Kann ein Militärinvalide auf Grund des § 103 des Militärpensionsgesetzes Weiterzahlung seiner Invalidenpension beanspruchen, wenn er in Preußen als Gerichtsvollzieher angestellt worden ist?
Gründe
Die Entscheidung ist oben unter "Reichsrecht" Nr. 23 S. 85 abgedruckt.