Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz – Neues Buch zum kostenlosen Download
Ein neues Buch mit dem Titel „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ der Autoren Prof. Dr. Thomas Söbbing, LL.M. (HHU) und Alexander Schwarz ist erschienen.
Laut den Autoren ist das Recht der Künstlichen Intelligenz in den vergangenen Jahren zu einem der dynamischsten und zugleich herausforderndsten Felder der Rechtswissenschaft avanciert. Zwischen technologischer Disruption, regulatorischer Ambition und ethischer Verunsicherung entstanden neue Fragestellungen, die sich in klassischen Rechtskategorien kaum einfangen lassen – und die dennoch einer juristisch präzisen Auseinandersetzung bedürfen.
Mit dem neuen Buch „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ soll den Leser:innen ein strukturierter und zugleich praxisnaher Einstieg in diese komplexe und interdisziplinär geprägte Materie ermöglicht.
Das besondere: Das Buch kann entweder als Hardcover On-Demand gekauft werden oder als PDF kostenlos geladen werden. Den Link zum PDF findet man hier: https://thomas-soebbing.de/downloads/
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Gesamtschaden fast verdreifacht: EU prüft Rekordzahl an Betrugsfällen
Die Europäische Staatsanwaltschaft prüft immer mehr Betrugsfälle mit immer höheren geschätzten Schäden. Für die kommenden Jahre sieht sie keine Besserung. Im Zentrum stehen Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug.
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Drohnen über kritischer Infrastruktur: Was taugt die Reform des Luftsicherheitsgesetzes wirklich?
Wenn Drohnen über Kraftwerke, Stadien oder Regierungsgebäude fliegen, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig – Polizei oder Bundeswehr? Die Reform des LuftSiG will Antworten geben. Florian Becker beleuchtet, ob die Neuregelung angesichts hybrider Bedrohungen wirklich ausreicht.
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LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflichtverletzung: Keine Amtshaftung für kleine Lücke im Pflaster der Altstadt
Wo enden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum und wo beginnt Eigenverantwortung? Das musste das LG Koblenz auf die Klage einer Frau entscheiden, die ganz in der Nähe der historischen Innenstadt wohnt.
Was Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte über Corporate Governance und die Verwendung von KI in der Unternehmenspraxis wissen müssen
Die Unternehmenslandschaft erfährt durch KI einen tiefgreifenden Wandel. Die Verantwortlichen müssen strategische Chancen und Herausforderungen erkennen und mit inhärenten Risiken angemessen umgehen. KI fordert die Kontroll- und Steuerungsstruktur innerhalb der Unternehmen heraus. Mit vorausschauender Unternehmensführung und wirksamen Kontrollmechanismen kann sichergestellt werden, dass Unternehmen beim Einsatz von KI transparent, verantwortungsbewusst und effizient arbeiten. Ziel ist es den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen und relevante Stakeholder frühzeitig einzubinden sowie deren Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
In der Unternehmenspraxis sind auch die Aufsichtsräte gefordert. Diese stellen, einer Studie von Deloitte zufolge, erheblichen Nachholbedarf fest. Ein Drittel (33 %) der befragten Aufsichtsräte ist „nicht zufrieden“ oder „besorgt“ über die Zeit, die ihre Gremien der Diskussion über KI widmen. Zwei Drittel (66 %) berichten, dass sie „wenig bis keine Kenntnisse oder Erfahrungen“ mit KI haben. 40 % überdenken gar die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgrund von KI. Best Practices aus den USA können für Unternehmen in der DACH Region eine gute Orientierung bieten.
KI-Governance-Roadmap
Damit Aufsichtsräte KI effektiv beaufsichtigen können, ist ein strategischer Governance-Rahmen unerlässlich. Besonders praxisrelevant ist eine von Deloitte vorgestellte KI-Governance-Roadmap – Diese gibt Empfehlungen und einen Fragenkatalog für den Aufsichtsrat. Nachfolgend haben wir einige zentrale Fragen aus dem Katalog zusammengestellt:
- Wie bewertet die Geschäftsleitung die mit KI verbundenen Risiken und Chancen, und wie wird diese Bewertung in die KI-Strategie integriert?
- Verfügt die Geschäftsleitung über Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Risiken mit aktuellen und in der Entwicklung befindlichen KI-Einsatzfällen?
- Wie geht das Management mit identifizierten Risiken um, und welche Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse gibt es, um die Aufsicht zu erleichtern?
- Welche Metriken und KPIs sollten verwendet werden, um den Erfolg von KI-Initiativen zu messen?
- Wie häufig werden KPIs überprüft?
- Wie überwacht das Management KI-Regulierung und Compliance?
- Was ist der Auslöser für die Einbindung des Aufsichtsrats in eine Regulierungs- oder Compliance-Angelegenheit?
Risikomanagement
Da KI-Systeme immer komplexer werden, sind Unternehmen erheblichen Risiken ausgesetzt. Diese können sich aus der Entwicklung und dem Einsatz von KI ergeben. Die Bandbreite möglicher Risiken ist groß und kann die Förderung diskriminierender Praktiken oder die Generierung falscher, irreführender oder schädlicher Inhalte umfassen, so eine Publikation der amerikanischen Law Firm Skadden über „The Role of the Board in Assessing and Managing AI Risk“.
Als Praxisleitfaden empfehlen sich die KI-Risikomanagement-Tools des National Institute of Standards and Technology (NIST). Das NIST ist eine Behörde des US-Handelsministeriums, die den KI-Risikomanagement-Ansatz der US-Regierung verantwortet. Dazu gehören ein „AI Risk Management Framework“ und ein „Risk Management Profile on Generative AI“. Eine vollständige Liste der NIST-Statements und -Publikationen zu KI finden Sie im „NIST Trustworthy and Responsible AI Resource Center“.
KI bietet gleichzeitig erhebliches Potenzial zur Verbesserung von Risikomanagementprozessen, indem sie die Datenerfassung und -analyse vereinfacht und transformiert. Einem Memorandum von PwC zufolge kann ein ERM-Prozess mit Hilfe von KI-Datenanalysen in Echtzeit und prädiktive Analysen umfassen. Dies kann es Unternehmen ermöglichen, aufkommende Risiken früher zu erkennen und Schwachstellen proaktiv zu verwalten.
KI-Versicherung
Aus der Verwendung von KI folgen neben den Chancen auch diverse Risiken für Organisationen. Diese lassen sich insbesondere in die folgenden Bereiche einordnen:
– Haftung für Fehler, die die KI verursacht
– Eigene Schäden durch Fehler der KI
– Performancerisiken der KI
Zum Transfer der Qualitätsdifferenz zwischen der Leistung einer KI vs. der Leistung des Menschen (bspw. bei der Ermittlung von betrügerischen Handlungen bei Kreditkartenzahlungen) insbesondere bei hochfrequenten Vorgängen, haben Versicherer in den USA eine eigene KI-Versicherung entwickelt, die individuell aufgesetzt wird. Durch die Herstellung einer Performancegarantie, die bei einem Qualitätsunterschied zwischen der KI-Leistung zur menschlichen Leistung einen Ausgleich schafft, erhalten KI-Unternehmen die Möglichkeit der besseren Vermarktung ihrer Produkte. Das Vertrauen in die Leistung von KI steigt. Mindestprämien liegen derzeit noch im Bereich von ~ 150k USD. Die Fehlerrate wird dabei auf Basis empirischer Daten gemessen und die Abweichung der KI davon im negativen Fall vom Versicherer ausgeglichen. Durch die parametrische Deckung ist kein langwieriger Schadenmeldeprozess erforderlich.
Der Transfer der Haftungsrisiken auf den Versicherungsmarkt erfolgt hingegen über klassische Haftpflicht, Tech-E&O oder Cyber-Police. Auch wenn einige KI-Risiken unter bestehende Versicherungspolicen fallen können, bestehen weiterhin erhebliche Deckungslücken, so dass viele KI-bezogene Risiken nicht versichert sind. Eine Analyse der MunichRe bietet Einblicke in den aufkeimenden KI-Versicherungsmarkt und zieht Parallelen zur historischen Entwicklung der Cyber-Versicherung.
Die KI-Versicherungspolicen decken teils verschuldensunabhängig ein Spektrum kritischer und einzigartiger KI-Risiken ab, einschließlich des Schutzes vor Ansprüchen wegen angeblicher Voreingenommenheit und Diskriminierung durch Algorithmen, Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums (IP) in direktem Zusammenhang mit KI-Produkten, Verteidigungskosten für behördliche Untersuchungen von KI-spezifischen Gesetzesverstößen, KI-Produktfehlern oder technischen KI-Fehlern.
Fazit und Ausblick
Die Integration von KI in die Unternehmensabläufe unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Governance-Rahmenbedingungen zu verbessern, um eine solide Kontrolle über KI-Strategien, Risiken und ethische Implikationen zu gewährleisten. Mit Blick auf die Zukunft wird ein proaktives Engagement bei der Festlegung von KI-spezifischen Richtlinien und Metriken entscheidend sein, um Risiken zu mindern und das transformative Potenzial von KI zu nutzen.
Autor: Dominik Knödel ist Geschäftsführer des Spezial-Versicherungsmaklers Risk Partners Technology GmbH, dessen Expertise in der Beratung und Betreuung von Mandanten aus den Bereichen Tech und DeepTech liegt, sowie Venture Capital und die Begleitung von (internationalen) IPOs. Risk Partners hilft bei komplexen Fragestellungen der Manager-, Cyber- und Tech-Produkthaftung mit individuellen Lösungen und Branchen-Knowhow.
Autor: Dr. Burkhard Fassbach ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Anwalt in eigener Praxis in Darmstadt verfügt er über eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organhaftung und D&O-Versicherung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Frankfurt am Main und Mainz und dem juristischen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat er im US-amerikanischen Insolvenzrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Manfred Wolf an der Johann Wolfgang Goethe-Universität promoviert.
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Bürgergeld kurz vor dem Ende: "Kapitel abgeschlossen"
Lange haben Union und SPD über die Reform des Bürgergelds gestritten. Zuletzt ging es noch um Details. Doch nun soll der Weg für eine neue Grundsicherung frei sein – schon diese Woche soll der Bundestag beschließen.
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OLG Frankfurt verneint Beherbergungsvertrag: Kein Rechtsbindungswille bei Hotelzimmeranfragen
Der Rechtsbindungswille begleitet Juristen vom 1. Semester bis ins Berufsleben. Wann dieser bei Hotelbuchungen (nicht) vorliegt, entschied nun das Frankfurter OLG.
AfD bleibt Verdachtsfall: Bundesinnenministerium verzichtet auf Beschwerde
Die AfD bleibt vorerst Verdachtsfall: Gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren, die Partei nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, wird keine Beschwerde eingelegt. Nun rückt das Hauptverfahren in den Blick.
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"Völkerrecht ist keine moralische Petitesse": Trittin kritisiert Merz' Iran-Kurs
Grünen-Politiker Jürgen Trittin wirft der Bundesregierung Versagen im Umgang mit der Iran-Krise vor. "Sich jetzt offen gegen das Völkerrecht zu stellen, verletzt elementare Sicherheitsinteressen Deutschlands", schreibt der frühere Grünen-Chef in einer Erklärung.
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Nächste Niederlage für Trump: Gericht verwehrt Aufschub bei Zoll-Rückzahlungen
Zölle sind für US-Präsident Donald Trump eins der wichtigsten Instrumente. Das höchste US-Gericht bescherte ihm allerdings kürzlich ein Zolldebakel. Eine weitere Gerichtsentscheidung macht es nicht besser.
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Wettlauf ums Kind: Zur Reform der Vaterschaftsanfechtung
Abstammung oder soziale Bindung – wer zählt wirklich als Vater? Die Reform der Vaterschaftsanfechtung stärkt die Stellung des biologischen Vaters. Warum der Gesetzgeber nur halb wagt, was Karlsruhe fordert – und weshalb die nächste Debatte schon programmiert ist, erläutert Susanne Gössl.
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Trotz Sicherheitsbedenken des BUND: Atommüll darf durch NRW rollen
Die Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz bestätigt. Die Eilentscheidung aus Berlin ist nicht anfechtbar, wie das OVG am Montag mitteilte.
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Internetnutzung ausgespäht: Meta muss Nutzer Schadensersatz leisten
Über die Business Tools, die Meta an Webseiten- und App-Betreiber verteilt, kann der Konzern weitreichend nachverfolgen, wie Mitglieder seiner sozialen Netzwerke das Internet nutzen – ein Datenschutzverstoß, für den Meta einem Nutzer jetzt Schadensersatz leisten muss.
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Motten und Mäusekot: Behörde darf vor Bäckerei warnen
Insektenteile im Sesam und Köttel im Lagerraum – zwar wurden die Hygieneverstöße einer Bäckerei noch am gleichen Tag behoben. Laut dem VGH Mannheim durfte die zuständige Behörde den Faux-Pas trotzdem öffentlich mitteilen. Der Verbraucherschutz geht vor.
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Angriff auf den Iran: Auch die bösen Buben haben Rechte
Die USA und Israel gehen militärisch gegen den Iran vor und töten dessen geistliches Oberhaupt. Gibt es dafür eine Rechtfertigung oder ist das Mullah-Regime diesmal wirklich das Opfer? Wir haben drei Völkerrechts-Experten gefragt, wie sie die Lage einschätzen.
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OVG Berlin-Brandenburg: Atommüll darf über die Autobahn transportiert werden
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland wollte Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus stoppen lassen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun entschieden: Die Umweltschützer dürfen zwar mitreden, die Lkw aber trotzdem rollen.
Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes: BGH prüft Verbrenner-Aus ab 2030
Die Deutsche Umwelthilfe hat sich mit zwei Klimaklagen an den BGH gewandt. Aus ihrer Sicht sollen BMW und Mercedes-Benz 2030 den Verkauf von klimaschädlichen Verbrennern einstellen. Im März soll das Urteil fallen.
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Infokasten im Hausflur: Nicht für Aushänge der Wohnungseigentümer
Ärger mit seiner Wohnungseigentümergemeinschaft führte einen Mann vor das AG München. Dort erreichte er, dass die WEG ihm wieder Zugang zum Eigentümerbereich ihres Internetportals gewähren muss. Nicht verpflichtet ist die WEG indes, Anzeigen des Wohnungseigentümers in ihrem Infokasten auszuhängen.
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Nachschub für die Bundesgerichte: Zehn neue Richterinnen und Richter
An den Bundesgerichten dreht sich das Personalkarussell: Insgesamt zehn neue Richterinnen und Richter wurden ernannt, am BAG gibt es zudem einen neuen Vorsitzenden.
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Rheinland-Pfalz: Extremisten im Landtag müssen nicht finanziert werden
Rheinland-Pfalz will Mitarbeiter des Landtags, die extremistisch sind, nicht länger finanzieren. Entsprechende Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes bleiben vorerst in Kraft, hat der VerfGH des Landes entschieden und einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Landtag abgelehnt.
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