Recht in der Kunst

Jean-Léon Gérôme: Phryne vor dem Areopag (1861)

Phryne war eine berühmte griechische Hetäre, die im 4. Jahrhundert v. Chr. lebte. Ihr richtiger Name war eigentlich Mnesarete, eingedenk der Tugend. Doch der Name passte weder zu dem Gewerbe, das sie ausübte, noch war es in diesem Milieu üblich, den Realnamen zu verwenden, denn Hetären waren gebildete Gefährtinnen, die im Altertum der Prostitution nachgingen. Eines Tages fand sich diese Frau, die wegen ihres gelblichen Teints zwar übersetzt Kröte genannt wurde, aber durch ihre Schönheit zu Reichtum gelangt ist, in einer Gerichtsverhandlung als Angeklagte vor dem Areopag, der höchsten Blut- und Sakralgerichtsbarkeit Athens, wieder.