Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Bauchweh durch Brotteig: Schadensersatz oder selbst schuld?
Mit Essen soll man nicht spielen, aber es eignet sich hervorragend zum Prozessieren. Ein Mann aus Colorado setzte jetzt mit seiner Klage eine weitere Zutat auf das Menü: Brotteig.
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Dienstfähig, aber nicht gesund: Verbeamtung scheitert an chronischer Erkrankung
Aktuell kann er seinen Job beim BND noch ausführen – doch Beamter wird er nicht. Das BVerwG entschied, es komme auf die Prognose der gesundheitlichen Eignung bis zur Pensionierung an. Selbst nur langfristig vorhersehbare Ausfälle können ausreichen, um eine Verbeamtung zu verhindern.
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VG Augsburg zu Höcke-Auftritt: Doch kein Redeverbot für Höcke im Allgäu
Eine Bemerkung in einem Beschluss des VG Augsburg verstand nicht nur die Stadt Lindenberg so, dass ein Redeverbot für AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle rechtlich möglich sei. Ein Irrtum. Das VG kassierte das verhängte Redeverbot.
Grundstück ohne Wohnbebauung: Höhere Grundsteuer rechtens
Dass Nichtwohngrundstücke mit einer höheren Grundsteuer belastet werden als Wohngrundstücke, hält das FG Berlin-Brandenburg für gerechtfertigt – schließlich gehe es darum, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Aber was ist, wenn eine Wohnbebauung geplant ist?
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AfD-Wahlkampf in Bayern: Mal mit, mal nur ohne Björn Höcke zulässig
In Oberfranken darf AfD-Politiker Björn Höcke nicht auf einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei reden. Das VG Bayreuth hielt es für hinreichend wahrscheinlich, dass er in seiner Rede die Nazi-Herrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen würde. Anders entschied das VG Augsburg.
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USA streichen Einschätzung zu Gefahren von Treibhausgasen
Treibhausgase gefährden die öffentliche Gesundheit – diese wissenschaftliche Einschätzung ist in den USA seit Jahren Grundlage im Kampf gegen Luftverschmutzung. Die Umweltbehörde ändert das nun.
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Bayerischer Ministerpräsident verurteilt: 150 Liter Strafwein und Pflicht zum Oktoberfest-Besuch
Wegen Täuschung im Bierzelt und Größenwahn verurteilt das Narrengericht Markus Söder zu Strafwein. Wie sich der CSU-Chef vor Gericht verteidigt – und was Peter Altmaier dazu sagt.
"Aufständischer" Senator: Pentagon darf Ruhegehalt vorerst nicht kürzen
US-Senator Mark Kelly hatte in einem Video Angehörige des US-Militärs darauf hingewiesen, dass sie illegale Befehle nicht befolgen müssten. Das Pentagon wollte ihm daraufhin die Ruhestandsbezüge kürzen. Nun hat ein Richter ein Machtwort gesprochen und dabei Bob Dylan zitiert.
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Social-Media-Verbot für Jugendliche: "So schwächen wir faktisch den Jugendschutz"
Australien hat es getan und auch einige EU-Staaten wollen soziale Medien für Jugendliche beschränken. Medienrechtler Stephan Dreyer erklärt, warum das auch Rechte der Jugendlichen betrifft, der Digital Services Act vieles schon regelt und nationale Verbote wohl ins Leere liefen.
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Legal Tech Verband Deutschland wählt neuen Vorstand
Am 12. Februar 2026 hat die ordentliche Mitgliederversammlung des Legal Tech Verband Deutschlands stattgefunden. Im Zentrum der Versammlung standen die turnusmäßigen Vorstandswahlen sowie personelle Veränderungen im Beirat.
Mit der neuen Aufstellung stärkt der Verband seine Rolle als zentrale Plattform für Innovation, Marktgestaltung und rechtspolitischen Dialog rund um Legal Tech und die Digitalisierung des Rechtsmarkts in Deutschland.
Neuer Vorstand: Breite Expertise für einen modernen Rechtsstaat
In den Vorstand des Legal Tech Verbands Deutschland wurden neu gewählt:
- Mareike Petrowitsch, General Counsel, Urban Sports Club
- Dr. Jan Wildhirth, Managing Director, Fieldfisher X
Wiedergewählt wurden:
- Alisha Andert (Co-Gründerin & Geschäftsführerin, This is Legal Design)
- Maraja Fistanić (CRO & Co-Managing Director, Lexemo)
- Sebastian von Glahn (Vertriebsleiter, C.H.Beck)
- Dr. Philipp Hammerich (Gründer & geschäftsführender Gesellschafter, rightmart)
- Philippa Peters (Gründerin & COO/CLO, Fides Technology)
- Stefan C. Schicker (CEO, Inspiring Pioneers)
Maraja Fistanić und Stefan C. Schicker übernehmen ab sofort das Amt der Vorstandsvorsitzenden. Aus dem Vorstand ausgeschieden sind Dr. Sven-Alexander von Normann (Deputy Group General Counsel, Bauer Media Group) und Mariam El-Ahmad (Co-Founder, Rotwang Law).
„Die Digitalisierung des Rechtsmarkts ist weit mehr als ein Technologiethema – sie verändert Geschäftsmodelle, Arbeitsweisen und Wertschöpfung im Recht grundlegend“, erklärt Stefan C. Schicker. „Mit dem neu aufgestellten Vorstand und Beirat wollen wir die Transformation des Rechtsmarkts aktiv mitgestalten: durch die intelligente Verbindung von juristischer Exzellenz, unternehmerischem Denken, technologischer Innovation und einem konstruktiven Dialog mit der Politik. Unser Ziel ist ein moderner, leistungsfähiger Rechtsmarkt, der Effizienz und Qualität nicht gegeneinander ausspielt, sondern strategisch miteinander verbindet. Mein besonderer Dank gilt allen Vorstands- und Beiratsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement.“
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils zwei Jahre.
Beirat erweitert: Rechtspolitische Erfahrung und strategische Kontinuität
Im Beirat des Legal Tech Verbands Deutschland ergeben sich ebenfalls personelle Veränderungen. Valerie Keilhau wechselt aus der Geschäftsführung in den Beirat und wird dort künftig ihre Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Politik und Digitalisierung einbringen.
Zudem begrüßt der Verband Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz a.D., als neues Beiratsmitglied. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in Gesetzgebung und Regierung gewinnt der Beirat zusätzliche ausgewiesene rechtspolitische Expertise. Der Verband unterstreicht damit seinen Anspruch, Debatten zur Digitalisierung der Justiz, zur Regulierung digitaler Rechtsdienstleistungen und zur Zukunft des Rechtsstaats aktiv zu begleiten.
Das neu aufgestellte Führungsteam eint das Ziel, die Transformation des Rechtsmarkts in Deutschland aktiv voranzutreiben, digitalen Rechtszugang als Standard zu etablieren und eine Vorreiterrolle für rechtsstaatliche Innovation in Europa einzunehmen.
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#84: Waffenlieferungen an Israel, Social-Media-Verbot für Jugendliche, Justizskandal in Berlin, Kanzleipflicht für Anwälte
Ein Palästinenser scheitert mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Waffenexporte an Israel. Parallel wird über Social‑Media‑Verbote für Minderjährige diskutiert. In Berlin wurde ein mutmaßlicher Sexualstraftäter wegen verpasster Fristen entlassen und der BGH präzisiert Kanzleiraum‑Vorgaben.
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Ungarns nationale Souveränität: Nicht auf Kosten der Grundfreiheiten
Generalanwältin Juliane Kokott kommt in ihren Schlussanträgen zum Ergebnis, dass Ungarn mit dem 2023 eingeführten Gesetz zum Schutz der nationalen Souveränität gegen unionsrechtliche Vorgaben verstößt. Die weitreichenden Befugnisse des geschaffenen Amtes zum Schutz der Souveränität seien unverhältnismäßig.
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Cannabis auf Rezept: BGH prüft Werbung
Darf ein Internetportal Patienten gezielt den Weg zur Cannabis-Behandlung zeigen? Oder gilt das als verbotene Werbung für ein rezeptpflichtiges Medikament? Die Frage liegt in Karlsruhe.
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Verteidigung fordert Freispruch für Rechtspopulistin Le Pen
Im Berufungsprozess um angeblich veruntreute EU-Gelder fordert die Verteidigung von Marine Le Pen einen Freispruch. Für die Rechtspopulistin geht es um ihre politische Zukunft.
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Gestörte Flugsicherung: Airlines können Staat haftbar machen
Wegen Störungen bei der staatlichen Flugsicherung musste eine Airline Flüge streichen. Ihr entstand ein wirtschaftlicher Schaden. Muss der Staat diesen ersetzen? Die EU-Flugsicherungsvorschriften jedenfalls sprechen dafür, sagt der EuGH.
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Anzeige eines Grunderwerbs beim Finanzamt: Nicht nur auf den Notar vertrauen
Zeigt ein Notar einen Vertragsschluss, der ein inländisches Grundstück betrifft, der Grunderwerbsteuerstelle nicht oder nicht rechtzeitig an, so haftet er für daraus entstehende Folgen nicht. Der BFH rät den Vertragsparteien deshalb, ihre eigene parallel dazu bestehende Anzeigepflicht ernst zu nehmen.
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Rüstungsexporte nach Israel: Palästinenser scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Durch Waffenlieferungen an Israel sieht sich ein im Gazastreifen lebender Palästinenser in seinem Grundrecht auf Leben verletzt. Vor deutschen Gerichten ging er – erfolglos – gegen die entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen vor. Jetzt hat er auch vor dem BVerfG eine Niederlage erlitten.
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Elektronischer Rechtsverkehr: Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax
Die Ersatzeinreichung ist für kurzfristige Übermittlungsprobleme gedacht, nicht für länger anhaltende Schwierigkeiten mit dem Steuerberaterpostfach (beSt). Der BFH wies daher eine per Fax und Brief eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
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Mehr als eine Million offene Strafverfahren: Strafjustiz vor dem Kollaps?
Laut Richterbund haben die unerledigten Strafverfahren in Deutschland eine Rekordzahl erreicht. Die Gerichte seien überlastet – gelegentlich mit fatalen Folgen. Die Gewerkschaft der Polizei spricht von einer "dramatischen Situation".
Whistleblower-Hinweis ignoriert: Chefjustiziar verliert seinen Job
Nach einem Whistleblower-Hinweis ließ ein General Counsel zentrale Kontroll‑ und Überwachungspflichten schleifen. Für eine fristlose Trennung reicht das nicht, doch die ordentliche Kündigung hielt vor dem ArbG Offenbach. Auch weil, wer viel verdiene, auch viel Verantwortung trage.
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