RG, 05.12.1879 - II 39/79
Begriff der böslichen Handlungsweise. Art. 427 Abs. 3 H.G.B.
Gründe
Im Anschluß an die Rechtsprechung des R.O.H.G.'s (Entsch.Bd. 17 Nr. 64 S. 301 und die dortigen Citate) ist angenommen worden, daß der Ausdruck "bösliche Handlungsweise" neben dem Dolus nicht allgemein die grobe Fahrlässigkeit, sondern nur denjenigen Frevelmut, welcher sich der rechtswidrigen Folgen seines Verhaltens bewußt ist, in sich begreife.