RG, 04.11.1879 - II 19/79
Besitzschutz im Falle des Art. 678 des -Code civ.
Aus den Gründen
"In Erwägung, daß es als eine Störung in dem Eigentumsbesitze eines Grundstückes sich darstellt, wenn der Nachbar in einer geringeren, als der gesetzlich bestimmten Entfernung - Art. 678 Code civ. - Aussichtsöffnungen, Balkons u. s. w. anbringt;
daß, wenn man auch das Recht, eine solche Anlage zu untersagen, von dem Gesichtspunkte eines servitutischen Rechtes auffassen wollte, immerhin doch demselben, da hier das Gesetz den Titel bildet, der possessorische Schutz zur Seite steht, für dessen Voraussetzungen, auch was die Zeit der Störung betrifft, lediglich die allgemeinen Regeln gelten; Art. 23 Code de procéd."