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Juristische Nachrichten

„Alles wird sich ändern“

Legal Tech Verzeichnis - 26.03.2026

Der Rechtsmarkt steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, neue Anbieter und digitale Workflows verändern die Art, wie juristisch gearbeitet wird – und stellen auch etablierte Institutionen vor neue Fragen. Mit der legalXchange startet der Verlag C.H.BECK gemeinsam mit vier weiteren Gründungsmitgliedern nun ein neues Veranstaltungsformat zur digitalen Transformation. Warum jetzt – und welche Rolle kann der juristische Fachverlag in diesem Umbruch spielen? Ein Gespräch mit Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung von C.H.BECK und Mitglied des Executive Boards der legalXchange.

LTV: Herr Prof. Dr. Weber, warum startet C.H.BECK gerade jetzt mit der legalXchange ein neues Konferenzformat?

Neue Datenmodelle, neue Anbieter, neue Arbeitsprozesse – Künstliche Intelligenz verändert schon heute das praktische juristische Arbeiten. Einerseits sehe ich darin eine große Chance: Routinen können mithilfe von KI effizienter erledigt werden, Recherchen werden schneller, der Zugang zum Recht wird breiter. Andererseits kann KI nie an die Stelle einer richterlichen Entscheidung oder des persönlichen Beratungsgesprächs zwischen Anwalt und Mandant treten. Das ist mir ganz wichtig, die Verantwortung muss immer ein Mensch tragen. Durch neue Technologien bekommen sie nun mehr Unterstützung und mehr Freiraum. Die Qualität der Rechtspflege kann dadurch sogar steigen. Denn KI kann helfen, sehr schnell, umfassend und lückenlos alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erfassen und auszuwerten. Das kann dazu beitragen, schneller zu einem zutreffenden Rat oder zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.

Diese Entwicklung wollen wir nicht nur beobachten, sondern aktiv begleiten und ein Stück weit mitgestalten. Und deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Forum, in dem diese Entwicklungen sachlich und fundiert diskutiert werden.

LTV: Welche Lücke soll dieses Format schließen?

Es gibt schon einige Legal-Tech-Veranstaltungen, aber häufig bleiben diese entweder technisch oder sehr allgemein. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen konkrete Anwendungsfälle zeigen und zugleich strategische Fragen stellen. Wie implementiert man Technologie verantwortungsvoll? Wie verändert sich Organisation? Welche Kompetenzen werden gebraucht? Als juristischer Fachverlag und Anbieter einer juristischen Datenbank seit Jahrzehnten sind wir dafür prädestiniert, denn wir haben die längste Erfahrung am Markt, kennen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden, und können auf den Inhalten unserer Autorinnen und Autoren aufbauen. Die legalXchange richtet sich daher an alle, die nicht nur über Digitalisierung sprechen wollen, sondern sie praktisch umsetzen, in Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Verwaltung. Uns geht es um Realismus, nicht um Visionen um ihrer selbst willen.

LTV: Was unterscheidet die legalXchange von diesen bestehenden Legal-Tech-Events?

Die Besonderheit liegt in der Partnerstruktur. Mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, C.H.BECK, dem Legal Tech Verband, dem Liquid Legal Institute und dem Legal Tech Colab kommen fünf führende Institutionen mit Exzellenz, Innovationskraft und einem tiefen Branchenverständnis zusammen und bündeln sehr unterschiedliches Know-how: staatlich, wissenschaftlich, unternehmerisch, verlegerisch. Diese Kombination schafft eine andere Tiefe. Es geht nicht um Produktpräsentationen, sondern um die Frage, wie der Rechtsmarkt als Ganzes aufgestellt sein muss, um technologisch souverän zu bleiben.

LTV: Welche Zielgruppen wollen Sie bewusst zusammenbringen – und warum ist dieser Austausch so wichtig?

Die legalXchange soll ein Treffpunkt sein für alle, die Rechtsprozesse durch digitale Lösungen verbessern wollen. Dazu gehören Kanzleien ebenso wie Unternehmensjuristinnen und -juristen, Legal-Tech-Start-ups, etablierte Softwareanbieter – und durchaus auch unsere Mitbewerber. Wir verstehen die Veranstaltung als Plattform für Austausch, Vernetzung und praxisnahe Impulse.

Dieser Austausch ist uns aus mehreren Gründen wichtig. Erstens hilft er beim Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks zwischen Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Hochschulen. Zweitens trägt er dazu bei, eine Legal-Tech-Community zu etablieren, die regional verankert ist, aber international denkt. Und drittens eröffnet er auch dem juristischen Nachwuchs neue Perspektiven und Berufsbilder, etwa durch spezielle Formate für Studierende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger.

LTV: Welche strategischen Ziele verfolgt C.H.BECK mit dieser Initiative?

Unsere Ziele sind durchaus ambitioniert: Wir wollen das neue Signature Event für die digitale Transformation im deutschsprachigen Raum mit internationaler Strahlkraft etablieren. Vor allem aber wollen wir Impulse für die digitale Transformation setzen – in Kanzleien, in Unternehmen, in der Justiz und in der Verwaltung.

LTV: Wie fügt sich das Event in die Gesamtstrategie von C.H.BECK ein – und verändert sich damit auch die Rolle des Verlags im Rechtsmarkt?

Im Rahmen unseres internen Strategieprozesses haben wir eine interessante Erkenntnis gewonnen. Man könnte sie vielleicht so zusammenfassen: Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist. Wir werden künftig nicht mehr nur ein Verlag sein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, das auf Grundlage seiner umfassenden Inhalte technologische Lösungen für den gesamten Rechtsmarkt anbietet – einschließlich KI. Die Inhalte bleiben also unser Fundament. Aber auf dieser Basis entstehen neue Anwendungen und neue Formen der Nutzung. Und wir wollen dabei die Maßstäbe setzen.

LTV: Woran werden Sie den Erfolg der legalXchange messen?

Ganz einfach: an der Resonanz im Markt und an den Rückmeldungen, die wir von dort bekommen. Wir wollen mit diesem Format tatsächlich etwas bewegen. Wenn es uns gelingt, neue Diskussionen anzustoßen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und konkrete Entwicklungen im Markt zu fördern, dann haben wir unser Ziel erreicht.

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Verbotene Rockergruppe: Vollzugsbehörde darf Vereinsvermögen nicht endgültig zuordnen

beck-aktuell - 25.03.2026

Das BVerwG hat entschieden, dass Behörden im Vollzug eines Vereinsverbots zwar Vermögen sichern dürfen, aber keine endgültige Entscheidung darüber treffen können, ob die Gegenstände tatsächlich dem Vereinsvermögen zuzurechnen sind. Diese Kompetenz liegt ausschließlich bei der Verbotsbehörde.



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Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen: Ist unwirksam

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Psychosoziale Prozessbegleitung: Regierung plant Ausbau

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Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem Opfer von Straftaten künftig leichter professionelle Unterstützung im Strafverfahren erhalten sollen. Vorgesehen sind unter anderem niedrigere Zugangshürden und ein erweiterter Anspruch für Betroffene häuslicher Gewalt.



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Iran‑Krieg "völkerrechtswidrig": Steinmeier eckt an

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Der Bundespräsident löst mit seinen Äußerungen zur Völkerrechtswidrigkeit des Iran‑Kriegs eine kleine politische Welle aus. Doch überraschend kommen sie nicht wirklich.



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Zu spät am Gate: Urlauber mussten sich nicht vordrängeln

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Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.



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BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag: Muss ein freigestellter Mitarbeiter seinen Firmenwagen abgeben?

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Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Bundessozialgericht zu Belastungsstörung: Trauma bei Leichenumbettern kann Wie-Berufskrankheit sein

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Bei Leichenumbettern kann eine posttraumatische Belastungsstörung eine Wie-Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall muss das LSG jetzt erneut entscheiden.

Handydurchsuchung bei Soldaten: Hitler-Witze liegen zu lange zurück

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Nach sechs Jahren durfte das Handy eines Bundeswehrsoldaten nicht mehr durchsucht werden. Laut BAMAD-Berichten hatte er im Jahr 2019 über WhatsApp NS-verherrlichende Bilder geteilt, nun fehle es aber an einem hinreichenden Verdacht.



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Schranke zu, Lappen weg: Parkhäuser gehören zum öffentlichen Verkehr

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Als ein Autofahrer mit fast zwei Promille das Parkhaus verlassen wollte, sperrte eine Mitarbeiterin die Schranke. Vor Gericht argumentierte er, dass das keine Trunkenheit "im Verkehr" gewesen sein könne, da man ihn auf Privatgelände eingesperrt habe. Das BayObLG folgte dieser Spitzfindigkeit nicht.



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Antisemitismus auf documenta: Jüdische Frau verlangt Schmerzensgeld

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Nach dem Antisemitismusskandal auf der documenta fordert eine jüdische Frau Schmerzensgeld. Vor Gericht kam es zu keiner Einigung – wie geht es nun weiter?



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Übergewinnsteuer: Kompetenz in der Krise?

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Der Irankrieg treibt die Ölpreise in die Höhe – und die Politik ruft nach einer Übergewinnsteuer. Doch welche Rechtsgrundlage trägt ein solches Instrument auf EU-Ebene? Eine kritische Analyse zeigt, meint Julian Beck: Die EU hat keine taugliche Kompetenzgrundlage zur Hand.



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Reichen die 67 Maßnahmen der Regierung fürs Klimaschutzziel?

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Milliarden Liter Benzin und Milliarden Kubikmeter Erdgas möchte die Regierung mit ihrem Klimaschutzprogramm einsparen. Doch es gibt erhebliche Zweifel, dass sie damit das Klimaziel für 2030 erreicht.



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Recht auf Reparatur: Bundesregierung bringt neues Gesetz auf den Weg

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Gesetzentwurf beschlossen: Der nächste Schritt zum Recht auf Reparatur

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Wie können Frauen sowohl im digitalen Raum als auch in der analogen Welt vor Gewalt geschützt werden? Die Antworten des Kanzlers stoßen im Bundestag nicht nur auf Zustimmung.



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Sozialleistungsmissbrauch: Krankenkassen dürfen ihre Quellen schützen

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Krankenkassen dürfen Hinweisgeber bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch grundsätzlich anonym halten. Einen Anspruch auf Offenlegung bejaht das LSG Niedersachsen-Bremen nur bei klaren Hinweisen auf eine bewusste Falschbeschuldigung.



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Viele Follower, keine Führung: Warum Telegram-Kanal nicht zur Vereinigung wird

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52.000 Abonnenten, massenhafte Drohanrufe – und trotzdem keine kriminelle Vereinigung: Der BGH zog bei Telegram-Kanälen eine klare Linie. Ein bloßes "Mitlesen und Mitmachen" reichte dafür nicht.



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"Hamburger Protokoll: KI-Edition": Jurastudium soll KI-Kompetenz lehren

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Das "Hamburger Protokoll: KI-Edition" zeigt, wie KI-Kompetenz in das Jurastudium eingebettet werden könnte. Denn: Es gibt eine wachsende Lücke zwischen der beruflichen Realität und dem in der juristischen Ausbildung vermittelten KI-Wissen.



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Gesundheitliche Gründe: Bolsonaro befristet in Hausarrest verlegt

beck-aktuell - 25.03.2026

Nach mehreren gescheiterten Anträgen lenkt Brasiliens Justiz ein: Der erkrankte Ex‑Präsident darf vorerst in Hausarrest – eine befristete Entscheidung.



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