Kommentare: Physikalisch unmöglich, rechtlich möglich gemacht: Wie uns vor Gericht ein defekter Wasserzähler 200.000 Euro kostete

Kommentare

Wahnsinn

Das machen die Richter nur, weil sie nicht belangt werden.

Die Metapher mit dem Fahrrad

Die Metapher mit dem Fahrrad zum Mond ist sehr passend. Ich finde es sehr, sehr fragwürdig, wenn Gutachten von Experten von Richtern, also Fachfremden, außer Acht gelassen werden. Dann wird doch alles zu einer Glaubenssache, heißt völlig willkürlich. Man müsste in Deutschland auch strengere Linien zwischen "Rechtsirrtümern" und "Rechtsbeugungen" ziehen.

Kein Einzelfall, siehe Realer

Kein Einzelfall, siehe Realer Irrsinn: Rekord-Wasserverbrauch in Mittelfranken: https://www.youtube.com/watch?v=4Zf-iIXzRAQ&t=1s

Es ist unglaublich was

Es ist unglaublich was hierzulande tagtäglich passiert! Nicht, weil man es darf, sondern kann und es interessiert niemanden!

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Frage zur Schadensumme

Sehr geheerter Herr Bogatzki,

ich hatte mal in Erinnerung, dass die sich die Kosten des ganzen Falles auf 80.000 Euro beliefen. Können Sie aufschlüsseln, wie daraus insgesamt 200.000 Euro geworden sind?

Schadenssumme

Die Schadenssumme setzt sich zusammen aus den Gerichtsverfahren der Stadtwerke gegen uns, dass wir mit der Begründung verloren haben, wir müssten erst einmal zahlen und könnten dann die Stadtwerke auf Schadensersatz verklagen. Dann das Gerichtsverfahren von uns gegen die Stadtwerke über mittlerweile drei Instanzen. Dann das Gerichtsverfahren gegen die Stadt Haan wegen der Abwassergebühren. Für alle Verfahren mussten wir den eigenen Anwalt, den gegnerischen Anwalt und Gerichtskosten bezahlen. Drei Gutachter und mehrere Zeugen mussten wir bezahlen. Auch die Anwälte, die das Oberlandesgericht aufgefordert haben, die öffentlichen fehlerhaften Angaben zu korrigieren. Wasserkosten und Abwasserkosten mussten bezahlt werden. In der Summe sind das derzeit über 200.000 €.

Furchtbar!

Furchtbar! Was machen Sie noch in der BRD? An Ihrer Stelle hätte ich nach so einer Farce alles verkauft und das Land verlassen. Keinen Cent Steuern für so einen Saftladen. Danke, dass Sie Ihre Geschichte als Warnung für alle teilen.

Wasserleitung und Rechtsbeugung

Hallo Herr Bogatzki,
Ich kann genau nachempfinden, wie Sie sich seit dem Urteil fühlen - schrecklich!
Ihr Fall ist krass, aber inzwischen habe ich die Befürchtung, dass Rechtsbeugung gar nicht so selten ist, wie man annehmen sollte!
Abber was jetzt tun?
Bei meiner Frau liegt ebenfalls ein krasser Fall von Rechtsbeugung vor, es ging um eine Erwerbsminderungrente.
Dabei hat die Rentenversicherung schutzwürdige Akten während eines laufenden Verfahrens ohne Kopie vernichtet, das von ihrem eigenen beratungsärtlichen Dienst erstellte, die Klägerin eindeutig begünstigende Gutachten vollständig ignoriert, die beiden Gerichtsinstanzen haben umfangreich das rechtliche Gehör vollständig verweigert, alle begünstigenden Gutachten in ihr Gegenteil uminterpretiert usw. usf.
Ich hoffe, ich kann den Fall hier demnächst mal in Kurzform darstellen!
Die ausführliche Falldarstellung ist unter www.zwergdavid-riesegoliath.de zu finden!
Ich wünsche Ihnen, dass Sie doch noch vielleicht mit Hilfe der Öffentlichkeit Erfolg haben - alles Gute!

Das ist legalisierter Diebstahl

Diese Richter sollten Schadensersatz zahlen und entlassen werden.

Wie geht denn der Fall

Wie geht denn der Fall weiter? Da ist offensichtlich etwas falsch entschieden. Und nun?

Wie es weiterging

Wir haben alles zahlen müssen. Haben jedoch auch unsere Betätigung in Deutschland eingestellt. Wirtschaftliches Handeln setzt Rechtssicherheit voraus. Bei einigen Zivilrichtern hat sich die Unrechtsprechung seit 1933 nicht geändert.

Unrecht

Offensichtlich ist es völlig legal, ein falsches Urteil zu verfassen. Er erinnert mich irgendwie an die düsteren Zeiten vor etwa 90 Jahren..

zu hohe Wasserverbrauchsanzeige auf dem Wasserzähler

Sehr geehrter Herr Dr. Bogatzki,
ich habe ein ähnliches Problem mit zu hohe Wasserverbrauchsanzeige auf dem Wasserzähler
ich lese den Zähler monatlich ab, und hätte nach dem heutigen Zählerstand im Monat Juni mit 84 m³ das 1.2-Fache meines gesamten durchschnittlichen Wasserjahresverbrauchs verbraucht.
War ein völlig normaler Monat, keine Auffälligkeiten, kein Leitungsbruch, keine offene Wasserhähne.

Auf meinen tel. Einspruch bei EWK "Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH" wiegelt diese ab - das muss an mir liegen - ich fürchte es liegt am Zählwerk der Firma Andrae Wassertechnik(ggf. Rollensprünge), kann es aber nicht beweisen.

Derzeit kontrolliere ich die Zählerstände engmaschig.

Herzliche Grüße
Walther Lipphardt

Hoffe, sie Erhalten für Ihren hohen Schaden Gerechtigkeitsausgleich und die Kosten zurück

Richterwillkür

Ein klassischer Fall von Richterwillkür. Der Staat und die ihm untergeordneten Richter urteilen zu ihren Gunsten.
Auch im Zivilrecht ist dieses Land am Ende.

Deutschland verkommt zum Richterstaat

Deutschland verkommt zum Richterstaat. Diese Richter sind quasi immun und werden nicht wie Politiker alle 4 Jahre abgewählt.
Deutschland ist so schlecht und unattraktiv geworden.

Willkürstaat

Richterwillkür: Der Staat bürgt uns Verbrauchern die Beweislast auf, um die Staatsbetriebe zu schützen. Der Verbraucher beweist, das kein Wasser verbraucht worden ist und die Richter relativeren diese Beweise: hat den Wasserzähler nicht gesehen. Auch die Relativierung der Zeugenaussagen ist unglaublich: Kann abgeflossen sein, obwohl die Zeugen nie einen Wassertropfen gesehen haben. Und bei Strafanzeigen schützen sich die Richter selber. Kein Richter verurteilt seinen Kollegen aufgrund eines von ihm gefällten Urteils. So wird Rechtsbeugung legalisiert.

Vorsatz = Verbrechen und der Vorsatz ist deutlich zu erkennen

Diese „Richter“ müssen sofort entlassen und enteignet werden.

Rechtsbeugung

Hier wird klar, dass die Richter das Urteil bereits im Vorfeld geschrieben haben. Jeder gesunde Menschenverstand wird ausgeblendet. Mit solchen Richtern geht das Land vor die Hunde. Man müsste sie sofort entlassen und zu Schadensersatz verurteilen. Aber der Staat schützt sich selbst. Die Richter haben Narrenfreiheit. Dagegen hilft nur veröffentlichen veröffentlichen veröffentlichen und noch mal veröffentlichen. Damit jeder weiß, was für miese Menschen diese Richter sind.

Ähnlicher Fall - bitte um Kontaktaufnahme!

Hallo Herr Bogatzki,
ein sehr interessanter Fall, aber scheinbar doch kein Einzelfall!?
Wir stecken jedenfalls in einer ähnlichen Situation: vorletzte Woche kam die Rechnung zum Jahr 2025 mit einer Aufforderung zur Nachzahlung von 3.500 EUR. Wir, ein eher sparsamer 5-Personen-Haushalt, haben laut Zähler 1000m3 mehr Wasser verbraucht als in den Jahren davor. Leckagen, Undichtigkeiten etc. können wir ziemlich sicher ausschließen (kein Verbrauch beim "Alles-Aus-Test"), es gab keinen Rohrbruch o.ä., und unsere Gewohnheiten in puncto Wasserverbrauch haben wir auch nicht wesentlich geändert. Uns erscheint daher auch ein Rollensprung plausibel, da der Zähler ca. Mitte letzten Jahres den ersten Hunderter erreicht hat. Zudem haben im Frühsommer letzten Jahres Elektriker in der Nähe des Wasserzählers einen neuen Schaltschrank eingebaut, was Erschütterungen verursacht haben könnte. Zeitlicher Zufall?
Wie dem auch sei - unsere Stadtwerke haben sich sehr kooperativ gezeigt und waren zwei Mal bei uns vor Ort. Da der Zählerstand selbst jetzt (Anfang Februar) noch deutlich über dem prognostizierten Jahresendwert liegt (Ablesung war Mitte Dezember), wurde die Rechnung immerhin (geringfügig) nach unten korrigiert.
Trotzdem bliebe uns jetzt offensichtlich auch nur der Rechtsweg, also Widerspruch einlegen und Begutachtung des Zählers beantragen. Die Kosten dafür müssen wir aber selbst zahlen (vrsl ca. 250-300 Eur), wenn kein Mangel festgestellt wird, was laut Stadtwerke in 95% der Fälle so ist.
Also leider keine rosigen Aussichten.

Kleiner Beigeschmack bei der ganzen Sache: der Wassermeister der Stadtwerke sagte uns nebenbei, dass bei älteren Zählern, die stehenbleiben (und damit ja einen zu niedrigen Zählerstand angeben, der ebenfalls nicht plausibel ist), den Kunden angeboten wird, den Jahresverbrauch auf Basis der Vorjahre zu berechnen... ????

Gibt es noch weitere ähnliche Fälle?

Ihr Fall

Es ist sicherlich kein Einzelfall, und manche Richter neigen gerne dazu, dem Staat oder den Staatsbetrieben Recht zu geben.
In unserem Fall jedoch haben die Richter bewusst gegen physikalische Gesetze geurteilt. Ihnen lagen Gutachten vor, die sie relativierten, um das gewünschte Urteil zu fällen. Kontaktaufnahme bitte unter info@grundbesitz.de

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