Wenngleich die österreichischen Detektive ohnedies schon einem strengen Gewerberecht unterliegen, haben die Vertreter der Berufsdetektive in den neun Landeskammern im Jahre 2019 den Beschluss gefasst, entsprechende Standesregeln einzuführen, die auch als Disziplinarordnung bezeichnet werden können.
§ 129 öGewO
Die wichtigsten Unterschiede zwischen deutschen und österreichischen Detektiven
Unterschied 1: Berufsbezeichnung. Während sich in Deutschland die Detektive i. d. R. „Privatdetektiv“ nennen, müssen sich österreichische Kollegen „Berufsdetektiv“ nennen. Angestellte von Berufsdetektiven heißen „Berufsdetektivassistenten“. Dies ist eine gem § 130 Abs. 2 öGewO gesetzlich geschützte offizielle Berufsbezeichnung. Jedwede andere Bezeichnung ist in Österreich unzulässig.