RG, 22.04.1890 - III 301/89

Daten
Fall: 
Grundsätze der unvordenklichen Verjährung auf obligatorische Verhältnisse
Fundstellen: 
RGZ 26, 170
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
22.04.1890
Aktenzeichen: 
III 301/89
Entscheidungstyp: 
Urteil

Unter welchen Voraussetzungen sind die Grundsätze der unvordenklichen Verjährung auf obligatorische Verhältnisse anwendbar?

Gründe

"Die von der Revisionsklägerin zum Ermessen des Gerichtes verstellte Frage, ob die unvordenkliche Zeit nicht lediglich zur Begründung solcher Verpflichtungen, welche einen dinglichen Charakter haben, geeignet sei, ist mit dem Berufungsgerichte zu verneinen. Der Grund, welcher vorzugsweise gegen die Möglichkeit eines Besitzes an Obligationen angeführt wird, daß dieselben eine fortgesetzte Ausübung ihres Inhaltes nicht zulassen, trifft nur da zu, wo die Obligation mit der einmaligen Ausübung des Rechtes erlischt. Wenn aber, wie hier, bei Obligationsverhältnissen eine dauernde Ausübung des aus demselben entspringenden Rechtes möglich ist, ohne daß die Obligation selbst aufgehoben wird, so hindert weder der Begriff des Besitzes, noch derjenige der Obligation die Anwendbarkeit der Rechtsgrundsätze der unvordenklichen Zeit auch auf obligatorische Rechtsverhältnisse." ...