Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Die Krux mit den Ferien
Vier Räder sind keine vier Wände
Rückschlag für Vodafone im Streit mit 1&1
OVG NRW: keine übliche Gehwegnutzung: Blumenkübel müssen weg
Eine Anwohnerin wollte mit Blumenkübeln das Stadtbild verschönern. Zwanzig Jahre lang wurde das geduldet. Doch weil die Töpfe den Gehweg erheblich verengten, müssen sie nun entfernt werden. Das OVG NRW bestätigte die Entscheidung.
BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen: Versäumnisurteil, weil sich Anwalt zweimal nicht einwählen kann
Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.
Hübsch, trotzdem verboten
Preiserhöhungen von DAZN stehen auf der Kippe
Drei AfD-Politiker nicht zur Wahl zugelassen
Ohne Essenslieferung auch kein Trinkgeld
LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft: Blaulichtreporter wegen Brandstiftung verurteilt
Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe.
Hessisches Abgangs-Fachabitur in Bayern nicht anerkannt
Bußgeldbescheid kann jetzt noch deutlich später kommen
KG rügt identifizierende Berichterstattung: Nius durfte Asylanwältin nicht an den Pranger stellen
Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht.
Pressefotografen zu Freiheitsstrafen verurteilt
Wie die AfD die Verwaltung auf Linie bringen könnte
Eine Herzkrankheit darf kein Hindernis sein
"Sonst funktioniert es" ist keine Entschuldigung
Automatisierte M&A-Compliance: Wie Kanzlei-Workflows die Erstprüfung bei Targets beschleunigen
Die Due-Diligence-Falle: Wenn Compliance zum Transaktions-Bremser wird
In der täglichen Praxis vieler M&A-Kanzleien zeigt sich regelmäßig dasselbe Bild: Während virtuelle Datenräume heute innerhalb weniger Minuten eingerichtet sind und Anwälte Vertragsentwürfe parallel in der Cloud verhandeln, läuft ein zentraler Prüfungsschritt oft noch komplett manuell ab – die Geldwäsche- und Compliance-Prüfung nach § 10 GwG.
Besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Beteiligungskäufen oder Buy-and-Build-Mandaten müssen M&A-Teams Dutzende Zielgesellschaften, deren Tochterunternehmen, wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) sowie Geschäftsführer abgeglichen haben, bevor das Signing erfolgen kann. Bislang läuft das in der Praxis meist so ab: Mitarbeiter kopieren Namen einzeln aus Datenräumen heraus, tippen sie nacheinander in verschiedene externe Datenbanken ein, erstellen Screenshots der Trefferlisten und speichern diese per Hand in unübersichtlichen Ordnerstrukturen ab.
Dieser manuelle Ablauf bindet wertvolle juristische Kapazitäten an reine Routineaufgaben und schafft kurz vor dem Abschließen unnötigen Zeitdruck. Werden kurzfristig weitere Zielgesellschaften oder Personen nachnominiert, gerät der gesamte Zeitplan ins Stocken. Ergänzend kommt hinzu, dass in internationalen Transaktionsstrukturen häufig verschachtelte Holdingketten geprüft werden müssen, was den manuellen Aufwand pro Target exponentiell ansteigen lässt. Die Herausforderung für Kanzleien besteht darin, diese gesetzlich vorgeschriebenen Routineprüfungen nahtlos in den bestehenden M&A-Workflow zu integrieren, ohne Abstriche bei der juristischen Sorgfalt zu machen.
Der rechtliche Prüfmaßstab: § 10 GwG und der lückenlose Audit-Trail
Die Anforderungen an KYC- und Compliance-Checks bei Unternehmenskäufen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach § 10 GwG sind Rechtsanwälte bei der Transaktionsberatung verpflichtet, Vertragspartner sowie wirtschaftlich Berechtigte eindeutig zu identifizieren und abzuklären, ob Abfragepersonen als politisch exponierte Personen (PEP) eingestuft sind oder auf internationalen Sanktionslisten stehen.
Prüfungsrelevant wird bei späteren behördlichen Nachfragen vor allem die lückenlose Nachweisbarkeit. Unstrukturierte Screenshots oder lose PDF-Ordner belegen im Ernstfall kaum rechtssicher, welcher Wissensstand zum exakten Prüfzeitpunkt vorgelegen hat. Neben den materiell-rechtlichen Bußgeldern drohen bei Nachweisversäumnissen vor allem irreparable Reputationsschäden für die beratende Kanzlei.
Erschwerend kommt hinzu, dass Due-Diligence-Prozesse oft mehrere Monate dauern. Eine Abfrage aus der frühen LOI-Phase ist zum Closing-Zeitpunkt womöglich überholt, falls in der Zwischenzeit neue Sanktionen erlassen wurden. Kanzleien benötigen daher eine Abfragelogik, die Ergebnisse nicht nur sekundenschnell liefert, sondern diese auch zeitstempelt und reproduzierbar archiviert.
Workflow-Architektur: Automatisierte Abfrage über Schnittstellen
Um die reine Abfrage- und Dokumentationszeit pro Target auf wenige Sekunden zu reduzieren, sind keine komplexen IT-Monolithen oder teure Software-Lizenzen nötig. Es reicht das gezielte Zusammenspiel vorhandener Datenbank-Schnittstellen (APIs) mit einer zentralen Workflow-Engine. Ein solcher Compliance-Workflow gliedert sich in drei klare Schritte:
Erstens: Trigger-Erfassung. Sobald im Kanzlei-CRM oder direkt über den virtuellen Datenraum eine neue Entität angelegt wird, startet im Hintergrund automatisch ein Webhook. Das manuelle Abtippen entfällt.
Zweitens: Parallele API-Abfrage. Die Workflow-Engine übergibt die Stammdaten zeitgleich an globale Compliance-Datenbanken. Namen, Geburtsdaten und Registriernummern werden in Echtzeit mit weltweiten PEP- und Sanktionsregisterdaten abgeglichen. Dazu gehören unter anderem die konsolidierten Sanktionslisten der Europäischen Union, die OFAC-Specially Designated Nationals List (SDN) der USA sowie die offiziellen Datensätze des UN-Sicherheitsrates.
Drittens: Scoring und Filterung. Das System gleicht abweichende Schreibweisen mathematisch ab und ordnet das Ergebnis nach Schweregrad ein:
- Green Light: Keine Treffer vorhanden. Der Vorgang wird automatisch dokumentiert und abgeschlossen.
- Amber / Red Light: Es liegt eine relevante Namensüberschneidung oder eine Listenübereinstimmung vor. Ein Associate wird automatisch benachrichtigt, um den Fall kurz manuell zu bewerten und ein False-Positive-Matching auszuschließen.
So entfällt das manuelle Suchen bei unbedenklichen Treffern, und das M&A-Team konzentriert sich ausschließlich auf tatsächliche Verdachtsfälle.
Revisionssicherheit durch SHA-256-Versiegelung
Im juristischen Kontext zählt am Ende ausschließlich die Beweiskraft der Abfrage. Die Workflow-Engine schließt die Abfrage deshalb mit einem automatisch erstellten, übersichtlichen Audit-PDF ab. Dieses Compliance-Zertifikat bündelt alle Abfragedaten, genutzten Registerversionen, Zeitstempel und Ergebnisse auf einen Blick. Zur Absicherung gegen nachträgliche Manipulationen versieht das System die Datei im Moment der Erstellung mit einem kryptographischen SHA-256-Hashwert.
Der Hashwert wirkt wie ein unveränderbarer digitaler Fingerabdruck: Jede spätere Modifikation an der PDF-Datei würde den Hash verändern und den Nachweis augenblicklich entwerten. Kanzleien hinterlegen diesen Prüfwert im Mandantenakt und verfügen so über einen fälschungssicheren Beleg für Aufsichtsbehörden. Zur Praxiserprobung steht M&A-Kanzleien auf Anfrage ein entsprechendes Demo-Tool zur Verfügung, über das die automatisierte Zertifikatserstellung unverbindlich getestet werden kann.
Fazit
Die Automatisierung von M&A-Compliance und § 10 GwG-Abfragen ist ein pragmatischer Ansatz, um M&A-Teams im Kanzleialltag spürbar zu entlasten. Durch die Umstellung von manuellen Suchen auf API-gestützte Abläufe sparen Kanzleien wertvolle Arbeitszeit, vermeiden Fehlerquellen bei der Nachweispflicht und halten den Transaktionsprozess auch bei engen Timings auf Kurs. Langfristig etabliert diese Lösung einen Standard, der die Compliance-Qualität der Kanzlei dauerhaft sichert.
Autor: Lucas Lang ist System-Architekt für B2B-Prozessautomatisierung und IHK-Dozent für E-Commerce Fachwirte. Als Gründer von LL Marketing entwickelt er unter anderem spezialisierte API- und Workflow-Engines für Kanzleien mit M&A-Fokus sowie Unternehmen der Aviation-Branche.
Der Beitrag Automatisierte M&A-Compliance: Wie Kanzlei-Workflows die Erstprüfung bei Targets beschleunigen erschien zuerst auf .

