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Nachrichten der Bundesorgane
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Einbürgerungen: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik" (21/4466) vorgelegt. Die Vorlage soll vom Innenausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion fordert, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. Frauen in der Landwirtschaft: "Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4470), der in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen wurde. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching-, oder Netzwerkangebote sowie Förder- und -Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu verstetigen und auszubauen. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen. Die Grünen fordern Maßnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit, sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz. (ste/eis/05.03.2026)
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12.03.2026 10:00 Uhr | 947. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 1.128
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Anträge zum Netzpaket, zur Wärmewende und zu erneuerbaren Energien beraten
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724). CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Die Linke enthielt sich. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a). Netzpaket der Bundesregierung Mit ihrem Netzpaket will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erreichen, dass der Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien besser synchronisiert wird. In stark belasteten Netzgebieten soll es künftig für neue Wind- oder Photovoltaikparks keine Entschädigung mehr geben, falls die Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz den Strom nicht mehr aufnehmen kann. Netzbetreiber sollen in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen: Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark? Bislang gilt ein Vorrang für die Erneuerbaren. Die sollen sich außerdem stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen. Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als "Energiewende-Killerpaket", als "Abwürgeprogramm" und als einen "Frontalangriff auf die Energiewende". Grüne: Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, alte Fehler in der Energiepolitik zu wiederholen. „Die schwarz-rote Bundesregierung tut gerade alles dafür, dass Deutschland noch mehr Geld ausgeben wird für fossile Importe, dass Deutschland sich noch länger durch fatale Abhängigkeit von autokratischen Staaten erpressbar macht“, sagte Verlinden. Nachdem eine schwarz-rote Bundesregierung die Nord-Stream-2-Gaspipelines beschlossen gehabt hätten, sei die aktuelle Bundesregierung gleicher Couleur wieder dabei, solche Fehler zu wiederholen: „Katharina Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen.“ Und die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD verlängerten damit "die fossile Abhängigkeit von fossilen Geschäftsmodellen“. Noch kritischer ging Verlindens Fraktionskollege Felix Banaszak mit den Plänen der Regierung ins Gericht. Vor allem in Richtung SPD forderte er, die Fraktionsführung der Sozialdemokraten solle Mietern, Hausbesitzern und Verbrauchern erklären, warum demnächst die Solaranlage auf dem Dach nicht mehr gefördert werde und die Preise für Öl und Gas weiter steigen würden. CDU/CSU: Die Wärmepumpe passt nicht überall Sepp Müller (CDU/CSU) wies die Kritik weit von sich. „Der grüne Weg des Alarmismus, der grüne Weg in den Heizungskeller zu regieren, der ist gescheitert“, sagte Müller. Die Koalition gehe einen „neuen Weg“ und setze auf „Akzeptanz“ der Bürger, damit Klimaziele erreichbar blieben. Verbraucher und Unternehmen hätten nun wieder die Wahl, welche Art von Heizung sie einbauen wollten. Im Bereich Biogas entwickle Deutschland Anlagen, die nicht nur heimische Arbeitsplätze sicherten, sondern auch in den Export gingen. Die Wärmepumpe sei zwar eine effiziente Methode, um Gebäude zu heizen, doch: "Sie passt nicht überall.“ SPD: Umweltminister muss einen Klimaschutzplan vorlegen Doch auch SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer konnte sich Kritik an den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche und an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nicht verkneifen. Aktuell sei erneut sichtbar, wie verletzbar Deutschland sei, wenn international, wie derzeit der Iran-Krieg, eine Krise ausbreche und die Preise für fossile Brennstoffe sofort massiv anstiegen. „Ich möchte an die Aufgaben des Umweltministers erinnern, die er gesetzlich zu erfüllen hat, auch verfassungsseitig zu erfüllen hat, einen Klimaschutzplan vorzulegen“, sagte Scheer. Außerdem sei das Parlament in der Verantwortung, die Pläne von Ministerin Reiche nachzubessern und „tatsächlich den beschleunigten Umstieg in allen Sektoren auf erneuerbare Energien hinzubekommen“. AfD: Energiepolitik hat Deutschland ärmer gemacht Die AfD-Fraktion mit ihrem Redner Steffen Kotré lehnte sowohl die Anträge der Grünen als auch den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Stattdessen forderte Kotré die Rückkehr zu Gaslieferungen aus Russland und die Nutzung von Kernkraft. „Hätten Sie Nord Stream 2 voll unterstützt und wieder aufgebaut, hätten wir nicht diese hohen Gaspreise“, sagte er in Richtung der Antragsteller. Die Energiepolitik der vergangenen Jahre habe das Land „ärmer gemacht“. Anstatt preiswerte Energie bereitzustellen, forderten die Grünen in ihrem Antrag zur Wärmewende – „indem sie Energiearmut feststellen, die sie selbst geschaffen haben“ – Energie weiter zu subventionieren. Linke warnen vor "gewaltiger Kostenfalle" Jörg Cezanne (Die Linke) nannte die Energiepolitik von Ministerin Reiche „rückwärtsgewandt“. Bereits vor 14 Jahre habe sie, damals als Staatssekretärin unter dem seinerzeitigen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) „die Solarbranche aus Deutschland verjagt“. 75.000 Arbeitsplätze seien dadurch in Deutschland verloren gegangen, und „heute sind chinesische Anbieter Weltmarktführer“, sagte Cezanne. Dabei würde der fortgesetzte Ausbau der erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis bis 2030 um mindestens ein Fünftel senken. Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung drohten jedoch vor allem steigende Energiepreise, weil Biogas und Wasserstoff teurer als Erdgas seien und der Gaspreis durch die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren weiter steigen werde. „Wer also jetzt von Ihnen fehlgeleitet auf fossile Heizungen setzt, läuft in eine gewaltige Kostenfalle“, sagte Cezanne. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem überwiesenen Antrag (21/4457) die Bundesregierung unter anderem auf, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern. Für alle Arten von Solardachanlagen sei eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass die Nutzer ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können. Den zentralen Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare-Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig angeschlossen werden müssen und vorrangig einspeisen, wollen die Grünen erhalten und damit einen raschen Anschluss der Anlagen ermöglichen. Allen, die an der Energiewende teilhaben wollen, müsse ein Recht auf Solar eingeräumt werden. Dafür seien unter anderem Konzepte wie Energy Sharing, Mieter-Strommodelle sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu stärken und auszubauen. Haushalte und Betriebe sollen dem Antrag zufolge mit einem Solarbonus direkt von der günstigen Solarenergie profitieren, indem sie bis zu 600 Stunden im Jahr "unbürokratisch und kostenlos" Strom erhalten. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/vom/05.03.2026)
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Abgesetzt: Debatte zum Thema Geschlechtergerechtigkeit
Der Bundestag hat eine für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Debatte zum Thema Geschlechtergerechtigkeit von der Tagesordnung abgesetzt. Grundlage der einstündigen Debatte sollte der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken – Rückschritten entgegentreten“ (21/4502) sein. (hau/05.03.2026)
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21/4540: Antrag Gute Arbeit, tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze auch für das Leistungssportpersonal (PDF)
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21/4539: Antrag Unterhaltsvorschuss reformieren - Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern (PDF)
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21/4538: Antrag Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken - Diskriminierungsschutz erweitern (PDF)
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Fachverbände sehen Apothekenreform teils kritisch
Gesundheit/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Apothekenreform wird von Fachverbänden teilweise kritisch gesehen.
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Lieferengpässe und Kostensteigerungen bei Arzneimitteln
Gesundheit/Anhörung Zum Thema Arzneimittel hat der Gesundheitsausschuss eine Anhörung durchgeführt. Lieferengpässe, die Förderung der heimischen Produktion sowie die Preisfindung bei Arzneimitteln wurden diskutiert.
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AfD will Deutschlands Mitarbeit im Weltklimarat beenden
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die AfD will die deutsche Mitarbeit im Weltklimarat beenden. In einem Antrag, über den der Bundestag heute berät, fordert sie, keine Delegationen zu entsenden und sämtliche Beiträge einzustellen.
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AfD fordert Sonderkommission zu Epstein-Akten
Inneres/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, eine Sonderkommission zur Untersuchung deutscher Bezüge in den Epstein-Akten einzurichten.
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Steigerung des Verzehrs pflanzlicher Lebensmittel angeraten
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Experten empfehlen mit Blick auf eine nachhaltige Ernährung die Steigerung des Verzehrs pflanzlicher Lebensmittel aus den Kategorien Vollkorngetreide, Nüsse, Obst, Hülsenfrüchte und Gemüse.
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Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft. Abstimmung Oppositionsinitiativen abgelehnt In zweiter Beratung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/4525) zum Regierungsentwurf mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. Ziel des Änderungsantrags war es laut AfD, für den Steuerzahler erhebliche Einsparungen im SGB II zu ermöglichen. Es sollte eine aktivierende Grundsicherung etabliert werden, durch welche erwerbsfähige Leistungsempfänger wieder in Arbeit vermittelt werden. Mit demselben Abstimmungsverhalten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion abgelehnt. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605). Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken. Zu den vier Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (21/4522) vor. SPD: Die Reform ist kein Systemwechsel Jens Peick (SPD) kritisierte zum Abschluss noch einmal eine „mit viel Halbwahrheiten“ geführte Debatte, die zu einer starken Polarisierung geführt habe. Schließlich seien aber die koalitionsinternen abschließenden Verhandlungen von „hoher Fachlichkeit“ geprägt gewesen. Peick betonte: „Diese Reform ist kein Systemwechsel, sondern wir schärfen nach“, insbesondere bei der Integration in Arbeit. Angesichts der Veränderungen bei den Sanktionen den Untergang des Sozialstaats herbeizureden, sei verantwortungslos, denn die meisten, nämlich 97 Prozent der Menschen im Bürgergeld, beträfe dies gar nicht. AfD: Viele Ansätze werden ins Leere laufen Gerrit Huy (AfD) attestierte der Koalition, nicht entschlossen genug vorgegangen zu sein und dabei aber gleichzeitig zu komplexe und bürokratische Vorgaben zu machen. Gute Ansätze würden so wieder ins Leere laufen, sagte sie. Die Last für die Steuerzahler würde sich kaum ändern, denn gespart würde mit der Grundsicherung nicht viel. Auch bezweifelte Huy, dass durch die geplanten Kompetenzzentren Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft werden könne, denn dieser müsste nicht erst hinterher geahndet, sondern besser schon im Vorfeld verhindert werden, so Huy. CDU/CSU: Weiterbildung nur dort, wo es wirklich Sinn macht Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) betonte: „Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht, deshalb schaffen wir das Bürgergeld ab, stärken wieder das Prinzip des Forderns und Förderns und den Vermittlungsvorrang." Denn es müsse alles dafür getan werden, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Weiterbildung und Qualifizierung blieben dennoch wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache, so Linnemann. Die Idee der europäischen Freizügigkeit sei „Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme“ gewesen: „Da müssen wir wieder hinkommen.“ Grüne: Versetzen Sie sich in die Perspektive armutsbetroffener Menschen! Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) attackierte die Bundesregierung scharf für diesen Gesetzentwurf und schlug ihren Vertretern vor: „Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen.“ Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung. „Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die ‚Sozialtouristen‘“, so der Grüne. Linke: Sie bauen eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor auf! Sören Pellmann (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. Bei dem Thema Grundsicherung gehe es um nicht weniger als „das Sicherheitsversprechen unseres Landes“. Aber: „Dieses Gesetz reißt dieses Sicherheitsversprechen ein. Das ist ein fataler Fehler.“ Pellmann warf der Regierung vor, auf Misstrauen statt auf Vertrauen zu setzen und mit verschärften Sanktionen keinen Menschen mehr in Arbeit zu bringen. Mit der Grundsicherung werde vor allem eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Grundlegend geändert werden zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II). Unter anderem wird diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“ Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner wird der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt. Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft wird die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt, auch in der Karenzzeit. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wid „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat gestrichen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich weren laut Regierung die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt. Kürzung der Geldleistung Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. Änderungen im Innenausschuss Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte der Innenausschuss den Regierungsentwurf am Mittwoch, 4. März, an einigen Stellen überarbeitet. So können unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (das Eineinhalbfache dessen, was als "angemessen" gilt) überschreiten. Erster Antrag der AfD-Fraktion Laut dem AfD-Antrag sollten Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollten inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollten die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, forderte die AfD-Fraktion. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangte die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern sollte eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' – unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden. Antrag der Grünen Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung forderten die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie forderten unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs sollte außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollten reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollten von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangten die Grünen. Antrag der Linken Die Linke forderte, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag. Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke forderte ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. (che/hau/05.03.2026)
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- Bundespräsident Steinmeier gratuliert İlker Çatak zur Auszeichnung mit dem Goldenen Bären der Berlinale
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute İlker Çatak zur Auszeichnung mit dem Goldenen Bären der Berlinale gratuliert.
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Abgesetzt: Aussprache zum Internationalen Frauentag im Bundestag
Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Vereinbarte Debatte zum Internationalen Frauentag. Der Internationale Frauentag wird am 8. März begangen. Bereits seit dem Jahr 1911 wird an diesem Tag weltweit auf Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und bestehende Diskriminierungen aufmerksam gemacht. (hau/03.03.2026)
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Debatte über mögliche deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten
„Anhaltspunkte für deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten systematisch untersuchen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4462), der am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals im Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. AfD fordert Sonderkommission Dr. Götz Frömming (AfD) betonte in der Debatte, der Epstein-Komplex gehöre zu den Dingen, die „so monströs“ seien, dass sie schwer vorstellbar und in Worte zu fassen seien. Es sei an der Zeit, Licht in das Dunkel der Ende Januar 2026 durch das United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten Akten zu bringen. Frömming verwies unter anderem auf die Verwicklungen der Königshäuser in Norwegen und im Vereinigten Königreich in den Komplex. „Es ist keine Verschwörungstheorie mehr, dass das Epstein-Netzwerk mit Geheimdiensten in Verbindung stand“, sagte er weiter und betonte, dass man den über 1.000 Opfern Aufklärung schulde. In Bezug auf mögliche in den Skandal verwickelte deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Institutionen bedürfe es einer strafrechtlichen Prüfung. Frömming führte eine Reihe von Namen deutscher Prominenter auf sowie die Deutsche Bank, die „nicht weniger als 40 Konten“ für Epstein geführt habe und die Geschäftsbeziehungen auch nach dessen Verurteilung aufrechterhalten habe. Diese Fragen zu stellen, sei keine Vorverurteilung. Es gelte, Gerüchte durch Fakten zu ersetzen. Daher fordere seine Fraktion die Bundesregierung auf, eine Sonderkommission zur Untersuchung der deutschen Bezüge einzurichten. Diese solle auch ermitteln, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerks „Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik“ oder „die Entwicklung von Wirecard“, genommen wurde, führte Frömming aus und kündigte an, bei dem Thema nicht lockerzulassen. CDU/CSU: Vertauen auf deutsche Justiz Jürgen Hardt (CDU/CSU) betonte, die in den Epstein-Files offenbarten Verbrechen seien abscheulich. Gleichzeitig warf er der AfD mit Blick auf den im Süden Deutschlands laufenden Wahlkampf vor, Kapital aus dem Schicksal der betroffenen Frauen schlagen zu wollen. „Gemäß Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig und für entsprechende Gerichtsverhandlungen die Judikative, die Gerichte“, betonte Hardt. Er sei sicher, dass die deutsche Justiz aktiv werde bei Hinweisen in den Akten, dass deutsche Staatsbürger Opfer oder Täter gewesen seien. Daher brauche es keine Sonderkommission oder einen Untersuchungsausschuss, sagte er weiter. Weiter verwies Hardt auf die „Anbiederung der AfD“ an Russland und die MAGA-Bewegung ("Make America great again") in den USA: Es sei an der AfD, klarzumachen, „wie es dazu kommt, dass der Berührungspunkt zwischen dem pädophilen Netzwerk Epsteins und den Rechtspopulisten in Europa ausgerechnet die AfD ist“, sagte Hardt. Grüne werfen AfD „parteipolitisches Ausschlachten“ vor Auch Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „parteipolitischen Ausschlachten“ des Themas durch die AfD. Mit Blick auf die Vorwürfe einer Einflussnahme des Epstein-Netzwerks auf die deutsche Haushaltspolitik warf sie der Fraktion vor, „antisemitische Verschwörungstheorien, die durch das Netz geistern“, vorzubringen. Auch sie sprach die Kontakte der AfD zur MAGA-Bewegung an und fragte: „Welche Berührungspunkte gibt es zur AfD?“ In Richtung der schwarz-roten Koalition forderte Mihalic rechtsstaatliche Aufklärung: „Statt abzuwarten, sollten mögliche Deutschland-Bezüge proaktiv juristisch und politisch aufgeklärt werden“, betonte sie und verwies auf den Heidelberger Mäzen und Bundesverdienstkreuzträger Henry Jarecki, der zum Umfeld von Epstein gehört haben soll. „Aufklärung heißt Transparenz ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen“, betonte sie. SPD: Antrag übertönt, worum es wirklich geht Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Vorgehensweise der AfD als „parlamentarische Inszenierung“ und „parteipolitische Stimmungsmache“. Er betonte ebenfalls, dass wenn sich aus den Dokumenten Hinweise auf Straftaten ergeben, die Strafverfolgungsbehörden diese bearbeiteten. Auch prüfe das parlamentarische Kontrollgremium die nachrichtendienstliche Dimension, sagte Stegner. Dies sei der richtige Weg, dazu brauche es keinen Antrag der AfD. Angesichts von Millionen Seiten Akten ohne Kontext, dazwischen viele Namen, werde durch Andeutung und Erwähnung Misstrauen gesät, Institutionen beschädigt und die Öffentlichkeit verwirrt. Gleichzeitig werde so verschleiert, um wen es wirklich gehe, sagte Stegner weiter. „Donald Trump wird in den Dokumenten rund 38.000 Mal erwähnt – mit schwersten Vorwürfen“, sagte er. Epstein und Trump hätten sich jahrelang gut gekannt, und das solle übertönt werden, durch „das Rauschen, das Sie hier veranstalten“, sagte Stegner in Richtung der AfD. Linke: Who-is-who der AfD-Posterboys Maik Brückner (Die Linke) verwies darauf, dass die Epstein-Akten zeigten, dass Superreiche ein Risiko für die Demokratie und die Menschenrechte seien. Wer superreich sei, kaufe sich Schweigen, Schutz und bewege sich in Zirkeln jenseits demokratischer Kontrolle – ohne Konsequenzen, so Brückner. Er wies darauf hin, dass Epsteins Opfer überwiegend aus armen und migrantischen Verhältnissen stammten. „Der Epstein-Sumpf liest sich wie das Who-is-who der AfD-Posterboys“, sagte er weiter. Donald Trump, Peter Thiel, Steve Bannon, Elon Musk – sie alle hätten „geradezu darum gebettelt, auf Epsteins Insel eingeladen zu werden“, sagte Brückner. Die AfD inszeniere sich als Gegner korrupter Eliten, aber stecke in Wirklichkeit mittendrin, so sein Fazit. Der Skandal sei Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, an denen die AfD rein gar nichts ändern wolle. Den Antrag nannte er „blanken Hohn und Zynismus für die Betroffenen“. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine Sonderkommission zur Untersuchung deutscher Bezüge in den Epstein-Akten eingerichtet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, eine solche Kommission nach dem Vorbild bereits existierender Untersuchungskommissionen anderer Länder einzusetzen, um die vom United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten über drei Millionen Seiten Dokumente, mehr als 2.000 Videos und etwa 180.000 Bilder im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell und weitere Personen nach Bezügen zu deutschen Staatsbürgern, Regierungsvertretern und Unternehmen zu prüfen. Konzentrieren soll sich die Sonderkommission darauf, ob Opfer sexueller Ausbeutung in Deutschland über das Epstein-Netzwerk rekrutiert wurden, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerkes Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik oder die Entwicklung von Wirecard, genommen wurde. Zudem müsse geprüft werden, ob Einfluss auf deutsche Regierungsmitglieder ausgeübt wurde. Falls deutsche Staatsangehörige in einflussreichen Positionen, beispielsweise in Politik oder Wirtschaft, in die Epstein-Akten verwickelt sein sollten, stelle dies ein mögliches Erpressungspotential dar und könnte die nationalen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung ihres Antrages. (lbr/aw/hau/05.03.2026)
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