Art. 12 GG

BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

Die im nordrhein-westfälischen Vergnügungssteuergesetz vom 16. Oktober 1956 vorgeschriebene monatliche Pauschsteuer von 30 DM für Gewinnspielgeräte war mit dem Grundgesetz vereinbar (Ergänzung zu BVerfGE 14, 76).

BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62

1. Das Verbot, Schriften, die Kinder oder Jugendliche offensichtlich sittlich schwer gefährden, im Versandhandel zu vertreiben, zu verbreiten oder zu diesen Zwecken vorrätig zu halten (§ 6 Abs. 1 GjS), ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Die grundsätzliche Wertentscheidung der Verfassung für die Freiheit der Meinung und der Information schließt es aus, Schriften, die durch Bild für Nacktkultur werben (§ 6 Abs. 2 GjS), aufgrund einer unwiderleglichen Vermutung generellen Verboten zu unterwerfen.

BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66, 1 BvR 665/66, 1 BvR 667/66, 1 BvR 754/66

1. Die Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben (hier die Bevorratungspflicht für Erdölerzeugnisse) ist als solche nicht verfassungswidrig.
2. Die Grenzen der Zulässigkeit einer solchen Indienstnahme ergeben sich vor allem aus den Grundrechten, insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.

BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

1. Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, vor Gericht in Amtstracht aufzutreten, ist dort, wo gesetzliche Bestimmungen fehlen, gewohnheitsrechtlich begründet. Dieses Gewohnheitsrecht verletzt nicht Art. 12 Abs. 1 GG.
2. Die Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtung obliegt auch dem Prozeßgericht.
3. Das Prozeßgericht kann einen Rechtsanwalt, der das Auftreten in Amtstracht ablehnt, in einem bestimmten Rechtsstreit für einen einzelnen Verhandlungstermin als Prozeßbevollmächtigten zurückweisen.

BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62, 1 BvR 152/69

Über die Grenzen der Pressefreiheit bei der Beschaffung von Informationen durch strafbare Handlungen.

BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

1. Die gesetzliche Fixierung des Berufsbildes der Zahnheilkundigen im Gesetzüber die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 -- ZHG -- ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Es verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG, daß nicht staatlich anerkannte Dentisten, die nach § 19 ZHG zur Ausübung ihres Berufes befugt sind, nach § 123 RVO in der Fassung des § 22 ZHG nicht zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen werden.

BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62, 1 BvR 589/62

1. Im Rahmen der gesetzlichen Fixierung von Berufsbildern kann die Freiheit der Berufswahl durch Schaffung von Inkompatibilitäten beschränkt werden.
2. Soweit davon Berufsangehörige betroffen werden, die bisher die künftig unvereinbaren Berufe in zulässiger Weise nebeneinander ausgeübt haben, kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Gesetzgeber nötigen, eine angemessene Übergangsregelung zu erlassen.

BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63

Gegen eine Steuernorm, die einen anderen begünstigt, ist Verfassungsbeschwerde des von dieser Begünstigung Ausgeschlossenen zulässig, wenn er schlüssig darlegt, seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Begünstigten werde beeinträchtigt.

BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

Der Staat kann die Zahl der Notarstellen nach sachlichen Gesichtspunkten begrenzen, da der Beruf des Notars die Erfüllung staatlicher Aufgaben zum Gegenstand hat.