RG, 17.03.1884 - I 14/84

Daten
Fall: 
Beschwerde gegen Verhandlungsverlegung oder -vertagung
Fundstellen: 
RGZ 15, 422
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
17.03.1884
Aktenzeichen: 
I 14/84
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Jena
  • OLG Weimar

Giebt es eine Beschwerde gegen die Verlegung eines Termines oder die Vertagung einer Verhandlung ?

Gründe

Die obige Frage wurde verneint aus folgenden Gründen:

... "Die Beklagte hat es völlig an irgend einer Darlegung fehlen lassen, weshalb eine Beschwerde gegen die Verlegung eines Termines oder gegen die Vertagung einer Verhandlung zugelassen werden müßte. Zweifellos geben aber auch solche Akte des Gerichtes nach der Civilprozeßordnung keinen Beschwerdegrund ab; denn eine besondere Bestimmung dieses Inhaltes findet sich nirgends in derselben, und unter die allgemeine Bestimmung des §. 530 fallen sie deshalb nicht, weil durch sie nicht ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen wird." ...