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Bundestag setzt am Red Hand Day Zeichen gegen Einsatz von Kindersoldaten

Zum „Red Hand Day“ gegen den Einsatz von Kindersoldaten hat die Kinderkommission (Kiko) des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 29. Januar 2026, mit einem Aktionsstand darauf aufmerksam gemacht, dass weltweit etwa 250.000 Jungen und Mädchen gezwungen werden, als bewaffnete Kämpfer in Kriegen mitzumachen und dabei unvorstellbaren Gefahren ausgesetzt sind. Mit dem „Red Hand Day“ wird seit mehr als 20 Jahren jährlich weltweit am 12. Februar gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten mit den roten Handabdrücken protestiert. Die rote Hand – das zentrale Zeichen der Aktion – steht für den entschiedenen Widerstand gegen jede Form der Zwangseinbindung von Minderjährigen, informierte die Kiko. Mit der Aktion will die Kiko ein klares Zeichen setzen, dass der Missbrauch von Kindern als Soldaten eine der schwerwiegendsten Verletzungen ihrer Rechte darstellt. "Kinderrechte werden massiv verletzt" „In viel zu vielen Ländern der Welt sind Kinder Opfer von Krieg und Vertreibung, werden verschleppt oder als Geiseln gehalten“, sagte Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kinderkommission. „In vielen Regionen werden Kinder weiterhin rekrutiert, instrumentalisiert und ihrer Kindheit beraubt. Krieg bedeutet für sie nicht nur Gewalt, sondern den Verlust von Bildung, Sicherheit, Perspektiven und Zukunft.“ Auch in den Konflikten wie in der Ukraine litten Kinder unter kriegerischen Handlungen. Kinderrechte würden dabei massiv verletzt. Der Red Hand Day erinnere daran, dass Kinderrechte universell gelten. „Kinderrechte enden nicht im Krieg“, sagte Hose. Mit der Aktion der Kinderkommission und der Parlamentarier insgesamt setze man ein klares Stopp-Signal. „Diese roten Hände stehen genau für diesen Stopp: Kinder sind keine Soldaten und dürfen nicht länger Leidtragende von Krieg und Vertreibung sein!“ Ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten Die Kinderbeauftragte der Bundesregierung, Mareike Wulf (CDU), unterstrich, was für ein besonderes Leid junge Mädchen in gewaltsamen Konflikten und Kriegen zu tragen hätten. „Denn die werden nicht nur als Soldatinnen eingesetzt, sondern sind außerdem sexualisierter Gewalt ausgesetzt oder werden zwangsverheiratet.“ Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ihrem vor mehr als 20 Jahren in Kraft getretenen Zusatzprotokoll gegen Kindersoldaten, das auch Deutschland ratifiziert habe, wolle genau diesem Missbrauch von Kindern als Soldatinnen und Soldaten begegnen. Darauf, dass Kinderrechte in Deutschland, aber auch weltweit gelten, macht die Kinderkommission mit dieser Aktion im Bundestag aufmerksam. In der Halle des Paul-Löbe-Hauses konnten Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Aktionsstand mit ihrem roten Handabdruck ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten setzen. "Kinder haben das Recht, Kinder zu sein" Bundestagspräsidentin Julia Klöckner war eine der ersten, die Ihren roten Handabdruck hinterließen. „Kinder haben das Recht, Kinder zu sein!“, schrieb sie zu ihrem Abdruck. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kiko-Sekretariats sowie junge Freiwillige trugen an mehreren Tischen Interessierten die Fingerfarbe auf die Hand auf und bedruckten weiße Papierbögen, auf die die Teilnehmer zuvor ihre persönliche Botschaft schreiben konnten. „Keine Waffen in Kinderhände“, „Kinder sollen spielen und lernen statt zu töten“, „Kinder in die Schule, nicht in den Krieg“ lauteten einige der Statements, andere wiederum „Jedes Kind hat das Recht auf eine friedliche Kindheit“, „Kinder brauchen Frieden“, „Kinder brauchen Zukunft – keinen Kampf“. Mehr als 200 Bögen bedruckt Schon bald waren beeindruckend viele Meter Wäscheleine voll mit roten Prints, die dort eine Weile zum Trocknen hingen. „Der Zuspruch war erfreulich“, sagte Christine Horstmann, Leiterin des Sekretariats der Kinderkommission: „Mehr als 200 Bögen wurden bedruckt.“ Abgeordnete und Mitarbeiter seien auf dem Weg zwischen Sitzungssälen und Plenarsaal oder zum Mittagessen vorbeigekommen, um mit ihrem Abdruck ein Statement abzugeben. Die gesammelten Handabdrücke lässt die Kinderkommission nun dem UN-Generalsekretär und der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte zukommen, als Statement des Deutschen Bundestages gegen den Einsatz von Kindersoldaten. Rekrutierung von Kindern ein Kriegsverbrechen Am 12. Februar 2002 war das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Verbot des Einsatzes von Kindern und Jugendlichen als Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten. Seitdem gilt die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen. Minderjährige dürfen nicht gegen ihren Willen eingezogen werden oder an Kampfhandlungen teilnehmen. Fast alle Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. In vielen Ländern jedoch werden Kinder weiterhin illegal zum Dienst an der Waffe und zur Beteiligung an kriegerischen Handlungen gezwungen. Heutzutage gibt es immer noch weltweit über 250.000 Mädchen und Jungen, die als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt und so auf brutalste Weise ihrer Kindheit beraubt werden. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung und Familie und versteht sich als Stimme der Kinder und Jugendlichen im Parlament. (ll/12.02.2026)

Folgen von Einbürgerung für Familiennachzug thematisiert

Inneres/KleineAnfrage "Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Rechtsextreme Musikveranstaltungen

Inneres/KleineAnfrage Nach der Zahl der Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Grüne fragen nach antimuslimischen Straftaten

Inneres/KleineAnfrage "Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

AfD fragt nach Wasserstoffprojekten

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Bundesregierung soll der AfD-Fraktion das Gesamtvolumen für im Ausland geförderte Wasserstoffprojekte nennen

Aufklärung von Straftaten mit Hilfe von Videoüberwachung

Inneres/Antwort Auswirkungen der Videoüberwachung an Bahnhöfen auf die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Bundesregierung sieht Kontinuitäten der GD zur ehemaligen JA

Inneres/Antwort Über Kontinuitäten der neuen AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" (GD) zurr ehemaligen "Jungen Alternative" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Grünen-Anfrag

Wohnungspolitik bleibt in nationaler Zuständigkeit

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Wohnungspolitik verbleibt in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten, erklärt die Regierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage zum EU-Plan für erschwinglichen Wohnraum

Bewerbungsfrist für den Medienpreis Parlament 2026 endet am 16. März

Bewerbungen für den Medienpreis Parlament 2026 des Deutschen Bundestages können bis Montag, 16. März 2026, eingereicht werden. Der Bundestag würdigt mit dem Preis herausragende publizistische Arbeiten mit regionalem oder überregionalem Bezug, die in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sind. Sie sollen zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Beiträge müssen 2025 veröffentlicht worden sein Die eingereichten Beiträge müssen zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 erschienen oder gesendet worden sein. Autorinnen und Autoren können sich sowohl selbst bewerben (als Einzelpersonen oder mehrere Personen gemeinsam) als auch von anderen vorgeschlagen werden. Dem Bewerbungsschreiben soll ein Exemplar der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Publikation sowie ein Lebenslauf des Autors oder der Autorin beziehungsweise Lebensläufe aller beteiligten Personen beigefügt werden. Audiovisuelle Beiträge müssen als Download-Link zur Verfügung gestellt oder auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium (DVD, Stick) zugesandt werden. Erforderlich ist auch eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen (oder Rückfragen) können eingereicht werden beim Deutschen Bundestag, Fachbereich WD 1, Medienpreis Parlament, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (E-Mail: medienpreis@bundestag.de; Telefon: 030/227-38629). Unabhängige Fachjury entscheidet Über die Vergabe des mit 5.000 Euro dotierten Preises entscheidet eine unabhängige, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für die Dauer der laufenden Wahlperiode berufene Fachjury, der neun Journalistinnen und Journalisten angehören: Dr. Helene Bubrowski (Table Media), Katharina Hamberger (Deutschlandfunk), Miriam Hollstein (Stern), Andrea Kümpfbeck (Augsburger Allgemeine), Micky Beisenherz (Nachrichten-Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“), Dr. Eckart Lohse (Frankfurter Allgemeine Zeitung), Markus Preiß (ARD-Hauptstadtstudio), Jörg Quoos (Funke Zentralredaktion) und Steffen Schwarzkopf (Welt TV). Den Medienpreis vergibt der Bundestag seit 1993, zunächst als „Medienpreis Politik“, seit 2019 als „Medienpreis Parlament“. (vom/05.02.2026)

Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Regierung äußert sich in einer Antwort zum Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum.

Regierung betont Rolle von Medienbildung

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung betont in einer Antwort die Bedeutung des Zusammenspiels von Medienbildung und Demokratiebildung.

Nationaler Handlungsspielraum bei Arbeitsmarktpolitik

Arbeit und Soziales/Antwort Europäische Vorgaben zur Arbeitsmarktpolitik engen den nationalen Handlungsspielraum nicht ein, betont die Regierung in einer Antwort.

AfD fragt nach Strompreisstützung

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Bundesregierung soll AfD-Fraktion beantworten, welche Ziele sie mit den Maßnahmen zur Stützung der Strompreise verfolgt