§ 53 StPO

BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO dem Tierarzt im Strafverfahren kein berufsbezogenes Zeugnisverweigerungsrecht einräumt.

BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

Über die Regelung des § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO hinaus kann im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen eine Begrenzung des Zeugniszwangs unmittelbar aus der Verfassung folgen.