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RG, 01.10.1880 - IVa 141/79
Darf, wenn ein zahlungshalber gegebener Wechsel ausgeklagt und erstritten ist, demgemäß nur dieser Wechselanspruch oder auch die unterliegende Forderung als im Sinne des Anfechtungsgesetzes vom 9. Mai 1855 vollstreckbar angesehen werden?
Gründe
Das Urteil ist oben in der Abteilung "Reichsrecht" Nr. 24 S. 89 abgedruckt.
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