Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
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Das VG Berlin hatte die Extremismus-Einstufung des antizionistischen Berliner Vereins zunächst gestoppt. Das OVG sah dies nun anders. Der Verein zeige Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet seien.
Weg frei für Paramount-Warner-Fusion
Argentinien macht flüchtigen Verdächtigen den Prozess
Digitalisierungsförderung 2026: Wo eine Kanzlei noch einen Zuschuss bekommt
Sechzehn Landesprogramme, an den Förderbanken im Volltext gelesen: In zwei Ländern gibt es für eine Kanzlei einen Zuschuss zur Umsetzung, in zwei weiteren ein Darlehen mit Zuschussanteil, in zwölf Ländern nichts. Und die E-Rechnung ist als reine Pflicht fast überall ausgeschlossen.
Wer als Kanzlei über Automatisierung nachdenkt, stößt früh auf den Satz, das Land übernehme einen großen Teil der Kosten. Er stammt aus Blogbeiträgen und aus Übersichten, die Programme führen, die es nicht mehr gibt. Ich habe am 13. September 2026 alle 16 Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung an ihrer jeweiligen Quelle gelesen: Richtlinie, Merkblatt, Programmseite der Förderbank. Die Frage war jedes Mal dieselbe: Bekommt eine Rechtsanwalts- oder Notarkanzlei, die eine Automatisierung extern bauen lässt, dafür Geld vom Land?
Freie Berufe sind die Regel des Ausschlusses
Die meisten Programme fördern „Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft“ und meinen das wörtlich. Bayern schließt freie Berufe in der Richtlinie zum Digitalbonus aus, Ausnahme nur für freie Berufe in gewerblicher Rechtsform. Brandenburg fördert mit BIG-Digital nur die gewerbliche Wirtschaft nach Gewerbesteuergesetz. Bremen nennt in der Richtlinie zum Programm Digitaler Mittelstand KI Angehörige der freien Berufe als nicht antragsberechtigt. Mecklenburg-Vorpommern schließt in der KI-Richtlinie vom 10. Juni 2026 freiberuflich Tätige nach Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes aus, Schleswig-Holstein seit der Neufassung der DKU-Richtlinie im Amtsblatt vom 5. Juni 2026 ebenfalls, das Saarland bei DigitalInvest KMU auch dann, wenn die Kanzlei als GmbH auftritt. Thüringen lässt bei InnoInvest zwar wirtschaftsnahe Freiberufler zu, schließt rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler aber ausdrücklich aus.
Dazu kommen die Länder, in denen es für niemanden mehr einen Umsetzungszuschuss gibt. In Hessen endete der DIGI-Zuschuss mit der Förderphase im Juni 2026, weitere Aufrufe sind laut WIBank nicht vorgesehen. Niedersachsens Digitalbonus-Richtlinie trat zum 31.12.2025 außer Kraft, einen Nachfolger gibt es nicht. In Berlin zahlt der Transfer BONUS nur für Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen oder an die Gamesbranche; die Digitalprämie und der InvestitionsBONUS nehmen keine Anträge mehr an. Rheinland-Pfalz bezuschusst über das Betriebsberatungsprogramm der ISB nur Beratung, und auch das nur für die gewerbliche Wirtschaft. Nordrhein-Westfalen hat MID-Digitalisierung zum 1. Januar 2026 auf marktgängige KI-Produkte verengt, vergeben per Los mit 16 Anträgen im Monat; das Schwesterprogramm MID-Digitale Prozesse bezahlt ausschließlich Beratung und führt die E-Rechnung wörtlich unter den nicht förderfähigen Maßnahmen.
Wo es für eine Kanzlei noch geht
In Sachsen nennt die Richtlinie Angehörige der freien Berufe ausdrücklich als förderberechtigt. Der Digitalisierung Zuschuss der SAB übernimmt bei Transformationsprojekten kleiner Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 35 Prozent; die anrechenbaren direkten Ausgaben enden bei 60.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro. Der Haken steht seit dem 17. Juli 2026 auf der Programmseite: Antragsstopp in der Übergangsregion, also unter anderem in Dresden und Chemnitz. Anträge nimmt die SAB nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen an.
Sachsen-Anhalt fördert mit Digital Innovation bis zu 50 Prozent und höchstens 70.000 Euro je Vorhaben; der Anteil von Beraterleistungen ist auf 6.000 Euro begrenzt. Freiberuflich geführte Unternehmen, der Förderaufruf nennt Rechtsanwälte und Steuerberater ausdrücklich, sind antragsberechtigt, bekommen im Auswahlkriterium zum Einsatzbereich aber zwei statt drei Punkte. Anträge gehen nur in Fenstern: Das Verfahren vom 29. Juli 2026 ist geschlossen; zum Stand dieser Prüfung hatte die Investitionsbank die nächsten Fenster unter Vorbehalt für den 28. September 2026 und den 30. November 2026 angekündigt, Öffnung jeweils um 13:00 Uhr, Schluss beim 90. Antrag. Ob ein Fenster gerade offen ist, steht nur auf der Seite der Investitionsbank; das erste kann beim Lesen dieses Beitrags schon wieder zu sein.
Zwei Länder bleiben mit einem Darlehen. In Hamburg läuft der Hamburg-Kredit Digital über die Hausbank: Er finanziert Kauf und Einführung von Hard- und Software samt Beraterkosten bei Vorhaben ab 25.000 Euro, und die Stadt legt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags dazu, gedeckelt bei 20.000 Euro; freiberuflich Tätige gehören zum Kreis der Berechtigten. Wer vorher eine Beratung will, bekommt sie über den Hamburg Digital Check zur Hälfte bezahlt, höchstens 7.500 Euro, wenn der vollständige Antrag bis zum 16.11.2026 bei der IFB liegt. Baden-Württemberg hat die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie zum 30.06.2025 auslaufen lassen; was blieb, ist die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank, ein Hausbankdarlehen, auf das das Land bei Vorhaben bis 250.000 Euro einen Tilgungszuschuss von 5,0 Prozent des Darlehensbetrags gibt. Wer freiberuflich arbeitet, ist dort ausdrücklich antragsberechtigt.
Die E-Rechnung ist als Pflicht kein Förderfall
Viele Kanzleien wollen die Förderung für die Umstellung auf die E-Rechnung nutzen. Genau das schließen die Programme aus, teils wörtlich, teils über die Klausel, dass Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nicht gefördert werden. Nordrhein-Westfalen nennt Zeiterfassung, E-Rechnung und Kassenlösungen namentlich. Bayern, Sachsen, das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein formulieren den Ausschluss allgemein, er trifft die reine Pflichterfüllung aber ebenso. Förderfähig bleibt, was darüber hinausgeht: eine Rechnungsstrecke, die Vorsystem, Buchhaltung und Mandantenpost verbindet und Abläufe neu ordnet. Der Unterschied liegt nicht im Werkzeug, sondern in der Vorhabensbeschreibung.
Was daraus folgt
Erstens: Der Antrag geht vor der Beauftragung raus. Wo eine Richtlinie den Beginn des Vorhabens regelt, zählt ein unterschriebener Auftrag bereits als Beginn und vernichtet die Förderung. Zweitens: Bezahlt wird die einmalige Umsetzung, nie der laufende Betrieb. Drittens: Schleswig-Holstein erkennt die Rechnung eines Dienstleisters nicht an, wenn dieser beim Antrag aktiv mitgewirkt hat; wer sich vom Umsetzer beim Antrag helfen lässt, sollte die Richtlinie seines Landes auf eine solche Klausel prüfen. Viertens: Für eine Kanzlei außerhalb von Leipzig, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Baden-Württemberg gibt es derzeit keinen Landeszuschuss für die Umsetzung. Die Entscheidung für eine Automatisierung muss sich dort aus der eingesparten Arbeitszeit allein rechnen. Das ist ehrlicher als ein Förderversprechen, das an der Richtlinie scheitert.
Die Prüfung wiederhole ich monatlich; Programme ändern sich in Wochen, nicht in Jahren. Sachsen hat im Juli den regionalen Antragsstopp verhängt, Nordrhein-Westfalen im September ein neues Teilprogramm gestartet, Bremen die Mittel für 2026 aufgebraucht. Wer eine Förderung in ein Angebot schreibt, sollte das Datum der Prüfung danebenschreiben.
Autor: Ilia Isakov entwickelt und betreibt Automatisierungsstrecken für mittelständische Unternehmen und Kanzleien bei Fudaut. Für diesen Beitrag hat er am 13. September 2026 alle 16 Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung an ihrer Quelle gelesen; die Belegliste mit Fundstellen und Wortlauten liegt der Redaktion vor.
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