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Beiträge

Whistleblowing als Mittel zur Einflussnahme – Voraussetzungen und Chancen

Im April 2011 wurde durch das IDW der Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfungen von Compliance Management Systemen“ (IDW PS 980) veröffentlicht. Folgende Elemente eines CMS wurden dabei formuliert:

  • Compliance-Kultur
  • Compliance-Ziele
  • Compliance-Organisation
  • Compliance-Risiken
  • Compliance-Programm
  • Compliance-Kommunikation
  • Compliance-Überwachung und Verbesserung.

Die folgende Bearbeitung widmet sich dem Element der Compliance-Kultur. Während in der Literatur häufig ein Blick auf das Verhalten des Managements gelegt wird („tone at the top“), sollen an dieser Stelle die Einflussmöglichkeiten der einzelnen Mitarbeiter untersucht werden. Welche Rolle spielen sie in Unternehmen mit installiertem Whistleblowing-System hinsichtlich der Entwicklung der Unternehmenskultur? Bietet das Whistleblowing Mitarbeitern die Möglichkeit, auf die Unternehmenskultur Einfluss zu nehmen? Der Verfasser betrachtet den ökonomischen Kulturbegriff und den Einfluss des Whistleblowings hierauf. Dabei werden die Dilemmata, die einem Whistleblower begegnen, dargestellt und Lösungsmöglichkeiten evaluiert.

Konstruktionsfehler im Datenschutz

*Der untaugliche Versuch, die ständig weiter wachsenden Datenströme durch ein absolutes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in den Griff zu bekommen, entfaltet nicht die gewünschten Wirkungen: Der Staat holt sich die nötigen Ausnahmegenehmigungen überall da, wo er sie aus Sicherheitsgründen braucht (oder meint zu brauchen) und die Wirtschaft erschafft sich den »gläsernen Menschen« durch formale Zustimmungen. So entsteht der nicht unberechtigte Eindruck, der Datenschutz sei insgesamt wertlos. Wenn die Rechtsprechung in geeigneten Fällen die absoluten Verbote relativiert und zum Ausgleich konkrete Verletzungen durch angemessen hohe Schadensersatzansprüche – vor allem auch gegenüber öffentlichen Stellen – ahndet, wird der Datenschutz wirksamer werden, als er es bisher ist.

  • *. Erstveröffentlichung in: Verbindungslinien im Recht, Festschrift für Christoph Paulus, C.H. Beck 2022, S. 331-343.

Analogie ist unlogisch – Über die Funktion der Gefühle im Verfahren der Rechtsgewinnung

»Wenn eine Seite nicht weiß, was Recht ist, und die andere ebenso wenig, wie sollte es dann ein Dritter wissen?«1 »Comparaison n'est pas raison.«2 Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags ist in der NJW 2016, 1500 ff. erschienen.

  • 1. Zhuang-Zi, Texte des Meisters Zhuang (369-286 v.Chr), übers : ins Amerikanisch-Englische von Victor Mair, ins Deutsche von Stephan Schuhmacher, Wolfgang Krüger Verlag Frankfurt /Main 1998.
  • 2. Französisches Sprichwort, aus dem lateinischen stammend: omnis comparatio claudicat, nachgewiesen seit dem 13. Jahrhundert, auch bei Balthasar Gracian.