Dass Juris ein staatliches Unternehmen ist, merkt man auch am Geist einiger Mitarbeiter. Die Juris GmbH darf die Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 7.9.2018 zu Aktenzeichen 3 LIQ 1718 (EP) – Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis für Cholesterinsenker – auf der Juris Webseite aus rechtlichen Gründen nicht weiterverbreiten. Die Gründe wollte man uns nicht schriftlich, sondern nur am Telefon mitteilen. Interessanter war aber das Verhalten der Leiterin für Content-Management der Juris GmbH, Katja Warken, die uns diesbezüglich kontaktierte.