Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Verschlankung des Staates durch Senkung der Beamtenzahl erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 19:40
Die AfD-Fraktion will die Beamtenzahl und die damit verbundenen Pensionslasten senken. Ihren Antrag mit dem Titel „Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken“ (21/4463) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bundesverwaltung nach dem Grundsatz „Tarifliche Beschäftigung vor Verbeamtung“ neu ordnet und festschreibt, dass Neueinstellungen beim Bund grundsätzlich als Tarifbeschäftigte erfolgen und die Begründung eines Beamtenverhältnisses für „Neue Beamte“ – also Personen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung erstmals in ein Beamtenverhältnis des Bundes berufen werden – auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Für die Begründung eines Beamtenverhältnisses soll der Vorlage zufolge ein enger gesetzlicher Katalog von Ausnahmevoraussetzungen definiert werden. Dieser soll sich nach dem Willen der Fraktion an Paragraf 3 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes orientieren, insbesondere auf „hoheitsrechtliche Kernaufgaben mit Eingriffs- oder normsetzender Funktion“ Bezug nehmen und nur in besonders begründeten atypischen Einzelfällen eine Verbeamtung außerhalb dieses Katalogs zulassen. Einführung einer "Tarif-vor-Verbeamtung"-Prüfung Auch plädiert die Fraktion für die Einführung einer verbindlichen „Tarif-vor-Verbeamtung“-Prüfung vor jeder erstmaligen Besetzung oder grundlegenden Umgestaltung einer auf Dauer angelegten Stelle der Bundesverwaltung. Zugleich soll der geforderte Gesetzentwurf laut Antrag die grundgesetzlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums achten und klarstellen, dass die Neuregelungen ausschließlich für „Neue Beamte“ im Sinne nach Inkrafttreten der Reform neu begründeter Beamtenverhältnisse gelten. Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen zweckgebundenen Staatsfonds, den Pensionsfonds für „Neue Beamte“, einrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die Übertragbarkeit des Grundsatzes „Tarifbeschäftigung vor Verbeamtung“ auf Länder und Kommunen zu prüfen und zu fördern. (sto/hau/05.03.2026)

Neuausrichtung der Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen gefordert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 19:15
„Beendigung der Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland am Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen und Neuausrichtung der nationalen wissenschaftlichen Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4464), den das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Deutschlands Mitarbeit im Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), dem sogenannten Weltklimarat, beenden. In ihrem Antrag fordert sie unter anderem, keine Regierungsdelegationen zu Plenar- und Arbeitsgruppensitzungen des IPCC zu senden. Jegliche „formale Beteiligung an IPCC-Abstimmungs- und Billigungsprozessen, einschließlich der Erarbeitung und Annahme der 'Summary for Policymakers'“ soll demnach beendet werden. Deutschland solle zudem sämtliche Beiträge, Zuwendungen, Unterstützungsleistungen und sonstige Zahlungen einstellen und sich auch in der EU auf ein Ende der Finanzierung des Weltklimarats, vor allem für die Einstellung der regelmäßigen Zahlungen an den IPCC Trust Fund, hinwirken. "Wissenschaftliche Politikberatung einrichten" Die Abgeordneten fordern stattdessen, eine „nationale, transparent arbeitende wissenschaftliche Politikberatung zu Umwelt- und Klimathemen einzurichten, die strikt zwischen empirischem Befund, modellbasierten Projektionen, Wertungen und politischen Handlungsoptionen unterscheidet“. Als Begründung führen sie an, der Weltklimarat habe in Deutschland „erheblichen Einfluss auf politische Debatten, Gesetze und Entscheidungen der Verwaltung“. Dabei würden unterschiedliche wissenschaftliche Einschätzungen, Gegenpositionen und Minderheitsmeinungen nicht ausreichend „sichtbar“, so die Kritik. Komplexe Sachverhalte drohten dadurch verkürzt oder nur aus einer Richtung betrachtet zu werden, sodass sich „diese eine Sichtweise als vermeintlich endgültiger 'Stand der Wissenschaft' festsetzt“. (sas/hau/05.03.2026)

Antrag zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 18:40
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Infrastrukturvorhaben im Schienennetz effektiv beschleunigen". Einen entsprechend betitelten Antrag (21/4458) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Antrag der Grünen In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen. Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden. Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)

Kampf gegen Organisierte Kriminalität thematisiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 18:05
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Offensive gegen Organisierte Kriminalität – Staat stärken, Strukturen zerschlagen“ (21/4459) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die beim Bundeskriminalamt und in den Ländern bereits bestehenden Analyse- und Koordinierungsstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität weiterzuentwickeln, personell und technisch zu stärken und ihre länderübergreifende Vernetzung zu verbessern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine „bund-länder-übergreifende Intensivierung der Finanz- und Strukturermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität“ fördern sowie die „bestehenden Instrumente der strafprozessualen Vermögensabschöpfung und der finanziellen Ermittlungen“ konsequent anwenden und ihre Effektivität evaluieren. Ebenfalls fördern soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge branchenspezifische Präventions- und Compliance-Standards für besonders kriminalitätsanfällige Wirtschaftszweige, Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage dafür, die technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der digitalen Forensik und Beweissicherung zu stärken. Des Weiteren wird die Bundesregierung darin unter anderem aufgefordert, „den Vollzug und die Wirksamkeit der bestehenden Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie der internationalen Standards zur Terrorismus- und Finanzkriminalitätsbekämpfung zu evaluieren und zu verbessern“. (sto/hau/05.03.2026)

Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur debattiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 17:30
Den Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur (20/11650) hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, abschließend beraten. Nach halbstündiger Aussprache nahm das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/4022) eine Entschließung zu dem Bericht an. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Baukulturbericht 2024/25 Die Bundesregierung bezeichnet den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. Entschließung verabschiedet Mit der Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts 2024/25 bei ihren Maßnahmen zur Förderung von Baukultur, in ihren Städtebauförderungs- und Stadtentwicklungsprogrammen zu berücksichtigen. Sie soll darauf hinwirken, dass die Bundesstiftung Baukultur zukünftig die Themen Bau- und Planungsprozesse, Gestaltungsspielräume und Gemeinwohl aufgreift und Bezug auf die aktuelle Baugesetzgebung nimmt. Darüber hinaus soll die Bundesstiftung Baukultur zukünftig Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie in der „Leistungsphase 0“ (Planungsvorlauf) sowie in der „Leistungsphase 10“ (Betrieb) die Effizienz von Bau- und Planungsprozessen im Infrastrukturbereich erhöht werden kann. Unterstützen soll die Regierung, dass sich die Bundesstiftung Baukultur weiterhin im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen sowie Fachmessen für die Vermittlung und Weiterentwicklung deutscher Bau- und Planungskultur einsetzt und internationale Kooperationen und Netzwerke voranbringt. (hle/hau/05.03.2026)

Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 16:55
Die Fraktion Die Linke lehnt den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen ab. Über ihren darauf abzielenden Antrag mit dem Titel „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ (21/1597) hat das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft sollten nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abgedeckt werden, heißt es. Des Weiteren fordert die Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen „sofort zu beenden“. Sowohl Gewerkschaften als auch Elternvertreter lehnten eine Militarisierung der Erziehung ab, heißt es in dem Antrag. Der Widerstand speise sich unter anderem aus der Haltung, dass sich – begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus - die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet habe, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leite sich ein Friedensgebot ab, schreiben die Abgeordneten. Zudem werde von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler eingegriffen wird. (hau/05.03.2026)

Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der UN-Frauenrechtskonferenz in New York

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 05.03.2026 - 16:51
Vom 8. bis 12. März 2026 besucht eine Delegation des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die USA, um an der 70. Frauenrechtskonferenz der Vereinten Nationen in New York teilzunehmen. Die diesjährige Frauenrechtskonferenz steht unter dem Leitthema „Sicherstellung und Stärkung des Zugangs zur Justiz für alle Frauen und Mädchen, einschließlich der Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme, der Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken sowie der Beseitigung struktureller Barrieren.“ Mit ihrer Teilnahme an der Jahrestagung möchten die Ausschussmitglieder die besondere Bedeutung unterstreichen, die sie der Stärkung der Rechte der Frauen, deren gleichberechtigter Teilhabe in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft und der Förderung ihrer ökonomischen Ressourcen beimessen. Dabei wird die Delegation auch den Austausch mit weltweit tätigen Akteuren zur Gleichstellung der Geschlechter suchen. Zum Programm der Delegation gehören auch Gespräche mit Teilnehmern aus der Ukraine, Moldau, Spanien, Belgien und Skandinavien, die Teilnahme an sogenannten Side-Events wie Vorträgen, Diskussionsrunden und Treffen mit der Interparlamentarischen Union. Geplant ist außerdem die Übergabe roter Handabdrücke an das Büro Vanessa Fraziers, der UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten. Die Handabdrücke wurden im Deutschen Bundestag anlässlich des „Red Hand Day“ gesammelt, um gegen den Missbrauch der Kinder als Soldaten zu protestieren. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Saskia Esken (Ltg.), Sabine Dittmar (beide SPD), Ellen Demuth, Anne Janssen (beide CDU/CSU), Birgit Bessin (AfD), Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Kathrin Gebel (Die Linke).

Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 16:20
Der Bundestag hat finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Den Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) nahm er am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/4497) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD an. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds „eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds wird es außerdem leichter möglich, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes wurden diese Gesetze außerdem an die EU-Verordnung 2024 / 2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende EU-Richtlinie 2024 / 2994 umgesetzt. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es weiter. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. (hau/bal/05.03.2026)

Debatte über Wiedereinstieg in die Kernenergie

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 15:45
Für die Nutzung der Kernkraft spricht sich die AfD-Fraktion aus. In der Bundestagssitzung am Donnerstag, 5. März 2026, standen zwei Anträge der Fraktion dazu mit den Titeln „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ (21/4460) und „Kernenergie als umweltfreundliche und saubere Energie anerkennen“ (21/4461) auf der Tagesordnung. Beide Vorlagen wurden nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (21/4460), zur Atomkraft zurückzukehren und den Zubau neuer Gaskraftwerke dahingehend zu prüfen, ob diese mit den Reaktivierungsplänen für Kernkraft synchronisiert werden können. Sie begründet dies damit, dass die Kernenergie eine international bewährte, anerkannte, technisch ausgereifte und grundlastfähige Form der Stromerzeugung darstelle, die in zahlreichen Industrienationen weiterhin genutzt, modernisiert und ausgebaut werde. Derzeit befänden sich weltweit 66 neue Kernkraftwerke im Bau. Eine sichere und kostengünstige Stromversorgung sei die Grundlage industrieller Wertschöpfung, wirtschaftlicher Stabilität und sozialer Sicherheit in Deutschland. „Der staatlich forcierte und subventionierte Neubau von Gaskraftwerken stellt keine nachhaltige Lösung dar, sondern verschiebt bestehende Probleme in die Zukunft“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle „umgehend die rechtlichen Grundlagen für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie schaffen“ und das Verbot der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung aufheben. An Standorten mit stillgelegten Kernkraftwerken solle die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke geprüft werden. An Standorten der stillgelegten Kernkraftwerke, an denen die Wiederinbetriebnahme aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erscheine, solle die Errichtung neuer Kernkraftwerke und deren langfristiger Betrieb von mindestens 40 Jahren ausdrücklich und verbindlich ermöglicht werden. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag (21/4461) fordert die AfD, Atomkraft als „umweltfreundliche und saubere“ Energie anzuerkennen. Die Abgeordneten stellen fest, dass „die ideologisch getriebene Abkehr von der Kernenergie ein schwerwiegender Fehler, der Deutschlands Wohlstand, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“, gewesen sei. Während Nachbarstaaten wie Frankreich, Tschechien und Finnland weiter auf Kernkraft setzten, habe die Bundesregierung im April 2023 „ohne Not die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet - trotz bewährter Sicherheitsstandards und jahrzehntelanger Zuverlässigkeit.“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kernenergie als „umweltfreundliche und saubere Energiequelle gemäß der EU-Energie-Taxonomie anzuerkennen“ und konkrete Schritte zur Förderung der Kernenergie im deutschen Energierecht einzuleiten. Die Forschung an neuen Reaktortechnologien sollten intensiviert und „innovative Verfahren zur Reduzierung radioaktiver Abfälle“ gefördert werden. Um die Akzeptanz der Atomkraft bei der Bevölkerung zu erhöhen, verlangt die AfD-Fraktion eine „umfassende Informationskampagne, die der Öffentlichkeit die hohen Sicherheitsstandards, Umweltvorteile und technologischen Fortschritte der modernen Kernenergie vermittelt“. Darüber hinaus sollten „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse transparent dargestellt“ und einer Verbreitung von „Desinformationskampagnen zum Thema Kernenergie“ entgegenwirkt werden. (nki/05.03.2026)

Ausschuss für Sport und Ehrenamt bei den Paralympischen Winterspielen Milano-Cortina 2026

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 05.03.2026 - 15:40
Eine Delegation des Sportausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 9. bis 13. März 2026 zu den Paralympischen Spielen nach Italien reisen. Das Reiseprogramm führt die Gruppe zunächst nach Mailand, wo Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft mit dem Schwerpunkt Sport und Ehrenamt geführt werden. Der Ausschuss wird das Eishockeyspiel der deutschen Mannschaft besuchen. Der Programmteil in Cortina d’Ampezzo und Tesero ist geprägt von sportpolitischen Gesprächen, u.a. mit dem Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), dem Projekt „Paralympics-Zeitung“, dem Deutschen Behindertensportverband, sowie Vertretern des Medizintechnikunternehmens Ottobock und dem Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten. Zudem sind Besuche der Paralympischen Dörfer in Predazzo und Cortina und Gespräche mit Athleten und dem Funktionsteam der deutschen Mannschaft geplant. Der Ausschuss besucht auch Sportwettbewerbe mit deutscher Beteiligung in Cortina d’Ampezzo und Tesero. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Aydan Özoğuz (Ltg.), Jürgen Coße (beide SPD), Jens Lehmann (CDU/CSU), Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Jorrit Bosch (Die Linke).

Zwangseingewiesen und vergewaltigt in den „Tripperburgen“ der DDR

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 15:30
Wegen vermeintlicher „Rumtreiberei”, „Unzuverlässigkeit” oder „Arbeitsbummelei” wurden Zehntausende junge Frauen und Mädchen in die Geschlossenen Venerologischen Stationen verschiedener Krankenhäuser in der DDR eingewiesen. Als Vorwand diente jeweils der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit. Weggesperrt in den sogenannten „Tripperburgen“ erfuhren sie psychische wie auch physische Gewalt, wurden mit Schlafentzug gequält, unethischen medizinischen Behandlungen unterzogen und vergewaltigt. Von all dem erzählte eine der Betroffenen in bewegenden Worten während des von der SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke initiierten Fachgesprächs zum Thema „Scham und Angst: Zwangseinweisungen und Misshandlungen von jungen und minderjährigen Frauen in den sogenannten Tripperburgen der DDR“ am Donnerstag, 5. März 2026. „Wir wurden alle der Reihe nach vergewaltigt“ Angelika Börner war 15 Jahre alt, als sie ohne medizinische Indikation für achteinhalb Wochen in der Geschlossenen Venerologischen Station der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) festgehalten wurde. Sie hatte 1965 die DDR verlassen wollen und wurde daraufhin von ihrer linientreuen Mutter der Herumtreiberei angezeigt worden. Bei der Einlieferung seien die Frauen komplett rasiert und von oben bis unten mit einer Desinfektionslösung eingesprüht worden, sagte sie. Der Tag im Krankenhaus begann dann um 5.30 Uhr mit einer ersten „Untersuchung“. Den Rest des Tages hätten die Frauen im Gemeinschaftszimmer verbringen müssen, wo es für 15 Frauen drei Stühle gab und das Liegen und Sitzen auf den Betten am Tage verboten war. „Wir waren gänzlich uns selbst überlassen und haben auf dem Betonfußboden gesessen.“ Jeden dritten Tag sei ein Arzt mit zwei, drei Männern – Stasi-Männern, wie sich später herausstellen sollte – in den Raum gekommen. Sie hätten drei Frauen ausgesucht, „die dann abends gefehlt haben“. Anfangs habe sie nicht gewusst, warum. Bis sie selbst ausgewählt wurde. Im Arztzimmer sei sie nicht untersucht worden. „Wir wurden dort alle der Reihe nach vergewaltigt“, erzählte die Zeitzeugin. „Die Bilder davon bekomme ich nicht aus dem Kopf“, fügte sie hinzu. Zwölf Stunden ohne Essen und Trinken an Händen und Füßen angekettet Wer nicht vergewaltigt wurde, musste die ganze Nacht die Poliklinik putzen. „Von abends neun Uhr bis morgens halb Fünf.“ Im Anschluss gab es weder die Möglichkeit zu duschen noch zu schlafen. Als Bestrafung für das Lachen über einen Witz, so erzählte Angelika Börner weiter, sei sie für zwölf Stunden ohne Essen und Trinken in einem Käfig an Händen und Füßen angekettet gewesen. Sämtliche Vorbeilaufenden hätten sie anspucken müssen. „Es war ein Grauen“, sagte sie. Das Allerschlimmste sei aber gewesen, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus von der eigenen Familie als „persona non grata“ behandelt worden sei. Der Medizinhistoriker Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm, hat viele Patientenakten dazu ausgewertet. Diese zeigen sehr eindrücklich, wie Frauen in der DDR durch Medizin diszipliniert werden sollten, sagte er während des Gesprächs. Allein in Halle seien zwischen 1961 und 1989 etwa 5.000 zwangsweise verbrachte Frauen gewesen. Steger betonte, die Anerkennung des Unrechts sei wichtig. SED-Opferbeauftragte: Unrecht klar als Unrecht benennen Wesensmerkmal der SED-Diktatur sei die Verschleierung und das nicht offen sprechen dürfen, sagte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke. Bei dieser Thematik komme fast immer die Scham dazu. Das Gespräch, so ihre Hoffnung, solle eine Ermutigung für viele Betroffene sein. Es solle zudem zeigen, „wie wichtig es uns als demokratische Gesellschaft ist, dieses Unrecht klar als Unrecht zu benennen, den Betroffenen zu helfen und Aufklärung in der Gesellschaft zu leisten“, sagte Zupke. In der sich anschließenden Podiumsrunde erörterte die Zeitzeugin und Initiatorin eines Erinnerungszeichens der Geschlossenen Venerologischen Station Berlin-Buch Martina Blankenfeld zusammen mit Professor Steger, Dr. Fruzsina Müller vom Medizinhistorischen Institut der Charité Berlin und der Journalistin Sabine Seifert den gegenwärtigen Aufarbeitungsstand und die Bedarfe von Betroffenen und Wissenschaft. Bei einem sich anschließenden Empfang konnte ein Teil der Wanderausstellung „Einweisungsgrund: Herumtreiberei – Disziplinierung in Venerologischen Stationen und Spezialheimen der DDR“ des Vereins "Riebeckstraße 63" und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau besichtigt werden. Zudem konnten sich Betroffene zu konkreten Rehabilitierungsfragen und Unterstützungsmöglichkeiten erstberaten lassen. (hau/05.03.2026)

Bundestag stimmt künftiger Bejagung des Wolfes zu

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 15:10
Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/4371) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474). Der Entschließungsantrag der AfD wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnten. Den Entschließungsanträgen der Grünen und Linken stimmten diese beiden Fraktionen jeweils zu, die drei übrigen Fraktionen lehnten sie ab. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD beschloss der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Grüne und Linken lehnten sie ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. Die Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im parlamentarischen Verfahren am Mittwoch, 26. Februar, der Gesetzentwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen gestrichen. In einem Entschließungsantrag wurde unter anderem noch einmal betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen. Entschließung verabschiedet In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen, damit die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden könne. Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden. Auf die Länder soll die Bundesregierung mit der Bitte zugehen, dass die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwende. Die Weidehaltung soll weiterhin gefördert werden. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, Mutterkühen, Milchkühen, Jungrindern, Fohlen und Pferden und weiteren Weidetieren sei eine besonders artgerechte Haltung und auch für den Erhalt der Artenvielfalt von hoher Bedeutung. Schließlich soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen. Entschließungsanträge der Opposition Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/4472) unter anderem auf, bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften ähnlich wie bei den Rotwildhegegemeinschaften nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgt. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/4473) die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Ländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen. Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/4474) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden. (hau/mis/05.03.2026)

Aussprache über "Gefährdungen der digitalen Teilhabe"

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 14:05
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 5. März 2026, in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern" befasst. Verlangt worden war die Aktuelle Stunde von der AfD-Fraktion. AfD: Angriffe auf die Meinungsfreiheit werden immer krasser Ruben Rupp eröffnete für die AfD die Aktuelle Stunde. Er warf der Europäische Union und der Bundesregierung vor, seit Jahren „Angriffe auf den freien, digitalen Raum“ und auf die Meinungsfreiheit zu verüben, die immer krasser und radikaler würden. Er verwies auf die jüngst von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht Klarnamenpflicht im Netz, die er „einen weiteren Tiefpunkt des Kanzlers“ nannte. „Der Vorstoß von Friedrich Merz erschüttert nicht nur die Grundfeste anonymer Kommunikation, sondern er gefährdet die Demokratie selbst“, sagte Rupp und forderte die Union auf, sich schleunigst davon zu distanzieren. Mit der AfD werde es keine Klarnamenpflicht geben, betonte Rupp. Auch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren bezeichnete er als „unsäglich“. Dieses werde gefordert, weil man den „Erfolg alternativer Medien und der AfD“ auf den Plattformen sehe und diesen beschädigen wolle, sagte Rupp. Seine Partei leugne nicht die Probleme in sozialen Medien, ein Verbot für junge Menschen sei jedoch nicht das richtige Mittel. Rupp schlug vor, einen „technischen Schlüssel“ zur Altersverifikation für jedes Kind an die Eltern zu schicken, der verpflichtend für die Plattformen sein soll. Ministerin: Debatte muss in der Breite der Gesellschaft geführt werden Als zweite Rednerin der Debatte betonte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wie wichtig es sei, Kinder und Jugendliche in der analogen und der digitalen Welt gleichermaßen gut zu schützen. „Diesem Anspruch sind wir Erwachsene in Deutschland und in Europa bislang nicht hinreichend gut nachgekommen, und es ist Zeit, dass wir dieses Versäumnis endlich nachholen“, sagte Prien. Diese Debatte müsse in der Breite der Gesellschaft geführt werden, sagte Prien und dankte CDU und SPD, die erste Vorschläge für ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren erarbeitet hatten. Nie zuvor sei eine Generation weltweit so fundamental neuen und anderen Herausforderungen ausgesetzt gewesen als ihre Elterngeneration, sagte die Ministerin und verwies auf die Folgen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum. Technikfolgenabschätzung sei in vielen Bereichen selbstverständlich, doch „im Kontext der Einführung von Social Media“ sei dies vernachlässigt worden. Sie persönliche hege Sympathien für eine feste Altersgrenze, doch das werde nicht reichen, sagte Prien. So brauche es ein Gesamtkonzept bestehend aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu gehörten „zeitgemäße Formen der Medienbildung“ und die Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz.“ CDU/CSU: Minderjährige brauchen wirksamen Schutz des Staates im Netz Das betonte auch Ronja Kemmer (CDU/CSU), die sagte, Minderjährige brauchen den wirksamen Schutz des Staates im Netz. Das Thema mentale Gesundheit gehöre in den Mittelpunkt. Die AfD sie „vieles, aber sicherlich nicht die Hüter von Teilhabe und Freiheit im Netz“, schickte Kemmer in Richtung der AfD-Fraktion. Grüne: Süchtig machende Algorithmen verbieten Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Menschen im Durchschnitt knapp zwei Stunden Zeit pro Tag auf sozialen Medien verbringen – bei Jugendlichen liege diese Zeit sogar noch höher. Meistens fühle sich Social Media wie eine „grelle Spielhölle“ oder eine „nervige Dauerwerbesendung“, die Ängste verstärke. „Soziale Medien, wie sie jetzt sind, sie sind nicht ‚sozial‘“, sagte Lührmann. Sie forderte Ministerin Prien auf, bald zu handeln. Die Ergebnisse der Expertenkommission, die ihre Ergebnisse im Sommer vorlegen will, könnten nicht abgewartet werden. Ein Schlüssel liege nach ihrem Dafürhalten in den Standardeinstellungen der Plattformen, bei denen Jugendschutz, Sicherheit und Selbstbestimmung zum Standard werden müssten. Nötig seien sichere soziale Medien für alle. Endlos-Scrolling, Bots und Fake Accounts dürften nicht mehr zugelassen werden. Auch ein Werbelimit von 15 bis 20 Prozent sei sinnvoll. Nötig sei es auch, die existierenden Regeln, zum Beispiel des Digital Services Acts (DSA) konsequent anzuwenden, sagte Lührmann. So müssten beispielsweise süchtig machende Algorithmen verboten werden. SPD: Selbstbewussten Umgang mit Social Media entwickeln Auch Armand Zorn (SPD) betonte, dass es entscheidend sei, Risiken zu begrenzen. Nirgendwo gebe es so viele Regeln für den Umgang miteinander im digitalen Raum wie in der EU – das sei auch gut so. „Zeitgleich stellen wir fest, dass das nicht ausreicht, dass es tagtäglich zu Verwerfungen kommt und Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am stärksten darunter leiden“, sagte er. Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier Orientierung zu geben. Den zuletzt von der SPD-Fraktion erarbeitete Vorschlag für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige lobte er als Mischung „aus Kinderschutz, Befähigung und Begleitung“. Die Initiative sei verknüpft mit dem Ziel, einen selbstbewussten Umgang mit Social Media zu entwickeln. Mit Blick auf Regulierung und Durchsetzung sagte Zorn, wenn es um Verstöße, Diskriminierung und Kinderschutz gehe, müsse schneller gehandelt werden und Strafen schneller verhängt werden. Linke: Digitaler Raum gehört zur Lebensrealität Scharfe Kritik kam von Anne-Mieke Bremer (Die Linke) die betonte, dass der digitale Raum zur Lebensrealität aller gehöre. „Wer Kinder und Jugendliche davon ausschließen möchte, nimmt ihnen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe.“ Anderseits fehle auch die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote, nannte die Digitalpolitikerin „reine Symbolpolitik“. Es werde ein vermeintlicher Schutz suggeriert, wo keiner sei. Statt Ausschluss seien mehr Möglichkeiten der begleiteten Mediennutzung durch geschultes sozialpädagogisches Personal nötig, sagte Bremer. Ihre Fraktion fordere, nicht die Nutzerinnen einzuschränken, sondern die Konzerne. Die Gefahren von Desinformation, Hassrede und Suchtalgorithmen würden nicht mit dem 16. Geburtstag plötzlich verfliegen, betonte sie: „Social Media in seiner jetzigen Form, ohne faktische Plattformregulierung, ist für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche“, betonte Bremer. Zudem sei unklar, wie eine Altersgrenze umgesetzt werden soll. Mit einer Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abgeschafft und sie führe zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern, kritisierte sie. (lbr/05.03.2026)

Bundestag wählt Klara Geywitz zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 14:00
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, Klara Geywitz zur neuen Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. In geheimer Wahl entfielen auf die 50-Jährige 383 Stimmen. 181 Abgeordnete votierten gegen den Wahlvorschlag der Bundesregierung, 17 Abgeordnete enthielten sich. Für die Wahl waren mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Über den Wahlvorschlag muss nun noch der Bundesrat abstimmen. Klara Geywitz war von 2021 bis 2025 Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Zuvor hatte sie von 2004 bis 2019 als SPD-Abgeordnete dem Landtag von Brandenburg angehört und dort den Wahlkreis Potsdam I vertreten. 12 Jahre Amtszeit Amtsvorgänger Christian Ahrendt war am 25. Oktober 2012 in das Amt gewählt worden. Der Jurist war seit 7. Januar 2013 Vizepräsident des Bundesrechnungshofes und hat turnusgemäß nach zwölf Jahren seine Amtszeit im Januar 2025 beendet. Zuvor war er von 2005 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der FDP aus Mecklenburg-Vorpommern. Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn ist Kay Scheller. Der Bundesrechnungshof prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat wählen auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes. Deren Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. (eis/05.03.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.03.2026 - 13:45
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Kapitalmarktintegration I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (21/4467) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1095 / 2010, Nr. 648 / 2012, Nr. 600 / 2014, Nr. 909 / 2014, 2015 / 2365, 2019 / 1156, 2021 / 23, 2022 / 858, 2023 / 1114, Nr. 1060 / 2009, 2016 / 1011, 2017 / 2402, 2023 / 2631 und 2024 / 3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16345 / 25) ab. Kapitalmarktintegration II: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (21/4468) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16347 / 25) ab. Finanzsicherheiten: Schließlich lehnten alle übrigen Fraktionen auch einen dritten Antrag der AfD-Fraktion (21/4469) ab. Der Antrag bezog sich auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten (Ratsdokument 16348 / 25). Petitionen: Das Parlament entschied über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 171 bis 183 (21/4331, 21/4332, 21/4333, 21/4334, 21/4335, 21/4336, 21/4337, 21/4338, 21/4339, 21/4340, 21/4341, 21/4341, 21/4343). Keine Unterstützung Deutschlands für das syrische Regime Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland möge dem syrischen Regime keine Unterstützung zukommen lassen, bis die Verantwortlichen für das Massaker an der syrischen Westküste an den alawitischen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen wurden. Zur Begründung führte der Petent im Wesentlichen an, das syrische Regime sei verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter das jüngste Massaker an der syrischen Westküste. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen seien im März 2025 innerhalb von 72 Stunden mehr als 900 Menschen aus religiösen Minderheiten, vor allem Alawiten, von Dschihadisten, die Anhänger der syrischen Streitkräfte gewesen seien, getötet worden. Deutschland dürfe sich nicht an der finanziellen Stabilisierung eines dschihadistischen Regimes beteiligen, das für Massaker an der eigenen Bevölkerung verantwortlich sei, hieß es in der Petition. Jede Form wirtschaftlicher Unterstützung – sei es durch Investitionen, Hilfsgelder oder geschäftliche Kooperationen – stärke ein System, das ungestraft Verbrechen begehe und keinerlei Anzeichen für politische Reformen zeige. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass das Auswärtige Amt die Gewalttaten an der syrischen Küste verurteilt, Aufklärung gefordert und die syrische Regierung aufgefordert habe, weitere Übergriffe zu verhindern. „Auch der Petitionsausschuss verurteilt Gewalt gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien auf das Schärfste“, heißt es in der Vorlage. Unterstützung „regierungsfern und bedarfsorientiert“ Die Bundesregierung habe betont, dass es keine direkten Zahlungen an die syrische Regierung gebe, wird weiter ausgeführt. Wie auf der 9. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigt, unterstütze die Bundesregierung Syrerinnen und Syrer mit 300 Millionen Euro in Syrien und den Nachbarstaaten. Dabei setzten sich die Mittel des Auswärtigen Amts aus 131 Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie 36 Millionen Euro für Stabilisierung und friedensfördernde Maßnahmen zusammen. Laut Bundesregierung werde die humanitäre Unterstützung regierungsfern und bedarfsorientiert über die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Welthungerhilfe, den Norwegian Refugee Council und andere abgewickelt. Der Petitionsausschuss befürworte eine solche regierungsferne Unterstützung im Interesse der syrischen Zivilbevölkerung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Eingabe für geeignet, „in Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung einbezogen zu werden“. (eis/hau/05.03.2026)