Art. 14 GG

BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 9.04

§ 2 Abs. 1 Satz 4 VermG schließt das Erbrecht des deutschen Staates nach einem jüdischen Verfolgten aus. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke kommt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift in dem Sinne, dass zu Gunsten der jüdischen Gemeinschaft auch ausländische Staaten von der Erbfolge ausgeschlossen sind, nicht Betracht.
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Erbberechtigung nach einem jüdischen Verfolgten nicht ohne Erbschein nachweisbar ist, hat das Verwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 181 Abs. 2 Satz 1 BEG die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen.

BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.

BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

Die durch § 8 Abs. 3 Satz 1 des Zweiten Rentenanpassungsgesetzes vom 21. Dezember 1959 bewirkte Änderung der Altersgrenze für das Altersruhegeld aus der saarländischen Angestelltenversicherung (Art. 2 § 17 des Gesetzes zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

1. Die Grundrechte gelten grundsätzlich nicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; insoweit steht ihnen der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde nicht zu.
2. Eine zivilgerichtliche Entscheidung, die einem Rentenversicherungsträger einen Ausgleichsanspruch gemäß § 1542 RVO versagt, betrifft diesen als Träger öffentlicher Aufgaben und kann daher von ihm nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Ein Rentenversicherungsträger ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum Bereich der sogenannten mittelbaren Staatsverwaltung gehört.

BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

Zu den Grenzen der Befugnis des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).

BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

1. Zu den Grenzen der Befugnis des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
2. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstücksverkehrsgesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
3. Die Genehmigung darf nach dieser Vorschrift nicht schon deshalb versagt werden, weil das Rechtsgeschäft für den Erwerber eine Kapitalanlage darstellt.

BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

Der gesetzliche Ausschluß einer Entschädigung für die rechtmäßige Tötung von Hunden, von denen anzunehmen ist, daß sie mit tollwutkranken Tieren in Berührung gekommen sind, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.