Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.

Juristische Nachrichten

beck-aktuell-Newsletter: Wo gehobelt wird ...

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 16:19
Aktuell finden bei beck-aktuell im Hintergrund technische Umbauarbeiten statt. Unser werktäglicher Newsletter wird bald nämlich für alle kostenlos abonnierbar – wir freuen uns sehr darauf. Für den Moment bedeutet das, dass es zeitweise zu kleinen Unannehmlichkeiten kommen kann. Wir arbeiten dran! 

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OLG Düsseldorf zur Mitgliedschaft in "Kaiserreichsgruppe": Haftstrafe für Unterstützung rechter Umsturzpläne

LTO Nachrichten - Mi, 14.08.2024 - 16:12

Als bloßen "Papiertiger" sieht die Justiz das 50-jährige Mitglied der "Kaiserreichsgruppe" nicht. Wegen rechtsterroristischer Umsturzpläne bekommt der Mann aus der "Reichsbürger"-Szene eine Haftstrafe.

FeV erlaubt kein Verbot des Mofafahrens

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 14:55

Wann fehlt einem die Eignung, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu fahren? § 3 FeV gibt nach Ansicht des OVG Koblenz hierauf keine eindeutige Antwort. Ein Verbot könne nicht auf diese Norm gestützt werden.



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SozR 14/24: Gericht handelt falsch: Staatskasse zahlt Kosten für Gutachten

München/Berlin (DAV) – Die Kosten für ein Sachverständigengutachten, das für die Entscheidung eines Rechtsstreits nicht erforderlich ist, muss die Staatskasse übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) München vom 17. April 2024 (AZ: L 17 U 40/24 B). Das Gericht hat entschieden, dass die Kosten für ein auf Antrag des Betroffenen eingeholtes Sachverständigengutachten von der Staatskasse zu tragen sind, wenn im Rahmen der Beweiserhebung eine objektiv unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Gutachten überhaupt nicht hätte einholen dürfen.

Der Kläger, ein Verletztenrentner, stritt um eine höhere Rente nach einem Arbeitsunfall. Er verlangte die Übernahme der Kosten für ein nervenärztliches Gutachten, das auf seinen Antrag hin eingeholt worden war. Nachdem sein Antrag auf höhere Verletztenrente von der Beklagten abgelehnt und seine Klage vom Sozialgericht Würzburg abgewiesen worden war, klagte er auf Übernahme der Kosten des Gutachtens.

Nachdem das Sozialgericht die Kosten dem Betroffenen auferlegen wollte, hob das LSG München mit anwaltlicher Hilfe die Entscheidung des Sozialgerichts auf. Das Gericht stellte fest, dass das Sozialgericht den Antrag auf Einholung des Gutachtens hätte ablehnen müssen, da die Beweisfragen, zu denen der Sachverständige Stellung nehmen sollte, für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht erheblich waren.

Dennoch entschied das LSG München, dass die Staatskasse die Kosten des Gutachtens zu tragen habe. Das Gericht begründete dies damit, dass das Sozialgericht objektiv unrichtig gehandelt habe, indem es das Gutachten trotz fehlender Entscheidungserheblichkeit eingeholt habe. Da das Sozialgericht die Einholung des Gutachtens veranlasst habe, obwohl die Beweisfrage nicht entscheidungserheblich gewesen sei, liege eine objektiv unrichtige Sachbehandlung vor. Das Gutachten habe keine neuen medizinischen Erkenntnisse enthalten, die für den Rechtsstreit relevant gewesen wären. In solchen Fällen sei die Kostenübernahme durch die Staatskasse gerechtfertigt, um die Betroffenen vor unnötigen Kosten zu schützen.

Informationen: www.dav-sozialrecht.de

ArbR 05/24: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Nutzung von ChatGPT und Co?

Hamburg/Berlin (DAV) – Die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren KI-Systemen durch Beschäftigte ohne Einrichtung eines Firmenaccounts verletzt nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg am 16. Januar 2024 entschieden (AZ: 24 BVGa 1/24). Eine Zustimmung des Betriebsrats ist demnach nicht erforderlich, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In einem weltweit tätigen Medizintechnikunternehmen wurde ChatGPT als neues Arbeitsmittel eingeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten sich eigenständig mit einem privaten Konto auf der Plattform registrieren und die Software nutzen, ohne dass Firmenaccounts zur Verfügung gestellt wurden. Hiergegen beantragte der Konzernbetriebsrat eine einstweilige Verfügung, da er seine Mitbestimmungsrechte verletzt sah.

Das Arbeitsgericht Hamburg gab dem Arbeitgeber Recht und wies den Antrag des Konzernbetriebsrats zurück.

Das Gericht stellte fest, dass die Vorgaben zur Nutzung von ChatGPT dem mitbestimmungsfreien unternehmerischen Verhalten des Arbeitgebers zuzuordnen sind. Die Nutzung von ChatGPT über private Accounts der Arbeitnehmer stelle kein Überwachungsinstrument dar. Schließlich habe der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die genutzten Accounts.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

ErbR 13/24: Verpflichtende Grundbuchberichtigung nach Erbfall kostenfrei bei Antrag innerhalb von zwei Jahren

Bamberg/Berlin (DAV). Wer ein (Haus-)Grundstück erbt, ist verpflichtet, das Grundbuch so zu berichtigen, dass als Eigentümer nicht mehr der Verstorbene, sondern der Erbe eingetragen ist. Als Anreiz, dieser Pflicht zeitnah nachzukommen, sieht das Gesetz vor, dass im Falle einer Umschreibung innerhalb von zwei Jahren ab dem Erbfall keine Kosten beim Grundbuchamt anfallen. Um diese Gebührenprivilegierung in Anspruch zu nehmen, genügt der rechtzeitige Eingang eines Umschreibungsantrags innerhalb der nicht verlängerbaren Zwei-Jahres-Frist beim zuständigen Grundbuchamt; auf dessen Vollzugsreife kommt es nicht an. Darüber entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, Beschluss vom 23.05.2024 (10 Wx 13/24). Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Am 12.5.2021 stirbt der Eigentümer eines Grundstückes. Seine Erben einigen sich durch notariell beurkundete Verträge vom 20.10.2021 sowie vom 2.1.2023, dass einer von ihnen das Grundstück und der andere eine Ausgleichszahlung in Geld erhalten soll. Sie stellen am 12.1.2023 den Antrag, dies entsprechend im Grundbuch eintragen zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt lagen aber noch nicht alle zum Vollzug der Verträge erforderlichen Unterlagen vor. So konnten eine baurechtlich erforderliche Genehmigung der Sanierungsbehörde sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erst am 17.5.2023 nachgereicht werden. Das Grundbuchamt stellt eine Kostenrechnung.

Zu Unrecht, entscheidet das Gericht. Die für die Eintragung eines (Mit-)Eigentümers im Grundbuch grundsätzlich anfallende Gebühr sei für die den Inhalt des Grundbuchs berichtigende Eintragung der Erben nicht zu erheben, sofern der Eintragungsantrag in der festgesetzten Zwei-Jahresfrist gestellt wird. Der Gesetzgeber beabsichtige durch die Gebührenprivilegierung gerade, Erben zu einer möglichst zügigen Veranlassung der Berichtigung des Grundbuchs, dessen Richtigkeit im öffentlichen Interesse liegt, anzuhalten. Für den oder die Erben eines Grundstückseigentümers stehe zuvorderst aber allein die Antragstellung beim Grundbuchamt selbst in der eigenen Entscheidungsfreiheit. Alle damit naturgemäß in Zusammenhang stehenden Fragen der (rechtzeitigen) Erlangung von erforderlichen Nachweisen, sei es eines Erbscheins für die Erbenstellung oder wie hier der notwendigen Zustimmungen von Behörden oder Dritten, namentlich im Zuge einer etwaigen Aufteilung des Grundstücks im Rahmen einer ebenfalls gebührenprivilegierten Erbauseinandersetzung, entziehen sich demgegenüber einer hinreichenden „Beherrschbarkeit“ durch den Antragsteller. Daher sei es gerechtfertigt, die Gebührenprivilegierung allen Erben zukommen zu lassen, die den Antrag auf Umschreibung innerhalb von zwei Jahren ab dem Erbfall beim Grundbuchamt stellen, selbst wenn später noch Urkunden nachgereicht werden müssen.

Informationen: www.dav-erbrecht.de

ErbR 12/24: Wegfall der testamentarischen Erben: Wer tritt an deren Stelle?

Köln/Berlin (DAV). Wer testamentarisch bestimmte Personen (hier: die Tochter und ersatzweise die Lebensgefährtin) zum Erben einsetzt, enterbt dadurch auch seine gesetzlichen Erben (hier: den Sohn). Doch was passiert, wenn die zum Erben eingesetzten Personen vorversterben oder das Erbe ausschlagen? Erben dann doch die enterbten gesetzlichen Erben oder treten die Abkömmlinge der zu Erben Eingesetzten an deren Stelle? Darüber entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in seinem Beschluss vom 27.5.2024 (8 W 41/23). Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Der am 31.1.2022 verstorbene Mann hinterlässt einen Sohn und eine Tochter. Er hatte mit seiner vorverstorbenen Frau einen Erbvertrag errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu unbeschränkten Alleinerben eingesetzt und bestimmt hatten, dass ein Kind, das beim Tod des Erstverstrebenden von ihnen seinen Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des Längstlebenden nur den Pflichtteil erhalten solle. Der Längstlebende sollte berechtigt sein, über das Vermögen frei unter Lebenden und von Todes wegen zu verfügen. Nach dem Tod seiner Frau lebte der Mann mit einer Lebensgefährtin zusammen, die ebenfalls vor ihm verstarb. Der Mann hatte noch vor deren Tod ein Testament errichtet, in dem er seine Tochter zu seiner alleinigen Erbin einsetzte, da sein Sohn sein Pflichtteil nach seiner Mutter ausgezahlt bekommen hatte. Weiter bestimmte er, dass seine Lebensgefährtin alles erhalten solle, wenn seine Tochter das Erbe ausschlagen sollte. Die Tochter schlägt das Erbe tatsächlich aus. Hiernach streiten der Sohn des Mannes und die Enkelin seiner Lebensgefährtin darum, wer Erbe geworden ist. Die Enkelin stellt einen Antrag, als Ersatzerbin nach ihrer Mutter ausgewiesen zu werden.

Zu Unrecht, urteilt das Gericht. Die Enkelin ist nicht Ersatzerbin. Zwar sei davon auszugehen, dass der verstorbene Mann mit seinem Testament seinen Sohn ausdrücklich enterbt hat, so dass dieser in jedem Falle als Erbe ausscheide. Denn in dem Testament habe der Mann nicht nur eine andere Person zur Erbin eingesetzt, sondern ausdrücklich auf die in dem Erbvertrag mit seiner früheren, bereits vorverstorbenen Ehefrau enthaltenen „Pflichtteilstrafklausel“ Bezug genommen. Daher könne die Passage in seinem Testament nur so ausgelegt werden, dass der Erblasser jene „Strafklausel“ nochmals ausdrücklich bestätigen und seinen Sohn entsprechend der darin enthaltenen Regelung für den Erbfall nach ihm ausdrücklich enterben wollte. Dem Testament könne aber, auch im Wege der (ergänzenden) Auslegung nicht entnommen werden, dass der Erblasser für den Fall, dass seine Lebensgefährtin vor ihm versterben sollte, deren Abkömmlinge und damit deren Enkelin als Ersatzerben habe einsetzen wollte. Denn der Erblasser hatte schon seine Lebensgefährtin nur als Ersatzerbin eingesetzt. Dies zeige, dass ihm das Institut eines Ersatzerben grundsätzlich bekannt war. Für den Fall des vorherigen Versterbens seiner Lebensgefährtin hat er aber in dem Testament keine weiteren Ersatzerben bestimmt, obwohl er mit deren Vorversterben aufgrund deren Alters habe rechnen müssen. Erben sind daher die weiteren gesetzlichen Erben unter Ausschluss von Tochter und Sohn des Mannes.

Informationen: www.dav-erbrecht.de

VerkR 30/24: Betrunken auf dem E-Bike - Entzug der Fahrerlaubnis

München/Berlin (DAV). Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn kein angeordnetes medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) vorlegt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2024 (AZ: 11 CS 24.454).

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem der Antragsteller mit seinem E-Bike mit 2,34 Promille erwischt wurde. Das Landratsamt Günzburg forderte ihn daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, um seine Fahreignung zu klären. Der Antragsteller ließ die Fristen jedoch verstreichen und legte kein Gutachten vor. Er argumentierte, dass die Begutachtungsstelle aufgrund eines angeblich erforderlichen längeren Abstinenzzeitraums keine fristgerechte Begutachtung vornehmen könne.

Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte diese Auffassung ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis. Diese Entscheidung hatte auch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof Bestand. Die Fahrerlaubnisbehörde habe zu Recht das Gutachten gefordert. Die Anordnung wäre formell und materiell rechtmäßig, da die Fahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss erfolgt war. Die Behörde sei nicht verpflichtet, die Frist zur Vorlage des Gutachtens zu verlängern oder bei der Begutachtungsstelle eine Korrektur des geforderten Abstinenznachweises zu erwirken. Der Schluss auf die fehlende Fahreignung durch die Nichtvorlage des Gutachtens sei somit gerechtfertigt.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

VerkR 29/24: Drogenkonsum: MPU-Anordnung muss genau formuliert sein

Göttingen/Berlin (DAV). Eine Anordnung für ein medizinisch-psychologischen Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss sehr genau formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Anordnung rechtswidrig. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 28. März 2024 (AZ: 4 B 59/24) hin.

Am 20. Mai 2023 wurde ein damals 16-jähriger mit seinem E-Scooter unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr angehalten. Eine Blutprobe bestätigte hohe THC-Werte. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte daraufhin ein medizinisch-psychologischen Gutachten angefordert, um die Fahreignung des Jugendlichen zu überprüfen. Sie hatte dem Jugendlichen das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt und ein Zwangsgeld angedroht, nachdem er kein Gutachten vorlegte.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Anordnung des Gutachtens zu unpräzise war. Es sei nicht klar gewesen, ob die Prüfung sich ausschließlich auf das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen beziehen sollte. Dies machte die Anordnung somit fehlerhaft und rechtswidrig. Damit durfte der Jugendliche vorerst weiterfahren, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

VerkR 28/24: Traktor haftet nach Steinschlag

München/Berlin (DAV). Wenn ein Traktor Steine von einer Wiese auf die Straße schleudert und damit ein Motorrad beschädigt sowie dessen Fahrer verletzt, muss der Besitzer der Landmaschine den Schaden vollständig übernehmen. Dies entschied am 31. Januar 2024 das Oberlandesgericht (OLG) München (AZ: 10 U 683/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Kläger fuhr mit seinem erst vier Tage alten Motorrad auf einer Straße mit etwa 80 km/h. Hinter ihm fuhr seine Lebensgefährtin auf einem weiteren Motorrad. Rechts der Fahrbahn mähte der Beklagte mit einem Traktor die angrenzende Wiese. Dabei schleuderte der Traktor Steine auf, die das Motorrad des Klägers beschädigten und ihn am Bein verletzten. Der Kläger machte daraufhin Schadensersatz geltend, da er den Unfall dem Betrieb der Landmaschine zuschrieb.

Das OLG München kam zu dem Schluss, dass die Schäden am Motorrad und die Verletzung des Klägers durch den Traktor verursacht wurden. Das Fahrzeug war auf der Wiese zu nahe an die Straße gekommen und hatte die Steine aufgewirbelt. Die Zeugenvernehmung und das Sachverständigengutachten stützten diese Entscheidung. Der Kläger muss auch nicht einen Teil des Schadens übernehmen, da er nicht erkennen konnte, dass der Traktor Steine auf die Straße schleudern würde.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

VerkR 27/24: Gericht bestätigt: Ersatzauto bei längerer Reparatur notwendig

Schleswig/Berlin (DAV). Bei einem längeren Nutzungsausfall aufgrund einer verzögerten Reparatur kann es erforderlich sein, dass sich der Unfallgeschädigte ein Ersatzauto anschafft. Ihn trifft die Pflicht zur Schadensminderung. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied dies am 16. April 2024 (AZ: 7 U 109/23), wie Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall betraf die Reparatur eines etwa zwölf Jahre alten Ford Transit Euroline/Nugget, der bei einem Unfall beschädigt wurde. Der Kläger beauftragte am 2. November 2021 eine Werkstatt mit der Reparatur. Trotz einer voraussichtlichen Reparaturdauer von zehn bis zwölf Tagen, verzögerte sich die Reparatur erheblich, und das Fahrzeug war erst am 14. August 2022 vollständig repariert. Der Kläger forderte daraufhin eine Nutzungsausfallentschädigung für 307 Tage in Höhe von insgesamt 19.955 EUR.

Das Gericht entschied, dass dem Kläger eine Entschädigung nur bis Ende November 2021 zusteht. Spätestens ab dem 1. Dezember 2021 hätte er zur Schadensminderung ein Ersatzauto anschaffen müssen. Bereits im November 2021 war absehbar, dass die Reparatur wesentlich länger dauern würde als ursprünglich angenommen. Das OLG Schleswig verwies darauf, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt die Pflicht hatte, den Schaden gering zu halten, indem er ein Ersatzfahrzeug besorgte. Das Gericht sprach dem Kläger für den Zeitraum bis Ende November 2021 eine Entschädigung in Höhe von 2.500 EUR zu und schätzte die Kosten für die Anschaffung eines Ersatzwagens auf weitere 2.500 EUR.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

VerkR 26/24: OLG München: Psychische Beschwerden nach Unfall müssen objektiv nachweisbar sein

München/Berlin (DAV). Wer nach einem Verkehrsunfall psychische Beschwerden hat, kann einen Schadensersatzanspruch haben. Allerdings müssen die Beschwerden objektiv nachweisbar sein. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13. Juli 2023 (AZ: 24 U 37/20).

Die Klägerin und ihre zwei minderjährigen Kinder befanden sich auf dem Weg in den Skiurlaub, als der Beklagte auf ihr am Stauende stehendes Fahrzeug auffuhr. Seine Haftung wurde anerkannt, jedoch machten die Kläger weitere Ansprüche wegen Personenschadens geltend. Die Klägerin führte an, durch den Unfall psychisch stark belastet zu sein und eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) entwickelt zu haben. Die Gutachten bestätigten dies jedoch nicht. Der Sachverständige schloss eine PTBS aus, da der Unfall nicht die erforderliche außergewöhnliche Bedrohung darstellte, die nahezu bei jedem Menschen eine tiefgreifende Verzweiflung auslösen würde.

Das Gericht kam nach umfassender Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die von der Klägerin geltend gemachten Beschwerden nicht auf den Unfall zurückzuführen seien. Sowohl orthopädische als auch neurochirurgische Gutachten bestätigten, dass keine körperlichen Primärverletzungen vorlagen.

Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass die Beschwerden psychogener Natur seien. Zudem wurde die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) ausgeschlossen, da der Unfall nicht als außergewöhnliche Bedrohung von katastrophalem Ausmaß eingestuft wurde.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

Gesetzentwurf: Mehr Geld für Opfer des SED-Regimes

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 14:09

Menschen, die in der DDR politisch verfolgt wurden, leiden oft noch heute unter den Folgen der Repression. Die Bundesregierung will ihre Situation nun verbessern – unter anderem durch höhere staatliche Zuwendungen.



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Bundesverwaltungsgericht: Warum das Compact-Verbot vorläufig aufgehoben wurde

LTO Nachrichten - Mi, 14.08.2024 - 14:08

Das rechtsextreme Compact-Magazin wehrt sich mit Erfolg gegen das BMI-Verbot. In einem Eilverfahren entschied das BVerwG, es darf erst einmal weitermachen. Das Gericht hat Zweifel, ob das Verbot verhältnismäßig war. Hätte es mildere Mittel gegeben?

Haftstrafe nach rechten Umsturzplänen

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 13:31
Als bloßen "Papiertiger" sieht die Justiz das 50-jährige Mitglied der "Kaiserreichsgruppe" nicht. Wegen rechtsterroristischer Umsturzpläne bekommt der Mann aus der Reichsbürger-Szene eine Haftstrafe.

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Beschuldigter offenbar untergetaucht: Europäischer Haftbefehl wegen Nord-Stream-Sabotage

LTO Nachrichten - Mi, 14.08.2024 - 12:26

Die Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines sorgten weltweit für großes Aufsehen. Nur noch in Deutschland laufen die Ermittlungen zu dem Fall. Berichten zufolge gibt es neue Erkenntnisse zu möglichen Tätern.

Nach Schließung der Blauen Moschee: Verein klagt

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 12:20

Vor drei Wochen hat das Bundesinnenministerium die Blaue Moschee in Hamburg geschlossen und den dort ansässigen Verein "Islamisches Zentrum Hamburg e.V." (IZH) wegen verfassungsfeindlicher Ziele verboten. Nun klagt der Verein vor dem BVerwG: Die Moschee solle wieder öffnen.



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Bundeskabinett beschließt drittes Kita-Qualitätsgesetz

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 11:42

Der Bund stellt in den kommenden zwei Jahren erneut vier Milliarden Euro für eine bessere Kita-Betreuung zur Verfügung. Das Geld soll in Personal, sprachliche Bildung und besseres Kita-Essen fließen. Doch Ministerin Paus muss auch Abstriche machen.



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Berlin hat Zuständigkeit noch immer nicht geklärt: Anträge der Cannabis Social Clubs bleiben weiter liegen

LTO Nachrichten - Mi, 14.08.2024 - 11:27

Seit mehr als vier Monaten gilt die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. In Berlin wissen die Anbauvereine immer noch nicht, wer über ihre Anträge entscheidet. Aus der SPD wird Kritik daran laut.

Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes

beck-aktuell - Mi, 14.08.2024 - 11:21

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit nied­ri­gen Ein­kom­men bekommen ab 2025 einen hö­he­ren Wohnzu­schuss vom Staat. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen beschlossen.



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