Art. 14 GG
BVerwG, 04.10.1994 - 4 B 175.94
Landesrecht darf ohne Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG die Bauaufsichtsbehörde berechtigen, die Eintragung einer Baulasterklärung (§ 78 BauO NW) im Baulastenverzeichnis und damit deren Wirksamwerden abzulehnen, wenn die Baulast (hier: für eine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche, § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauO NW) als öffentlich-rechtliche Sicherung funktionslos wäre, weil eine Bebauung des Grundstücks aus anderen Gründen (hier: nach § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig, nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht anstehend) nicht in Betracht kommt.
BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG folgt ein Rückerwerbsrecht des früheren Grundstückseigentümers, wenn der Zweck der Enteignung nicht verwirklicht wird. Für die Realisierung dieses Anspruchs bedarf es nicht unbedingt einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage.
BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69, 1 BvR 160/69, 1 BvR 285/69, 1 BvL 16/72, 1 BvL 18/72, 1 BvL 26/72
1. Zu den Voraussetzungen wirtschaftslenkender Steuergesetze (im Anschluß an BVerfGE 16, 147 - Werkfernverkehr).
2. Die Sonderbesteuerung des Straßengüterverkehrs aufgrund des Gesetzes vom 28. Dezember 1968 ("Leberpfennig") war mit dem Grundgesetz vereinbar.
BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74, 1 BvR 2270/73
1. Im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG muß der Gesetzgeber auch im Bereich des bürgerlichen Rechts - hier bei zwingenden Vorschriften des Mietrechts - der grundgesetzlichen Anerkennung des Privateigentums und dem Gebot sozialgerechter Nutzung gleichermaßen Rechnung tragen.
2. Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten, mietpreisrechtliche Vorschriften nach Inhalt und Voraussetzungen so zu gestalten, daß Vermieter und Mieter in der Lage sind, in zumutbarer Weise die gesetzlich zulässige Miete zu ermitteln.
3. Der Ausschluß der Änderungskündigung sowie die Begrenzung der Mietpreise bei laufenden Mietverhältnissen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach Art. 1 § 1 IV und § 3 I des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 25. November 1971 (BGBl. I S. 1839) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
4. Es widerspricht der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn der Richter die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes (Art. 1 § 3 II und III) so handhabt, daß der Vermieter eine gesetzlich zulässige Mieterhöhung nicht mehr durchsetzen kann.
BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70, 1 BvL 6/70, 1 BvL 9/70
Die Anwendung der geänderten Vorschriften über die Akteneinsicht im Patenterteilungsverfahren auf die vor dem Inkrafttreten des Patentänderungsgesetzes erfolgten Patentanmeldungen verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
1. Die Regelung des Armenrechts für inländische juristische Personen in § 114 Abs. 4 ZPO verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
2. Bei der Anwendung dieser Bestimmung muß der Richter aber im Bereich der Grundrechte, die nach Art. 19 Abs. 3 GG auch für juristische Personen gelten, die Einwirkung verfassungsrechtlicher Verfahrensvorschriften (Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG) beachten.
3. Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG ist eine Konkretisierung der Eigentumsgarantie. Die Nichtbeachtung dieser Verfassungsnorm bei der Entscheidung über das Armenrecht kann daher das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.
BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72, 1 BvR 430/72, 1 BvR 434/72, 1 BvR 443/72, 1 BvR 451/72, 1 BvR 452/72, 1 BvR 453/72, 1 BvR 479/72, 1 BvR 505/72, 1 BvR 573/72
Zur Vereinheitlichung der steuerberatenden Berufe.
BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68, 1 BvL 26/69
Die Herausnahme der Kosten für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten aus dem Erschließungsaufwand gemäß § 128 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesbaugesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63, 1 BvR 275/68
1. Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung ist im allgemeinen unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht mehr durch die Entscheidung zur Hauptsache, sondern nur noch durch die Nebenentscheidung über die Kosten belastet wird.
2. Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen, die auf Grund des sogenannten Klagestops des § 3 Abs. 2 AKG Klagen als zur Zeit unzulässig verworfen haben, sind seit Wegfall des Klagestops unzulässig.
BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68
Der Landesgesetzgeber ist durch das Straßenverkehrs-Ordnung nicht gehindert, Vorschriften über die Außenwerbung innerhalb geschlossener Ortschaften zu erlassen.