Art. 12 GG

BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

1. Zur Frage des Betroffenseins durch ein Gesetz.
2. Zur Auslegung des Art. 72 Abs. 2 GG.

BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

1. Steuerliche Vorschriften sind jedenfalls dann an Art. 12 Abs.

BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

1. Der Befähigungsnachweis für das Handwerk ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Auch subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt. Schutzwürdig können nicht nur allgemein anerkannte, sondern auch solche Gemeinschaftswerte sein, die sich erst aus den besonderen wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitischen Zielen des Gesetzgebers ergeben, wie z. B. die Erhaltung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks und die Sicherung des Nachwuchses für die gesamte gewerbliche Wirtschaft.
3. Dem Gesetzgeber steht die Befugnis zu, Berufsbilder festzulegen und damit die freie Berufswahl in diesem Bereich zu verengen. Er darf dabei typisieren und braucht Spezialisierungstendenzen nur in gewissem Umfang zu berücksichtigen.
4. Es entspricht dem Schutzgedanken des Art. 12 Abs. 1 GG, einem Berufsbewerber eine Ausnahmebewilligung nach § 7 Abs. 2, § 8 HdwO zu erteilen, wenn es eine übermäßige, nicht zumutbare Belastung darstellen würde, ihn auf den Nachweis seiner fachlichen Befähigung gerade in der Form der Ablegung der Meisterprüfung zu verweisen.

BVerfG, 21.03.1961 - 1 BvL 3/58; 1 BvL 18/58; 1 BvL 99/58

Art. I der Devisenbewirtschaftungsgesetze der früheren Besatzungsmächte gilt für den Außenhandel während einer bemessenen Übergangszeit noch fort.

BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

Beschluß

des Zweiten Senats vom 22. Juni 1960 gemäß § 91 a BVerfGG
- 2 BvR 125/60 -

BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

Das geltende Kassenarztrecht, nach dem auf Grund einer Verhältniszahl Kassenarztsitze eingerichtet und jeweils nur mit einem Bewerber besetzt werden, beschränkt die Ausübung des Arztberufs für die nicht zugelassenen Ärzte in einem Maße, daß die Regelung einer Beschränkung der Berufswahl nahekommt. Nach den hierfür aufgestellten Maßstäben (BVerfGE 7, 377 [407]) ist diese Regelung mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

1. Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen einen "Vollziehungsakt" erhoben, der das in einer Norm enthaltene generelle Verbot nur für den konkreten Fall wiederholt, so steht der Ablauf der Frist des § 93 Abs. 2 BVerfGG der Zulässigkeit auch dann nicht entgegen, wenn die Verfassungsbeschwerde nur mit der Grundrechtswidrigkeit der Norm selbst begründet wird.
2. Wird mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht, daß eine belastende Norm den Gleichheitssatz verletze, weil sie nicht auf andere, gleiche Verhältnisse ausgedehnt worden sei, so fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse dann nicht, wenn die Möglichkeit besteht, daß die Gleichheit verfassungsrechtlich eindeutig durch Nichtigkeit der belastenden Regelung herbeizuführen wäre.
3. Altersgrenzen für die Ausübung eines Berufs sind subjektive Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des Urteils BVerfGE 7, 377. Die darin liegende generalisierende Vermutung der Leistungsunfähigkeit widerstreitet nicht der Bedeutung der Berufsfreiheit für die Freiheit der einzelnen Persönlichkeit.
4. Sind Ausnahmen von der Altersgrenze zugelassen, so gebietet Art. 12 Abs. 1 GG nicht, daß eine Ausnahme bewilligt werden muß, wenn die individuelle Leistungsfähigkeit des Antragstellers feststeht.

BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

§ 5 Abs. 2 Buchst. e der Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens vom 29. September 1941 - RGBl. I S. 587 - ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

Eine Strafnorm, die der Durchsetzung eines gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßenden Verbots beruflicher Betätigung dient und ein auf ihr beruhendes Urteil verletzen Art. 12 Abs. 1 GG.