Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.

Juristische Nachrichten

Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz: Ungarn verstößt gegen die Werte der EU

LTO Nachrichten - 21.04.2026

Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. 

AG München zur Vereinbarung eines Liefertermins: Warum eine Frau vier Eheringe bezahlen muss

LTO Nachrichten - 21.04.2026

Sollen Eheringe früher als üblich geliefert werden, muss das vereinbart werden. Da die künftige Ehefrau das nicht beweisen konnte, muss sie die bestellten Ringe bezahlen, obwohl sie schon andere gekauft hatte, entschied das AG München.

Kommentar: Zwei Wochen Beck-Noxtua im Praxisvergleich mit Libra

Legal Tech Verzeichnis - 21.04.2026

Vor etwa zwei Jahren habe ich angefangen, mit ChatGPT zu arbeiten. Erst sporadisch, dann regelmäßig. Die Ergebnisse waren oft überraschend brauchbar, aber schnell wurde klar, dass ein amerikanischer Chatbot und der anwaltliche Berufsalltag mit seinen Vertraulichkeitsanforderungen nicht ohne Weiteres zusammenpassen. Ich habe das Thema eine Weile auf Abstand gehalten, bis nach und nach Tools auf den Markt kamen, die genau dieses Problem lösen wollten.

Seit etwa sechs Monaten arbeite ich täglich mit Libra, und was mich dabei am meisten beschäftigt, ist weniger das einzelne Tool als die Richtung, in die sich das alles bewegt. Die rechtliche Prüfung, die solche Werkzeuge heute liefern, ist in vielen Fällen schon erstaunlich präzise. Wenn man das weiterdenkt, verschiebt sich möglicherweise, was die eigentliche anwaltliche Leistung ausmacht. Vielleicht weniger das theoretische Wissen, das abrufbar wird, und mehr das, was sich nicht automatisieren lässt: der Umgang mit Mandanten, die Einschätzung einer Situation, die Organisation der eigenen Kanzlei.

Aber das ist die große Perspektive. Konkret wollte ich wissen, wie sich Beck-Noxtua im Kanzleialltag schlägt, und habe es zwei Wochen lang parallel zu Libra getestet. Mein Fazit fällt eindeutiger aus als erwartet.

Diktierfunktion: Im Anwaltsalltag kein Nice-to-have

Eine im Tool integrierte Diktierfunktion hat aktuell nur Libra. Ich spreche Sachverhalte ein, lasse direkt daraus umfassende Drafts generieren, arbeite die nach. Das spart enorm viel Zeit. Wer viel diktiert, und das tun die meisten Anwälte, merkt schnell, wie sehr dieses Feature den Workflow verändert. Bei Beck-Noxtua fehlt das.

Dokumentenanalyse: Wo es wirklich drauf ankommt

Bei Libra werden profilbezogen alle Chatverläufe und darin hochgeladene Dokumente gespeichert, man hat also von jedem Browser aus jederzeit Zugriff. Beck-Noxtua speichert leider nur browserbezogen.

Gravierender ist aber ein anderer Punkt: In Beck-Noxtua fehlt bei der Analyse eingespeister Dokumente, also etwa Testamenten, Schriftsätzen oder gerichtlichen Verfügungen, die Markierung der analysierten Stellen im angehängten Dokument. Libra hingegen markiert die relevante Passage direkt.

Das klingt nach einem Detailunterschied, ist aber in der Praxis erheblich. Bei einem Erbrechtsfall hatte Noxtua eine Passage in den eingereichten Dokumenten überhaupt nicht erfasst und lieferte entsprechend eine eklatante Fehleinschätzung. Libra hatte sie gefunden. Umgekehrt war Noxtua bei der Analyse eines komplexen Scheidungsfolgenvertrags inhaltlich durchaus brauchbar. Die Zuverlässigkeit schwankt also, und genau das macht es schwierig, dem Tool in zeitkritischen Situationen zu vertrauen.

Sprachliche Qualität

Libra hat beim sprachlichen Output aktuell klar die Nase vorn. Es lässt mich das Sprachmodell für den Output wählen, ich kann also je nach Aufgabe zwischen aktuellen Versionen von ChatGPT und Claude wechseln, wobei ich hier Claude mittlerweile am häufigsten nutze. Noxtua arbeitet mit einem eigenen Modell, man hat also keine Auswahl. Die Texte klingen für mich zuweilen etwas hölzern. Das war bei Libra vor einigen Monaten auch noch so, ist aber seit der Implementierung von ChatGPT und Claude dort viel besser. Für Anwälte, die KI-generierte Entwürfe nur noch nacharbeiten statt komplett umschreiben wollen, ist das ein relevanter Unterschied.

Der klare Vorteil von Noxtua: Die Beck-Datenbank

Natürlich muss man fair bleiben. Die Verknüpfung mit der Beck-Datenbank, die an Qualität und Quantität sicherlich ihresgleichen sucht, ist ein echter Pluspunkt. Wer in seinem Arbeitsalltag auf tiefgehende Datenbankrecherche großen Wert legt, findet bei Noxtua hier vielleicht die bessere Anbindung. Libra arbeitet aktuell mit Otto Schmidt und Wolters Kluwer, was für meine Praxis ausreicht, aber je nach Rechtsgebiet anders aussehen kann.

Fazit

Libra ist für meinen Arbeitsalltag aktuell klar das bessere Werkzeug. Mich überzeugt die Diktierfunktion, der sprachliche Output, der sich weniger sperrig anfühlt und weniger Nacharbeit braucht, und die Dokumentenverknüpfung, die mir zeigt, worauf eine Einschätzung beruht. Die Otto-Schmidt-Anbindung reicht für das, was ich brauche.

Das heißt nicht, dass Beck-Noxtua schlecht ist. Die Datenbankanbindung ist ein starkes Argument, und es ist gut, dass es Wettbewerb auf diesem Markt gibt. Aber für den täglichen Einsatz in einer Kanzlei, die viel mit Schriftsätzen, Dokumentenanalyse und Mandantenkommunikation arbeitet, hat Libra aktuell die Nase vorn.

Ich bin gespannt, wie sich beide Tools weiterentwickeln. Der Markt bewegt sich schnell, und was heute gilt, kann in sechs Monaten anders aussehen.

Kommentator: Florian Branitzki ist Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht sowie Partner einer Kanzlei in Karlsruhe. Er setzt KI-Tools seit über einem Jahr in der täglichen Mandatsarbeit ein und ist Vorstand im Anwaltsverein Karlsruhe.

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BGH zur fiktiven Schadensabrechnung bei zwei Unfällen: Zweimal Pech bringt Glück

LTO Nachrichten - 21.04.2026

Wer ein Auto beschädigt, haftet. Der BGH stellt klar: Selbst wenn kurz darauf der nächste Unfall folgt, bleibt der erste Schaden voll ersatzfähig – auch wenn am Ende mehr Geld fließt, als der Wagen noch wert war.

Jurastudent verklagt sein Prüfungsamt: Neun Punkte in einer Examensklausur waren ihm zu wenig

LTO Nachrichten - 20.04.2026

Unglaubliche 15 Punkte als Gesamtergebnis im Staatsexamen erreichte ein Jurastudent aus NRW. Nur eine seiner Klausuren wurde einstellig bewertet, der Rest deutlich zweistellig. Das wollte er nicht hinnehmen – und gewann jetzt vor dem VG.

"Verpolizeilichung der Zollbehörden": Anwaltsverbände kritisieren geplantes Zollgesetz

LTO Nachrichten - 20.04.2026

Das BMF will die Zollverwaltung besser für die Bekämpfung von Geldwäsche rüsten. Dafür sind massive Ausweitungen ihrer Befugnisse geplant. Der Entwurf sorgt bei BRAK und DAV für Unmut. 

OLG Bremen zu Verlegung in andere JVA: Häftling darf 900 Kilo Konserven, Nudeln und Oliven nicht mitnehmen

LTO Nachrichten - 20.04.2026

45 Kartons mit insgesamt 900 Kilogramm Lebensmitteln durfte ein Häftling in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg in seiner Zelle aufbewahren. Beim Umzug in eine andere JVA wollte er alles mitnehmen. Daraus wird aber nichts.

Nach tödlichem Schuss am "Rust"-Filmset: Beleuchter verlangt Schadensersatz von Alec Baldwin

LTO Nachrichten - 20.04.2026

Nach dem tödlichen Schuss am Set von "Rust" steht Alec Baldwin bald womöglich erneut vor Gericht – dieses Mal vor einem Zivilgericht. Ein Beleuchter wirft ihm fahrlässiges Verhalten vor und verlangt Schadensersatz.

Online-Verfahren für Zivilklagen startet: Digitalisierung der Amtsgerichte in der Erprobung

Legal Tech Verzeichnis - 20.04.2026

In Deutschland wird seit April 2026 ein neues Online-Verfahren für Zivilklagen vor Amtsgerichten praktisch erprobt. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.

Das Verfahren startet zunächst an acht ausgewählten Amtsgerichten (unter anderem in Nürnberg, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig); weitere Standorte sollen folgen.

Inhaltlich ist das Verfahren vorerst auf Geldforderungen bis zu 10.000 Euro beschränkt. Es handelt sich nicht nur um eine Digitalisierung bestehender Abläufe, sondern um eine eigenständige Verfahrensart mit speziellen Regeln und reduzierten Gerichtsgebühren.

Klagen werden über ein digitales Eingabesystem vollständig online eingereicht und bearbeitet. Das Verfahren ist sowohl für Bürger als auch für Rechtsanwälte zugänglich.

Ein zentrales Merkmal ist die stärker strukturierte und digital gesteuerte Verfahrensführung. In vielen Fällen soll keine mündliche Verhandlung stattfinden; falls erforderlich, kann diese per Video durchgeführt werden.

Die Erprobung dient dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln und das Verfahren technisch sowie rechtlich weiterzuentwickeln. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2025, die ausdrücklich Testphasen ermöglicht.

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Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen: "Größtes verbraucherpolitisches Vorhaben der letzten Jahre"

LTO Nachrichten - 17.04.2026

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH: Netflix-Klausel zur Kündigung bei Restguthaben unwirksam

LTO Nachrichten - 17.04.2026

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Openlaw sammelt 3,3 Millionen USD ein: Angriff auf Europas Bürokratie

Legal Tech Verzeichnis - 17.04.2026

Das Münchner Legal Tech Start-up Openlaw hat in einer Seed-Finanzierungsrunde 3,3 Millionen US-Dollar eingesammelt. Ziel des jungen Unternehmens ist es, die bislang oft langwierigen und komplexen Prozesse rund um Firmengründungen und notarielle Dienstleistungen in Europa grundlegend zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen.

Gegründet wurde Openlaw im Jahr 2024. Das Unternehmen tritt im deutschen Markt vor allem unter der Marke beglaubigt.de auf und positioniert sich als Plattform für digitale Rechts- und Notarinfrastruktur. Mit seinem Ansatz will das Start-up bürokratische Abläufe radikal vereinfachen und damit insbesondere Unternehmensgründungen effizienter gestalten.

Nach eigenen Angaben soll sich die Dauer von Gründungsprozessen durch die Digitalisierung von bislang mehreren Wochen auf nur noch wenige Tage verkürzen lassen.

Die Finanzierung wird von verschiedenen Investoren getragen, darunter auch prominente Geldgeber wie YouTube-Mitgründer Jawed Karim. Insgesamt entspricht die eingesammelte Summe knapp drei Millionen Euro.

Mit dem frischen Kapital plant Openlaw, seine Technologie weiter auszubauen und die Expansion voranzutreiben. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer europaweit skalierbaren Infrastruktur, die rechtliche und notarielle Prozesse digital abbildet und standardisiert.

Foto oben: Felix Gerlach (links) und Alexander Sporenberg (rechts), die Gründer von Openlaw.

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Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter – Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher

Legal Tech Verzeichnis - 17.04.2026

Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher (Chefsyndikus der BVG in Berlin und Mitherausgeber des „Handbuch Digitale Rechtsabteilung“ und des Buchs „Die Zukunft der Rechtsberatung“) zum Thema „Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter“.

Hier auch als Audio-Podcast:
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OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab: Die Penny-App-Rabatte sind nicht diskriminierend

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.

Online-Casinos: EuGH macht Weg für Glücksspiel-Rückerstattungen frei

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Glücklose Zocker können auf Rückzahlungen hoffen: Der Europäische Gerichtshof stärkt ihre Position gegenüber Anbietern von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz im Heimatland. Das betrifft auch viele Verfahren in Deutschland.

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug: Das "Grenzverfahren" kann auch im Inland stattfinden

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Abgeschleppt – aber gratis?: VG Köln erklärt Abschleppgebühren in NRW für rechtswidrig

LTO Nachrichten - 16.04.2026

Wer in Nordrhein-Westfalen abgeschleppt wird, muss nach aktueller Rechtslage keine Gebühren zahlen. Das VG Köln hat zwei entsprechende Bescheide aufgehoben. Die Landesregierung hatte eine Verordnung schlicht zu früh erlassen.

Hat die KI Rechte? Was das IT-Recht von Star Trek lernen kann

Legal Tech Verzeichnis - 16.04.2026

Raumschiff Enterprise als Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Darstellung – ein neues Buch dringt dahin vor, wo noch nie ein juristisches Werk gewesen ist. Quasi als Lehrbuch des Rechts der Vereinigten Föderation der Planeten kommt „Das Recht der unendlichen Weiten“ daher. Wie es sich für ein Rechtshandbuch gehört, sind seine Thesen dicht garniert mit Fußnoten, die jedoch nicht auf BGH-Urteile verweisen, sondern Serien, Staffeln und Episoden. Sein Autor Dr. Jens Ambrock hat sich durch die Fernsehserie der Sechzigerjahre, ihre elf Ableger-Formate, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane gearbeitet, um die Essenz der interstellaren Rechtsordnung systematisch und anekdotisch darzustellen. Die Regelungen sind fiktiv, die Sachverhalte Zukunftsmusik. Und doch lassen sich aus dem TV- und Kino-Geschichten Lösungen für teilweise gar nicht so ferne Konfliktlagen ableiten.

So erlebt Künstliche Intelligenz unserer Tage Einzug in praktisch alle Lebenslagen. Mit der rasanten technischen Entwicklung können die Rechtsordnungen kaum mithalten. Die Europäische Union ist mit ihrer KI-Verordnung Vorreiterin. Doch auch ihr Gesetzgeber ändert schon vor dem Geltungsbeginn aller Regelungen der KI-VO hektisch Inhalte der künftigen Verpflichtungen in einem Reformgesetz, dem sogenannten KI-Omnibus. Star Trek hat demgegenüber eine weitaus längere Tradition, den rechtlichen Umgang mit KI zu skizzieren. Vom Roboter M5 in der Originalserie über den Androiden Data aus der Next Generation bis zum holographischen Doktor der Voyager in der neuesten Streaming-Serie Starfleet Academy treten immer wieder Inkarnationen Künstlicher Intelligenz auf. Ihr rechtlicher Status ist dabei wiederholt Gegenstand ethischer Debatten und auch juristischer Verhandlungen. Nun hat die KI der heutigen Gegenwart noch nicht den technischen Entwicklungsstand erreicht, dass ihr eine eigenständige Rechtspersönlichkeit zugewiesen werden könnte. Dass wir zu Lebzeiten diesen Punkt noch erreichen, erscheint jedoch nicht fernliegend. Die Fiktion der utopischen Geschichten in Star Trek hält für den Moment bereits Lösungsvorschläge parat. Im Kern unterscheidet das Föderationsrecht nicht zwischen der Art von Leben. Erfüllt eine KI dieselben Kriterien wie organisches Leben – seien es Mikroorganismen, Energiewesen oder kristalline Lebensformen – so kommt eine Rechtspersönlichkeit in Betracht. Gestuft nach mehreren Kategorien wie einfachem Leben, empfindungsfähigem Leben und höherem Leben hat auch KI in der fiktiven Zukunft ein Recht auf Leben, auf Urheberschaft an Holo-Romanen sowie auf Heirat und Familiengründung.

Doch KI hat nicht nur Rechte, sie wird auch reguliert. Den radikalsten Ansatz stellt die Serie „Star Trek: Picard“ vor. Der Bau und der Betrieb von Androiden wird dort sehr pauschal untersagt. Anlass ist der Amoklauf eines Roboters, der zur Zerstörung des Mars geführt hat. Anstatt die Hintergründe zu ergründen, verbietet die Föderation – gar nicht Star-Trek-typisch – das, was sie nicht versteht und wovor sie sich fürchtet. Das Verbotsgesetz ist der eigentliche Antagonist der ersten Staffel und wird den Idealen Star Treks folgend schließlich auch wieder gekippt. Differenziertere Ansätze der KI-Regulierung zeigen die vorangegangenen Serien. Deutlich wird darin der Einfluss des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Zwar war dieser nie direkt für das Star-Trek-Franchise tätig. Seine tiefe Freundschaft zum Serienschöpfer Gene Roddenberry führte jedoch zu weitreichendem Einfluss auf die Handlungsstränge auf der Entreprise. Die von Asimov 1942 in Kurzgeschichten erdachten Gesetze der Robotik bilden ohne direkte Erwähnung das Fundament aller KI-Anwendungen von Star Trek, die über so etwas wie ein Gewissen verfügen.

Das über die Jahrzehnte ausdifferenzierte Star-Trek-Universum kennt noch weitere Rechtsprobleme, die auf uns in nicht allzu ferner Zukunft zukommen dürften. Dürfen Menschen geklont werden? Nicht ohne Zustimmung des Originals, sagt Commander Riker. Sind Klone Rechtsnachfolger der Ausgangsperson? Wohl nicht, aber das für Star Trek konzipierte Erbrecht greift gegebenenfalls. Dürfen Kinder durch genetische Eingriffe „verbessert“ werden im Hinblick auf Intelligenz, körperliche Fitness und andere Merkmale? Dazu wird ein striktes Verbot eingeführt und in zahlreichen Episoden konturiert. Solange der Eingriff nicht der Behandlung eines schweren Gendefekts dient, soll er untersagt und mit drakonischen Strafen belegt sein. Begründet wird die klare Haltung der Rechtsordnung mit der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und der Vermeidung eines gesellschaftlichen Drucks auf alle Eltern, ihre Kinder „aufwerten“ lassen zu müssen. Die Handlung selbst hinterfragt die Regel jedoch jedes Mal, wenn sie erwähnt wird, als für Betroffene unzumutbare Diskriminierung.

Zunächst irrelevant für unsere Gegenwart klingt die juristische Debatte über Telepathie-Regulierung. Vulkanier, Betazoide und Ullianer sind beispielsweise in der Lage, in einen fremden Geist einzudringen. Das Recht in Star Trek kennt selbst dafür konkrete Anforderungen. Kurz gesagt, erfordert das Auslesen von Gedanken Fremder eine Einwilligung. Auch wenn kurzfristig nicht anzunehmen ist, dass die Menschheit auf telepathisch begabte Außerirdische trifft, werden wir schon bald konkrete Regelungen für ähnliche Sachverhalte brauchen. Elon Musk und andere Forschende haben bereits beachtliche Fortschritte damit gemacht, Hirnwellen über Sensoren und Computerchips auszulesen. Die reale Rechtswissenschaft reagiert und tastet sich mit ersten Aufsätzen an das Thema heran.

Letztlich ist Telepathierecht eine sehr spezielle Unterkategorie des Datenschutzrechts. Denn, ja, die utopische Zukunft kennt weiterhin Datenschutz. Als Korrektiv gegen die allgegenwärtige Totalüberwachung ist es auch notwendig. Lieutenant Commander Tuvok und Fähnrich Kim diskutieren über die Reichweite der Privacy Protocols der Sternenflotte, als Kim in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät. Der Schutz seiner persönlichen Dateien auf dem Raumschiff Voyager wird in dem Fall als nachrangig eingestuft. Auch persönliche Computerlogbücher und private Subraumnachrichten unterliegen einem gelegentlich erwähnten rudimentären Datenschutz – der jedoch insbesondere gegen Sicherheitsinteressen abwägbar ist. Diese Fallgruppen erinnern mehr an das US-amerikanische Verständnis von privacy als an die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verankerung in der utopischen Vision deutet jedoch an, dass das Rechtsgebiet, dessen Sinnhaftigkeit heute mitunter kontrovers diskutiert wird, auch in der Zukunft nicht überholt sein dürfte.

Ob die Analyse des fiktiven Zukunftsrechts unterhaltsamer Humbug ist oder doch ein wissenschaftlicher Gehalt dahintersteckt, mag jeder Leser für sich entscheiden. Das Buch soll keine Parodie auf Jura sein, sondern legislative Lösungen aufzeigen für künftige Herausforderungen. Wenn diese Spielerei dabei nerdigen Juristen Inspiration und ein Lächeln bereitet, hat es seinen Zweck erfüllt. Wenn sie juristischen Laien die Rechtswissenschaft näherbringt, indem es sie mit einem Handlungsuniversum abholt, das sie kennen, dann erst recht.

Autor: Dr. Jens Ambrock ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch in seiner Freizeit lässt ihn die Schnittstelle aus Recht und technischen Entwicklungen nicht los. Nach zahlreichen Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung wagt er sich nun neue literarische Gefilde. Sein Werk „Das Recht der unendlichen Weiten: Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ ist im April 2026 beim Verlag dfv erschienen.

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Nach BVerfG-Beschlüssen: So viel kostet die neue Beamtenbesoldung

LTO Nachrichten - 15.04.2026

Die Bundesregierung muss grundlegende Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzen. Jetzt liegt ein Entwurf vor, der mit rund sieben Milliarden zusätzlichen Euro für 2026 und 2027 rechnet.

Verfassungsbeschwerde erfolglos: Kein Fremdpersonal in der Fleischindustrie

LTO Nachrichten - 15.04.2026

Nach Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen wurden 2021 die Vorschriften zu Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie verschärft, Beschäftigung per Leiharbeit und Werkvertrag verboten. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte nun.