Art. 5 GG

BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

1. § 353 b StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Es verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG, wenn dem Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, der glaubt, ein verfassungswidriges Handeln seiner Behörde in einem Einzelfall festgestellt zu haben, grundsätzlich zur Pflicht gemacht wird, zunächst die in der institutionellen Ordnung des demokratischen Staates liegenden Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor er die Öffentlichkeit unterrichtet.

BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Urteile und Zwangsvollstreckungsentscheidungen.

BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

1. Ein Eingriff in die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) kann nicht nur durch endgültige Vorenthaltung einer Information, sondern auch durch die auf einer Kontrolle beruhende Verzögerung erfolgen.
2. Die Überwachung der aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verbrachten Postsendungen nach dem Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 (BGBl. I S. 607) verletzt bei einer die Informationsfreiheit berücksichtigenden Handhabung nicht den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

1. Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Informationsfreiheit), steht als selbständiges Grundrecht gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit.
2. Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen. Sie verliert diesen Charakter nicht durch rechtliche, gegen die Verbreitung gerichtete Maßnahmen.
3. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht nur ein aktives Handeln zur Informationsverschaffung, sondern ebenso die schlichte Entgegennahme von Informationen.
4. Zur Güterabwägung zwischen der Informationsfreiheit und den eine Verfassungsgefährdung abwehrenden Strafvorschriften als allgemeinen Gesetzen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG bei der Einziehung.

BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62, 1 BvR 152/69

Über die Grenzen der Pressefreiheit bei der Beschaffung von Informationen durch strafbare Handlungen.

BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

Eine auf politischen Motiven beruhende Aufforderung zum Boykott eines Presseunternehmens, der vornehmlich mit wirtschaftlichen Machtmitteln durchgesetzt werden soll, ist nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt und verstößt gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.

BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 176/66

Art. 5 Abs. 1 GG steht der Bestrafung wegen an sich nicht verfassungsfeindlicher Äußerungen im Rahmen der mitgliedschaftlichen Tätigkeit in einer verbotenen Partei oder einer ihrer Ersatzorganisationen nicht entgegen.