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Abgesetzt: Forderung nach Perspektiven für eine "tragfähige Pflege"
„Perspektiven für eine tragfähige Pflege in Deutschland – Wege zu Stabilität und Verlässlichkeit“ lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigten Antrags, der am Freitag, 10. Juli 2026, ursprünglich auf der Tagesordnung des Parlaments stehen sollte. Die 30-minütiger Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. (hau/07.07.2026)
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Bundestag beschließt Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Diäten
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten. Die Abstimmung des entsprechenden Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Direkt abgestimmt und ebenfalls einstimmig angenommen wurde zudem ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Anwesenheitserfassung an Sitzungstagen (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Änderungsantrag (21/7031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Koalitionsentwurf wurde in zweiter Lesung abgestimmt und mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (21/6851(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Streichung der automatischen Abgeordnetenentschädigung“ (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Einstimmig für erledigt erklärt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026“ (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026, 21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber hinaus haben die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken gegen einen Gesetzentwurf der AfD "zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre" (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gestimmt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/6673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten. Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027 Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden. Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. Änderungen im Geschäftsordnungsausschuss Der federführende Geschäftsordnungsausschuss hatte die Gesetzentwürfe am 25. Juni abschließend beraten. Den Titel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen änderte er in "Entwurf eines Gesetzes zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes". Die neu hinzugekommene Änderung des Abgeordnetengesetzes betrifft den Paragrafen 14 "Kürzung der Kostenpauschale". Absatz 1 regelt die Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten an Sitzungstagen. Statt "An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitsliste ausgelegt wird" heißt es nun "Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat, welche Tage als Sitzungstage gelten und in welcher Zeit die Anwesenheitserfassung möglich ist". Auch in den Absätzen 2 und 3 wird die Formulierung "Eintragung in die Anwesenheitsliste" durch "Erfassung der Anwesenheit in der Anwesenheitsliste" ersetzt. Hinzu kommt ein neuer Absatz 5, wonach Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates das Nähere bestimmen. Ziel dieser Änderungen ist es laut Geschäftsordnungsausschuss, die nötige Flexibilität vor allem im Hinblick auf eine mögliche Digitalisierung der Anwesenheitserfassung zu gewährleisten. Durch den Verweis auf Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates werde verhindert, dass das Gesetz mit Detailregeln überfrachtet wird. Auch werde die Grundlage dafür geschaffen, dass Anpassungen der Regeln nur in den Ausführungsbestimmungen vorgenommen werden müssen, ohne dass das Gesetz geändert werden muss. In den Ausführungsbestimmungen könnten künftig neben der Form der Anwesenheitserfassung auch die Eingänge, an denen diese möglich ist, bestimmt werden. Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte einen Änderungsantrag der Linken zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ab, die Diätenerhöhung für die gesamte laufende Wahlperiode auszusetzen. Antrag von CDU/CSU und SPD Diese Änderungen sollen auch in der Geschäftsordnung des Bundestages nachvollzogen werden. Darauf zielt der Koalitionsantrag (21/6911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung der Geschäftsordnung ab, über den direkt abgestimmt wird. Im Paragrafen 13 der Geschäftsordnung „Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages“ sollen die Sätze „An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des Bundestages einzutragen haben. Die Folgen der Nichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ durch die Sätze „Die Anwesenheit der Mitglieder des Bundestages wird an jedem Sitzungstag nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes erfasst. Die Folgen der Nichterfassung und der Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem Abgeordnetengesetz“ ersetzt werden. Der Wortlaut soll laut Antrag offener formuliert werden, um auch andere Formen der Anwesenheitserfassung als die aktuell verwendeten Papierlisten zu ermöglichen. Erster Gesetzentwurf der AfD „Die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung wird gestrichen“, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zukünftig soll aus Sicht der AfD-Fraktion für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren notwendig werden, „das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“. Im Geschäftsordnungsausschuss war ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu ihrem eigenen Gesetzentwurf abgelehnt worden, der sicherstellen sollte, dass die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nicht dadurch teilweise leerlaufen könne, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs nach dem 1. Juli 2026 stattfinden. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres aussetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden. Gesetzentwurf der Linken Auch die Linksfraktion will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Abgestimmt wird auch über den zweiten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ (21/5477(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden. Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. (vom/sto/10.07.2026)
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Kultur- und Sportpolitik im Bundestag beraten
Der Bundestag hat sich am Freitag, 10. Juli 2026, in einer Debatte der Kulturpolitik gewidmet. Dazu lagen den Parlamentariern zwei Anträge der Linksfraktion vor. Der Antrag mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Sportausschuss überwiesen. Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Bundesprogramm ,Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung‘ bedarfsgerecht ausbauen und die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigen“ (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Federführung überwiesen. Abgestimmt und abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Freiwilligenprogramm „kulturweit“ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen das Votum von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung durch die Antragsteller und die Fraktion Die Linke. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (21/6987(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) des Auswärtigen Ausschuss zugrunde. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will den Schutz und die Förderung der Kultur und des Sports als ausdrückliche Staatsziele in das Grungesetz aufnehmen. In ihrem Antrag (21/6099(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Fraktion stellt fest, dass das Grundgesetz bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge eine „schmerzhafte Leerstelle“ aufweise. Zwar formuliere der Bund weitreichende Ziele für Spitzen- und Breitensport einschließlich Sportinfrastruktur, die konkrete Umsetzung werde jedoch auf spätere Verfahren, Haushaltsentscheidungen und „unbestimmte Förderlogiken“ verschoben. Diese Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und fehlender Verbindlichkeit machten deutlich, dass Kultur und Sport nicht nur angekündigt, sondern als Staatsziele im Grundgesetz abgesichert werden müssten. Eine Staatszielbestimmung fungiere als „zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Abwägungsentscheidungen“. Vor allem bei fiskalischen Konflikten und der Anwendung der Schuldenkrise würde sie Sport und Kultur das „nötige juristische Gewicht“ verleihen, um einen Kahlschlag bei der Förderung abzuwenden, schreiben die Abgeordneten. „Gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik Weiter heißt es in dem Antrag, rechtsextreme Gruppen füllten das Vakuum gezielt auf, wenn der Staat Bibliotheken, Theater und Sportstätten schließe. Kultur und Sport seien keine bloße Subventionspolitik für die Freizeit, sondern „harte, unerlässliche Präventionsarbeit im Dienst der Demokratie“. Das „bloße juristische Bekenntnis“ müsse jedoch durch materielle Umverteilung untermauert werden. Die Fraktion fordert eine „gemeinwohlorientierte Kehrtwende“ in der Kultur-, Sport- und Sozialpolitik. Öffentliche Sport- und Freizeitflächen müssten als Teil der Daseinsvorsorge geschützt und dem Zugriff rein kommerzieller Interessen entzogen werden. Der Antrag biete dem Bundestag die „historische Chance“, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verteidigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dauerhaft im Grundgesetz abzusichern. Zweiter Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern außerdem einen bedarfsgerechten Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Außerdem soll die vierte Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032 nachhaltig verstetigt werden, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (21/6466(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das seit 2013 bestehende Programm bietet gezielt außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Wohn- und Lebenslagen an. Die Fraktion fordert unter anderem, die jährlichen Haushaltsmittel für „Kultur macht stark“ ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro aufzustocken und die Förderrichtlinien so zu reformieren, dass die Zahlung von Zuwendungen an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen und fairer Vergütungsmodelle sowie an eine pauschalierte Vergütung für Vor- und Nachbereitungszeiten gebunden ist. Außerdem solle in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein spezifisches Förderinstrument „Digital-Allianz Bildung“ im Bereich der Kulturellen Bildung etabliert werden. Antrag der Grünen Die Grünen setzten sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisierten die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem sollte sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. (vom/che/hau/10.07.2026)
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21/7108: Beschlussempfehlung und Bericht a) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen - Drucksache 21/2353 - Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 - b)
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21/7107: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes - Drucksache 21/6170 - Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 - Einzelplan 20 - (PDF)
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21/7098: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Ayşe Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4221 - Eine Modernisierungsagenda zur Entlastung der Wisse
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21/7103: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Bayern (PDF)
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21/7102: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Niedersachsen (PDF)
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21/7101: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Hamburg (PDF)
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21/7099: Kleine Anfrage Toilettenanlagen an Rastanlagen an Autobahnen sowie Umsetzung der EU-Richtlinie zur Behandlung kommunaler Abwässer (PDF)
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21/7097: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Bremen (PDF)
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21/7096: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Hessen (PDF)
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21/7095: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Schleswig-Holstein (PDF)
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21/7094: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Baden-Württemberg (PDF)
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21/7093: Kleine Anfrage Altersarmut und Alterssicherung in Berlin (PDF)
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21/7092: Kleine Anfrage Potenzielle Kosten aus Bundesmitteln durch die Ausstellung "Freiraum Kunst" im Schloss Bellevue (PDF)
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21/7091: Kleine Anfrage Ausbau der Marschbahn im Abschnitt Niebüll - Klanxbüll - Westerland und mögliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Elektrifizierung der Strecke (PDF)
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21/6900: Beschlussempfehlung und Bericht zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (PDF)
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21/7081: Beschlussempfehlung und Bericht a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/6644 - Kleine und mittlere Einkommen entlasten - Vorschlag für eine umsetzbare und ge
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Parlamentariergruppe reist nach Rumänien und Moldau
Vom 13. bis 17. Juli 2026 reist eine Delegation der Parlamentariergruppe Bulgarien-Moldau-Rumänien zu Gesprächen mit Parlamentariern und Vertretern der Zivilgesellschaft nach Rumänien und Moldau. Vor den Treffen mit Abgeordneten in Bukarest geht es in Temeswar um Belange der deutschen Minderheit in Rumänien, danach in der Hauptstadt Moldaus u.a. um die europäische Integration. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Raimond Scheirich (Ltg., AfD), Bettina Hagedorn (SPD) und Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen)
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