a) Führt ein Fehler des Arztes bei der aus Gründen der Familienplanung gewünschten Sterilisation einer Ehefrau zur Geburt eines Kindes, dann können sich daraus auch Ersatzansprüche des dadurch mit Unterhaltspflichten belasteten Ehemannes ohne Rücksicht darauf ergeben, ob er am Arztvertrag beteiligt war.
b) Grundsätze für Höhe und Dauer des Schadensersatzanspruches der Eltern wegen Unterhaltsbelastung durch ein ungewolltes eheliches Kind (Anlehnung an die Sätze der RegelbedarfsVO; Berechnung des Ersatzanspruchs von Vater und Mutter).