Art. 5 GG

BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

1. Die Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung.
2. Das Grundrecht der Pressefreiheit kann einer inländischen juristischen Person zustehen.
3. Die Pressefreiheit umfaßt auch den Anzeigenteil.
4. Das Verbot der Veröffentlichung von Stellenangeboten für eine Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland (§ 37 Abs. 2 Satz 3 AVAVG) verstößt gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.

BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62; 1 BvR 610/63; 1 BvR 512/64

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Durchsuchungen in Presseräumen.

BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203, 206, 219, 221/62

Die Anrechnung eines Rententeils auf die Versorgungsbezüge eines Beamten nach § 115 BBG ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

1. Die Verfassungsbeschwerde kann nach § 90 Abs. 1 BVerfGG von jedermann erhoben werden, auch von nichtrechtsfähigen Gebilden (vergleiche BVerfGE 3, 382 [391 f.]) soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechtes oder eines ihm gleichgestellten Rechtes schlüssig zu behaupten vermag.
Einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (vergleiche BVerfGE 5, 9 [10]).
2. Zur Frage der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre.
3. Wer es versäumt, seine Beiladung zum Verwaltungsstreitverfahren zu beantragen, kann die Unterlassung der amtswegigen Beiladung nicht als Versagung des rechtlichen Gehörs geltend machen.

BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

Die Wahrnehmung berechtigter Interessen deckt auch Gegenäußerungen in der Presse, die der Art eines Presseangriffs und seiner Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung entsprechen (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 GG; § 193 StGB).

BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

Beschluß

des Zweiten Senats vom 22. Juni 1960 gemäß § 91 a BVerfGG
- 2 BvR 125/60 -