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Im Verweis-, Paragraphen- und Typografie-Wirrwarr

Es gibt juristische Bücher, bei denen während des Lesens Freude aufkommen kann. Der Inhalt ist gut aufbereitet, die Sprache wohl gewählt und die Typografie stringent. Hier fließt der Text und das Meiste bleibt hängen. Der Vorgang des Lesens solcher Bücher macht schlichtweg Spaß. Und auf der anderen Seite gibt es Bücher, die einen richtig nerven können. Letzteres lese ich derzeit – jedenfalls noch.

Es handelt sich um das 541-seitige Juristische Kurz-Lehrbuch „Gesellschaftsrecht“ von Christine Windbichler in der 22. Auflage aus dem C.H. Beck Verlag. Ein Buch, das zwar über das gesamte Gesellschaftsrecht einen ordentlichen Überblick verschafft, stellenweise jedoch zu oberflächlich an der paraphrasierten Wiedergabe von Gesetzen haftet. So kann hier ein Blick in das Gesetz das Lesen ganzer Kapitelabschnitte ersetzen.

Weitaus nerviger sind aber einige andere Dinge. Da wären diese etlichen Verweise: Vgl. oben § 22 Rn. 21; oben § 13 Rn. 17; oben Rn. 12 etc. Und als sei es nicht genug, durch diese sich direkt im Textkörper und nie in den Fußnoten befindlichen Verweise indirekt aufgefordert zu werden nach oben bzw. zurück zu blättern, existieren auch zu viele Verweise, die nach unten bzw. vorne verweisen. Oben, unten, oben, unten. Wie wäre es denn mal mit „hier“. Diese vielen Verweise sind sicherlich gut gemeint, vor allem für Leser, die nur einzelne Kapitelabschnitte lesen, doch bei gesamtheitlicher Betrachtung stört dieses Übermaß von ihnen erheblich den Lesefluss.

Dies mag auch daran liegen, dass diese Verweise sich an einigen Textstellen dicht an dicht mit Paragraphenverweisen drängen, die wiederum zumeist ohne Gesetzesbuchangabe zitiert werden. Zwar mag es einleuchtend sein, dass Paragraphen in dem Abschnitt zur GmbH Paragraphen aus dem GmbHG sind, doch ist dies alles andere als dem Lesefluss und dem Leser – sei es nun der Ganz- oder Abschnittsleser – dienlich. In der chaotischen Akkumulation von nach oben und nach unten leitenden Verweisen in Verbindung mit gesetzesbuchlosen Paragraphen, wo nichts mehr fließt, sondern zerfließt, möchte man am liebsten das Buch zuschlagen.

Aber man kämpft, denn der Inhalt an sich ist ja stimmig. Bis dann wieder ein Unsinn auftaucht: Es ist der übermäßige und nicht stringente Gebrauch der Kleinschrift. An einigen Stellen mag es durchaus sinnvoll sein, weniger relevante Abschnitte typografisch anders, wie mit einer kleineren Schrift, zu kennzeichnen. Das kann z.B. bei Fallbeispielen oder Zusatzinformationen der Fall sein. Wenn allerdings ganze Kapitelabschnitte oder jeder dritte Absatz so versehen wird, dann verliert auch dies seinen Sinn.

Vor dem Verfassen dieses Artikels, bin ich auf einen Abschnitt gestoßen, der als Höhepunkt alles hier Kritisierte vereint. Deshalb gilt jetzt: Buch zu, Nerven tot.