Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.

Juristische Nachrichten

Karlsruhe verwirft AfD-Organklage

beck-aktuell - 22.07.2026
Karlsruhe verwirft AfD-Organklage corona-beschränkungen_2026.jpg karla_wilken Mi., 22.07.2026 - 11:35 Vor vier Jahren klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Corona-Regeln im Bundestag. Das BVerfG betont nun: Die Einschränkung war gerechtfertigt. Staats- und Verfassungsrecht

Bundesverfassungsgericht: AfD-Klage gegen Corona-Regel im Bundestag verworfen

LTO Nachrichten - 22.07.2026

Vor vier Jahren klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Corona-Regeln im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht betont nun: Die Einschränkung war gerechtfertigt.

BGH bejaht immateriellen Schadensersatz nach DSGVO: Xing-Nachricht an falsche Person löst große "Schmach" aus

LTO Nachrichten - 21.07.2026

Examensrelevante Leitentscheidung des BGH: Eine Privatbank hatte eine Gehaltsabsage in einem Bewerbungsverfahren per Xing versehentlich auch an einen Ex-Kollegen des Bewerbers gesendet. Dem bloßgestellten Mann steht nun Schadensersatz zu.

EGMR verurteilt Schweiz: 12.000 Euro Entschädigung, weil es in U-Haft kein veganes Essen gab

LTO Nachrichten - 21.07.2026

Zwei Männer, die sich aus ethischen Gründen vegan ernähren, wollten dies auch in U-Haft bzw. einem psychiatrischen Krankenhaus tun. Das ging aber nicht, ihre Beschwerden wurden inhaltlich nie geprüft. Der EGMR sieht mehrere EMRK-Verstöße.

Zustimmungsgesetz wider Willen?

beck-aktuell - 21.07.2026
Zustimmungsgesetz wider Willen? Unterschrift jannina_schaeffer Di., 21.07.2026 - 13:34 Die politische Debatte schien beendet, doch nun rückt ein formelles Problem in den Fokus: Ist das GModG womöglich versehentlich ein Zustimmungsgesetz? Marvin Klein erläutert, wieso ein entsprechendes Gutachten der DUH gute Argumente aufweist. Staats- und Verfassungsrecht

Das neue BNotK-Rundschreiben: Rückenwind für die Cloud im Notariat

Legal Tech Verzeichnis - 21.07.2026

Die IT vieler Notariate ist über Jahre gewachsen. Lokale Server, manuelle Datensicherungen und papierbasierte Abläufe prägen vielerorts den Büroalltag – und verursachen hohe Kosten.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz, Verfügbarkeit und digitales Arbeiten. Das neue Whitepaper von LawX, Betreiber eines KI-Betriebssystems für Notariate und Kanzleien, und acomm, IT-Dienstleister für Notariate in Bayern, zeigt, welche Folgen das Rundschreiben 1/2026 der Bundesnotarkammer für moderne Cloud- und Hybrid-Infrastrukturen hat.

Lokal bedeutet nicht automatisch sicher

Der Server im eigenen Büro vermittelt Kontrolle. Sein Standort sagt jedoch wenig über die tatsächliche Sicherheit der IT aus.

Entscheidend ist, wie professionell die Infrastruktur betrieben wird: Werden Updates regelmäßig eingespielt? Gibt es aktives Monitoring? Sind Zugriffe sauber geregelt? Funktionieren Backups im Ernstfall tatsächlich?

Auch Datenschutzrisiken entstehen nicht nur in digitalen Systemen. In papierbasierten Umgebungen liegen Akten gegebenenfalls offen auf Schreibtischen oder sind für viele zugänglich. Wer wann auf welche Informationen zugegriffen hat, lässt sich häufig kaum nachvollziehen.

Eine konsequent geführte elektronische Akte kann hier ein höheres Schutzniveau schaffen. Rollenbasierte Berechtigungen, dokumentierte Zugriffe und die zentrale Verwaltung sensibler Informationen ermöglichen mehr Kontrolle.

Mehr Klarheit für Cloud-Lösungen

Mit dem Rundschreiben 1/2026 vom Februar 2026 schafft die Bundesnotarkammer wichtige Orientierung für Cloud-Dienste im Notariat.

Professionelle Cloud-Lösungen können grundsätzlich eingesetzt werden, wenn die berufsrechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen eingehalten werden. Das gilt auch für Microsoft 365 und die zugrunde liegende Azure-Cloud.

In der Praxis bieten sich hybride Modelle an: Anwendungen und Datenverarbeitung werden in einer professionellen Cloud-Infrastruktur betrieben, während die erforderlichen Datenbestände regelmäßig lokal in der Geschäftsstelle gespiegelt werden.

Das Whitepaper erläutert, wie sich diese Anforderungen umsetzen lassen und worauf Notariate bei der Auswahl von Cloud-Anbietern achten sollten – etwa Hosting in Deutschland, Sicherheitsstandards und vertragliche Verschwiegenheit.

Warum die Cloud im Vorteil sein kann

Professionell betriebene Cloud-Infrastrukturen können viele Risiken lokaler Systeme reduzieren.

Systeme werden kontinuierlich überwacht, Sicherheitsupdates zentral eingespielt und Daten redundant vorgehalten. Automatisierte Backups und klar definierte Wiederherstellungsprozesse ersetzen die Abhängigkeit von einzelnen Geräten und manuellen Routinen.

Grundlage für moderne Notariatssoftware

Cloud-Infrastrukturen verbessern nicht nur Sicherheit und Verfügbarkeit. Sie schaffen auch die Grundlage für die elektronische Akte, mobiles Arbeiten, vernetzte Anwendungen und KI-gestützte Prozesse.

LawX verfolgt deshalb einen hybriden Ansatz. Das KI-Betriebssystem läuft in einer professionellen Cloud und sichert die elektronische Nebenakte automatisiert lokal in der Geschäftsstelle.

Die Zukunft des Notariats liegt nicht in lokalen und papierbasierten Altstrukturen, sondern in professionell betriebenen Cloud- und Hybridmodellen.

Das vollständige Whitepaper „IT-Sicherheit im Notariat: Warum bestehende Setups jetzt auf den Prüfstand gehören“ steht kostenfrei zur Verfügung.

Jetzt Whitepaper lesen

Der Beitrag Das neue BNotK-Rundschreiben: Rückenwind für die Cloud im Notariat <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

trans Person in Frauengefängnis verlegt: Vom Mann zur Frau während der Haft

LTO Nachrichten - 20.07.2026

Sie wurde noch als Mann verurteilt. Während der Haft in Thüringen änderte sie aber ihr Geschlecht und wurde deshalb ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt. Thüringens Justizministerin fordert Anpassungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Missbrauchsvorwürfe gegen suspendierten IStGH-Chefankläger: Am 24. Juli entscheiden Staaten über Khans Amtsenthebung

LTO Nachrichten - 20.07.2026

Zwei Mitarbeiterinnen werfen dem IStGH-Chefankläger sexuelle Übergriffe vor. Seit Juni ist Karim Khan deshalb suspendiert. Am Freitag stimmen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung über eine mögliche Amtsenthebung ab.

Legal Design: Das Fundament für die Kanzlei der Zukunft

Legal Tech Verzeichnis - 20.07.2026

Man könnte auch sagen: Kanzleien, die bis heute immer noch keine klaren Abläufe und Standards festgelegt haben, sind heute weiter denn je davon entfernt, sich im Wettbewerb mit technikaffinen Kanzleien zu behaupten. Denn die heutige Technik bietet schier unendliche Möglichkeiten, das Kerngeschäft von Kanzleien noch einmal grundlegend zu gestalten. Ideal darauf abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen befriedigen die heutige Serviceerwartung und bieten die Chance, sich als go to- Kanzlei zu etablieren.

Wenn Sie jetzt sagen: das haben wir alles nicht, die gute Nachricht vorneweg: es ist noch nicht zu spät, aber höchste Zeit!

Erfahren Sie hier, warum Legal Design der entscheidende Hebel ist, um Nutzerzentrierung und Effizienz in den Kanzleialltag zu bringen und warum ein Tool niemals eine fehlende Strategie ersetzt.

Der „Tool-First“-Fehler: Warum KI kein Pflaster für Chaos ist

In der aktuellen Legal Tech-Debatte dominiert ein gefährlicher Trugschluss: Viele Kanzleien glauben, dass der bloße Einkauf eines KI-Tools reicht, um strukturelle Defizite zu heilen. Doch eine KI auf einen unstrukturierten Prozess aufzusetzen, führt lediglich zu einem automatisierten, unstrukturierten Prozess.

Der häufigste Fehler in Kanzleien ist das Fehlen einer passenden Digitalisierungsstrategie. Digitalisierung bedeutet nicht, Papier durch PDFs zu ersetzen oder einen Chatbot auf die Website zu setzen. Es bedeutet, die Art und Weise, wie Recht geleistet wird, neu zu denken und auch, datenbasiert zu agieren. Wer sich zu schnell auf Softwarelösungen fixiert, übersieht, dass Software nur ein Werkzeug ist. Ohne standardisierte, verbindliche Abläufe, an die sich alle Beteiligten halten, bleibt jede Technologie eine teure Insellösung.

Der Mensch im Mittelpunkt: Legal Design als Strategie

Hier setzt die Methode des Legal Design an. Legal Design ist weit mehr als „Dokumente hübsch machen“. Es ist vielmehr ein interdisziplinäres Toolkit, das dabei hilft, Rechtsdienstleistungen konsequent aus der Perspektive des Nutzers zu betrachten – egal ob dieser Nutzer der Mandant oder der angestellte Associate ist. Im KI-Zeitalter ermöglicht Legal Design einer Kanzlei, die richtigen Schwerpunkte zu setzen, indem es bei der Entwicklung des erhöhten Technikeinsatzes den handelnden Menschen in das Zentrum der Arbeitsabläufe rückt.

Anstatt Technik um der Technik willen einzuführen, fragt Legal Design: Was braucht der Mensch und die Organisation in dieser spezifischen Situation? Wie sieht der ideale Workflow aus, der Reibungsverluste minimiert? Welche Daten braucht wer und welches System an welcher Stelle des Mandats? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann über Technologie gesprochen werden. Eine moderne Kanzlei muss verstehen, dass ihre Mandats-Journey das Herzstück ihres Erfolgs ist. Damit ist der gesamte Ablauf eines Mandats von A-Z gemeint.

Die Mandats-Journey: Prozesse und Schnittstellen sichtbar machen

Eine der erfolgversprechendsten Methoden beginnt mit der Analyse der Mandats-Journey und nennt sich „Journey Mapping“. Dabei wird der gesamte Weg eines Mandanten – vom Erstkontakt über die Fallbearbeitung bis zur Rechnungsstellung – in seine einzelnen Abschnitte detailliert und visualisiert. Die Erarbeitung dieser Journey ist oft eine Offenbarung für Kanzleien, da sie häufig schmerzhaft ist, aber ehrlich aufzeigt, in welchem Abschnitt Informationen verloren gehen, wo unnötige Schleifen gedreht werden und wo der Mandant (oder der Anwalt) frustriert ist.

Im Rahmen des Journey Mapping werden sodann die Chancen entlang des Prozesses identifiziert. Es geht darum, „Pain Points“ in „Gain Points“ zu verwandeln. Erst wenn die Kanzlei versteht, wie der Bedarf in jeder einzelnen Phase tatsächlich aussieht, können Maßnahmen etabliert werden, die den Workflow nachhaltig optimieren. Erst hier wird definiert, ob und welches digitale Instrument an welcher Stelle wirklich Sinn ergibt. Denn in der Regel gibt es viele Stellen in Mandats-Journeys, an denen Technik nicht das Entscheidende ist. Mindestens genauso wichtig wie die Entwicklung intelligenter Digitalisierungsstrategien ist es, sich über die menschlichen Expertisen und Besonderheiten im Klaren zu werden. Denn nur das optimale Zusammenspiel aus Technik und Mensch wird künftig über das Fortbestehen von Kanzleien, die den echten Bedarf der Klienten bedienen, entscheiden.

Erst definieren, dann investieren

Der Ruf nach einem neuen Tool sollte also erst am Ende dieses Prozesses stehen. Erst wenn die Prozesse standardisiert und nutzerzentriert gestaltet sind, erfolgt die Auswahl der Technologie. Ein passgenaues Tool zu kaufen oder gar selbst zu designen, ist erst dann sinnvoll, wenn klar ist, welches Problem es lösen soll. Legal Design fungiert hier als Filter: Es verhindert Fehlinvestitionen in überflüssige Software und stellt sicher, dass die gewählten Lösungen nahtlos in den Arbeitsalltag integriert werden können.

Dabei spielt die Standardisierung eine Schlüsselrolle. Eine moderne Kanzlei braucht Abläufe, die nicht von der Tagesform einzelner Partner abhängen, sondern die als „Betriebssystem“ der Kanzlei funktionieren. Legal Design hilft dabei, diese Standards so zu gestalten, dass sie nicht als Korsett, sondern als Erleichterung wahrgenommen werden.

Kollaboration und die „One Voice“-Policy

Ein oft unterschätzter Nebeneffekt von Legal Design-Maßnahmen ist die dramatische Verbesserung der internen Kollaboration. Wenn Teams gemeinsam an Prozessen arbeiten und diese neu gestalten, entsteht ein neues Wir-Gefühl. Silos werden aufgebrochen, weil plötzlich jeder versteht, wie sein Beitrag zum Gesamterfolg des Mandats aussieht.

Gleichzeitig wird das Verständnis gefestigt, in Richtung der Mandanten mit einer Stimme zu sprechen. Eine konsistente, verständliche und nutzerfreundliche Kommunikation – sei es in Schriftsätzen, E-Mails oder Portalen – stärkt zudem die Marke der Kanzlei. Mandanten von heute erwarten keine unverständlichen Gutachten, sondern klare Handlungsempfehlungen und transparente Prozesse.

Fazit: Effizienz durch Design

Die Digitalisierung bietet enorme Chancen für die Mandatsoptimierung, doch sie ist kein Selbstläufer. Der Einsatz von Legal Design ist weit mehr als ein Trend; es ist ein Prozessoptimierungsansatz, der einen echten Effizienzschub bewirkt und sich langfristig auszahlt.

Kanzleien, die Legal Design als Fundament ihrer Digitalisierungsstrategie nutzen, schaffen es, Technik sinnvoll einzusetzen, anstatt von ihr getrieben zu werden. Sie bauen Strukturen auf, die nicht nur für die KI, sondern vor allem für den Menschen funktionieren. Am Ende steht eine Kanzlei, die agiler, mandantenfreundlicher und profitabler arbeitet – weil sie verstanden hat, dass jede interne und externe Interaktion gestaltet werden kann, und damit sicher sein kann, den Mandantenbedarf optimal zu treffen.

Buch-Tipp: Journey Mapping sowie 28 andere erfolgreiche Legal Design Techniken gibt es übrigens auch im neuen Buch der Autorin „Das Legal Design Kit“. Erhältlich exklusiv auf legaldesign-institut.de

Autorin: Astrid Kohlmeier ist Gründerin von AK Legal Design, ausgebildete Rechtsanwältin und Designerin sowie international anerkannte Pionierin der LegalDesignMethode mit Sitz bei München. Sie berät Rechtsabteilungen, Kanzleien sowie Justiz- und Gesetzgebungsinstitutionen zu nutzerzentrierten, interaktiven Lösungen mit Schwerpunkt Innovation und digitale Transformation. Sie ist Mitglied und Dozentin der Executive Faculty des Bucerius Center, Mitbegründerin des Liquid Legal Institute e.V., leitet die „Studio“ Sektion des Legal Design Journal, ist internationale Keynote Speakerin und hat gerade den Praxis-Leitfaden „Das Legal Design Kit“ veröffentlicht.

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BGH hebt LG-Urteil auf: Fall von tödlichem Giftcocktail für den Ehemann muss neu verhandelt werden

LTO Nachrichten - 20.07.2026

Eine Frau vergiftete ihren Ehemann und wurde dafür auch verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof sieht Rechtsfehler, die das Landgericht Darmstadt bei der Beweiswürdigung gemacht habe. Jetzt muss es den Fall neu entscheiden, und zwar "umfassend".

VG Frankfurt kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demo: Kein Redeverbot wegen "holzschnittartiger Gefahrenprognose"

LTO Nachrichten - 17.07.2026

Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt und die Unschuldsvermutung nicht ignoriert werden.

BGH zur Abkühlung im Sommer: Wohnungseigentümer darf Klimagerät einbauen

LTO Nachrichten - 17.07.2026

Ein Berliner Wohnungseigentümer wollte ein Klima-Splitgerät auf seinem Balkon installieren, die Hausgemeinschaft hatte aber etwas dagegen. Das Gerät darf kommen, so der BGH – gegen spätere Lärmstörungen könne man auch dann noch vorgehen.

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus: Wirklich ein "Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit"?

LTO Nachrichten - 17.07.2026

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

OLG Dresden verurteilt NSU-Unterstützerin: Zwei Jahre Bewährungsstrafe für Susann Eminger

LTO Nachrichten - 17.07.2026

Susann Eminger gab der Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihren Ausweis und ihre Krankenkassenkarte und lieh ihr so ihre Identität. Deshalb hat das OLG Dresden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In Haft muss sie nicht.

Europas Rechts-KI erweitert Content-Allianz

Legal Tech Verzeichnis - 17.07.2026

Europas Rechts-KI wächst weiter: Zusätzlich zu den juristischen Inhalten des Verlags C.H.BECK können Rechtsexpert:innen zukünftig im Legal AI Workspace Beck-Noxtua auch Inhalte weiterer führender Fachverlage für die Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung nutzen. Dabei handelt sich um Inhalte von Deutscher Apotheker Verlag (DAV Mediengruppe), Deutscher Notarverlag, FCH, IBR / id-Verlag, Kohlhammer, KSV Medien, Nomos und Vahlen. Dieser Netzwerkansatz vereint renommierte Fachverlage und Wissensanbieter unter einem souveränen, rechtskonformen und spezifisch für den europäischen Rechtsraum entwickelten KI-Dach.

Europas Rechts-KI erweitert mit der Einbindung zusätzlicher Verlagspartner das inhaltliche Spektrum in Beck-Noxtua vom Baurecht über das Notar- und Kostenrecht, Medizin- und Pharmarecht bis hin zur Finanzmarktregulatorik sowie dem Kommunal- und Landesrecht. Dies stärkt Qualität, Abdeckung und europäische Souveränität des Angebots für Kanzleien, Rechtsabteilungen, Verwaltung und Justiz.

Gemeinsam mit führenden Rechtsverlagen aus ganz Europa baut Noxtua als substanzielle Grundlage für die Rechts-KI Europas größte juristische Datenbank mit mehr als 130 Millionen durchsuchbaren Dokumenten aus mehr als 250 Jahren europäischer Rechtstradition.

Zertifizierte souveräne Rechts-KI für Europa

Europas Rechts-KI kombiniert qualitätsgeprüfte juristische Inhalte mit einem eigens für juristische Aufgaben spezialisierten KI-System, wird sicher auf souveräner Infrastruktur europäischer Partner betrieben, sichert den Schutz des Berufsgeheimnisses nach §§ 43a, 43e BRAO und § 203 StGB, bietet DSGVO-Konformität und verfügt über zahlreiche sicherheitsrelevante Zertifizierungen (u. a. BSI C5, ISO/IEC 27018, ISO/IEC 42001, TISAX). Rechtsanwender:innen profitieren von speziell für ihre spezifischen Bedürfnisse entwickelten praxisnahen Features wie der Matrixanalyse, agentischen Workflows, Quelleneinbindung und spezialisierten Templates.

Europäische Wissensallianz mit souveräner KI-Technologie

Dr. Roland Klaes (Mitglied der Geschäftsführung des Verlags C.H.BECK): „Mit der Öffnung von Beck-Noxtua für weitere Verlage setzen wir die Idee einer europäischen Wissensallianz konsequent fort. Unser Ziel ist es, qualitätsgesicherte juristische Inhalte mit technologischer Exzellenz unter einem souveränen europäischen Dach zu vereinen. Wenn renommierte Fachverlage und spezialisierte KI‑Kompetenz zusammenkommen, entsteht ein Mehrwert, der weit über die Summe seiner Teile hinausgeht. Dieses einzigartige Zusammenspiel von Content und Technik schafft ein neues Qualitätsniveau für die juristische Arbeit im digitalen Zeitalter. Aktualität, Verlässlichkeit und digitale Souveränität bleiben dabei die Maßstäbe, an denen wir uns orientieren.“

Dr. Leif-Nissen Lundbæk (CEO & Co-Founder Noxtua): „Rechts-KI braucht vor allem exzellente Inhalte mit Substanz sowie höchste Ansprüche an Sicherheit und souveräne Infrastruktur. Die erweiterte Content-Allianz macht Beck-Noxtua noch stärker – Made in Europe, transparent und nachvollziehbar. Denn mit Noxtua als Europas Rechts-KI entwickeln wir nicht nur eine KI-Lösung, sondern stärken auch Europas digitale Souveränität, indem wir ein starkes Partnernetzwerk aufbauen und gleichzeitig innovative KI-Expertise mit jahrhundertealter Verlagstradition zu einer schlagkräftigen Kombination verbinden.“

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Gemeinde und Veranstalter schließen Vergleich: Zukunft von Anti-Nazi-Festival "Jamel rockt den Förster" gesichert

LTO Nachrichten - 17.07.2026

Trotz Gegenwind aus Gemeinde und Landkreis: Die seit Jahren von renommierten Künstlern begleitete Veranstaltung "Rockt den Förster" im mecklenburgischen Jamel kann nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den Folgejahren stattfinden.
 

Nicht ganz nach Berliner Vorbild: Auch NRW erhält ein Antidiskriminierungsgesetz

LTO Nachrichten - 17.07.2026

Der Landtag von NRW stimmte für das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung durch Behörden und gibt Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Im Anwendungsbereich ist das Gesetz deutlich enger als das Berliner LADG.

EuGH zu Spielerberatern: FIFA-Regeln könnten gegen Kartellrecht verstoßen

LTO Nachrichten - 16.07.2026

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

BGH zum Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision: Ein Zweifamilienhaus ist kein Einfamilienhaus

LTO Nachrichten - 16.07.2026

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag: Wer auf "Kündigen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

LTO Nachrichten - 16.07.2026

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.