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Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Solidaritätszuschlag abschaffen – Bürger und Wirtschaft entlasten“ (21/5763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihre, Antrag die sofortige Streichung des Solidaritätszuschlags. Seit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 fehle dem Solidaritätszuschlag faktisch die Legitimation, weshalb er abgeschafft werden müsse, heißt es in dem Antrag. Bei vollständiger Streichung des Solidaritätszuschlags würde die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in Deutschland auf dem Niveau der USA liegen, aber weiterhin deutlich vor dem von Großbritannien, Frankreich und Italien, heißt es in dem Antrag. Konstatiert wird, dass die Streichung des Solidaritätszuschlags auch gutverdienende Arbeitnehmer entlasten würde. Die Abgabenlast auf Löhne und Gehälter in Deutschland bliebe im internationalen Vergleich dennoch hoch und belaste Einkommen stärker als in fast jedem anderen Industrieland. (hau/bal/ eis/07.05.2026)
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TOP 8 Konsensbasiertes Sexualstrafrecht
74. Sitzung vom 23.04.2026, TOP 8: Konsensbasiertes Sexualstrafrecht
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Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien
„Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten" (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Grünen Die Abgeordneten der Grünen wollen die Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien - sogenannten PFAS verhindern. PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die extrem stabil sind und biologisch kaum abbaubar sind. Sie reichern sich in Umwelt, Trinkwasser, Tieren und Menschen an. Wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschaum und Verpackungen genutzt. „PFAS sind ein zunehmendes Problem für unsere Umwelt und eine Gefahr für unsere Gesundheit“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). PFAS seien schon jetzt in Gewässern, im Grundwasser, im Meer, in Lebensmitteln, in Tieren und im menschlichen Körper nachweisbar. Dies gelte insbesondere für Trifluoressigsäure (TFA), das häufiger nachgewiesen werde als jedes andere PFAS. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuweisen, alle Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu TFA zerfallen oder aufgrund ihrer chemischen Struktur sehr wahrscheinlich zu TFA zerfallen. Zudem solle die Bundesregierung klarstellen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nicht genehmigungsfähig nach Paragraf 57 Wasserhaushaltsgesetz ist und dass die Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren zu verboten wird. Zudem solle die 2023 begonnene wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung (REACH) unterstützt werden, damit nicht tausende Substanzen einzeln intensiv geprüft werden müssten, sondern extrem persistente PFAS ohne viel Bürokratie und Tierversuche schnell verboten werden könnten. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke will sogenannte Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ewigkeitschemikalien, bekannt als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), seien eine Gruppe von über 10.000 künstlich hergestellten Verbindungen, die extrem stabil und in der Natur kaum abbaubar sind. Sie reicherten sich in Umwelt, Tieren und Menschen an, was langfristig gesundheitsschädlich sei. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschäumen und Lebensmittelverpackungen vor, zum Beispiel in To-Go-Bechern, Pizzakartons und Antihaftpfannen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die landwirtschaftliche Nutzung PFAS-kontaminierter Böden oberhalb wissenschaftlich abgeleiteter Grenzwerte untersagt und betroffene Betriebe vollständig entschädigt. Darüber hinaus fordern sie einen von der PFAS herstellenden Industrie finanzierten Entschädigungsfonds, der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben und kommunalen Wasserversorgern unbürokratisch zugutekommt, und der sämtliche Kosten für Sanierung, Wasseraufbereitung, Nachrüstung kommunaler Wasserwerke und laufendes Monitoring vollständig den Verursachern anlastet. Außerdem solle im Grundgesetz das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser als Grundrecht festgeschrieben werden - in Anknüpfung an die Resolution der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung (UN-Resolution 64 / 292). (mis/hau/07.05.2026)
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Grüne fordern Erhalt des Achtstundentages
Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag, eine "moderne Arbeitszeitpolitik" dürfe nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen.
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Gesetz zur Digitalisierung von Notariaten beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/5806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahezu kein Gebrauch“ gemacht. Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Detailregelungen auf dem Verordnungsweg Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die Elster-Infrastruktur genutzt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie betreffen vor allem die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Behörden. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der Länder, die verpflichtende elektronische Kommunikation bereits vor dem 1. Januar 2027 für einzelne Behörden oder Bereiche einzuführen, wurde gestrichen. Stattdessen wird die elektronische Kommunikation bundesweit einheitlich zum 1. Januar 2027 eingeführt. Zur Begründung wird auf die Gefahr einer „Zersplitterung der Rechtslage“ verwiesen. „Für Rechtsanwender wäre die stetige Kontrolle, ob für eine bestimmte Behörde schon vorab die elektronische Kommunikation angeordnet wurde, mit erheblichem Aufwand verbunden“, heißt es dazu. Eine im Regierungsentwurf vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht wurde dagegen gestrichen. Diese hätte sich auf Mitteilungspflichten gegenüber Gutachterausschüssen bezogen. Begründet wurde dies mit einem „erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Notarinnen und Notare“ bei einem nur geringen zu erwartenden Nutzen. Neu eingeführt wird außerdem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern. Notare können diese künftig über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abfragen, wenn ihnen die Nummern nicht bereits vorliegen. Dies betrifft steuerliche Anzeigen bei Immobiliengeschäften sowie in Erbschafts- und Schenkungsfällen. Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Notaren gestattet ist, das besondere elektronische Notarpostfach auch für die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen als elektronischen Kommunikationsweg zu nutzen. Hilfsweise sollte dafür gesorgt werden, dass das Steuerportal "Elster" mit einer "medienbruchfreien Schnittstelle für die besonderen elektronischen Notarpostfächer" versehen wird und umgekehrt. (scr/hau/07.05.2026)
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Zukunft des Wissenschaftsstandorts Deutschland erörtert
„Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Exzellenzstrategie evaluieren und reformieren – Den Bürokratieabbau jetzt umsetzen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5760(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Evaluation und Überarbeitung der Exzellenzstrategie bis Ende 2026. Hierbei solle unter anderem geprüft werden, wie die Kosten für Bürokratie reduziert und das Antragsverfahren verschlankt werden könne. Außerdem fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Konzept, wie auch „kleinere und fachlich hoch spezialisierte Hochschulen von dem Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzstrategie profitieren können“. Mit der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird seit 2016 Spitzenforschung an deutschen Universitäten gefördert und international wettbewerbsfähiger gemacht. (des/hau/07.05.2026)
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Grüne wollen Mikrokreditfonds erhalten
Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag auf, das Förderinstrument Mikrokreditfonds Deutschland nicht zum 30. Juni 2026 einzustellen.
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Bundeswehr soll ein Jahr länger in Bosnien und Herzegowina bleiben
Die Bundeswehr soll sich für ein weiteres Jahr an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und "bisher erfolgreichen" Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Geringe Resilienz staatlicher Institutionen Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/07.05.2026
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Antrag zur Stärkung des Gesundheitssystems beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung" (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen. Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen. Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. (pk/vom/07.05.2026)
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Unterausschuss Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen reist nach New York
Eine Delegation des Unterausschusses Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen wird vom 10. bis 14. Mai 2026 zu den Vereinten Nationen nach New York reisen. Geplant sind Gespräche mit hochrangigen Vertretern der Vereinten Nationen, unter anderem zu den Themen Friedenssicherung, Finanzierung der Vereinten Nationen und zur Konvention zur Verhütung von Folter. Die Delegation trifft sich mit Botschafterinnen und Botschaftern zahlreicher Mitgliedstaaten bei den Vereinten Nationen. Auf dem Programm stehen Termine mit der Präsidentin der Generalversammlung, Annalena Baerbock, und dem Koordinator für Nothilfe, Tom Fletcher. Außerdem wird der Unterausschuss eine Sitzung des Sicherheitsrats besuchen. Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen, einer Erosion internationaler Rechtsnormen und des Rückzugs bedeutender Mitgliedstaaten aus den Vereinten Nationen gilt das besondere Interesse der Abgeordneten der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen durch die Vereinten Nationen. Vor dem Hintergrund der sich verstärkenden Finanzkrise der Vereinten Nationen soll zudem ausgelotet werden, welche Möglichkeiten es zur Stärkung und Reform der Vereinten Nationen gibt. Ferner soll die Reise auch der Unterstützung der deutschen Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dienen. Die Delegation besteht aus dem Vorsitzenden des Unterausschusses Boris Mijatović (Bündnis 90/Die Grünen, Ltg.) sowie den Abgeordneten Jan Metzler (CDU/CSU) und Stefan Keuter (AfD).
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Petitionsausschuss reist nach Kanada und in die USA
Vom 10. bis zum 15. Mai 2026 reist eine Delegation des Petitionsausschusses nach Kanada und in die USA, um in Ottawa und Washington, D.C., Gespräche über das Petitions- und das Ombudswesen sowie weitere Formen der Bürgerbeteiligung und den Schutz der Bürgerrechte zu führen. Gesprächspartner dort sind Abgeordnete des kanadischen und des US-amerikanischen Parlaments, staatliche Einrichtungen zum Schutz der sog. Whistleblower im öffentlichen und im privaten Sektor sowie Nichtregierungsorganisationen. Neben den national unterschiedlichen Petitions- und Ombudssystemen werden auch die Nutzung und Entwicklung von Technologien für staatliche Aufgaben und Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der Demokratieschutz durch Korruptionsbekämpfung und Transparenz thematisiert. Die Delegation besteht aus der amtierenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber (Ltg.), sowie den Abgeordneten Andreas Mattfeldt, Dr. Marlon Bröhr (alle CDU/CSU), Daniela Rump (SPD), Knuth Meyer-Soltau (AfD) und Ina Latendorf (Die Linke).
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Verlängerung des Kosovo-Einsatzes der Bundeswehr debattiert
Die Bundesregierung spricht sich für die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) aus. Ihren Antrag (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals eine halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“. Es sollen insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Deutschland trage seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei, heißt es in der Begründung des Antrags. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, „dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen“. Perspektivisch sei zentrales Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. KFOR „Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit“ Seit 1. Februar 2025 sei der EU-Diplomat Peter Sørensen EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung habe seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie setze sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibe die KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, heißt es in dem Antrag. Neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen blieben die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo. Die Bundesregierung unterstütze den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen Kontrolle der Sicherheitsorgane. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ziele das Engagement Deutschlands, der EU und der NATO auch darauf, „die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken“. (hau/27.04.2026)
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Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes thematisiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder“ (21/5570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Linken In dem Entwurf kritisieren die Abgeordneten: „Die geltende Rechtslage zur Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes ist durch eine systematische Inkonsistenz zwischen Arbeits- und Sozialrecht gekennzeichnet, die zu Lasten berufstätiger Eltern geht. Während die Lohnfortzahlung bei eigener Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten durch das Entgeltfortzahlungsgesetz zentral, transparent und unabdingbar geregelt ist, fehlt eine vergleichbare kohärente Absicherung für die Pflege erkrankter Kinder.“ Die Linksfraktion fordert deshalb unter anderem, dass sowohl der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung selbst wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz eigenständig geregelt werden sollen. Der Anspruch auf Freistellung soll dabei als gesetzlicher Ausschlusstatbestand der Pflicht zur Arbeitsleistung geregelt werden, die finanzielle Absicherung soll zweistufig und unter Einbeziehung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach dem Vorbild der Entgeltfortzahlung bei Erkrankung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Außerdem soll der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen entfristet werden. (che/ste/07.05.2026)
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Situation der Lokalmedien als Baustein der Demokratie erörtert
In einer halbstündigen Vereinbarten Debatte hat sich der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, mit dem Thema „Meinungsvielfalt und Bürgerbeteiligung – Lokalmedien als unverzichtbarer Baustein unserer Demokratie“ befasst. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt sich um eine Aussprache zu einem bestimmten Thema ohne eine Vorlage. Staatsminister: Kartellämter müssen genau hinsehen Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer lobte den Lokaljournalismus als das „Immunsystem“ der Regionen. Lokaljournalisten würden über Skandale und Korruption berichten, aber auch über die Arbeit der Feuerwehr oder die Kirchengemeinde. Der Lokaljournalismus sei „die Stimme, der die Leser vertrauen“. Allerdings sei Deutschland von einem „journalistischen Artensterben bedroht“. Die großen Online-Plattformen der großen Tech-Konzerne würden nicht nur die Werbeeinnahmen monopolisieren und dem Lokaljournalismus die wirtschaftliche Grundlage entziehen, sondern auch die Deutungshoheit. Die Online-Plattformen der Tech-Konzerne würden das Mediensystem an einen „Kipp-Punkt“ führen, hinter dem „Vielfalt zur Einfalt zu werden droht“. Die Plattformen müssten deshalb den gleichen presserechtlichen Regularien unterworfen werden, die für Lokalzeitungen auch gelten. Die neue AVMD-Richtlinie müsse so gestaltet werden, um einen „fairen Wettbewerb“ zu gewährleisten. Und die Kartellämter müssten genau hinsehen, wenn sich Monopole verfestigen. AfD: Bürger haben Bevormundung satt Martin Erwin Renner (AfD) verortete die Verantwortung für das Entstehen „lokaler Nachrichtenwüsten“ hingegen bei den klassischen Medien selbst. Nicht die sozialen Medien oder „böse amerikanische Konzerne“ seien schuld an der Situation. Die Bürger würden sich vielmehr von den „sogenannten Qualitätsmedien“ abwenden, weil diese „häufig nicht mehr ihren Job machen“, befand Renner. Sie würden all zu oft die gleiche Meinung transportieren oder „regierungsgenehme Haltung“. Die Bürger hätten diese Bevormundung und Belehrungen „satt“. Die Bürger seien gegangen und die Werbewirtschaft sei ihnen gefolgt. Der Plan von Kulturstaatsminister Weimer, mit den Einnahmen aus einer Digitalabgabe für Online-Plattformen den Journalismus zu fördern, sei Medienlenkung. SPD: Lokaljournalismus schafft Identität vor Ort Holger Mann (SPD) bezeichnete den Lokaljournalismus als das „Rückgrat der demokratischen Öffentlichkeit“. Er schaffe Bürgerbeteiligung und Identität vor Ort. Die Medienöffentlichkeit sei aber zunehmend von Online-Plattformen bestimmt, die nur der ökonomischen Logik folgten. Die sogenannten Sozialen Medien würden manipulieren statt informieren. Die Tech-Giganten hätten eine Medienmacht auf sich vereint wie noch nie, befand Mann. Die Europäische Union müsse deshalb „endlich den Digital Market Act konsequent gegen die Oligopole der großen Plattformen anwenden“, forderte Mann. Und in Deutschland müsse endlich eine Digitalabgabe eingeführt werden, sonst drohe die demokratische Öffentlichkeit verlorenzugehen. Grüne plädieren für eine Digitalabgabe Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte hingegen mit Nachdruck für die Einführung der Digitalabgabe für die großen Online-Plattformen, die maßgeblich verantwortlich seien für die „Zeitungswüsten“. Tech-Giganten wie Google, Meta und Amazon würden inzwischen die Hälfte der Online-Werbeumsätze in Deutschland. Dies seien mehr als 15 Milliarden Euro, rechnete Lührmann vor. Die Einnahmen aus einer Digitalabgabe auf die Werbeumsätze der Tech-Konzerne seien dringend notwendig für die Finanzierung eines bundesweiten Medienfonds. Natürlich müsse diese Förderung staatsfern und ohne politische Einflussnahme sein. Doch obwohl die Einführung einer Digitalabgabe im Koalitionsvertrag stehe, handle die Bundesregierung nicht, kritisierte Lührmann. Linke: Wir brauchen eine wirksame Digitalsteuer Auch David Schliesing (Die Linke) monierte ein „Marktversagen“, dass zum Sterben vieler Lokalzeitungen in Deutschland führe. Wenn aber die Lokalredaktion vor Ort schließe, dann verliere die Demokratie „ihr Auge und Ohr“. Statt einer lebendigen und vielfältigen Medienlandschaft dominierten „Gratis-Werbeplättchen mit zweifelhaften Inhabern, insbesondere in weiten Teilen Ostdeutschlands“. Die Bundesregierung belasse es jedoch nur bei den Ankündigungen einer Digitalabgabe, die aber doch nicht komme. „Wir brauchen eine wirksame Digitalsteuer von mindestens zehn Prozent auf die Umsätze der Plattformen“, sagte Schliesing. Deutschland sollte sich am Luxemburger Modell mit einer direkten Förderung journalistischer Arbeitsplätze staatsfern durch eine unabhängige Institution orientieren. CDU/CSU: Lokaljournalismus schafft Nahe und Vertrauen Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) warnte, die politische Debatte drohe ohne journalistische Einordnung zu verflachen und in den Sozialen Medien verzerrt zu werden. Der Lokaljournalismus berichte darüber „was uns in unserer Heimat bewegt“. Er schaffe Nähe und Vertrauen und sei „ein wichtiges Fundament“ der Demokratie. Weisgerber verwies auf die Entwicklung in den USA, wo es lokale Medien so gut wie nicht mehr gebe. Die politische Öffentlichkeit werde von US-Präsident Donald Trump „nach seinem Gusto“ umgebaut. Auch in Deutschland stehe der Medienmarkt vor großen Umbrüchen. Die Union begrüße es, dass die sogenannte Bestätigungslösung beim Telefon-Marketing nicht kommt. „Sie hätte einen sehr wichtigen Vertriebsweg der freien Presse zerstört, ohne den Verbraucherschutz zu verbessern“, argumentierte Weisgerber. (hau/07.05.2026)
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Anhörung zu Eindämmungsstrategien und alternativen Ansätzen
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 7. Mai 2026, dem Thema „Eindämmungsstrategien (NPIs) und Abwägung alternativer Ansätze“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (07.05.2026)
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Ein Jahr Digitalministerium: Bundestag zieht Zwischenbilanz
In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 7. Mai 2026, hat der Bundestag eine „erste Zwischenbilanz des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nach einem Jahr“ gezogen. Die entsprechend als „Erste Zwischenbilanz des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nach einem Jahr“ betitelte Debatte war von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlangt worden. Minister: Den Staat schneller und wirksamer machen Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) sagte als erster Redner der Aktuellen Stunde, Deutschland habe 30 Jahre lang bei großen technologischen Umbrüchen nur zugesehen. Man habe zugesehen, wie Standards anderswo gesetzt und Produkte anderswo gebaut wurden. In dieser Zeit sei immer mehr verwaltet und Komplexität angehäuft worden. Zu seiner Vision eines starken Deutschlands gehöre, dass die Dinge funktionierten, Versprechen gehalten würden und „der Staat wieder liefert“, betonte der Minister – dafür arbeite er mit seinen inzwischen 550 Mitarbeitern. Vertrauen entstehe nicht durch Ankündigungen, sondern durch Umsetzung, durch Wirkung. Das sei der Maßstab, daran arbeite man, betonte Wildberger. Um den Staat schneller und wirksamer zu machen, seien vier Hebel zentral: die Staatsmodernisierung, die digitale Infrastruktur, die Verwaltungsdigitalisierung und das Thema Souveränität und Künstliche Intelligenz (KI). Ein gelungenes Beispiel bei der Staatsmodernisierung seien verkürzte Genehmigungsverfahren, in denen KI zum Einsatz komme. In puncto digitale Infrastruktur habe die Koalition mit der Telekommunikationsgesetz-Novelle den Glasfaserausbau beschleunigt und treibe auch den Mobilfunkausbau voran, um weiße Flecken zu schließen, führte der Minister aus. Auch bei der Verwaltungsdigitalisierung gebe es Fortschritte. Anwendungen wie die Deutschland-App und die EUDI-Wallet befänden sich in der Entstehung. Das Zusammenwachsen des deutschen Unternehmens Aleph Alpha mit der kanadischen KI-Firma Cohere zu einem deutsch-kanadischen KI-Champion sei „Standortpolitik, die liefert“, so der Minister mit Blick auf die Bewertung von rund 20 Milliarden US-Dollar. CDU/CSU: Innovationsfreude und Geschwindigkeit Auch von Digitalpolitikerin Ronja Kemmer (CD/CSU) kam Lob für die ersten 365 Tage des neuen Ministeriums. Wildbergers Haus habe mit dem ersten Tag geliefert und könne eine „wirklich tolle Bilanz“ vorlegen, sagte Kemmer, die dem Minister das „richtige Mindset“ bescheinigte. „Wir machen endlich die großen Schritte, die Deutschland dringend braucht“, sagte Kemmer. Die größte Stärke sei die Innovationsfreude und Geschwindigkeit, die in den nächsten Jahren noch gebraucht würden. SPD: Modernisierung muss im Alltag der Menschen ankommen Auch Johannes Schätzl (SPD) betonte, dass Wildbergers Haus Prioritäten setze und beginne, Ergebnisse zu liefern. Die zentrale Frage sei für ihn, ob die Bürger den Staat als Hilfe oder als Hindernis erlebten. Am Ende müsse sich das Haus daran messen lassen, ob die Modernisierung im Alltag der Menschen ankomme, sagte der Digitalpolitiker. Die nächsten drei Jahre würden darüber entscheiden, ob Europa digital souverän bleibe oder abgehängt werde. Europa müsse Entwickler, Betreiber und Eigentümer zentraler Technologien werden, sagte er weiter. Schätzl lenkte den Fokus außerdem auf die Themen IT-Sicherheit und KI, denen man sich in den kommenden Jahren verstärkt widmen müsse: „Ich glaube, wir brauchen 100 Milliarden Euro verteilt auf die nächsten zehn Jahre für digitale Sicherheit und eine resiliente Infrastruktur“, sagte Schätzl. AfD: Strategie der kurzfristigen Schaufenster-Erfolge Starke Kritik übte Ruben Rupp für die AfD-Fraktion an der Bilanz und Prioritätensetzung des Ministeriums: „Werden Sie endlich vom Ankündigungsminister zum Zukunftsminister“, sagte er. Dass das Ministerium nötig sei, teile seine Fraktion, ebenso den Fokus des Ministers auf Innovation und Wirtschaftswachstum, doch müsse das Haus mehr tun als bisher. „Es muss führend daran beteiligt sein, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unser Land an die Weltspitze zu bringen und die gesellschaftliche und wirtschaftliche KI- und Hightech-Revolution zu bewältigen“, sagte Rupp. Stattdessen dominierten schnelle Ergebnisse das erste Jahr, was einer Strategie der „kurzfristigen Schaufenster-Erfolge“ entspreche. Diskussionen um grundsätzliche Weichenänderungen, wie die Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur Neustrukturierung der digitalen Infrastruktur, fasse der Minister hingegen nicht an. Es sei allgemein auffällig, dass sich Wildberger bei kontroversen Themen wegducke, monierte Rupp. Grüne: KI-Schutzstandards in Brüssel verteidigen Das kritisierte auch Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei nicht Aufgabe des Ministers, „als Produktmanager der Bundesregierung aufzutreten“. Vielmehr müsse sich Wildberger durchsetzen und in Debatten wie der um eine Digitalsteuer, Kinder- und Jugendschutz im Netz oder Deepfakes klar Position beziehen, sagte Lenhard. Ein starkes Deutschland und eine europäische Digitalwirtschaft könne nur gelingen, wenn Mittelstand, Start-ups und Scale-ups fair miteinander konkurrieren könnten. Dafür gebe es die europäischen Digitalgesetze. „MAGA und Big Tech haben am Verhandlungstisch in Brüssel absolut nichts zu suchen“, sagte Lenhard und forderte eine Positionierung des Ministers. Auch sei es seine Aufgabe, die Schutzstandards beim Thema KI in Brüssel entschieden zu verteidigen, statt für Verschiebungen zu sorgen. Und auch beim Thema digitale Souveränität müsse der Minister liefern. So fehle unter anderem ein vollständiges Lagebild dazu, wie digital abhängig man in den kritischen Bereichen sei. Linke: Betaversion ohne weiteres Update Donata Vogtschmidt (Die Linke) sagte, ein Jahr Digitalministerium sei ähnlich „wie eine Betaversion ohne weiteres Update: das Problem ist nicht, dass nichts passiert, sondern für wen". Es zeige sich das bekannte Muster des Kapitalismus, das aus Privatisieren, Zentralisieren und der Erzählung, dass der Markt das regele, bestehe. Es diene auch nicht dem Gemeinwohl, den Staat „um jeden Preis verschlanken“ zu wollen, ohne vorherige Bedarfsanalysen, sagte Vogtschmidt. Ebenso wenig diene es dem Gemeinwohl, eine Deutschland-App mit KI zu präsentieren, ohne dass überhaupt technische Standards in der Verwaltung geschaffen wurden, kritisierte die Digitalpolitikerin. Sie forderte das Ministerium zudem auf, Initiative zu zeigen, um dem "massenhaften Tracking zu Werbezwecken", etwa durch Handy-Standortdaten, einen Riegel vorzuschieben. Das Ministerium müsse sich zudem für Plattformalternativen engagieren und dafür sorgen, dass manipulative Feed-Algorithmen und digitale Gewalt bekämpft werden. (lbr/07.05.2026)
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Heveling als Rechnungshof-Präsident, Zupke als SED-Opferbeauftragte gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling zum neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt und die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke nach erster Amtszeit für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt. In geheimer Wahl entfielen auf Heveling 415 Ja-Stimmen bei 139 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen. Heveling muss allerdings auch noch vom Bundesrat gewählt werden. Zupke erhielt 430 Ja-Stimmen bei 103 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen. Um gewählt zu werden, waren jeweils 316 Stimmen erforderlich. Wahl des Bundesrechnungshof-Präsidenten Die Bundesregierung hatte Heveling mit Schreiben vom 29. April 2026als Nachfolger des nach zwölfjähriger Amtszeit scheidenden Bundesrechnungshof-Präsidenten Kay Scheller vorgeschlagen. Der 53-jährige Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtszeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. Wahl der SED-Opferbeauftragten Die Wahl der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag erfolgte gemäß Paragraf 5 des SED-Opferbeauftragtengesetzes. Dazu hatten CDU/CSU und SPD Zupke in einem gemeinsamen Wahlvorschlag (21/5673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Wiederwahl vorgeschlagen. Zupke war vom Bundestag am 10. Juni 2021 erstmals in dieses Amt gewählt worden. Eine einmalige Wiederwahl nach der ersten Amtszeit ist zulässig. Der Bundestag wählt die SED-Opferbeauftragte ohne Aussprache mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Vorschlagsberechtigt sind der Ausschuss für Kultur und Medien, die Fraktionen und Gruppen von Abgeordneten, die mindestens so viele Mitglieder haben, wie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Bildung einer Fraktion erforderlich sind. Zur SED-Opferbeauftragten sind Deutsche wählbar, die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewesen ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Wahl einer Person, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Nominierte nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium Die AfD-Fraktion (21/5739(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke (21/5735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten Wahlvorschläge zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorgelegt. Die AfD hatte die Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten, die Linksfraktion hatte die Abgeordnete Clara Bünger nominiert. Auf Martin Hess entfielen 162 Ja-Stimmen bei 419 Gegenstimmen, sieben Enthaltungen und zehn ungültigen Stimmen. Gerold Otten erhielt 167 Ja-Stimmen bei 406 Gegenstimmen, zwölf Enthaltungen und 13 ungültigen Stimmen. Clara Bünger bekam 250 Ja-Stimmen bei 305 Gegenstimmen, 31 Enthaltungen und zwölf ungültigen Stimmen. Damit hatten alle drei Nominierten die für die Wahl erforderliche Mindestzahl von 316 Ja-Stimmen verfehlt und wurden somit nicht als Mitglieder des PKGr gewählt. Beide Fraktionen waren bereits bisher nicht im PKGr vertreten, weil frühere Bewerbungen nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhalten hatten. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Schwerdtner nicht im Gremium nach dem Bundesschuldenwesengesetz Die Fraktion Die Linke hatte zudem einen Wahlvorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/5736(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt und ihre Abgeordnete Ines Schwerdtner nominiert. Auf Schwerdtner entfielen 252 Ja-Stimmen bei 313 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen. Sie erhielt somit nicht die erforderliche Zahl von 316 Ja-Stimmen und wurde somit nicht als Mitglied dieses Gremiums gewählt. Nach dem Bundesschuldenwesengesetz wählt der Bundestag für die Dauer einer Wahlperiode ein Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages besteht. Der Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. Das Gremium wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Das Bundesfinanzministerium und der Bundesrechnungshof sind ständig vertreten. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Bartsch im Gremium nach dem Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz Der Bundestag stimmte zudem über einen weiteren Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke (21/5737(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Dabei ging es um die Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes. Der nominierte Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch erhielt 343 Ja-Stimmen bei 230 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Damit konnte er mehr als die erforderlichen 316 Ja-Stimmen auf sich vereinigen und wurde somit als Mitglied dieses Gremiums gewählt. Der Bundestag hatte zu Beginn der Wahlperiode ein parlamentarisches Gremium mit beratender Funktion eingesetzt, das aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages besteht (21/566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Gremium wird vom Bundesverteidigungsministerium regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/scr/07.05.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Vertrag: Der Bundestag hat einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Der Innenausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/5519(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandskraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Einsprüche: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 26 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zurückgewiesen und im Plenum eine entsprechende Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses einstimmig angenommen (21/5400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Seerecht: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zur Abstimmung hatte der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/5812(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner wird eine Regelung geschaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Eine Änderung im Seefischereigesetz betrifft die Fanglizenzen. Petitionen: Das Parlament hat elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 234 bis 244 (21/5534(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5535(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5536(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5537(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5538(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5539(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5540(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5541(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erhöhung der Deckungssumme im Einlagensicherungsgesetz gefordert Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, in Paragraf 8 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes die Deckungssumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro und in Absatz 2 von 500.000 Euro auf 750.000 Euro zu erhöhen. Die Beträge seien seit längerer Zeit nicht mehr an die Inflation angepasst worden, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID 179235). Die im Gesetz genannten 100.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro hätten inzwischen nicht mehr den gleichen Wert, dessen Erhalt dieses Gesetz einmal dienen sollte. „Eine regelmäßige Anpassung der Beträge an die Kaufkraft ist also geboten“, schrieb der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss sehe keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, hieß es. Nationale Regelung „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“ Hinsichtlich der Deckungssumme von 100.000 Euro wies der Petitionsausschuss in der Begründung darauf hin, dass die Höhe der gesetzlich gedeckten Einlagen europarechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme zwingend vorgegeben ist. „Die Mitgliedstaaten dürfen hiervon weder nach unten noch nach oben abweichen“, schreiben die Abgeordneten. Es handle sich um eine Vollharmonisierung. Damit sei eine Erhöhung der Deckungssumme durch eine nationale Regelung in Deutschland „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“. Dem Bundesfinanzministerium zufolge gebe es auf europäischer Ebene derzeit keine Planungen, den Betrag von 100.000 Euro zu erhöhen, hieß es. Zu beachten sei, dass die Absicherung für jedes Kreditinstitut gilt, bei dem eine Einlegerin oder ein Einleger Guthaben hält. Der Petitionsausschuss betonte, dass auch dank der Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Bankenunion es für die Einlegerinnen und Einleger deutlich leichter geworden sei, das Geld – abgesichert durch die harmonisierten Vorgaben zur Einlagensicherung – europaweit anzulegen. Damit stehe einem möglichen Kaufkraftverlust auch ein deutlich breiteres Angebot gegenüber, sodass es leichter sei, bei Bedarf die Einlagen aufzuteilen. Konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen Auch bezüglich der erhöhten Deckungssumme von 500.000 Euro für die in Paragraf 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Sonderfälle sei der europäische Regelungsrahmen zu beachten, schrieb der Petitionsausschuss. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich auf europäischer Ebene die Verhandlungen zu einer Reform des Regulierungsrahmens zum Krisenmanagement von Banken und der Einlagensicherung (CMDI) kurz vor dem Abschluss befänden. „Voraussichtlich werden in diesem Rahmen auch konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen, die einer erhöhten Deckungssumme unterliegen, in die Einlagensicherungsrichtlinie aufgenommen werden“, hieß es in der Beschlussempfehlung. Vor diesem Hintergrund könne eine mögliche Anpassung dieser Schwelle sinnvoll erst mit Umsetzung des CMDI-Pakets in das deutsche Recht erfolgen. (hau/eis/ste/07.05.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Autobahn A20: Die AfD-Fraktion brachte einen Antrag mit dem Titel "Fertigstellung der Autobahn 20 hat Priorität vor Bahn-Neubaustrecke Hamburg–Hannover priorisieren" (21/5764(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der beschleunigten Fertigstellung der Bundesautobahn A20 höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten gleichzeitig, die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“ (21/3150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dargelegt, „nicht weiter zu verfolgen“. Durch den Ausgang des Hamburger Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 sei die Zukunft des Hamburger Hafens offen, was negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs erwarten lasse, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung. Ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre in Folge eines Rückgangs des Gütereinzelwagenverkehrs erfordere daher die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten Prognosen für den Schienengüterverkehr. Die AfD will zudem eine Studie über die Möglichkeiten der alternativen Realisierung einer Magnetschwebebahntrasse in Auftrag geben. Maßgabe solle sein, eine Reisezeit zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof von unter 30 Minuten zu erreichen. Eine Magnetschwebebahntrasse Hamburg-Innenstadt nach Hannover Innenstadt parallel zur Autobahn A7 wäre in etwa 150 Kilometer lang, heißt es. Die Distanz könnte aus Sicht der Fraktion in 20 bis 25 Minuten überwunden werden. Die Realisierung des Projekts sei bei Kosten von rund 4,6 Milliarden Euro möglich. Das seien rund vier Milliarden Euro weniger als die Kostenschätzung für die projektierte Neubaustrecke. Freiwilligendienst: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "‚kulturweit‘ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein. Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. Syrien: Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten werden soll ein Antrag der AfD mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesundheitswesen: "Keine Ausweitung der EU-Sozialpolitik in Bereiche des Gesundheitswesens" (21/5766(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden soll. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag unter anderem dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene klargestellt wird, dass eine Nutzung von Mitteln des „Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)“ zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen oder damit zusammenhängender Leistungen nicht dem ursprünglichen Förderzweck des Fonds entspricht. Es müsse sichergestellt werden, dass etwaige Programmänderungen im Rahmen des ESF Plus strikt im Einklang mit der bestehenden Zweckbindung und Kompetenzordnung erfolgen. Eine „faktische Kompetenzverschiebung“ im Bereich der Gesundheitspolitik müsse verhindert werden, heißt es in dem Antrag. Russland: Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel "Uranfabrik Lingen stilllegen – Keine Atomkooperationen mit Russland" (21/5397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein, der federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten werden soll. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das Atomgesetz so zu ändern, dass der Export von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt wird. Die Uranfabrik in Lingen soll demnach stillgelegt und die Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angestrebt werden. Weiter soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fertigung von „VVER-Brennelementen mit russischer Unterstützung in welcher Form auch immer“ aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung in Deutschland verboten wird. Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass die zum französischen Unternehmen Framatome gehörende Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen nach dem deutschen Ausstieg aus der Atomkraftnutzung „entbehrlich“ geworden sei. Von Atomkraftwerken im Ausland gehe zudem ein unmittelbares Risiko auch für die hiesige Bevölkerung aus. Deshalb sei es „an der Zeit“, den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und die Uranfabriken in Lingen und Gronau umgehend abzuschalten. Als besorgniserregend bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag die Bemühungen der ANF Lingen, in Kooperation mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogenannte VVER-Brennelemente für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauweise herzustellen. Kryptowerte: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht der Gesetzentwurf der Fraktion vor. Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Auch die Bundesregierung will Gewinne beispielsweise bei der Veräußerung der Internet-Währung Bitcoin stärker besteuern. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 von vergangener Woche hervor. Weiterbildung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/5518(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Weiterbildung zu stärken, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Qualifizierung im Strukturwandel zu erleichtern. „Die veränderte wirtschaftliche Situation, der anhaltende Strukturwandel und die schwächelnde Konjunktur haben den Arbeitsmarkt in eine paradoxe Lage gebracht“, erläutern die Grünen: In immer mehr Branchen würden Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig hätten kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, schreiben sie. Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern, Wirtschaft und Weiterbildungseinrichtungen, bestehende Instrumente der Weiterbildungsförderung besser nutzbar zu machen; die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten zu erhöhen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um Weiterbildung zu flexibilisieren, stärker berufsbegleitend und modular zu gestalten, sowie um mehr Module zur Sprachförderung auszubauen, um sie mehr Personengruppen zugänglich zu machen. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Alttextilien: Die Grünen legten einen Antrag mit dem Titel "Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern" (21/5767(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Antrag soll im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiter beraten werden. Mikrokreditfonds: Die Grünen legten einen weiteren Antrag mit dem Titel "Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland nicht beenden, sondern weiter fortführen" (21/5768(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll sich der Vorlage federführend annehmen. Die Fraktion will, dass der Mikrokreditfonds Deutschland für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen fortgesetzt wird. Gefordert wird, dass der seit 2010 laufende Mikrokreditfonds nicht zum 30. Juni 2026 beendet, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortgeführt und personell abgesichert wird. Das Förderinstrument sei für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen „ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung“. Damit würden Arbeitsplätze geschaffen, die regionale Wertschöpfung gestärkt und Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit) eine unternehmerische Perspektive eröffnet. Der von den beiden Ministerien aufgelegte Fonds sichere Kredite bis zu 25.000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung seien rund 38.000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit Zehntausende Arbeitsplätze gesichert worden, heißt es in dem Antrag. Diäten: Die Fraktion Die Linke will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte vor Kurzem über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent zum 1. Juli informiert (21/5200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Anpassungsverfahren nach dem Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst wird. Dazu informiert die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes die Bundestagspräsidentin bis zum 31. März über die vorzunehmende Indexierung. Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges, sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung soll die Federführung übernehmen. Nukleare Abrüstung: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung" (21/5724(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung zu mehr Engagement für nukleare Abrüstung auf und wendet sich gegen Pläne zum Aufbau eines europäischen Atomschirms. Die Abgeordneten schreiben von einer „seit Jahren schleichenden Erosion der Regelungen der internationalen nuklearen Rüstungskontrolle“ und verweisen auf das Auslaufen des letzten verbliebenen bilateralen atomwaffenspezifischen Rüstungskontrollvertrag New Start im Februar 2026. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für den Erhalt des atomaren Nichtverbreitungsvertrags (NVV) einzusetzen und auch dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten. Außerdem solle die Bundesregierung auf den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland hinwirken, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland verhindern, die deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe in der Nato beenden und von der Beschaffung atomwaffenfähiger Kampfflugzeuge absehen. Die Abgeordneten sprechen sich zudem dafür aus, die Gespräche über deutsch-französische Zusammenarbeit in Bezug auf die französischen Atomwaffen sofort zu stoppen und den Aufbau eines europäischen Atomschirms abzulehnen. „Weder China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA signalisieren Bereitschaft, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen“, konstatieren die Antragsteller. Sie halten dennoch „auch einseitige Abrüstungsschritte“ Deutschlands für „ein unverzichtbares positives Zeichen, die auf das Verhalten der anderen Staaten wirken und sie zu ähnlichem vertrauensbildendem Handeln anregen“. Medienauskunftsgesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz, 21/5694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Nach dem Willen der Fraktion soll ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankert werden. Sie verweist darauf, dass ein solcher Anspruch bislang auf Bundesebene gesetzlich nicht geregelt sei. So habe der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden – im konkreten Fall gegenüber dem Bundesnachrichtendienst – nicht auf das entsprechende Landespressegesetz gestützt werden könne. Grundsätzlich müssten aber alle, die sich in ihrer Eigenschaft als publizistisch Tätige auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes berufen können, in den Genuss des Auskunftsanspruchs kommen. Mit dem Gesetz sollen die Behörden des Bundes verpflichtet werden, den Vertretern der Medien „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Das Auskunftsrecht soll zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen umfassen, soweit diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Auskünfte sollen von Seiten der Behörden nur dann verweigert werden können, wenn dadurch „die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinar-Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“, gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften oder öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden. Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber dem Staat sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, argumentieren die Grünen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung. Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetze die Medien in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen. (eis/ahe/sas/ste/vom/aw/07.05.2026)
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Grüne: Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden
Kultur und Medien/Gesetzentwurf Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gesetzentwurf für ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden vorgelegt.
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