Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
21/5849: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 27. März bis 20. April 2026) (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5829: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 21/3843 – Freiheit für die Menschen in Iran – Solidarität mit der Zivi
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5828: Antrag Pflegeversicherung solidarisch und bedarfsgerecht ausrichten (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5824: Antrag Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5823: Antrag Keine Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5822: Antrag Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5821: Antrag Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer beraten
Die Luftverkehrsteuer soll gesenkt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals beraten hat. Damit soll die Erhöhung der Luftverkehrsteuer der früheren Ampelkoalition zum 1. Mai 2024 wieder rückgängig machen. Ab dem 1. Juli 2026 sollen wieder die Steuersätze vor der Erhöhung in der vergangenen Wahlperiode gelten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sei als Maßnahme zur steuerlichen Entlastung von Luftverkehrsunternehmen unter Finanzierungsvorbehalt vereinbart, die zum 1. Mai 2024 erfolgte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zurücknehmen zu wollen, heißt es in dem Entwurf. Dies werde durch die Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 „auf das Niveau der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze vor dem 1. Mai 2024“ umgesetzt. Im Einzelnen soll die Steuer pro Fluggast bei Flügen in Länder der Gruppe eins (Kurzstreckenflüge innerhalb Europas sowie angrenzende Regionen in Nordafrika und Westasien) von 15,53 auf 13,03 Euro sinken, in Länder der Gruppe zwei (Mittelstreckenflüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens, nach West- und Zentralafrika sowie nach Zentralasien) von 39,34 auf 33,01 Euro und Langstreckenflüge in alle anderen Länder von 70,83 auf 59,43 Euro. Die Ländergruppen finden sich als Anlage 1 und 2 im Luftverkehrsteuergesetz. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro. SPD: Ein richtiger und notwendiger Schritt Ingo Vogel eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und erklärte zur Rücknahme der Steuererhöhung: „Das ist ein sehr richtiger und notwendiger Schritt.“ Die Luftfahrtbranche sei ein „zentraler Bestandteil“ der deutschen Wirtschaft. „Luftverkehr ist Infrastruktur“, sagte Vogel und führte aus, dass Flughäfen „wirtschaftliche Knotenpunkte“ seien, an denen ganze Wertschöpfungsketten hingen. „Wer den Luftverkehr stärkt, stärkt ein ganzes wirtschaftliches Ökosystem“, erläuterte Vogel. Zugleich wies der Sozialdemokrat darauf hin, dass die Entwicklung der Luftfahrt in Deutschland langsamer verlaufe als in anderen europäischen Ländern. Das Angebot von Flugverbindungen sei zurückgegangen. Das betreffe auch Urlaubsregionen. Ein Grund dafür seien hohe Kosten. Deshalb sei die Absenkung der Luftverkehrsteuer ein richtiger Schritt. Dabei gehe es nicht nur um niedrigere Preise für Tickets, sondern auch um mehr Auswahl und bessere Erreichbarkeit. AfD stellt Luftverkehrsteuer infrage Hauke Finger von der AfD-Fraktion stellte die Luftverkehrsteuer insgesamt infrage. „Sie schadet unseren Airlines“, begründete er seine Haltung und ergänzte: „Sie verteuert das Fliegen für die Bürger ohne irgendeinen messbaren Effekt auf das heilige Klima.“ Seine Fraktion habe bereits vor sieben Monaten beantragt, die Steuererhöhung der Ampelregierung zurückzunehmen. Dies habe die schwarz-rote Koalition noch abgelehnt. Finger verwies darauf, dass in Deutschland die Zahl der Passagiere sinke, in anderen europäischen Ländern dagegen steige. „Während Europa wieder fliegt, bleibt Deutschland am Boden“, sagte er. Bei Langstreckenflügen entschieden sich viele Menschen mittlerweile für Drehkreuze im Ausland. Die Belastungen des Luftverkehrs in Deutschland sei allein im vergangenen Jahr um 1,1 Milliarden Euro gestiegen. CDU/CSU: Deutliches Signal an die Branche Für die CDU/CSU-Fraktion gestand Stefan Korbach ein: „Wir haben unseren Standort mit hohen Kosten belastet.“ Dazu zählten unter anderem auch die hohen Flugsicherungsgebühren. Die Kosten hätten sich seit der Corona-Pandemie „mehr als verdoppelt“. In der Folge zögen sich Fluglinien aus Deutschland zurück. Korbach verwies als Beispiel auf die jüngste Ankündigung der Fluglinie Ryanair, sich vom Flughafen Berlin-Brandenburg zurückzuziehen. Die geplante Senkung der Flugverkehrsteuer führe zu einer jährlichen steuerlichen Entlastung in Höhe von 350 Millionen Euro. „Das ist ein deutliches Signal an die Branche: Wir wollen einen prosperierenden Luftverkehr in Deutschland“, sagte Korbach und ergänzte: „Die einseitige Belastung der Branche hat kaum eine Lenkungswirkung erreicht“, habe aber zu Ausweichreaktionen geführt. Grüne. Anreize für einen höheren Verbrauch Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) erkennt in der schwarz-roten Politik „ein Muster“: „Sie reden von Subventionsabbau, Sie entscheiden aber für mehr Subventionen. Das ist unseriös. Sie haben nicht die Kraft, Steuervergünstigungen abzubauen. Lassen Sie sich von uns inspirieren, wir haben Vorschläge eingebracht.“ Beck kritisierte, dass sowohl die Senkung der Luftverkehrsteuer als auch der bereits beschlossene Tankrabatt in der derzeitigen globalen Knappheit von Öl Anreize setzten für einen höheren Verbrauch. Zugleich rissen die Maßnahmen Löcher in den Haushalt, monierte sie, und kämen oftmals nur einzelnen Gruppen zugute. „Machen Sie Politik für die gesamte Gesellschaft“, forderte sie von der Bundesregierung. Linke spricht von "Kerosinrabatt" Auf das Thema Subventionen fokussierte sich zunächst auch Doris Achelwilm von der Fraktion Die Linke. „Flugreisen werden in Deutschland jedes Jahr mit zwölf Milliarden Euro subventioniert“, stellte sie fest. Dabei seien Flüge das klimaschädlichste Transportmittel. Auf Auslandsflüge falle keine Mehrwertsteuer an, auf Bahnreisen ins Ausland schon, und Privatjets zahlten ohnehin kaum Steuer, listete sie aus ihrer Sicht bestehende Ungleichbehandlungen auf. Die von der Regierung initiierte Steuersenkung bezeichnete sie als „Kerosinrabatt“. Dabei sei bereits der Tankrabatt kein Erfolgsrezept gewesen, denn die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel komme bei den Verbrauchern nicht vollständig an. Achelwilm forderte, die Bevölkerung in der Breite zu entlasten. Doch von der Senkung der Flugverkehrsteuer profitierten in erster Linie die Airlines und Vielflieger. „Wer sich Flugreisen kaum leisten kann oder darauf verzichtet, schaut in die Röhre, denn Bus und Bahn werden besteuert“, argumentierte Achelwilm. Ihre Partei wolle eine EU-weite Besteuerung von Kerosin. Die Umsatzsteuerbefreiung von Auslandsflügen solle entfallen. (bal/hau/07.05.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Teils hitzige Debatte über Reform der Krankenkassenfinanzen
Gesundheitspolitiker haben am Donnerstag, 7. Mai 2026, in einer teilweise hitzigen Debatte zur Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die bisher vorliegenden Vorschläge diskutiert. Redner der Opposition warfen dabei der Koalition vor, die Versicherten übermäßig belasten zu wollen, obwohl die Beiträge ohnehin schon stark gestiegen seien. Insbesondere Linke und AfD forderten eine radikale Kehrtwende im Gesundheitswesen. Grundlage der einstündigen Aussprache war ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Grünen hatten direkte Abstimmung verlangt, wurden darin aber nur von der Linksfraktion unterstützt, während Union, AfD und SPD für die Ausschussüberweisung votierten. Grüne: Wir haben ein teures Gesundheitssystem Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte in ihrer Rede an die Bedeutung der Gesundheitsversorgung für die Gesellschaft. Sie würdigte die Arbeit der vielen Fachkräfte im Gesundheitswesen, die jeden Tag unter Hochdruck ein enormes Pensum leisteten und fügte hinzu: "Wir haben ein gutes, wir haben ein teures Gesundheitssystem." Gleichwohl hätten inzwischen viele Menschen das Gefühl, dass irgendetwas nicht stimme. Vertrauen gehe an manchen Stellen verloren. Das hänge etwa mit langen Wartezeiten auf Facharzttermine zusammen oder mit nicht verfügbaren Tagespflegeplätzen. Sie folgerte: "Unser Gesundheitssystem braucht dringend Reformen." Haßelmann warnte, es gebe einen exorbitanten Anstieg der Kassenbeiträge. Mit den unlängst vorgelegten 66 Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) könne das Gesundheitssystem zukunftsfähig gemacht werden. Als Beispiel nannte sie faire Preise für Medikamente, die gegenüber der Pharmaindustrie durchgesetzt werden müssten. In der Krankenhausversorgung müsse mehr Qualität erreicht werden, eine Rückabwicklung der Krankenhausreform sei daher der falsche Weg. Auch die Notfallreform müsse endlich umgesetzt werden. Sie warf der Koalition vor, wichtige Vorschläge der Kommission nicht zu berücksichtigen. "Sie drücken sich weg." Union: Koalition arbeite an notwendigen Reformen Sascha van Beek (CDU/CSU) versicherte hingegen, die Koalition arbeite strukturiert an den notwendigen Reformen. "Wir packen jetzt den Feuerlöscher raus, um ein System zu stabilisieren, was flächendeckenden Zugang zu Spitzenmedizin liefert." Dazu seien Mut, Entschlossenheit und Verantwortung nötig. Er erinnerte daran, dass die FKG Ende des Jahres einen weiteren Bericht vorlegen werde, in dem es um strukturelle Veränderungen in der GKV gehe, die langfristig greifen sollen. Es sei aber auch schon einiges auf den Weg gebracht worden, sagte van Beek und nannte die Krankenhausreform, das Pflegekompetenzgesetz sowie die geplante Notfallreform und die in Aussicht gestellte Primärversorgung. Der CDU-Politiker machte zugleich deutlich, dass mit Änderungen am Koalitionsentwurf für die GKV-Finanzen zu rechnen ist. Über die versicherungsfremden Leistungen müsse beispielsweise noch einmal gesprochen werden. AfD: Kahlschlag im Gesundheitswesen ist katastrophal Martin Sichert (AfD) malte erneut ein düsteres Bild von der Lage im Gesundheitswesen und warf CDU, SPD und Grünen vor, die eigentlichen Probleme zu ignorieren. So kümmere sich die Regierung eher um die "Migrationslobby, Trans-NGOs und ausländische Familienmitglieder" als um die eigenen Mitbürger. Ärzte und Pfleger würden vertrieben, um anschließend mehr Zuwanderung zu rechtfertigen. An Anspielung auf Reformvorschläge kritisierte er, Krebsvorsorge, Zahnersatz und Zahnspangen würden nicht mehr bezahlt. Deutsche Ehepaare müssten mehr für die Krankenversicherung zahlen, während Eltern und Ehefrauen in der Türkei weiter kostenlos versichert seien. Er forderte: "Schluss mit diesem Wahnsinn." Sichert kritisierte: "Der Kahlschlag von SPD und CDU im Gesundheitswesen ist katastrophal und wird von den Grünen noch überboten." So wollten die Grünen alle 66 Vorschläge der "Lobbyisten-Kommission" umsetzen und vermeintlich unwirtschaftliche Parallelstrukturen bei Krankenhäusern zurückdrängen. Dabei sei das Krankenhaussterben auf dem Land eine Katastrophe für die Menschen. Wenn künftig auch noch bei der Vergütung von Fachkräften gespart werde, würden hochqualifizierte Mediziner und Pflegekräfte den Beruf oder das Land verlassen. Sichert warnte: "Sie zerstören die Gesundheit eines ganzen Volkes, Sie zerstören vorsätzlich unseren Sozialstaat." SPD: Beitragsabsenkung ist derzeit nicht realistisch Serdar Yüksel (SPD) attestierte Sichert eine "pathologische, faktenfreie Unsinnsrede" und erklärte dem AfD-Politiker als Krankenpfleger mit Zuwanderungsgeschichte die Hintergründe des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens von 1964. Die Kosten für das Abkommen seien mit rund elf Millionen Euro verschwindend gering im Vergleich zu den Ausgaben der GKV, die in diesem Jahr auf eine Summe von etwa 370 Milliarden Euro zuliefen. Er fügte hinzu: "Daraus machen Sie ein Verhetzungspotenzial." Er wies zudem darauf hin, dass ohne die vielen Ärzte und Pfleger mit ausländischen Wurzeln das deutsche Gesundheitssystem nicht funktionieren würde. Den Grünen hielt Yüksel vor, einen unrealistischen Antrag vorgelegt zu haben. Es müsse auch den Grünen klar sein, dass in der GKV eine Beitragsabsenkung derzeit nicht realistisch ist. "Das ist nicht redlich", monierte der SPD-Politiker und fügte hinzu: "Wir sind gehalten, die Zukunft des sozialen Sicherungssystems der GKV und auch der Pflegeversicherung so zu stabilisieren, dass die Beiträge nicht ins Uferlose laufen." Die von der Regierung vorgelegten Vorschläge würden im parlamentarischen Verfahren genau angeschaut und gegebenenfalls verändert. Als problematisch benannte er die Kürzungen bei der kostenlosen Familienversicherung sowie die Absenkung der Vergütung für Psychotherapeuten. Linke: Der gesamte Sozialstaat wird angegriffen Nach Ansicht der Linksfraktion werden mit der GKV-Reform vor allem die einfachen Versicherten belastet, während die Reichen verschont würden. Ates Gürpinar (Die Linke) schimpfte: "Das ist kein Reformpaket, das ist ein Angriff auf die Versicherten, auf die Patienten, auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen." Die Gesellschaft werde das so nicht hinnehmen. "Sie haben versprochen, die Beiträge zu stabilisieren, stattdessen rennen Sie mit der Kettensäge durch das Gesundheitssystem." Er kritisierte: "Rente, Pflege, Gesundheit: der gesamte Sozialstaat wird angegriffen." Entsprechend unzufrieden sei die Bevölkerung, die mehrheitlich einen starken Sozialstaat wolle und Einschnitte in Rente, Pflege und Krankenversicherung ablehne. Auch die Grünen beharrten auf einem marktradikalen Prinzip in der Gesundheitspolitik. Gesundheit solle sich den Einnahmen unterordnen. Krankheit richte sich jedoch nicht nach Haushaltslogik, sagte Gürpinar. Mehr Einsparungen seien möglich, zum Beispiel im Pharmabereich, da traue sich die Regierung aber nicht heran. Antrag der Grünen Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Finanzreform zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung. Die Bundesregierung wolle den aufgezeigten Spielraum jedoch nicht nutzen. Statt die Ausgaben zu begrenzen, stiegen die Belastungen weiter. So müssten rund 40 Prozent der geplanten Einsparungen - gemessen am angestrebten Gesamteinsparvolumen - von Beitragszahlern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern. Konkret sprechen sich die Abgeordneten unter anderem dafür aus, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu dynamisieren. Die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro müsse zurückgenommen werden. Die Grünen fordern ferner eine stärkere Besteuerung von hochprozentigem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte. Zudem sollte der Herstellerrabatt für erstattungsfähige Arzneimittel auf 17 Prozent angehoben werden. Überhöhte Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln müssten durch frühere Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzenbewertung bereits zum Markteintritt begrenzt werden. (pk/07.05.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Signal-Phishing-Angriffe beschäftigen Digitalausschuss
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Nach dem Bekanntwerden einer Reihe von Phishing-Angriffen auf Politiker über den Messengerdienst Signal und Diskussionen über dessen Sicherheit befasste sich auch der Digitalausschuss mit dem Thema.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne fordern Sicherung des EU-Programms LIFE
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag auf, sich bei den Verhandlungen über den mehrjährigen EU-Haushalt für ein festes Mindestbudget des LIFE-Programms einzusetzen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne: Ewigkeitschemikalien im Grundwasser verhindern
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen will die Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien - sogenannten PFAS - verhindern und hat dazu einen Antrag vorgelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Derzeit keine Knappheit bei der Kerosin-Versorgung
Tourismus/Ausschuss Derzeit gibt es keine Knappheit bei der Versorgung mit Kerosin, teilte die Regierung am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Tourismus mit.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD fordert Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD fordert höchste Priorität für Fertigstellung der A20
Verkehr/Antrag Die AfD fordert, der beschleunigten Fertigstellung der Bundesautobahn A20 höchste Priorität einzuräumen und die Planungen für die Schienenneubaustrecke Hannover - Hamburg nicht weiter zu verfolgen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Deutscher Bundestag schreibt Wissenschaftspreis 2027 aus – Bewerbungsfrist: 10. Juli 2026
Im kommenden Jahr wird der Deutsche Bundestag wieder einen Wissenschaftspreis verleihen. Der Preis würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit aus allen Disziplinen. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner berufene Jury aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachgebiete entscheidet über die Vergabe des Preises. Wissenschaftliche Arbeiten können sowohl von der Autorin oder vom Autor eingereicht als auch durch Dritte vorgeschlagen werden. Berücksichtigt werden nur bereits publizierte Arbeiten, die nach dem 1. April 2024 und vor dem 10. Juli 2026 erschienen sind. Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind bis zum 10. Juli 2026 einzureichen. Weitere Hinweise zum Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestags und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.bundestag.de/wissenschaftspreis
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Deutliche Kritik an der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (BGG, 21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dazu am Donnerstag, 7. Mai 2026, eine Stunde lang in erster Lesung beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Teil der Debatte waren auch drei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag der Linken mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Mehr Barrierefreiheit im gelebten Alltag – Für eine effektive Umsetzung in die Praxis" wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Kritik der Oppositionsfraktionen Deutliche Kritik der Oppositionsfraktionen und sogar aus den eigenen Reihen musste sich die Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf anhören: Der Entwurf soll einerseits den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu verpflichten. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen. Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, üben scharfe Kritik an dem Gesetz. Im Bundestag war es vor allem die Opposition, die der Regierung vorwarf, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam deutliche Kritik. Regierung: Unternehmen nicht überfordern Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wies darauf hin, dass für den Bund bereits seit 20 Jahren strenge Vorgaben für barrierefreie Zugänge (baulich wie in der Kommunikation) existierten, nicht aber für die Privatwirtschaft. „Das ist unwürdig in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland“, sagte sie. Es gehe der Regierung mit dem Gesetzentwurf darum, „Barrieren zu überwinden, ohne Unternehmen zu überfordern“. AfD: Eine Worthülse reiht sich an die nächste Jan Feser (AfD) kritisierte, in dem Entwurf reihe sich eine Worthülse an die nächste, selbst der Begriff der „Benachteiligung“ sei nicht eindeutig definiert. Unternehmen sollten „unangemessene“ Härten bei baulichen Veränderungen nicht zugemutet werden, doch was das genau bedeute, bleibe unklar. Mit diesem einen Halbsatz im Entwurf werde das Ziel des Gesetzentwurfes ausgehebelt, „es ist ein Rohrkrepierer“, stellte Feser fest. Lob kam dagegen für die geplanten Übergangsregelungen für die Ausbildung von Assistenzhunden, das habe seine Fraktion schon lange gefordert. CDU/CSU plädiert für unbürokratisches Förderprogramm Wilfried Oellers (CDU/CSU) bemerkte, die Zielmarken für weitere barrierefreie Angebote des Bundes hätten ambitionierter sein können, er hoffe aber auf Änderungen in den parlamentarischen Beratungen. Derzeit soll der Bund verpflichtet werden, Barrieren bis 2045 komplett abzubauen, das könnte und sollte früher möglich sein, so Oellers. Die Regeln für die Privatwirtschaft nannte er „wichtige Schritte mit Augenmaß“. Statt starrer Verpflichtungen „setzen wir auf flexible Lösungen im Einzelfall“, die Unternehmen nicht zu stark belasten. Er plädierte dafür, ein „unbürokratisches Förderprogramm“ in den Entwurf aufzunehmen. Grüne: Es ist einfach ein schlechter Entwurf Aus Sicht von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) steht noch nicht mal die Arbeitsministerin „vollumfänglich“ hinter dem Gesetzentwurf. Kein Wunder, denn er sei „so schlecht“ und ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für den privaten Sektor warteten. Die Vorgaben für den Bund seien wichtig, aber das Leben der Menschen spiele sich nicht in Behörden ab. Sie, und dazu gehörten auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen, würden jeden Tag mit Hürden konfrontiert, die mit gleichberechtigter Teilhabe nichts zu tun hätten. „Soll selbst eine banale Rampe eine ‚unzumutbare Hürde‘ für Unternehmen darstellen?“, fragte sie. Linke: Alle werden von Barrierefreiheit profitieren Sören Pellmann (Die Linke) sagte, er höre von „keiner Seite“ Lob für diesen Gesetzentwurf. „Er hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass‘“. Es sei ein Armutszeugnis, dass die Regierung offenbar nicht glaube, dass die Wirtschaft in der Lage sei, Barrierefreiheit umzusetzen. Aber: „Barrierefreiheit ist auch eine Chance. Wir leben in einer alternden Gesellschaft, wir werden alle davon irgendwann profitieren!“ SPD: Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück Heike Heubach (SPD) beklagte, die Interessen von Menschen mit Behinderungen, die Interessen von 13 Millionen Menschen, würden immer noch kaum wahrgenommen. „Das Gesetz bleibt weiter hinter dem Notwendigen zurück: Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen“, sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ werde durch die Regelungen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ wieder ausgehebelt. „Wir brauchen jetzt aber endlich ein starkes Gesetz, das nicht nur gute Absichten formuliert“, so Heubach. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als '"unverhältnismäßig und unbillig" für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)); die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert“; lautet ihre Kritik. Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. (che/07.05.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Forderung nach Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung
„Deutschland braucht mehr Kinder – Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung“ und "Babys willkommen heißen – Nationaler Aktionsplan für eine familienfreundliche Gesellschaft" lauten die Titel zweier Anträge (21/5757(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion, die am Donnerstag, 7. Mai 2026, für eine heftige Kontroverse im Bundestag sorgten. Während die AfD dabei Maßnahmen gegen eine "demographische Katastrophe" forderte, lehnten die anderen Fraktionen die beiden Vorlagen entschieden ab. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Beim ersten Antrag ist der Innenausschuss federführend. Die AfD hatte Federführung beim Familienausschuss beantragt, wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen aber überstimmt. Für den zweiten Antrag ist der Familienausschuss federführend. AfD: Demographische Katastrophe beenden Martin Reichardt (AfD) sagte, Ziel der beiden Anträge seiner Fraktion sei es, die "demographische Katastrophe unseres Landes zu beenden". Die Geburtenzahl in Deutschland sei im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1946 gesunken, und es habe 352.000 Sterbefälle mehr als Geburten gegeben, beklagte er. Deutschland brauche "mehr Kinder", sonst drohe der Zerfall des Sozialstaates und letztlich das "Aussterben des Souveräns des Grundgesetzes, nämlich des deutschen Volkes". Dabei sei Einwanderung "keine Alternative zu eigenen Kindern, denn Einwanderung ersetzt die Deutschen". Das Gebot der Stunde laute vielmehr "Förderung für einheimische Familien". Union: Demographischer Wandel ist eine Herausforderung Oliver Pöpsel (CDU/CSU) entgegnete, es sei keine Überraschung, dass das Statistische Bundesamt für 2025 "das größte Geburtendefizit der Nachkriegszeit festgestellt" habe. Dies sei ein Erbe der 1990er-Jahre, in denen es "rein zahlmäßig besonders schwache Geburtsjahre" gegeben habe. Daher gebe es nun weniger Frauen, die Kinder zu Welt bringen können. Demographischer Wandel sei aber keine Katastrophe, sondern eine Herausforderung. Gute Familienpolitik sei ein "umfassendes, helfendes, familien- und frauenfreundliches Bündel an Rahmenbedingungen für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf". So hätten insbesondere die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 und der Kita-Ausbau zu einem Anstieg der Geburtenrate beigetragen. Die AfD-Anträge seien dagegen teuer und "wirkungsschwach". Grüne kritisieren "völkische Weltvorstellung" Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, "in ihrem Weltbild zwischen guten und schlechten Familien" zu unterscheiden. "Gute Familien in dem Weltbild" seien "weiße, heterosexuelle Paarbeziehungen mit mindestens drei Kindern", die es zu entlasten und zu fördern gelte. Familien, die nicht in dieses Weltbild passten, sollten dagegen "hinten runterfallen". Diese "völkische Weltvorstellung" entspreche in keiner Weise der Lebensrealität in Deutschland. Für ihre Fraktion sei Familie überall dort, wo Menschen langfristig Verantwortung füreinander übernehmen. Familienkonzepte seien vielfältig, und für alle diese Konzepte gelte, dass Familien das Rückgrat der Gesellschaft sind. Der AfD sei jedoch "die Vielfalt der Familien ein Dorn im Auge". SPD: Den Alltag von Familien verbessern Truels Reichardt (SPD) bezeichnete das Familienbild der AfD als "Respektlosigkeit gegenüber Familien, die nicht aus Mutter, Vater und Kind bestehen". Dabei sei klar, dass dem demographischen Wandel etwas entgegengesetzt werden müsse. Gute Familienpolitik müsse den Alltag von Familien, von Eltern und ihren Kindern verbessern. Familien mit kleinen Kindern und der Übernahme beruflicher Verantwortung seien häufig finanziell, mental und von der zeitlichen Belastung her "am Limit". Notwendig sei, das "Gesamtsystem Familie" finanziell und zeitlich so zu entlasten, dass dies "auch gleichstellungspolitisch Sinn macht". Dabei müsse die Entlastung natürlich allen Familien zugutekommen. Das habe die AfD aber nicht im Sinn. Linke: Elternschaft ist ein Armutsrisiko Mandy Eißing (Die Linke) beklagte, dass Elternschaft "in Deutschland für viele ein Armutsrisiko" sei. Wer wissen wolle, warum die Geburtenrate sinkt, müsse sich anschauen, unter welchen Bedingungen Familiengründungen hierzulande stattfinden. Jedes siebte Kind sei armutsgefährdet, und bei Alleinerziehenden liege das Armutsrisiko bei 29 Prozent. Viele Familien hätten Zukunftsängste. Junge Menschen bräuchten Wohnungen, verlässliche Kinderbetreuung, ausreichende Löhne sowie "die Gewissheit, dass ein Kind nicht das Ende der eigenen Karriere bedeutet". Wenn Politiker aber "jungen Frauen vorschreiben wollen, sie müssten Kinder gebären, um die Demographie zu retten", sei dies eine "absolute Anmaßung". Frauen seien keine "Gebärmaschinen des Staates". Erster Antrag der AfD In ihrem ersten Antrag (21/5757(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD die Bundesregierung auf, das bisherige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ein „Bundesministerium für Familie und Bevölkerungsentwicklung“ (BMFB) umwandeln und in dessen Geschäftsbereich das derzeitige Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) als „Bundesinstitut für Deutsche Bevölkerungsentwicklung“ weiterführen. Dieses „Bundesinstitut für Deutsche Bevölkerungsentwicklung“ soll dem Antrag zufolge die „Erarbeitung von Demographiezielen für Deutschland“ mit Vorrang als wissenschaftliches Projekt vorantreiben. „Ziel soll es sein, regelmäßig fortzuschreibende Demographieziele auf dem Weg zu einer merklichen Verjüngung der deutschen Bevölkerung zu definieren, um die deutschen sozialen Sicherungssysteme wieder zukunftsfähig zu machen und fortan zukunftsfest zu halten“, schreiben die Abgeordneten weiter. Zweiter Abtrag der AfD Dem zweiten Antrag der AfD (21/5758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge soll die Bundesregierung einen Aktionsplan „für eine familienfreundliche Gesellschaft“ unter Beteiligung von Familien- und Alleinerziehendenverbänden entwickeln und verabschieden. Er soll nach dem Willen der Fraktion zur Förderung von Familien und Kindern beitragen, finanziell mit 75 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein sowie Ziele und Maßnahmen insbesondere in den Bereichen „traditionelle Familie“, „Recht“, „Arbeit“ und „Gemeinschaft“ entwickeln. Dabei soll die Bundesregierung laut Vorlage mit einer Kampagne für ein positives traditionelles Familienbild werben. „Die Vorteile, früh eine Familie zu gründen, sollen hervorgehoben und einer Diskriminierung von kinderreichen Familien entgegengewirkt werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Zugleich plädieren sie dafür, jedes Gesetz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf seine Familienfreundlichkeit hin zu überprüfen, „insbesondere mit Blick auf das Sozial-, Steuer- und Bildungsrecht“. Arbeitgeber, die in ihre Belegschaft „in besonderem Maße Mütter und Väter integrieren und diese fördern“, sollen dem Antrag zufolge gestärkt werden und die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, „nach dem flexiblere Arbeitszeitmodelle erlaubt sind und durch besondere Anreize auch präferiert werden“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, Länder, Kommunen und Verbände anzuregen, sich an der Umsetzung des Aktionsplanes zu beteiligen. „Der Ausbau integrierter kinder- und familienbezogener Angebote soll gefördert werden, es müssen generationsübergreifende Konzepte entwickelt werden und neue Beratungs- und Unterstützungsangebote auf kommunaler Ebene konzipiert werden, wie beispielsweise die Unterstützung Eltern junger Kinder durch Ehrenamtliche im Haushalt oder die Einführung einer ,Familienkarte'“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. (sto/07.05.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
