

Nachrichten der Bundesorgane
20/7010: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4042 - Deutschlands Rohstoffabhängigkeit reduzieren - Neue Rohstoffpartnerschaften auf den Weg bringen, heimische Rohstoffgewinnung stärken (PDF)
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20/7009: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/3947 - Keine Waffenexporte nach Saudi-Arabien (PDF)
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20/7008: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Leye, Alexander Ulrich, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/6545 - Deindustrialisierung verhindern - Aktive Industriepoli
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Mali-Einsatz der Bundeswehr letztmalig verlängert
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, zum letzten Mal für eine Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr in Mali zugestimmt. Namentlich haben 375 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Letztmalige Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma)“ (20/6655) gestimmt. Insgesamt 263 Abgeordnete stimmten gegen die Vorlage und ein Parlamentarier hat sich der Stimme enthalten. Keine Mehrheit fand hingen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Minusma-Einsatz der Bundeswehr rasch aber geordnet in diesem Jahr beenden – Unser zukünftiges Engagement im Sahel mit einer Gesamtstrategie auf eine solide und tragfähige Grundlage stellen“ (20/5547). Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/die Grünen, FDP, AfD und Die Linke gegen das Votum der Union abgelehnt. Zum Regierungsantrag hat der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (20/6978) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6979) eingebracht. Der Entscheidung über den Antrag der Unionsfraktion lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/5901) zugrunde. Antrag der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/6655) erläutert, hat sich das Sicherheitsumfeld in Mali in den vergangenen Monaten durch die Ausbreitung terroristischer Gruppierungen weiter verschlechtert, auch in Folge eines verminderten Verfolgungsdrucks. Die Regierung verweist auf den Rückzug der französisch geführten Missionen Barkhane und Takuba bis August 2022. „Zudem stellen fortdauernde administrative Behinderungen und Einschränkungen der Mission durch malische Stellen sowie die großflächige Kooperation malischer und russischer Sicherheitskräfte im Einsatz Minusma vor Herausforderungen“, heißt es weiter. In diesem Kontext sei die Entscheidung der Bundesregierung einzuordnen, dass der Bundeswehreinsatz bei Minusma letztmalig durch den Deutschen Bundestag verlängert werden soll. Bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz Eingesetzt werden sollen wie bisher bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten, die, „solange und soweit dies im Rahmen der Rückverlegung möglich“ sei, die Wiederherstellung der staatlichen Autorität in Zentralmali und die Schaffung eines sicheren Umfeldes für humanitäre Hilfe unterstützen sollen. Außerdem sollen sie zur Umsetzung des Abkommens von Algier für Frieden und Aussöhnung in Mali beitragen. Weitere Aufgaben der Bundeswehr zielen auf die Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auf die Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali sowie der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (G5 Sahel Force Conjointe), auf Lagebilderstellung und Lufttransport. „Die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung ist nicht vom Auftrag erfasst“, heißt es. Rechtliche Grundlage bleibt laut Antrag eine Reihe von Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.. Das letztmalige Mandat ist befristet bis Ende Mai 2024. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 550,7 Millionen Euro. Antrag der CDU/CSU Die CDU/CSU-Fraktion dringt in ihrem Antrag (20/5547) darauf, den Minusma-Einsatz „rasch aber geordnet“ noch in diesem Jahr zu beenden. Der Auftrag der Bundeswehr in Mali sei seit Monaten „nicht mehr sachgerecht, teilweise gänzlich nicht ausführbar und damit im Lichte der Auftragszielsetzung weitgehend wirkungslos“, schreiben die Abgeordneten. Durch den schrittweisen Rückzug französischer und weiterer internationaler Streitkräfte aus der Region schwinde der Einfluss des Westens, zur Verbesserung der Sicherheitslage, der politischen Stabilisierung Malis und zu wirtschaftlichen und sozialen Verbesserungen für die Menschen beizutragen. „Dies ist in Teilen direkte Folge der oftmals fehlenden Kooperationsbereitschaft der amtierenden Militärregierung in Mali, die dem Engagement der internationalen Staatengemeinschaft immer wieder interessengeleitete, bürokratische oder politische Hürden in den Weg legt.“ Stattdessen arbeite die malische Militärregierung vor allem mit Russland immer enger zusammen, das mittels „Wagner-Truppen“ im Land militärisch immer aktiver werde. „Unnötige Verlängerung des Einsatzes“ Das von der Bundesregierung im Dezember 2022 angekündigte sogenannte strukturierte Auslaufmandat bis zum Mai 2024 stellt aus Sicht der Antragssteller eine „unnötige Verlängerung des Einsatzes der Soldatinnen und Soldaten dar, vergrößert ihre Gefährdungslage unnötig, verkommt zum bloßen ,Dableiben' und entbehrt damit jeder Rechtfertigungsgrundlage“. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine ressortübergreifende, umfassende und europäisch abgestimmte Strategie für die deutsche Politik gegenüber den Sahel-Staaten und Westafrika zu erarbeiten. Dazu gehört aus Sicht der Union eine Fortentwicklung des Berliner Prozesses zu einer Friedenslösung in Libyen und dessen Ausweitung auf die Sahel-Region und die Einberufung einer „Sahel-Konferenz“ durch Deutschland und Frankreich. Der deutschen Beitrag zur Mission EUTM Mali/Sahel solle hingegen fortgesetzt und gegebenenfalls ausgeweitet werden, schreiben die Abgeordneten, „beispielsweise durch eine zu prüfende Ausweitung des Engagements in Niger auch mit einem robusten Mandat oder anderer verlässlicher Partner in der Region“. (vom/ahe/26.05.2023)
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Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung reist in die Republik Kongo und in die Demokratische Republik Kongo
Eine Delegation aus Mitgliedern des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages reist vom 29. Mai bis zum 4. Juni 2023 in die Republik Kongo und in die Demokratische Republik Kongo. Geleitet wird die Delegation vom amtierenden Vorsitzenden, Dr. Christoph Hoffmann (FDP). Weitere Teilnehmer sind die Abgeordneten Nadja Sthamer (SPD), Volkmar Klein (CDU/CSU), Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU), Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Malte Kaufmann (AfD) und Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE.). Die Republik Kongo wünscht einen Ausbau der Beziehungen zu Deutschland in allen Bereichen. Deutschland engagiert sich durch die Organisation „Central African Forest Initiative” und die Kongobecken-Waldpartnerschaft für den Schutz des tropischen Regenwalds in der Region. Es sind u.a. Gespräche mit Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie Nichtregierungsorganisationen zu den Themen Umweltschutz, Waldschutz und Menschenrechte geplant. Deutschland wird die Demokratische Republik Kongo künftig stärker beim Erhalt ihres Tropenwaldes unterstützen. Im Bereich der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit ist Deutschland viertgrößter Geber. Die Delegation wird u.a. die Staudämme Inga I und II sowie das potentielle Flutungsgebiet für den Bau von Inga III besichtigen. Während der Reise sind neben der Kontrolle von Projekten politische Gespräche mit Regierungsmitgliedern, Parlamentarierinnen und Parlamentariern, sowie mit Vertretungen der politischen Stiftungen und der lokalen Zivilgesellschaft geplant.
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Sorge vor unkontrollierter Einwanderung
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss Die Sorge vor unkontrollierter Einwanderung hat laut Aussage eines Vertreters des Bundesinnenministeriums gestern im 1. Untersuchungsausschuss Afghanistan die Evakuierung der Ortskräfte verzögert.
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Kinderkommission zum Weltspieltag am 28. Mai 2023
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernimmt auch in diesem Jahr wieder die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!“ stattfindet. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen. Der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, erklärt hierzu: „Jedes Kind will spielen, und jedes Kind soll mitspielen können. Dafür steht das Thema Spiel und Inklusion. Um allen Kindern die Chance zum Mitspielen zu geben, müssen dafür Räume und Gelegenheiten geschaffen werden. Kinder spielen ohne Vorurteile. Sie begegnen dabei anderen Menschen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander, entdecken ihre Kreativität und lernen Vielfalt spielerisch kennen. Von klein auf schaffen sie so – beinahe nebenbei – die Grundlage für einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander, trotz oder wegen aller Unterschiedlichkeiten, denen sie dabei begegnen. Das ist ein unschätzbarer Wert für alle Kinder und für unsere ganze Gesellschaft." Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten.
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Oppositionsantrag zur Arbeitszeiterfassung überwiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten – Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen“ (20/6909) beraten. Im Anschluss an die Aussprache haben die Abgeordneten die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Demanch sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019. Auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigte in einem Grundsatzurteil, dass die gesamten geleisteten Arbeitsstunden künftig systematisch dokumentiert werden müssten. Wie genau dies aussehen solle, das obliege dem Gesetzgeber, so das Gericht. Da ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zu wenig Flexibilität ermögliche und zu bürokratisch sei, hat die CDU/CSU-Fraktion ein flexibles und modernes Arbeitszeitrecht gefordert. Union: Wollen Arbeitnehmer den Rücken stärken Vertrauensarbeitszeiten sollten überall dort ermöglicht werden, wo sie praktikabel sind, sagte Hermann Gröhe (CDU/CSU). Es sei an der Zeit für moderne Arbeitszeitmodelle. Während die Union somit laut Gröhe „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Rücken stärken“ will, entmündigt der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums die Beschäftigten: „Mit ihrem Vorschlag ist Vertrauensarbeitszeit tot“. Obwohl das Bundesarbeitsgericht die EuGH-Entscheidung so interpretiert habe, dass eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung erfolge müsse, sei bislang nichts Konkretes geschehen, kritisierte Gröhe. SPD: Unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten gerecht werden Kaweh Mansoori (SPD) warnte davor, Arbeitsrecht und Arbeitszeiterfassung zu vermischen. Die geltenden Regelungen zur Arbeitszeit enthielten bereits ein paar Spielräume. So könne die Arbeitszeit für einen gewissen Zeitraum von acht auf zehn Stunden am Tag erhöht werden, wenn ein entsprechender Ausgleich vorgesehen sei und auch bei Ruhezeiten könnten bestimmte Ausnahmen greifen. Bei Regelungen zur Arbeitszeit müssten die unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten von Menschen berücksichtigt werden. So bräuchten Menschen, die schwere körperliche Arbeit leisteten und eine gefährliche Tätigkeit ausübten, die vorgeschriebenen Ruhezeiten. Mansoori kündigte an, dass die Ampel-Koalition zeitnah einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorlegen werde. AfD: EuGH-Urteil ist übergriffig Als „übergriffig“ bezeichnete Jürgen Pohl (AfD) das Verhalten des Europäischen Gerichtshofs, Deutschland durch das Urteil zur Arbeitszeiterfassung vorzuschreiben, wie geleistete Arbeitsstunden hierzulande dokumentiert werden sollten. Insgesamt begrüße die AfD „jede Stärkung des Arbeitnehmerrechts“. Durch eine geregelte Arbeitszeiterfassung wird laut Pohl die Zahl von unbezahlten Überstunden eingedämmt, eine Umgehung des Mindestlohns vermieden und der Gesundheitsschutz gestärkt. Grüne: Arbeitszeit muss gut ins Leben der Menschen passen Dass es bei der Frage nach mehr Flexibilität um die Bedürfnisse der Beschäftigten und nicht um die der Unternehmen gehen müsse, betonte Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen). Die Menschen würden „echte Zeitsouveränität“ fordern; dass Arbeitszeit gut ins Leben passe. Drei Aspekte seien dabei besonders entscheidend. Zum einen sei das Arbeitszeitgesetz wichtig für „Arbeits- und Gesundheitsschutz“. Zu viel Überstunden und ständige Erreichbarkeit führten zu gesundheitlichen Problemen. Außerdem braucht es neue Arbeitszeitmodelle, die zu den Beschäftigten passen und speziell Frauen sollen laut Müller-Gemmeke mehr Mitspracherecht bei der Arbeitszeitgestaltung erhalten. Linke: Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz Die Union spiele sich durch ihren Antrag als „Retter der Vertrauensarbeitszeit“ auf, sagte Susanne Ferschl (Die Linke). Dabei gehe es der Fraktion vielmehr darum, „Freiräume für die Arbeitgeber zu schaffen“. Es brauche keine Experimente bei der Arbeitszeitgestaltung. Diese werde aus gutem Grund bereits seit Jahrzehnten durch das Arbeitszeitrecht geschützt. „Hände weg vom acht Stunden Tag und von den Ruhezeiten“ sagte Ferschl in Richtung der Abgeordneten. Was allerdings geregelt werde müsse, sei die Arbeitszeiterfassung. Dies und nicht mehr sei es auch, was der EuGH gefordert habe. Auch die Rede vom „Bürokratiemonster“ ist in Ferschls Augen überzogen: Moderne Zeiterfassungssysteme seien kostengünstig, effizient und kaum mit bürokratischem Mehraufwand verbunden. FDP: Auf Vertrauen statt Kontrolle setzen FDP-Politiker Pascal Kober räumte ein, dass die Definition von Vertrauensarbeitszeit im Referentenentwurf diskussionswürdig sei. Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten sollten „auf Vertrauen und nicht auf Kontrolle beruhen“ sagte er. Dies bilde der Entwurf noch nicht ab. Auch über die Gestaltungsspielräume, die der EuGH und das Bundesarbeitsgericht dem Gesetzgeber zugesprochen hätten, gebe es Klärungsbedarf. Wann, wie und durch wen die Arbeitszeit erfasst werden solle, seien offene Fragen. Die Koalition will laut Kober auch die Arbeitszeitflexibilisierung angehen. Viele Menschen hätten den Wunsch, ihre Wochenarbeitsstunden flexibler zu verteilen. Dem dürfe der Gesetzgeber „keine unüberwindlichen Hürden entgegenstellen.“ Antrag der CDU/CSU Ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung muss flexible Modelle zur Arbeitszeiterfassung enthalten und Vertrauensarbeitszeit zulassen. Außerdem soll es dem Arbeitgeber obliegen, wie dieser die Arbeitszeit erfasse - ob beispielsweise in elektronischer Form oder anderweitig. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 müssen EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten, die geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Sowohl das Urteil des EuGHs als auch ein daran anschließender Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes würden dem Gesetzgeber Spielräume bei der Ausgestaltung eines entsprechenden Arbeitszeiterfassungsgesetzes einräumen. Die Union kritisiert daher in ihrem Antrag, dass ein im April 2023 bekannt gewordener Entwurf zur Arbeitszeiterfassung aus dem Bundesarbeitsministerium „ausgesprochen unausgewogen sei“, das Ende für die selbstbestimmte Vertrauensarbeitszeit bedeuten und „sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber mit überflüssiger Bürokratie gängeln“ würde. (des/26.05.2023)
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8. Mai 2023 - Bundespräsident Steinmeier besucht Rumänien
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reist auf Einladung von Staatspräsident Klaus Johannis vom 24. bis 26. Mai 2023 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien.
Mit seiner Reise nach Bukarest, Hermannstadt und Temeswar würdigt der Bundespräsident die vielfältigen bilateralen Beziehungen sowie die gute Zusammenarbeit und enge Partnerschaft zwischen Deutschland und Rumänien in EU und NATO und die gemeinsame Unterstützung für die Ukraine. Die Staatsministerin für Europa und Klima im Auswärtigen Amt, Anna Lührmann, sowie eine Delegation von Abgeordneten, Wirtschaftsvertretern und Kulturschaffenden begleiten den Bundespräsidenten.
In der Hauptstadt Bukarest wird das deutsche Staatsoberhaupt am 24. Mai von Staatspräsident Johannis mit militärischen Ehren empfangen. Anschließend führt der Bundespräsident politische Gespräche mit Premierminister Nicolae Ciucă sowie im rumänischen Parlament mit der Senatspräsidentin und dem Präsidenten der rumänischen Abgeordnetenkammer. Zudem ist ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft vorgesehen.
Am zweiten Tag der Reise besucht der Bundespräsident gemeinsam mit Staatspräsident Johannis Hermannstadt und eine Kirchenburg in Siebenbürgen. Danach reist er weiter nach Temeswar im Banat. Dort besucht er am Abend ein Konzert in der Philharmonie von Temeswar, der europäischen Kulturhauptstadt 2023.
Am letzten Tag der Reise besichtigt der Bundespräsident gemeinsam mit dem Bürgermeister Dominic Fritz die Stadt Temeswar. Bei einem Rundgang informiert sich der Bundespräsident über die historische, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der Stadt sowie über das Miteinander der verschiedenen Volksgruppen und Religionsgemeinschaften in der Stadt.
Zuletzt war Bundespräsident Gauck 2016 zu einem Staatsbesuch in Rumänien.
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Delegationsreise der Parlamentariergruppe Malta-Zypern in die Republik Zypern
Eine Delegation der Parlamentariergruppe Malta-Zypern wird unter der Leitung der Vorsitzenden Derya Türk-Nachbaur (SPD) vom 30. Mai bis 2. Juni 2023 in die Republik Zypern reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Lars Friedrich Lindemann (FDP), Florian Oßner (CDU/CSU) und Dietmar Friedhoff (AfD). Im Zentrum der Delegationsreise steht der intensive Austausch auf parlamentarischer Ebene, insbesondere mit der Zyprisch-Deutschen Freundschaftsgruppe, der Parlamentspräsidentin und Abgeordneten verschiedener Ausschüsse. Dabei soll der Fokus auf europa-, wirtschafts-, energie-, verteidigungs- und migrationspolitischen Themen liegen. Bei einem Besuch der von den Vereinten Nationen kontrollierten Pufferzone zwischen dem türkisch-zyprischen Norden und dem griechisch-zyprischen Süden sind zudem Gespräche mit verschiedenen Nichtregierungs-, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen geplant.
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„Müssen einfach starten“ - Lisa Badum (Bündnis90/Grüne im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 30. Mai 2023) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Trotz der abgesagten ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes hält die Energieexpertin der Grünen Lisa Badum einen Abschluss der parlamentarischen Beratung vor der Sommerpause für möglich und zeigt sich gesprächsbereit. „Noch ist das Zeitfenster offen“, sagte die Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Die Grünen seien „dazu bereit, über inhaltliche Details zu sprechen, die vielleicht änderungswürdig sind“, erklärte Badum. „Dafür sind wir absolut offen.“ Die rote Linie sei „an dem Punkt, wo man einfach befördern will, weiterhin Gasheizungen einzubauen“. Der FDP sei es bei ihrer Absage „weniger um Inhalte“ gegangen, sonst hätte sie „ihre berühmten 101 Fragen“ längst in die parlamentarischen Beratungen einbringen können, sagte Badum im Interview der Wochenzeitung DAS PARLAMENT. Nach ihrem Eindruck gehe es der FDP „nur um eine allgemeine Profilierung“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Wie wichtig ist der Bereich der Gebäudeheizung, um die deutschen und europäischen Klimaziele zu erreichen? Badum: Vierzig Prozent des CO2-Ausstoßes gehen auf Gebäude zurück. Deswegen müssen wir da etwas machen, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Dazu kommt, dass die Investitionszyklen hier extrem lang sind. Heizungen haben eine Lebensdauer von rund 30 Jahren. Dadurch haben wir auch eine sehr viel längere Umstellungsdauer als in anderen Sektoren, und bisher ist vergleichsweise wenig passiert. Deshalb ist die Dringlichkeit hier besonders hoch. Das Parlament: Nun ist es einfacher, den Diesel durch ein Elektroauto zu ersetzen, als die fossile Heizung durch eine klimafreundliche. Eine Bekannte mit einem Reihenhaus, die ihre kaputte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen will, sucht gerade verzweifelt jemanden, der ihr vor dem nächsten Winter eine einbaut. Wollen Sie also mit dem Gebäudeenergiegesetz etwas, das so auf die Schnelle gar nicht umsetzbar ist? Badum: Zunächst, wer eine funktionierende Heizung hat, kann sie natürlich behalten. Bei einer irreparabel kaputten Heizung wie in Ihrem Beispiel muss man auch nicht übermorgen eine Wärmepumpe einbauen, sondern für eine Übergangsfrist von drei Jahren kann auch nochmals eine Gasheizung eingebaut werden. Wir gehen davon aus, dass sich bis dahin ein Markt für gebrauchte Gasheizungen entwickelt. Wer von seiner Stadt die Zusage hat, in den nächsten zehn Jahren an ein Fernwärmenetz angeschlossen zu werden, muss in der Zeit auch keine Wärmepumpe einbauen. Wir müssen einfach einmal starten, um eine Bewegung in Gang zu setzen. Das Parlament: Wie soll dieser Start dann aussehen? Badum: Wir hatten in den letzten Jahren viele Kommunen, die ihre Fernwärmenetze ausbauen wollten und Leute gesucht haben, die sich anschließen lassen. Die mussten die Anschlüsse teilweise wie Sauerbier anbieten, weil Leute mit einer billigen Öl- oder Gasheizung sich gefragt haben, warum sie das Risiko eingehen und sich an ein Fernwärmenetz anzuschließen sollten. Die Netze werden aber umso wirtschaftlicher, je mehr Menschen in einem kurzen Kilometerabstand dran hängen. Dies ist nur ein Beispiel, wie man durch einen Impuls eine Bewegung in Gang setzt. Wenn dieser Start aber nie kommt, schafft man auch nie die Umkehr zu einem erneuerbaren System. Dieser Startpunkt ist nun unter anderem das Gebäudeenergiegesetz, aber auch andere Gesetze. Das Parlament: Allerdings hat selten ein Gesetzentwurf so viel Verunsicherung in der Bevölkerung hervorgerufen wie dieser. Kann es sein, dass diese weithin negative Resonanz die FDP-Fraktion veranlasst hat, die Reißleine zu ziehen? Badum: Mein Eindruck ist, dass es der FDP weniger um Inhalte geht, denn die kann man ja im parlamentarischen Verfahren besprechen. Die Berichterstattergespräche laufen immer so ab, dass man Fragen ans Ministerium einbringt; ihre berühmten 101 Fragen hätte die FDP also längst einbringen können. Das ist aber nicht passiert, sondern die sind nur an die Medien weitergegeben worden. Deswegen habe ich den Eindruck, es geht ihr nur um eine allgemeine Profilierung. Allerdings hätte das Gebäudeenergiegesetz von der Regierung sicherlich besser kommuniziert werden können. Das hat man vielleicht unterschätzt. Aber was dazukommt, sind die massiven Falschinformation, die auch gezielt gestreut wurden von, ich kann es nicht anders sagen, der Gaslobby. Wenn wir uns die Eigentumsverhältnisse bei „Bild“ anschauen oder auch sehen, wo die Union all die Jahre gestanden hat mit ihren Lobby-Kontakten, dann ist recht offensichtlich, dass hier auch die fossile Lobby versucht, das Gesetz zu verhindern. Das Parlament: Wie sehr hat Sie das Vorgehen der FDP überrascht, und wie stark belastet es das Klima in der Koalition? Badum: Das Vorgehen ist schon ziemlich einzigartig. Wenn ein Gesetz im Koalitionsvertrag steht, in einem Koalitionsausschuss geeint ist, im nächsten Koalitionsausschuss geeint ist und schließlich im Kabinett verabschiedet, dann eine Aufsetzung im Bundestag zu verweigern, ist sehr unüblich. Wie gesagt, ein parlamentarisches Verfahren ist ja gerade dafür da, noch offene inhaltliche Fragen zu klären. Insofern ist das ein schwieriges Vorgehen. Wir würden uns aber auch wünschen, dass der Kanzler sich einschaltet und zur Ordnung ruft. Ich glaube, da sind jetzt alle drei Parteien gefordert. Wir Grüne sind dazu bereit, über inhaltliche Details zu sprechen, die vielleicht änderungswürdig sind. Dafür sind wir absolut offen. Die rote Linie ist an dem Punkt, wo man einfach befördern will, weiterhin Gasheizungen einzubauen. Das ist nicht Zweck des Gesetzes. Das Parlament: Bedeutet das, dass die Forderung aus der FDP, Gasheizungen zuzulassen, sofern sie auf Wasserstoffbetrieb vorbereitet sind, bei Ihnen nicht auf Gegenliebe stößt? Badum: Man müsste in dem Fall genau festhalten, wer die Verantwortung dafür trägt, dass ein Wasserstoffanschluss für den Kunden später möglich ist. Sollen das die Stadtwerke garantieren, oder vielleicht die Bundesregierung? Und am Ende des Tages ist auch keinem Bürger geholfen, wenn es zwar eine Verantwortungszuschreibung gibt, er aber trotzdem auf einer Gasheizung sitzen bleibt, weil kein Wasserstoff ins Haus kommt. Das ist sehr tricky. Wer gute Ideen hat, wie man das umsetzen kann, wir sind dafür offen. Ich habe aber leider noch keine gehört. Das Parlament: An welchen Stellen ist es denn in Ihren Augen möglich, durch Änderungen am Gesetzentwurf auf die Sorgen und Ängste in der Bevölkerung einzugehen? Badum: Wir haben ja den Vorschlag gemacht, dass wir bei der Förderung von Wärmepumpen und anderen Optionen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren bis auf 80 Prozent der Investitionssumme hochgehen, wenn es sich um Menschen mit niedrigen Einkommen handelt. Dann sind weitere Punkte in der Diskussion wie die Altersgrenze von 80 Jahren, wofür sich vor allem die SPD stark macht. Da kann man sicherlich darüber reden, wie man das anders aufstellt. Das Parlament: Der Klimaforscher Ottmar Edenhofer stellt den vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich in Frage und setzt auf eine schrittweise Erhöhung der Brennstoffpreise über den Emissionshandel, um die Bürger zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu veranlassen. Warum schlagen Sie diesen Weg nicht ein? Badum: Wir haben tatsächlich für Deutschland schon einen CO2-Preis in Verkehr und Wärme, das wissen die Wenigsten. Der ist momentan bei 30 Euro pro Tonne. Dieser CO2-Preis kann bei der Wärmewende die Unterstützung liefern, da er steigt und es damit immer attraktiver wird, zu investieren. Aber dass alleine der Preis den Einbau lenkt, ist nicht möglich, weil man dafür extrem hohe CO2-Preise ansetzen müsste. Ich habe von Herrn Edenhofer oder der CDU noch nicht gehört, wie hoch dieser Preis dann sein müsste. Für eine schrittweise Umstellung brauchen die Leute Planungssicherheit und gesetzliche Grundlagen, und deswegen kann der CO2-Preis hier nur unterstützend wirken. Als einziges Instrument wäre er sehr unsozial. Es würde heißen, dass ab einem bestimmten Tag alle, die noch eine Gas- oder Ölheizung haben, extrem hohe Preise zahlen müssten. Das Parlament: Halten Sie es trotz der jetzt eingetretenen Verzögerung noch für möglich, wie geplant vor der Sommerpause das Gebäudeenergiegesetz durch den Bundestag zu bringen? Badum: Stand jetzt ist es noch möglich, wir müssen aber auch wirklich jetzt ins Laufen kommen. Noch ist das Zeitfenster offen, und wir sind weiter der Meinung, dass Beschlüsse und Vereinbarungen auch gelten sollten.
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29.05.2023 | Bundesratspräsident Tschentscher reist nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete | Israel
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Bundestag stimmt für Entlastung in der Pflege
Nach einer erneut kontroversen und teils hitzig geführten Debatte über die Zukunft der Pflegeversorgung hat der Bundestag die jüngste Pflegereform verabschiedet. Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, einer Entlastung von Pflegebedürftigen zugestimmt. In namentlicher Abstimmung wurde ein Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/6544) zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege mit 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (20/6869) wurde indes für erledigt erklärt. Mit der Reform sollen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige entlastet und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) stabilisiert werden. Ein dazu von der Fraktion Die Linke zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgelegter Änderungsantrag (20/6985) zur Finanzierung der häuslichen Pflege wurde mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Abgelehnt wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und Die Linke ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (20/4669). Ebenfalls keine Mehrheit fand eine Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Pflege stabil finanzieren“ (20/6546) gegen das Votum der übrigen Fraktionen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/6983) zugrunde. Zu den Gesetzentwürfen hat der Haushaltsausschuss zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/6984) eingebracht. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Der Gesetzentwurf sieht bereits zum 1. Juli 2023 eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Der Arbeitgeberanteil liegt paritätisch bei 1,7 Prozent. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Pflegebeitragssatz nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte steigen. Für Mitglieder ohne Kinder gilt künftig ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent. In der häuslichen und stationären Pflege werden die Leistungen erhöht. So werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben. Zum Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen und nicht nur einmalig. Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, umso höher der Zuschlag. Neu strukturiert und systematisiert werden die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 18 SGB XI. Änderungen im Ausschuss In den Beratungen hat sich der Gesundheitsausschuss auf einige Änderungen verständigt. Insgesamt billigte der Ausschuss zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, darunter die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden. Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss die Verordnung dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung. Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten. Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern. Minister hebt Leistung der Angehörigen hervor In der Schlussberatung würdigten Redner aller Fraktionen den herausragenden Einsatz pflegender Angehöriger, ohne die die Versorgung nicht zu leisten wäre. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erinnerte daran, dass Deutschland zu den Ländern mit der ältesten Bevölkerung gehöre, was für die Pflege eine besondere Herausforderung sei. Technische Hilfsmittel seien keine Lösung, denn Pflege habe auch mit Zuwendung und Nächstenliebe zu tun. Der Minister betonte, in der sozialen Pflegeversicherung gebe es keine Effizienzreserven. Ohne die Leistung der Angehörigen wäre die Pflegeversorgung nicht zu schultern. Lauterbach räumte weiteren Reformbedarf ein, warnte aber zugleich davor, die Pflegeversicherung kaputt zu reden. Deutschland habe eine Absicherung in der Pflege, auf die andere Länder verzichten müssten. Die Pflegeversicherung sei trotz aller Defizite großartig, das dürfe nicht kleingeredet werden. "Das ist die Perle unseres Sozialstaates." Die Pflege sei auch nicht kaputtgespart worden, sondern die Ausgaben in der Pflege verdoppelten sich alle acht Jahre, das Geld sei richtig angelegt. Der Minister kündigte für nächstes Jahr Vorschläge für eine breitere Finanzierung der Pflege an. Was die aktuelle Reform betrifft, sagte er: "Es ist keine Schande, mit wenig Geld gute Gesetze zu machen." CDU/CSU: Die Koalition fährt auf Sicht Auch Diana Stöcker (CDU/CSU) sieht in der Pflegeversorgung eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen des Landes, die letztlich alle betreffe, denn alle Menschen hätten ältere Familienmitglieder, für die sie verantwortlich sind. Sie warf der Regierung vor, eine halbherzige Reform vorgelegt zu haben. "Sie hätten mit Ihrem Gesetzentwurf die Chance zu einem großen Wurf gehabt." Die Pflegestärkungsgesetzes der vergangenen Legislatur hätten weiterentwickelt werden können, sagte sie und fügte hinzu: "Das, was Sie uns vorlegen, ist keine Reform, sondern ein dürftiges auf Sicht fahren." Die Union erkenne zwar an, dass das Entlastungsbudget nun doch komme, allerdings komme es spät. Das sei den pflegenden Angehörigen kaum zu vermitteln. Stöcker mahnte: "Diese pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Sie brauchen dringend Entlastung." Zu begrüßen seien die Modellvorhaben zur Förderung von Unterstützungsmaßnahmen für Pflege im Quartier. Die Kommunen könnten vor Ort am besten den Handlungsbedarf beurteilen und Konzepte entwickeln. Allerdings brauche eine wirkliche Pflegereform ein nachhaltiges und generationengerechtes Konzept. Die Koalition bleibe mit ihrer Reform weit hinter den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Grüne: Die Reform nur ein Anfang Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass die jetzige Reform nur ein Anfang ist. Das Land stehe in der Pflege vor riesigen Herausforderungen, die schon seit Jahrzehnten absehbar gewesen seien. Alte Menschen seien immer öfter auf Unterstützung angewiesen. Die besondere Situation in der Pflege bestehe darin, dass die Nachfrage steige, es jedoch zu wenige Fachkräfte gebe. Insofern könne das Gesetz nur ein Schritt von mehreren sein. Die pflegenden Familien müssten mehr Aufmerksamkeit bekommen, ohne sie wäre die Versorgung längst zusammengebrochen. Deswegen seien in der Reform Entlastungen vorgesehen. Schulz-Asche versprach: "Es ist heute nur ein Anfang einer weitreichenden Pflegereform." Jahrelang verpasste Reformen müssten nachgeholt werden. AfD: Anhebung der Leistungsbeträge ist zu gering Auch die AfD hält eine viel weiter reichende Reform für unerlässlich. Thomas Dietz (AfD) kritisierte in der Debatte die aus seiner Sicht zu geringe Anhebung der Leistungsbeträge. Die erste Erhöhung der Pflegeleistungen seit 2017 stehe in keinem Verhältnis zur offiziellen Inflation. Seiner Ansicht müssen die pflegenden Angehörigen wesentlich stärker unterstützt werden. "Dieses Gesetz ist eine Notoperation an einem schwer kranken Patienten, dem deutschen Pflege- und Gesundheitssystem." Über Jahrzehnte habe die Politik dabei zugesehen, wie dieser Patient an seine Belastungsgrenze komme. Dietz rügte, es gebe einen Mangel an Investitionen und motivierten Fachkräften. Stattdessen würden Fachkräfte aus Ländern rekrutiert, die ein schwächeres Gesundheitssystem hätten. "Das ist unsoziales Verhalten und entspricht nicht unserem Verständnis von Fairness und Nachhaltigkeit." FDP: Umlageverfahren stößt an seine Grenzen Nicole Westig (FDP) verteidigte die Reform und hob die zahlreichen Verbesserungen hervor. Sie räumte ein, dass die Verhandlungen nicht einfach gewesen seien und verwies auf die angespannte Finanzlage. "Wir mussten Prioritäten setzen, obwohl wir gerne mehr ermöglicht hätten." Die jetzt auf den Weg gebrachten Reformen kosteten viel Geld, daher müssten die Beiträge erhöht werden. Die FDP habe dem zugestimmt, um etwa Steuererhöhungen auszuschließen. Sie fügte hinzu, das Umlageverfahren in der Pflegeversicherung stoße an seine Grenzen. "Um die Pflege gerecht zu finanzieren, müssen wir umsteuern." Die Möglichkeiten dazu würden derzeit von Experten geprüft. Linke fordert gerechte und nachhaltige Finanzierung Ates Gürpinar (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, sich einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der Pflege seit Jahren zu verweigern. Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege verdiene den Namen nicht, denn das nötige Geld werde von den Beitragszahlern genommen, darunter vielen armen Menschen. Angesichts der hohen Inflation würden Leistungen faktisch gekürzt. Menschen würden belastet, nicht entlastet. "Es ist absurd, was Sie da tun." Die Dynamisierung der Pflegeleistungen komme so spät, dass jetzige Pflegefälle davon gar nicht mehr profitieren könnten. Dabei lägen die Lösungen durchgerechnet auf dem Tisch. Gürpinar forderte: "Lassen Sie uns jetzt umsteuern." SPD: Die Reform stellt wichtige Weichen Dagmar Schmidt (SPD) erinnerte daran, dass von den Pflegeregelungen ganz konkret mehr als zehn Millionen Menschen betroffen seien, als Pflegebedürftige oder Angehörige. Die Pflege sei ein fundamentaler Wert der Daseinsvorsorge, der auch finanzielle Wertschätzung verdiene. Sie räumte ein, dass mehr von den Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag hätten umgesetzt werden können, gleichwohl würden mit der Reform wichtige Weichen gestellt, durch die Familien entlastet würden, etwa über das Pflegeunterstützungsgeld. Die Reform sei jedoch nur ein erster Schritt, weitere müssten folgen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4669) eine Entlastung der Pflegeversorgung von bürokratischen Vorgaben. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, wieder eine Regelung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ohne Hausbesuch nach Aktenlage durch einen Gutachter zu ermöglichen. Beratungseinsätze sollten ohne Bezug zur Covid-19-Pandemie oder sonstige Befristung wieder per Telefon, digital oder per Videokonferenz stattfinden können. Hausbesuche sollte es nur geben, wenn Pflegebedürftige dies wünschten oder sich aus Sicht der Pflegeversicherung nach telefonischer, digitaler oder per Videokonferenz stattgefundener Beratung im Einzelfall die Notwendigkeit ergebe. Auch die Häufigkeit der routinemäßigen Beratungseinsätze sollte verringert werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (20/6546) eine nachhaltige und gerechte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Die Bundesregierung lege einen Gesetzentwurf vor, der auf Kosten der Beitragszahler die Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren versuche. Neben der finanziellen Sanierung der Pflegeversicherung brauche es auch bessere Leistungen für die Versicherten und bessere Löhne für die Beschäftigten in der Pflege. Die Abgeordneten fordern unter anderem, zur Gegenfinanzierung von sofortigen Leistungsverbesserungen übergangsweise Steuermittel des Bundes einzusetzen. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze sollten abgeschafft werden. Die Beiträge der Pflichtversicherten müssten auf alle Einkommensarten, also auch auf Kapitaleinkommen, ausgeweitet werden. Privat Pflegeversicherte sollen vollständig in das System der sozialen Pflegeversicherung einbezogen werden. Das Pflegegeld, ambulante Sachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie Zuschläge für langfristige stationäre Leistungen sollten um 20 Prozent angehoben werden. Alle Leistungen müssten zudem künftig jährlich entlang der aktuellen Teuerungsrate dynamisiert werden, heißt es in dem Antrag. (pk/26.05.2023)
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TOP 27 Recht auf Wohnungstausch
104. Sitzung vom 12.05.2023, TOP 27 Recht auf Wohnungstausch
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Abgesetzt: Förderung des Wiederaufbaus der Ukraine
Die für Freitag, 26. Mai 2023, geplante erste Beratung eines CDU/CSU-Antrags mit dem Titel „Wiederaufbau der Ukraine fördern – Gewährleistungsrahmen des Bundes nutzen“ wurde wieder von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache sollte die Vorlage ursprünglich zur federführenden Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen werden. (vom/23.05.2023)
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Wirksamkeit der Instrumente von Kartellbehörden
Der Bundestag berät am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (20/6824), den die Bundesregierung vorgelegt hat. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache soll die Vorlage zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zielt laut Regierung darauf ab, dem Instrument der Sektoruntersuchung zu einer höheren Wirksamkeit zu verhelfen. Dieses Instrument ermögliche den Kartellbehörden, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen. Derzeit hätten viele Untersuchungen jedoch eine lange Verfahrensdauer, was sich negativ auf die Aktualität und Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auswirke und es erschwere, auf die festgestellten Wettbewerbsprobleme zu reagieren, stellt die Regierung fest. Neben einer zeitlichen Straffung des Verfahrens will sie die höhere Wirksamkeit der Sektoruntersuchung vor allem dadurch erreichen, dass das Bundeskartellamt die Befugnis erhält, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen. Leichtere Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile Einfacher werden soll den Angaben zufolge die Anwendbarkeit der kartellbehördlichen Vorteilsabschöpfung für die Kartellbehörden. Dazu sollen die Nachweisanforderungen im Hinblick auf den konkret erlangten Vorteil abgesenkt werden. Damit könnten Kartellbehörden wirtschaftliche Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden, leichter abgeschöpft werden, damit die Vorteile nicht bei den Unternehmen verbleiben, die die Verstöße begangen haben, schreibt die Regierung. Um die EU-Verordnung 2022/1925 effektiv durchsetzen zu können, soll das Bundeskartellamt Untersuchungen mit Blick auf Verstöße gegen die Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung vornehmen können. Darüber hinaus sollen vor allem die Vorschriften zur Erleichterung der privaten Rechtsdurchsetzung in Kartellsachen dort, wo es geboten erscheine, auf diese Verordnungsartikel angewendet werden können, heißt es weiter. Nach Angaben der Bundesregierung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mit einem „erheblichen“ jährlichen Erfüllungsaufwand beim Bundeskartellamt zu rechnen, in der Summe voraussichtlich circa 1,97 Millionen Euro. Der Mehrbedarf an Personal- und Sachmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden, heißt es im Gesetzentwurf. (vom/emu/22.05.2023)
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243/23 | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) | 26. Mai 2023
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zu240/23 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung, Vorsorge und Bewältigung von Cybersicherheitsbedrohungen und -vorfällen |
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zu165/23 | Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege | 26. Mai 2023
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