Androhung von rechtlichen Konsequenzen und Wiederholung als Argumente, weil Juris Nachricht nicht weiterverbreiten darf
Dass Juris ein staatliches Unternehmen ist, merkt man auch am Geist einiger Mitarbeiter. Die Juris GmbH darf die Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 7.9.2018 zu Aktenzeichen 3 LIQ 1718 (EP) – Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis für Cholesterinsenker – auf der Juris Webseite aus rechtlichen Gründen nicht weiterverbreiten. Die Gründe wollte man uns nicht schriftlich, sondern nur am Telefon mitteilen. Interessanter war aber das Verhalten der Leiterin für Content-Management der Juris GmbH, Katja Warken, die uns diesbezüglich kontaktierte.
Versuch Nr. 1: „Zur Vermeidung einer möglichen Inanspruchnahme“
Für gewöhnlich erreichen uns Fragen aller Art über das Kontaktformular – und wir sind bemüht, alle zu beantworten. Katja Warken von Juris machte allerdings einen Umweg über das Impressum zu meinem Profil, um mir direkt etwas mitzuteilen. Meinetwegen.
„die Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 7.9.2018 zu Aktenzeichen 3 LIQ 1718 (EP) – Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis für Cholesterinsenker - auf der juris Webseite darf aus rechtlichen Gründen nicht weiter verbreitet werden. Zur Vermeidung einer möglichen Inanspruchnahme bitten wir Sie, die von Ihnen auf Ihrer Webseite hierauf vorgenommene Verlinkung bzw. die übernommene Nachricht auf Ihrer Webseite unverzüglich zu entfernen. Die Pressemitteilung wurde von uns bereits gelöscht.“
Katja Warken, Juris GmbH, 19.09.2018, 11:58
So, so, „Zur Vermeidung einer möglichen Inanspruchnahme“.
Ich erwiderte, dass das technisch bei uns nicht möglich ist, da wir dafür den RSS-Standard einsetzen und dementsprechend nicht in die Publikationen der Herausgeber eingreifen. Alles andere müsste zumindest hier entwickelt werden und wäre dementsprechend mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die sie für ihren Fehler selbst übernehmen müssten.
Versuch Nr. 2: „Zur Vermeidung von möglichen rechtlichen Konsequenzen“
Darauf antworte Katja Warken:
„hinsichtlich der Pressemitteilung über die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 7.9.2018 zu Aktenzeichen 3 LIQ 1718 (EP) – Antrag auf vorläufige Benutzungserlaubnis für Cholesterinsenker – auf der juris-Webseite bzw. in juris.de liegt eine wettbewerbliche Beanstandung vor. Diese Nachricht darf nicht weiter verbreitet werden. Zur Vermeidung von möglichen rechtlichen Konsequenzen bitten wir Sie, die von Ihnen auf Ihrer Webseite hierauf vorgenommene Verlinkung bzw. die übernommene Nachricht auf Ihrer Webseite zu entfernen.
Die Pressemitteilung wurde von uns bereits sowohl von der juris-Webseite als auch im Recherchebereich unter juris.de gelöscht, so dass die zu juris verlinkte Entscheidung bei Ihnen nicht mehr aufrufbar ist.
Wir fordern Sie hiermit auf, die Nachricht in Ihrem eigenen Interesse am besten komplett von Ihrer Homepage opinioiuris.de zu löschen:“
Katja Warken, Juris GmbH, 20.09.2018, 11:29
Ich weiß aufgrund dieser plumpen Wiederholung nicht, ob die Juris Mitarbeiterin Katja Warken meine letzte Nachricht nicht verstanden hat oder nicht verstehen will. Ich fürchte aufgrund der schönen Formulierung „Zur Vermeidung von möglichen rechtlichen Konsequenzen“ eher Letzteres.
Versuch Nr. 3
Auf den dritten Versuch warte ich bis heute, aber bin ich mir sicher, dass sich Katja Warkens Wunsch erfüllt, wenn sie sich noch einmal wiederholt und mir noch einmal rechtliche Konsequenzen androht. Bis dahin sei auf darauf verwiesen, dass eine Wiederholung rhetorisch offenlegt, dass der Redner oder Schreiber geistig nichts mehr vorzulegen hat. Und auch zu häufiges Warnbellen verliert seinen Drohchrakter. Anständiger erscheint es, zunächst selbst Möglichkeiten auszuloten und dann sein Handeln daran auszurichten. Hier stehen Juris und Katja Warken nämlich mit Verweis auf BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14 keine Ansprüche zu. Als Bittsteller sollte man sich deshalb nicht allzu lächerlich mit der Androhung von Klagen oder Wiederholungen machen. Der Ton macht die Musik – auch jene, die gewünscht ist.