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Tourismusausschuss besucht Albanien

Bundestag | Pressemitteilungen - letztes Update vor 8 Stunden 36 Minuten
Vom 28. September bis 2. Oktober 2026 reist eine Delegation des Tourismusausschusses zu Gesprächen auf parlamentarischer und ministerieller Ebene, mit Wirtschaftsvereinigungen und touristischen Einrichtungen nach Albanien. Sie wird sich dabei auch über die aktuelle innen- und außenpolitische Lage Albaniens informieren, insbesondere im Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt des Landes. Die Gespräche finden vor allem in Tirana, der Hafenstadt Durres und den Bergregionen Kruja und Dajti statt. Die Delegationsreise nimmt Bezug auf diesjährige Besuche hochrangiger albanischer Gäste in Berlin. Im März 2026 hat der albanische Parlamentspräsident Niko Peleshi den Bundestag besucht. Zudem bestehen seit der Internationalen Tourismusmesse ITB Berlin im März Kontakte des Ausschusses zu Tourismusminister Blendi Gonxhja und der Leiterin der „Albania National Tourism Agency“, Zana Cela. Im Jahr 2025 war Albanien offizielles Partnerland der ITB. Der Ausschuss sieht in Albanien eines der am schnellsten wachsenden Reiseziele Europas; inzwischen entfielen fast 25 Prozent des Bruttoinlandprodukts auf den Tourismus. Das Land investiere mit internationaler, auch deutscher Unterstützung in den Ausbau der touristischen Infrastruktur nach europäischem Standard und fördere, um „Hotspots“ zu entlasten, speziell im Landesinneren einen nachhaltigen Natur-, Wander- und Agrotourismus. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Anja Karliczek (Ltg), Michael Kießling, Leif Bodin (alle CDU/CSU), Erhard Brucker (AfD), Stefan Zierke (SPD), Boris Mijatovic (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Katalin Gennburg (Die Linke).

Anhörung zur Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 8 Stunden 45 Minuten
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. September 2026, grundsätzlich begrüßt worden. Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis in ihren schriftlichen Stellungnahmen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ((EU) 2024/1712) in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden. Grundlegende Überarbeitung der Tatbestände Sophia Härtel vom Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) hob in ihrer Stellungnahme hervor, dass sich der Entwurf nicht allein auf die Umsetzung der Richtlinie beziehe, sondern eine grundlegende Überarbeitung der Menschenhandelstatbestände vorsehe. Eine bloße Erweiterung von Paragraf 232 Strafgesetzbuch (StGB) um die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat und die Ausweitung der Nachfragestrafbarkeit über den Bereich der sexuellen Ausbeutung hinaus würde den bestehenden praktischen Anwendungsproblemen nicht abhelfen. Positiv hervorzuheben sei, dass das Ruhen der Verjährung neben der sexuellen Ausbeutung auf die neu eingefügten Ausbeutungsformen des Menschenhandels erweitert wird. Nicht nachvollziehbar sei jedoch, dass die besondere Ruhensregelung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei minderjährigen Betroffenen nicht für die übrigen Ausbeutungsformen des Menschenhandelsparagrafen gelten. Mehr Hilfsangebote gefordert Für die Dortmunder Ministerialrätin a. D. Dr. Ina Holznagel ist der Entwurf geeignet, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und eine wirkungsvollere Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und sexuellen Ausbeutung sowie der Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung zu ermöglichen. Diesem Ziel könnte der Gesetzentwurf mit einigen Modifikationen noch besser gerecht werden. Die nachhaltige Absicherung opfergerechter Hilfsangebote und Präventionskonzepte sowie den Aufbau eines strukturellen Rahmens spare der Gesetzentwurf weitgehend aus, so Holznagel. Zu loben sei, so Holznagel, dass der Gesetzentwurf sich nicht in allen Punkten auf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinien beschränkt und auch Rückmeldungen von Expertinnen und Experten aus der Strafverfolgungspraxis einbezieht. Übersichtlichere Gestaltung Staatsanwalt Dr. Oliver Piechaczek, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB), begrüßte den Entwurf in seiner Gesamtheit. Die Menschenhandelsdelikte und die Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung seien bislang in hohem Maße unübersichtlich, komplex und erschwerten eine effektive Strafverfolgung. Zudem seien die Straftatbestände der sexuellen Ausbeutung auf unterschiedliche Abschnitte des Strafgesetzbuches verteilt, was zum einen systematisch nicht überzeuge und zum anderen Abgrenzungsfragen in der Praxis der Strafverfolgung aufwerfe. Dem Gesetzentwurf gelinge es, die Tatbestände übersichtlicher zu gestalten sowie bestehende Widersprüche zu den im Bereich der Prostitution und der sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt maßgeblichen Strafvorschriften aufzulösen und auf diese Weise ein stimmigeres System zu schaffen, das eine effektivere Verfolgung von Menschenhandel und häufig damit einhergehender weiterer Delikte ermögliche. Beispiel für evidenzbasierte Strafgesetzgebung Der Strafrechtler Prof. Dr. Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, lobte den Entwurf als „ein sehr erfreuliches Beispiel für evidenzbasierte Strafgesetzgebung, das hoffentlich Schule macht“. Auch Renzikowski begrüßte, dass sich der Entwurf nicht mit einer Beschränkung auf das unabdingbare Mindestmaß der Richtlinienumsetzung begnügt. Neben weiteren Verbesserungen werfe der Entwurf auch einige Fragen auf. In seiner Stellungnahme nannte der Experte wie auch andere Sachverständige als Beispiel, dass künftig die Verjährung für minderjährige Opfer bei sexueller Ausbeutung, Leihmutterschaft, illegaler Adoption und Zwangsheirat bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ruhen soll. Hier gebe es Unklarheiten. Praktiker sieht begrenzte Effekte Für Helmut Sporer, Kriminaloberrat a.D. aus Augsburg, gehört die Verfolgung von Straftaten im Bereich kommerzieller sexueller Ausbeutung zu den schwierigsten Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung. Der Entwurf enthalte sowohl positive Aspekte wie auch Bereiche, die noch präziser gestaltet werden könnten, erklärte der Experte in seiner Stellungnahme. Aber auch bei bestmöglicher Ausgestaltung des Entwurfs dürften an dessen Wirkung keine zu hohen Erwartungen gestellt werden. Er werde nur zu begrenzten positiven Effekten führen. Es sei vielmehr zu befürchten, dass sich im Falle eines EU-Beitritts oder der Assoziierung von Westbalkan-Staaten die Problematik wegen neuer Ressourcen an vulnerablen Frauen aus diesen Ländern noch verschärfen könnte. Durch eine Änderung der Systemstruktur bei der Strafverfolgung sollten auch diejenigen, die von der Prostitutionsausübung Dritter profitierten, in strafrechtliche Verantwortung genommen werden können. Dazu wäre ein Systemwechsel hin zum Sexkaufverbot notwendig. Schließung von Strafbarkeitslücken Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erklärte in seiner Stellungnahme, der Gesetzgeber reagiere mit dem Entwurf auf das beständig hohe Niveau der Fallzahlen. Punktuell handele es sich zudem um eine Erweiterung von Straftatbeständen und somit um die Schließung von Strafbarkeitslücken. Vieles sei gelungen, insbesondere die Vereinfachung und Neuanordnung der Strafvorschriften im StGB überzeuge. Der Entwurf mache vieles richtig, doch könnte die Gelegenheit der Neuordnung und Vereinfachung zu weitreichenderen Reformen genutzt werden. Thüsing nannte unter anderem die mögliche Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes durch Heraufsetzung des Mindestalters der Prostitution auf 21 Jahre und verwies auf weiterhin bestehende Schwierigkeiten bezüglich der „Leichtfertigkeit“ im Rahmen der Freierstrafbarkeit. Mehr präventive Maßnahmen Gerd Wiegel von der Abteilung Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärte, der DGB habe vor allem Kompetenzen und Expertise in den Bereichen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, daher sei für ihn die Aufnahme der „Beschäftigung zu ausbeuterischen Bedingungen“ und deren Erläuterung von Bedeutung, so der Experte. Aus Sicht des DGB wäre es für eine erfolgreiche Strafverfolgung wichtig, dass vor allem objektive Tatbestände, die gut zu beweisen sind, als Merkmale von Ausbeutung im Gesetz aufgeführt werden. Um aber erst gar nicht in den Bereich der Strafverfolgung zu gelangen, sollten präventive Maßnahmen zur Begleitung des vorgelegten Gesetzentwurfs eine noch größere Rolle spielen, so Wiegel. Dazu zählten die Stärkung der Tarifbindung und das Verbot oder mindestens die weitere Eingrenzung von Subunternehmerketten. Härtel nahm auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Anhörung teil. Holznagel und Renzikowski wurden von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, Piechaczek, Sporer und Thüsing von der Unionsfraktion, und Wiegel nahm für die Fraktion Die Linke teil. Erheblicher Reformbedarf Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, zeigen die Erfahrungen der Strafverfolgungspraxis und Evaluationsergebnisse, dass erheblicher Reformbedarf besteht. Die Tatbestände sollen übersichtlicher gestaltet und bestehende Widersprüche innerhalb des Strafgesetzbuches sowie zu anderen Tatbeständen - insbesondere im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung - aufgelöst werden. Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, heißt es. Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden. Bundesrat will Änderungen Der Bundestag hatte am 26. Juni 2026 erstmals über den den Entwurf debattiert. Anschließend hatte der Bundesrat Änderungen gefordert (21/7562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem ging es um das vorgesehene Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers und die Erfassung weiterer Straftatbestände wie Zwangsarbeit und Kinderhandel. Zum anderen hält der Bundesrat die bei bestimmten Fällen der Zwangsprostitution und des Menschenhandels vorgesehene Beschränkung auf minderjährige Opfer für nicht überzeugend und fordert hier eine Regelung ohne Altersbeschränkung. Die Bundesregierung sieht dafür keinen Bedarf. (mwo/hau/scr/23.09.2026)

AfD will weniger Versicherungen bei Forstflächen

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 8 Stunden 45 Minuten
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf Die Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen soll nach dem Willen der AfD-Fraktion eingeschränkt werden. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Social-Media-Schutz: Vorhandene Strukturen nutzen

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 8 Stunden 45 Minuten
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss Bis zum Jahresende sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Social Media zu schützen. Das betonte Ministerin Prien heute im Ausschuss.

Arbeitskontakte mit "De facto-Regierung" Afghanistans

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 8 Stunden 45 Minuten
Auswärtiges/Antwort Die Bundesregierung steht "anlassbezogen auf technischer Ebene mit Vertretern der afghanischen De facto-Regierung in Kontakt", wie sie in der Antwort auf eine Linken-Anfrage schreibt.

Veröffentlichungspflicht für Parteien bei Kreditaufnahme

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 8 Stunden 45 Minuten
Inneres/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien" vorgelegt,

Bundestag billigt Tagesordnung nach Debatte zur Geschäftsordnung

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 8 Stunden 45 Minuten
Der Bundestag hat am Mittwoch, 23. September 2026, zu Beginn der Plenarsitzung gut 20 Minuten lang zur Geschäftsordnung debattiert. Hintergrund war, dass zwischen den Fraktionen kein Einvernehmen über die Tagesordnung der Sitzungswoche hergestellt werden konnte. Konkret handelte es sich um die Aufsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)" (21/3064(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf die Tagesordnung. Der Gesetzentwurf fordert die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag auf Aufsetzung des Gesetzentwurfs gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages gestellt. Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angelehnt. AfD und Linke stimmten gemeinsam mit den Grünen für die Aufsetzung. Opposition: Verschleppung, Feigheit, Doppelzüngigkeit Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Dr. Irene Mihalic, begründete den Antrag ihrer Fraktion damit, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates seit "nunmehr fast einem Jahr" vorliege. Es sei "eine Selbstverständlichkeit" die Initiative der Länder zu beraten, stattdessen werde sie seitens der Koalition auf das "politische Abstellgleis" gestellt. Auch mit Blick auf den queerfeindlichen Anschlag auf den Christopher Street Day im Juli in Berlin sei dies geboten, so Mihalic. Ina Latendorf, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke, schlug in dieselbe Kerbe. Der Widerstand der Koalition werfe Fragen auf und sei "parlamentarisch absolut unverständlich". Den Koalitionären warf Latendorf vor, die eigene Feigheit auf dem Rücken derer auszutragen, die um die Anerkennung ihrer Identität als Grundrecht kämpfen. "Stellen Sie sich diesem Thema", rief Latendorf den regierungstragenden Fraktionen zu. Für die AfD-Fraktion attestierte Dr. Bernd Baumann der CDU "Doppelzüngigkeit". Die Union stehe vor dem Dilemma, dass die eigenen Länderchefs einer "queeren Verfassungsänderung" zugestimmt hätten, der man sich im Bundestag nun nicht anschließen wolle. Die Union werde von linken Ideologien und einem "woken Weltbild" getrieben, so der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD. Koalition verteidigt die Ablehnung der Beratung Vertreter der Koalition hielten den Grünen vor, dass deren wortgleicher Gesetzentwurf bereits im parlamentarischen Verfahren beraten werde und deshalb alle Argumente in der Sache im Plenum ausgetauscht worden seien. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Catarina dos Santos-Wintz, betonte außerdem, dass ihre Fraktion nicht von der angestrebten neuen Regelung im Grundgesetz überzeugt sei. Die Absicht, ein "gesellschaftspolitisches Signal" zu senden, reiche nicht aus, um das Grundgesetz zu ändern, so dos Santos-Wintz. "Reine Schaufensterpolitik" und "politische Taschenspielertricks" warf auch Dirk Wiese (SPD) den Grünen vor. Im Rechtsausschuss hätten es die Mitglieder der Grünen versäumt, fristgerecht eine öffentliche Anhörung zu ihrer Initiative zur Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in das Grundgesetz zu beantragen. "Das schien ihnen nicht wichtig genug gewesen zu sein", so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD in Richtung Grünenfraktion. (ste/23.09.2026)

Linnemann erläutert seine Vorhabenplanung

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 9 Stunden 33 Minuten
Gesundheit/Ausschuss Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat sich erstmals im Gesundheitsausschuss den Fragen der Abgeordneten gestellt und seine politischen Ziele erläutert.

Bär stellt erste Ergebnisse der CISPA-Sonderprüfung vor

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 9 Stunden 33 Minuten
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Der Abfluss sicherheitsrelevanter Erkenntnisse am Forschungszentrum CISPA ist laut Ergebnissen der Sonderprüfung jederzeit möglich gewesen. Dies sagte Bundesministerin Bär im Forschungsausschuss.

Anzeigepflicht bei Unternehmensbeteiligung von Ministern

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 10 Stunden 15 Minuten
Inneres/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung" vorgelegt.

Mehrheit im Ausschuss begrüßt zweiten Tankrabatt

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 10 Stunden 15 Minuten
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Der Wirtschaftsausschuss hat über die von der Bundesregierung geplante Neuauflage des Tankrabatts beraten: Union und SPD stellen sich hinter das Vorhaben, die Opposition wendet sich dagegen.

Social-Media-Schutz: Vorhandene Strukturen nutzen

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 10 Stunden 31 Minuten
Bis zum Jahresende sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Social Media zu schützen. Das betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch, 23. September 2026. In dem Fachgespräch des Ausschusses mit der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der Digitalen Welt“ mahnte auch der Co-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller: „Uns war wichtig zu signalisieren: Fangt an, legt jetzt los!“ Der Wissenschaftliche Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik war zusammen mit der Co-Vorsitzenden Nadine Schön (CDU) sowie der stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesschüler/-innenkonferenz, Lilli Berthold, geladen. Im Zentrum des Gesprächs stand die Frage, wie die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission konkret umgesetzt werden können. Deutlich gemacht wurde von allen Beteiligten, auch von Seiten der Abgeordneten, dass eine reine Diskussion um Altersgrenzen das Problem in seiner Komplexität nicht erfasse. Die Kommission habe sich deshalb an dem „Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe“ orientiert, erläuterte Köller. Ministerin Prien betonte: „Es gibt keine einfachen Lösungen. Wir brauchen eine Gesamtstrategie“, bei der gesellschaftliche und politische Akteure aus allen Ebenen miteinander agieren. Altersgrenzen seien zwar ein Teil der Lösung, aber nicht der einzige. Nadine Schön fügte dem hinzu: „Wir sind nicht die Social-Media-Verbotskommission gewesen!“ Köller und Schön wiesen darauf hin, dass Kinder- und Jugendliche in ihrer jeweiligen Entwicklungsphase gesehen werden müssten. Während bei Dreijährigen eher die Eltern angesprochen werden müssten, könnten Teenager natürlich selbst als Akteure angesprochen werden. Lilli Berthold kritisierte allerdings die Beteiligung der Jugendlichen an der Kommission als unzureichend. Die sechs bis sieben Workshops seien zwar ein guter Ansatz gewesen. „Eine echte Jugendbeteiligung sollte jedoch strukturell verankert werden“, forderte sie. Auf den Einwand aus den Reihen der Abgeordneten, dass die Stärkung von Medienkompetenz in den Familien einerseits und in den Institutionen andererseits Geld koste, das sich derzeit im Haushalt des Ministeriums für 2027 aber nicht abbilde, entgegneten Prien, aber auch die Kommissions-Vorsitzenden: Es gebe bereits sehr viele verschiedene Strukturen und Projekte, auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene, die aber zum Teil wenig bekannt oder miteinander koordiniert seien. Diese Strukturen könnten viel besser genutzt werden, betonte Bildungswissenschaftler Köller. (che/23.09.2026)

Anträge zur Ernährungssicherheit abgelehnt

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 10 Stunden 41 Minuten
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stimmt gegen Anträge der Grünen und der AfD zur Ernährungssicherheit.

"SPARK"-Entwicklung kostet bislang rund 3,28 Millionen Euro

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 10 Stunden 59 Minuten
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Die Entwicklung der KI-Software SPARK Workflow hat bislang rund 3,28 Millionen Euro gekostet. Das geht aus einer Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage hervor.