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RG, 11.01.1904 - I 127/03

Daten
Fall: 
Mitgliederbestand der Genossenschaft
Fundstellen: 
RGZ 56, 425
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
11.01.1904
Aktenzeichen: 
I 127/03
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • AG Großenhain
  • LG Dresden
Stichwörter: 
  • Genossenschaft. Veröffentlichung des Mitgliederbestandes.

Sind in der nach § 33 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Erwerbs- und und Wirtschaftsgenossenschaften, vom 20 Mai 1898 vorgeschriebenen Veröffentlichung des Mitgliederbestandes bei den „am Jahresschlusse der Genossenschaft angehörigen Genossen“ auch diejenigen Mitglieder noch mitzuzählen, die im abgelaufenen Jahre gestorben sind?

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RG, 11.01.1904 - I 12703 - RGZ 56, 425.pdf201.51 KB