Bundestag | Aktuelle Themen
Abgesetzt: Bundestag debattiert über medizinische Versorgung
„Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ lautet der Titel eines Antrags von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der ursprünglich am Mittwoch, 25. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Abgestimmt werden sollte auch über den Grünen-Antrag „Medizinische Versorgungszentren reformieren“ (21/1667). Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/3075), in der die Ablehnung empfohlen wird. Abzustimmender Antrag der Grünen Der abzustimmende Antrag (21/1667) zielt auf eine vereinfachte Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) sowie auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren ab. Medizinische Versorgungszentren ermöglichten die Anstellung von Ärzten und Psychotherapeuten, die nicht selbst einen Kassensitz erwerben müssten, heißt es in dem Antrag. Das sei vor allem für jüngere Ärzte attraktiv. MVZ böten das Potenzial, die Versorgungslandschaft sinnvoll zu ergänzen. Sie könnten von Ärzten, Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten. Als problematisch werden in dem Antrag die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) genannt. Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen. MVZ sollen in das Arztregister eingetragen werden Die Abgeordneten machen sich in dem Antrag für gesetzliche Ergänzungen stark. Um Kommunen die Gründung oder Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können. Um Transparenz herzustellen, solle zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss. (pk/hau/24.02.2026)
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Vier Jahre nach dem russischen Überfall: Bundestag sichert Ukraine seine Solidarität zu
Vier Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat der Bundestag am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen" (21/4267) angenommen und damit der Ukraine weiter Solidarität zugesichert. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Abgelehnt mit den jeweils übrigen Stimmen des Hauses wurden hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Freiheit der Ukraine und Europas Sicherheit gegen Gewalt und Terror verteidigen“ (21/4270) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine“ (21/3307). Zur Abstimmung über den AfD-Antrag hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/3630). Antrag der Koalition Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für eine andauernde Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen den russischen Angriffskrieg ein. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem dazu auf, „die Ukraine weiterhin militärisch so zu stärken, dass sie sich gegen die fortdauernde russische Aggression erfolgreich verteidigen kann“. Dazu gehöre die Unterstützung mit Waffensystemen, Munition, Ausrüstungen, Ausbildungskapazitäten und logistischen Mitteln, „auch damit die Energie- und Wärmeversorgung dauerhaft gesichert werden kann“. Weitere Forderungen zielen auf die Beschleunigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine, finanzielle Hilfen für Stabilisierung und Wiederaufbau und die Verschärfung der EU-Sanktionen gegen Russland. Die Bundesregierung müsse deutlich machen, „dass die Solidarität mit der Ukraine auch deshalb notwendig ist, um Frieden und Freiheit in Deutschland, ganz Europa und der Welt zu schützen“, schreiben Union und SPD. „Es muss deutlich werden, dass die Verteidigung der ukrainischen Souveränität zugleich die Verteidigung unserer gemeinsamen Werte und Sicherheit ist“. In diesem Sinne solle die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger transparent über „Ziele, Erfolge und Erfordernisse der Unterstützung“ informieren und russischer Desinformation entgegenwirken. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung auf, sich für die Wiedererlangung der vollen territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine einzusetzen. „Mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit all seinen systematischen, großflächigen und schwersten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aber auch mit Cyberangriffen, Sabotage und gezielten Angriffen auf die europäischen Demokratien, richtet sich Russland gegen Frieden, Freiheit und Sicherheit in ganz Europa“, schrieben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, deutlich zu machen, „dass über Frieden in der Ukraine und Europa weder ohne die Ukraine noch ohne Europa verhandelt werden kann“. Sie sollte zudem den EU-Beitritts- und Reformprozess der Ukraine und der Republik Moldau engagiert unterstützen und sich zur „vollständigen euroatlantischen Integration der Ukraine und ihrer Zukunft in der Nato“ bekennen. Bei der nationalen Militärhilfe für die Ukraine dürfe die Bundesregierung nicht hinter die ursprünglich vom Bundesverteidigungsministerium für 2026 und 2027 veranschlagten Mittel zurückfallen. Insbesondere sollte Deutschland zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Stärkung der ukrainischen Drohnenproduktionskapazitäten zur Verfügung stellen, um den deutlichen Anstieg der russischen Drohnenproduktion zu kompensieren. Die Grünen warben grundsätzlich dafür, „Unterstützungsleistungen für die Ukraine auf der Grundlage der neugeschaffenen Bereichsausnahme im Grundgesetz für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten auszubauen“. Darunter seien militärische, finanzielle, diplomatische und humanitäre Unterstützungsleistungen zu fassen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion trat für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/3307) schrieben, sollte die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland sollte die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielten auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich sollte die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. (ahe/ste/hau/25.02.2026)
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Experten sehen große Potenziale bei der Reform der Notfallversorgung
Sachverständige haben sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, zur anstehenden Reform der Notfallversorgung in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Sachverständigen geäußert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2214), sowie zwei Anträge der AfD-Fraktion (21/1752, 21/2228). Auch die Bundesregierung plant eine solche Reform. Der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht unter anderem die Schaffung sogenannter Integrierter Notdienstzentren (INZ) vor. Sie sollen eine Ersteinschätzungsstelle, eine Notaufnahme und eine Notdienstpraxis umfassen. Einsparpotenziale in der Notfallreform Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer sieht ebenso wie Julian Dilling vom GKV-Spitzenverband Einsparpotenziale in der Notfallreform. Die Ressourcen könnten bei einer richtigen Ausgestaltung deutlich weniger strapaziert werden, sagte Reinhardt. Die Einsparungen könnten aus seiner Sicht relativ schnell nach Einführung der Reform zu Tage treten. In welcher Höhe sie sich sich bewegen werden, könne unmöglich vorausgesagt werden. Dilling wies daraufhin, dass aktuell die Notaufnahmen sehr viele Patienten behandelten, bei denen auch andere Möglichkeiten Einsatz finden könnten. Durch die INZs könnten diese Patienten „besser und günstiger“ versorgt werden. Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) machte deutlich, dass die Ersteinschätzungssysteme in den Akutleitstellen und in den INZs zwingend aufeinander abgestimmt sein müssten. Nur wenn überall die selben medizinischen Kriterien angewendet würden und die Systeme zu widerspruchsfreien Ergebnissen kämen, „funktioniert die Patientensteuerung, die wir ja alle erreichen wollen“. Robert Augustin vom Bayerischen Roten Kreuz hält als Folge einer Reform viele Einsätze, die derzeit an Rettungswagen disponiert würden, für vermeidbar. Auch Michael Schnatz vom Arbeiter-Samariter-Bund geht davon aus, durch ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren mit bestimmten Qualitätskriterien für eine deutliche Entlastung der Rettungsdienste sorgen zu können. Mit Blick auf eine „Ersthelfer-App“ sieht Phillip Käs vom Deutschen Landkreistag bundesweite Standards als sinnvoll an. Es sei aber auch wichtig, die Umsetzung so zu ermöglichen, dass regional bestehende Systeme erhalten werden können, sagte er. Personalausstattung und Notfallversorgung Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist aus Sicht der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi „unabdingbar“, um einer Überlastung der Beschäftigten in den Notaufnahmen entgegenzuwirken und die Qualität der Notfallversorgung zu sichern. Die Entwicklung, Erprobung und Verwendung eines bedarfsgerechten Personalbemessungsinstrumentes sei für den Bereich der Notaufnahme überfällig, befand Verdi-Vertreterin Grit Genster. Für eine bessere Vermittlung von Wiederbelebungskompetenzen sprach sich der Einzelsachverständige Prof. Bernd W. Böttiger von der Medizinischen Fakultät der Universität Köln aus. Ihm liege der Kreislaufstillstand besonders am Herzen, sagte Böttiger. Hier könne nicht auf den Rettungsdienst gewartet werden. Wenn aber in den ersten drei bis fünf Minuten alles richtig gemacht werde, könnten die Betroffenen „weiterleben wie vorher“. In der Schule müssten also die Schüler ausgebildet werden, „wie Wiederbelebung geht“. Der Einzelsachverständige Prof. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke sieht die Notaufnahmen aktuell als unterfinanziert an. „Wir bräuchten mindestens eine vorstationäre Abrechnungsmöglichkeit für die Patienten“, sagte er. Sachgerecht wäre es aus seiner Sicht, den Notaufnahmen ein bestimmtes Vorhaltebudget zuzuweisen, das die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung tatsächlich auch zu einhundert Prozent abbildet. Für Christof Chwojka von der Björn Steiger Stiftung bietet die anstehende Reform die Chance, die Notfallversorgung in Deutschland auf eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen. Es brauche bundeseinheitliche Qualitätsstandards, klare Zuständigkeiten, digitale Vernetzung und eine Finanzierung, „die medizinische Rationalität statt Transportlogik honoriert“. (hau/25.02.2026)
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Fachgespräch über psychische Stabilisierung junger Menschen
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Thema „Mental Health (Teil 2): Belastungen von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Stärkung – Die Rolle von Musik, Kunst, Sport und sozialer Teilhabe zur psychischen Stabilisierung junger Menschen“ befasst. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihre fünf Mitglieder haben eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. (25.02.2026)
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Jahrestag der russischen Invasion: Bundestag zeigt zeitgenössische ukrainische Kunst
Anlässlich des vierten Jahrestages der russischen Invasion in der Ukraine zeigt der Bundestag in einer neuen Ausstellung zeitgenössische Werke aus der Ukraine. Eröffnet wurde die Schau am Dienstag, 24. Februar 2026, durch Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen). Die Ausstellung mit dem Titel "Über Krieg erzählen" ist noch bis 10. März 2026 in der Halle des Paul-Löbe-Hauses zu sehen. Russland, so Nouripour in seiner Eröffnungsrede, gehe es bei seinem Krieg nicht nur um Land. Es gehe um die Zerstörung der ukrainischen nationalen Identität. Und was gebe es Wundervolleres, so der Bundestagsvize, als Kunst und Kultur dagegen zu setzen. "Wenn man sich anschaut, mit welcher Systematik die Russische Föderation in den letzten Jahren Kunst, Kultur, Kulturschaffende immer wieder ins Fadenkreuz genommen hat, dann sieht man, was die für eine Wertigkeit haben als Botschafter einer bedrohten Identität." Krieg als Thema in der Kunst Zeitgenössische Kunst steht nur selten im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung, wenn vom Krieg in der Ukraine die Rede ist. Der Kampf der Soldaten, das tägliche Sterben der Zivilisten, die Angriffe auf die zivile Infrastruktur, die unaufhörliche Bedrohung durch Raketen und Drohnen und das Überleben in äußerst unsicheren Verhältnissen sind jedoch auch Themen ukrainischer Künstlerinnen und Künstler. Viele von ihnen leben trotz des Krieges in der Ukraine. Einige kämpfen an der Front. Andere flohen nach Deutschland und in andere Länder Europas. Alle verloren in den letzten Jahren Angehörige, Freunde, Kollegen, Nachbarn. Bereits im Oktober 2022 lud der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages die ukrainische Autorin und Fotografin Yevgenia Belorusets ein, in der Abgeordnetenlobby des Reichstagsgebäudes eine Installation zu realisieren, in deren Mittelpunkt ihr in der deutschen Presse regelmäßig publiziertes Kriegstagebuch stand. Vom 24. Februar bis zum 5. April 2022 hatte sie täglich Berichte aus der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw veröffentlicht und darin einen Alltag beschrieben, dessen Normalität über Nacht in einem brutalen Angriffskrieg verloren gegangen war. Diese literarischen Reportagen waren Grundlage der für die Ausstellung im Bundestag entwickelten Mind-Map – einer Erinnerungslandkarte, die anhand von Fotos und Textsequenzen den „Anfang des Krieges“ – so der Titel des später veröffentlichten Buches – Tag für Tag rekonstruierte. „Großes Bernsteinherz der Ukraine“ Seit der Ausstellung in der Abgeordnetenlobby hat der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages weitere Werke ukrainischer Künstlerinnen und Künstler erworben. Alle Künstler erzählen mit ihren künstlerischen Mitteln über den Krieg. Mit allen Werken verbinden sich Erzählungen über Verlust und Trauma auf der einen, Resilienz und Leben auf der anderen Seite. Die Sonderausstellung zeigt nicht nur die Werke der eigenen Sammlung, sondern auch eine Leihgabe der Botschaft der Ukraine: Das „Große Bernsteinherz der Ukraine“ reiste bereits durch mehrere europäische Städte und macht nun für zwei Wochen im Deutschen Bundestag Station. (25.02.2026)
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Fehler in Berichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks thematisiert
Die AfD-Fraktion hat die Verwendung eines mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Videos in einem Beitrag der ZDF-Nachrichtensendung „heute journal“ über das Vorgehen der Einwanderungsbehörde ICE in den USA und einen fehlerhaften Bericht der ARD-„Tagesschau“ über den CDU-Parteitag am 20. und 21. Februar zum Anlass genommen, dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk im Bundestag die „bewusste Manipulation“ der Zuschauer vorzuwerfen. Die Redner aller anderen Fraktionen betonten am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einer Aktuellen Stunde zum Thema "Schwerwiegender Fehler bei der Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" zwar ebenfalls, dass das ZDF einen schweren Fehler begangen habe, hielten der AfD jedoch entgegen, dass sie den Vorfall lediglich nutze, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in Misskredit zu bringen. AfD: Keine Panne, sondern vorsätzlicher Betrug Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming hielt dem ZDF vor, dass es einem „milliardenschweren Sender“ möglich sein müsste, eigenes Filmmaterial für einen solchen Beitrag zu drehen. Stattdessen habe sich die Studioleiterin eines „KI-generierten Filmchens aus dem Internet“ bedient. Dies sei „keine Panne“, sondern „vorsätzlicher Betrug“. Frömming warf dem ZDF vor, die Zuschauer bewusst manipulieren zu wollen. Mit dem Beitrag der „Tagesschau“ über den CDU-Parteitag, in dem gezeigt werde, wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wiederwahl von Friedrich Merz zum Parteivorsitzenden beklatscht, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr vor Ort gewesen sei, erlebe der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb weniger Tage einen „zweiten Skandal“. In Anspielung auf die erfundenen Reportagen des früheren „Spiegel“-Journalisten Claas Relotuis sagte Frömming: „Wir haben das Relotius-System bei der Arbeit gesehen. Und dieses System gehört abgeschafft.“ CDU/CSU: Schwerer Fehler hat viel Vertrauen gekostet Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) attestierte dem ZDF ebenfalls, einen „schweren Fehler“ begangen zu haben, der viel Vertrauen gekostet habe und der sich nicht wiederholen dürfe. Allerdings habe sich die Nachrichtenchefin des Senders den Fehler offen eingestanden, sich dafür entschuldigt und auch personelle Konsequenzen gezogen. Eine Demokratie sei auf eine „faktenbasierte Berichterstattung“ angewiesen, betonte Klein. Zugleich warf die Abgeordnete der AfD vor, ein grundsätzliches Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu haben, weil dieser darüber berichte, welche Gefahren von der AfD ausgehen. Grüne: Vier Finger zeigen auf die AfD zurück In diesem Sinne argumentierte auch Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen). Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelte eine „besondere Sorgfaltspflicht“, die das ZDF verletzt habe. Allerdings gehe es der AfD nicht um die Aufklärung des Vorfalls, sondern nutze diesen nur, für einen erneuten prinzipiellen Angriff auf ZDF und ARD. Die AfD bediene sich wie jüngst in Mecklenburg-Vorpommern selbst immer wieder KI-generierter Beiträge. Wenn Sie mit dem Finger auf das ZDF zeigen, zeigen vier Finger zurück auf sie selbst“, sagte Lehmann. Der Fall aber zeige, wie wichtig es sei, klare Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu haben. Die KI-Verordnung der EU dürfe nicht verwässert werden, sondern müsse wohl eher noch verschärft werden. SPD: ZDF hat Transparenz hergestellt Auch Martin Rabanus (SPD) bescheinigte dem ZDF einen „schwerwiegenden Fehler“. Die Verwendung der KI-Videos sei ein „No-Go“ im Nachrichtenjournalismus. Der AfD warf Rabanus vor, sie verschweige, dass das ZDF Transparenz in dem besagten Fall hergestellt habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehöre zur „demokratischen Infrastruktur“ in Deutschland. Der AfD gehe es nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser zu machen, sondern ihn „leiser und schwächer“ werden zu lassen. Es störe die AfD, dass ARD und ZDF über die „familiären Clanstrukturen“ innerhalb der Partei berichten. Linke: Regeln für den Umgang mit KI schaffen David Schliesing (Die Linke) betonte, dass die „Tagesschau“ und das „heute journal“ unabhängig von den begangenen Fehlern laut Umfragen die vertrauenswürdigsten Sendungen im deutschen Fernsehen seien. Es sei ein „schlechter Scherz“, dass ausgerechnet die AfD, die seit Jahren mit KI-generierten Beiträgen Hass im Land verbreite, eine solche Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen übe. Viel wichtiger sei es, dass endlich klare Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz geschaffen werden. (aw/25.02.2026)
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Experten sehen im Gesetz über Lebendorganspenden eine wichtige Initiative
Gesundheitsexperten sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Lebendnierenspenden eine wichtige Initiative, um mehr Menschen in medizinisch kritischen Situationen helfen zu können. Sie fordern aber an einigen Stellen präzisere Formulierungen, um Fehlentwicklungen oder Fehlinterpretationen zu vermeiden sowie die Streichung einzelner Regelungen. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3619) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) lobte insbesondere den Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, die Einrichtung einer sogenannten Lebendspendebegleitperson sowie die Empfehlung, Lebendspender in der Wartelistendringlichkeit aufzuwerten, falls diese später selbst eine Organspende benötigen. Hinsichtlich der Inkompatibilität zwischen Spendern und Empfängern als Voraussetzung für eine Überkreuz-Lebendspende empfiehlt die DTG statt des Begriffs „immunologische Gründe“ den Terminus „medizinische Gründe“, um auch anatomische oder funktionelle Kriterien zu berücksichtigen. Das entspreche der internationalen Praxis und erhöhe die Erfolgsaussichten für Überkreuz- und Kettenspenden. Zudem regte die DTG an, die Regelungen organneutral zu formulieren, um perspektivisch auch Leber-, Dünndarm- und Lungenspenden einzubeziehen und keine Exklusivität für Nieren zu schaffen. Die Gesellschaft forderte außerdem, den Satz zu streichen, wonach Spender „voraussichtlich nicht über das mit der Entnahme des Organs oder des Gewebes verbundene Operationsrisiko hinaus gefährdet“ seien. Der zu erwartende Verlust der Nierenfunktion von etwa 30 Prozent könne an sich schon als Schaden interpretiert werden. Zudem stehe dieser Satz der Spenderautonomie entgegen, denn viele Spender seien bereit, ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen, um Empfängern zu helfen. Widerspruchslösung bei postmortaler Organspende Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regte präzisere Formulierungen an und ging auf den Begriff Überkreuz-Lebendnierenspende ein. Der im Entwurf verwendete Begriff solle eine Abgrenzung zur Lebendnierenspende in einem Näheverhältnis darstellen. Vorgesehen seien jedoch auch Kombinationen mehrerer Paare im Sinne einer Ring- oder Kettenspende. Das entspreche nicht der intuitiven Auffassung des Begriffs Überkreuz-Lebendnierenspende, der die Beteiligung nur zwei Paaren „über Kreuz“ nahelege. Die Bundesärztekammer (BÄK) warb ungeachtet der als sinnvoll erachteten aktuellen Reform bei der postmortalen Organspende für die sogenannte Widerspruchslösung, bei der Erwachsene automatisch als Organspender gelten, solange kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Auch wenn der Gesetzentwurf in pragmatischer Hinsicht darauf ausgerichtet sei, die Zahl der Transplantationen mit der Lebendorganspende zu erhöhen, dürfe dies nicht dazu führen, das Bemühen um die Gewinnung von mehr postmortal gespendeten Organen zu vernachlässigen. Auch die BÄK warb in der Anhörung dafür, den Pool an Spendern zu vergrößern durch eine Abkehr von den rein immunologischen Gründen für eine Überkreuzspende. Verpflichtendes Lebendspenderegister gefordert Der Sachverständige Prof. Dr. Stefan Reuter von der Arbeitsgemeinschaft der Nierentransplantationszentren Nordrhein-Westfalen forderte die gesetzliche Implementierung eines verpflichtenden, qualitätsgesicherten Lebendspenderegisters. Dies sei die zwingende Voraussetzung für eine umfassende Risikoaufklärung und den Spenderschutz. Es fehlten Langzeitdaten zu medizinischen und psychosozialen Folgen der Lebendnierenspende. Das bestehende Deutsche Lebendspende-Register (SOLKID-GNR) stelle derzeit die einzige bundesweit verfügbare Infrastruktur dar, die eine prospektive, qualitätsgesicherte Erhebung von Langzeitdaten nach Lebendnierenspenden ermögliche. Ohne eine gesetzliche Verankerung sei diese Struktur nicht nachhaltig abzusichern. Zwingend erforderlich sei die verpflichtende Übermittlung aller für die Aufklärung und den Spenderschutz erforderlichen Daten. Ein Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte in der Anhörung, eine Vermittlungsstelle für Überkreuzspenden aufzubauen sei eine extrem komplexe Aufgabe, die jedoch innerhalb von drei Jahren ermöglicht werden könne. Für Dialyse-Patienten sei eine Transplantation die beste Versorgung. Eine Dialyse über mehrere Jahre sei zudem kostspielig. Bei einer erfolgreichen Nierentransplantation, die einmalig viel Geld koste, seien bereits nach drei Jahren Einsparungen zu erwarten. Mögliche Nachsorgeprobleme Die Ärztin Dr. Birgit Heilmann, die selbst eine Niere gespendet hat, forderte eine bessere Aufklärung der potenziellen Spender über gesundheitliche Risiken und Langzeitfolgen. Die Lebendspende einer Niere sei ein großer operativer Eingriff in die Unversehrtheit eines gesunden Menschen. Sie sprach sich für den Erhalt des Subsidiaritätsprinzips aus und gegen die Zulassung anonymer, ungerichteter Nierenlebendspenden. Bei der Lebendnierenspende gehe der Spender immer ein Risiko ein, sagte sie in der Anhörung. Das Transplantat könne auch nicht funktionieren, dann habe der Spender trotzdem ein Organ verloren. Auch ein Sprecher der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende ging in der Anhörung auf die möglichen Nachsorgeprobleme ein und schilderte, wie schwierig es mitunter sei, für Nierenspender eine Absicherung über die Unfallkasse zu bekommen. Die Verfahren würden von den Gutachtern oft mit fragwürdigen Argumenten hinausgezögert. Viele Lebendspender seien müde, erschöpft, vergesslich und zumindest vorübergehend nicht arbeitsfähig. (pk/25.02.2026)
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Fragestunde am 25. Februar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4187), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das elf Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit acht Fragen vertreten. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mussten sich mit jeweils vier Fragen auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt waren bei jeweils drei Fragen gefordert. Zu je zwei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Schließlich sollte sich das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Frage äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) das Bundesfinanzministerium vor dem Hintergrund des Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht, weshalb selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, „obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen“. Schröder wollte erfahren, wie die Bundesregierung dieser „von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten“ begegnen will. Die bayerische Abgeordnete Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, welche Konsequenzen der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „aus der Tatsache zieht, dass die dominierenden US-Digitalkonzerne in Deutschland und Europa kaum besteuert werden“. Lenhard fragte, ob die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer kleiner und mittelständischer Digitalunternehmen sieht. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) wollte vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissen, ob die Bundesregierung Altersbeschränkungen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten für sinnvoll hält und wie sich solche Maßnahmen gegebenenfalls umsetzen ließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.02.2026)
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Kulinarisches Angebot entscheidendster Faktor bei der Wahl des Reiseziels
Viele Touristen legen Wert auf gute Kulinarik am Reiseziel. Für jeden sechsten deutschen Urlauber ist das kulinarische Angebot sogar der entscheidendste Faktor bei der Wahl des Reiseziels, wie Prof. Dr. Marco A. Gardini, stellvertretender Leiter des Bayerischen Zentrums für Tourismus, in einer Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 25. Februar 2026, unter Berufung auf Meinungsumfragen berichtete. „Wo man gut essen kann, fährt man gerne hin.“ Auch Petra Hedorfer, Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Zentrale für Tourismus, sagte, Kulinarik sei nicht „Begleitprogramm“, sondern ein zentraler Erlebnis- und Identitätsanker des Reiselandes Deutschland. Kulinarik werde international als kulturelle Stärke Deutschlands wahrgenommen. "Bayerische Wirtshauskultur ist in Gefahr" Gardini bezeichnete in der von der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDUCSU) geleiteten Anhörung die Kulinarik als „essenzielles Destinationsmerkmal Bayerns“. Das klassische bayerische Wirtshaus sei ein über die Landesgrenzen hinweg etabliertes gastronomisches Produkt und Kulturgut. Aber die bayerische Wirtshauskultur sei in Gefahr. Zwar sei die Dichte der speiseorientierten Gastronomie in Metropolen gestiegen, aber zugleich werde ein Rückgang in der Fläche diagnostiziert. Gründe seien unter anderem ein Wandel des Freizeit- und Kommunikationsverhaltens, der Arbeits- und Wohnverhältnisse, eine Konkurrenz durch Vereinsheime und Wachstum der Lieferportale sowie Kostensteigerungen, Personalmangel und fehlende Betriebsnachfolge. Die Gastronomie müsse sich neu erfinden, riet Gardini. Sie müsse erlebnisorientierter werden und ihre Gastgeberrolle stärker betonen. Familienbetriebe als Bewahrer und Botschafter Klaus Fischer, Geschäftsführer der „Allgäu GmbH – Gesellschaft für Standort und Tourismus“, sagte, das Allgäu definiere sich über eine untrennbare Einheit aus Landschaft, Landwirtschaft und Genuss. Die gastronomischen Familienbetriebe seien die „Bewahrer und Botschafter“ des kulinarischen Erbes, indem sie Rezepte für regionale Spezialitäten wie den traditionellen Allgäuer Kässpatzen über Generationen hinweg bewahren und weitergeben würden. Die nächste Generation sei essenziell für die Weiterentwicklung der gastronomischen Betriebe. Junge Wirte kombinierten oftmals das Wissen der Eltern mit modernen Ansätzen und Food-Trends wie „Nose-to-Tail“ (vollständige Verwertung des Tieres). Außerdem würden sie neue Wege in der Direktvermarktung gehen. Genau wie Gardini nannte auch Fischer als große Probleme der Gastronomie die Betriebsnachfolge, den Fachkräftemangel sowie den Kosten- und Steuerdruck. "Es fehlen echte Anreize" Der Hotelier Brandon Thompson (Südpfalz-Terrassen Gleiszellen) schilderte die Situation: „Unsere Region hat Natur. Wir haben Wälder, Ruhe, Landschaft. Das ist schön, aber davon allein bleibt kein Betrieb offen.“ Wanderer und Tagesgäste würden allein nicht genug Umsatz bringen, um Gastronomie dauerhaft zu tragen. Viele Anbieter würden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr öffnen, „weil es sich schlicht nicht rechnet“. Dann passiere Folgendes: Gäste fänden nichts zu essen oder zu trinken, würden nicht bleiben und nicht mehr wiederkommen. Daraufhin verliere die Region weiter an Attraktivität. „Das ist ein Kreislauf, den einzelne Betriebe nicht durchbrechen können“, so Thompson. Es fehlten echte Anreize, damit aus einem Ausflug ein Aufenthalt wird. Aus seiner Sicht wird eine praktische Infrastruktur mit sichtbaren Angeboten und einer klare Erzählung, warum man genau hier Urlaub machen solle, gebraucht. „Ohne etwas, das Gäste anzieht, überlebt niemand – weder Gastronomie noch Hotellerie“, warnte Thompson, der auch die zunehmende Bürokratie beklagte. Regionale Kulinarik scheitere nicht am Willen der Betriebe und nicht am Interesse der Gäste. „Sie scheitert dort, wo niemand dafür sorgt, dass Menschen überhaupt kommen.“ "Bundesweite Weintourismusstrategie fehlt" Prof. Dr.-Ing. Jonas Müller (Leiter des Studiengangs Kulinarik- und Weintourismus an der Technischen Hochschule Würzburg), vermisste trotz der wachsenden Bedeutung von Weintourismus und regionaler Kulinarik in Deutschland bislang „eine übergreifende, bundesweit abgestimmte Weintourismusstrategie“. Während viele Weinregionen eigenständige Konzepte verfolgten, fehle eine gemeinsame strategische Rahmensetzung mit klaren Zieldefinitionen, Qualitätsstandards und Entwicklungsleitlinien. Eine nationale Weintourismusstrategie könnte dazu beitragen, Wein stärker als identitätsstiftendes Kulturgut zu positionieren und gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Akzeptanz für Weinbau und Kulturlandschaft zu sichern. Probleme seien steigende Produktionskosten und ein zurückgehender Weinkonsum. "Flickenteppich von Strategien und Initiativen" Auch Jan-Peter Wulf, Redakteur und Fachjournalist für Gastronomie, sagte, derzeit finde sich ein „Flickenteppich“ von Strategien und Initiativen – „engagiert, aber überregional nur wenig unterstützt und koordiniert“. Sehr zu begrüßen wäre aus seiner Sicht eine deutschlandweite Identifizierung, Kartierung, Bündelung und Förderung. In anderen Länder wie Österreich und Frankreich gebe es so etwas. Er kritisierte auch, dass die Familienbetriebe in der Landwirtschaft und Gastronomie zu wenig unterstützt würden. (hle/25.02.2026)
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17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 25. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Blaulichtorganisationen. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (25.02.2026)
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Experten begrüßen weitere Digitalisierung des Notariats
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. Februar 2026. Laut Entwurf soll durch die Digitalisierung insbesondere des Austauschs von Dokumenten und Daten der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche vermieden werden. Die sechs Sachverständigen begrüßten den Entwurf übereinstimmend als wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung des Notariats. Experte: Längst überfälliger Schritt Dr. Philipp Hammerich, von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagenes Vorstandsmitglied im Legal Tech Verband Deutschland, sagte, mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Schritt getan. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass der digitale Fortschritt der gesetzgeberischen Anpassung davoneile und der Gesetzgeber schon einen Blick auf die digitale Welt von morgen richten müsse, um mit dem Fortschritt künftig mitzuhalten. Man könne nicht immer gesetzgeberisch nachjustieren, weil das Verfahren dafür einfach zu aufwändig sei. Der Entwurf regele zwar die Transportinfrastruktur, so Hammerich, lasse aber die systemoffene Anwendungen externer zertifizierter Softwaresysteme weitgehend unberücksichtigt. Der Verband fordere daher die Aufnahme einer Innovationsklausel. Mit dem digitalen Fortschritt mithalten Dr. Dieter Mehnert, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer, der für die CDU/CSU-Fraktion teilnahm, begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs, Verfahrensabläufe zu digitalisieren, Medienbrüche abzubauen und den Datenaustausch zwischen den Beteiligten effizienter zu gestalten. Das ELSTER-Steuerportal sei unzweifelhaft ein leistungsstarkes System, das sich als tragende Säule der digitalen Steuerverwaltung bewährt habe. Es stoße jedoch an seine Grenzen, wo individualisierte, nichtstandardisierte oder rechtlich komplexe Sachverhalte zu ermitteln seien. Außerhalb der klassischen Massenverfahren bestünden technische Limitierungen, die eine sachgerechte elektronische Kommunikation erschwerten und zu Medienbrüchen führten. Vor diesem Hintergrund rege die Bundessteuerkammer an, ergänzend zu dem Gesetzestext das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) als elektronischen Kommunikationsweg zu Finanzverwaltung außerhalb der klassischen ELSTER-Masseverfahren nutzbar zu machen. Kritik an ELSTER-Übernahme Der Vizepräsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Felix Odersky, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Anhörung nominiert wurde, kam aus Sicht der Praxis ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven Bewertung des Gesetzesvorhabens. Die weitere Digitalisierung sei größtenteils sehr praktikabel gelöst. Die bisherigen Schritten hätten wegen der noch immer vorhandenen Medienbrüche noch nicht zu einer Entlastung bei den Notaren geführt, sondern zu erheblichen Vorleistungen, sagte Odersky mit Verweis auf die in einer Kanzlei notwendigen Urkunden-Scans. Mit dem Gesetzesvorhaben sollte es für die Bürger schneller gehen und für die Notare eine spürbare Entlastung geben. Noch unzufriedenstellend sei, zumindest für die nächsten zwei, drei Jahre, der sich abzeichnende Flickenteppich. Überflüssige zusätzliche Pflichten sollten vermieden werden. "Ein sichtbarer Beitrag zur Staatsmodernisierung" Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg, der für die Unionsfraktion teilnahm, betonte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Entwurf leiste einen sichtbaren Beitrag zur Staatsmodernisierung und zur digitalen Transformation von Rechtsdienstleistungen. Während die notarielle Errichtung von Urkunden inzwischen in weiten Bereichen elektronisch erfolgen könne, sei der anschließende Vollzug bislang noch in erheblichem Umfang von Medienbrüchen geprägt. Der Entwurf schließe diese Lücke. Zugleich sollte er als Etappe verstanden werden: Strukturdatensätze sollten konsequent auch im gerichtlichen Bereich genutzt, steuerliche Schnittstellen symmetrisch digitalisiert, bundeseinheitliche Standards angestrebt und störungsfeste Regelungen normiert werden. „Flickenteppich“ schnell beseitigen Auch Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, verwies auf den Abbau von Medienbrüchen. Seit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung zum 29. Dezember 2025 beginne auch die Errichtung der Urkunde in den Notarbüros digital. Die Digitalisierung des Vollzugs sei nur folgerichtig. Zudem setze das Vorhaben gleich mehrere im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gesetzte Ziele um. Zu beachten sei allerdings, dass die Digitalisierung auf notarieller Seite zunächst zusätzliche Belastungen und Kosten verursache und ihre Effizienzgewinne von einer konsequenten Gesamtausgestaltung abhängten. Aufgrund der zeitlich gestaffelten Digitalisierung werde über Jahre hinweg ein Flickenteppich an analoger und digitaler Kommunikation bestehen. Verpflichtung, ELSTER zu nutzen, stößt auf Kritik Norbert Weide, Mitglied im Ausschuss Anwaltsnotariat des Deutschen Anwaltvereins (DAV), begrüßte als Praktiker ebenfalls das Gesetzesvorhaben, das deutliche Fortschritt bringe. Jedes Blatt Papier, das nicht gescant oder gedruckt werden müsse, spare Zeit und auch Personal. Ohne Medienbruch würden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Arbeitszeit und Kosten reduziert. Positiv sei, so der von der SPD-Fraktion nominierte Rechtsanwalt und Notar, dass eine Umsetzung vor dem 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Er sehe aber zwei Kritikpunkte, sagte Weide und verwies wie sein Vorredner auf den sich anbahnenden Flickenteppich. Negativ sei, dass von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeiten eine Einführung erfolgen kann und innerhalb eines Bundeslandes nur einzelne und nicht sämtliche Behörden verpflichtet werden können. Dies bedeute Mehraufwand. Was sehr aufstoße, sei die Verpflichtung, ELSTER zu nutzen. Es sei zu befürchten, dass der vermeintlich einfachere Weg der papierenen Veräußerungsanzeige gewählt wird, schreibt Weide in seiner schriftlichen Stellungnahme. Entwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung im Entwurf schreibt, werden jährlich über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse, in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten, sowie bei der Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare. Die Bundesregierung wolle daher die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Änderungsvorschläge des Bundesrats Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege durch den Bund und die Länder geregelt werden. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. (mwo/25.02.2026)
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15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien
Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 25. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem fand ein Fachgespräch zum Thema "KI und Urheberrecht – Herausforderungen und Handlungsoptionen für den Schutz kreativer Inhalte Fachgespräch" statt. Als Sachverständige waren geladen Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Michael Duderstädt (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)), Prof. Dr. Boris Hollas (Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden), Katharina Uppenbrink (Initiative Urheberrecht) und Reinher Karl (VUT ‒ Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Für die Bundesregierung nahmen teil Ministerialdirektor Marco-Alexander Breit (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung), Parlamentarischer Staatssekretär Frank Schwabe (SPD) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer. Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (25.02.2026)
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Boris Pistorius: Den Weg der Unterstützung für die Ukraine weitergehen
Der 24. Februar 2022 hat sich nach den Worten von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in das Gedächtnis des europäischen Kontinents eingebrannt. Es sei eine Notwendigkeit und Pflicht, den eingeschlagenen Weg der Unterstützung des überfallenen Landes weiterzugehen, betonte der Minister am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Deutschland schultere inzwischen den größten Teil der Unterstützung für die Ukraine. Sie nicht zu unterstützen, „würde uns teurer zu stehen kommen“, sagte Pistorius. Das habe er auch bei der Münchener Sicherheitskonferenz deutlich gemacht. Im Januar habe es 4.400 militärische Neueinstellungen bei der Bundeswehr gegeben, ein Plus von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Minister dankte den Soldaten, insbesondere auch den Sportsoldaten, die an den Olympischen Winterspielen teilgenommen hatten, für ihre „beeindruckenden Leistungen". Ohne die Bundeswehr "hätten wir deutlich weniger zu feiern gehabt". Warken kündigt Reformen an Neben dem Verteidigungsminister stellte sich auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Die geopolitische Lage verlange umfassende Reformen. Warken kündigte die Vorlage eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes an. Als weitere Herausforderungen nannte sie den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben und die Stabilisierung der Beiträge bei den Krankenkassen. Auch die Pflegeversicherung müsse finanziell stabilisiert werden, um die Pflegebedürftigen und deren Angehörige zu entlasten. Warken kündigte zudem die Vorlage einer Digitalstrategie, die Unterstützung von Primärversorgungsmaßnahmen und die Weiterentwicklung ambulanter Strukturen an. Im Sommer wolle sie einen Gesetzentwurf für ein Primärversorgungssystem vorlegen. Die geplante Notfallreform solle zu einer besseren Vernetzung führen und eine bedarfsgerechte Patientenversorgung sicherstellen. Die bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Apothekenreform solle die Apotheken entlasten und deren Kompetenzen zugleich besser nutzen. Hilfen für die Ukraine Der CSU-Abgeordnete Thomas Erndl erkundigte sich beim Verteidigungsminister nach der weiteren Unterstützung der Ukraine. Deutschland werde das Land in diesem Jahr mit 11,5 Milliarden Euro unterstützen, darüber hinaus sei man bei der Ausbildung „führend dabei“. Deutsche und ukrainische Unternehmen bildeten „Joint Ventures“, etwa zur Drohnenherstellung, um in der Produktion und der Auslieferung schneller zu werden. Zudem dränge man die Partnerstaaten, ihrerseits mehr zu tun und gehe „als Vorbild voran“. Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) sprach den Minister auf ukrainische Forderungen an, den Marschflugkörper „Taurus“ zu liefern, nachdem Außenminister Wadephul erklärt habe, Deutschland liefere alles, was die Ukraine brauche. „Dazu ist alles gesagt, was öffentlich gesagt werden kann“, beschied Pistorius den Fragesteller. Schnellere Materialbeschaffung Der SPD-Abgeordnete Christoph Schmid fragte den Verteidigungsminister nach dem Aufwuchs des Materials bei der Bundeswehr. Es gebe verteidigungspolitische Richtlinien und eine enge Abstimmung mit der Nato. Daraus ergäben sich Fähigkeitsziele und der materielle und personelle Aufwuchs der Bundeswehr. Die von Schmid angefragte schnellere Beschaffung gelinge nur, so Pistorius, wenn „alle an einem Strang ziehen“, die Industrie, die Beschaffungsbehörden, die Bundeswehr und die Politik. Bis April oder Mai dieses Jahres würden dazu neue Strukturvorschläge vorgelegt. Personalaufwuchs der Bundeswehr und Grönland Der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt bezifferte den Personalaufwuchs bei der Bundeswehr auf 570 Soldaten in den letzten vier Jahren. Dem hielt der Minister entgegen, dass der Personalstand in der Bundeswehr mit 186.400 Soldaten der höchste seit 2011 sei. Reichardt und sein Fraktionskollege Stephan Brandner wollten auch wissen, was 15 Soldaten auf kurzzeitiger Erkundungsmission in Grönland bewirkt hätten. Pistorius sagte, es sei darum gegangen, wo man dort lagern, üben und unterkommen könne. Nach Grönland fragte auch Ulrich Thoden (Die Linke). Deutschland beteilige sich an der Nato-Mission „Arctic Sentry“ auf Grönland, sagte der Minister. Aktuell seien keine weiteren Aktivitäten dort geplant. Die Erkundungsmission habe die jederzeitige Handlungsfähigkeit sicherstellen sollen. Sparpaket für gesetzliche Krankenkassen Thodens Fraktionskollege Ates Gürpinar fragte die Gesundheitsministerin nach ihrer Haltung zu Vorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Reform bei den gesetzlichen Krankenkassen. Sie stehe Vorschlägen für eine gerechtere Ausgestaltung nicht entgegen, sagte Nina Warken. Gürpinars Vorschlag, Krankenkassenbeiträge auch auf Kapitaleinkünfte zu erheben, kollidiere mit dem Aufruf an die Bevölkerung, Vorsorge für das Alter zu treffen, wenn man ihr hinterher das Geld wieder wegnehme. Es werde ein Gesamtpaket geben. Manche Vorschläge seien eher weiterzuverfolgen als andere. Warken selbst nannte im Hinblick auf Gerechtigkeit als mögliche Ansätze die versicherungsfremden Leistungen, die von den Beitragszahlern mitfinanziert werden, und auch die Beiträge für Bürgergeldempfänger. Martin Sichert (AfD) zählte kursierende Vorschläge in diesem Zusammenhang auf, die zu Einschränkungen bei den Patienten führen würden, wie etwa den Verzicht auf die Erstattung von Zahnarztleistungen. Zugleich sei das deutsche Gesundheitssystem wegen der Bürokratie das ineffizienteste der Welt. Bürokratie entstehe nicht nur durch die Gesetzgebung des Bundes, sondern auch durch die der Länder und die Vorgaben der Krankenkassen selbst, betonte die Ministerin. Alle Beteiligten, die Bürokratie aufbauen, müssten zum Abbau beitragen. System der Primärversorgung Axel Müller (CDU/CSU) griff das Thema Primärversorgung auf und wollte wissen, was auf die Patienten zukommt. Ihr Ministerium sei dabei, mit den Akteuren das Gesetzgebungsvorhaben vorzubereiten. Eine Ersteinschätzung solle der Hausarzt treffen. Danach entscheide sich, ob ein Facharzttermin, und wenn ja, bei wem, notwendig ist. Dadurch würden die Aufgaben auf breitere Schultern verteilt. Es werde mehr Teamarbeit geben und die Apotheken würden stärker eingebunden im Hinblick auf Beratung, Vorsorge und Impfungen. Abgaben auf Zucker, Alkohol, Tabak Dr. Christos Pantazis (SPD) thematisierte die Einführung einer Abgabe auf Zucker. Es müsste sichergestellt sein, dass eine solche Abgabe den Krankenkassen zugutekäme, antwortete die Ministerin. „Wir sollten darüber sprechen, wie wir bei der Prävention vorankommen“, sagte sie. Auch bei Alkohol und Tabak müsse offen darüber diskutiert werden, wie bessere Präventionsergebnisse erzielt werden können. Dr. Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Ernährungsminister Alois Rainer verweigere die Zustimmung zu einer solchen Abgabe unter Hinweis auf die Eigenverantwortung des Einzelnen. Sie stehe an der Seite Rainers, erklärte Warken. Der Ernährungsminister setze sich dafür ein, „dass wir diese Lebensmittel im Land haben“ und sie hier erwerben könnten. Zu Mayers Fraktionskollegin Linda Heitmann, die auf den vorletzten Platz Deutschlands im Vergleich von 18 Ländern hingewiesen hatte, sagte die Gesundheitsministerin: „Wir brauchen einen breiten Ansatz.“ (vom/25.02.2026)
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Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel
Mit ihrem Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099) will die Bundesregierung Planungsverfahren beschleunigen. Vertreter von Umweltverbänden und Umweltrechts-Experten jedoch warnen vor massiven Auswirkungen für Umwelt und Natur, wie ein öffentliches Fachgespräch am Mittwoch, 25.Februar 2026, im Umweltausschuss gezeigt hat. Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung drohten Schutzstandards zu sinken und Beteiligungsrechte zu schrumpfen, so die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen. "Praxistaugliche Gesetzgebung" Vertreter von Kommunen und Deutscher Bahn, die von der CDU/CSU-Fraktion als Experten eingeladen waren, begrüßten dagegen den Gesetzentwurf. Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw, verwies auf die Hermann-Hesse-Bahn in Baden-Württemberg, die nach 14 Jahren Planungs- und Bauzeit im Januar reaktiviert worden sei. Das Beispiel der nur 18,5 Kilometer langen Nebenstrecke zeige, warum eine „praxistaugliche Gesetzgebung“ gebraucht werde: „Die Verfahren waren zu lang, zu komplex und viel zu umfangreich und damit auch viel zu teuer“, so Riegger. Über 85 Millionen Euro von den 240 Millionen Euro hohen Gesamtkosten seien in den Umwelt- und Artenschutz geflossen. Die Verfahren müssten gestrafft und zeitlich begrenzt werden – etwa durch eine „Genehmigungsfiktion von drei Jahren“. Die im Gesetz geplante Gleichrangigkeit von Ersatzzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen beurteilte er zudem als „sinnvoll und praxistauglich“, im baden-württembergischen Landeswaldgesetz werde sie bereits angewandt. Riegger sprach sich auch dafür aus, Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu reduzieren. Raumordnungsrechtliche Gesichtspunkte Dr. Nina Kaden von der Deutschen Bahn AG lobte, dass die Bundesregierung plane, die Prüfung raumordnungsrechtlicher Gesichtspunkte künftig ins Planungsfeststellungsverfahren zu integrieren. Damit entfalle das gesonderte, vorgelagerte Raumordnungsverfahren durch Landesbehörden, die „bisweilen anspruchsvoll und heterogen seien und einem starken politischen Einfluss unterliegen“. Rechtliche Prüfungsmaßstäbe gingen trotzdem nicht verloren, weil die Raumordnungsbehörden der Länder bei der Planfeststellungsbehörde als Träger einbringen könnten, betonte Kaden. Das werde die Planung „erheblich beschleunigen“: Bei der Bahn werde erwartet, dass vor allem UVP-Vorprüfungen zum Beispiel für Lärmschutzwände oder kurze Elektrifizierungen entfallen. „Unabdingbare Notwendigkeiten" Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Prof Dr. Jörg Biesemann von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit, betonte in seiner Stellungnahme Gesetze und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur als „unabdingbare Notwendigkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eines Industrielandes und zur Vermeidung einer weiteren Deindustrialisierung, Abwanderung der Industrie“. Gleichzeitig stellte er aber klar, diese müsse aber im „Einklang mit der Natur“ stehen. Im Gesetzentwurf fehle aber der „grüne oder rote Faden“. Verfassungsrechtliche Bedenken Prof. Dr. Sabine Schlacke, Professorin für Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald, kritisierte die geplanten Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung scharf: Diese führten zu einer „materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus“. Die „extensive Ausweisung" zahlreicher Infrastrukturvorhaben als „überragendes öffentlichen Interesse“ verschiebe „systematisch die Abwägung zu Lasten von Umwelt- und Naturschutzbelangen“. Diese Vorrangregelung sei keine „Interpretationshilfe“, sondern werde das behördliche und gerichtliche Entscheiden prägen, so die Befürchtung der Sachverständigen. Zwar blieben im Artenschutz die Prüfungen formal bestehen, doch das für eine Ausnahme erforderliche überwiegende öffentliche Interesse werde gesetzlich vorweggenommen. Faktisch führe das zur Umkehr des bisherigen Regelausnahmeverhältnisses und werde die Zulassung umweltbelastender Infrastruktur erheblich erleichtern. Schlacke sprach angesichts der Summe der geplanten Änderungen von einem „Systemwechsel“, der nicht nur unionsrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken werfe. Kritik an „vorgenommener Pauschalität“ Auch Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe monierte „massive Einschnitte“ bei den materiellen Umweltstandards. Durch den zusätzlichen gesetzlich angeordneten Vorrang von Projekten im „überragenden öffentlichen Interesse“, zu denen – verbunden mit den Kriterien der öffentlichen Sicherheit und der militärischen Relevanz – auch der Neubau von Straßen gehöre, würden Umwelt- und Naturschutzbelange geschwächt. In der „vorgenommenen Pauschalität“ entbehre das der sachlichen Rechtfertigung und stehe im Widerspruch zum Staatsziel nach Artikel 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, befand Nicklas. Akzeptanzdefizite befürchtet Dr. Christina von Haaren, emeritierte Professorin für Landschaftsplanung und Naturschutz an der Universität Hannover, warnte insbesondere auch vor der vorgesehenen Anpassung der Eingriffsregelung: Die Gleichstellung von Ersatzgeld und Kompensation von Ausgleichsflächen vor Ort breche mit einem seit 50 Jahren „bewährten Prinzip“ im Umwelt- und Naturschutz. Es sei nicht egal, wo und wie zum Beispiel geoklimatische Funktionen kompensiert würden, unterstrich die Sachverständige. Auch diene die Kompensation dem Lastenausgleich vor Ort, der in der Bevölkerung wichtige Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffe. Der Übergang zur Ersatzgeldzahlung stelle das in Frage und werde so erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen, prognostizierte von Haaren. Akzeptanzdefizite befürchtete sie auch mit Blick auf die Aussetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP zu eilbedürftigen Projekten. Berücksichtige man die Umsetzbarkeit der Neuregelungen mit, sei es fraglich, ob das Gesetzesvorhaben das Ziel der Planungsbeschleunigung erreiche. (sas/25.02.2026)
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Erschließung des deutsch-niederländischen Erdgasfeldes vor Borkum in der Kritik
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einer einstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (21/3491) befasst. In der Anhörung warnten Umweltverbände vor einer Ausweitung der Gasförderung in der Nordsee. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass weder deutsche Interessen noch die Belange des Natur- und Klimaschutzes gewahrt würden. Deutschland und die Niederlande wollen ein grenzüberschreitendes Erdgasfeld vor der Insel Borkum erschließen und Gas über Grenzen hinweg fördern. Dazu ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, der die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Behörden regelt. Bereits am 27. August 2025 unterzeichneten beide Länder dazu in Den Haag ein Unitarisierungsabkommen. Nun fehlt noch die Zustimmung der deutschen Seite von Bundestag und Bundesrat. Erdgasfeld vor der Insel Borkum Die Niederlande fördern bereits Gas aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld vor Borkum. Mit dem Abkommen könnte auch Gas von deutschem Gebiet gefördert werden. Der niedersächsische Energieversorger EWE hat bereits einen Liefervertrag mit dem niederländische Energiekonzern One-Dyas geschlossen. Das Abkommen schreibt beispielsweise Einzelheiten zur Aufteilung der Lagerstätten und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fest. Geregelt wird nicht nur die schon bestehende Erdgasförderung vor Borkum. Auch weitere Bohrungen im deutsch-niederländischen Seegebiet werden dadurch möglich. One-Dyas hat bereits angekündigt, weitere Gasfelder in der Umgebung erschließen zu wollen. Die Niederländer haben zugesagt, Gas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in beiden Ländern nachgefragt wird – wann diese Nachfrage endet, ist jedoch offen. Umweltschutzverbände lehnen den Gesetzentwurf „entschieden ab“, sagte Clara Winkler, Referentin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit der Ratifizierung des Abkommens würde Deutschland „unnötigerweise Teile seiner Souveränität aufgeben“ und sich an Regelungen binden, die einseitig für die Niederlade wirkten und einem einzelnen niederländischen Unternehmen zugute kämen. Die DUH sehe in dem Abkommen eine Gefahr für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie andere sensible marine Ökosysteme wie das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund. "Dramatische Folgen für Menschen und Wirtschaft" Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace, wurde noch deutlicher. Er erklärte das Unitarisierungsabkommen und damit auch das Vertragsgesetz zu dessen Umsetzung für rechtswidrig und aufgrund der „dramatischen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland auch moralisch nicht zu rechtfertigen“. Kaiser forderte von den Ausschussmitgliedern, „den vorliegenden Entwurf für ein Vertragsgesetz abzulehnen“. Zur Begründung erklärte der Greenpeace-Vorstand, eine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen sei nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Pariser Klimazielen unvereinbar. Außerdem ergebe sich nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt. "Unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen" Roda Verheyen von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther, schloss sich der Kritik der Umweltverbände an. „Das Abkommen ermöglicht die Erschließung neuer Erdgasvorkommen, doch das ist nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem 1,5-Grad-Ziel und deswegen mit dem Pariser Klimaabkommen unvereinbar“, sagte Verheyen. Damit verstößt das Abkommen ihrer Meinung nach auch gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot aus Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Zustimmung des Bundestages zu dem Abkommen habe „eine abwägungsprägende Wirkung“ auf die landesrechtlich zu erteilenden Genehmigungen. „Sie ist deswegen zu versagen“, forderte Verheyen. "Kein Verstoß gegen das Klimaschutzrecht" Dem widersprach der Rechtsanwalt Fritz von Hammerstein. Er sagte, das Abkommen verstoße weder gegen das Völkerrecht noch gegen nationales oder internationales Klimaschutzrecht oder die Pariser Übereinkommen. Das Abkommen sei auch nicht die Voraussetzung für die Genehmigung des N5A-Projekts, weil diese bereits vorliege. „Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht sich nur auf das genehmigte N5A-Projekt, auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es entgegen anders lautender Behauptung nicht anwendbar“, erklärte von Hammerstein. Zudem sei die Betriebserlaubnis der N5A-Plattform bis 2042 befristet, „ein sogenannter fossiler Login ist also nicht zu befürchten“, so von Hammerstein. Ludger Radermacher, Leiter der Abteilung Politik, Recht und Märkte beim Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG), begrüßte den Gesetzentwurf sehr, vor allem weil durch das Abkommen das Ziel ermöglicht werde, die grenzüberschreitenden Kohlenwasserstoffvorkommen in der Nordsee, das N05-A-Feldes und weitere Lagerstätten, optimal zu erschließen und so die Versorgungssicherheit zu stärken. „Außerdem wird mit dem Abkommen die heimische Förderung in Deutschland und Europa gerade in der aktuellen geopolitischen Situation aus Gründen der Resilienz und der Versorgungssicherheit unterstützt“, sagte Rademacher. (nki/25.02.2026)
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Politik nimmt Abschied von Rita Süssmuth
Mit einem Trauerstaatsakt hat der Bundestag am Dienstag, 24. Februar, Abschied von seiner früheren Präsidentin Rita Süssmuth genommen. Die CDU-Abgeordnete war am 1. Februar im Alter von 88 Jahren in Neuss verstorben. Sie zählt zu den prägendsten Politikerinnen der Nachkriegszeit und gilt als Vorkämpferin für Gleichberechtigung und ein modernes Familienbild. Zu Ehren der Verstorbenen sprachen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz und der Autor Heribert Prantl.
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Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Trauerstaatsakt zu Ehren von Rita Süssmuth
[Stenografischer Dienst] Friedrich Merz, Bundeskanzler: Herr Bundespräsident! Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages! Herr Präsident des Bundesrates! Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichtes! Liebe Familie Süssmuth Dyckerhoff! Liebe Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter von Rita Süssmuth aus der Bundesregierung, aus den Parlamenten, aus der Wissenschaft, aus unserer Zivilgesellschaft! Exzellenzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1956 – das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt gerade einmal gut zehn Jahre zurück – bricht eine junge Frau aus ihrer Heimatstadt an der Ems in zwei große, traditionsreiche deutsche Studienorte und schließlich in die Weltstadt an der Seine auf. Rita Süssmuth, geborene Kickuth, beginnt im Alter von 19 Jahren ihr Studium in den Fächern Französisch, Geschichte und Pädagogik in Münster, in Tübingen und in Paris. Es ist der Beginn einer beeindruckenden akademischen Karriere, die bis hin zu einer ordentlichen Professur führen wird. Es ist auch der Beginn eines beruflichen Lebens, das wissenschaftlich und politisch, in Theorie und Praxis, in Worten und Taten unermüdlich um diese Frage kreist: Wie können wir Menschen ein menschenwürdiges Leben miteinander führen? Wie richten wir unseren Staat so ein, dass er der Menschenwürde dient? Ich möchte mir vorstellen, dass diese 19-jährige Rita Kickuth auf der Reise nach Paris im Kopf schon diese Hölderlin-Worte hat, diesen Hölderlin-Ruf, muss man eigentlich sagen, den sie später im Leben manchmal zitiert: „Alles prüfe der Mensch, sagen die Himmlischen, / Daß er, kräftig genährt, danken für Alles lern’, / Und verstehe die Freiheit, / Aufzubrechen, wohin er will.“ Alles zu prüfen, kritisch zu prüfen: Wissensbehauptungen, Autoritätsbehauptungen, eindimensionale Weltbilder, eindimensionale Menschenbilder, eindimensionale Frauenbilder auch. Alles zu prüfen, kritisch zu prüfen – das war Rita Süssmuths Lebensmaxime. (Beifall) Und ihr kritisches Prüfen führte sie immer wieder zu dem Ergebnis von der Freiheitsbegabung des Menschen und immer wieder zu der Feststellung: In der Welt, in Europa, in Deutschland, in ihrer und unserer Partei, in den Schulen und Bildungseinrichtungen, am Arbeitsmarkt sind die Dinge noch nicht so eingerichtet, dass sie der Freiheit aller Menschen dienen, dass sie Selbstentfaltung unabhängig vom Geschlecht, von sozialer Herkunft, von sexueller Orientierung möglich machen, dass der Mensch „verstehe die Freiheit, / Aufzubrechen, wohin er will“, wie Hölderlin schreibt. Rita Süssmuth ist später in die Politik aufgebrochen. Und sie ist eine Ausnahmepolitikerin geworden. Sie hat das Gesicht der Bundesrepublik geprägt: als erste Frauenministerin, als Bildungspolitikerin, als Gesundheitspolitikerin, als Bundestagspräsidentin, als Abgeordnete der CDU. Sie war fachlich einfach exzellent, und zwar umfassend fachlich exzellent. Sie war – und wir haben es heute mehrfach gehört – in allen ihren Ämtern und Funktionen beharrlich, streitbar und ziemlich oft ziemlich unbequem, auch für meine Partei. In vielen Fragen – vielleicht in den meisten – hat die Geschichte ihr recht gegeben. Sie war eben ihrer Zeit in mancher Hinsicht voraus. (Beifall) In ihrem Beharren auf eine moderne Familienpolitik etwa. Auf eine Arbeitsmarktpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. In ihrer wegweisenden Aidspolitik. Sie war eben mit Leib und Seele Christdemokratin. Und damit meine ich: Ihr Ethos der politischen Gestaltung war im ganzen Sinn des Wortes christdemokratisch: Für sie stand die Würde und die Verletzlichkeit des Menschen im Zentrum, aber genauso des Menschen Begabung zur Selbstentfaltung und zum gemeinsamen Guten. Sie war unerschütterlich optimistisch. Keine Romantikerin. Aber eine Idealistin in dem Sinne, in dem wir alle als Demokratinnen und Demokraten verpflichtet sind, Idealistinnen und Idealisten zu sein. In dem Sinne, dass sie unbedingt vertraut hat auf die Urteilskraft des Menschen: Seine, unsere Fähigkeit, gemeinsam die Welt zu gestalten, und zwar auch unter den Bedingungen neuer Komplexität, auch unter der Bedingung von Krise. Sie hat unbedingt vertraut auf die menschliche Fähigkeit zur Solidarität, und sie hat sie auch eingefordert. Sie hat unbedingt vertraut auf die Erkenntnissehnsucht, die Neugier, Lernfähigkeit und Veränderungslust des Menschen. Und darum war sie eine Antreiberin für Reformen. Demokratische Politik, das sollte eine Politik sein, die „die offensive, zum Umbruch bereite, die unbekümmerte, den eigenen Fähigkeiten vertrauende Seite“ des Menschen anspricht, stärkt, in Fortschritt verwandeln will. Das waren ihre Worte. Wir tun gut daran, uns daran zu erinnern, gerade heute, dass demokratische Politik immer und vor allem den Blick in die Zukunft richten muss, dass demokratische Politik eine Fortschrittsverantwortung in sich trägt, dass in dieser Verantwortung Freude liegen kann, auch wenn sie Arbeit bedeutet und auch wenn es oft Mut erfordert. Und genauso tun wir gut daran, uns immer wieder ebendiese Frage zu stellen, die Rita Süssmuth auch immer wieder sich selbst und uns gestellt hat: Ist denn der Mensch uns Politikern verloren gegangen? – Das war zugleich ihre Frage und ihre Sorge: Dass in Zeiten wachsender Komplexität der Gesellschaft, in Zeiten der Internationalisierung, in Zeiten der Globalisierung, in Zeiten der Digitalisierung der Mensch sozusagen nur als Funktionselement in den Blick der Politik tritt. Dass wir hier im Deutschen Bundestag, dass wir in der Regierungsarbeit, in der Suggestion von Sachzwängen den Menschen aus dem Blick verlieren. Meine Damen und Herren, das sind berechtigte Sorgen, die Rita Süssmuth geäußert hat. Und Rita Süssmuths politisches Erbe erinnert uns daran, wo wir ansetzen müssen, wenn wir diese Sorgen ernst nehmen: In der Arbeit an guten, chancengerechten Bildungsinstitutionen, in denen Mädchen und Jungen aller sozialen Schichten nach ihren Fähigkeiten und Begabungen für das Leben lernen können. In der Erwachsenenbildung. In der Arbeit an einem Land, das das Versprechen der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger einlöst, das das Versprechen der gelebten Gleichberechtigung von Mann und Frau eben vollumfänglich einlöst. In der Arbeit an einem geeinten Europa. Auch das war Rita Süssmuth ja: eine leidenschaftliche Europäerin. Zuletzt, im vergangenen Jahr – wir haben es gehört –, ist sie für ihren jahrzehntelangen intensiven Einsatz für die deutsch-polnische Aussöhnung ausgezeichnet worden. Sie reiste immer wieder in dieses Land und durch dieses Land. Sie mahnte immer wieder, wie wertvoll, wie wichtig die Beziehung zu unserem polnischen Nachbarn ist – für unsere beiden Länder und eben auch für das Friedensprojekt Europa. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rita Süssmuth war zehn Jahre Präsidentin des Deutschen Bundestages. Als erste Frau der Union in diesem Amt überhaupt. Sie war auch sozusagen meine Bundestagspräsidentin; denn sie übte das Amt aus, als ich 1994 erstmals als Abgeordneter in diesem Haus, in diesen Reihen hier Platz genommen habe. Die konstituierende Sitzung 1994 fand ja hier im Reichstagsgebäude statt, noch vor dem Umbau des Gebäudes. Und ich erinnere mich an ihre Rede; es war eine Rita-Süssmuth-Rede. Sie sprach von der Kraft der Solidarität und von der Kraft der Eigenverantwortung, von der Freude der Mitmenschlichkeit und der Freude der Selbstentfaltung. Sie sprach davon, dass ein gutes Deutschland das – Zitat – „gestaltende Mitwirken unserer Jugend“ braucht, das Gespräch zwischen den Generationen. Sie sprach von dem unausgesetzten Auftrag der europäischen Einigung. Und sie sprach von der Würde des Menschen. Mit Ausnahme von Norbert Lammert hat dem Deutschen Bundestag niemand in Jahren länger vorgestanden als Rita Süssmuth. Sie war die erste Präsidentin eines gesamtdeutschen Parlaments. Sie hat unser Land mit durch die welthistorischen Wochen und Monate geführt, die wir nach dem Fall der Mauer erlebt haben. Ich möchte meine Betrachtungen zu Rita Süssmuth schließen mit Worten aus ihrer Rede zur Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Dezember 1990, ebenfalls hier in Berlin, nachdem Willy Brandt als Alterspräsident die erste Parlamentssitzung eines gesamtdeutschen Bundestages nach der Wiedervereinigung eröffnet hatte. Sie sagte: „Demokratische Traditionen verpflichten, aber nichts ist stabil, ohne dass wir uns immer wieder selbst fordern und gefordert wissen.“ Diese Worte, meine Damen und Herren, am heutigen Tag zu zitieren, am vierten Jahrestag des Beginns des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, hat eine besondere Bedeutung. (Beifall) „[…] nichts ist stabil, ohne dass wir uns immer wieder selbst fordern und gefordert wissen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rita Süssmuth hat sich genau daran bewährt, sie hat es unermüdlich getan, bis zuletzt, auch mit reger publizistischer Arbeit. Sie hat sich selbst immer wieder gefordert. Sie hat sich selbst, aber sie hat auch unsere gemeinsame Partei gefordert. Sie hat patriarchale Machtstrukturen und rückwärtsgewandtes Denken herausgefordert. Sie hat unser Land zum Besseren gefordert. Und das war, ja, das bleibt ein großes Glück. (Beifall) Wir werden ihr, der Humanistin, der Wissenschaftlerin, der Bundestagspräsidentin, der Christdemokratin, wir werden Rita Süssmuth ein ehrendes Andenken bewahren. (Beifall)
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Sachverständige uneins über Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Montag, 23. Februar 2026, mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigt. Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes" (21/3546, 21/4090). Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass der Wolf als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen wird. Möglich gemacht hat das eine neue Einstufung des Wolfes durch die Europäische Union. Förderung des Herdenschutzes Schäfermeister Frank Hahnel erklärte eingangs der Anhörung, er habe gelernt, mit dem Wolf in seiner Nachbarschaft zu leben. Seine Überzeugung: Die Aufnahme des Wolfes als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz ersetze nicht den Schutz der Weidetiere. Solange es Wölfe gebe, werde er seine Herde schützen. Dieser Schutz aber sei teuer. Deshalb sollte er weiterhin gefördert werden. Der Schäfer Felix Körner begrüßte den Vorschlag, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, fügte aber hinzu, eigentlich brauche es nur ein kleines Stück mehr Sicherheit: „Herdenschutz muss in seinen variantenreichen Anwendungen das erste Mittel bleiben. Eine Entnahme von Wölfen sollte als letzte Instanz des Herdenschutzes gesehen werden, nicht als Lösung für Probleme.“ Kritik am Gesetzentwurf Der Gesetzentwurf könne in vorliegender Form die durch den Wolf in der Kulturlandschaft verursachten Probleme der Weidewirtschaft nicht lösen, sagte Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel. Momentan müsse sich die Landeskultur durch die Errichtung von Zäunen an den Wolf anpassen - umgekehrt wäre es richtig, sagte der Experte. Bei ungebremster Ausbreitungs- und Fortpflanzungsdynamik des Wolfs werde die Weidewirtschaft über kurz oder lang zum Erliegen kommen, sagte er voraus. Die Biologin Ilka Reinhardt zeigte sich „erschrocken“ vom Gesetzentwurf der Koalition und sprach von „teilweise Falschaussagen“. Als Begründung für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die angebliche Notwendigkeit einer generellen Bejagung würden die Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere angegeben. Dazu gäbe es laut Gesetzentwurf keine Alternative. Doch, die gebe es, sagte Reinhardt: die zahlreichen Tierhaltenden, die einen erfolgreichen Herdenschutz umsetzen, mit sehr hohem persönlichem Engagement und unter oft schwierigen Bedingungen. Diese Tierhaltenden sollte man fragen, wie sie das machen, schlug sie vor. Zuspruch zum Gesetzentwurf Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde spät, aber nicht zu spät, einer sich veränderten Wirklichkeit Rechnung getragen, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbands. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz, das als fast reines Schutzgesetz konzipiert sei, sei das Jagdrecht auf den Ausgleich von Interessen ausgelegt - es diene zum einen dem Schutz des Wildes und seiner Lebensräume, räume aber auch den Interessen des Menschen, gerade in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft, einen starken Stellenwert ein. Die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, seien die von der Rückkehr des Wolfes am stärksten Betroffenen, hielt Anette Wohlfarth, Geschäftsführerin der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, fest. 2023 seien bei 1.268 Übergriffen 5.727 Tiere getötet, verletzt oder vermisst worden. Präventiver Herdenschutz reiche nicht mehr aus, sagte Wohlfarth: „Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem der Herdenschutz um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements ergänzt werden soll.“ Stellung nehmen durfte auch der Deutsche Landkreistag als Vertreter der Kommunen. Der Beigeordnete Klaus Ritgen begrüßte die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Zudem gab er zu bedenken, dass ein Managementplan ein belastbares, aktuelles und flächendeckendes Monitoring voraussetze. (mis/25.02.2026)
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Sozialverbände gegen Rechtskreiswechsel für Ukrainer
Mehrere führende Sozialverbände haben gegen den von der Bundesregierung geplanten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Geflüchteten in das Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, warnte etwa der Deutsche Caritasverband vor einem „strukturellen Systemwechsel mit erheblichen integrationspolitischen Folgen“. Grundlage der vom amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) geleiteten Anhörung war ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz (21/3539, 21/4086), wonach Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Geflüchtete aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Kritik an erschwerter Arbeitsmarktintegration Laut Caritasverband wird die Arbeitsmarktintegration durch die Gesetzesänderung erschwert. Die Jobcenter seien nicht mehr zuständig, die Arbeitsagenturen hätten keine ausgewiesene Expertise für neu Eingewanderte. Die Versorgung bei Krankheit, Pflegebedarf oder Behinderung verschlechtere sich für die Betroffenen ebenfalls deutlich. Auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter sei ein Erfolgsmodell. Dies solle jetzt beendet werden. Mit seiner Vielzahl an Benachteiligungen wie beispielsweise der Höhe der Leistungssätze, dem Sachleistungsprinzip oder einer deutlich eingeschränkten Gesundheitsversorgung werde das Vorhaben der Regierung für Armut und Leid bei Betroffenen sorgen sowie soziale Teilhabe und nachhaltige Integration verhindern. Die Organisation äußerte zudem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs. "Sachlich nicht gerechtfertigter Rechtskreiswechsel" Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einem „sachlich nicht gerechtfertigten Rechtskreiswechsel“, der mit einer Vielzahl erheblicher Nachteile verbunden sei. Positive Wirkungen seien hingegen nicht zu erwarten: Wenn die Jobcenter nicht mehr zuständig seien, werde die Beratungs- und die Betreuungsintensität sinken, der Zugang zu Sprachkursen und Arbeitsfördermaßnahmen werde deutlich erschwert. Zudem drohten für die zuletzt ohnehin mit zusätzlichen Aufgaben stark beanspruchte Bundesagentur für Arbeit neue Belastungen. Die Bundesagentur für Arbeit empfahl einen Rechtskreiswechsel aus verwaltungsökonomischen Gründen erst für neu eingereiste Personen vorzunehmen, die nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderung einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände empfahl, den Rechtskreiswechsel nicht rückwirkend zum 1. April 2025, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes vorzunehmen. Der Deutsche Städtetag erhob Bedenken gegen den Entwurf. Das Ziel einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt werde nicht erreicht, sondern sich im Gegenteil sogar noch verschlechtern. Außerdem drohe eine Verschlechterung der Finanzlage der meisten Städte und „dauerhaft mehr Bürokratie“. Zustimmung zum Rechtskreiswechsel Dagegen begrüßte der Deutsche Landkreistag die Rücknahme des im Sommer 2022 erfolgten Rechtskreiswechsels für neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine. Ebenso wurde befürwortet, dass die betroffenen Geflüchteten sich um eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen müssten. Allerdings sollten die Arbeitsagenturen verpflichtet werden, „aktiv auf die Betroffenen zuzugehen und sie in Arbeit zu vermitteln“. Der Landkreistag forderte eine Kompensation der Kosten durch den Bund. Eine grundsätzlich positive Stellungnahme gab auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund ab. Der beabsichtigte Rechtskreiswechsel sei aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. „Er kann zu einer klareren Systematik beitragen und steuernde Wirkungen entfalten, sofern die Umsetzung rechtssicher und verwaltungspraktisch handhabbar ausgestaltet wird“, hieß es in der Stellungnahme der Organisation. "Integrationspolitisch kontraproduktiv" Dr. Moritz Marbach, Associate Professor in Data Science & Public Policy am University College London (UCL), kritisierte, aus Sicht der sozialwissenschaftlichen Forschung wirke der Gesetzentwurf „integrationspolitisch kontraproduktiv und fiskalisch nachteilig“. Es sei eine deutliche Verlangsamung der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter zu erwarten, da sie nicht mehr durch die Jobcenter betreut würden. Der Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet eine erhebliche Kürzung der sozialen Absicherung. Für eine alleinstehende Person außerhalb einer Unterkunft reduziere sich die monatliche Transferleistung von 563 auf 455 Euro (etwa 20 Prozent), rechnete Marbach vor. Gegenstand der Anhörung waren zudem mehrere Anträge von Oppositionsfraktionen. So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/588), den Bürgergeld-Bezug für Ukraine-Kriegsflüchtlinge zu beenden, da sich die Erwartung einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt und einer entsprechenden Reduzierung der Hilfen nicht erfüllt habe. In einem weiteren Antrag (21/1073) fordert die Fraktion eine Einschränkung bestimmter Sozialleistungen für Asylbewerber. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2802) wird ein Verbleib von Geflüchteten aus der Ukraine in der Grundsicherung gefordert, weil andernfalls erhebliche Mehrkosten drohen würden. Eine ähnliche Forderung erhebt die Linksfraktion in einem Antrag (21/3571). (hle/23.02.2026)
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Christoph Schmid: Potenzial der OSZE für eine Beilegung des Ukraine-Krieges nutzen
Eine „tragende Rolle“ für die OSZE bei einer künftigen Friedenssicherung in der Ukraine sieht Christoph Schmid (SPD), stellvertretender Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die am 19. und 20. Februar 2026 zu ihrer Wintertagung in Wien zusammenkam. Wenn es zu ernsthaften Bemühungen um einen Frieden in der Ukraine komme, sei die OSZE „bereit, diese Rolle auch auszufüllen“. Der vierte Jahrestag des russischen Angriffskrieges am 24. Februar 2026 sei in allen Statements in der Versammlung ein Thema gewesen, so Schmid. Es gelte nun, das Potenzial dieser Organisation für eine Beilegung des Krieges zu nutzen. Im Interview spricht der Außenpolitiker über die wichtigsten Themen der Tagung, seine persönlichen Eindrücke und zwei besonders beeindruckende Redebeiträge. Das Interview im Wortlaut: Herr Schmid, der Kriegsbeginn Russlands gegen die Ukraine jährt sich gerade – am 24. Februar 2026 – zum vierten Mal. Der russische Angriffskrieg war auch für die Parlamentarische Versammlung ein Thema. Im Ausschuss für politische Angelegenheiten und Sicherheit haben die Delegierten über „eine umfassende Sicherheit als Grundlage für regionalen Frieden“ debattiert. Was für Lösungsansätze existieren? Kann und will die OSZE zur Beendigung des Krieges beitragen? Der Jahrestag des russischen Angriffskrieges war in allen Statements ein Thema. Es ist allen in der OSZE, also der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, bewusst, dass diese Organisation eines der wenigen Dialogformate ist, das die Jahre überdauert hat, und dem deswegen, wenn es denn zu ernsthaften Bemühungen um einen Frieden in der Ukraine kommt, eine tragende Rolle bei der Friedenssicherung zukommen kann. Und sie ist bereit, diese Rolle dann auch auszufüllen. Was hat die OSZE, das den Unterhändlern der USA oder europäischen Ländern nicht gegeben ist? Die OSZE hat einen umfassenden Charakter, da sie sehr viele Staaten, in Europa, Eurasien und Nordamerika, von Vancouver bis Wladiwostok, einbezieht. Einst, zu Zeiten des Kalten Krieges, als Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), vom Westen und der ehemaligen Sowjetunion ins Leben gerufen, war und ist ihre Mission, auch über scheinbar unüberwindliche Gräben hinweg miteinander in Dialog zu treten und so einen besseren Zustand herbeizuführen. Sie hat Strukturen, die sonst anderswo erst mühsam aufgebaut werden müssten, und bietet einen einzigartigen Rahmen für Konfliktlösung, den es zu nutzen gilt. Dabei sollte sich die OSZE auf ihre Kernaufgabe, Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu stiften, konzentrieren. Die Ukraine, mitten in Europa, gehört definitiv dazu. Als Gastredner sprach der Vorsitzende des ukrainischen Parlaments, der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, zu den Delegierten. Was hatte er zu sagen? Das war sehr beeindruckend. Ich hatte auch die Möglichkeit, mit ihm persönlich zu sprechen. In seinem Beitrag hat er harte Worte gegen den Krieg gefunden, den Russland gegen die ukrainische Zivilbevölkerung, aber durch die Kriegswirtschaft im Grunde auch gegen die eigene Bevölkerung, führt. Und er hat angeprangert, dass die russische Regierung diesen kältesten Winter seit Jahren nutzt, um gezielt die Energieversorgung anzugreifen und das Leid der Zivilbevölkerung zu instrumentalisieren. Er hat die Abgeordneten in seiner Rede darauf eingeschworen, diesen Kriegsschauplatz mitten in Europa im Auge zu behalten und weiter hart an einer Lösung, also an einem Frieden, zu arbeiten und bis dahin in der Hilfe für die Menschen dort nicht nachzulassen. Im Gespräch mit mir hat er sich auch ganz herzlich bedankt für die der Ukraine gewährte deutsche Unterstützung. Das war ihm sehr wichtig. Wie wurde das erschütterte transatlantische Verhältnis von der Versammlung der OSZE thematisiert, der ja auch sämtliche Nato-Mitglieder angehören? Es war schön, dass dieses Mal auch amerikanische Vertreter, sowohl der Demokraten als auch der Republikaner, dabei waren und die USA auf diese Weise Präsenz gezeigt haben. Die Versammlung fand dabei auch klare Worte in der Grönlandfrage. Es wurde von allen klar artikuliert, dass es nicht geht, sich ein Land mit Gewalt anzueignen oder zu kaufen. Auch der dänische Parlamentspräsident hat sich als Gastredner zu dem Thema geäußert. Das hat großen Widerhall in der Versammlung gefunden. Generalthema der Tagung war „Menschenrechte als Grundlage von Sicherheit“. Andersherum muss man es aber doch auch sehen: Sicherheit ist Grundlage von Menschenrechten, oder? Was waren für Sie die wichtigsten Punkte in der Debatte? Beide bedingen einander. Und die Freiheit dürfen wir nicht vergessen. Wir sehen ja, dass überall dort, wo die Sicherheitslage nicht gegeben ist, die Menschenrechte darunter leiden. In Konflikt- und Kriegssituationen kommt das Barbarische des Menschen zum Vorschein. Sicherheit und Stabilität sind Grundvoraussetzung für die Einhaltung der Menschenrechte. Andererseits garantiert die Einhaltung der Menschenrechte auch Sicherheit für die Menschen, die dort leben. Daher ist es immer wieder wichtig, die Verknüpfung zwischen beiden herzustellen. Hatte die Versammlung bei dem Thema bestimmte Konfliktherde im Blick? Nein, denn die Thematik, gewinnt ja überall an Dringlichkeit. Mich hat aber ein Statement der ungarischen Vertreterin Timea Szabó sehr beeindruckt, dass die OSZE ihrem Auftrag für Wahlbeobachtung dort mit mehr Nachdruck nachkommen solle. Der Regierungschef Victor Orbán tritt ja grundlegende Freiheitsrechte mit Füßen. Und in dem Land stehen demnächst Parlamentswahlen an. Es ging ihnen darum, dass die OSZE der dortigen Regierung gegenüber entschlossener auftritt und auch mal etwas durchsetzt. Das ist zwar etwas anderes als die Verletzung von Menschenrechten im Krieg, wird aber doch ganz schnell zu einem Thema der Sicherheit in Europa, wenn man schaut, wie Ungarn sich gegenüber der Ukraine verhält und gemeinsame EU-Statements verhindert. Im Ausschuss für Demokratie, Menschenrechte und humanitäre Fragen ging es um „die Wahrung der Wahlintegrität angesichts hybrider Bedrohungen und böswilliger ausländischer Einflussnahme“. Vor welchen Herausforderungen steht das Instrument der Wahlbeobachtung? Muss die Methodik angepasst werden? Vielleicht brauchen wir zusätzliche Elemente, um auf die neuen Bedrohungen reagieren zu können oder müssen den Anteil der Langzeitbeobachtung ausbauen. Es gab außerdem eine Umfrage unter den Mitgliedern des Ausschusses, in der diese nach ihren Erfahrungen gefragt wurden, wie sich KI-generierte Inhalte auf Wahlen und die Wahlbeobachtung auswirken. Die Versammlung bleibt auf jeden Fall an dem Thema dran. Was hat die Parlamentarier in Wien noch bewegt? Wir standen alle unter dem Eindruck des nun schon zum vierten Mal wiederkehrenden Jahrestages des Kriegsbeginns Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022. Für die Parlamentarier war das Leiden der Menschen in der Ukraine das Hauptgesprächsthema, aber natürlich auch das der Menschen im Nahen Osten. Dabei ging es auch um den von US-Präsident Trump erfundenen sogenannten „Friedensrat“ – der in der OSZE kaum Unterstützer hat und den, ehrlich gesagt, auch niemand braucht. Was war insgesamt Ihr Eindruck von der Versammlung während der Wintertagung? Ich habe zum ersten Mal an der Versammlung teilgenommen. Daher habe ich bei der Wintertagung versucht, so viel Zeit wie möglich im Plenum zu verbringen und Abläufe und Akteure kennenzulernen. Die Zusammenarbeit mit Tobias Winkler, unserem Delegationsleiter, ist dabei wirklich sehr eng und kollegial. Bei der OSZE und der Versammlung handelt es sich um eine weithin in der Öffentlichkeit unterschätzte Organisation, die aber momentan unter dem Druck fehlender Haushaltsmittel steht, da die USA Gelder zurückhalten. Man muss aber bei allem Verständnis für eine Überprüfung des Mitteleinsatzes und Bemühungen um Transparenz festhalten: Die OSZE erledigt die ihr zugedachten Aufgaben bereits mit einem sehr überschaubaren Mitteleinsatz, der den Zielen der Organisation absolut angemessen erscheint. Deutschland sollte alles tun, das Potenzial und die Chancen zu nutzen, die in dieser Organisation, zusammen mit ihrer Versammlung, als diplomatisches Gesprächsforum stecken und gemeinsam mit Partnern den Wert dieser Institution immer wieder artikulieren. Es gibt keine vergleichbare Organisation. Deutsche Delegation mit neun Abgeordneten Der deutschen Delegation unter der Leitung des Abgeordneten Tobias Winkler (CDU/CSU) gehörten die Abgeordneten Thomas Röwekamp (CDU/CSU), Kerstin Vieregge (CDU/CSU), Dr. Malte Kaufmann (AfD), Stefan Keuter (AfD), Udo Theodor Hemmelgarn (AfD), Nancy Faeser (SPD), Christoph Schmid (SPD) und Boris Mijatović (Bündnis 90/Die Grünen) an. Die OSZE PV wurde im Zuge der Institutionalisierung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) auf dem Pariser Gipfeltreffen 1990 ins Leben gerufen. (ll/23.02.2026)
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