, die mal privat, mal halb-staatlich und mal staatlich seien. „Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz nicht nur eine Sicherheitsbehörde, sondern wir geben BSI, BKA und Bundespolizei die richtigen Werkzeuge an die Hand, damit sie zukünftig angemessen auf Cyberangriffe reagieren können“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ziel müsse es nicht nur sein, laufende Angriffe zu stoppen, sondern den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Deshalb sei es richtig, dass BKA und Bundespolizei in Zukunft auch die Möglichkeit haben, durch Cyberangriffe abgeflossene Daten zu löschen oder zu verändern. Es gehe nicht um Harakiri und nicht um Hackbacks. „Es geht darum, nicht tatenlos zuzusehen, wie die Verbrecher mit der Beute davonlaufen“, sagte Baldy. Grüne: Wer hat im Ernstfall das Sagen? Das Innenministerium lasse mit dem Gesetzentwurf ganz zentrale Fragen unbeantwortet, befand Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen). Deutschland brauche dringend mehr Cybersicherheit, machte er deutlich. „Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie schützen, wir müssen wehrhaft sein.“ Bei Gesetzen an der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik zeigt sich laut Emmerich aber immer wieder dasselbe Problem. „Das Innenministerium fremdelt einfach allein schon mit der digitalen Bedrohungslage.“ Künftig solle der Staat nicht nur verteidigen, sondern selbst aktiv in fremde IT-Systeme eindringen, Daten verändern und löschen oder den Datenverkehr umleiten können. „Das ist eine neue Qualität und die steht mit diesem Entwurf nicht auf rechtssicheren Füßen“ sagte der Grünenabgeordnete. Der Entwurf gebe zudem mehreren Behörden weitreichende Eingriffsbefugnisse, beantworte aber nicht die Frage, wer im Ernstfall das Sagen hat und wer die Verantwortung trägt, wenn aufgrund einer fehlerhaften Zuschreibung nicht der Angreifer, sondern der Server einer eigenen KRITIS-Anlage getroffen wird. Linke: Illegal und unsicher Aus Sicht von Donata Vogtschmidt (Die Linke) versucht Bundesinnenminister Dobrindt den Begriff der aktiven Cyberabwehr so zu framen, „dass man den Begriff Hackback, um den es hier heute eigentlich geht, vergisst“. Der Minister stehe aber mit seiner Auffassung allein. Von der Zivilgesellschaft über die Wissenschaft bis hin zu Wirtschaftsverbänden sei man sich einig: Was hier als aktive Cyberabwehr verkauft werde, seien schlicht und ergreifend Hackbacks, die keine Verteidigungshandlung darstellten. Bei einem Hackback, so Vogtschmidt, gehe es um einen aktiven Gegenangriff auf eine Cyberattacke, bei dem in das System des Angreifernetzes eingedrungen werde, um es zu zerstören oder auszuschalten. Das Problem dabei sei, das für einen erfolgreichen Gegenangriff das Umfeld des Angreifers aufgeklärt werden müsse - etwa durch erbeutete Zugangsdaten oder IT-Schwachstellen. Dies benötige eine Menge Vorlauf und bedeute schlicht das „Hacken auf Verdacht“ bei fremden IT-Systemen, um im Falle eines Angriffs einen erfolgversprechenden Hackback durchführen zu können. „Das klingt nicht nur illegal und unsicher. Das ist es auch“, urteilte die Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Deutschland setzt auf Prävention Deutschland setze auf einen präventiven Ansatz, sagte Christina Stumpp (CDU/CSU) unter Verweis auf die 2025 erfolgte Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Man müsse aber auch der Realität ins Auge schauen. „Gegen gezielte staatliche Cyberoperationen, hochprofessionelle Kampagnen mit großem Schadenspotenzial reichen präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein nicht mehr aus“, betonte sie. Deshalb werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgeschärft. „Wir müssen uns doch ehrlich machen“, forderte die Unionsabgeordnete. Bislang seien den Sicherheitsbehörden angesichts der Vielzahl komplexer Bedrohungen viel zu oft rechtlich die Hände gebunden. Laufe ein Cyberangriff fehlten oft die nötigen Befugnisse, um schnell eingreifen und den Angriff wirksam stoppen zu können, sagte Stumpp. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Die Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industrieland wie Deutschland beruhten in hohem Maße auf funktionierenden digitalen Prozessen und Infrastrukturen, schreibt die Regierung. Seit Jahren steige jedoch die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Deutschland sei als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial. Angesichts der geopolitischen Lage würden zudem auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dieser sicherheitspolitischen Herausforderung begegnet die Bundesregierung, indem sie die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbaut und hierzu wirksame, angemessene und rechtssichere gesetzliche Grundlagen schafft“, heißt es. Aufklärung und Erkennung konkreter Angriffe Mit der Regelung soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden. Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit hohem Schadenspotenzial böten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein keinen hinreichenden Schutz, schreibt die Bundesregierung. Es müssten daher für die Polizeien des Bundes und das BSI ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Antrag der Linken Gegen die Einführung von Hackbacks und offensiver Cyberabwehr“ wendet sich die Fraktion Die Linke in iihrem Antrag (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, laufende Gesetzesvorhaben nicht weiter zu betreiben, „die Hackbacks oder vergleichbare Maßnahmen der offensiven Cyberabwehr“ gesetzlich verankern würden. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion keine Gesetzesvorhaben weiter betreiben, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei ermöglichen, zur Abwehr von Cybergefahren ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme einzudringen und diese auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso sollen dem Antrag zufolge von der Bundesregierung keine Gesetzesvorhaben weiter betrieben werden, „die DNS-Anbieter und Digitale Dienste zur Umleitung von Datenverkehr an das BKA und die Bundespolizei verpflichten könnten“. Dagegen soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, der die defensive IT-Sicherheit mit den notwendigen Ressourcen insbesondere für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärkt. "Verfassungsrechtliche Grenzen werden überschritten" In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt worden sei. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) solle dieses Vorhaben umgesetzt werden, doch würden die Grenzen des „verfassungsrechtlich Möglichen“ dabei „klar überschritten“. Mit dem Entwurf solle für BKA und Bundespolizei die Fähigkeit geschaffen werden, zur Abwehr von Cybergefahren Daten in IT-Systemen auszulesen, zu verändern und zu löschen, sowie Datenverkehr umzulenken und mitzulesen, führt die Fraktion weiter aus. Dies bedeute einen massiven Eingriff in informationstechnische Systeme, dem weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende parlamentarische Kontrolle als grundrechtssichernde Mechanismen zur Seite gestellt würden. Auch ignoriere der Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass Maßnahmen einer „aktiven Cyberabwehr“ auf Eingriffe in fremde staatliche IT-Infrastruktur hinauslaufen könnten. (hau/25.06.2026)

Forderung nach Geschlechterparität auf Partei-Landeslisten

24.06.2026
Das Parlament hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität“ (21/6105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Aussprache wurde der Antrag den Ausschüssen überwiesen. Die weitere Beratung und Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der Linksfraktion Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, dafür Paragraf 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden. In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen. Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten. (joh/hau/24.05.2026)

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

24.06.2026
Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wurde. Nach der 30-minütigen Aussprache wurde die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden. „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/24.06.2026)

Antrag zur deutschen Wirtschaftsleistung im Plenum

24.06.2026
Der Bundestag hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Neue Wirtschaftskraft entfesseln – Bürger und Unternehmen entlasten" beraten. Der Antrag (21/6636(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach einer 30-minütigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion sieht Deutschland „in der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten“. Rezession, Unternehmenspleiten und -abwanderung, Stellenabbau, Investitionszurückhaltung und eine tiefgreifende Deindustrialisierung gefährdeten Wohlstand und soziale Stabilität. Explodierende Energiepreise, eine übermäßige Steuer- und Abgabenlast, die ausufernde Bürokratie und eine „fehlgeleitete, ideologisch motivierte Technologiepolitik“ schwächten die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig. Außerdem setzten ein „zunehmend unsicheres geopolitisches Umfeld und weltweite Handelskonflikte deutsche Unternehmen weiter unter Druck“. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung, ihre Wirtschaftspolitik zu verändern. Dafür gelte es, Wirtschaft und Bürger spürbar bei Steuern und Abgaben zu entlasten, eine sichere und kostengünstige Energieversorgung zu gewährleisten, Technologieoffenheit bei Mobilität und Wohnen wiederherzustellen, konsequent und wirksam unnötige Bürokratie abzubauen sowie dem Fachkräftemangel durch „heimische Talente entgegenzuwirken“. (nki/ste/24.06.2026)

Einführung einer IP-Adressspeicherung beraten

24.06.2026
Der Bundestag hat sich Mittwoch, 24. Juni 2026, mit der IP-Adressspeicherung befasst. Eine entsprechende Einführung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6581(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der zugleich auf eine „Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ abzielt. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Dem Entwurf nach sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, für drei Monate die von ihnen an Endkunden vergebenen IP-Adressen zu speichern, um den Strafverfolgungsbehörden und anderen berechtigten Stellen die zuverlässige Identifikation eines Anschlussinhabers anhand einer IP-Adresse zu ermöglichen. Damit könnten die Behörden „ein Instrument nutzen, das es ihnen erlaubt, dem häufig einzigen, aber nahezu immer effizientesten Ermittlungsansatz zu folgen“, schreibt die Bundesregierung dazu in der Vorlage. Daneben soll mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch die Bundespolizei für Verkehrsdaten das Instrument der Sicherungsanordnung geschaffen werden. „Damit können diese Behörden die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“, führt die Bundesregierung ferner aus. Des Weiteren soll der Strafverfolgungspraxis mit dem Gesetzentwurf wieder ermöglicht werden, bei Straftaten von erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage vorzunehmen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als „wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit“. Zugleich plädiert er unter anderem dafür, die sogenannte erste Tür der vorgesehenen Sicherungsanordnung auch für die Gefahrenabwehrbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder zu öffnen. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass der Gesetzgeber „nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Daten durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils Rechtsgrundlagen schaffen“ müsse. Bislang sehe der Entwurf die Übermittlungsbefugnis als erste Tür bei der Sicherungsanordnung nur strafprozessual und zum Zwecke der Gefahrenabwehr ausschließlich für Übermittlungen an das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Zur Gefahrenabwehr und insbesondere zur Verhütung von Straftaten seien indes in erster Linie die Länder zuständig. (sto/eis/24.06.2026)

Hitziges Nachspiel zum Linken-Parteitag

24.06.2026
Massive Kritik aus den anderen Fraktionen hat Die Linke bei einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 24. Juni 2022, zu hören bekommen. Diese stand unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und fand auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD statt. Der Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano war am Wochenende zuvor zum neuen Vorsitzenden der Partei Die Linke neben der wiedergewählten Ines Schwerdtner MdB gewählt worden. Unmittelbar zuvor hatte er in einem Interview der CDU eine „faschistische Politik“ vorgeworfen. CDU/CSU: Infam, geschichtsvergessen und niederträchtig CDU-Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann eröffnete die Aussprache mit einer Aufzählung von CDU-Gründungsmitgliedern, die von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Auch mit einem Hinweis auf den vor sieben Jahren von einem Rechtsextremisten erschossenen CDU-Politiker Walter Lübcke verwahrte er sich gegen die Charakterisierung seiner Partei als faschistisch. Vor diesem Hintergrund nannte er Pantisanos Aussage „infam, geschichtsvergessen und niederträchtig“. Jeder Mensch mache Fehler und jeder sollte die Möglichkeit haben, Fehler auch zu korrigieren und sich zu entschuldigen, fuhr Linnemann fort. Pantisano habe sich aber nicht aufrichtig entschuldigt, sondern versucht, sich herauszureden. AfD gibt Faschismus-Vorwurf an Linke zurück Lob für seine Worte fand Linnemann zunächst durch Dr. Götz Frömming (AfD), der allerdings anfügte, er hätte „solch klare Worte vom Kanzler gewünscht“. Dieser sei in der vorangegangenen Regierungsbefragung allerdings „eine klare Antwort schuldig geblieben“, wie es nach den Landtagswahlen im Herbst mit einer „weiteren Zusammenarbeit“ mit der Linken aussehe. „Hinter den Kulissen wird längst eine Kooperation von CDU und Linken in Sachsen-Anhalt vorbereitet“, behauptete Frömming. Entschieden verwahrte sich Frömming gegen den Vorwurf, seine eigene Partei sei faschistisch. Vor dem Hintergrund von Bestrebungen, den kommenden AfD-Bundesparteitag durch Blockaden zu verhindern, sagte er: „Nicht wer Parteitage abhält, ist ein Faschist, sondern wer versucht, sie zu verhindern.“ SPD sieht Methodik der Grenzverschiebung bei Linken Eine „Methodik“ machte Sebastian Fiedler (SPD) im Umgang der Linkspartei mit dem Faschismus-Vorwurf aus, „indem Sie so eine Grenzverschiebung bewusst vornehmen und diese dann anschließend per Entschuldigung so ein Stück weit zurücknehmen“. Ihrerseits tue sich die Linkspartei schwer mit der Abgrenzung zu linksradikalen Gewalttätern. Fiedler wie auch sein Fraktionskollege Helge Lindh kritisierten antisemitische Kräfte innerhalb der Linkspartei. Knapp ein Drittel der Delegierten auf ihrem Parteitag habe dafür gestimmt, das Existenzrecht Israels, den Verweis auf dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober und die Nennung der Hamas als Terrororganisation aus einem Antrag zu streichen, erklärte Lindh. Grüne: Entschuldigung mit einem Aber ist keine „Den Vorwurf des Faschismus gegen eine Partei zu erheben, die das Grundgesetz und die demokratische Entwicklung unseres Landes maßgeblich geprägt hat, verbietet sich“, stellte Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) klar. Und an den frischgewählten Linken-Vorsitzenden Pantisano gerichtet fügte sie an: „Eine Entschuldigung mit einem Aber hintendran ist eben keine Entschuldigung.“ Innerhalb der Linkspartei verbreiteten sich seit einiger Zeit antisemitische Codes und Narrative, befand Mihalic, und fragte angesichts von Vorwürfen gegen Israel: „Wo ist dieselbe Eindeutigkeit gegenüber denen, die jüdisches Leben auf deutschen Straßen angreifen?“ Linke mahnt Entschuldigungen von der CDU an Demgegenüber erklärte die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, Pantisano habe sich „aufrichtig entschuldigt“. Wenn man über Entgleisungen rede, konterte sie, fiele ihr direkt Bundeskanzler Merz ein. Sie zählte als abwertend empfundene Äußerungen über Migranten auf, für die sich dieser nie entschuldigt habe. Außerdem warf sie der Union Zusammenarbeit „mit den Rechten“ unter anderem im Europaparlament vor. Der Bundesparteitag ihrer Partei habe „einen Beschluss gegen jeden Antisemitismus gefasst“, hob Schwerdtner hervor. „Wir trennen zwischen dem Schutz jüdischer Menschen und dem Vorgehen der rechtsextremen israelischen Regierung in Gaza, das wir einen Völkermord nennen." Geplänkel um vermeintlichen Hitlergruß Ein Nebenthema der Debatte war, inwieweit der Faschismus-Vorwurf gegen die AfD zutrifft. In diesem Zusammenhang wurde der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt mehrfach auf ein Foto angesprochen, das ihn beim Zeigen des Hitlergrußes abbilden soll. Reichardt erwiderte, er habe noch nie im Leben einen Hitlergruß gezeigt. Vielmehr habe er zwölf Jahre seines Lebens damit verbracht, „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes und damit auch unsere Demokratie tapfer zu verteidigen“, sagte er angesichts seiner Zeit als Soldat. „Mir einen Hitlergruß zu unterstellen, ist eine pöbelhafte Unverschämtheit, die ich mir verbitte“, rief er aufgebracht. (pst/24.06.2026)

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

24.06.2026
Die von der Bundesregierung im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur in Form einer öffentlich-rechtlichen Stiftung als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes ist von den zu einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses am Mittwoch, 24. Juni 2026, geladenen Sachverständigen als wichtiger Reformschritt begrüßt worden. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gab es gleichwohl eine Vielzahl an Einwendungen. Umstritten war unter anderem die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensport-Agentur, dem laut Entwurf zwei Mitglieder des Bundestages, drei Vertreter der Bundesregierung ein Ländervertreter sowie drei Abgesandte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als Vertreter des organisierten Sports angehören sollen. Nachbesserungen wurden auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Athletinnen und Athleten sowie der Trainerinnen und Trainer gefordert. Kritik über Besetzung des Stiftungsrates Die Förderung des Spitzensports werde erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt, heißt es im Gesetzentwurf. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten, schreibt die Bundesregierung. DOSB-Vorstandsmitglied Dr. Olaf Tabor vermisst in dem Entwurf den Satz: „Der Bund ist für die Finanzierung des Spitzensportes auf Bundesebene zuständig.“ Zwar sei man sich auf allen Ebenen darüber einig. Warum es nicht in dem Gesetz so festgeschrieben werde, sei ihm nicht verständlich, so Tabor. Der DOSB-Vertreter beklagte mit Blick auf die Besetzung des Stiftungsrates eine fehlende Augenhöhe zwischen Politik und Sport. Er warb für einen zusätzlichen Sitz für den Sport. Auch dann sei noch sichergestellt, dass ein entsprechendes Prä für die Politik erhalten bleibe. Die noch zu wählenden zwei Vorstände der Spitzensport-Agentur müssten eine Steuerungsfähigkeit für das System haben, so Tabor weiter. Sie bräuchten eine Beschlusskompetenz für Förderrichtlinien und Förderkonzepte. DBS fordert Sitz im Stiftungsrat Hans-Jörg Michels, Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS), forderte einen Sitz für den DBS im Stiftungsrat. Die Wirksamkeit der künftigen Spitzensportförderung – auch im Kontext der geplanten Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele – hänge maßgeblich davon ab, in welchem Umfang es gelingt, den paralympischen Sport strukturell, verbindlich und gleichberechtigt im Fördersystem zu verankern. „Wenn wir gleiche Chancen und gleiche Leistungsbedingungen schaffen wollen, müssen die Belange des Parasports verbindlich in den Strukturen und Systemen verankert werden", sagte Michels. Für die Erweiterung des Stiftungsrates auf zehn Mitglieder sprach sich der Geschäftsführer der Athletenvereinigung „Athleten Deutschland“, Johannes Herber, aus. Es brauche eine Mitbestimmung von Athletinnen und Athleten. Sie müssten am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen getroffen werden. Die Entsendung eines Mitgliedes von Athleten Deutschland in den Stiftungsrat würde seiner Ansicht nach auch die Akzeptanz der Spitzensport-Agentur stärken, insbesondere, wenn die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unangenehm seien. Im Interesse der Sicherheit und des Schutzes von Sportlerinnen und Sportlern sollte laut Herber der Safe-Sport Code des DOSB zur Förderbedingung werden. Eigenerklärungen der Verbände dürften künftig nicht mehr ausreichen. Gewalt unterhalb der strafrechtlichen Grenze müsse justiziabel werden, forderte der Geschäftsführer von Athleten Deutschland. Die soziale Frage des Spitzensports Die Hockey-Nationalspielerin Charlotte Stapenhorst begrüßte die im Gesetz vorgesehene direkte Athletenförderung. Wie Herber kritisierte auch sie die mangelnde Beteiligung der Athletinnen und Athleten an Entscheidungen, „dabei geht es dabei unmittelbar um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen“. Vor allem aber, so Stapenhorst, beantworte der Entwurf nicht die soziale Frage des Spitzensports. Er enthalte keine Regelungen zur Krankenversicherung während der aktiven Karriere, keine Möglichkeiten zum Aufbau von Rentenansprüchen und auch keine Regelung wie Athleten in Phasen von Verletzungen, Krankheiten oder beim Übergang aus dem Spitzensport abgesichert werden, kritisierte sie. „Wenn wir von Athletinnen und Athleten Höchstleistungen erwarten, und erwarten, dass sie Deutschland international vertreten und viele Jahre in den Spitzensport investieren, sollte die staatliche Förderung nicht nur Leistung erwarten, sondern auch Verantwortung übernehmen“, sagte Stapenhorst. Alfons Hölzl, Sprecher der Ständigen Konferenz der Spitzenverbände im DOSB, forderte eine Festschreibung der Autonomie des Sports. So könne im Gesetz die Formulierung eingefügt werden: „Der organisierte Sport in Deutschland nimmt seine Verantwortung für den Spitzensport eigenständig wahr und der Bund respektiert die Autonomie des organisierten Sports.“ Ebenso wie der DOSB-Vertreter Tabor sprach sich auch Hölzl für eine Verankerung der Finanzierungsverantwortung des Bundes aus. Mit Blick auf die Kann-Bestimmung zur Mehrjährigkeit der Förderung forderte er eine Soll-Bestimmung. "Erhebliches Problem im Berufsfeld Trainer" Jürgen Scholz, Sprecher der Konferenz der Landessportbünde (KLSB), betonte die Bedeutung der Olympiastützpunkte. Sie sollten als sportartübergreifende Institution zum regionalen Ansprechpartner und Schnittstellenmanager Bund-Länder im Sportfördergesetz verankert werden, sagte er. Damit würden sie die Schnittstellenfunktion als Bindeglied zum Nachwuchsleistungssport und der Anschlussförderung im Bereich hin zum Spitzensport übernehmen. Außerdem sprach er sich für deutlichere Nachbesserungen bezüglich der Compliance-Regelungen für die Spitzensport-Agentur aus. „Zuwendungsempfänger dürfen nicht im Stiftungsrat sitzen“, betonte er. Die Agentur müsse die nachvollziehbare Mittelvergabe unabhängig organisieren. Holger Hasse, Präsident des Berufsverbands der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport (BVTDS), forderte für die Trainerinnen und Trainer „eine angemessene Vergütung, faire Arbeitsbedingungen und nachhaltige berufliche Perspektiven.“ Seit mehr als zwei Jahrzehnten sei bekannt, dass der deutsche Spitzensport ein erhebliches Problem im Berufsfeld Trainerinnen und Trainer habe, sagte Hasse. Die Lösungsvorschläge lägen seit Jahren auf dem Tisch, seien aber politisch bislang nicht gewollt. Hasse sprach sich für einen echten Trainertarif aus. Dieser müsse das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Tarifparteien sein. „Ein solcher Tarifvertrag könnte zu einer attraktiveren fairen Vergütung, zu mehr Planungssicherheit und gleichzeitig zu flexibleren sowie rechtssicheren Arbeitszeitregelungen beitragen“, sagte er. "Keine Zuwendungsempfänger im Stiftungsrat" Dass die PotAS-Kommission in die Spitzensport-Agentur übergehen soll, sei sinnvoll, befand Urs Granacher, Vorsitzender der PotAS-Kommission. Man habe sich bei dem Potenzialanalysesystem in den vergangenen neun Jahre eine hohe Expertise ein Bereich Entwicklung und Evaluation von Potenzialen im deutschen Spitzensport angeeignet, betonte er. Der Erfolg der Spitzensportreform wird seiner Ansicht nach wesentlich davon abhängen, „ob die Spitzensport-Agentur ihre Aufgaben tatsächlich fachlich unabhängig wahrnehmen kann“. Die Agentur dürfe weder politischen Einzelinteressen noch Partikularinteressen einzelner Verbände unterliegen. An der Größe des Stiftungsrats rät der Vorsitzende der PotAS-Kommission festzuhalten. Mit neun Mitgliedern sei das Gremium bereits größer als in früheren Entwurfsfassungen und erreiche die Obergrenze für effiziente Entscheidungsprozesse. Prüfenswert sei jedoch eine ausgewogenere Verteilung der Sitze zwischen Politik und Sport, „wobei sich im Stiftungsrat keine unmittelbaren Zuwendungsempfänger befinden sollten“, sagte Granacher. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit dem Titel "Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken" (21/6358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln "Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten" (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen" (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung" (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (hau/24.06.2026)