§ 358 SGB III

Die Umlagen (U1, U2, UI) – Ein Kurzüberblick

Umlagen sind Abgaben des Arbeitgebers für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Absicherung bestimmter Risiken, die allein vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Zu den Umlagen gehören:

  1. die Umlage bei Krankheit (U1)
  2. die Umlage bei Mutterschaft (U2)
  3. die Insolvenzgeldumlage (U3 beziehungsweise UI).

Die Umlagen sind zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle abzuführen.