Umlagen sind Abgaben des Arbeitgebers für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Absicherung bestimmter Risiken, die allein vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Zu den Umlagen gehören:
- die Umlage bei Krankheit (U1)
- die Umlage bei Mutterschaft (U2)
- die Insolvenzgeldumlage (U3 beziehungsweise UI).
Die Umlagen sind zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle abzuführen.