Wie zeichnet man Autorennamen in Fußnoten einer rechtswissenschaftlichen Arbeit aus
Wenn es um die Auszeichnung von Autorennamen in Fußnoten oder auch Klammerverweisen geht, sieht man in juristischen Arbeiten zumeist zwei Auszeichnungsarten – kursiv oder KAPITÄLCHEN – und drei Verwendungsarten – gar nicht, angemessen oder zu viel. Das liegt dran, dass häufiger die Hervorhebung eines Verfassers aufgrund von Konventionen oder redaktionellen Vorgaben erfolgt und seltener der eigentliche Sinn der Hervorhebung hinterfragt wird.
Das Mittel: Auszeichnen heißt hervorheben
Die Auszeichnung der Schrift ist ein typographisches Mittel zur optischen Hervorhebung von Texten oder Textteilen. Mit Hervorhebung ist das Herausheben vom Normalen und in den Vordergrund stellen gemeint. Etwas hervorzuheben heißt also, etwas mehr Gewicht, Bedeutung oder Klang zu verleihen.
Die Art: Kursiv oder Kapitälchen
Als Auszeichnungsarten für Autorennamen eignen sich kursiv oder Kapitälchen, weil sie hervorheben ohne aufdringlich zu sein. Auf andere Auszeichnungsarten, wie fett, Unterstreichung, andere Schriftart oder -farbe, sollte dementsprechend verzichtet werden.
Der Zweck: Wann Auszeichnung Sinn ergibt
Ein Fall, in dem ausnahmslos alle Autorennamen in Fußnoten beispielsweise kursiv ausgezeichnet sind, unterscheidet sich nicht von einem anderen Fall, in dem kein einziger Autorenname ausgezeichnet ist. In anderen Worten: Wenn alle ausgezeichnet sind, ist keiner hervorgehoben. Eine solche egalitäre Auszeichnung pro forma ist häufig in juristischen Aufsätzen zu sehen.
Falsch wird diese gehaltlose Auszeichnung, wenn in Mehrautorenschaft publizierte Werke zitiert werden. Wenn nach dem obigen ersten Fall zum Beispiel Palandt/Heinrichs kursiv ausgezeichnet wird, ist den meisten Lesern wohl bekannt, dass der umstrittene und längst verstorbene Otto Palandt als Verfasser nicht in Frage kommt und nur Helmut Heinrichs das eigentlich hervorzuhebende Gewicht eines Autors beigemessen werden kann; bei anderen, weniger offensichtlichen Beispielen wie Larenz/Wolf oder Teichmann/Matteus/Kainer wird dem Leser indes nicht klar sein, wer unter diesen Autoren oder Herausgebern der eigentliche Verfasser des Zitierten ist.
Eine Auszeichnung von Autorennamen in Fußnoten ist also dann sinnvoll, wenn der Leser ohne die Hervorhebung einzelner Autoren den eigentlichen Verfasser des zitierten Textes nicht ohne Weiteres ermitteln kann.
Die Verwendung: Wie man also richtig auszeichnet
Daraus folgt, dass es zwei angemessene Verwendungsmöglichkeiten gibt:
- Die egalitäre Auszeichnung
von allen Autorennamen unter Auslassung von jenen, die bei Mehrautorenschaft nicht Verfasser des zitierten Textes oder nur Heraus- oder Namensgeber sind. - Die selektive Auszeichnung
von Verfassern ausschließlich zur Unterscheidung von Mitautoren, Heraus- oder Namensgebern.
Beipiele
Modus | Egalitäre Auszeichnung | Selektive Auszeichnung | Falsch |
---|---|---|---|
1 Name | Westermann, NJW 2002, 241, 250 | Westermann, NJW 2002, 241, 250 | wenn uneinheitlich |
1 Autor, 1 Medium | MüKo-BGB/Bearbeiter, § X, Rn. X | MüKo-BGB/Bearbeiter, § X, Rn. X | MüKo-BGB/Bearbeiter, § X, Rn. X |
2 Namen, 1 Autor | Brox/Walker, § 10, Rn. 22 | Brox/Walker, § 10, Rn. 22 | Brox/Walker, § 10, Rn. 22 |
2 Namen, 2 Autoren | Reinicke/Tiedke, NJW 1986, 10, 12 | Reinicke/Tiedke, NJW 1986, 10, 12 | wenn uneinheitlich |
3 Namen, 1 Autor | Müller/Meyer/Schmidt, S. 102 | Müller/Meyer/Schmidt, S. 102 | Müller/Meyer/Schmidt, S. 102 |
3 Namen, 2 Autoren | Anton/Berta/Claus, S. 89 | Anton/Berta/Claus, S. 89 | Anton/Berta/Claus, S. 89 |
Gericht | BGHZ 65, 378 | BGHZ 65, 378 | BGHZ 65, 378 |