Art. 14 GG

BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.
2 Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.

BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

§ 2 Abs. 1 Satz 4 VermG schließt das Erbrecht des deutschen Staates nach einem jüdischen Verfolgten aus. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke kommt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift in dem Sinne, dass zu Gunsten der jüdischen Gemeinschaft auch ausländische Staaten von der Erbfolge ausgeschlossen sind, nicht Betracht.
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Erbberechtigung nach einem jüdischen Verfolgten nicht ohne Erbschein nachweisbar ist, hat das Verwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 181 Abs. 2 Satz 1 BEG die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen.

BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

1. Die Grundrechte gelten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; insoweit steht ihnen der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde nicht zu.
2. Eine zivilgerichtliche Entscheidung, die einem Rentenversicherungsträger einen Ausgleichsanspruch gemäß § 1542 RVO versagt, betrifft diesen als Träger öffentlicher Aufgaben und kann daher von ihm nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Ein Rentenversicherungsträger ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum Bereich der sogenannten mittelbaren Staatsverwaltung gehört.

BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

Zu den Grenzen der Befugnis des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).

BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

1. Zu den Grenzen der Befugnis des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
2. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
3. Die Genehmigung darf nach dieser Vorschrift nicht schon deshalb versagt werden, weil das Rechtsgeschäft für den Erwerber eine Kapitalanlage darstellt.