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12.03.2026 10:00 Uhr | 442. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 3.128
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12.03.2026 11:30 Uhr | 1009. Sitzung des Finanzausschusses | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.128
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Bundestag ratifiziert deutsch-britischen Freundschaftsvertrag
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, den sogenannten Kensington-Vertrag ratifiziert. Der Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer im Londoner Stadtteil Kensington unterzeichnet. Nach gut einstündiger Debatte verabschiedete das Parlament den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3945) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Zur zweiten Beratung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/4520) vor. Das Parlament nahm darüber hinaus eine Entschließung an, die die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu erstellen. Auch soll etwa die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks sowie eine "praktikable Umsetzung visafreier Gruppenreisen für Schulklassen" ins Auge gefasst werden. Klöckner: Deutsch-britische Beziehungen auf neuer Grundlage Rede Vor dem Beginn der Debatte erläuterte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Anwesenheit des britischen Botschafters in Deutschland, Andrew Mitchell, das von der Bundesregierung ausgehandelte Verträge durch den Bundestag beschlossen werden müssten, ehe der Bundespräsident einen völkerrechtlichen Vertrag im Namen des Bundes mit einem anderen Staat schließen könne. Der „Kensington-Vertrag“, so Klöckner weiter, stelle die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Zugleich setze er ein deutliches Zeichen, das Europa angesichts neuer Bedrohungen zusammensteht: „Auch nach dem Brexit.“ Der Vertrag vervollständige zudem ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sagte die Bundestagspräsidentin in ihren einleitenden Worten. CDU/CSU: Ein Grundpfeiler für eine neue Architektur Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) erinnerte daran, dass nach dem Brexit ein langer und teilweise qualvoller Prozess der Rückabwicklung gemeinsamer Vereinbarungen und Institutionen stattgefunden habe. Dieser Prozess habe allen Beteiligten vor Augen geführt, „wie eng verflochten wir doch waren“. Die nun geschlossene Vereinbarung sei mehr als nur ein bilaterales Abkommen, befand Krings. „Sie ist ein Grundpfeiler für eine neue Architektur im Verhältnis des Vereinigten Königsreiches zur gesamten Europäischen Union.“ Auch wenn er die Austrittsentscheidung der Briten für einen Fehler halte, müssten sich doch die verbliebenen 27 EU-Mitglieder die Frage stellen, „was wir dazu beigetragen haben, dass die einst zweitgrößte Volkswirtschaft der Union den Rücken gekehrt hat“. Es sei daher folgerichtig, dass sich die EU inzwischen auf manchen Gebieten bewegt habe, gerade auch auf denen, die eine entscheidende Rolle für den Brexit gespielt hätten. Der Unionsabgeordnete nannte die stärke Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie den Abbau von Bürokratie und Überregulierung in Europa. AfD: Tricks von der politischen Klasse Beatrix von Storch (AfD) sprach von „Tricks der politischen Klasse“, zu denen es auch gehöre, „ihre links-grüne Agenda in möglichst vielen internationalen Verträgen zu verankern“. Dies geschehe so versteckt, dass eine wirklich kritische Debatte darüber nicht stattfinde, sagte sie. Im vorliegenden Vertrag würden viele politische Projekte festgeschrieben, „die unsere Freiheit angreifen, die unsere wirtschaftliche Zukunft gefährden und für die es in beiden Ländern keine Mehrheiten mehr gibt“. Weder die Labour-Regierung in Großbritannien noch die schwarz-rote Bundesregierung repräsentierten die Mehrheit der Bürger in ihren Ländern, sagte die AfD-Abgeordnete. Die im Vertrag vereinbarte Klimapolitik ziele auf „noch mehr Geld für noch mehr Windräder“ ab. Dabei sei nicht der Brexit an den wirtschaftliche Problemen Großbritanniens Schuld, sondern die grüne Transformation, sagte von Storch. Sie erkennt im Vertrag auch eine Wiederauflage der Corona-Politik. Er eröffne die Möglichkeit, künftig mRNA-Impfstoffe auch gegen bakterielle Infektionen einzusetzen. Das sei harter Pharmalobbyismus, „versteckt in diesem Freundschaftsvertrag“. SPD: Europäische Demokratien müssen enger zusammenarbeiten Hubertus Heil (SPD) nannte den Brexit „einen Fehler mit erheblichen Folgen“. Politik bestehe aber nicht darin, der Vergangenheit hinterher zu trauern. „Politik bedeutet, aus Fehlern zu lernen und neue Wege zu finden“, sage Heil: „Genau das tun wir heute.“ Die Welt habe sich seit dem Brexit dramatisch verändert, so der SPD-Abgeordnete. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe eine sicherheitspolitische Zeitenwende zur Folge gehabt. Frieden und Stabilität seien in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Gleichzeitig sei auf globaler Ebene zu erleben, dass sich Europa auf seinen wichtigsten internationalen Verbündeten, die USA, nicht mehr verlassen könne. Gerade deshalb müssten europäische Demokratien enger zusammenarbeiten. Deutschland und Großbritannien gehörten zu den grüßten, stärksten und einflussreichsten Demokratien des Kontinents und hätten daher eine besondere Verantwortung für Europa, sagte Heil. „Wir haben aber etwas, das noch wichtiger ist: gemeinsame Werte.“ So wüssten Großbritannien wie auch Deutschland, dass Sicherheit, Wohlstand und Frieden durch Zusammenarbeit entstünden „und nicht durch aggressiven Nationalismus“. Grüne: Brexit war ein Fehler Auch Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete den Brexit als Fehler. Sie sei 2016 fassungslos gewesen, „dass gezielte Desinformation so erfolgreich sein konnte“ und das ein Land, „das für die meisten wie selbstverständlich zu Europa gehört hat“, diesen Schritt ging. Umso mehr freue es sie, dass sich das Vereinigte Königreich unter Premierminister Keir Starmer wieder ganz klar als aktives Mitglied der europäischen Familie positioniere. Kopf erinnerte auch daran, dass Großbritannien gleich nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine europäische Verantwortung übernommen habe. Entschlossen und frühzeitig seien Waffen geliefert worden. Die britischen Aussagen zu Sicherheitsgarantien für die Ukraine seien zudem deutlich als jene aus dem Kanzleramt gewesen, sagte die Grünen-Abgeordnete. Linke: "Mehr Waffen, mehr Sicherheit" ist grundlegend falsch Gökay Akbulut (Die Linke) sieht in dem Vertrag Licht und Schatten. Zu begrüßen seien die Passagen zum Jugendaustausch, bei der Klimakooperation und in anderen Bereichen. Vor allem gehe es in dem Vertrag aber darum, die Zusammenarbeit mit Großbritannien in der Verteidigungspolitik „und auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie“ zu intensivieren. „Das sollte aber nicht der Kern eines Freundschaftsvertrages sein“, befand sie. Eines der Leuchtturmprojekte des Vertrages sei die Entwicklung einer Langstreckenrakete mit über 2.000 Kilometer Reichweite. Daneben gehe es um die Zusammenarbeit bei Drohnensysteme, neuen Torpedos, Panzern und der U-Boot-Abwehr. Rüstungsexporte würden als Instrument wirtschaftlichen Wachstums begriffen. Der Vertrag setze auf die Formel: Mehr Waffen, mehr Sicherheit. „Das ist grundlegend falsch“, sagte Akbulut. Jeder Euro, der in Langstreckenraketen steckt, fehle in Krankenhäusern, in Schulen und in der sozialen Infrastruktur. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, schreibt die Bundesregierung. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedurfte der Vertrag der Zustimmung durch den Bundestag, „da er Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft“. (hau/ste/05.03.2026)
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Bundestag debattiert über die Demokratieförderung
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, einen Antrag der Fraktion Die Fraktion mit dem Titel „Demokratie fördern statt behindern“ (21/4455) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. Sie stellt darin fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“ Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreibt die Fraktion. (che/hau/04.03.2026)
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Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs
Das Parlament hat am Mittwoch, 3. März 2026, über die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs beraten. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren" (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) vorgelegt. Im Anschluss an die Beratungen wurde die Initiative in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes stärken. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter. (scr/04.03.2026)
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Abgesetzt: Reform der Genfer Flüchtlingskonvention
Der Tagesordnungspunkt „Für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention – Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen schützen“ wurde abgesetzt. Ein dazu von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag sollte am Mittwoch, 4. März 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stehen. Nach halbstündiger Debatte sollte der Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden. Wer bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen sollte, war noch offen. Stattdessen hat die Fraktion die Beratung zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs auf die Tagesordnung setzen lassen.(hau/03.03.2026)
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TOP 14 Abschaffung der Grundsteuer
59. Sitzung vom 26.02.2026, TOP 14: Abschaffung der Grundsteuer
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Erste Lesung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (21/4297) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Erstmals seit 1989 soll das deutsche Produkthaftungsrecht umfassend reformiert werden, heißt es in dem Entwurf. Damit werde auch eine EU-Vorgabe umgesetzt, die das bisherige EU-Produkthaftungsrecht modernisieren solle und das Ziel habe, zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und andere natürliche Personen sicherzustellen. Im digitalen Zeitalter habe Software nicht nur im Rahmen der Steuerung anderer Produkte, sondern auch als eigenständiges Produkt erhebliche Bedeutung erlangt, schreibt die Bundesregierung. Sie werde daher zukünftig unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung oder Nutzung in die Produkthaftung einbezogen. Damit gelte das Produkthaftungsrecht auch für die Haftung von Herstellern von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systemen). Das neue Produkthaftungsrecht trage dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste, heißt es weiter. Damit seien sie auch noch zur Vermeidung von Fehlern in der Lage, „nach dem das Produkt den Herstellungsprozess verlassen hat, was zukünftig bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit zu berücksichtigen sein wird“. Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibe von der Produkthaftung ausgenommen. Regelungen zu „wesentlich veränderten Produkten“ Zur Anpassung an die Kreislaufwirtschaft soll das neue Produkthaftungsrecht laut Entwurf Regelungen zu Produkten enthalten, die nach ihrem Inverkehrbringen wesentlich verändert werden. Beispielsweise könnten durch „Upcycling“ Produkte so umgestaltet werden, „dass sie ein geändertes Risikoprofil erhalten und infolgedessen haftungsrechtlich als neue Produkte anzusehen sind“. In diesem Fall ist es aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, dass derjenige als Hersteller haftet, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt. Er könne sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass der Fehler, der die Rechtsgutsverletzung verursacht hat, mit einem Teil des Produkts zusammenhängt, der von der Änderung nicht betroffen ist. Weiter heißt es in der Vorlage, in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten seien zunehmend Produkte auf dem Unionsmarkt erhältlich, deren Hersteller außerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Daraus könnten sich für geschädigte Personen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ergeben. Deshalb sollen sie künftig neben dem Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Akteure in Anspruch nehmen können, nämlich Importeure, Beauftragte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Anbieter von Online-Plattformen. Darüber hinaus enthält das neue Produkthaftungsrecht Regelungen über die Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast, die Klägerinnen und Klägern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern sollen und mit denen insbesondere auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte reagiert werden soll. „Dabei müssen eine angemessene Balance der betroffenen Interessen und ein effektiver Schutz von Geschäftsgeheimnissen sichergestellt werden“, schreibt die Bundesregierung. (hau/04.03.2026)
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Türkei: Wachsender Druck auf Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die Menschenrechtslage in der Türkei. Abgeordnete dringen im Menschenrechtsausschuss auf Einsatz für inhaftierte Journalisten und Oppositionelle.
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Lieferengpässe und Kostensteigerungen bei Arzneimitteln
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 4. März 2026, mit vier Anträgen der AfD (21/1567, 21/2717, 21/4284, 21/775) und einem Antrag der Grünen (21/3303) zur Arzneimittelversorgung befasst. Darin werden unter anderem Lieferengpässe bei Arzneimitteln, die Förderung der heimischen Produktion sowie Fragen der Preisfindung bei Arzneimitteln angesprochen. "Es braucht eine Änderung im rabattvertraglich geregelten Markt" Sebastian Schütze vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) wies darauf hin, dass Lieferengpässe Folge der „Preisstruktur im generischen Bereich“ seien. Bei Generika gebe es eine deutliche Marktverdichtung. „Wo wir früher noch 15 Anbieter hatten, sind es heute noch zwei oder drei“, sagte er. Fallen davon noch einzelne aus, könnten die anderen nicht einspringen. Ursächlich seien die Rabattverträge der Krankenkassen, sagte Schütze. Teilweise bekomme nur ein Anbieter den Zuschlag, weshalb die anderen „praktisch nicht mehr am Markt sind“. Mittel- und langfristig brauche es zur Behebung der Lieferengpässe eine deutliche Änderung im rabattvertraglich geregelten Markt, sagte der BPI-Vertreter und plädierte für verpflichtende Mehrfachausschreibungen, wo mindestens drei Partner den Zuschlag erhalten sollten ,von denen wiederum mindestens einer seine Produktion in Deutschland oder in Europa haben sollte und von denen mindestens zwei ihre Wirkstoffe bei unterschiedlichen Quellen einkaufen. Eine kurzfristige Maßnahme, so Schütze, sei die komplette Aussetzung von Rabattverträgen. "Gestaltungsmöglichkeiten bei Rabattverträgen so belassen" Markus Grunenberg vom GKV-Spitzenverband befand hingegen, dass Rabattverträge überhaupt erst dafür sorgen, „dass es Versorgungssicherheit gibt“. Die Hersteller, die zum Zuge kommen, wüssten, welche Verordnungsmengen nachgefragt werden, was die Planbarkeit erhöhe. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen sollten daher die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rabattverträgen „bleiben, wie sie sind“. Sie seien schließlich ein Kostensteuerungsinstrument und generierten erheblich Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass die Arzneimittelausgaben anhaltend steigen, habe damit zu tun, dass der Grundsatz „keine Mehrausgaben ohne einen Zusatznutzen“ in der Praxis durch eine Überschreitung der Preisobergrenze ausgehöhlt werde, befand Grunenberg. Erforderlich sei vor diesem Hintergrund eine Stärkung des AMNOG-Prinzips, wonach ein höherer Preis nur bei nachgewiesenem Zusatznutzen gerechtfertigt ist. "Preis stärker an den Nutzen koppeln" Einen hohen Anteil an den Ausgaben – im Verhältnis zur Anzahl ihrer Verschreibungen – hätten Orphan Drugs, also Medikamente gegen seltene Krankheiten, sagte Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege und zugleich Onkologe an der Universität zu Köln. Hier müsse der Preis stärker an den Nutzen gekoppelt werden. „Wir müssen diese Arzneimittel im Verlauf anschauen, um zu sehen, ob der tatsächliche Nutzen im Alltag so hoch ist, wie bei den initialen Preisverhandlungen ermittelt“, sagte er. Bei derartigen hochpreisigen Medikamenten brauche man ein lernendes System, um zu ermitteln, warum sie bei einigen Patienten sehr gut wirken, bei den meisten hingegen gar nicht. „Wir müssen ein Register aufbauen, in dem wir systematisch nachschauen, wem die Medikamente helfen.“ Das müsse dann zu Preismodifikationen führen. Hallek brachte aber auch Gesamtbudgets ins Spiel, „in Bereichen, in denen wir gar nicht vorankommen“. Stiegen die Ausgaben weiter so an, „werden wir Lohnnebenkostensteigerungen haben, die den Wirtschaftsstandort Deutschland komplett in die Knie zwingen“, warnte er. "Zuzahlungserhöhungen ein völlig untaugliches Instrument" Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), bewertet es als essenziell, dass die Verfügbarkeit von innovativen Arzneimitteln in Deutschland nach Markteintritt weiterhin gewährleistet bleibt und keine vierte Hürde – wie in anderen europäischen Ländern – aufgebaut wird. Daher sei eine Preisbildung für innovative Arzneimittel zu befürworten, die strenge Vorgaben für die studienbasierten Nachweise zum Zusatznutzen der Präparate einfordert. Zuzahlungserhöhungen bewertete er als ein völlig untaugliches Instrument, da es die sozial Schwachen am meisten belaste. Wer auf ein verordnungspflichtiges Arzneimittel verzichten müsse, weil er in finanziellen Engpässen steckt, gehe damit gesundheitliche Risiken ein. Im Übrigen, so Danner, seien die Finanzprobleme der GKV über Zuzahlungen keineswegs zu lösen. "Register müssen müssen sich für wissenschaftliche Auswertung eignen" Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Register nannte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die dafür nötigen methodischen Voraussetzungen. Zum einen brauche es geplante, klar definierte Fragestellungen statt des Prinzips Zufall. Register dürften nicht nur Datensammlungen sein. Sie müssten methodisch so aufgebaut sein, „dass sie für die wissenschaftliche Auswertung geeignet sind“, sagte er. Entscheidend sei auch die Vergleichbarkeit der Patientengruppen. Versorgungsdaten seien in der Regel nicht randomisiert, so Hecken. Deshalb brauche es geeignete Methodiken, um Verzerrungen zu reduzieren und valide Vergleiche zu ermöglichen. Außerdem seien standardisierte hochwertige Datenstrukturen notwendig. "Vorbildhaft für eine nutzenbasierte Preisfindung" Sven Prietzel vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) nannte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) „vorbildhaft für eine nutzenbasierte Preisfindung“. Statt der ursprünglich geplanten zwei Milliarden Euro an Einsparungen sei man 2025 bei zwölf Milliarden Euro gelegen. „Zusammen mit anderen Abschlägen sind wir bei einem Sparbeitrag der Pharmaindustrie in Höhe von 29 Milliarden Euro“, sagte er. Auch die Ursprungsidee des AMNOG, „die Spreu vom Weizen zu trennen“, werde in weiten Teilen aufrechterhalten. Gearbeitet werden müsse daran, den medizinischen Fortschritt adäquat abzubilden. Es gebe immer öfter die Möglichkeit für personalisierte Therapien. Das führe aber zu Problemen bei der Nutzenbewertung, „da die Evidenzgenerierung dem nicht mehr folgt“. (hau/05.03.2026)
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12.03.2026 09:30 Uhr | 1040. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.088
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OSZE: Menschenrechtsverteidiger besser schützen
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss OSZE-Menschenrechtsbeauftragte Maria Telalian hat bei einem Besuch im Menschenrechtsausschuss am Mittwoch auf die wachsende Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern hingewiesen.
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AfD fordert Wiedereinstieg in die Atomkraft
Wirtschaft und Energie/Antrag Fraktion der AfD will mit der Rückkehr zu Kernkraft den Bau neuer Gaskraftwerke verringern. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.
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Planungsstand beim Digitalcenter beschäftigt Ausschuss
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Über den Planungsstand für das angekündigte Digitalcenter, das an die Stelle der vormals diskutierten Digitalagentur treten soll, hat der Digitalausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch beraten.
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Gelder für tourismuspolitische Maßnahmen
Tourismus/Antwort Die Bundesregierung hat laut Antwort auf AfD-Anfrage zur Förderung kommunaler Modellvorhaben für touristische Maßnahmen in diesem Jahr rund 4,14 Millionen Euro vorgesehen.
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AfD will Atomkraft als umweltfreundliche Energie anerkennen
Wirtschaft und Energie/Antrag Ein AfD-Antrag sieht vor, Atomkraft gemäß der EU-Energie-Taxonomie als umweltfreundlich anzuerkennen. Über ihn berät der Bundestag am Donnerstag.
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Aussprache zur Lage im Iran und in der Region
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat eine deutsche Beteiligung am Krieg der USA und Israels gegen den Iran ausgeschlossen. „Deutschland ist nicht Kriegspartei“, sagte Pistorius am Mittwoch, 4. März 2026, im Deutschen Bundestag in einer Aktuellen Stunde, die die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt hatten. „Die deutsche Bundeswehr wird sich an diesem Krieg nicht beteiligen.“ Oberste Priorität für die Bundesregierung habe nun der Schutz der deutschen Bürger sowie der Soldatinnen und Soldaten in der Region, in der die Lage hochdynamisch und gefährlich sei. Pistorius bezeichnete die völkerrechtliche Debatte in Deutschland zu den Angriffen der USA und Israels als wichtig. „Es muss klar sein: Völkerrecht muss zentraler Maßstab unseres Handelns bleiben. Denn eine internationale Ordnung, davon bin ich fest überzeugt, kann langfristig nur stabil sein, wenn sie auf allgemein anerkannten Regeln basiert, an die sich wenigstens die meisten halten.“ Politik beginne aber auch mit dem Betrachten der Wirklichkeit. „Wir müssen ehrlich zu uns selbst sein: Ebendiese Regeln hat gerade der Iran jahrzehntelang ignoriert, hintertrieben, bekämpft“, sagte Pistorius. CDU/CSU: Gewinn für Frieden und Sicherheit Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) unterstrich, dass Instabilität und Terror im benachbarten Nahen Osten Europa unmittelbar berührten. Wenn das „kriegerische, terroristische Regime“ der Mullahs im Iran verschwinde oder maximal geschwächt sei, dann bedeute dies einen „Gewinn für Frieden und Sicherheit“ in der Region und über diese hinaus. Röttgen verwies unter anderem auf das „illegale Atomprogramm“, das Raketenprogramm, den Terror gegen die eigene Bevölkerung, die Terror- und Kriegsfinanzierung in der Region durch den Iran. „Ohne dieses Regime hätte es den 7. Oktober nicht gegeben“, sagte Röttgen mit Blick auf die Hamas-Angriffe auf Israel. AfD: Es gibt keinen schnellen Weg Beatrix von Storch (AfD) bezeichnete den Iran der Ajatollahs als „totalitären, islamischen Staat“, der die Region mit Terror überziehe, Kritiker ermorde und sein Volk in Geiselhaft nehme. Von Storch zeigte sich aber skeptisch gegenüber militärischen Interventionen zur Überwindung von Regimen und erinnerte an den „Arabischen Frühling“, der eine „große Illusion gewesen“ und in einer Katastrophe geendet sei. „Es gibt keinen schnellen Weg, keinen einfachen Weg zu Freiheit und Demokratie in der islamischen Welt.“ Den USA in den Rücken zu fallen sei nun ebenso wenig im deutschen Interesse, wie in an ihrer Seite in den Krieg einzutreten, sagte von Storch. „Germany first“ seien hingegen die Schließung der Balkanroute, das Abschieben oder die Inhaftierung von „Schläfern des Mullahregimes“ und mit Blick auf die Energieabhängigkeiten ein Zurück zu Kohle und Atom. Grüne fordern Beistand für Libanon Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die wahllosen Angriffe des Irans auf zwölf Länder in der Region. „Der Flächenbrand, den wir gerade erleben, hat eine Kernursache, und das ist das Unrechtsregime in Teheran.“ Es sei überfällig, dass die Menschen im Iran zu ihrer Freiheit kämen. „Das Regime hat das Vertrauen längst verloren.“ Nouripour forderte die Bundesregierung zum Handeln auf, etwa durch den Beistand für den Libanon, der vom wichtigsten Verbündeten des Regimes, der Hisbollah, existenziell bedroht werde. „Wenn wir nichts tun, wird der Flächenbrand in der Region immer größer.“ Innenpolitich brauche es außerdem endlich ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden in Deutschland. Linke: Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit Ines Schwerdtner (Die Linke) erinnerte an die Wahl des Premierministers Mossadegh 1951 im Iran, der die Ölindustrie verstaatlichte habe und daraufhin durch einen Putsch der USA und Großbritanniens gestürzt worden sei. Die Folgen prägten den Iran bis heute. „Regimewechsel von außen bringen keine Freiheit, sie bringen einen Flächenbrand.“ Die Linke sage klar „Nein zu den Mullahs, Nein zur Diktatur“, aber ebenso klar „Nein zu imperialer Einmischung und Nein zu Trump und Netanjahu“. Schwerdtner forderte die Bundesregierung zudem auf, etwas gegen die steigenden Preise als Folge des Krieges zu tun: „Führen Sie jetzt sofort eine Übergewinnsteuer und einen Energiepreisdeckel ein!“ (aw/04.03.2026)
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Rhythmische Sportgymnastik-WM und Karate-EM in Deutschland
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Über die in diesem Jahr anstehende Karate- und Para-Karate-Europameisterschaften sowie über die Weltmeisterschaft der Rhythmischen Sportgymnastik hat sich der Sportausschuss informiert.
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Weimer: Tricia Tuttle bleibt Berlinale-Intendantin
Kultur und Medien/Ausschuss Tricia Tuttle wird weiterhin die Berliner Filmfestspiele als Intendantin leiten. Dies verkündete Kulturstaatsminister Wolfram Weimer am Mittwoch vor dem Kulturausschuss.
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