Blogs

Bibliotheksangestellte vertritt Uni Augsburg, verursacht Sperrung ihrer Uni und verlangt dann 10.000 Euro für sich persönlich

Nachdem die Angestellte der Universitätsbibliothek Augsburg, Jana Kieselstein, die erste und einzige Sperrung einer Universität auf der Open-Access-Plattform opinioiuris.de verursacht und damit eher dem Ansehen ihrer Institution und zehntausenden Menschen an der Uni geschadet hat, verlangt sie nun 10.000 Euro für sich persönlich.

Uni Augsburg als einzige Einrichtung von Open-Access-Plattform ausgesperrt

Der Zugang zu opinioiuris.de ist für die Uni Augsburg gesperrt.

Die Sperre gilt unbeschränkt und universitätsweit.

Der Zugang ist außerhalb der Uni Augsburg bzw. ihres Uni-Netzwerks möglich.

Veröffentlichungsliste von Pascal Reuer

1.

Die Leitungsbaulast, ChatGPT und der VGH BW

Es war einmal eine Baulast, die im Jahre 1994 per schriftlicher Verfügung des Landratsamts ins Baulastenbuch der Gemeinde hineinkam.

Nutzfahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis

Zur Verdeutlichung möglicher katastrophaler Auswirkungen, die sich durch das Inverkehrbringen von aufgebauten Nutzfahrzeugen mit rechtswidrig erteilter Betriebserlaubnis ergeben können, werden zwei Fahrzeuge beschrieben.

Ein kleiner Überblick in das neue GEG

Nur wenige Gesetzesänderungen waren und sind (politisch) derart stark umstritten wie die des Gebäudeenergiegesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280).

Außenbereichsvorhaben und der Zeitfaktor – Gedanken zu befristeten Bebauungsplänen und Freiflächen-PV-Anlagen als Behelfsbau

Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass, wenn sicher zu erwarten ist, dass ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB nur vorübergehend beeinträchtigt wird, diesem bei der zu treffenden Abwägungsentscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB ein geringeres Gewicht zukommt, als dauerhafte Beeinträchtigungen.1

Zum Verhältnis von Baulast zu Abweichungen / Ausnahmen / Befreiungen

Da ich im Freistaat Bayern studiert hatte, war mir das Rechtsinstitut der Baulast in den §§ 71 und 72 LBO bis Anfang 2017 komplett unbekannt. In Bayern gibt es keine Baulasten. Daher muss entweder privatrechtlich vorgegangen werden, z. B. durch Grunddienstbarkeit, etc., oder aber durch Aussprache von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (vgl. z. B. Art. 63 BayBO) in der Baugenehmigung. Bis heute noch habe ich in der baurechtlichen Praxis mit Baulasten zugegebenermaßen immer wieder so meine Schwierigkeiten.

„Remigration” – Über die Strafbarkeit von Plänen zur ethnischen Säuberung

Correctiv hat aufgedeckt, dass im November 2023 ein Geheimtreffen von AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern in einem Hotel bei Potsdam stattfand, bei dem unter dem Stichwort „Remigration” die Vertreibung von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland geplant wurde. Konkret heißt das, dass eine Art Wannseekonferenz im 21. Jahrhundert stattgefunden hat, bei der die ethnische Säuberung von fast 25 Millionen Menschen, also knapp 30 % der Bevölkerung in Deutschland, besprochen wurde. Indirekt wären noch mehr Menschen betroffen. Als dies bekannt wurde, gab es hinreichend Empörung und Proteste. Und die Folgen? Bislang keine. Denn die Frage, inwiefern sich die Teilnehmer auch strafbar gemacht haben könnten, wurde noch nicht diskutiert.

Kiesabbau und Photovoltaik – ein Brückenschlag zum mitgezogenen Gewerbebetrieb

Der Gesetzgeber forciert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch aus Sicht des öffentlichen Baurechts sind diese Tendenzen deutlich erkennbar.