RG, 27.06.1884 - II 164/84

Daten
Fall: 
Gütertrennungsklage
Fundstellen: 
RGZ 12, 318
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
27.06.1884
Aktenzeichen: 
II 164/84
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Köln
  • OLG Köln

Voraussetzung der Gütertrennungsklage nach Art. 1443 Code civil.

Gründe

Das Reichsgericht hat, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der französischen und deutschen Gerichte sowie der herrschenden Ansicht der Rechtslehrer, angenommen, daß auch die Ehefrau, welche nichts in die Ehe eingebracht hat, nach Art. 1443 Code civil zur Gütertrennungsklage berechtigt sei, wenn sie wegen der Vermögenszerrüttung des Ehemannes in die Gefahr kommt, dasjenige zu verlieren, was sie durch ihre Arbeit gewinnt.