RG, 08.04.1899 - I 45/99
1. Übergang eines Gattungskaufes in den Kauf einer individuell bestimmten Sache durch Übereinkommen.
2. Besteht aus dem Kaufvertrage die Verpflichtung des Verkäufers zur Ablieferung der Kaufsachen, nachdem er dem Käufer das Eigentum und mittels constitutum possessorium den Besitz übertragen hat?
3. Rückforderung des bezahlten Kaufpreises im Falle vereitelter Ablieferung.
Anhang | Größe |
---|---|
RG, 08.04.1899 - I 4599 - RGZ 43, 182.pdf | 219.91 KB |