Projekt Freie Gesetzeskommentare

Online frei verfügbare Gesetzeskommentare, die so viel Wissen vereinen, dass sie den kostenpflichtigen in nichts nachstehen. Die offen sind: für neue Autoren, die etwas verfassen, verbessern, erweitern wollen, sowie auch für Leser, die mit Leserkommentaren dazu beitragen. Gesetzeskommentare, die durch Open Access und Creative-Commons-Lizenz allen zur Verfügung stehen. Die stetig aktualisiert werden. Das ist das Projekt freie Gesetzeskommentare auf opinioiuris.de, einem Vorhaben alle wichtigen Gesetze durch Kommentierungen zu erschließen und jedermann die Details und Hintergründe zu einem Gesetz zu eröffnen. Und Sie können daran mitwirken.

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Wie kann ich mitwirken?

Sie können einen Gesetzeskommentar zu einem bestimmten Gesetz verfassen und hier veröffentlichen. Sie können aber auch einen bestehenden Gesetzeskommentar mit weiterem Wissen anreichern. Ein Satz oder Absatz mit entsprechendem Quellenverweis in einer Fußnote reich dafür schon aus. Auch ein Literatur- oder Rechtsprechungsverweis reicht dafür schon aus. Das kann beispielsweise dann erfolgen, wenn Sie ohnehin etwas zu einer bestimmten Norm recherchieren. Sie müssen sich nur als Autor registrieren und können sofort loslegen. Daneben können Sie auch einen Leserkommentar hinterlassen und so Anregungen geben.

Unser Aufruf zur Mitwirkung an Sie

Wir bitten Sie, wann immer Sie zu einem Gesetz etwas lesen oder herausfinden, die entsprechende Gesetzeskommentierung hier auf der Plattform mit dem weiteren Wissen anzureichern. Durch das Zusammenwirken von vielen entstehen gehaltvolle Gesetzeskommentare, die allen nutzen, für alle frei verfügbar sind und weitere Autoren anziehen, die ebenfalls ihr Wissen freigeben – was Ihnen wiederum bei der nächsten Recherche nutzen kann.

Wie sehen hier die Gesetzeskommentare aus?

Hier drei Beispiele:

Wie funktioniert das organisatorisch?

Das funktioniert ähnlich wie bei freier Software und Open Source. Jeder Gesetzeskommentar hat einen Hauptautor. Er ist der maßgebliche Verfasser der Kommentierung und Betreuer (Maintainer) der Bearbeitungen und wird als solcher auch namentlich hervorgehoben. Daneben können Bearbeiter hinzutreten, die mit Erweiterungen für eine Verbesserung des Gesetzeskommentars sorgen. Auch die Bearbeiter werden genannt; sie werden mit ihren Bearbeitungen in den Editionen aufgeführt.

Kann man Hauptautor von bereits verfassten Gesetzeskommentaren werden?

Von der Redaktion oder dem Team Rechtswissen erstellte Beiträge werden einem Bearbeiter zugeteilt, wenn dessen Bearbeitungsumfang die Ursprungsfassung übertrifft. Darüber hinaus kann man mit einem Hauptautor zusammenarbeiten und als Co-Autor einen Gesetzeskommentar weiterentwickeln.

Wer kann mitmachen?

Jeder, der über juristische Kenntnisse verfügt und wissenschaftlich sauber arbeiten kann.

Was habe ich davon?

Die Inhalte auf opinioiuris.de erreichen Spitzenplätze in den Suchmaschinen und in der Beliebtheit der Leser. Googeln Sie z. B. "art. 12 gg kommentar". Als Kommentator eines Gesetzes können Sie sich im Rechtsmarkt besonders hervorheben – sei es für Ihre Tätigkeit oder Ihr Ansehen. Sie erscheinen über etliche Suchbegriffe als erste Adresse im Internet. Hier können Sie mehr über die Vorteile von Veröffentlichungen auf opinioiuris.de lesen. Außerdem publizieren Sie Wissen unter Open Access und leisten damit einen großen Beitrag für ein gesellschaftlich bedeutendes Fachgebiet. Und schließlich können Sie auf allen eigenen Inhalten werben.

Wie ausführlich muss meine Gesetzeskommentierung für eine Veröffentlichung sein?

Zur Erstkommentierung einer Norm und als Mindestvoraussetzung reicht bereits der Gesetzestext mit einem auszugsweisen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung. Mit Bearbeitungen kann dies dann später weiter ausgebaut werden.