Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
OLG Frankfurt zur Samenspende: Kein Anspruch auf Auskunft über mögliche Halbgeschwister
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Enkeltrick-Betrüger bleibt Risiko: Pole verliert Freizügigkeit
Ein polnischer Staatsangehöriger verliert sein unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht, nachdem er mehrfach wegen Enkeltrickbetrugs verurteilt worden war. Das VG Karlsruhe sieht trotz abgeschlossener Therapie weiterhin eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
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Trump präsentiert verschärfte Wahlregeln: Mehrere Bundesstaaten wollen klagen
Seine Wahlniederlage 2020 erkennt US-Präsident Trump noch immer nicht an. Nun unterzeichnet er ein Dekret mit neuen Wahlregeln, darunter für die Briefwahl. Demokraten sowie Expertinnen und Experten äußern Bedenken.
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Todesstrafe für Terroristen: Europarat warnt Israel
Nachdem Israel ein Gesetz zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen angekündigt hat, wächst der internationale Druck. Der Europarat sieht zentrale Werte gefährdet, deutsche Politikerinnen und Politiker sprechen von diskriminierenden Auswirkungen. Parallel dazu verschärft der Iran seine eigene Todesstrafenpraxis.
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Einflussnahme auf Bundesstaaten?: Trump ändert Regeln für Wahlen per Dekret
US-Präsident Donald Trump unterzeichnet ein Dekret mit neuen Wahlregeln, darunter für die Briefwahl. Demokraten und Experten äußern verfassungsrechtliche Bedenken, Kalifornien kündigt Klage an.
Richterbund: Mehr Personal gegen sexualisierte Gewalt
Der Deutsche Richterbund mahnt, dass Strafverfolgungsbehörden zu wenig Personal haben, um digitale und sexualisierte Gewalt wirksam zu verfolgen. Gesetzesverschärfungen allein würden das Problem nicht lösen.
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Ballsaal am Weißen Haus: Richter stoppt Trumps Bauarbeiten
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Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet": BVerfG rügt OLG, weil Mercedes nicht angehört wurde
Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.
Neue Studie zeigt: Fast die Hälfte der Anwaltskanzleien gewinnt bereits neue Mandate durch KI
Derzeit vollzieht sich ein struktureller Wandel in der Arbeitsweise der weltweit führenden Anwaltskanzleien. Eine neue Studie, die auf erfassten Betriebsdaten von 31 Kanzleien basiert, welche die Plattform der Legal KI Legora in 14 Märkten nutzen, zeigt, dass KI mittlerweile mehr ist als nur ein Effizienzwerkzeug.
Kanzleien nutzen sie nun, um neue Mandate zu gewinnen, ihren Umsatz zu steigern, Festpreisvereinbarungen anzubieten, die sie zuvor nicht anbieten konnten, und im Wettbewerb durch die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Leistungen zu punkten – was sich allmählich in den Ergebnissen für die Mandanten niederschlägt.
KI entscheidet über den Erfolg bei der Akquise
Die Untersuchung zeigt, dass sich KI schnell als deutlicher Wettbewerbsvorteil etabliert hat und eine direkte Rolle bei Wachstum und Geschäftsentwicklung spielt. 42 % der teilnehmenden Unternehmen gaben an, dass der Hinweis auf ihren KI-Einsatz ihnen dabei geholfen hat, neue Aufträge zu gewinnen, und 45 % berichten, dass dies ihnen dabei geholfen hat, bestehende Kundenbeziehungen auszubauen.
Ein entscheidender Faktor ist die gesteigerte Kapazität, die KI den Unternehmen bietet, um Aufträge anzunehmen, die sie früher hätten ablehnen müssen. 55 % der Befragten geben an, dass KI es ihnen ermöglicht hat, Aufträge anzunehmen, deren Umfang und Ressourcenbedarf sie zuvor nur schwer hätten bewältigen können – wodurch sich die Erschließbaren Möglichkeiten erweitert haben, ohne die Mitarbeiterzahl zu erhöhen.
Insgesamt haben 77 % ihre KI-Fähigkeiten angeführt, wenn sie potenziellen Kunden oder bestehenden Kunden Preise, Mehrwert und Bearbeitungszeiten erklärten – eine Zahl, die widerspiegelt, wie schnell sich KI von einem internen Betriebswerkzeug zu einem sichtbaren Bestandteil der Selbstvermarktung von Unternehmen gewandelt hat.
Sicherheit und Zuverlässigkeit als Wettbewerbsvorteil
Über die Akquise neuer Mandate hinaus deutet die Untersuchung auf einen tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel hin: KI beseitigt die Unvorhersehbarkeit, die die Preisgestaltung und die Erbringung von Dienstleistungen durch Anwaltskanzleien lange Zeit eingeschränkt hat, und diese Verringerung der Unsicherheit wirkt sich unmittelbar auf die Rentabilität aus.
39 % der teilnehmenden Kanzleien geben an, dass KI es erleichtert, Festpreisvereinbarungen zu kalkulieren und umzusetzen. Partner berichten von größerem Vertrauen, Preise zuzusagen, die sie zuvor nur zögerlich angeboten hätten. Für eine Branche, in der die Abrechnung nach Stunden historisch der Standard war – gerade weil sich Bearbeitungszeiten schwer vorhersagen lassen –, stellt dies eine bedeutsame Veränderung dar, wie sich Kanzleien gegenüber Mandanten positionieren können.
Ein wesentlicher Teil dieses Vertrauens ergibt sich daraus, dass KI Probleme erkennt, bevor sie entstehen. 71 % der teilnehmenden Kanzleien sagen, dass KI ihnen geholfen hat, Probleme in Mandaten zu identifizieren, die sie sonst übersehen hätten. Das wirkt sich direkt in der Bilanz aus: 52 % berichten von einer Reduktion von Abschreibungen, Nacharbeit oder nicht abrechenbarem Aufwand, und 35 % verzeichnen weniger Wertminderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Arbeiten länger als erwartet dauern.
Insgesamt legen die Ergebnisse nahe, dass der größte wirtschaftliche Effekt von KI in der juristischen Praxis nicht unbedingt in den eingesparten Stunden zu Beginn liegt – sondern in der Reduktion von Unvorhersehbarkeit über den gesamten Prozess hinweg.
KI ermöglicht es Anwälten, sich stärker auf höherwertige Tätigkeiten zu konzentrieren – und Mandanten spüren dies.
68 % der teilnehmenden Kanzleien berichten von einem Rückgang nicht abrechenbarer Stunden, und 74 % geben an, dass sie in derselben Zeit mehr Arbeit bewältigen können. Entscheidend ist, dass diese freigewordene Kapazität produktiv genutzt wird: Kanzleien berichten im Durchschnitt von 4,3 eingesparten nicht abrechenbaren Stunden pro Anwalt und Woche, was für ein Team von 100 Anwälten einem zusätzlichen Jahresumsatz von 6,9 Millionen US-Dollar entsprechen kann. Über die Hälfte (52 %) der Kanzleien berichtet zudem, dass Kapazitäten verstärkt für Mandantenkontakt und Reaktionsfähigkeit eingesetzt werden.
Es entsteht das Bild einer Branche, die sich durch zwei klar unterscheidbare Phasen der KI-Adoption bewegt. Die schnellere Ausführung bestehender Arbeit – also die Produktivitätsgewinne, die ursprünglich als Hauptargument für Investitionen in KI dienten – wird zunehmend zur Grundvoraussetzung statt zum Wettbewerbsvorteil. Die Daten weisen nun auf die nächste Phase hin: eine grundlegende Veränderung darin, wie Anwälte ihre Zeit einsetzen. Stunden, die zuvor durch weniger wertschöpfende oder nicht abrechenbare Tätigkeiten gebunden waren, werden nun auf analytische, strategische und mandantennahe Arbeit verlagert, die sowohl Umsatz als auch Beziehungen stärkt.
Über die Studie: Die Studie wurde von Ari Kaplan Advisors im Auftrag von Legora durchgeführt. Zu den Teilnehmern gehörten Partner, Verantwortliche für Innovation und KI sowie weitere Funktionen aus 31 Kanzleien in Australien, Kanada, der Tschechischen Republik, Dänemark, Deutschland, Indien, Irland, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Südafrika, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten.
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"Der kleine Drache Kokosnuss": Verlag klagt gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI
Hat OpenAI beim Training von ChatGPT Urheberrechte an der Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" verletzt? Laut einer Klage des Verlags soll der Chatbot Texte und Illustrationen aus dem Buch reproduzieren.
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Gesellschaftsanteile auf Kredit: Vertrag ist Verbraucherdarlehen
Ein geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG hatte einen Kredit aufgenommen, um Darlehen abzulösen, mit denen er seine Anteile an der Gesellschaft erworben hatte. Für den BGH handelte es sich dabei um ein Verbraucherdarlehen.
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Leistungskürzung für Asylbewerberin: Einreise wegen Metastasen war Pflichtverletzung
In der Hoffnung auf eine bessere Behandlung ihres gestreuten Brustkrebses ließ sich eine Armenierin nach Deutschland schleusen. Die für die Behandlung notwendigen Sozialleistungen wurden nun gekürzt: Der Kampf um ihr Leben ist kein Argument.
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Nach 8 Jahren: Amt des Bundesopferbeauftragten wird gesetzlich geregelt
Das Amt des Bundesopferbeauftragen existiert schon seit 2018, nun soll es auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie und Verbesserungen beim Datenaustausch werden gleich mitgeregelt.
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Vertraulichkeit vor Transparenz: Manuskript für Vortrag bei Richter-Fachgespräch bleibt unter Verschluss
Das Manuskript eines Vortrags, der von einem BVerfG-Richter vor einem Fachgespräch zwischen dem BVerfG und dem EGMR gehalten wurde, muss nicht herausgegeben werden. Die Vertraulichkeit sei wichtiger als der Informationsanspruch.
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Zu viel des Guten: Unterschrift und Privatadresse müssen nicht im Handelsregister stehen bleiben
Bei aller Liebe zur Transparenz – der BGH hat nun entschieden, dass sogenannte überobligatorische Daten nicht um jeden Preis im Handelsregister verbleiben müssen. Geschäftsführer zweier Komplementär-GmbHs konnten daher auf Antrag ihre Unterschriften sowie Privatadressen streichen lassen.
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Demokratie unter Beschuss: Rechtsstaatlichkeitsbericht mit viel Kritik an EU-Ländern
Die Civil Liberties Union for Europe hat ihren siebten Rechtsstaatlichkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie beklagt, dass in der EU die Zahl der "Demolierer" zugenommen hat. Für Deutschland hält der Bericht Kritik, aber auch ein Lob bereit.
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Ein Gericht in Frankreich hat den Kapitän eines russischen Schattenflotten-Tankers zu Haft und Geldstrafe verurteilt. Ob von der "Boracay" auch Drohnen zu Störaktionen aufstiegen, bleibt ungeklärt.
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Seit 2018 gibt es einen Bundesopferbeauftragten. Jetzt will das BMJV das Amt auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt nun vor.
Kein Koffer, weniger Erholung: Veranstalter einer Pauschalreise muss 35% der Reisekosten erstatten
Geht ein Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren, kann die Reisefreude erheblich beeinträchtigt sein – sogar so stark, dass der Reiseveranstalter einen Teil der Reisekosten erstatten muss. Das hat das LG Frankenthal entschieden.
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Ehemalige FDP-Abgeordnete ziehen vor das BVerfG: Sie sehen durch das neue Sondervermögen für Infrastruktur die Schuldenbremse und die Haushaltsautonomie bedroht.
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